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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: AlphaOmega am 07.02.2020 21:44

Titel: Nachwirkung eines Tarifvertrages
Beitrag von: AlphaOmega am 07.02.2020 21:44
Ich weiß schon, dass ein Tarifvertrag nach Kündigung nachwirkt. Was ich noch nicht weiß, aber gerne wüßte:

1. Trifft das auch zu, wenn nur Teile des Tarifvertrages gekündigt wurden?
2. Gilt die Nachwirkung nur für Arbeitsverträge zwischen Parteien, die einer Tarifvertragspartei angehören?
3. Was ist mit Arbeitsverträgen, die während der "Nachwirkzeit" abgeschlossen werden? Gilt für diese Arbeitsverhältnisse ein Tarifvertrag bzw. die gekündigten Teile?