Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BKLehrerNrw am 04.04.2020 19:13

Titel: [NW] Paragraph 28 LVO Abs.1 NRW
Beitrag von: BKLehrerNrw am 04.04.2020 19:13
 Liebe Foristen,

eine kleine Frage:
Am 01.08.2020 bin ich 4 Jahre BaL und erfülle dann das Dienstzeiterfordernis für eine A15 Stelle.
Dies ist aber zum Ende der Bewerbungsfrist für eine Stelle nachzuweisen, die aber vorher endet.
Allerdings habe ich in der 2000er Jahren Wehrdienst geleistet, wird dieser nach Paragraph 10 LVO berücksichtigt und legt damit das Datum weiter vor?
Dort ist nur ein Verweis auf den Sonderurlaub gemäß freiwilligem Wehrdienst.
Vielen Dank
BKLehrerNRW
Titel: Antw:[NW] Paragraph 28 LVO Abs.1 NRW
Beitrag von: 2strong am 05.04.2020 01:17
Nein.