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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Behördi am 28.11.2020 11:24

Titel: Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: Behördi am 28.11.2020 11:24
Liebe Forengemeinde,

erhalte ich trotz meiner 3 monatigen Erkrankung Weihnachtsgeld/Sonderzahlung? Wenn ja, wie lässt es sich berechnen?
Lieben Gruß
Titel: Antw:Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: Spid am 28.11.2020 11:28
Eine Erkrankung berührt den Anspruch auf Jahressonderzahlung weder der Höhe noch dem Grunde nach. Die Errechnung ist in §20 Abs. 2ff. TV-L geregelt.
Titel: Antw:Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: Behördi am 28.11.2020 11:41
Das heisst also ich bekomme in der Entgeltgruppe 9a als rund 75 % ?
Titel: Antw:Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: Spid am 28.11.2020 11:45
Rund 75% der Bemessungsgrundlage - sofern keine Minderungstatbestände bestehen.
Titel: Antw:Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: Behördi am 28.11.2020 11:49
Minderungstatbestände wären?
Titel: Antw:Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: Spid am 28.11.2020 11:56
Monate, in denen die Voraussetzung des §20 Abs. 4 Satz 1 erfüllt ist und kein Ausnahmetatbestand der Sätze 2 und 3 erfüllt ist.
Titel: Antw:Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: GofX am 29.11.2020 04:24
Die Errechnung ist in §20 Abs. 2ff. TV-L geregelt.

Also

Zitat
(3) 1Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird;

und

Zitat
2Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September.

Sehe ich es richtig, dass ein Stufenaufstieg, der nach September (Beispiel: 1.10.) erfolgt ist, für die Berechnung der Jahressonderzahlung im selben Jahr, keine Rolle spielt?
Titel: Antw:Sonderzahlung( Weinachtsgeld) trotz Krankheit
Beitrag von: Isie am 29.11.2020 08:05
Ja.