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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: micha77 am 13.11.2021 09:33

Titel: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 13.11.2021 09:33
@Admin, dient nur der Info - im anderen 166-Seiten Thema gehts wahrscheinlich unter  ::)

Hessen wird mit einem dringlichen Gesetzentwurf der Regierungsparteien (Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie) das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übertragen. Die Gelegenheit wird nicht zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidungen genutzt. Ausdrücklicher Hinweis: Dies bliebt einem anderen Vorhaben überlassen.

Dazu hier der Gesetzentwurf:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/06690.pdf (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/06690.pdf)

Auszug zur "Corona-Prämie" etc.:
"Die Auszahlung soll in einem Betrag in Höhe von bis zu 1000
EUR und mit den Bezügen für Februar 2022 erfolgen. Anwärterinnen
und Anwärter erhalten einen Betrag in Höhe von bis zu 500 EUR.
Die Anpassung der Besoldung entsprechend dem Tarifergebnis dient
dem Zweck, einer Abkoppelung der Besoldung und Versorgung von der
Tarifentwicklung entgegen zu wirken. Die (weitere) Ausgestaltung anhand der Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung festgelegt hat, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen."

Bis zu 1000€ heißt wahrscheinlich nur, wenn man die Voraussetzungen erfüllt (Dienstverhältnis bestand dieses Jahr und Januar 2022)

Zudem beträgt die Besoldungsanpassung ab August 2023 1.89% (und nicht nur 1.8%)
Titel: Antw:Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung in Hessen 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 13.11.2021 19:45
Hallo @micha77

Danke für den Link...aber, ich zumindest, kann ihn über das Smartphone nicht öffnen?!  :o
Titel: Antw:Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung in Hessen 2022 und 2023
Beitrag von: Melvin am 13.11.2021 20:02
http://starweb.hessen.de/cgi-bin/webhltlinks.pl?form=/webhlt_links.html&typ=drs&title=Drucksache&nb=20/6690

http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3D20+and+R%3D17409&search2=20211109120000
Titel: Antw:Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung in Hessen 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 13.11.2021 22:37
http://starweb.hessen.de/cgi-bin/webhltlinks.pl?form=/webhlt_links.html&typ=drs&title=Drucksache&nb=20/6690

http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3D20+and+R%3D17409&search2=20211109120000

Thx.  ;)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: 32168 am 17.11.2021 13:08
Moin,
danke dafür. Gibt es eigentlich ein neues Widerspruchsschreiben zur amtsangemessenen Alimentation (gerne auch spez. für Hessen). Der andere Thread ist ja nicht mehr ganz so übersichtlich.
Merci.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 17.11.2021 15:19
Die erste Lesung kann unter: https://www.youtube.com/watch?v=-2fUAipukOs angeschaut werden. Der Abgeordnete der FDP weist zutreffend auf weiteren Handlungsbedarf (Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG) hin (ab 28:13): "Das wird teuer werden!"
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 18.11.2021 11:06
Moin,
danke dafür. Gibt es eigentlich ein neues Widerspruchsschreiben zur amtsangemessenen Alimentation (gerne auch spez. für Hessen). Der andere Thread ist ja nicht mehr ganz so übersichtlich.
Merci.

Die GdP erreichte ein Schreiben des Innenministers, worin steht, dass die gestellten Widersprüche gegen die Unteralimentation weiterhin ihre Geltung behalten.

Insofern müssen also keine neuen Widersprüche für das Jahr 2021 gestellt werden (falls du letztes Jahr auch schon Widerspruch eingelegt hast).

Das Schreiben des IM ging am 16.November an den dbb-Hessen und liegt mir vor.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 22.11.2021 21:31
Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 23.11.2021 10:41
Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Bitte hier in diesen Thread posten, wenn etwas bekannt wird; das Thema betrifft uns schließlich alle :)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 23.11.2021 22:00
Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 24.11.2021 06:34
Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.

Ich bin gerade selber drüber gestolpert... ;)
Steht in der Stellungnahme vom dbb zur Besoldungsanpassung drin.
Seite 3 ganz unten -  der DSTG erwähnt den Termin auch in seiner Stellungnahme
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf (https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf) 
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 24.11.2021 08:16
Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.

Ich bin gerade selber drüber gestolpert... ;)
Steht in der Stellungnahme vom dbb zur Besoldungsanpassung drin.
Seite 3 ganz unten -  der DSTG erwähnt den Termin auch in seiner Stellungnahme
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf (https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf)

Danke für die Quellenangabe.
Eine Frage dazu. In der Quellenangabe wird von der mündlichen Verhandlung am 30.11. gesprochen. Wird an diesem Tag dann auch das Urteil zur Klage fallen oder wie muss man sich den ungefähren, zeitlichen Ablauf vorstellen?

Hat darin jemand aus Erfahrungswerten zu berichten?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 24.11.2021 10:51
Klassische juristische Antwort: Es kommt darauf an.
In der Regel ist es schon so, dass es in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur einen Verhandlungstag gibt und nach anschließender Beratung (in der Regel am späten Nachmittag) eine Entscheidung verkündet wird.
Mir ist über den konkreten Verfahrensstand (sind noch Ermittlungen zu führen?) nichts bekannt, so dass keine verlässliche Aussage getroffen werden kann.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 25.11.2021 13:20
Der Termin ist nun auch beim VGH einsehbar.
30.11.21 - 14.00 Uhr - Besoldung.
Klagezeitraum Juli 2016 bis zum Jahr 2020.
Titel: Antw:Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung in Hessen 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 26.11.2021 11:41
http://starweb.hessen.de/cgi-bin/webhltlinks.pl?form=/webhlt_links.html&typ=drs&title=Drucksache&nb=20/6690

http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3D20+and+R%3D17409&search2=20211109120000

Vom 25.11.2021
"Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf
in zweiter Lesung unverändert anzunehmen."

https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-53-sitzung (https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-53-sitzung)

Beschlussprotokoll siehe unten auf der Seite.
2. Lesung in KW 49
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 30.11.2021 15:28
Beamtenbesoldung in Hessen ist verfassungswidrig zu niedrig

https://osthessen-news.de/n11659077/beamtenbesoldung-in-hessen-ist-verfassungswidrig-zu-niedrig.html (https://osthessen-news.de/n11659077/beamtenbesoldung-in-hessen-ist-verfassungswidrig-zu-niedrig.html)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: BeuteZoellner am 30.11.2021 16:20
https://www.hessenschau.de/politik/urteil-am-verwaltungsgerichtshof-hessische-beamtenbesoldung-war-verfassungswidrig,hessen-beamtenbesoldung-urteil-100.html

Urteil am Verwaltungsgerichtshof
Hessische Beamtenbesoldung war verfassungswidrig
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.11.2021 17:15
Das war das zu erwartende Ergebnis. Damit liegt im Gefolge der BVerfG-Entscheidung vom 4. Mai letzten Jahres (2 BvL 4/18) der vierte Vorlagebeschluss vor. Im Hinblick auf die Mindestalimentation haben die entsprechenden Gerichte wie folgt entschieden:

Das VG Hamburg hat in seinem Vorlagebeschluss vom 29.09.2020 – 20 K 7510/ 17 – die neuen Direktiven auf die Besoldung des Landes im Zeitraum von 2012 bis 2018 mit dem Ergebnis angewandt, dass in jenem Zeitraum die Mindestalimentation in Summe um knapp 35.000,- € verfehlt worden sei.

Das OVG Schleswig-Holstein hat in seinem Vorlagebeschluss vom 23.03.2021 – 2 LB 93/18 – den Nettofehlbetrag für das Jahr 2007 auf 1.718,84 € bemessen.

Das VG Berlin hat in einem aktuellen Vorlagebeschluss vom 25.10.2021 – 7 K 456/20 – den entsprechenden Nettofehlbetrag für die Jahre 2016 und 2017 auf 9.495,73 € und 9.681,90 € bemessen.

Nun zeigt der VGH Hessen, dass dort offensichtlich bis in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 10 nicht die Alimentation gewährt wird, die der Besoldungsgruppe A 4 zu gewähren ist.

Und so wird es ab jetzt in jeder weiteren Gerichtsentscheidung, egal in welchem Land, weitergehen - mit jeder weiteren Entscheidung wird dabei das jahrelange rechtswidrige Handeln der Besoldungsgesetzgeber nur umso sichtbarer. Umso interessanter wird es deshalb, wie nun die zu erwartenden 16 weiteren Niederlagen vor deutschen Gerichten von ihnen in den aktuell anstehenden Anpassungsgesetzen begründet werden. Gäbe es eine Besoldungsbundesliga, bestände die ausschließlich aus Absteigern - es sei denn, man würde die Meisterschaft jenem zuerkennen, der am dreistesten verfassungswidrig handelte. Hessen hätte dann gute Chancen, Bayern die Vizemeisterschaft streitig zu machen. Den Meister Berlin hält aber derzeit weiterhin noch keiner auf (das sollte ebventuell Ansporn für die anderen sein, dass aktuell zu ändern; denn es dürfte ihre letzte Chance sein, noch einmal Meister zu werden, weil zu erwarten ist, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst den Spielbetrieb einstellen wird...).
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 30.11.2021 19:59
Jetzt heißt es nur: weiter Durchhaltevermögen zeigen und nicht den Kopf in den Sand stecken. Gute zwei bis drei Jahre, bis das BVerfG darüber entschieden hat und die Landesregierung Hessen eines Besoldungsgesetz einbringt.

Haltet durch.  ::)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 01.12.2021 06:16
Möchte der hessische Dienstherr seine Beamten nicht weiter verärgern, kommt er einer Entscheidung des BVerfG zuvor und fühlt sich bereits an die Entscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts, das unmittelbar die tragenden Gründe der BVerfG-Entscheidung aus 2020 angewandt hat, gebunden.
Einige Länder zeigen entsprechende Initiativ sogar ohne ein aktuelles OVG/VGH-Verfahren .
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 01.12.2021 06:52
Es wird auf jeden Fall spannend in den nächsten Landtagsdebatten, inwiefern das Thema angesprochen wird und auf die Agenda rückt.
Die nächste Sitzung ist übrigens nächste Woche  ;)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 01.12.2021 08:24
Pressemittleung des VGH

Beamtenbesoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig
30.11.2021Pressestelle:
VGH Kassel

Nr. 26/2021

Das Land Hessen ist durch das Grundgesetz verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten angemessen zu besolden. Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe die Angemessenheit der Beamtenbesoldung überprüft werden kann. Dazu gehört unter anderem ein Abstand der Beamtenbesoldung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der untersten Besoldungsgruppe muss mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Verglichen werden dabei Alleinverdienerfamilien mit zwei minderjährigen Kindern, da die vierköpfige Alleinverdienerfamilie Bezugsgröße in der Besoldungspraxis ist. Außerdem muss zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein hinreichend großer Abstand gewahrt werden. Das heißt, Beamtinnen und Beamte der höheren Besoldungsgruppen müssen wegen der höheren Wertigkeit der ihnen anvertrauten Tätigkeiten ein höheres Einkommen haben als Beamtinnen und Beamte der niedrigeren Besoldungsgruppen.

Der für das öffentliche Dienstrecht zuständige 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat. In den einzelnen Jahren wird bis zur Besoldungsgruppe A 9, teilweise auch bis zur Besoldungsgruppe A 10 der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung hierfür gibt es nicht. Von diesem Defizit der A-Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird auch die nach der Besoldungsgruppe W 2 erfolgende Besoldung von Professorinnen und Professoren erfasst, da sich diese an der A-Besoldung orientiert.

Da es dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwehrt ist, die Verfassungswidrigkeit der vom Gesetzgeber geschaffenen Beamtenbesoldung selbst verbindlich festzustellen, hat er dem hierfür zuständigen Bundesverfassungsgericht ein die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 6 betreffendes sowie ein die Professorenbesoldung nach Besoldungsgruppe W 2 betreffendes Verfahren zur Entscheidung vorgelegt, ob die jeweilige Besoldung im Zeitraum 1. Juli 2016 bis einschließlich 2020 (Besoldung nach A 6) und im Zeitraum von 2013 bis 2020 (Besoldung nach W 2) verfassungsgemäß gewesen ist.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 01.12.2021 10:48
Möchte der hessische Dienstherr seine Beamten nicht weiter verärgern, kommt er einer Entscheidung des BVerfG zuvor und fühlt sich bereits an die Entscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts, das unmittelbar die tragenden Gründe der BVerfG-Entscheidung aus 2020 angewandt hat, gebunden.
Einige Länder zeigen entsprechende Initiativ sogar ohne ein aktuelles OVG/VGH-Verfahren .
Die Hoffnung stirbt zuletzt.

hessenschau-Artikel vom 30.11.2021

Land will Bundesverfassungsgericht abwarten

Das Land teilte mit, die Begründung der Vorlagebeschlüsse aus Kassel sorgfältig prüfen zu wollen. "Wie die künftige Beamtenbesoldung konkret durch den hessischen Landesgesetzgeber ausgestaltet werden muss, kann aber erst nach einer abschließenden Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht abgesehen werden", hieß es in einer Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums.

Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer "eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik".

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 01.12.2021 11:24

Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer "eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik".

[/i]

Wie wäre es mal sich die Ausführungen zur R-Besoldung vom BVerfG zu ziehen?
Was soll da groß anderes rauskommen?

Das nenne ich mal extrem auf Zeit spielen...*ohne Worte*
Man könnte sich jetzt schonmal hinsetzen und anfangen zu rechnen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.12.2021 11:40

Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer "eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik".

[/i]

Wie wäre es mal sich die Ausführungen zur R-Besoldung vom BVerfG zu ziehen?
Was soll da groß anderes rauskommen?

Das nenne ich mal extrem auf Zeit spielen...*ohne Worte*
Man könnte sich jetzt schonmal hinsetzen und anfangen zu rechnen.

Das Rechnen ist sicherlich auch in Hessen bereits erfolgt - mit dem Ergebnis, das für alle weiteren Länder ebenfalls gilt: Die Mehrkosten zur Widerherstellung einer amtsangemessenen Alimentation werden so hoch sein, dass man alles versuchen wird, solange, wie es irgend möglich scheinbar zu rechtfertigen wäre, den spätestens seit 2008 bestehenden verfassungswidrigen Zustand fortzusetzen. Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen in keinem Land ein verfassungskonformes Anpassungsgesetz verabschiedet werden. Denn jene Anpassungsgesetze der nächsten paar Wochen dürften für die Politik die letzten sein, um weiterhin die Landeshaushalte auf Kosten der Bediensteten saniert zu halten. Das dürfte einer der Gründe sein, wieso das BVerfG seine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung in den Nachklang jener Verabschiedungen gesetzt haben wird. Je weniger die aktuelle Entscheidung bei den anstehenden Besoldungsanpassungen Beachtung findet, desto wahrscheinlicher wird es, dass das BVerfG den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber in der Umsetzung von Art. 33 Abs. 5 GG verfügt, noch stärker einschränken wird, indem es entsprechende Direktiven erlässt, an die der Besoldungsgesetzgeber zukünftig gebunden sein wird und die genauso für die Vergangenheit gelten werden. Genau deshalb muss jeder Widerspruch gegen seine aktuelle Besoldung einlegen - denn die individuellen Nachzahlungsansprüche werden gigantisch sein, wie es ja der VGH gerade auch für Hessen darglegt hat. Hessen ist übrigens neben Berlin, Bayern und Baden-Württemberg einer der, was das Reißen der Mindestalimentation betrifft, am Schlechtesten besoldenden Bundesländer.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Solitair am 01.12.2021 12:01
Ich würde mal nicht allzu große Hoffnungen auf das BVerfG setzen. Das ist in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen politische Urteile zu fällen, die mit Gesetzesanwendung wenig zu tun haben. Die sehen auch was das für die Haushalte bedeutet.
Zur Not wird der zuständige Senat mal wieder zum Essen eingeladen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Ozymandias am 01.12.2021 12:12
Ich würde mal nicht allzu große Hoffnungen auf das BVerfG setzen. Das ist in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen politische Urteile zu fällen, die mit Gesetzesanwendung wenig zu tun haben. Die sehen auch was das für die Haushalte bedeutet.
Zur Not wird der zuständige Senat mal wieder zum Essen eingeladen.

Polen wird ständig von allen Seiten wegen seiner Justizreform kritisiert und mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen. Bei uns wird ein Anwalt ohne jegliche Richtertätigkeit zum Präsidenten des Verfassungsgericht gemacht, der als Fanboy Bücher über seine Ernennerin schreibt und sich von ihr zum Abendessen einladen lässt.

Auch wenn Richter ungern rechnen, muss man hier nur den Taschenrechner anmachen und kein politisches Urteil fällen. Die Haushaltsbelastungen halten sich relativ in Grenzen, da nur wenige Beamte in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt haben. Für die jüngere Vergangenheit bekommen die Gesetzgeber einfach einen großen Spielraum und schon ist das Problem für das Gericht gelöst.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.12.2021 12:55
Ich würde mal nicht allzu große Hoffnungen auf das BVerfG setzen. Das ist in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen politische Urteile zu fällen, die mit Gesetzesanwendung wenig zu tun haben. Die sehen auch was das für die Haushalte bedeutet.
Zur Not wird der zuständige Senat mal wieder zum Essen eingeladen.

Polen wird ständig von allen Seiten wegen seiner Justizreform kritisiert und mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen. Bei uns wird ein Anwalt ohne jegliche Richtertätigkeit zum Präsidenten des Verfassungsgericht gemacht, der als Fanboy Bücher über seine Ernennerin schreibt und sich von ihr zum Abendessen einladen lässt.

Auch wenn Richter ungern rechnen, muss man hier nur den Taschenrechner anmachen und kein politisches Urteil fällen. Die Haushaltsbelastungen halten sich relativ in Grenzen, da nur wenige Beamte in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt haben. Für die jüngere Vergangenheit bekommen die Gesetzgeber einfach einen großen Spielraum und schon ist das Problem für das Gericht gelöst.

Das sind in ihren gänzlichen Verallgemeinerungen doch recht steile Thesen. Liest man die entsprechenden Entscheidungen, dann findet man in ihnen das, was das Bundesverfassungsgericht auszeichnet, ein kluges Abwägen, das zu Ergebnissen führt, die auch ich mir wiederkehrend in Teilen inhaltlich anders wünschte, die aber letztlich durchgehend, sofern das möglich ist, im Sinne praktischer Konkordanz gehalten sind.

Betrachtet man die seit 2012 nach und nach neu entwickelte Besoldungsdogmatik des BVerfG en detail, dann stellt man eine offensichtlich klare Linie fest, die sachlich getragen ist. Das geht über die den grundgesetzgleichen Rechten von Beamten geschuldeten Prozeduralisierungspflichten der Besoldungsgesetzgebern seit 2012, dem 2015 entwickelten Prüfkanon, den 2017 und 2018 präzisierten hergebrachten Grundsätzen schließlich hin zu der direktiven Präzisierung des Mindestabstands als weiterem hergebrachten Grundsatz.

Ich kann den Frust verstehen; gäbe es allerdings nicht die Rechtsprechung des BVerfG der letzten rund zehn Jahre, dürfte jener ein noch einmal ganz anderer sein (oder genauer: wäre er gar nicht vorhanden, da niemand davon ausginge, dass die Alimentation in Deutschland flächendeckend verfassungswidrig ist).
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 01.12.2021 13:22
Möchte der hessische Dienstherr seine Beamten nicht weiter verärgern

Ein guter Scherz! ::)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 02.12.2021 10:19
Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 02.12.2021 10:56
Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.

Doch so viel...

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 02.12.2021 19:56
"Der dbb Hessen ist empört über die Reaktion des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier auf das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte gestern sehr eindeutig festgestellt, dass die Besoldung der Beamten in Hessen mindestens seit 2013 verfassungswidrig zu niedrig gewesen ist.

Im Bericht der Hessenschau sagte Bouffier: „Wenn am Ende das für verfassungswidrig erklärt wird, muss man natürlich handeln, keine Frage.“

„Statt dieser infrage stellenden Bewertung wäre ein Ausdruck des Bedauerns gegenüber den Beamten angemessen gewesen, dass seit acht Jahren bereits die Besoldung in Hessen nicht den grundgesetzlichen Vorgaben entspricht“, ist der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, empört. „Das wäre das Mindeste gewesen. Stattdessen wird die Beamtenschaft erneut in hohem Maße brüskiert.“

Zudem erweckt Bouffier mit dieser Aussage den Eindruck, mit einer Reparatur der Besoldung bis zur neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten zu wollen und auf Zeit zu spielen. „Es gibt keinerlei Spielraum mehr, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist inhaltlich völlig unmissverständlich und eindeutig“, sagt Heini Schmitt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hingegen ein formaler Akt.

Die Landesregierung wird von keinem Gericht daran gehindert, endlich die Beamten anständig zu bezahlen. „Im Gegenteil ist es eine Schande, dass man immer wieder Beamte zwingt, vor Gericht zu ziehen und festzustellen zu lassen, dass die Besoldungsgesetzgeber sich verfassungswidrig verhalten“, sagt Schmitt.

„Jetzt eine Anpassung mit Blick auf diese Entscheidung hinauszögern zu wollen, ist unter keinen Umständen hinzunehmen.“ Es ist nun einmal so, dass der Regierungschef die Unteralimentation in besonderer Weise zu verantworten hat.

Schmitt wundert sich über die Aussagen Bouffiers umso mehr, als der dbb Hessen mit dem Innenminister Peter Beuth ein ganz anderes Vorgehen vereinbart hatte. „Wir hatten uns mit dem Innenminister schon im April darauf verständigt, nur noch das ausstehende Urteil des VGH abzuwarten, um dann die Frage der Neugestaltung der Besoldung in Hessen zu erörtern.“

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte gestern, (Dienstag, 30. November) geurteilt, dass die Besoldung des Landes Hessen verfassungswidrig ist und dringend einer Nachbesserung bedarf.

Konkret hat der VGH errechnet, dass ein Beamter in Hessen in der untersten Besoldungsgruppe im Jahr 2020 38.698,27 Euro Jahresnettobezüge hätte bekommen müssen, um das absolute Mindestmaß an verfassungsgemäßer Alimentation zu erhalten. Stattdessen wurden ihm nach dem Hess. Besoldungsgesetz lediglich 30.512,03 € gezahlt. Die Alimentation liegt damit im niedrigsten Besoldungsamt in Hessen um 24,3 Prozent (!) unter dem absoluten Mindestmaß, das die Verfassung vorgibt.

Diese Zahlen decken sich mit den Berechnungen, die der hessische Beamtenbund in fortwährender Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG der Landesregierung seit 2015 immer wieder vorgetragen hat. 

Zudem hat der VGH ebenfalls gestern in einem anderen Verfahren entschieden, dass daraus folgt, dass auch die Besoldung eines Professors nach W 2 nicht mehr den Vorgaben der Verfassung entspricht. „Was gibt es da noch für Unklarheiten? Worauf möchte der Ministerpräsident denn nun noch warten?“, fragt sich Heini Schmitt.

Der VGH hat sich in seiner Entscheidung exakt an die Vorgaben des BVerfG, zuletzt v. 4. Mai 2020, gehalten, weshalb nicht einmal ansatzweise zu vermuten ist, dass das BVerfG bei erneuter Befassung mit dem immer gleichen Sachverhalt zu einer anderen Entscheidung kommen wird.

„Nach einer regelrechten Eiszeit zwischen der Landesregierung und dem dbb Hessen in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir uns zwischenzeitlich wieder in einem respektvollen, wertschätzenden Umfeld bewegt“, sagt Heini Schmitt.

Zuletzt galt es, die Landesregierung und den Hess. Innenminister für einen zukunftsweisenden, sehr akzeptablen Tarifabschluss zu loben.

Niemand außer der Landesregierung selbst hat es in der Hand, diesen Zustand fortzuführen."

Quelle: Homepage dbb-hessen, Artikel vom 01.12.2021
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Der Obelix am 03.12.2021 10:48
Ja, dies ist wieder eine neue Krönung der Dreistigkeit und Herr Bouffier hat sich gottesgleich selbst die Krone aufgesetzt......
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 04.12.2021 12:28
Gibt es eigentlich schon einen angepassten Widerspruch?
Kann ich einfach den letztjährigen mit dem Verweis auf die Musterverfahren verwenden?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 07.12.2021 15:18
https://twitter.com/dbbhessen/status/1468218359682678786?t=S_9yOpUcPDeqXNSIkotA2A&s=08

Es kommt langsam Bewegung in die Sache.

Mal sehen ob auch morgen im Landtag zur 3. und letzten Lesung zum Besoldungsgesetz das Thema angesprochen wird.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 07.12.2021 15:58
Hier ohne gezwitscher:
https://www.cda-hessen.de/aktuelles/presseerklaerung-nach-dem-urteil-ueber-die-beamtenbesoldungen-in-hesse/
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 07.12.2021 16:18
Hier ohne gezwitscher:
https://www.cda-hessen.de/aktuelles/presseerklaerung-nach-dem-urteil-ueber-die-beamtenbesoldungen-in-hesse/

mea culpa!  ::)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 07.12.2021 20:14
nulla quaestio  ;)
Wichtig ist, was am Ende raus kommt!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 08.12.2021 14:35
https://m.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/hessische-beamte-erhalten-schon-bald-mehr-geld-17673569.html?s=08
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 08.12.2021 14:54
Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.

Doch so viel...

jetzt live
https://hessischer-landtag.de/termine/90-plenarsitzung (https://hessischer-landtag.de/termine/90-plenarsitzung)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.12.2021 15:40
Nun haben sich alle Parteien in zweiter Lesung geäußert. Kurz und knapp mit Blick auf die Äußerungen zum verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs auf den Punkt gebracht:

Jürgen Frömmrichs (Bündnis 90/Die Grünen) Darlegung habe ich nur zum Teil gesehen. Offensichtlich hat er sich nicht zur Thematik geäußert.

Stefan Müller (FDP) bezeichnet den Gesetzentwurf als verfassungswidrig und kündigt nach einigen weiteren Aussagen die Zustimmung der FDP an.

Hermann Schaus (Die Linke) kündigt die Zustimmung der Linken zum Gesetzentwurf an, damit die Beamten nicht auf die vom Entwurf vorgesehen Erhöhungen verzichten müssten. Auf das BVerfG geht er am Ende aus Zeitgründen nicht mehr ein.

Günter Rudolph (SPD) möchte die Besoldungsgruppe A 5 abschaffen, bezeichnet den Entwurf als ein Desaster und kündigt eine weitgehende Zustimmung vonseiten der SPD zu ihm an.

Alexander Bauer (CDU) freut sich über die Erhöhung der Besoldung, sieht den Entwurf als einen guten und erfreulichen für die Beamten an. Die offensichtlich Verfassungswidrigkeit des Entwurfs wird eingestanden, ohne dass daraus explizite Schlüsse für die Jahre 2022 und 2023 abgeleitet werden.

Staatsminister Peter Beuth (CDU) freut sich über die anstehende Verabschiedung des Entwurfs, gesteht die generelle Problematik der hessischen Besoldungssystematik als Strukturfrage zu, weist die Verantwortung dafür der Rechtsprechung des BVerfG zu, kündigt an, zukünftig das VGH-Vorlagebeschluss ebenfalls beachten zu wollen, und möchte gerne den nach seiner Ansicht fairen, anerkennenden und wertschätzenden Entwurf von möglichst allen Parteien am Abend verabschiedet sehen.

Schöne Zeiten in Hessen: Einigkeit und Freiheit, nur irgendetwas drittes, das es diesbezüglich auch noch irgendwie und irgendwo geben soll (irgendetwas dergleichen habe ich im Hinterkopf, ohne dass ich gerade darauf komme), scheint zu fehlen. Hessen scheint zu zeigen, wohin es wohl dann bald auch in den anderen 15 Länderparlamente gehen dürfte.

PS. Den Abgeordneten der AfD habe ich gesehen, jedoch da noch nicht mitgeschrieben, weil ich die Debatte erst ab dem Moment bemerkenswert fand, als Stefan Müller die Zustimmung seiner Partei zu einem von ihm explizit als verfassungswidrig bezeichneten Gesetz bezeichnet hat.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.12.2021 16:02
Und PPS. Art. 20 Abs. 3 GG hält fest: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Ein gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßendes Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Wenn die hessische FDP davon ausgeht, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und sie dennoch dafür stimmt, dann verlässt sie offensichtlich als die Rechtsstaatspartei, als die sie sich selbst ansieht, den Rahmen des Grundgesetzes. Was wohl Marco Buschmann (FDP) als neuer Bundesminister der Justiz dazu sagen würden, wenn man ihn fragte?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: semper fi am 08.12.2021 21:21
Es ist doch immer wieder das Gleiche. Das BVerfG kassiert eine Regelung, darauf reagiert der Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz und das wird dann später wieder kassiert aber dann sind die, die das neue Gesetz geschaffen haben nicht mehr an der Macht und kritisieren die aktuellen Machthaber dafür, dass sie kein vernünftiges Gesetz erlassen haben. Es ist einfach nur irre was da abgeht. Und sie machen es immer und immer wieder, als würde nach einer gewissen Zeit ein kollektiver Gedächtnisverlust eintreten. Das sieht man auch bei der Steuergesetzgebung. Da wurde mal gesagt, die Pendlerpauschale gibts nur noch ab dem 20. Kilometer. Das war verfassungswidrig, also zurück zum Ursprung. Jetzt lässt man es zwar beim ersten Kilometer aber ab dem 20. Kilometer gibts eben mehr. Das ist die gleiche Suppe in einem neuen Topf und mit ein wenig mehr Maggi Würze, um den faden Geschmack etwas zu übertünchen. Und ich schaue in die Zukunft und sehe, auch das wird kassiert werden.

Wie Einstein einst sagte: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 09.12.2021 09:28
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/hessische-beamte-erhalten-schon-bald-mehr-geld-17673569.html
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 10.12.2021 14:40
16. Zweite Lesung
Dringlicher Gesetzentwurf
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung
in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung
einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (HBesVAnpG 2022/2023)
– Drucks. 20/6813 zu Drucks. 20/6690 –
In zweiter Lesung
angenommen:
Gesetz beschlossen

hierzu:
Änderungsantrag
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucks. 20/6917 –
Angenommen

Link: https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Beschlussprotokoll_PL_90.pdf (https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Beschlussprotokoll_PL_90.pdf)
Seite 2/8

@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!

@all
Macht es Sinn für dieses Jahr erneut Widerspruch unter Bezugnahme auf dieses Gesetz (noch ist ja noch nicht veröffentlich - lediglich beschlossen) einzulegen, oder auf die Aussage des Herrn Beuth zu vertrauen?
Auszug dbb Hessen:
"Mit Schreiben vom 16. November 2021 hat uns der Hessische Innenminister Peter Beuth mitgeteilt, dass er an seinem bereits erklärten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festhält."
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 10.12.2021 15:52
Meine Dienstgruppe hat geschlossen Widerspruch eingelegt. Kann auf jeden Fall nicht schaden. Dem IM kann ich nicht mehr alles glauben, was er (zu)sagt!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 16.12.2021 08:30
Gibt es Musterwidersprüche für Hessen ?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 16.12.2021 11:26
Gibt es Musterwidersprüche für Hessen ?

Wir haben die von der GdP-Hessen Homepage genutzt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 28.12.2021 10:29

@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!



@Admin Vorsichtig gefragt, wann kann man denn mit der Umsetzung rechnen? Vielen Dank für eure Mühen!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 29.12.2021 08:21
https://www.hessenschau.de/politik/urteil-am-verwaltungsgerichtshof-hessische-beamtenbesoldung-war-verfassungswidrig,hessen-beamtenbesoldung-urteil-100.html

Urteil am Verwaltungsgerichtshof
Hessische Beamtenbesoldung war verfassungswidrig

Dazu der Beschluss vom VGH in seiner Ausführlichkeit:
https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002069 (https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002069)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Willi1967 am 29.12.2021 15:13
Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird,  werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.

Kann mir dazu jemand was sagen?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: flohafa am 29.12.2021 15:17
Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird,  werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.

Kann mir dazu jemand was sagen?

Hallo Willi,

das 4-Säulen-Modell gilt nur für die baden-württembergischen Beamten. Dort soll im gehobenen technischen Dienst von A10 auf A11 befördert werden. Dein beschriebenes Problem haben somit die jetzigen A11er, die schauen tatsächlich in die Röhre. (Vom höheren Dienst brauchen wir gar nicht erst zu reden... das 4-Säulen-Modell verletzt somit die Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen)

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: martin0312 am 27.01.2022 14:32
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/finanzminister-bildet-keine-ruecklagen-nach-vgh-entscheidung/
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 27.01.2022 15:03
@Martin: Danke fürs posten!

Es hat aber in Hessen fast schon Tradition, das der Landeshaushalt nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Den zuständigen Bilanzteams wurde auch in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen die Bildung von Rücklagen untersagt (Quelle: Flurfunk).
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 27.01.2022 15:14
Sind Rücklagen oder vielleicht doch Rückstellungen gemeint?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 27.01.2022 16:43
Rückstellungen wäre korrekt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 28.01.2022 09:29

@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!



@Admin Vorsichtig gefragt, wann kann man denn mit der Umsetzung rechnen? Vielen Dank für eure Mühen!

@Admin, besten Dank für die Umsetzung  :D
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 01.02.2022 07:26
Hat eigentlich schon jemand eine Antwort auf den letzten Widerspruch bekommen?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 01.02.2022 14:20
Nein, nicht mal die gewünschte Eingangsbestätigung
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: HessenDude am 07.02.2022 08:47
Ich habe mit Datum vom 31.01.2022 ein Schreiben bekommen:

"...hiermit bestätigen ich den Eingang Ihres Schreibens am 12.11.2021.

Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsmößigkeit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgericht am 30. November 2021 (AZ 1 A863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist."


Also:

- Eingang bestätigt
- Widerspruch ruhend gestellt

Aber wieder kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung >:(
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 10.02.2022 15:30
Same here ...  :-\
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 11.02.2022 16:48
Gibt es genauere Infos zum politischen Verfahrensstand? Ist ein Gesetzentwurf in der Mache?
Der dbb hessen berichtet nur von Klausurtagungen und Treffen. Inhaltliche Sachstandsbeschreibungen: Fehlanzeige.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 14.02.2022 18:05
Gibt es genauere Infos zum politischen Verfahrensstand? Ist ein Gesetzentwurf in der Mache?
Der dbb hessen berichtet nur von Klausurtagungen und Treffen. Inhaltliche Sachstandsbeschreibungen: Fehlanzeige.

Ich meine natürlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rspr. des BVerfG.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Big T am 25.02.2022 18:57
das Thema Besoldung ganz kurz angerissen in einer "mainstream"- Zeitung

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-der-nachfolger-von-ministerpraesident-bouffier-wird-viel-zu-tun-haben-91374095.html
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 26.02.2022 11:34
INNENAUSSCHUSS - 56. SITZUNG
Donnerstag, 20.01.2022, 10:00 Uhr
Innenausschuss

12. Verschiedenes
- Frage des Abg. Oliver Ulloth nach den Auswirkungen des VGH-Urteils zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Hessen
Der Minister sagt die Beantwortung der Frage nach Vorliegen der Urteilsbegründung zu.

Da die Urteilsbegründung seit Monaten vorliegt, müsste der Abgeordnete doch eine Antwort erhalten haben. In den Protokollen - soweit öfentlich - der folgenden Ausschusssitzung ist allerdings kein entsprechender Hinweis enthalten. Lag die Begründung nicht auch schon am 20.01.2022 vor? Im Forum war diese spätestens am 29.12.2021 bekannt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 01.03.2022 08:44
Ich habe Herrn Ulloth diesbezüglich angeschrieben, sobald eine Antwort eintrifft poste ich diese.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 01.03.2022 13:21
Ich habe Herrn Ulloth diesbezüglich angeschrieben, sobald eine Antwort eintrifft poste ich diese.

Super, Danke! Ich bin gespannt

https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/intensiver-austausch-mit-minister-und-parlamentariern/

"Die Liste der Themen, über die sich der dbb Hessen und die Fachpolitiker austauschten war lang:  ..."

Es folgt eine Skizzierung der wesentlichen Gesprächsthemen.
Welches Thema wird wohl namentlich nicht genannt?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 01.03.2022 13:25
Genau so kenne ich die Hessischen Fachgewerkschaften, Hauptsache das Essen hat geschmeckt und es gibt nette Fotos mit den Politikern.

Wer Verbitterung in diesem Beitrag findet darf sie behalten.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 04.03.2022 21:44
Genau so kenne ich die Hessischen Fachgewerkschaften, Hauptsache das Essen hat geschmeckt und es gibt nette Fotos mit den Politikern.

Wer Verbitterung in diesem Beitrag findet darf sie behalten.

Tja, so schauts aus... Die Gewerkschaften in Hessen sind tatsächlich leicht zu "überzeugen" (andere würden kaufen als Verb in Klammern setzen. So ist leider die Realität.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 25.03.2022 22:47
@Finanzer
Hast Du eine Antwort erhalten?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 28.03.2022 08:33
Leider noch nicht. Ich werde im Laufe der Woche höflich erinnern, danach gibts Zwangsgelder :-)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 29.03.2022 06:23
Guten Morgen!

Es tut sich etwas im Hessen-Land...

https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/gigantische-forderung-ans-land-hessen/

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 29.03.2022 08:19
Mein Fazit:
Es tut sich nichts im Hessen-Land...

Konkrete Vorschläge: Fehlanzeige.

Wie Kommt die Gewerkschaft auf 3 Mrd.?
Wie kommt das Parlament auf 1 Mrd.?

Die Frage der Verfassungsgemäßheit ist eine schwarz-oder-weiß-ja-oder-nein-Frage!
Einbisschen verfassungsgemäß gibt es nicht. Ein Stufenplan ist reiner Irrsinn!

Es müssen alle Regeln - und damit alle Besoldungsgruppen - auf den Prüfstand. Ich möchte erinnern, der VGH hält die W-Besoldung für verfassungswidrig.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 29.03.2022 08:23
Ein Stufenplan ist reiner Irrsinn!

So wird es aber kommen -> weiter Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 29.03.2022 08:37
@Prince: Danke fürs teilen.
@Sapere Aude & Bastel: Volle Zustimmung

Ich habe zwei Probleme mit dem Beitrag der DBB. Zum einen keinerlei Aussage zur den Altjahren, zum anderen die völlige Fixierung auf die unteren Besoldungsstufen.
Was ist zu vermuten? Wie in anderen Bundesländern ein verkorkstes Reperatutgesetzt für die Jahre ab 2022, in welchem per Zulagen und der Streichung der unteren Besoldungsstufen die Verfassungswidrigkeit vermeintlich geheilt wird.... und die Gewerkschaften klatschen Beifall und können sich wieder den wichtigen Dingen widmen, Dienstfahräder etc.

Das Abstandsgebot und Rechtssicherheit für die Altjahre wird völlig ignoriert.

Wobei es natürlich möglich ist, das der Vertreter des DBB sich in diesem Interview kurz halten wollte, um nach Möglichkeit wenig Angriffsfläche für das übliche Beamtenbashing zu geben, welches ohne Frage losbricht, wenn man öffentlich betont das durch das Abstandgebot auch die oberen Besoldungsstufen profitieren.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: hessischer hänger am 29.03.2022 19:37
Ich würde einfach mal heute Abend die "Sondersitzung" des Innenausschusses abwarten und auf die PL am Donnerstag gespannt sein. Anschließend kommt über den INA dort massig Bewegung ins Rennen.

Angaben ohne Insiderinfos  ;)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 29.03.2022 20:19
Danke für den Hinweis
https://hessischer-landtag.de/termine/101-plenarsitzung

Thema ist Teil der aktuellen Stunde.
Viel erwarte ich da nicht. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 29.03.2022 23:11
Danke für den Hinweis
https://hessischer-landtag.de/termine/101-plenarsitzung

Thema ist Teil der aktuellen Stunde.
Viel erwarte ich da nicht. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Thema ist für Donnerstag, gegen 10:50 Uhr angesetzt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 30.03.2022 11:25
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/08189.pdf
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 31.03.2022 11:20
Schlimmer als erwartet!
Nichts Neues und der Regierungshinweis und die Bitte um (viel) Geduld.
Meine Zusammenfassung: Vor einer Entscheidung des BVerfG wird es keine (abschließende) Klärung geben.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 31.03.2022 11:26
@sapere aude: Gibt es von der aktuellen Stunde ein Protokoll oder ähnliches?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 31.03.2022 11:40
Schlimmer als erwartet!
Nichts Neues und der Regierungshinweis und die Bitte um (viel) Geduld.
Meine Zusammenfassung: Vor einer Entscheidung des BVerfG wird es keine (abschließende) Klärung geben.

Einzige nennenswerte Punkte:
- Grünen Politiker: man wolle die Anpassung stufenweise vornehmen (ich frage mich wie lange man dann weiter verfassungswidrig besolden will? Man gesteht sich ja somit ein, dass die Besoldung dann weiter nicht verfassungskonform gestalt wird)
- Herr Beuth gab immerhin an, dass man das Abstandsgebot zu den jeweiligen Besoldungsklassen beachten will/muss

Meine Meinung dazu, man wird ein Gesetz auf die Beine stellen, was hier und da ein bisschen Heilung verspricht, es wird aber definitiv nicht der große Wurf werden.
Mit ein bisschen Glück sehen wir vor der nächsten Plenarsitzung Anfang Mai einen Entwurf, vor Herbst sehe ich aber keine Verabschiedung eines Gesetzes (und wenn - dann wird man die nächsten Jahre daran weiter rumdoktern müssen).
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 31.03.2022 11:54
@sapere aude: Gibt es von der aktuellen Stunde ein Protokoll oder ähnliches?

Die Plenarsitzungen sind in der Regel nach ein paar Tagen bei youtube einsehbar. Das Protokoll wird zeitverzögert auch in den "Parlarmentsdokumenten" auffindbar sein.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.03.2022 12:35
Ich kann mich leider sapere aude nur anschließen: Diese Diskussion, in der am Ende der Innenminister die Sachlage anerkannt hat, hätte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember geführt werden und dann entsprechend zur Änderung der Gesetzesvorlage führen müssen. Stattdessen erfolgte nun von allen Rednern das Eingeständnis, dass jenes Gesetz verfassungswidrig ist und erklärte der Innenminister am Ende nach dem allseitigen Eingeständnis der vormalig vorsätzlichen Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes Folgendes. Hier seine abschließenden Worte:

"[...] Das Märchen, das Märchen vom gezielten Verfassungsbruch, was hier versucht wird, zu erzählen, das stimmt natürlich mitnichten. Und es ist eine, und die Unterstellung und die Unterstellung, dass es ein gezielt hessisches Problem ist, ähm dem ist ähm ebenfalls falsch, meine Damen und Herren, sondern es ist, meine Damen und Herren, eine Veränderung, die ähm in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Tat vorliegt, die ähm im Mai 2020 Platz gegriffen hat und die sich am Ende gegen die Besoldung in allen Bundesländern und beim Bund am Ende richten wird, meine Damen und Herren. Und es ist eben kein hessisches Problem, es ist ein allgemeines besoldungsrechtliches Problem und ich finde, dem muss dann auch entsprechend vernünftig nachgehen. Also, Herr Kollege Müller, es ist nicht selbstgeschaffen. Und Herr Kollege Rudolph, wenn Sie hier erklären, machen Sie jetzt die Nachzahlung? Dann frage ich Sie, dann frage ich Sie, welche Nachzahlung soll ich denn machen? Welche Nachzahlung genau sollen wir denn, sollen wir denn leisten? Das Bundesverfassungsgericht wird das am Ende erst festlegen. Wir haben Orientierungswerte, Orientierungsrahmen aus dem Urteil des Mais 2020. Aber es gibt keine Tabelle, wo wir nachlesen könnten, wo das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben hat: Ihr zahlt jetzt in dieser Besoldungsgruppe  so und so viel nach und in Zukunft zahlt ihr so und so viel in der Besoldungsgruppe. Das gibt es nicht. Und deswegen müssen wir uns erstmal dem annähern. Das wollen wir auch tun. Wir wollen ja ähm entsprechend dort ähm auch etwas machen. Aber wir können, so einfach ist das Problem halt eben nicht, Herr Kollege Rudolph, wir können halt eben nicht heute einfach das VGH-Urteil ähm ohne das ähm Bundesverfassungsgericht anwenden. Das gibt es nicht her und insofern müssen wir hier ein Stückchen noch auf Geduld ähm der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoffen. Wir haben, meine Damen und Herren, hier wirklich ein nennenswertes, ein nennenswertes Problem, und das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Berechnungsgrundlagen für das Grundsicherungsniveau durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend verändert worden sind, und zwar massiv verändert worden sind. Das wirkt sich aus am Ende bei dem, was Sie ähm, ähm was uns hier, was hier sozusagen als Grundlage für unsere Besoldungsrechnung dienen wird, ähm, das wirkt sich aus in einer Größenordnung von über 8.000,- € Veränderung des Grundsicherungsbedarfs, was am, was dazu führt, dass wir ähm das wir dann in die Verfassungswidrigkeit bei den insbesondere unteren Besoldungsgruppen ähm äh in den unteren Besoldungsgruppen führt. Und meine Damen und Herren, es ist auch nicht so einfach gemacht, dass man sagt, wir haben nur die unteren Besoldungsgruppen zu betrachten, sondern, wie wir gelernt haben, aus den vielen Diskussionen, die wir hier über die Besoldung miteinander besprochen haben, dass wir ein Abstandsgebot zu halten haben von den unteren Besoldungsgruppen zur nächsten Besoldungsgruppe bis zur wiederum nächsten Besoldungsgruppe. Deswegen ist mal eben so, Herr Kollege Rudolph, dass es sich vom Obersekretär bis zum Staatsekretär durchzieht, weil wir überall eben ein entsprechendes Abstandsgebot zu beurteilen haben. Das ist aber auch nicht neu. Aber das macht die Aufgabe und das Problem ähm so groß und ähm das ähm deswegen sag ich ähm eine seriöse Behandlung dieses Themas dafür reicht die muntere Debatte, die Sie hier vorne vorgeführt haben, jedenfalls mal nicht aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat auch nichts mit dem ähm mit der Nullrunde im Jahr 2015 und mit der einprozentigen Besoldungserhöhung aus dem Jahr 2016 zu tun. Das sind Grundlagen, nein, Kollege Rudolph, äh, Kollege Rduolph, das war Anlass für die Klage. Die Regeln, die am Ende oder beziehungsweise die Grundlagen für das Urteil des VGH, das sind die, die im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend ausgeurteilt worden sind. Und insofern, insofern ist es eine Mär, dass es hier sich um ein hessisches Problem handelt. Es ist ein Problem in der Besoldungsstruktur des Bundes und der Länder, ausgelöst durch eine Rechtsprechung, die wir selbstverständlich anerkennen werden und die wir selbstverständlich entsprechend umsetzen werden, meine Damen und Herren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir sind hier an dieser Stelle nicht ignorant, aber wir werden auch in Zukunft in diesen Fragen seriös arbeiten. Vielen Dank."

Im Anschluss erfolgte die Überweisung der Sache an den Innenausschuss.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 31.03.2022 12:57
@Sapere Aude: Danke, das wird sicher ein ganz besonderer Genuss.

Das unser Herr und Meister zumindest das Abstandgebot erkennt ist doch schonmal was.
Gabs bezüglich der Altjahre eine Äusserung? Ich schätze ja mal nicht...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 31.03.2022 13:19
Gabs bezüglich der Altjahre eine Äusserung? Ich schätze ja mal nicht...

Glaubst du ernsthaft, dass von denen freiwillig auch nur ein € mehr kommt als nötig?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Big T am 31.03.2022 17:49
Ich kann mich leider sapere aude nur anschließen: Diese Diskussion, in der am Ende der Innenminister die Sachlage anerkannt hat, hätte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember geführt werden und dann entsprechend zur Änderung der Gesetzesvorlage führen müssen. Stattdessen erfolgte nun von allen Rednern das Eingeständnis, dass jenes Gesetz verfassungswidrig ist und erklärte der Innenminister am Ende nach dem allseitigen Eingeständnis der vormalig vorsätzlichen Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes Folgendes. Hier seine abschließenden Worte:

"[...] Das Märchen, das Märchen vom gezielten Verfassungsbruch, was hier versucht wird, zu erzählen, das stimmt natürlich mitnichten. Und es ist eine, und die Unterstellung und die Unterstellung, dass es ein gezielt hessisches Problem ist, ähm dem ist ähm ebenfalls falsch, meine Damen und Herren, sondern es ist, meine Damen und Herren, eine Veränderung, die ähm in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Tat vorliegt, die ähm im Mai 2020 Platz gegriffen hat und die sich am Ende gegen die Besoldung in allen Bundesländern und beim Bund am Ende richten wird, meine Damen und Herren. Und es ist eben kein hessisches Problem, es ist ein allgemeines besoldungsrechtliches Problem und ich finde, dem muss dann auch entsprechend vernünftig nachgehen. Also, Herr Kollege Müller, es ist nicht selbstgeschaffen. Und Herr Kollege Rudolph, wenn Sie hier erklären, machen Sie jetzt die Nachzahlung? Dann frage ich Sie, dann frage ich Sie, welche Nachzahlung soll ich denn machen? Welche Nachzahlung genau sollen wir denn, sollen wir denn leisten? Das Bundesverfassungsgericht wird das am Ende erst festlegen. Wir haben Orientierungswerte, Orientierungsrahmen aus dem Urteil des Mais 2020. Aber es gibt keine Tabelle, wo wir nachlesen könnten, wo das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben hat: Ihr zahlt jetzt in dieser Besoldungsgruppe  so und so viel nach und in Zukunft zahlt ihr so und so viel in der Besoldungsgruppe. Das gibt es nicht. Und deswegen müssen wir uns erstmal dem annähern. Das wollen wir auch tun. Wir wollen ja ähm entsprechend dort ähm auch etwas machen. Aber wir können, so einfach ist das Problem halt eben nicht, Herr Kollege Rudolph, wir können halt eben nicht heute einfach das VGH-Urteil ähm ohne das ähm Bundesverfassungsgericht anwenden. Das gibt es nicht her und insofern müssen wir hier ein Stückchen noch auf Geduld ähm der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoffen. Wir haben, meine Damen und Herren, hier wirklich ein nennenswertes, ein nennenswertes Problem, und das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Berechnungsgrundlagen für das Grundsicherungsniveau durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend verändert worden sind, und zwar massiv verändert worden sind. Das wirkt sich aus am Ende bei dem, was Sie ähm, ähm was uns hier, was hier sozusagen als Grundlage für unsere Besoldungsrechnung dienen wird, ähm, das wirkt sich aus in einer Größenordnung von über 8.000,- € Veränderung des Grundsicherungsbedarfs, was am, was dazu führt, dass wir ähm das wir dann in die Verfassungswidrigkeit bei den insbesondere unteren Besoldungsgruppen ähm äh in den unteren Besoldungsgruppen führt. Und meine Damen und Herren, es ist auch nicht so einfach gemacht, dass man sagt, wir haben nur die unteren Besoldungsgruppen zu betrachten, sondern, wie wir gelernt haben, aus den vielen Diskussionen, die wir hier über die Besoldung miteinander besprochen haben, dass wir ein Abstandsgebot zu halten haben von den unteren Besoldungsgruppen zur nächsten Besoldungsgruppe bis zur wiederum nächsten Besoldungsgruppe. Deswegen ist mal eben so, Herr Kollege Rudolph, dass es sich vom Obersekretär bis zum Staatsekretär durchzieht, weil wir überall eben ein entsprechendes Abstandsgebot zu beurteilen haben. Das ist aber auch nicht neu. Aber das macht die Aufgabe und das Problem ähm so groß und ähm das ähm deswegen sag ich ähm eine seriöse Behandlung dieses Themas dafür reicht die muntere Debatte, die Sie hier vorne vorgeführt haben, jedenfalls mal nicht aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat auch nichts mit dem ähm mit der Nullrunde im Jahr 2015 und mit der einprozentigen Besoldungserhöhung aus dem Jahr 2016 zu tun. Das sind Grundlagen, nein, Kollege Rudolph, äh, Kollege Rduolph, das war Anlass für die Klage. Die Regeln, die am Ende oder beziehungsweise die Grundlagen für das Urteil des VGH, das sind die, die im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend ausgeurteilt worden sind. Und insofern, insofern ist es eine Mär, dass es hier sich um ein hessisches Problem handelt. Es ist ein Problem in der Besoldungsstruktur des Bundes und der Länder, ausgelöst durch eine Rechtsprechung, die wir selbstverständlich anerkennen werden und die wir selbstverständlich entsprechend umsetzen werden, meine Damen und Herren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir sind hier an dieser Stelle nicht ignorant, aber wir werden auch in Zukunft in diesen Fragen seriös arbeiten. Vielen Dank."

Im Anschluss erfolgte die Überweisung der Sache an den Innenausschuss.

boah ist das gruselig und unfassbar schlecht.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 31.03.2022 20:19
Hier die Statements

https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtagsvideos/2021/videos-aus-dem-landtag-debatte-ueber-besoldung-der-beamtinnen-und-beamten,220331_as_besoldung_beamtinnen_beamten-100.html

Auch die Presse bericht:


https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Innenminister-Geduld-bei-Anpassung-von-Beamtenbesoldung-article23237531.html
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: NWB am 31.03.2022 20:40
Was für eine Farce
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 31.03.2022 21:28
Ich würde einfach mal heute Abend die "Sondersitzung" des Innenausschusses abwarten und auf die PL am Donnerstag gespannt sein. Anschließend kommt über den INA dort massig Bewegung ins Rennen.

Angaben ohne Insiderinfos  ;)

Letzte Hoffnung INA!
Auf die massige Bewegung bin ich gespannt. Und bitte an das Abstandsgebot denken!

Neben dem Mindestabstand zur Grundsicherung gibt es übrigens noch eine Entschiedung des BVerfG (Beamte mit mehr als zwei Kindern). Von dieser Entscheidung habe ich in den hessischen Debatten noch überhaupt nichts gehört.

Der hessische Weg des Abwartens wird übrigens nicht von allem Ländern gewählt. NRW (Kinder) und Berlin (Mindestabstand) mussten tätig werden. Thüringen und Schleswig-Holstein haben die Gesetze - bitte inhaltlich kein Beispiel daran nehmen - bereits verabschiedet. In BW gibt es (wohl) Gesetzesentwürfe.
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Für Gesetze ist im Übrigen der Gesetzgeber zuständig.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 01.04.2022 06:13
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?

Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.04.2022 07:24
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?

Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.

Das, was der Innenminister hinsichtlich von Berechnungen und der Wiederherstellung eines verfassungskonformen Zustands - gegenwarts- und vergangenheisbezogen - gesagt hat, ist zum geringeren Teil unschattiert und zum deutlich größeren eine der üblichen faustdicken Lügen. Ich schreibe dazu mal nachher ein paar Zeilen dazu, die seine betreffende(n) Aussage(n) systematisch betrachten werden.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Neuer12 am 01.04.2022 07:24
BW hat das Abstandsgebot nicht eingehalten.
Das 4 Säulen model ist eine Unverschämtheit und weiter nicht annähernd verfassungskonform.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 01.04.2022 08:02
BW hat das Abstandsgebot nicht eingehalten.
Das 4 Säulen model ist eine Unverschämtheit und weiter nicht annähernd verfassungskonform.

Das ist auch meine Einschätzung!

Die Aussage des Hessischen Innenminsters ist aber bereits bzgl. der Ermittelbarkeit des Mindesabstandes zur Grundsicherung, also der maßgeblichen Vorüberlegung zum Abstandsgebot der Besoldungsgruppen, ergangen und dabei äußerst fragwürdig. Nach meiner Lesart behautptet die Landesregierung in Hessen, die "115%" seien nicht ermittelbar und dies halte ich - u. a. mit Hinweis auf die andere Bundesländer - für nicht zutreffend. Zumal die Daten doch zur Verfügung stehen und das BVerfG in seiner Entscheidung gerechnet hat.
Die Umsetzung in das Besoldungsgefüge ist zweifelsohne komplex. Das ist aber die originäre Aufgabe des Gesetzgebers und nicht des BVerfG.

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 01.04.2022 08:08
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?

Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.

Es geht hier nicht um die Länderberechnungen der Vergangenheit, sondern um die Umsetzung der aktuellen Entscheidungen. Hierbei ist es allen Ländern gelungen, 115% der Grundsicherung zu bestimmen. "Rundungsfehler" selbstverständlich nicht ausgeschlossen ;-).
Die Landesregierungen in Niedersachsen und Bayern können anscheinend auch nicht rechnen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 01.04.2022 11:12
Der VGH in Kassel konnte ja auch rechnen...die ein oder andere Zahl mag vielleicht nicht ganz korrekt sein, aber die Zahlen, Daten und Fakten liegen ja bereits vor. Und m.M.n. sollte man eh nicht zu knapp kalkulieren, die Inflation ist bereits seit Monaten deutlich erhöht. Am Ende steht man mit einer Nullrunde da und bekommt ab August quasi 1.5-1.7% netto mehr, vgl. mit einer Preissteigerung von 3-8%. Und Es geht ja immer "nur" im die Jahre 2020 und davor. Im Prinzip geht es ja direkt weiter. Man redet von einer stufenweise Angleichung(?) Wie lange soll das dauern, das man im Jahre 2024 auf dem Stand von 2020 ist? Im Prinzip kann man pauschal die nächsten Jahre weiter Widerspruch einlegen und diese dürften eigentlich nicht negativ beschieden werden.
 
 
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.04.2022 17:57
Ich habe jetzt mal die heute morgen hier angekündigte Betrachtung zur Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation in das allgemeine Thema (2 BvL 4/18) eingestellt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 02.04.2022 16:06
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/gigantische-forderung-ans-land-hessen/

u. a.
"Angesichts der Größenordnung könnten wir uns eine „Reparatur“ des Besoldungsgefüges in mehreren Stufen über einen Zeitraum von drei oder gar vier Jahren durchaus vorstellen, wobei eine erste wesentliche Stufe im laufenden Jahr 2022 auf den Weg gebracht werden muss."
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 02.04.2022 18:56
Kommende Woche findet wieder die Landesdeligiertentagung der GdP Hessen in Marburg statt.
Erwartungsgemäß dürfte auch wieder der Hessische Innenminister als Gastredner da sein.
Bei dieser Gelegenheit will man wohl seitens der GdP den Finger mal tiefer in die Wunde legen und nachhaken woran es bis dato scheitert.

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Unknown am 02.04.2022 19:02
Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 02.04.2022 20:13
Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.

... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 06.04.2022 22:29
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/landesregierung-spielt-auf-zeit/ (https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/landesregierung-spielt-auf-zeit/)

Man betont seitens des DBB Hessen immer wieder wie wichtig das Abstandsgebot ist - was ja auch korrekt so ist, schauen wir mal ob man am Ende klein beigibt, oder auf dem Standpunkt beharrt und ob man ähnliche Töne wie in Thüringen hört, wo der TBB immerhin die Kollegen gut auf dem Laufenden hält. Bin gespannt wieviel Widersprüche dort aufrecht erhalten werden.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: xap am 07.04.2022 07:41
Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.

... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.

Letzteres ist aber heute billiger. Um den Rest darf sich dann eine andere Regierung kümmern. Oder auch nicht.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 07.04.2022 12:21
Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.

... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.

Letzteres ist aber heute billiger. Um den Rest darf sich dann eine andere Regierung kümmern. Oder auch nicht.

Aus Sicht der Landesregierung magst Du recht haben.
Wobei ich einer Regierung den Anspruch unterstelle, dauerhaft regieren zu wollen.
Deine Argumentation findet auf der Ebene der Interessensvertreter aber keine Anwendung.
Zumal die Probleme durch Liegenlassen nicht kleiner werden.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 29.04.2022 13:55
Ich würde einfach mal heute Abend die "Sondersitzung" des Innenausschusses abwarten und auf die PL am Donnerstag gespannt sein. Anschließend kommt über den INA dort massig Bewegung ins Rennen.

Angaben ohne Insiderinfos  ;)

Letzte Hoffnung INA!
Auf die massige Bewegung bin ich gespannt. Und bitte an das Abstandsgebot denken!

Neben dem Mindestabstand zur Grundsicherung gibt es übrigens noch eine Entschiedung des BVerfG (Beamte mit mehr als zwei Kindern). Von dieser Entscheidung habe ich in den hessischen Debatten noch überhaupt nichts gehört.

Der hessische Weg des Abwartens wird übrigens nicht von allem Ländern gewählt. NRW (Kinder) und Berlin (Mindestabstand) mussten tätig werden. Thüringen und Schleswig-Holstein haben die Gesetze - bitte inhaltlich kein Beispiel daran nehmen - bereits verabschiedet. In BW gibt es (wohl) Gesetzesentwürfe.
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Für Gesetze ist im Übrigen der Gesetzgeber zuständig.

Der dringliche Antrag der SPD soll abgelehnt werden. D.h.? Man wird sich noch Monate über einen Entwurf Zeit lassen?

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/08384.pdf (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/08384.pdf)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 02.05.2022 12:11
Hallo zusammen,

Herr Ulloth hat auf meine Anfrage reagiert und das Folgende mitgeteilt:
"Leider spielt Innenminister Beuth hier auf Zeit. Es ist bisweilen nicht gelungen, ihn in der Frage zu klaren Aussagen und vor Allem zum Handeln zu bewegen.
Andere Länder, z.B. Hamburg, sind da schneller und handeln jetzt. Der Hamburger Senat will den Beamtinnen und Beamten 230 Millionen Euro nachzahlen."

Also auch hier nichts neues unter der Sonne. Der Verweis auf Hamburg eribt sich wohl aus der Parteipolitik, der dortige Gesetzesentwurf hat bekanntlich die üblichen Probleme.

Schauen wir also mal, ob es in diesem Jahr noch etwas mit der Änderung der hessischen Besoldung wird, vor der Sommerpause wird das definitiv nichts.
Von der Bearbeitung der laufenden Widersprüche der Altjahre mal ganz zu schweigen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 10.05.2022 21:37
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/

Druck, der was bewirkt!?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 10.05.2022 23:33
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/

Druck, der was bewirkt!?

Wie sieht es eigentlich in den Folgejahren aus? Wir reden hier ja bisher nur von den Jahren bis 2020. Die Wohnkosten, Heizkosten, Lebenshaltungskosten etc steigen weiter - d.h. die Sätze werden vermutlich auch höher gehen - und man will sich jetzt 3-4 Jahre Zeit lassen erstmal den Rückstand aufzuholen?
Um als Gesetzgeber auf der sicheren Seite zu sein, müsste man doch eigentlich die Inflationsrate als Nettobetrag jedes Jahr draufzahlen. Klar aktuell ist die Inflationsrate mal höher, es werden aber auch wieder Jahre kommen, wo sie niedriger liegt.
 
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Leon1981 am 11.05.2022 07:03
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/

Druck, der was bewirkt!?

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Regierung zieht das so durch wie angekündigt. Bedeutet erstmal abwarten bis das Urteil da ist.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: lotsch am 11.05.2022 09:29
Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.

Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 11.05.2022 11:22
Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.

Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.

Da bin ich voll bei Dir!

Ich kann mir ein solch gestuftes Vorgehen nicht vorstellen. Verwaltungsökonomisch ist es auch nicht. Die Vorgänge bleiben bis zur vollständigen Behebung der Verassungswidrigkeit rechtswidrig. Neue Widersprüche wären die Folge.

Überlegenswert könnte es ggf. sein, zwischen dem "BVerfG-Beschluss 3.-Kind" und "BVerfG-Beschluss generelle Mindestversorgung" zu differenzieren. Beim 3.-Kind sollten auch keine Betragsbestimmungsprobleme oder Auswirkungen auf das Abstandsgebot vorhanden sein. Einfach nur den Beschluss umsetzen!!!
Sinnhaft ist ein solches differenziertens Vorgehen aber mE nicht.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: NordWest am 11.05.2022 16:51
Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.

Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.

Es ist wirklich erschreckend, dass ausgerechnet eine Beamtenvertretung so argumentiert. Vielleicht sollte man mal ein Auge darauf werfen, welche Verstrickungen es zwischen dbb-Hessen-Spitze und Politik gibt und ggf. eine neue Vertretung wählen...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 16.05.2022 23:05
Man muss kein besonderes Auge auf irgendwas werfen, wenn man Beamter in Hesen ist und sieht, wie die Stellenvergabe läuft. Da nehmen DBB und vorallem DStG immer gerne mal Rücksicht, wenn die eigenen Mitglieder bei der nächsten Beförderungsrunde mal wohlwollend bedacht werden.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 17.05.2022 10:27
Man muss kein besonderes Auge auf irgendwas werfen, wenn man Beamter in Hesen ist und sieht, wie die Stellenvergabe läuft. Da nehmen DBB und vorallem DStG immer gerne mal Rücksicht, wenn die eigenen Mitglieder bei der nächsten Beförderungsrunde mal wohlwollend bedacht werden.

Bei aller Kritik die ich gerne und wiederholt in Richtung der Gewerkschaften äussere, ist mir dies in dem kleinen Bereich der hessischen Verwaltung, welchen ich überblicken kann zumindest noch nicht aufgefallen.

Aber vielleicht bin ich ja auch noch jung und Naiv...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 25.05.2022 13:10


Bei aller Kritik die ich gerne und wiederholt in Richtung der Gewerkschaften äussere, ist mir dies in dem kleinen Bereich der hessischen Verwaltung, welchen ich überblicken kann zumindest noch nicht aufgefallen.

Aber vielleicht bin ich ja auch noch jung und Naiv...

Gehört zwar nicht zum Thema, aber zur seriösität der Gewerkschaften hier mal ein Beispiel zur DStG:

https://www.fr.de/rhein-main/hessen-verdacht-auf-missstaende-bei-steuergewerkschaft-91570274.html (https://www.fr.de/rhein-main/hessen-verdacht-auf-missstaende-bei-steuergewerkschaft-91570274.html)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 25.05.2022 15:56
Gehört zum Thema:

https://www.n-tv.de/regionales/hessen/DGB-fuer-Sofortmassnahmen-bei-Anpassung-der-Beamtenbesoldung-article23355169.html
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 07.06.2022 19:34
https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtagsvideos/boris-rhein-cdu-ich-trete-mein-amt-an-in-zeiten-voller-umbrueche,video-170032~_story-rhein-landtag-hessen-regierungserklaerung-100.html

ab 33:45: Ein Versprechen des neuen Ministerpräsidenten. Mal sehen was daraus wird...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: emdy am 08.06.2022 05:54
https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtagsvideos/boris-rhein-cdu-ich-trete-mein-amt-an-in-zeiten-voller-umbrueche,video-170032~_story-rhein-landtag-hessen-regierungserklaerung-100.html

ab 33:45: Ein Versprechen des neuen Ministerpräsidenten. Mal sehen was daraus wird...

Klingt ja so, als hätte es mal einer verstanden. Bin gespannt, wie das zuständige Ministerium aus dieser Zielvorgabe am Ende wieder eine "Zuschlagslösung" zutzeln wird.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 08.06.2022 08:22
Bis zu dem "in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften " Klang es ganz gut.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 03.07.2022 20:00
Vier Wochen sind seit der Regierungs(antritt)erklärung rum. Hat jemand etwas konkretes gehört?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 03.07.2022 22:54
Vier Wochen sind seit der Regierungs(antritt)erklärung rum. Hat jemand etwas konkretes gehört?

https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-der-aktuelle-stand/
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 04.07.2022 08:04
Deshalb können wir uns eine schrittweise Korrektur über drei bis vier Jahre zur deutlichen Annäherung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben vorstellen, die allerdings erste wesentliche Schritte in der laufenden Legislaturperiode umsetzen muss.

Das sagt schon alles.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.07.2022 09:45
So schlecht ist der Vorschlag nicht, sondern eher realpolitisch ausgerichtet. Sinnvoll wäre offensichtlich eine vom Landtag eingesetzte, öffentlich tagende (Experten-)Kommission, die also eine schrittweise Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation erarbeitete. Ihr Vorteil wäre, dass in und zwischen den vier jeweils betroffenen Gruppen Regierung, Gesetzgeber, Gewerkschaft und Verbänden sowie Öffentlichkeit, die insbesondere die Beamten und Mitglieder in Gewerkschaften und Verbänden betrifft, die inhaltliche Debatte beginnen würde, sodass der politische Prozess zur Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation beginnen könnte. Dieser politische Prozess dürfte realistisch längere Zeiträume beinhalten und wäre dennoch allemal besser als der jetzige Zustand, der wiederkehrend gezielt die Verfassung bricht, Vertrauen in den Rechtsstaat und den Dienstherrn zerstört, Motivation kostet. Da zugleich innerhalb des Prozesses vom einzelnen Beamten Widerspruch eingelegt werden würde, würden die Ansprüche nicht verlorengehen, was sich diesbezüglich vom jetzigen Zustand nicht unterschiede. Der Unterschied zu heute wäre, dass ein geregelter politischer Prozess beginnen würde und also ein Ausstieg aus dem vorsätzlichen und einem Rechtsstaat unwürdigen Unsinn möglich wäre, den die Parlamente spätestens seit dem 04. Mai 2020 in immer groteskerer Form vollziehen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: lotsch am 04.07.2022 12:00
Mir wäre es lieber, wenn das BVerfG endlich seine Maßnahmen verschärfen würde und dadurch früher für die Einhaltung des GG sorgen würde, wie es seine Aufgabe ist. Wenn es dazu nicht in der Lage ist, kann man es auch abschaffen.
Ein nochmaliger 4-jähriger Zeitraum für die Herstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung ist hinsichtlich der bereits sehr langen Zeiträume einer nicht verfassungsmäßigen Besoldung nicht mehr tragbar und würde vom Dienstherrn nur zu weiteren Einsparungen, z.B. bei der Verzinsung genutzt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Solitair am 04.07.2022 12:20
Ich frage mich auch, mit welchem Recht der DBB meint fortgesetzten Verfassungsbruch zu Lasten der Betroffenen abnicken zu können. Wofür haben wir eigentlich noch eine Verfassung, wenn jeder meint er könne sich nach Gutdünken dran halten oder nicht.

Der Verfassungsbruch muss abgestellt werden. Sofort. Und jeder Betroffene muss so gestellt werden, als wäre er nie vorhanden gewesen.

Wenn ich in dieser "Gewerkschaft" wäre würde ich sofort austreten. Aber vielleicht ist es für deren Vertreter ja nicht so wichtig, Hauptsache die Mitglieder zahlen auch die nächste Geburtstagsparty.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 05.07.2022 20:11
Es ist und bleibt ein Skandal!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: emdy am 05.07.2022 21:34
Mir gefällt der Ton, der hier aus Hessen angeschlagen wird. Grüße aus dem Bund. Nicht abspeisen lassen und dran bleiben.  8)

Rechtsprechung aus Karlsruhe ist für mich auch keine Verhandlungsmasse für realpolitische Diskurse. Und nach Bankenrettung, Lufthansarettung, 100 Mrd. Sofortprogramm etc. kann die ganze Untätigkeit auch nicht glaubhaft mit leeren Kassen begründet werden. Lass doch die künftigen Generationen bezahlen wie bei allem anderen auch...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Ozymandias am 05.07.2022 22:36
würde vom Dienstherrn nur zu weiteren Einsparungen, z.B. bei der Verzinsung genutzt.

Genau das ist der Sinn der Sache und gleichzeitig auch ein Blödsinn des Verwaltungsrechts.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 18.07.2022 08:31
Hessen ist und bleibt wohl im Sommerloch, hm? Auch die Gewerkschaften bekleckern sich meiner Meinung nach nicht mit Ruhm...mir fehlt es an öffentlichen Druck. Nicht mal der neue MP nennt die Besoldung als einer seiner vier wichtigsten Themen.  >:(
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 18.07.2022 09:36
Als ein Elternteil von bald 4 Kindern, finde ich die mittlerweile erhebliche Diskrepanz zwischen der Besoldung in den einzelnen Bundesländern sehr bedenklich.

Würde ich meinen Dienst im schönen Land Baden-Württemberg leisten, könnte ich mich um eine Besserstellung von ca. 800,00 € monatlich freuen. In NRW wären es nach dem derzeitigen Wissensstand ca. 450 € monatlich.

Ich bin sehr gespannt, wie unsere Landesregierung zusammen mit unserer Party-Gewerkschaft für zeitnahe und verfassungskonforme Änderungen dieser Missstände sorgt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 27.07.2022 07:30
Ich verstehe auch nicht was daran so lange dauert? Wenn man sich schon eingesteht, dass man die "Reparatur" erst in 3-4 Jahren abgeschlossen hat, dann kann man es sich doch erstmal einfach machen.
Grundgehalt rauf:
A5 +10%, A6 +9%, A7 +8%, A8 +7%, A9 +6%, A10 +5% etc.
Familienzuschlag 1K +50€, 2K +100€, 3K +300-350€ etc.

und dann kann man sich die nächsten Monate/Jahre Gedanken machen, wo man hin muss und wie es weiter geht.
Aber wahrscheinlich ist diese Idee auch schon zu teuer   :-\

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 27.07.2022 10:27
Nun, man will halt einfach nicht. Es wurden ein paar wohlklingende Ankündigungen gemacht, die Gewerkschaften halten sowieso still, die Medien interessiert es nicht und die Oppossition hält sich aus den bekannten Gründen auch zurück.

Warum also unnötig damit belasten?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 28.07.2022 07:41
Hat eventuell jemand Kontakte im hessischen Innenministerium? Es wäre interessant zu wissen, ob überhaupt an an der Thematik gearbeitet wird.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 05.08.2022 09:26
https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/wiesbaden/322714-kommt-der-geldsegen-fuer-hessische-beamte.html

Mal schauen wie reichlich der Segen ausfallen wird...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Anulu am 05.08.2022 09:53
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/landesregierung-stellt-plaene-zur-beamtenbesoldung-vor-18222938.html
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Leon1981 am 05.08.2022 10:36
https://www.welt.de/regionales/hessen/article240305443/Hessische-Beamte-bekommen-mehr-Geld.html

3 % zum 01.04.2023 und 01.01.2024 plus Erhöhung des Kinderzuschlages. Genaueres dann im Herbst.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 05.08.2022 10:50
Das  hier ist vielleicht erwähnenswert:

"Die Regelung gelte zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung. "

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 05.08.2022 10:54
jetzt noch ein paar dicke Zuschläge für die Kids a la NRW, Thüringen etc. und ich bin besänftigt.  8)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Anulu am 05.08.2022 10:58
https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 05.08.2022 11:03
Danke Anulu!

Besänftigung ist erfolgt... 8)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: lotsch am 05.08.2022 11:10
Das nun geplante kann nur als "Abschlagszahlung" angesehen werden. Ich würde trotzdem jährlich Widerspruch einlegen, wenn ich in Hessen beschäftigt wäre.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 05.08.2022 11:11
Auf jeden Fall. Was ist den mit den Jahren 2021 und 2022? Und warum erst ab 01.04.23?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 05.08.2022 11:15
Auf jeden Fall. Was ist den mit den Jahren 2021 und 2022? Und warum erst ab 01.04.23?

Die altjahre werden wie auch bei den anderen Bundesländern ausgespart.

Eine nette Dreingabe das ganze,  aber weitere Widersprüche sind nötig.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: lotsch am 05.08.2022 11:33
„Die geplanten Maßnahmen werden zu spürbaren Verbesserungen für die Bediensteten führen und sind deshalb große Schritte auf dem Weg zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts."

Damit gibt der Innenminister praktisch zu, dass die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch 2023 und 2024 nicht erreicht wird, und wie groß der Schritt auf dem Weg dazu ist, ist verhältnismäßig. Außerdem gibt er damit praktisch zu, dass Hessen auch mit dem neuen Gesetz vorsätzlich weiterhin gegen die Verfassung verstößt. Das ist Verfassungsbruch und ein Skandal.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 05.08.2022 12:22
@lotsch: volle Zustimmung.

Und von den Gewerkschaften kommt mal wieder nichts.... wobei, im laufe der nächsten Woche dürfte die übliche selbstbeweihräucherung kommen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 05.08.2022 12:51
@lotsch: volle Zustimmung.

Und von den Gewerkschaften kommt mal wieder nichts.... wobei, im laufe der nächsten Woche dürfte die übliche selbstbeweihräucherung kommen.

https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/dbb-hessen-alimentation-kommt-schrittweise-an-schritt-in-die-richtige-richtung/
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Der Obelix am 05.08.2022 13:37
also dass 2023 und 2024 nichts passiert, kann ich nachvollziehen.

erstmal sind dies nur noch ca 900 Tage, so schnell kann man einfach keine gute Lösung präsentieren.

also bitte, was wird hier auch erwartet.

2025 beginnt man dann, die Entscheidungen des BVerfG im Lichte des : (jetzt kann alles eingesetzt werden).

- im Lichte der Haushaltssituation
- im Lichteder Wahl
- im Lichte des Neumondes
- im Lichte der Taschenlampe

Dann wird 2026 für Hessen dann etwas genaueres vorliegen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 05.08.2022 20:03
Jetzt bin ich überrascht, dass es so schnell so konkret wird nach dem langen Schweigen.
Gut, dass auch die Grundbesoldung erhöht wird. ABER:
- Warum für das 3. Kind ff die Sache nicht endgültig klären
- Warum erst ab April 2023
- Warum keine Hinweise zur Rückwirkung
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 06.08.2022 11:45
Mal ne ganz dumme Frage bzw wahrscheinlich sehe ich schon Geister. Dieses ganze "zusätzlich zu etwaigen Tariferhöhungen u.dgl." soll nur ausdrücken, dass die bereits vereinbarten Erhöhungen zusätzlich durchgeführt werden. Es soll nicht heißen, dass die genannten Erhöhungen außerhalb des HBesG, quasi auf freiwilliger Basis gezahlt werden, oder?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: xap am 06.08.2022 11:58
Zusätzlich klingt für mich nach einer schrittweisen Erhöhung der Grundbesoldung um 6% für alle. Eben zusätzlich zu etwaigen Erhöhungen, die sich irgendwelchen Tarifverhandlungen ergeben und auf Beamte übertragen werden.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 06.08.2022 12:27
Ja, aber Erhöhung der Grundbesoldung auf gesetzlicher Basis, also der Tabellen des HBesG, oder ?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 06.08.2022 22:11
Ich verstehe auch nicht was daran so lange dauert? Wenn man sich schon eingesteht, dass man die "Reparatur" erst in 3-4 Jahren abgeschlossen hat, dann kann man es sich doch erstmal einfach machen.
Grundgehalt rauf:
A5 +10%, A6 +9%, A7 +8%, A8 +7%, A9 +6%, A10 +5% etc.
Familienzuschlag 1K +50€, 2K +100€, 3K +300-350€ etc.

und dann kann man sich die nächsten Monate/Jahre Gedanken machen, wo man hin muss und wie es weiter geht.
Aber wahrscheinlich ist diese Idee auch schon zu teuer   :-\

Naja da lag ich ja gar nicht so verkehrt mit meiner Vermutung. Trotzdem ist es ein Trauerspiel, dass das Ganze erst 2023 und 2024 kommt. Ich hätte mein "Vorschlag" fairer gefunden, denn da haben die Linken wohl recht. Die niedrigen Besoldungsstufen haben prozentual (bei 2*3%) weniger davon als höhere Besoldungsklassen, und dabei sind die Abstände zu einer verfassungskonformen Mindestbesoldung eher unten als oben zu weit entfernt.
Ich frage mich nur, was die Herren Politiker vom BVerfG aufgezeigt bekommen wollen. Alle Vorgaben liegen doch auf dem Tisch. Man muss sich nur die Mühe machen, die ehemaligen und aktuellen Daten von den Ämtern zusammentragen und rechnen. Nichts anderes hat der VGH Kassel gemacht.
Nehmen wir mal ein Beispiel vom VGH, die A10 St. 1 aus dem Jahr 2020, dort lag die Nettoalimentation noch 2343€ p.a. hinter der Vergleichsschwelle (also Grundsicherungsniveau +15%) im Jahresvergleich zurück.
Gehen wir vom aktuellen Grundgehalt (A10, St. 1) aus, also 2931€ (wäre ja auch im April 2023 so), dann sind 3% knapp 88€, dazu noch 200€ Fam-Zuschlag, macht 288€, wo wir dann netto bei ca. 200-215€ pM wären, also eben jenem Wert, der 2020 zum absoluten Minimum der Vergleichsschwelle fehlt. Von den darunterliegenden Besoldungsstufen mal ganz zu schweigen... Dazwischen liegen aber noch die Jahre 2021 und 2022, also die Jahre in denen die Werte für Regelleistungen, Wohn- und Heizkosten wahrscheinlich deutlich höher stehen als 2020.
Ich bin gespannt im Herbst auf die Begründung in dem Entwurf, man gesteht sich ja quasi jetzt schon ein, weiter verfassungswidrig zu niedrig zu besolden.
In Anbetracht der schon angekündigten Verzögerungstaktik (Bereinigung der Problematik erst final in 3-4 Jahren) ist das zumindest ein halbwegs fairer Anfang den man geht (Erhöhung des Grundgehaltes + Erhöhung des Familienzuschlages).

Ich finde aber auch, dass die Ämter in der Pflicht stehen die Daten/Werte zeitnah für das Vorjahr zu ermitteln und dann entsprechend zur Verfügung zu stellen. Weiter sollte auch die Politik sich nicht am absoluten Minimum der Vergleichsschwelle lang hangeln, sondern im Voraus reagieren - sonst hängt man mit den Daten immer hinterher und droht wieder in die Verfassungswidrigkeit abzurutschen - Und ich hoffe, dass das BVerfG bald die ganzen Vorlagen zusammenzieht und ein Grundsatzbeschluss für alle BL in der A-Besoldung fasst.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Neuer12 am 07.08.2022 09:10
Krass wie die meisten zufrieden sind, obwohl es immer noch nicht verfassungsgemäß ist.
Da ist es m.m.n. egal, ob es ein erster Schritt ist.
Nicht verfassungsgemäß ist nicht verfassungsgemäß und ne Sauerei.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: emdy am 07.08.2022 10:26
Krass wie die meisten zufrieden sind, obwohl es immer noch nicht verfassungsgemäß ist.
Da ist es m.m.n. egal, ob es ein erster Schritt ist.
Nicht verfassungsgemäß ist nicht verfassungsgemäß und ne Sauerei.

Wer ist denn zufrieden? Ich finde auch lächerlich zu meinen, man könnte sich den Vorgaben der Verfassung schrittweise nähern. Gilt soetwas auch für die Menschenwürde?

Dennoch liegt aus Hessen erstmals ein Lösungsweg vor, der anerkennt, dass ALLE Beamten unteralimentiert sind. Das ist nach dem jahrelangen Trauerspiel schon etwas Gutes.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Unknown am 07.08.2022 12:18
Dennoch liegt aus Hessen erstmals ein Lösungsweg vor, der anerkennt, dass ALLE Beamten unteralimentiert sind. Das ist nach dem jahrelangen Trauerspiel schon etwas Gutes.
Damit hast du recht, aber es ist und bleibt trotzdem ein Trauerspiel. Entweder man beseitigt den verfassungswidrigen Zustand komplett oder man bricht weiterhin die Vorgaben. Das letztere scheint eher aus fiskalisch motivierten Gründen der Fall zu sein. Klingt für mich irgendwie wie halbschwanger. Was machen wir bzw. sind wir jetzt. Wir wollen, aber es ist zu teuer, egal was die Beschlüsse oder Urteile sagen.
Titel: Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: ursus am 07.08.2022 13:14
Ich muss Unknown Recht geben: Selten sind Lebenssachverhalte so klar, wie im Fall des Vorliegens einer Schwangerschaft. Ein "bisschen schwanger" gibt es nicht, ebenso wenig wie eine "ein bisschen evident ausreichende (Mindest-) Besoldung"! Art. 33 Abs. 5 GG ist "unmittelbar geltendes Recht" und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 <232>; 117, 330 <344>). Da es unmittelbar, also sofort, gilt, kann man es verfassungskonform nicht über einen längeren Zeitraum herstellen. Dennoch versuchen die 17 Besoldungsgesetzgeber dies so dar zustellen. Zumindest nach Auffassung der Juristen der Landesregierung Schleswig Holstein fehlen jedem Beamten (mit Ausnahme der Minister) monatlich ca. 475,- Euro um eine verfassungskonforme Alimentation zu gewähren - dennoch handelt sie vorsätzlich verfassungswidrig:
Vergl. Gegengutachten des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07300/umdruck-19-07321.pdf
"1.1 Anhebung der Grundbesoldung für alle Beamtinnen und Beamte
Der rechnerische Fehlbetrag der Besoldung aus dem untersten Amt der Besoldungsordnung in der ersten Erfahrungsstufe (dieses Amt dient als Maßstab des Bundesverfassungsgerichts bei der Ermittlung des notwendigen Abstands zur Grundsicherung) beziffert sich nach unseren (zwischenzeitlich aktualisierten) Ermittlungen auf ca. 475 € (siehe dazu auch die Erläuterung der veränderten Beträge in dem gesonderten Vorschlag zur Aktualisierung des Gesetzentwurfs in Anlage 3 des Schreibens) monatlich für die vierköpfige Alleinverdienerfamilie. Um das vom Bundesverfassungsgericht postulierte Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren, müsste die Grundbesoldung für alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger (d. h. bis zur Ministerebene hinauf) monatlich um diesen Betrag erhöht werden."
Kürzer und  prägnanter kann man es nicht formulieren. Dieser rechnerische Fehlbetrag i. H. v. rd. 500,- Euro gilt im Übrigen für alle 17 Besoldungsgesetzgeber. Für die Vergangenheit lässt sich dies n. m. E. für die rechtsbehelfsbehafteten Fälle nicht mehr revidieren, soll heißen, dass n. m. E. für die "offenen Fälle" Besoldungsnachzahlungen in der genannten Höhe für die offenen Monate und Jahre anstehen. Um einen weiteren Mitstreiter zu zitieren: "Der Schatz ist (bereits) gehoben, er liegt (bisher) nur noch in den Tresoren der Finanzminister".
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 07.08.2022 21:49
Krass wie die meisten zufrieden sind, obwohl es immer noch nicht verfassungsgemäß ist.
Da ist es m.m.n. egal, ob es ein erster Schritt ist.
Nicht verfassungsgemäß ist nicht verfassungsgemäß und ne Sauerei.

Nein, nicht falsch verstehen- ich finde es ehrlich gesagt auch eine Frechheit, dass darauf erst in einem 3/4 Jahr bis 1,5 Jahren regiert wird. Ich bin aber auch auf die Debatten im Landtag und auf die Begründung im Gesetz gespannt. Mehr als weiterhin Widerspruch einzulegen bleibt aber erstmal nicht - das Einzige positive daran ist, dass man bemüht ist, vorerst die "Reparatur" übers Grundgehalt + Familienzuschlag zu regeln, als die "Herumdokterei" wie in manch anderen Bundesländern.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Ozymandias am 22.08.2022 15:20
Falls ich richtig gerechnet habe, dürfte Hessen nach der doppelten 3% Erhöhung in den Endstufen der A-Besoldung immer noch leicht (paar Zehnlere) hinter Baden-Württemberg liegen. Dies nur zur groben Einordnung.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.08.2022 17:19
...und man bis etwa A11 eine Besoldungsgruppe weiter oben eingeordnet wird (mD A8 - A10, Eingang gD A10/11)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 29.10.2022 08:40
Gibt es in Hessen von den Gewerkschaften schon irgendwelche Muster-Widersprüche für 2022?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 29.10.2022 11:13
Ja. Und zwar bei der GdP (Gewerkschaft der Polizei). Aber ich finde dazu gerade leider keinen Link. Bei uns wurde das intern über eine Mail gesteuert.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Max am 29.10.2022 23:06
Sollte es da nicht auch rückwirkend etwas geben?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 30.10.2022 07:06
@max: es sollte und müsste, wird wohl aber erst was werden nachdem die hessische Besoldung vor dem BVerfG verhandelt wurde.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 02.11.2022 09:24
Heute Abend für alle Betroffenen zum Thema Besoldung im Hessen Fernsehen um 20.15 Uhr.

http://programm.ard.de/TV/hrfernsehen/mex--das-marktmagazin/eid_281084000795818
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 02.11.2022 09:47
Interessant,  danke. Da wäre ich ja direkt geneigt den Fernseher ausnahmsweise anzuschalten.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 03.11.2022 00:43
https://www.ardmediathek.de/video/mex/beamtengehaelter-wenn-arbeiten-sich-nicht-mehr-lohnt/hr-fernsehen/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xODU5NDc

"In Hessen waren die Beamtengehälter jahrelang verfassungswidrig. Dagegen hatte ein Justizwachtmeister geklagt. Er verdiente weniger Geld im Vergleich zu den Zuwendungen, die ein Sozialhilfeempfänger bekommt. mex schaut sich die Beamtengehälter genauer an und trifft Betroffene im Amtsgericht und in der Justizvollzugsanstalt.
Video verfügbar: bis 02.11.2023 ∙ 22:17 Uhr"

[Hervorhebung durch mich, hust und prust]

Heute Abend für alle Betroffenen zum Thema Besoldung im Hessen Fernsehen um 20.15 Uhr.

http://programm.ard.de/TV/hrfernsehen/mex--das-marktmagazin/eid_281084000795818
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 03.11.2022 08:27
Der Bericht enthält nichts Neues.
Warum gab es durch die Redaktion keine Anfrage an den Besoldungsgesetzgeber?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 03.11.2022 08:29
Warum gab es durch die Redaktion keine Anfrage an den Besoldungsgesetzgeber?

Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 03.11.2022 11:55
Ich denke, mehr kann man realistischerweise von einem Bericht kaum erwarten, da die Redaktion keine Beamtenrechtler sind. Wenn auch die Zahlen der jeweils vierköpfigen Familie im einzelnen zu bezweifeln sind - auch sind diese Zahlen nicht vom Bundesverfassungsgericht erhoben worden, wie die Quellenangabe das behauptet; offensichtlich wird darüber hinaus die Einblendung der Beamtenalimentation als Bruttobetrag ausgewiesen -, so wird doch ein insgesamt schlüssiger Beitrag geliefert, der immerhin auf die Problematik hinweist, wenn auch die Unteralimentation insgesamt deutlich höher ausfällt, als das der Bericht darlegt oder durch die falsche Ausweisung des Vergleichsmaßstabs fehlerhaft suggeriert: Für 2020 betrug der sozialhilferechtliche Grundsicherungsbedarf ohne realitätsgerecht ermittelte Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe und die Sozialtarife in Hessen laut dem bekannten DÖV-Beitrag 2.906,38 € und entsprechend die Mindestalimentation 3.342,34 €. Die gewährte Nettoalimentation des vierköpfigen Pendands lag hingegen bei nur 2.447,13 €, sodass sich ein Netto-Fehlbetrag von 865,21 € bzw. 25,9 % auftat.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: NordWest am 03.11.2022 22:41
Den Journalisten bin ich vor allem erstmal dankbar, dass sie das Thema mal aufgreifen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich macht, denn im Grunde weiß ja außerhalb der Beamtenschaft kaum jemand von dem Skandal. Der Bericht der Journalisten enthält sicherlich einige Schwachpunkte und Mängel - aber man muss den ihnen (,die sich ja sonst mit anderen Themen beschäftigen,) lassen, dass sie zumindest den Besoldungsgebern (, von denen man EIGENTLICH annehmen sollte, dass sie etwas von der Sache verstehen,) hier zwei bis drei Schritte voraus sind.

Peinlich ist das nicht für die Journalisten, sondern für die Besoldungsgeber.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: AHörnchen am 09.11.2022 08:56
Der am 28.9.22 beschlossene Finanzplan des Landes Hessen sieht folgende Steigerungen der Personalausgaben vor

2023: 5,3%
2024: 7,9%
2025: 3,4%
2026: 2,9%

Darin bereits eingepreisst sind das "2x3% Paket" und Stellenzuwächse in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit, Gesundheit.

Wer auf einen auch nur annährend inflationsangepassten Tarifabschluss gehofft hat, dürfte ernüchtert sein.


Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Unknown am 09.11.2022 09:00
Mittlerweile berichtet auch der hessische Rundfunk drüber.

Beamtengehälter – wenn Arbeiten sich nicht mehr lohnt | mex
https://www.youtube.com/watch?v=p1qh4-_uCYM (https://www.youtube.com/watch?v=p1qh4-_uCYM)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Bastel am 09.11.2022 09:12
Die Kommentare unter dem Video... schön ;D.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 09.11.2022 14:21
https://hessischer-landtag.de/termine/118-plenarsitzung (https://hessischer-landtag.de/termine/118-plenarsitzung)

Top10 - der Entwurf liegt vor

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/09499.pdf (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/09499.pdf)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.11.2022 18:23
Dank für das Einstellen, micha.

Der Gesetzentwurf kann einen ein weiteres Mal nur ratlos zurücklassen. Das beginnt bereits mit der Zielformulierung:

"Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festge-
stellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation
für eine vierköpfige Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit nur einem Fa-
milieneinkommen bis zum Jahr 2024 bereits vollständig zu erreichen, sondern es sollen im
Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten auf Grundlage der für die Bemessung
der  ausreichenden  Alimentation  erforderlichen  und  bereits  gesicherten  Datengrundlage
erste Maßnahmen zur Behebung des bestehenden Alimentationsdefizits er-griffen werden." (S. 2)

Denn wenn es sicherlich zu begrüßen ist, dass Hessen sich nun als erstes Land anschicken will, wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, so führt die Landesregierung mit dem Entwurf aus, dass sie den eingestandenen verfassungswidrigen Zustand fortführen und erst nach und nach mit einer "gestufte[n] Vorgehensweise" überwinden wolle (ebd.).

Sofern das verfassungsrechtlich überhaupt möglich sein sollte, wäre der Gesetzgeber aber zwingend dazu verpflichtet gewesen, zunächst insbesondere das Grundsicherungsniveau und die Mindestalimentation zu bemessen, was aber wissentlich und willentlich unterbleibt (vgl. S. 26 ff.). Dahingegen führt der Entwurf sachlich falsch aus:

"Diese Vorgehensweise bewegt sich auch deswegen innerhalb des dem Gesetzgeber von der
Verfassung vorgegebenen Gestaltungsrahmens, weil sich der Verfassungsverstoß im We-
sentlichen auf einen Parameter der ersten Prüfungsstufe beschränkt, - wenngleich diesem
eine besondere herausgehobene Bedeutung zukommt - während alle übrigen Voraussetzun-
gen eingehalten werden." (S. 3)

Denn beim Mindestabstandsgebot handelt es sich um einen vom Gesetzgeber zu beachtenden (und nicht nur zu berücksichtigen) hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentum: Sie stellt ein vom absoluten Alimentationsschutz umfasstes materielles Rechtsgut dar, in das der Gesetzgeber keine Einschnitte - auch nicht zur Haushaltskonsolidierung - vornehmen darf. Denn damit überschreitet der Gesetzentwurf den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber verfügt.

Sofern er also die gestufte Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation vollziehen wollte, müsste er verfassungsrechtlich (sofern das überhaupt möglich sein sollte) mindestens für dreierlei Sorge tragen:

1. Er müsste zunächst den Grad der Verletzung der Besoldungsordnung A durch die Bemessung der Mindestalimentation und wohl auch der Mindestbesoldung aufklären.

2. Auf dieser Grundlage müsste er eine begründete zeitliche Planung bis zur Gewährleistung einer dann wieder amtsangemessenen Alimentation vorlegen, wobei die Schritte zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation allenfalls einen nur (sehr) kurzen Zeitraum umfassen sollten; es wäre also der Grad der Verletzung in den Blick zu nehmen.

3. Dabei müsste er präzise ausführen und begründen, wie und ab wann die Nachzahlungen erfolgten, die den Beamten für den Zeitraum einer verfassungswidrigen Alimentation zuständen, sicherlich dabei auch eine Verzinsung in den Blick nehmend.

Sofern er so vorgehen würde, dürfte es weiterhin sehr fraglich sein, ob das Vorgehen verfassungsrechtlich zu rechtfertigen wäre. Denn der Eingriff in die Mindestalimentation würde zunächst einmal hinsichtlich aller Beamter in das Rechtsgut geschehen, das ihnen zur Deckung des täglichen Bedarfs zusteht, wobei das offensichtlich hinsichtlich all der Beamten noch einmal schwerwiegender wäre, die dadurch keine Nettoalimentation mindestens auf Höhe der Mindestalimentation erhielten, als für jene, denen eine diese überschreitende Nettoalimentation gewährt werden würde, welche letztere also nur vom relativen Alimentationsschutz umfasst werden würde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ließe sich also das von mir gerade skizzierte Vorgehen weder für die eine noch für die andere der beiden Beamtengruppen verfassungsrechtlich rechtfertigen.

Allerdings ist das tatsächlich geplante Vorgehen unter keinen Umständen verfassungsrechtlich möglich, da es bereits von falschen Grundlagen ausgeht. Denn der weite Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber verfügt, wird auch an in weiteren Annahmen verfassungsrechtlich nicht statthaft überdehnt. Nicht umsonst führt der Entwurf weiterhin aus:

"Das gewählte Vorgehen ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses verschiedener grund-
sätzlich denkbarer Ansätze innerhalb des dem Besoldungsgesetzgeber verfassungsrechtlich
eingeräumten Gestaltungsspielraums. Es ist bei mehreren denkbaren Möglichkeiten ausrei-
chend, wenn sachliche Gründe für das gewählte Mittel zur Wiederherstellung der Verfas-
sungskonformität vorliegen. In diese Abwägung sind auch andere, gleichrangige Rechtsgü-
ter und staatliche Ziele einzubeziehen. Da ein einseitiger Vorrang eines  Rechtsguts die
Ausnahme bildet, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen und Umständen ein schritt-
weises Vorgehen bei der Umsetzung geboten sein. Zwar dauert damit ein verfassungswid-
riger Zustand im Ergebnis länger an, jedoch wird sichergestellt, dass so frühzeitig wie
möglich die zu diesem Zeitpunkt maximal möglichen Maßnahmen für seine Abmilderung
und Beseitigung unternommen werden, unter gleichzeitiger Beachtung der unausweichli-
chen Anforderungen für die gleichrangigen Rechtsgüter in einer entsprechenden Art und
Weise." (S. 3)

Da nun in die Mindestalimentation keine Einschnitte möglich sind, kann entsprechend auch kein Abwägungsprozess vollzogen werden, der am Ende zu diesem Ergebnis führt. Entsprechend ist der Ansatz vielleicht denkbar, aber verfassungsrechtlich nicht umsetzbar, da es prinzipiell keine sachlichen Gründe zur Wiederherstellung eines verfassungskonformen Zustands geben kann, die diesen Zustand nicht wiederherstellen. Darüber hinaus ist es nicht richtig, dass hier weitere Rechtsgüter gleichrangig wären, die ebenso eingeschränkt werden könnten. Denn das Bundesverfassungsgericht hebt ja hervor, dass in die vom absoluten Alimentationsschutz umfasste Mindestalimentation keine Einschnitte möglich sind, da der 15 %ige Abstand zum Grundsicherungsniveau genauso wenig verhandelbar ist wie das Unterschreiten eben der dem Individuum gewährten Grundsicherung, die ihm staatlicherseits als Minimum zur Existenzbewältigung zur Verfügung zu stellen ist. So, wie die Gewährleistung des Existenzminimums nicht verhandelbar ist, ist ebenso (grundrechtsgleich) die Gewärleistung der Mindestalimentation unverhandelbar. Entsprechend führen auch die weiteren zitierten Darlegungen zur Gleichrangigkeit von Rechtsgütern in die Irre, da sie die Bedeutung der Mindestalimentation in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfehlen.

Entsprechend bleibt das ganze Unterfangen, ein offensichtlich von vornherein wissentlich und willentlich verfassungswidrig Gesetz verabschieden zu wollen, zum Scheitern verurteilt, da das dem Gesetzgeber nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht gestattet ist. Wenn so der Auftakt zur Wiedersherstellung einer verfassungskonformen Alimentation aussehen soll, dann ist er bereits in den ersten kaum zaghaft zu nennenden Schritten gründlich misslungen - einem Gesetzgeber, der (bzw. zunächst einmal: eine Landesregierung, die) nicht einmal die einfachsten Grundlagen des Alimentationsprinzips erkennen kann, ist kaum zu helfen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 09.11.2022 23:02
https://hessischer-landtag.de/termine/118-plenarsitzung (https://hessischer-landtag.de/termine/118-plenarsitzung)

Top10 - der Entwurf liegt vor

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/09499.pdf (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/09499.pdf)

Der Familienzuschlag wird im April 2023 erst um 3% erhöht und dann kommen die Zuzahlungen (100 bzw 300€ ab K3) obendrauf, daher ist der Wert höher, als im Rechner hier prognostiziert - siehe Seite 52
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 10.11.2022 09:38
Danke für die Ausführung SwenT; Danke fürs posten Micha77.

Ich habe mal spaßeshalber die für mich zuständigen Abgeorneten auf Abgeornetenwatch zu dem Thema um Stellungnahme gebeten.

Welche Mandatsträger würden noch Sinn machen? Haushaltsauschuss und Innenauschuss?
Eventuell noch den Parlamentspräsidenten anfragen, wie er es mit der Würde seines Amtes vereinen kann ein offentsichtlich verfassungwidriges Gesetz zur Lesung vorzulegen...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.11.2022 12:08
Ich denke, es ist immer sinnvoll, mit Abgeordneten im Gespräch zu sein oder zu bleiben, auch wenn sich die Lage dadurch kaum ändern wird. Nichtsdestotrotz gilt auch hier: Steter Tropfen höhlt den Stein, wenn auch Klinkenputzen eine Tätigkeit ist, die durch schönere ersetzt werden kann...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: lotsch am 10.11.2022 17:54
GdP Vorsitzender Jens Mohrherr: Nun scheint aber der Druck so groß geworden zu sein, dass schleunigst und unabgestimmt das Fraktionsgesetz in die Öffentlichkeit getragen wurde. Ganz klar: die Beamtinnen und Beamten haben einen Rechtsanspruch (!) darauf, dass sie die durch höchstrichterliche Rechtsprechung zustehenden Geldleistungen bzw. Ausgleichszahlungen auch erhalten. Wer da glaubt, mit vorgezogenen Prozentsätzen festgestelltes Unrecht kompensieren zu können, der irrt!

Durch die Pläne der Landesregierung wird zudem keine verfassungsgemäße Besoldung herstellt. Dies ist auch gar nicht beabsichtigt, wie im Gesetzentwurf selbst dargestellt wird: „Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festgestellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation (…) vollständig zu erreichen, sondern es sollen (…) erste Maßnahmen (…) ergriffen werden.“

Rudolph: „Das ist ein Skandal in Form und Inhalt. Die Alimentation ist nach der Reform genauso verfassungswidrig wie vor der Reform. Das ist fortgesetzter Verfassungsbruch und nicht hinzunehmen. Der notwendige Abstand zur Grundsicherung wird nicht hergestellt. Durch die verfassungswidrige Besoldung mindestens seit 2013 hat die Landesregierung Milliardensummen auf dem Rücken ihren Bediensteten eingespart. Die Beamt*innen müssen sich an Recht und Gesetz halten, das erwarten wir auch vom Dienstherrn. “

Dass andere Organisationen der Beamt*innen dieses Vorgehen mittragen, ist für den Deutschen Gewerkschaftsbund völlig unverständlich und mit aktiver Interessenvertretung nicht zu vereinbaren.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Standesbeamter am 13.11.2022 10:49
Dank für das Einstellen, micha.

Der Gesetzentwurf kann einen ein weiteres Mal nur ratlos zurücklassen. Das beginnt bereits mit der Zielformulierung:

"Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festge-
stellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation
für eine vierköpfige Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit nur einem Fa-
milieneinkommen bis zum Jahr 2024 bereits vollständig zu erreichen, sondern es sollen im
Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten auf Grundlage der für die Bemessung
der  ausreichenden  Alimentation  erforderlichen  und  bereits  gesicherten  Datengrundlage
erste Maßnahmen zur Behebung des bestehenden Alimentationsdefizits er-griffen werden." (S. 2)

Immerhin gibt die Landesregierung damit offen zu, dass die knapp über 6 % die Alimentationslücke nicht mal ansatzweise schließen und die Beamten müssen nicht jahrelang warten, bis sie zumindest einen Teil davon erhalten, was ihnen bereits seit mehreren Jahren zusteht.
Man müsste somit auch davon ausgehen, dass die nachzahlungen für vergangene Jahre (zurecht) weit über 6,09 % liegen werden
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.11.2022 11:54
Dank für das Einstellen, micha.

Der Gesetzentwurf kann einen ein weiteres Mal nur ratlos zurücklassen. Das beginnt bereits mit der Zielformulierung:

"Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festge-
stellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation
für eine vierköpfige Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit nur einem Fa-
milieneinkommen bis zum Jahr 2024 bereits vollständig zu erreichen, sondern es sollen im
Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten auf Grundlage der für die Bemessung
der  ausreichenden  Alimentation  erforderlichen  und  bereits  gesicherten  Datengrundlage
erste Maßnahmen zur Behebung des bestehenden Alimentationsdefizits er-griffen werden." (S. 2)

Immerhin gibt die Landesregierung damit offen zu, dass die knapp über 6 % die Alimentationslücke nicht mal ansatzweise schließen und die Beamten müssen nicht jahrelang warten, bis sie zumindest einen Teil davon erhalten, was ihnen bereits seit mehreren Jahren zusteht.
Man müsste somit auch davon ausgehen, dass die nachzahlungen für vergangene Jahre (zurecht) weit über 6,09 % liegen werden

Nun gut, das kann man bei freundlicher Betrachtung so sehen - übersetzen wir das im Zitat formulierte Ziel mal, indem wir die doppelte Verneinung - die rhetorisch i.d.R. für eine deutliche Bekräftigung steht - auflösen, dann könnte man den Satz einleitend wie folgt formulieren:

"Dieses Gesetz zielt deshalb darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festge-
stellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation
für eine vierköpfige Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit nur einem Fa-
milieneinkommen bis zum Jahr 2024 weitgehend vollständig fortzusetzen".

Ein solches Vorhaben ist für sich genommen aber - wie in meinem Beitrag beleuchtet - verfassungswidrig und kann deshalb so nicht als Gesetz in die Tat umgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Konjunktiv, den Du abschließend verwendest, richtig: "Man müsste...", wobei es hier sachlich genauer heißen müsste: "Der Gesetzgeber hat, sofern er entsprechend wie geplant vorgehen will, konkret dafür Sorge zu tragen, präzise Nachzahlungsregelungen für alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen (inklusive Verzinsung) in einem transparenten zeitlichen Ramen gesetzlich zu regeln" - zu fragen wäre dann allerdings: Wieso wollte er ein solches offensichtlich weiterhin verfassungswidriges Handeln initiieren, anstatt sogleich das zu tun, wozu er verfassungsrechtlich verpflichtet ist: nämlich seine Beamten amtsangemessen zu alimentieren?

In Anbetracht dessen, dass Hessen 2020 einen alimentativen Fehlbetrag zwischen der Mindest- und der geringst gewährten Nettoalimentation von weit über 25 % aufgewiesen hat und dass wir seit spätestens 2022 noch einmal in einer wirtschaftlichen Sondersituation sind, kann nach der VGH-Entscheidung die extreme Unteralimentation nicht mehr kaschiert werden - wenn man nun schon in dem Abrücken von der bis vor recht kurzer Zeit fortgesetzten prinzipiellen Kaschierung der Unteralimentation eine substanzielle Einsicht vermutet, so wie Du das - wenn ich das richtig verstehe - annimmst, dann kommt man dem Dienstherrn m.E. über Gebühr entgegen. Einsicht ist zwar gemeinhin der erste Schritt zur Besserung. Aber hier liegt so, wie der Gesetzentwurf begründet wird, m.E. keine Einsicht - schon gar nicht in die Notwendigkeit - vor, sondern der Entwurf ist der unzureichende Versuch, die extreme Unteralimentation der hessischen Beamten mit einem materiell gänzlich unangemessenen Kniff letztlich weitestgehend ungebrochen mindestens im nächsten und ggf. auch noch im übernächsten Jahr fortsetzen zu wollen. Und das sollte dann bei aller Würdigung einer sehr begrenzten prinzipiellen Teileinsicht im Gesetzgebungsverfahren von den Gewerkschaften und Verbänden auch so formuliert werden, denke ich. Der Gesetzentwurf ist so, wie er derzeit ausgestaltet ist, Teil der von Ulrich Battis hervorgehobenen Verfassungskrise und nicht Teil ihrer Lösung.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 13.11.2022 12:02
Es wäre halt mal an der Zeit, dass die aktuellen Daten und die Daten der letzten Jahre zusammengetragen werden. Grundsicherung, (die korrekten!) Wohn- und Heizkosten sind das eine. Was ist mit den anderen Daten? Wie wann will man denn damit anfangen? In 2024 rückwirkend für die 10 Jahre davor? Man hatte doch jetzt fast ein Jahr Zeit, seit dem der VGH seine "Abrechnung" präsentiert hat.
Das ist genau was SwenT erwähnt hat, wenn man wenigstens wüsste woran man ist. Wie groß ist der Abstand noch, wie will man dann weiter vorgehen, bis man die Lücke final schließen will? Was erwartet man denn vom BVerfG, bis die sich der Vorlage aus Hessen annehmen? Das kann es noch Jahre dauern. Außer es gibt vielleicht und hoffentlich nächsten Jahr ein Grundsatzurteil zur A-Besoldung.
Anstatt sich da mal einer auf den Arsch setzt, sich die Daten kommen lässt (auch die Kosten für Bildung und Teilhabe, die Sozialkomponente etc.) Andere BL bekommen das doch auch hin (!) 
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Standesbeamter am 13.11.2022 14:06
2023 ist Wahljahr. Da braucht man sowohl Beamtenstimmen (dafür die zusätzlichen 6,09%, da Kleinvieh auch Mist macht), sowie die Stimmen der "einfachen" Bevölkerung (die eine erheblich höhere Steigerung von Beamtengehältern nicht nachvollziehen würde). Klar, dass dies beeeutet, sass die Besoldung immer noch nicht verfassungskonform ist aber das dürfen nun mal die Gerichte entscheiden
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 16.11.2022 09:01
https://www.fr.de/rhein-main/hessen-heftiger-streit-im-landtag-ueber-die-beamtenbesoldung-91918535.html
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 25.11.2022 09:07
Ich hatte schon mal gefragt, ggf hat jemand einen Link oder ähnliches für mich? Gibts in Hessen irgendeinen Musterwiderspruch für 2022? Den Verzicht auf die Einrede der Verjährung nehm ich dem schwarzen Lumpenpack nicht mehr wirklich ab.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 25.11.2022 09:30
Ich verwende diesen vom hessischen Richterbund:

https://www.richterbund-hessen.de/wp-content/uploads/2020/12/drb_hes_newsletter_4_20_Amtsangemessene_Besoldung.pdf
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 25.11.2022 16:50
Danke dir!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 25.11.2022 21:18
Gern geschehen 😊 Am besten per Fax oder Einschreiben zusenden. Hat im letzten Jahr mit entsprechender Bestätigung der Bezügestelle prima funktioniert.

"Vielleicht gibt es schönere Zeiten; aber diese ist die unsere." (Jean-Paul Sartre)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 25.11.2022 21:42
Wäre es ggf sinnvoll in die Widerspruchsbegründung aufzunehmen, dass die hessische Landesregierung selbst ausgeführt hat, dass man trotz Erhöhungen in 23 und 24 keine verfassungsgemäße Besoldung herstellt?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 26.11.2022 12:57
Ich stelle mal folgenden Widerspruch zur Diskussion - ich gehe aktuell nicht auf den vorliegenden Entwurf ein, da er erstens noch nicht als Gesetz verabschiedet wurde (vll. gibt es ja noch Änderungen) und zum zweiten erst für die Folgejahre gelten soll:

---------------

Absender nicht vergessen(!)


Hessische Bezügestelle (HBS)  (ggf. ändern wenn nicht zutreffend)

Friedrich-Ebert-Straße 106

34119 Kassel




Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Kalenderjahr 2022



Geschäftszeichen_______________________________________________________

(auf dem Bezügenachweis oben rechts)



Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Beachtung des Grundsatzes zur „zeitnahen Geltendmachung“ besoldungsrechtlicher Ansprüche beantrage ich vorsorglich, mir rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und für die Folgejahre eine Besoldung zu zahlen, die den Grundsätzen der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Mit Urteil vom 05.05.2015 (2 BvL 17/09 u.a.) hat das Bundesverfassungsgericht die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 1 in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2010 als mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar erklärt und dabei die Kriterien konkretisiert, nach denen die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation zu überprüfen ist.

Mit seinen Entscheidungen zur A-Besoldung verschiedener Bundesländer (2 BvL 5/13 u.a.) hat das Bundesverfassungsgericht am 17.11.2015 die Prüfparameter weiter konkretisiert und um ein Abstandsgebot zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum ergänzt, ohne hier zunächst noch eine operationalisierte Berechnungsmethode zur Bestimmung jenes Minimums vorzulegen. Diese Methodik hat es mit seinem Beschluss vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18) nun rechtskräftig konkretisiert.


Mit Beschluss vom 23.05.2017 (2 BvR 883/14 u.a.) hat es dem Abstandsgebot als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums Verfassungsrang zugewiesen, um in seinem Urteil vom 16.10.2018 (2 BvL 2/17) noch einmal besonders hervorzuheben, dass Beamte nicht stärker als andere Berufsgruppen zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden dürfen; zugleich hat es den Blick dabei und noch einmal besonders auf die nötigen prozeduralen Anforderungen sowie die Gesamtwirkung, die in der jeweiligen Gesetzesbegründung besonders zu beachten ist, gelenkt.


Mit seinem aktuellen Beschluss vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18) hat es die Prozedurarlisierungspflichten des Besoldungsgesetzgebers noch einmal konkretisiert und diese als „zweite Säule“ des Alimentationsprinzips insoweit konkretisiert, dass ein Verstoß gegen die dem Besoldungsgesetzgeber obliegenden Prozeduralisierungspflichten zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führt, unabhängig davon, ob sich zuvor Anhaltspunkte für eine Verletzung des absoluten oder relativen Alimentationsschutzes ergeben haben (vgl. ebd., Rn. 96). Darüber hinaus hat es den prozeduralen Zusammenhang der drei Prüfungsstufen und die damit verbundenen Pflichten des Besoldungsgesetzgebers weiter konkretisiert (vgl. ebd., sechster Leitsatz und Rn. 84 f.). Schließlich hat es mit Blick auf das Mindestabstandsgebot die Bemessung der Mindestalimentation, welche als solche einen mindestens 15%igen Abstand zum sozialgesetzlichen Grundsicherungsniveau aufweisen muss, präzisiert (vgl. ebd., Rn. 46-71).

Die hessischen Beamtinnen und Beamten sind seit Jahren von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst abgehängt. Im Jahr 2015 wurde die Besoldung gar nicht, zum 1. Juli 2016 lediglich um 1 % (mindestens 35 Euro) erhöht. Dagegen wurden die Entgelte der Tarifbeschäftigten des Landes Hessen zum 1. März 2015 um 2 % und zum 1. April 2016 um 2,4 % (mindestens 80 Euro für die Entgeltgruppen bis EG 9) erhöht. Die - zeitlich verzögerte - Übertragung des Tarifergebnisses 2017 mit einer Erhöhung der Bezüge ab dem 1. Juli 2017 um 2 % (mindestens 75 Euro) und die Erhöhungen 2018, 2019, 2020 und 2021 können die Defizite aus den Vorjahren nicht kompensieren und auch im Kalenderjahr 2021 zu einer Unteralimentation führen. Daher mache ich hiermit vorsorglich meinen Anspruch für das Jahr 2022 geltend.

Darüber hinaus gibt es zu der Vermutung Anlass, dass es in der Prozeduralisierung der notwendigen ersten Prüfungsstufe mehrfach fehlerhaft ist und dass es auf Basis der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18) insbesondere eine verfassungswidrig zu gering bemessene Mindestalimentation zur Grundlage der Besoldungsanpassung macht.

Zuletzt stellte der VGH Kassel am 30.11.2021 (Az. 1 A 863/18) in großen Teilen die Verfassungswidrigkeit der Besoldung vor allem in den unteren und mittleren Besoldungsklassen fest.

Hiermit lege ich Widerspruch gegen meine mir gewährte Besoldung im Kalenderjahr 2022 ein. Zugleich beantrage ich unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Gewährung einer den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden amtsangemessenen Besoldung für das Jahr 2022, die also der Prüfmethodik des Bundesverfassungsgerichts und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Aus verfahrensökonomischen Gründen bitte ich darüber hinaus darum, bis zur endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung meinen Antrag ruhen zu lassen sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Solitair am 26.11.2022 15:35
Vielen Dank @micha77.
Das werde ich nächste Woche abschicken.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 28.11.2022 13:16
Von SwenT aus dem SH Forumthread übernommen


Ende Juli 2020 haben ich im Länder-Forum ein allgemeines Muster für ein Widerspruchsschreiben eingestellt, das m.E. den an einen statthaften Rechtsbehelf zu stellenden Ansprüchen genügt. Es dürfte also hinreichend sein, um zeitlich auf das heutige Kalenderjahr angepasst einen Widerspruch zu stellen, denke ich:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.45.html

Anfang November 2021 hat RandomValue eine überarbeitete Fassung des Musters im Forum des Bunds eingestellt, das ich von der Form her als noch schlüssiger ansehe, wie bspw. der Eingangssatz zeigt. Entsprechend würde ich unter der eben geschriebenen Prämisse dieses Schreiben als Vorlage nehmen und als Betreff "Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation im Haushaltsjahr 2022" nennen, wobei ich auch hier wie grundsätzlich immer darauf hinweise, dass meine Ansichten keine profesionelle Rechtsberatung ersetzen und man sich also im Zweifel immer von einem Fachanwalt beraten lassen sollte:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.480.html

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 30.11.2022 07:56
Gesetzentwurf
Fraktion der CDU
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
– Drucks. 20/9499 –

Beschluss:
INA 20/72 – 24.11.2022

Der Innenausschuss beabsichtigt die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Anhörung am:
Donnerstag, 12. Januar 2023, Beginn: 9 Uhr

Frist für die Benennung der Anzuhörenden:
Montag, 28. November 2022

Frist für die Abgabe der schriftlichen Stellungnahmen:
Montag, 2. Januar 2023

-------

Schauen wir mal, ob die Gewerkschaften noch Änderungen bewirken können - ich vermute nicht, aber ich lasse mich gerne überraschen -
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 06.12.2022 16:15
Ich hatte schon mal gefragt, ggf hat jemand einen Link oder ähnliches für mich? Gibts in Hessen irgendeinen Musterwiderspruch für 2022? Den Verzicht auf die Einrede der Verjährung nehm ich dem schwarzen Lumpenpack nicht mehr wirklich ab.

hier auch ein aktueller Musterwiderspruch von der GDP - zudem auch die Erklärung der Landesregierung zur Geltendmachung von Besoldungsansprüchen.

https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/CLEEEX-DE_Einspruch_Besoldung_20?open&ccm=000 (https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/CLEEEX-DE_Einspruch_Besoldung_20?open&ccm=000)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 06.12.2022 16:39
Von Kollegen, die aus Hessen nach BaWü wechselten, hört man doch einiges an Unmut...

Selbst 2024 ist im mD die Besoldung im Vergleich zu BaWü nicht annähernd gleichwertig, beim Endamt mD sind es fast 500 Euro monatlich (4260 zu 3770).

Selbst wenn man A9 mit A9 vergleicht, ist BaWü noch leicht vorn.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 12.12.2022 10:44
Moin zusammen,

es gibt ja wohl nun von Peter Beuth ein Schreiben an die DStG, wonach auf die einrede der Verjährung verzichtet wird und weitere Einsprüche nicht nötig wären. Hat jemand dennoch einen weiteren Widerspruch an die Bezügestelle gerichtet, bzw. viel wichtiger ne Antwort drauf bekommen?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 12.12.2022 11:09
Haben Sie besagtes Schreiben vorliegen? Ich habe es nicht.
Und selbst wenn, ist es das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.

Widerspruch einlegen und fertig. Eine Antwort der Bezügestelle kriegen Sie frühestens Ende Januar, eher Frebruar.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Weberknecht81 am 14.12.2022 20:46
Haben Sie besagtes Schreiben vorliegen? Ich habe es nicht.
Und selbst wenn, ist es das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.

Widerspruch einlegen und fertig. Eine Antwort der Bezügestelle kriegen Sie frühestens Ende Januar, eher Frebruar.

Ich habe es in Kopie vorliegen. Ich bin ja ganz deiner Meinung, aber mir wurde von einem führenden Gewerkschaftler halt gesagt, dass es ggf nen ablehnenden Bescheid geben könnte und dann steht man relativ dumm da und müsste prozessieren, da ansonten das Jahr 2022 "beschieden" wäre. Daher meine Frage ob schon jemand in Hessen Antwort auf seinen neuerlichen Widerspruch bekommen hat.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Hessenbub am 15.12.2022 07:38
Ich habe bereits am 07.10.2022 beim RP Kassel - Bezügestelle Widerspruch gegen die Besoldung 2022 eingelegt und folgende Antwort erhalten:

Ihr Antrag/Widerspruch betreffend amtsangemessene Besoldung 2022

Sehr geehrter..

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens am 07.10.2022.

Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsgemäßheit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 30. November 2021 (AZ 1 A 863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Regierungspräsidium Kassel -BezügesteIle
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 15.12.2022 08:03
Haben Sie besagtes Schreiben vorliegen? Ich habe es nicht.
Und selbst wenn, ist es das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.

Widerspruch einlegen und fertig. Eine Antwort der Bezügestelle kriegen Sie frühestens Ende Januar, eher Frebruar.

Ich habe es in Kopie vorliegen. Ich bin ja ganz deiner Meinung, aber mir wurde von einem führenden Gewerkschaftler halt gesagt, dass es ggf nen ablehnenden Bescheid geben könnte und dann steht man relativ dumm da und müsste prozessieren, da ansonten das Jahr 2022 "beschieden" wäre. Daher meine Frage ob schon jemand in Hessen Antwort auf seinen neuerlichen Widerspruch bekommen hat.

Bisher ist mir kein Fall bekannt, in welchem das passiert wäre. Da diese Widersprüche im Massenverfahren von einer geringen Anzahl an Bearbeitern bearbeitet werden, warum sollten genau Sie der einzige (oder einer der wenigen sein), wo Bearbeiter X eines Morgen mit dem falschen Fuß aus dem Bett gefallen ist und sich denkt: "Yo, fuck it, dem geb ichs, hier mache ich mir jetzt extra viel Arbeit anstatt meinem 08/15-Standardschreiben"
Mal ganz davon abgesehen, das ein negatives Bescheiden jedwedem Grundsatz ökonomischen Verwaltungshandeln widersprechen würde.

Die Bedenke des betreffenden Gewerkschafters haben somit allenfalls theoretischen Wert, wenn überhaupt.


@Hessenbub: Wann kam ihre Antwort?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Hessenbub am 15.12.2022 08:11
Auf die Antwort der Besoldungsstelle musste ich 3 Wochen warten.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: AnCA am 19.12.2022 13:23
Hallo,

ich habe mal eine Frage: Ich habe mich Mitte des Jahres von Hessen nach NRW versetzen lassen, sollte ich dann für den Zeitraum bis zu meiner Versetzung ebenso Widerspruch gegen die Besoldung einlegen?!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 20.12.2022 11:13
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/dbb-hessen-aktuell-zur-besoldung-dezember-2022/ (https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/dbb-hessen-aktuell-zur-besoldung-dezember-2022/)

Nix neues für den geneigten Leser hier im Forum, aber immerhin ist man mit dem Erreichten nicht zufrieden - auch wenn man sich selber auf die Schulter klopft - 
Titel: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Spaghettieis am 08.01.2023 11:14
Hallo!
Am 12.01.2023 findet bekanntermaßen eine öffentliche Sitzung des Innenausschusses statt. Leider habe ich keine Kenntnisse über den Ablauf der Besoldungserhöhung. Ich meine verstanden zu haben, dass die Besoldungserhöhung für 2023 und 2024 bereits durch den Landtag beschlossen wurde. Warum findet hierzu denn jetzt noch einmal eine Anhörung statt? Sollen noch Änderungen erfolgen? Was ist das Ziel? Heißt öffentlich, dass es auch im Internet übertragen wird? LG
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 09.01.2023 11:19
Hallo!
Am 12.01.2023 findet bekanntermaßen eine öffentliche Sitzung des Innenausschusses statt. Leider habe ich keine Kenntnisse über den Ablauf der Besoldungserhöhung. Ich meine verstanden zu haben, dass die Besoldungserhöhung für 2023 und 2024 bereits durch den Landtag beschlossen wurde. Warum findet hierzu denn jetzt noch einmal eine Anhörung statt? Sollen noch Änderungen erfolgen? Was ist das Ziel? Heißt öffentlich, dass es auch im Internet übertragen wird? LG

Hmmm...also wenn man schon soweit bewandert ist und weiß, dass es eine öffentl. Anhörung zu dem Thema gibt, dann frage ich mich, warum man sich nicht ein wenig weiter mit dem Thema beschäftigt. Einmal Mister Google angeschmissen, die Parameter eingegeben und man kommt wahrscheinlich auf die Seite des Hessischen Landtags. Dort mal auf den 12.01. raufgeklickt und in die Anhörung und schon bekommt man die Infos.
Es ist jetzt nicht böse gemeint, aber ein klitzekleines bisschen Recherche und schon kann man sich Fragen selber beantworten.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Spaghettieis am 09.01.2023 14:31
Hallo!
Am 12.01.2023 findet bekanntermaßen eine öffentliche Sitzung des Innenausschusses statt. Leider habe ich keine Kenntnisse über den Ablauf der Besoldungserhöhung. Ich meine verstanden zu haben, dass die Besoldungserhöhung für 2023 und 2024 bereits durch den Landtag beschlossen wurde. Warum findet hierzu denn jetzt noch einmal eine Anhörung statt? Sollen noch Änderungen erfolgen? Was ist das Ziel? Heißt öffentlich, dass es auch im Internet übertragen wird? LG

Hmmm...also wenn man schon soweit bewandert ist und weiß, dass es eine öffentl. Anhörung zu dem Thema gibt, dann frage ich mich, warum man sich nicht ein wenig weiter mit dem Thema beschäftigt. Einmal Mister Google angeschmissen, die Parameter eingegeben und man kommt wahrscheinlich auf die Seite des Hessischen Landtags. Dort mal auf den 12.01. raufgeklickt und in die Anhörung und schon bekommt man die Infos.
Es ist jetzt nicht böse gemeint, aber ein klitzekleines bisschen Recherche und schon kann man sich Fragen selber beantworten.

Ich hatte nur deinen damaligen Beitrag hier in dem Forum gelesen, worin stand, dass es eine öfftl. Sitzung ist. Egal... Irgendwie war ich davon ausgegangen, dass man sich hier zu diesem Thema austauscht. Dann recherchiere ich mal selbst. LG
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 10.01.2023 22:57
Mittlerweile gibt es auch die ersten Stellungnahmen nachzulesen. Bin gespannt, ob sich am Gesetzentwurf noch was ändert. Ich glaube es kaum...

https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-anh%C3%B6rung-zum-besoldungsgesetz-73-sitzung (https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-anh%C3%B6rung-zum-besoldungsgesetz-73-sitzung)

Nächste Plenarsitzung dann vom 24.01.-26.01.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 18.01.2023 12:01
Schon jemand Antwort von der Bezügestelle bezüglich der Widersprüche bekommen?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Spaghettieis am 19.01.2023 20:37
Kein TOP auf der nächsten Plenarsitzung...  :(

https://starweb.hessen.de/starweb/LIS/Plenumonline.htm

Vielleicht kommt noch was mit dem Nachtrag zur TO.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Ballanation am 20.01.2023 07:07
Das wird dann wahrscheinlich so wie bekanntgegeben durchgehen. Habe gestern auch mal die Änderungsanträge zum Haushalt durchgesehen. Nur die Reduzierung der Stunden von 41 auf 40 ist drauf.

Aber kein Wort zu den Stellungnahmen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 20.01.2023 08:03
Nur die Reduzierung der Stunden von 41 auf 40 ist drauf.

Hab ich hier was verpasst? Seit wann ist den 40 Stundenwoche ein Thema?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 20.01.2023 08:22
Das wäre mir auch neu  ???
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Ballanation am 20.01.2023 08:53
Ich suche das gleich mal und schicke es hier rein.

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/10330.pdf

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 20.01.2023 09:09
Naja, das wird einfach aus Prinzip abgelehnt, da es von der LINKEN kommt.
Aber schön das zumindest die Opposition an uns denkt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Mask am 20.01.2023 11:26
Stimmt, schade
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 27.01.2023 09:22
Kurzbericht der Anhörung zum Beamtenbesoldungsgesetz im INA:

https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-KB-73-oeAnh.pdf
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Spaghettieis am 27.01.2023 10:49
In der nächsten nicht öffentlichen Sitzung des Innenausschusses ist die Anpassung der Besoldung unter 3. nochmals aufgeführt. Termin 02.02.2023
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 27.01.2023 11:47
Danke fürs Teilen. Schön zu sehen das alle Gewerkschaften mit im Boot sind und sich entsprechend scharf äußern und sich nich in Lobhudelei verlieren wie z..B. der BBB.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 27.01.2023 12:16
Was Frau Dr. Färber und unser vermeintlicher Vertreter Herr Schmitt zu Familien und deren Zuschläge von sich geben ist eine absolute Frechheit. Klar sollte natürlich auch die Grundbesoldung für alle angehoben werden. Man merkt deutlich das beide wohl kinderlos sind, sonst würden sie sich nicht derartig äußern. Niemand sollte mehr unterstützt werden als Familien in diesem Land.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Malkav am 27.01.2023 12:56
Was Frau Dr. Färber und unser vermeintlicher Vertreter Herr Schmitt zu Familien und deren Zuschläge von sich geben ist eine absolute Frechheit. Klar sollte natürlich auch die Grundbesoldung für alle angehoben werden. Man merkt deutlich das beide wohl kinderlos sind, sonst würden sie sich nicht derartig äußern. Niemand sollte mehr unterstützt werden als Familien in diesem Land.

Und wieder mal wird das Spiel der Politik Kinderlose und Eltern (so auch ich) gegeneinander auszuspielen mitgespielt. Niemand möchte den Eltern die Besoldungshöhe absenken. Nur ist es auch für die Eltern von einem oder zwei Kindern wirtschaftlich wesentlich besser, wenn sich die Gesamtbesoldung X aus 95/100 Grundgehalt und 5/100 Zuschläge zusammensetzt, als aus 50/100 Grundgehalt und 50/100 (mittelfristig wegfallenden) Zuschlägen. Erst ab dem dritten Kind muss sich dies entsprechend ändern.

Wenn der Staat Kinder/Eltern unterstützen möchte, kann er dies gerne tun (z.B. über eine großzügige Kindergrundsicherung für alle Kinder). Hier dient die vorgebliche "Unterstützung der Familien" durch überhöhte Familienzuschläge jedoch einzig und alleine der Kostenminimierung hinsichtlich der zu gewährenden Besoldung.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.01.2023 13:18
Gisela Färber bringt die politische Problematik als Ökonomin, die sie ist, präzise auf den Punkt und spart dabei entsprechend nicht mit Kritik an allen Seiten:

"Ich weiß von einigen anderen Finanzministerien, die mir ins Ohr geflüstert haben, denn das dürfen
sie mir ja nicht laut sagen, dieses Herumdoktern an den Familienzuschlägen – – Ich habe immer
gefragt: Warum hebt ihr eigentlich die Besoldung nicht vernünftig an? Es haben doch alle eine
höhere Besoldung verdient. – Dann haben die gemeint. Das ist fiskalisch, das ist einfach zu teuer.
– Was ist denn zu teuer? Wollen wir nur mehr Stellen? Wollen wir die, die arbeiten, vernünftig
besolden? Es gibt Zielkonflikte, die die Regierungen und die Gesetzgeber von Bund und Land
irgendwann mal vernünftig austragen müssen. Sie müssen sich zusammenraufen, wie es geht.
Ich glaube, ein Land [Hessen] alleine kann nicht für sich handeln. Wenn die Öffentlichkeit diese Familien-
zuschläge wirklich mal spitzkriegt, kann ich Ihnen versprechen – in einigen Bundesländern sind
die bei vier Kindern bei über 100 % der Grundbesoldung –, dann machen wir irgendwann das
Berufsbeamtentum ganz kaputt. Da bin ich ganz sicher. Dann ist die Empörung riesengroß, wa-
rum jemand für rein häusliche Leistungen, sage ich mal, so viel mehr Geld kriegt. Das kann nie-
mand draußen verstehen, der sich nicht wirklich mit dem Alimentationsprinzip und dem öffentli-
chen Dienst beschäftigt hat. Deswegen bin ich vorsichtig und sage das in der Öffentlichkeit nicht
immer ganz laut, sondern erst mal leise und hoffe, dass ich hier ein paar Anregungen losgewor-
den bin." (S. 8 f.)

Ich halte manches von dem, was sie sich als Reformgrundlage vorstellt, für juristisch schwierig, wenn nicht gar im Rahmen des Grundgesetzes für unmöglich machbar. Aber die politische Analyse ist erst einmal offensichtlich richtig: Die Parteien drücken sich in Gestalt als Regierende, Regierungsparteien und vielfach auch als jene der Opposition am Ende allesamt aus fiskalischen Gründen drumherum, endlich eine Debatte über die Frage zu führen oder sie zumindest zu initiieren, welche Kosten mit einer verfassungskonformen Alimentation verbunden sind und welche Folgen es hat, die Alimentation nicht amtsangemessen zu regeln. Hier geht es also zunächst um die unmittelbaren Folgen für das Berufsbeamtentum und mittelbar um die für die Tarifbeschäftigten sowie als Ergebnis um die Frage: Was kostet ein qualitativ leistungsfähiger öffentlicher Dienst? Was sind im Hinblick auf den demographischen Wandel und den Fachkräftemangel die Folgen und ggf. Alternativen, sofern man nicht im Rahmen der Verfassung zu einem deutlich teuereren öffentlichen Dienst zurückkehrte? Inwiefern ist die primäre Staatsaufgabe, die öffentliche Verwaltung qualitativ hinreichend zu gewährleisten, zukünftig zu erfüllen - z.B. ganz konkret hinsichtlich der Dauer der Rechtsprechungs- und Antragsverfahren, der Krankenversorgung, Bildung und Pflege von Menschen, der öffentlichen Sicherheit usw. usf. -, und zwar im Hinblick auf eine vielfache Krisenlage, die als solche nicht in kurzer Zeit in ruhigere Gefilde zu transferieren sein dürfte?

Antworten auf diese Fragen, so sind Gisela Färbers Darlegungen nicht nur an dieser Stelle zu verstehen, sind dringend nötig und von den politischen Entscheidungsträgern mindestens zu initiieren, sofern sie sie selbst nicht haben sollten. Ich habe sachlich bezüglich nicht weniger ihrer Reformvorstellungen eine andere Meinung - aber für ihre hier und auch an anderer Stelle geäußerten klaren Worte an die Entscheidungsträger genauso wie für ihre vielen empirischen Befunde, die uns ein klareres Bild von der Realität vermitteln, bin ich ihr sehr dankbar.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 01.02.2023 12:19
Ich habe bereits am 07.10.2022 beim RP Kassel - Bezügestelle Widerspruch gegen die Besoldung 2022 eingelegt und folgende Antwort erhalten:

Ihr Antrag/Widerspruch betreffend amtsangemessene Besoldung 2022

Sehr geehrter..

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens am 07.10.2022.

Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsgemäßheit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 30. November 2021 (AZ 1 A 863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Regierungspräsidium Kassel -BezügesteIle

Die gleiche Antwort habe ich auch die letzten Tage (Widerspruch im Dez) bekommen.

Morgen ist ja dann Innenausschuss-Sitzung - ich gehe aber nicht davon aus, dass es zu Änderungen kommt, da bisher auch kein Änderungsantrag vorliegt. Mitte Februar ist dann die nächste Plenarsitzung.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 02.02.2023 16:19
Kurzbericht der Anhörung zum Beamtenbesoldungsgesetz im INA:

Hey sapere aude!

Bist du so lieb und schickst den link der heutigen Sitzung zu, sobald dieser vorliegt? Danke vielmals!

https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-KB-73-oeAnh.pdf
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 02.02.2023 20:18
Als Ergänzung zur Anhörung:
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/dbb-hessen-sieht-bei-besoldungsgesetz-zwei-wesentliche-schwachpunkte/
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Spaghettieis am 06.02.2023 09:28
Da waren die Ambitionen der Gewerkschaften echt erfolgreich...

Gesetzentwurf
Fraktion der CDU
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
– Drucks. 20/9499 –

Beschluss:

INA 20/76 – 02.02.2023
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf
in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.


(CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen SPD, Freie Demokraten, DIE LINKE bei Enthaltung AfD)

Berichterstattung: Jürgen Frömmrich
Beschlussempfehlung: Drucks. 20/10485
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 06.02.2023 09:35
Mehr war auch nicht zu erwarten... wenigstens hat die Opposition dagegen gestimmt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: bettelmusikant am 06.02.2023 16:37
Dann bin ich ja mal gespannt, ob, wann und wie die Beschlussfassung und Umsetzung erfolgen werden!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 06.02.2023 23:01
Dann bin ich ja mal gespannt, ob, wann und wie die Beschlussfassung und Umsetzung erfolgen werden!

Wahrscheinlich nächste Woche - bei der nächsten Plenarsitzung - wird es die 2. und vll auch die 3. Lesung geben.
Die Umsetzung wird zum Aprilgehalt kommen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: bettelmusikant am 08.02.2023 08:39
Dann bin ich ja mal gespannt, ob, wann und wie die Beschlussfassung und Umsetzung erfolgen werden!

Wahrscheinlich nächste Woche - bei der nächsten Plenarsitzung - wird es die 2. und vll auch die 3. Lesung geben.
Die Umsetzung wird zum Aprilgehalt kommen.

Wann wird üblicher die TO veröffentlicht? Und wo könnte ich das sehen? Hier: https://hessischer-landtag.de/aktuelle-termine/Plenarsitzungen ?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Spaghettieis am 08.02.2023 08:51
Die TO wird hier veröffentlicht:

https://starweb.hessen.de/starweb/LIS/Plenumonline.htm

In der Regel erfolgt die Veröffentlichung am Freitag der Vorwoche.

Grüße!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: bettelmusikant am 08.02.2023 15:15
Danke, ist jetzt online.
https://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/02_Tagesordnung.pdf
siehe auch: https://hessischer-landtag.de/termine/127-plenarsitzung
Tagesordnung
[...]
16. Zweite Lesung
Gesetzentwurf
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
– Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499 –
Aufruf:
Dienstag

19. Dritte Lesung
Gesetzentwurf
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
– Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499 –
Aufruf:
Donnerstag


Wer noch generell noch einmal nachlesen möchte, wie das Gesetzgebungsverfahren in Hessen läuft:
https://hessischer-landtag.de/content/gesetzgebungsverfahren
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 08.02.2023 19:42
Danke für die Info Bettelmusikant! Dafür werfe ich dir einen Taler in den Hut. 😜
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 14.02.2023 20:07
Die 2. Lesung hat nichts Neues gebracht. 
Eine vernünftige Auseinandersetzung mit der Anhörung ist durch die Regierungsparteien nicht erfolgt. Fast wortgleiche Reden zur 1. Lesung.
Die Ausgestaltung der Nachzahlungen und eines konkreten Zeitplan wurden nicht erörtert.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Anulu am 15.02.2023 16:31
Der Innenminister sagte gestern bei seiner Rede zum Thema im Landtag, dass die Besoldung ja erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 "völlig auf den Kopf gestellt" wurde.
Und weiter, was für mich wirklich unfassbar war, dass erst durch dieses Urteil die Besoldung verfassungswidrig geworden wäre, bis dahin wäre sie ja nicht verfassungswidrig gewesen.
Ist natürlich ein interessantes Rechtsverständnis, zumal es ja nicht so war dass seit 2016, 2017 tausende Widersprüche eingegangen sind, es Gutachten zum Thema gab, den Aufsatz von Stuttmann usw. und man sich im Innenministerium die Besoldungszahlen noch schön rechnen musste.
Soll das eine Andeutung sein wie man mit Nachzahlungsansprüchen umgehen will bzw. sie einsparen möchte? Wir müssen erst ab Mai 2020 nachzahlen, vorher war ja alles okay, das Verfassungsgericht ist Schuld!?
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 15.02.2023 16:41
Naja, versuchen werden sie es bestimmt, die Versuchung dürfte zu groß sein.

Ich stelle mich darauf ein ab 2015 zu klagen, den Spaß gönne ich mir.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 16.02.2023 19:57
Das Gesetz ist in Dritter Lesung unverändert verabschiedet worden.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 16.02.2023 21:01
Ja geil.. Führ mich zum Schotter Rhein/Beuth  8)... Als Vater von 4 Kindern darf ich mich nun endlich angemessen bezahlt fühlen.. Ich hoffe eines fernen Tages folgt der Rest... Bis dahin zitiere ich Kimonbo "Ich küsse eure Augen"  :o :-*
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Leon1981 am 17.02.2023 06:44
https://www.hessenschau.de/politik/landtag/extra-erhoehung-fuer-beamte-in-hessen-kommt---und-entzweit-landtag-v1,landtag-beschluss-besoldung-beamte-100.html

"Als unwahr und "Angriff aufs Hirn" wies ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jürgen Frömmrich Kritik der SPD zurück, die Bezahlung der Beamte in Hessen sei seit 2013 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert."

Der Hr. Frömmrich hat es also auch noch nicht verstanden? Einfach nur noch zum Kopfschütteln
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Beitrag von: SwenTanortsch am 17.02.2023 08:09
Da Hessen gestern hinsichtlich seines Polizeigesetzes deutlich zurückgepfiffen worden ist (vgl. die Entscheidung 1 BvR 1547/19 u.a.), ist offensichtlich in jenem Rechtskreis davon auszugehen, dass es bis vorgestern grundgesetzlich gestattet war, in die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte insbesondere unbescholtener Bürgerinnen und Bürger verfassungswidrig einzugreifen, da ja in der Logik von Verfassungsbrechern die Verfassung solange nicht gilt, wie das von Karlsruhe nicht explizit festgestellt wird. Entsprechend gibt es für Abgeordnete wie den genannten Parlamentarischen Geschäftsführer keine Verfassung, an die er sich gebunden sieht, sondern er sieht sich in eine vordemokratische Tradition gestellt, in der es keine Gewaltenteilung gibt. Zwischen der Sicht auf unser demokratischen Gemeinwesen, wie sie Reichsbürger pflegen, und der Sicht dieses Parlamentarischen Geschäftsführer ist entsprechend kein Unterschied mehr gegeben. Beide erkennen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell nicht an. Insofern wähnt er sich ggf. als Parlamentarischer Geschäftsführer der Deutschen Reichspartei, die in seiner Sicht auf die Dinge ggf. vielleicht doch noch nicht verboten ist?

Es wird jetzt interessant werden, ob die hessische Landesregierung Zwangsmittel gegen die Gerichte anwenden wird, die die verfassungswidrig erstellten Daten in den laufenden Verfahren nicht hinzuziehen dürfen, um sie so zu zwingen, sie doch hinzuzuziehen, da ja das Sammeln jener Daten bis gestern in Hessen gestattet gewesen sein muss. Wird man nun solange in Hessen von der Schusswaffe gegen jene Richter Gebrauch machen wollen, die die entsprechend gesammelten Daten in Prozessen nicht zulassen werden, wie das Verwenden von Schusswaffen gegen Richter in Hessen nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet werden wird? Und welche Zwangsmittel will man gegen Staatsanwälte in Hessen anwenden, die die entsprechend gesammelten Daten nicht verwenden werden?

Es ist wirklich ein "Angriff aufs Hirn", wenn die SPD in Hessen Verfassungswidrigkeit als Verfassungswidrigkeit bezeichnet, da hat der Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/DIE GRÜNEN völlig Recht. Hat er die Aussage eigentlich in seiner Funktion als fachpolitischer Sprecher für Innen- und Rechtspolitik getätigt?
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Beitrag von: Standesbeamter am 17.02.2023 08:58
https://www.hessenschau.de/politik/landtag/extra-erhoehung-fuer-beamte-in-hessen-kommt---und-entzweit-landtag-v1,landtag-beschluss-besoldung-beamte-100.html

"Als unwahr und "Angriff aufs Hirn" wies ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jürgen Frömmrich Kritik der SPD zurück, die Bezahlung der Beamte in Hessen sei seit 2013 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert."

Der Hr. Frömmrich hat es also auch noch nicht verstanden? Einfach nur noch zum Kopfschütteln

Und ich dachte Schwarz/Grün wollte durch die freiwillige Erhöhung "zusätzlich zu dem Tarifergebnis" Wähler für den Herbst dazu gewinnen... Und dann beschimpft man die, die die offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Besoldung laut auszusprechen wagen...
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Beitrag von: AHörnchen am 17.02.2023 09:11
Ja geil.. Führ mich zum Schotter Rhein/Beuth  8)... Als Vater von 4 Kindern darf ich mich nun endlich angemessen bezahlt fühlen.. Ich hoffe eines fernen Tages folgt der Rest... Bis dahin zitiere ich Kimonbo "Ich küsse eure Augen"  :o :-*

Besser nicht zu sehr dran gewöhnen, bei Auszug, Berufstätigkeit der Kinder und Ruhegaltsberechnung folgt dann das böse Erwachen in Form von eiskalten 2000 Euro weniger brutto... monatlich versteht sich.
Man stelle sich derartige Regelungen mal in der freien Wirtschafts vor: "Ach, ihre beiden Ältesten machen jetzt beide eine Bankausbildung? Glückwunsch! Ihr Finanzbedarf hat sich ja nun erheblich verringert, daher kürzen wir Gehalt mal eben um 1500 Euro, relevant für ihre Rente war das ohnehin nie."
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Organisator am 17.02.2023 09:24
Besser nicht zu sehr dran gewöhnen, bei Auszug, Berufstätigkeit der Kinder und Ruhegaltsberechnung folgt dann das böse Erwachen in Form von eiskalten 2000 Euro weniger brutto... monatlich versteht sich.
Man stelle sich derartige Regelungen mal in der freien Wirtschafts vor: "Ach, ihre beiden Ältesten machen jetzt beide eine Bankausbildung? Glückwunsch! Ihr Finanzbedarf hat sich ja nun erheblich verringert, daher kürzen wir Gehalt mal eben um 1500 Euro, relevant für ihre Rente war das ohnehin nie."

Gut dargestellter Unterschied zwischen Alimentation und Entgelt.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 19.02.2023 20:58
[...]Entsprechend gibt es für Abgeordnete wie den genannten Parlamentarischen Geschäftsführer keine Verfassung, an die er sich gebunden sieht[...] erkennen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell nicht an. [...]
In Sachsen-Anhalt wäre analog zum (nicht rechtskräftigen Az. 11 L 2/21) Urteil: "die zum Staat in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, die für diesen Anordnungen treffen können und damit dessen Machtstellung durchsetzen, müssten sich zu der freiheitlichendemokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und für sie einstehen. Daher sei bei dem ... [obigen Namen einsetzen, sowie alle Ministerialbeamten, Parlamentarier, usw. usw.) sämtliche "Gehälter" abzuerkennen. Dabei genügt es in den verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Organen mitzuwirken. Auch wenn die Organe aktuell keine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, trotzdem sind alle alimentative Ansprüche des einzelnen verwirkt.
Wenn das in jedem der viel zu vielen Einzelfälle (soviel Kläger gibt es nicht, weil sich auch Kläger selbst anklagen müssten?), bundesgerichtlich zu Recht anerkannt wird, gibt es dann ein großes Kehraus der Untreuen, ein Staatsapperat fast ohne Bedienstete und der spärliche Rest bekommt eine verdoppelte Mindestalimentation "vom BVerfG"? Die Gewaltenteilung zersägt den eigenen Ast auf dem es sitzt? Ich vermute, es bleibt nur bei dem Urteil für den Ruheständler mit verabscheuungswürdigem Engagement (, der also für den Staat noch Anordnungen trifft und damit dessen Machtstellung durchsetzt?)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Finanzer am 23.02.2023 09:56
Eine weitere Runde im Frage-Antwort-Spiel; Anfrage vom 17.02:

Sehr geehrter Herr Frömmrich, laut Ihrer Aussage in der Plenarsitzung vom 16.02.2023 wurde erst mit den Urteilen des BVerfG von 2020 die Parameter der Besoldung geändert. Bitte führen Sie dies aus.
Sehr geehrter Herr Frömmrich,

In Ihrem Redebeitrag wiesen Sie den Vertreter der SPD zurecht, weil dieser ausführte dass die Besoldung der Beamten bereits seit 2013 verfassungswidrig sei.
Sie erläuterten, die Aussagen der SPD seien unwahr und ein "Angriff aufs Hirn", da das Bundesverfassungsgericht erst in 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert habe.

Das Urteil 1 A 2704/20 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die W-Besoldung des Jahres 2013 (für die Professorenbesoldung gelten die gleichen Grundsätze wie für die A-Besoldung).
Das Urteil 1 A 863/18 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die A6 Besoldung des Jahres 2016.
In beiden Fällen übergab das VGH die Fälle an das Bundesverfassungsgericht wegen anzunehmender Verfassungswidrigkeit.

Diese Urteile beziehen sich klar auf den Zeitraum VOR 2020, bitte elaborieren Sie, warum erst ab 2020 die Besoldung verfassungwidrig sein soll.

Vorab vielen Dank!



Antwort vom 23.02.2023:
Sehr geehrter Herr Fragesteller,

Vielen Dank für ihre Frage, die ich hiermit sehr gerne beantworte.

Die Behauptungen der SPD, dass in Hessen bereits seit 2013 die Beamtenbesoldung verfassungswidrig sei, stimmt so nicht. Das bestätigt auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus 2018, wie man unter anderem hier nachlesen kann: https://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/kein-verfassungsverstoss-in-der-hessischen-beamtenbesoldung-urteile-des-vg-frankfurt-am-main-vom/

Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung aufgrund einer Klage gegen die Beamtenbesoldung in NRW geändert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Besoldung von Beamten (inklusive familienbezogener Leistungen und Kindergeld) 15% über der Grundsicherung liegen muss. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html

Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen. Das Land Hessen ist dieser Aufforderung mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs von CDU und GRÜNE in der letzten Landtagssitzung nachgekommen.

Die Opposition und insbesondere die SPD will aber den falschen Eindruck erwecken, CDU und GRÜNE hätten schon 2013 gewusst, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist und dies billigend in Kauf genommen. Damit will man uns unterstellen, dass wir nicht an einer guten Besoldung für die hessischen Beamten interessiert seien. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wissen, welche wertvolle Arbeit die Beamten in Hessen leisten und diese Arbeit muss selbstverständlich ausreichend honoriert werden.

Ich hoffe ich konnte ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Frömmrich
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 23.02.2023 20:59
Der Abg. Frömmrich hat Recht, dass die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2020 eine Konkretisierung (wenn man möchte Änderung) der Rspr. veranlasst hat. Ob dies in 2015 und 2016 erkennbar war, kann ich nicht beurteilen, ist m. E aber für die rein objektive Betrachtung der Angemessenheit der Besoldung unerheblich.
Da die Konkretisierung bei unveränderderter verfassungsrechtlicher Grundlage Auswirkung auf alle noch "offene" Vorgänge hat, wirkt diese natürlich auch rückwirkend. Und dabei haben Nullrunde und 1%-Erhöhung selbstredend Einfluss auf das Delta zur 115%-Grenze. Mit einer höheren Besoldungserhöhung  in 2015 und 2016 wäre die Besoldung "weniger" verfassungswidrig.
Neben dem Zuviel an Polemik fehlen mir konkrete Zeitpläne für die Herstellung der Verfassungsgemäßheit und der Rückzahlung. Eigentlich gehört die Verfassungsgemäßheit unverzüglich hergestellt!


Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Rheini am 24.02.2023 07:35
In dem Zitat der SPD steht .....".......... In Ihrem Redebeitrag wiesen Sie den Vertreter der SPD zurecht, weil dieser ausführte dass die Besoldung der Beamten bereits seit 2013 verfassungswidrig sei.
Sie erläuterten, die Aussagen der SPD seien unwahr und ein "Angriff aufs Hirn", da das Bundesverfassungsgericht erst in 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert habe.".

In der Antwort von Hr. Frömmig steht dieser Satz:".......Die Opposition und insbesondere die SPD will aber den falschen Eindruck erwecken, CDU und GRÜNE hätten schon 2013 gewusst, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist und dies billigend in Kauf genommen. ........
Jürgen Frömmrich".


Also zumindestens aus den hier geposteten Zitaten kann ich nicht erkennen, dass die SPD der CDU bzw. den Grünen vorgeworfen hat, KENTNISS von der Verfassungswidrigkeit gehabt zu haben.

 :o
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Nordhesse am 15.03.2023 18:39
Die DSTG Hessen hat wegen der verfassungswidrigen Besoldung eine Petition gestartet:

https://www.openpetition.de/petition/online/unterstuetzt-jetzt-die-verfassungskonforme-besoldung-und-versorgung-der-beamten-in-hessen

Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: modesty am 15.03.2023 20:57
Die DSTG Hessen hat wegen der verfassungswidrigen Besoldung eine Petition gestartet:

https://www.openpetition.de/petition/online/unterstuetzt-jetzt-die-verfassungskonforme-besoldung-und-versorgung-der-beamten-in-hessen

Spannend, wenn das alles ist, was das Volz´sche Vollversorgungssystem für leistungsfremde Beamte namens DSTG zu bieten hat...
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Nordhesse am 15.03.2023 21:47
Immerhin haben sie Klagen ab 2016 eingereicht und ihren Mitgliedern geraten Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Das ist mehr als viele andere Gewerkschaften gemacht haben :).
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: modesty am 15.03.2023 22:36
Immerhin haben sie Klagen ab 2016 eingereicht und ihren Mitgliedern geraten Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Das ist mehr als viele andere Gewerkschaften gemacht haben :).

Dazu hat es nicht der DSTG bedurft. Gab zuvor schon Anträge von anderen Gewerkschaften (GDP etc). Die DSTG in Hessen braucht man eigentlich so ca. für garnicht. Jeder, der schon mal mit einem/einer aus der dortigen Führungsriege gearbeitet hat, wirds nachvollziehen können. Ggf. mag es sein, dass diejenigen welchen dann Bürgermeister*in in Gelnhausen, oder Landtagsabgeordenter*in werden, sagt aber über deren Qualifikation herzlich wenig aus. Die aktuellen Ermittlungen sprechen eigentlich Bände über diesen Haufen. Diese armselige Open-Petition passt dazu perfekt ins Bild. Ich bin sehr froh, dass dieser Verein von mir noch nie einen einzigen Cent gesehen hat.  Posten in den Ämtern mit dem Personalrat an Linientreue verschachern, mehr können die nicht.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 24.03.2023 10:45
Hallo Admin!

Ich habe heute meine Abrechnung für April 2023 erhalten. Hierbei ergibt sich eine Differenz von ca. 70 € zu meinem Gunsten zum Rechner hier für das Land Hessen ab April 2023. Vielleicht könnt ihr das mal prüfen, bzw. den Fehler korrigieren.

Danke!
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 24.03.2023 11:49
Hallo Admin!

Ich habe heute meine Abrechnung für April 2023 erhalten. Hierbei ergibt sich eine Differenz von ca. 70 € zu meinem Gunsten zum Rechner hier für das Land Hessen ab April 2023. Vielleicht könnt ihr das mal prüfen, bzw. den Fehler korrigieren.

Danke!

Bist Du verheirate und hast drei Kinder?
Meine Vermutung wäre dann, dass der Familienzuschlag nicht in die Sonderzahlung miteinbezogen wird.
Hinzu käme auch der Sonderbeitrag für Kinder
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Prince of Persia am 24.03.2023 11:57
Sogar 4 Kinder  ;)
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: sapere aude am 24.03.2023 12:12
Dann könnte die Abweichung ca. 70 Euro netto sein. Ich war jetzt von 70 Euro brutto ausgegangen.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: modesty am 24.03.2023 21:51
Die DSTG Hessen hat wegen der verfassungswidrigen Besoldung eine Petition gestartet:

https://www.openpetition.de/petition/online/unterstuetzt-jetzt-die-verfassungskonforme-besoldung-und-versorgung-der-beamten-in-hessen

4584 von 15000 benötigten ham se in Hessen animiert. Richtig starke Aktion! Faßbender würde es "ein Selbsttor" nennen :D
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: micha77 am 25.03.2023 10:03
Hallo Admin!

Ich habe heute meine Abrechnung für April 2023 erhalten. Hierbei ergibt sich eine Differenz von ca. 70 € zu meinem Gunsten zum Rechner hier für das Land Hessen ab April 2023. Vielleicht könnt ihr das mal prüfen, bzw. den Fehler korrigieren.

Danke!

Bist Du verheirate und hast drei Kinder?
Meine Vermutung wäre dann, dass der Familienzuschlag nicht in die Sonderzahlung miteinbezogen wird.
Hinzu käme auch der Sonderbeitrag für Kinder

Ja, dem ist auch so. Aber lt. Admin ist das noch nicht eingearbeitet, bzw wird dran gearbeitet.
Und der Sonderbetrag für Kinder bleibt erhalten.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: Berti0809 am 25.03.2023 10:50
Bei meiner Gehaltsabrechnung hab ich auch eine kleine, positive Differenz des Bruttobetrages festgestellt. Der Fehler bei mir liegt an dem falschen Betrag zur monatlichen Sonderzahlung (5% vom Bruttogehalt).

Vielleicht kann der Fehler ja durch den Admin reproduziert werden.
Titel: Antw:[HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023
Beitrag von: bettelmusikant am 28.03.2023 12:08
Hatte ich dem Admin im Forum und über Kontakt schon gemeldet, ist bekannt:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120004.0.html