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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Max Bommel am 10.02.2021 08:52
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Für die Bus und Bahnfahrer unter uns:
§ 10 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2021 sieht die Einführung eines Zuschusses zum Jobticket vor:
(4) 1Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Zuschüsse für ein Jobticket für Beschäftigte und Auszubildende in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, höchstens jedoch in Höhe der hälftigen durchschnittlichen monatlichen Jahresticketkosten bei Bezug eines 12-Monats-Abonnement, aus den Titeln der Gruppen 422, 423, 427 und 428 zu leisten. 2Das Nähere regelt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Es gibt dazu auch eine Meldung des VBB:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/bund-schliesst-rahmenvereinbarung-fuer-jobticket-ab/ (https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/bund-schliesst-rahmenvereinbarung-fuer-jobticket-ab/)
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Das ist aktuell wenig hilfreich. Seit Tagen fahren bei uns keine Busse. :-[
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Das ist aktuell wenig hilfreich. Seit Tagen fahren bei uns keine Busse. :-[
Das ist natürlich ein Argument. Das Jobticket wird aber sicher trotzdem abgebucht, egal ob sie mal nicht fahren.
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..das gilt für Beamte aber nur insoweit, wenn sie Bundesbeamte sind...
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Das ist aktuell wenig hilfreich. Seit Tagen fahren bei uns keine Busse. :-[
Das ist natürlich ein Argument. Das Jobticket wird aber sicher trotzdem abgebucht, egal ob sie mal nicht fahren.
Klar abgebucht wird immer. Fitnesscenter, Sportverein, Musik- und Kunstschule für die Kinder...etc..fehlt eigentlich nur noch das wir Friseure, Sauna und Restaurants pauschal abgebucht bekommen.
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Weitere Infos, auch zu den Vereinbarungen mit den einzelnen Verkehrsverbünden, findet man hier:
https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/start.html
Demnach sei es ab dem 1. April 2021 für Bundesbedienstete grundsätzlich möglich, einen Arbeitgeberzuschuss zum JobTicket zu erhalten.
Eine Regelung des BMI für "das Nähere" habe ich noch nicht gefunden.
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Der BMI berechnet sich so: Gewicht / Höhe x Höhe ;D
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Es gilt max. 40€ bzw. 50% der Kosten des Monatsabo. Voraussetzung ist soweit ich weiß, dass der Dienstherr der Rahmenvereinbarung beitritt.
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Der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bietet beispielsweise ein Firmenticket mit max. 15 Euro Zuschuss an. Darüber hinaus dürfte sich der Bund auch nicht beteiligen.
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Meine oberste Bundesbehörde gibt einen Zuschuss in Höhe von 40 € zum Jobticket.
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Ich bin auch in einem Bundesministerium in Berlin. Gilt die 40€ dann pauschal für alle??
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Sofern deine Behörde der Rahmenvereinbarung des BDAV beigetreten ist, kann diese einen Zuschuss von min. 15€ bis 40€ geben.
https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/start.html (https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/start.html)
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Das würde für Berlin AB (bei jährlicher Abbuchung) ein faktisches 365-Euro-Ticket bedeuten (genauer 364 Euro), wie von einigen Seiten bereits länger für alle gefordert wird.
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Das würde für Berlin AB (bei jährlicher Abbuchung) ein faktisches 365-Euro-Ticket bedeuten (genauer 364 Euro), wie von einigen Seiten bereits länger für alle gefordert wird.
Deiner Berechnung kann ich nicht ganz folgen:
Genau genommen betragen die Kosten für Berlin AB inklusive des Zuschusses der SBahn (8 €/mtl.) 55,42 €(mtl.) bzw. 632,00 € (jhr.)
Hierzu kommt dann der jeweilige Arbeitgeberzuschuss - in meinem Fall 40,00 €/mtl.
Mein Ticket kostet somit noch ganze 15,42 €/mtl. bzw. 185,04 €/jhr.
Wobei der Arbeitgeberzuschuss auf der Steuerkarte vermerkt wird und somit die Fahrtkosten/Werbungskosten bei der Steuererklärung mindert.
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Ober steht, dass der Zuschuss auf 50% des Preises des Tickets gedeckelt ist.
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Ober steht, dass der Zuschuss auf 50% des Preises des Tickets gedeckelt ist.
Dieser beträgt einheitlich für alle Ressorts bis zu 40,- € monatlich, jedoch maximal die Hälfe der durchschnittlichen monatlichen Jahresticketkosten je Verkehrsverbund.
Eine erste Vereinbarung hat das BADV am 18. Dezember 2020 mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg abgeschlossen. Die Berechnung des mittleren Ticketpreises beim VBB hat ergeben, dass 40,- € gewährt werden können. Die Behörden und Institutionen, die der alten Rahmenvereinbarung mit dem VBB beigetreten waren, können nun der neuen beitreten.
(Quelle: https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/start.html)