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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Whitis am 23.07.2020 15:17

Titel: Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Whitis am 23.07.2020 15:17
Hallo,


ich habe zu dem Thema leider keine wirklichen Diskussionen oder Infos gefunden:
Hat jemand Erfahrungen mit dem Übergang von Vollzeit (41h) auf Teilzeit (20-30h) ohne konkreten Anlass wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Altersteilzeit? Einfach nur weil man als junger Mensch mehr Freizeit haben möchte und mit weniger Geld klar kommen würde.

Soweit ich sehe gibt es dafür keinen rechtlichen Anspruch. Aber ich denke, wenn betriebliche/dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen sollte das doch möglich sein, oder?

Ich kenne persönlich nämlich niemanden in meiner (Bundes-)Behörde der das gemacht - oder eher gewagt - hat und ich habe auch bei Google keine Erfahrungsberichte gefunden.

Wollte erst mal hier als direkt in meiner Behörde fragen, weil ich Erfahrungsberichte aus der freien Wirtschaft kenne. Da wurden die Leute grundsätzlich schief angeguckt, teilweise offen als faul abgestempelt und dem Wunsch zumeist auch nicht entsprochen. Auch bei Arbeitgebern, die die Work-Life-Balance so hochpreisen.  Was ich persönlich sehr schade und auch abschreckend finde.


Vielen Dank für jeden Erfahrungswert und jede hilfreiche Info!
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Lars73 am 23.07.2020 15:22
Das ist bei uns (Bundesoberbehörde) kein Problem. Wobei Dauerhaft bei uns tatsächlich nicht vorgesehen ist. Grundsätzlich wird es für ein bis mehrere Jahre vereinbart. Mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Vollzeit für Tarifbeschäftigte beim Bund 39h. 41h wären Beamte...
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Whitis am 23.07.2020 17:06
Danke schon mal für die erste Antwort. :)

Genau, von 41h sprach ich, da ich Beamter bin (wie im Titel) und mich entsprechend vor allem die Situation für Beamte interessiert.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Spid am 23.07.2020 17:09
Und was hat das dann in diesem Unterforum verloren?
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Whitis am 23.07.2020 20:52
Berechtigte Frage, ich dachte ich hätte in das Unterforum Beamte Bund gepostet. Was offensichtlich nicht der Fall ist, ich bitte das zu entschuldigen!

Ich schreibe einen moderator mit Bitte um Verschiebung an.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: yamato am 24.07.2020 06:36
Also ich habe meinen Arbeitszeit um 10% verkürzt bzw. mir so 23 zusätzliche frei wählbare freie Tage verschafft.
Schief angekuckt wurde ich hier nicht, meine Chefin hat mich sogar bestärkt es zu tun (ist allerdings auch selbst nicht in Vollzeit tätig).
Der Antrag ist ohne jede Begründung problemlos durchgegangen. Allerdings wurde aufgrund der geringen Änderung auch keine Umverteilung der Arbeitsgebiete o.ä. vorgenommen. Sieht vielleicht anders aus wenn andere Kollegen durch Deine Teilzeit auf einmal Mehrarbeit haben.
Karriere will ich auch nicht mehr machen, daher weiß ich nicht ob es hierbei ggf. ein Hindernis wäre.

FAlls es eine Rolle spielt ich bin Beamter bei der Bundesagentur für Arbeit

Edit: Ach ja bei mir ist es immewr nur für ein Jahr und ich muss dann spätestens im Oktober die Verlängerung für das folgende JAhr beantragen. Der Vorteil ist aber auch, dass ich es so auch schnell beenden kann wenn mir z.B. das Geld doch nicht reicht
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Johnny75 am 24.07.2020 14:21
Das Bundesbeamtengesetz hilft  ;)

§91 Absatz 1 lautet:
"Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Organisator am 24.07.2020 14:33
Ja, aber nicht dabei, bei solchen Vorhaben schief angeschaut zu werden.

Je nach Qualität der Führungskraft erntet man Unverständnis bis hin zu Unterstützung.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Asperatus am 24.07.2020 16:13
Das Bundesbeamtengesetz hilft  ;)

§91 Absatz 1 lautet:
"Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Das Nicht-Entgegenstehen dienstlicher Belange muss auf Tatbestandsseite erfüllt sein. Erst dann ist Teilzeit möglich. Die Behörde hat in diesem Falle immer noch pflichtgemesses Ermessen auszuüben (Kann-Vorschrift).

Letztlich ist eine verallgemeinernde Aussage nicht möglich. Das kommt sowohl auf die Kultur in der jeweiligen Behörde als auch im jeweiligen Arbeitsbereich und den dortigen Vorgesetzten an. Ich denke, hier ist in der Bundesverwaltung von sehr offen bis sehr ablehnend alles möglich. Die Zeichen der Zeit stehen meines Erachtens aber so, dass Teilzeit immer mehr Akzeptanz finden wird. Früher oder später, so vermute ich, könnte ich mir auch vorstellen, dass es einen Rechtsanspruch auf bedingungslose Teilzeit im Bundesdienst gibt.

Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Whitis am 24.07.2020 21:29
Genau das ist es was mir die Sorgen bereitet. Dass es quasi kein Verbot gibt in Teilzeit zu gehen ist mir durchaus bewusst. Aber von ernsthaften Bedenken wegen entgegenstehender dienstlicher Belange abgesehen ist das ja doch ein Faktor, bei dem man in gewissen Maße auch dem Willen des Vorgesetzten ausgeliefert ist. Und leider kann ich nicht einschätzen, wie Vorgesetzte und Kollegen reagieren würden. Das ist bisher in keinster Weise je ein Thema gewesen.

Dass es irgendwann einen Rechtsanspruch darauf gibt wäre schön, oder auch dass die Akzeptanz und Offenheit zu dem Thema steigt. Da ich aber voraussichtlich noch über 30 Dienstjahre vor mir habe und mein Arbeitsgebiet auch mag, wollte ich das nicht "einfach mal riskieren" und dann als der faule Kollege gelten der sich ins Abseits katapultiert.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: clarion am 25.07.2020 12:50
Ich glaube in heutiger Zeit ist es verpönt, wenn Vorgesetzte Teilzeit ablehnen.

Andererseits kann Teilzeit ein Karrierekiller sein, v.a. wenn man nicht für den Vorgesetzten sichtbar wird, weil man zeitversetzt zum Vorgesetzten arbeitet. Man gerät aus dem Fokus, kassiert schlechtere Beurteilungen etc. Viele Vorgesetzte sind da sensibel, aber eben nicht alle.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: panda84 am 19.08.2020 09:31
du wirst ja auch über die Jahre ein großen Teil an Pensionsansprüchen verlieren bzw. liegen lassen.
Ob das im Alter Sinnvoll ist?

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Höhe der Pension anhand eines Punktesystems berechnet. Für jedes volle Dienstjahr, welches ein Beamter geleistet hat, bekommt dieser gemäß § 5 BeamtVG einen Wert von 1,79375 Prozentpunkten angerechnet. Dabei kann maximal ein Wert 71,75 Punkten erreicht werden. Das entspricht einer Dienstzeit von 40 vollen Dienstjahren. Arbeitet der Beamte nur in Teilzeit, wird der Wert von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor gekürzt.

Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Funker am 19.08.2020 09:46
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Höhe der Pension anhand eines Punktesystems berechnet.
Das ist Unsinn.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 09:51
du wirst ja auch über die Jahre ein großen Teil an Pensionsansprüchen verlieren bzw. liegen lassen.
Ob das im Alter Sinnvoll ist?

Wenn man während der aktiven Dienstzeit absichtlich auf Einkommen verzichtet wird man es wohl auch als Pensionär tun, bzw. damit rechnen. Weiterhin beträgt die Dienstzeit bei Laufbahnbeamten regelmäßig länger als 40 Jahre, so dass Teilzeitverluste ausgeglichen werden können.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: 2strong am 19.08.2020 10:29
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Höhe der Pension anhand eines Punktesystems berechnet.
Das ist Unsinn.
Inwiefern?
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 10:33
Weil in der gRV das RV-pflichtige Einkommen in ein Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt wird und daraus ein Punktewert ermittelt wird. Die über das Erwerbsleben gesammelten Punkte werden u.a. mit dem Rentenartfaktor, dem aktuellen Rentenwert usw. multipliziert und daraus die Rente errechnet.

Das Vorgehen zur Berechnung der Pension ist völlig anders.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Funker am 19.08.2020 10:33
In der Beamtenversorgung gibt es keine Entgeltpunkte (Punktesystem) wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer solche Aussagen macht hat offenbar keine Ahnung von den grundlegenden Unterschieden.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: 2strong am 19.08.2020 11:02
Nach meiner Erinnerung wird grundsätzlich pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr ein Ruhegehaltsanspruch von rd. 1,8%-Punkten erworben.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Funker am 19.08.2020 11:13
Nach meiner Erinnerung wird grundsätzlich pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr ein Ruhegehaltsanspruch von rd. 1,8%-Punkten erworben.
Ja und? Das ist trotzdem kein Punktesystem wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: 2strong am 19.08.2020 11:17
Es wurden auch keine "Entgeltpunkte" oder ein "Punktesystem wie in der gesetzlichen Rentenversicherung" behauptet, sondern der Kollege zeigte lediglich ein "Punktesystem" auf, und hat damit im Grundsatz Recht - im Gegensatz zu Dir, auch wenn Du hier breitbeinig das Gegenteil behauptest.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 11:40
Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Entgeltpunkte und Prozentpunkte ist das Wort "Punkte", jedoch in einer völlig unterschiedlichen Bedeutung.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: 2strong am 19.08.2020 11:53
Völlig richtig. Aber der Kollege sprach ja nicht von Entgeltpunkten oder Prozentpunkten sondern von einem Punktesystem. Und ein solches ist das Versorgungsrecht im Grundsatz. Das der Berechnungsmodus in wesentlichen Aspekten von dem der GRV abweicht, ändert daran ja nichts.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Organisator am 19.08.2020 12:59
Die Aussage

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Höhe der Pension anhand eines Punktesystems berechnet.

impliziert eine wie auch immer gerartete Vergleichbarkeit von Rente und Pension. Und dies ist nicht korrekt, da es sich bei den Systemen um völlig unterschiedliche Herangehensweisen handelt (Berücksichtigung der gesamten Erwerbsbiographie vs. letztes Einkommen)
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Asperatus am 19.08.2020 16:49
Ohne eine Definition, was man unter einem "Punktesystem" versteht, ist die Diskussion müßig. Die Verwendung des  Begriffs "Punktesystem" in Zusammenhang mit der Altersversorgung ist zumindest irreführend. Ich würde ihn so nicht gebrauchen.

Der Begriff Punkte wird im Versorgungsrecht in Zusammenhang mit der Pensionshöhe nicht erwähnt. Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent (§ 14 Abs. 1 S. 1 BeamtVG), nicht Prozentpunkte.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: 2strong am 20.08.2020 01:11
Ich halte den Begriff für gut verständlich. Mir ist aber auch klar, dass 1,8 % Ruhegehalt pro Jahr einem Zuwachs von jeweils 1,8 %-Punkten entsprechen.
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Asperatus am 20.08.2020 18:07
Nach zwei Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt 2 * 1,8 = 3,6 Prozent der letzten Dienstbezüge, nach drei Jahren 3 * 1,8 = 5,4 Prozent. Der Ruhegehaltsanspruch hat sich vom zweiten zum dritten Jahr um 1,8 Prozentpunkte, aber um 1,8 / 3,6 = 0,5 (50 Prozent) erhöht (Wartezeiten etc. nicht berücksichtigt).
Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: Euphyll am 20.08.2020 18:29
Ich bin frisch aus der Ausbildung und auch mit der Arbeitszeit überdurchschnittlich runter gegangen. Nicht jeder zählt auf Geld :) Man braucht ja auch Zeit fürs Geld ausgeben. Bei 40 Std.-Woche ist das unmöglich und ist nicht mehr zeitgemäß.

Sobald Home-Office geboten wird, bin ich bei Vollzeit dabei. Habe ich auch so kommuniziert.


 Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.


In Zusammenspiel mit den ruhegehaltfähigen Bezügen wäre das dann das RG

Titel: Antw:Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Beitrag von: 2strong am 21.08.2020 00:06
Nach zwei Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt 2 * 1,8 = 3,6 Prozent der letzten Dienstbezüge, nach drei Jahren 3 * 1,8 = 5,4 Prozent. Der Ruhegehaltsanspruch hat sich vom zweiten zum dritten Jahr um 1,8 Prozentpunkte, aber um 1,8 / 3,6 = 0,5 (50 Prozent) erhöht (Wartezeiten etc. nicht berücksichtigt).

Genau. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang vernünftigerweise in Steigerungen in Prozentpunkten.