Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Blumberg am 15.09.2020 09:37
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Hallo
wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?
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Hallo
wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?
also eine Google-Suche nach "ist die VBL eine Pflichtversicherung" bringt da durchaus brauchbare Ergebnisse.
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Die VBL ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich eines in Anlage 1 zum ATV genannten Tarifvertrages fallen und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Beteiligter der VBL ist. Ausnahmen von der Versicherungspflicht siehe Anlage 2 zum ATV.
Es gibt ganz vereinzelt die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit zu werden, z. B. für befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 ATV.
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Ja die ist Pflicht. Wenn du innerhalb von 5 Jahren wieder den öffentlichen Dienst verlässt kannst du allerdings deine Beiträge auf Antrag zurückbekommen.
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Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?
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Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?
Stimmt. Ich kenne viele, die im öD geblieben sind und dennoch ihre Beträge erstattet bekommen haben ;)
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Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?
Stimmt. Ich kenne viele, die im öD geblieben sind und dennoch ihre Beträge erstattet bekommen haben ;)
Und wie?
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Z.B. durch Verbeamtung, Wechsel zu einem AG des öD, der kein VBL-Mitglied ist, bevor die Unverfallbarkeit erreicht ist...
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@ Spid
Dankeschön, da muss ich nicht mal mehr selber antworten :)