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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Acetylen am 29.03.2021 17:41

Titel: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Acetylen am 29.03.2021 17:41
Ich bin zum 1.4.2020 vom alten Arbeitgeber (TV-L) zum neuen Arbeitgeber (TV-öD) gewechselt. Bei beiden AG hatte ich jeweils einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ich hatte in diesem Jahr keinen Urlaub genommen. Wieviel Urlaub steht mir dann für 2020 zu? Mein neuer Arbeitgeber ist der Meinung dass es 22 Tage sind, ich kann das nicht ganz nachvollziehen.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Spid am 29.03.2021 17:45
23 - sofern sich aus der Urlaubsbescheinigung keine Minderungstatbestände ergeben.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Acetylen am 29.03.2021 17:51
Das heißt 9/12 * 30 = 22,5. Dies wird dann auf 23 aufgerundet?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Spid am 29.03.2021 17:54
Ja. Es sei denn, der alte AG hätte 8 Urlaubstage gewährt bzw. abgegolten und dies in der Urlaubsbescheinigung ausgewiesen. Dann wäre der Urlaubsanspruch zur Vermeidung von Doppelansprüchen um einen Tag zu mindern.