Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Blumberg am 15.09.2020 09:37

Titel: VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Blumberg am 15.09.2020 09:37
Hallo

wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?
Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Organisator am 15.09.2020 09:51
Hallo

wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?

also eine Google-Suche nach "ist die VBL eine Pflichtversicherung" bringt da durchaus brauchbare Ergebnisse.
Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Isie am 15.09.2020 16:32
Die VBL ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die  unter den Geltungsbereich eines in Anlage 1 zum ATV genannten Tarifvertrages fallen und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Beteiligter der VBL ist. Ausnahmen von der Versicherungspflicht siehe Anlage 2 zum ATV.

Es gibt ganz vereinzelt die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit zu werden, z. B. für befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 ATV.

Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Acetylen am 23.09.2020 18:21
Ja die ist Pflicht. Wenn du innerhalb von 5 Jahren wieder den öffentlichen Dienst verlässt kannst du allerdings deine Beiträge auf Antrag zurückbekommen.
Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Spid am 23.09.2020 18:29
Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?
Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Organisator am 24.09.2020 09:50
Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?

Stimmt. Ich kenne viele, die im öD geblieben sind und dennoch ihre Beträge erstattet bekommen haben ;)
Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Blumberg am 24.09.2020 10:03
Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?

Stimmt. Ich kenne viele, die im öD geblieben sind und dennoch ihre Beträge erstattet bekommen haben ;)

Und wie?
Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Spid am 24.09.2020 10:06
Z.B. durch Verbeamtung, Wechsel zu einem AG des öD, der kein VBL-Mitglied ist, bevor die Unverfallbarkeit erreicht ist...
Titel: Antw:VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Beitrag von: Organisator am 24.09.2020 11:57
@ Spid

Dankeschön, da muss ich nicht mal mehr selber antworten :)