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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Luis1703 am 14.04.2021 11:37

Titel: Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Luis1703 am 14.04.2021 11:37
Hallo,
leider ist mir noch nicht bekannt wie meine Stelle bewertet ist. Ich hoffe das ich da noch Einsicht bekomme. Dazu meine Frage:
Kann ich bei der Einsicht zur Stellenbewertung erkennen wie und mit welchen Tätigkeitsmerkmalen meine Stelle bewertet ist oder sehe ich nur die reine Bewertung?

Ich weiß das man Tarifbewerungen nicht mit DO Bewertungen vergleichen darf. Aber wenn doch zwei Personen die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben sollten doch die beiden Systeme zu vergleichbaren Ergebnissen kommen und nicht die Besoldungsgruppe zwei Gruppen unter der Entgeltgruppe liegen?

Nach meinem Wissenstand und was ich hier gelesen habe wird bei der Bewertung nur die Tätigkeit bewertet. Die Ausbildung (Techniker, Dipl-Ing FH oder Dipl-Ing TU) kann als Voraussetzung für die Besetzung angegeben werden, spielt aber doch für die reine Bewertung keine Rolle?

Viele Dank
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Lars73 am 14.04.2021 11:51
Warum sollen verschiedene Systeme nicht zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen führen?
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Casiopeia1981 am 14.04.2021 11:51
Hi Luis1703,

für mein Verständnis: Du bist DO-Angestellter in der UV?
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Organisator am 14.04.2021 11:56
Ich weiß das man Tarifbewerungen nicht mit DO Bewertungen vergleichen darf. Aber wenn doch zwei Personen die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben sollten doch die beiden Systeme zu vergleichbaren Ergebnissen kommen und nicht die Besoldungsgruppe zwei Gruppen unter der Entgeltgruppe liegen?

Da beide System nicht miteinander vergelichbar sind, kann es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So können nach E 9b bewertete Tätigkeiten auch von einem Beamten A 13g übernommen werden, ohne dass dies zu beanstanden wäre. Oder auch Tätigkeiten nach E 12 von einem Beamten A 9g.
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Luis1703 am 14.04.2021 12:01
Ja ich bin DO Angestellter
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Luis1703 am 14.04.2021 12:06
@Organisator
Ja das habe ich ja befürchtet. Aber das der Unterschied so extrem sein kann, hätte ich nicht gedacht. Da muss sich ja keiner wundern wenn bei diesen Konstellation Frust aufkommt.
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Organisator am 14.04.2021 12:53
Fachlich kann ich nur für Beamte / Tarifbeschäftigte sprechen, die Anwendung des DO-Rechts müsstest du übernehmen ;)

Die gefühlten Ungerechtigkeiten können auch systemimmanent sein. So ist es bei der gebündelten Dienstpostenbewertung möglich, dass die gleiche Tätigkeit von z.B. einem Beamten A 9g und einem Beamten A 11 wahrgenommen wird.

Ungerecht ist es aus meiner Sicht nicht, da das eine System laufbahnbezogen ist und das andere sich an der übertragenen Tätigkeit orientiert. So kann man sich im Vorfeld für das eine oder andere System mit den damit verbundenen Nachteilen, aber auch Vorteilen entscheiden.

Mögliche Ursache für die gefühlte Ungerechtigkeit ist auch die zufällig ähnliche Benennung der Entgelt- und Besoldungsgruppen in Zahlen. Inhaltlich ist aber z.B. eine E 11 nicht mit einer A 11 vergleichbar.

Insoweit gibt es keinen Grund für Frust, sondern eher ein Missverständnis hinsichtlich der (nicht vorhandenen) Vergleichbarkeit von "E" und "A"
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: Luis1703 am 17.04.2021 10:46
OK die Problematik ist also doch immer die Gleiche. Die Systeme dürfen nicht verglichen werden und trotzdem werden die Stellen mit E14 /A14 ausgeschrieben.
Titel: Antw:Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht
Beitrag von: WasDennNun am 17.04.2021 11:56
OK die Problematik ist also doch immer die Gleiche. Die Systeme dürfen nicht verglichen werden und trotzdem werden die Stellen mit E14 /A14 ausgeschrieben.
Oder MIT A11/A12 oder mit A6/E9b oder mit ....