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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Behördi am 28.11.2020 11:24
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Liebe Forengemeinde,
erhalte ich trotz meiner 3 monatigen Erkrankung Weihnachtsgeld/Sonderzahlung? Wenn ja, wie lässt es sich berechnen?
Lieben Gruß
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Eine Erkrankung berührt den Anspruch auf Jahressonderzahlung weder der Höhe noch dem Grunde nach. Die Errechnung ist in §20 Abs. 2ff. TV-L geregelt.
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Das heisst also ich bekomme in der Entgeltgruppe 9a als rund 75 % ?
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Rund 75% der Bemessungsgrundlage - sofern keine Minderungstatbestände bestehen.
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Minderungstatbestände wären?
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Monate, in denen die Voraussetzung des §20 Abs. 4 Satz 1 erfüllt ist und kein Ausnahmetatbestand der Sätze 2 und 3 erfüllt ist.
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Die Errechnung ist in §20 Abs. 2ff. TV-L geregelt.
Also
(3) 1Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird;
und
2Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September.
Sehe ich es richtig, dass ein Stufenaufstieg, der nach September (Beispiel: 1.10.) erfolgt ist, für die Berechnung der Jahressonderzahlung im selben Jahr, keine Rolle spielt?
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Ja.