Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Aer2k am 01.12.2021 20:23
-
Hallo,
mein Arbeitgeber will sich jetzt mehr nach dem Tarif richten, gibt es eine Möglichkeit festzusstellen ob er sich an den Tarif anlehnt oder ob er mit ALLEN Rechten und Pflichten dem Tarif beigetretenn ist?
Bei uns sollen zb. unter anderem jetzt die Nachtzulagen von 30% auf 20%, wie es lt ihm im Tövd Pflege ist, reduziert werden, wobei wir zur Zeit auch die Nachtzulage erst ab 23-06 erhalten.
ist dies https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tvoed/tvoed-b-nr12.pdf der Tarifvertrag der gültig ist für die Pflege Nrw ?
mit besten Dank im Voraus
-
Es zählt was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Einseitige Änderung sind möglich.
-
Was stehtdenn im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags? Ist der Arbeitgeber Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA? Bist Du Mitglied in einer der den TVÖD schließenden Gewerkschaften?
-
Es zählt was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Einseitige Änderung sind nicht möglich.
EDIT
-
Es hies damals "angelehnt an BAT" im Arbeitsvertrag.
Wir hattten eine Nachtzulage von 15% bis wir durch einwirken des Betriebsrat mit Bezug auf diese Urteil (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-urteil-10-azr-423-14-dauerhafte-nachtarbeit-zuschlag-30-prozent/) auf 30% hochgestuft wurden.
Vor ca. 1 1/2 Jahre wurde dann das Grundgehalt auf Tövd Niveau angehoben (zt. +700€ Brutto) mit der Zussage alle zukünftigen Änderungen des Tövd ebenfalls (zeitversetzt da er jeweils nachverhandeln muß) mitzuvollziehen. Grund war weil wir mit den alten Konditionen keine Mitarbeiter mehr bekommen haben.
Jetzt steht halt im Raum das im Rahmen der Anpassung ab der nächsten Abrechung zb. de Pflegezuschlag 70€ gezahlt werden soll, ebenso wie eine Zulage für Psychatrie, Änderungen bei der Feiertagszulagen die jetzt nicht mehr komplett ausgezahlt, sondern auch mit Freizeit abgegolten werden sollen, und halt eine Reduzierung der Nachtzulage von 30 auf 20% weil die Zulagen "wie im TÖVD " gezahlt werden sollen
Ist der Arbeitgeber Mitglied in einem Mitgliedsverband der VKA? Bist Du Mitglied in einer der den TVÖD schließenden Gewerkschaften?
Das war Teil der Frage kann man das irgendwo ersehenn ob er beigetreten ist?
Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr
-
"Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr"
Dann ist es egal ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Es kommt alleine auf den Arbeitsvertrag an.
-
"Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr"
Dann ist es egal ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Es kommt alleine auf den Arbeitsvertrag an.
Ein Tarifgebundener Arbeitgeber muß sich nur bei Gewerkschaftsmitgliedern an den Tarif halten?
-
Ja.
Was steht denn nun exakt zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
-
"Nein - kein Gewerkschaftsmitglied mehr"
Dann ist es egal ob der Arbeitgeber Tarifgebunden ist. Es kommt alleine auf den Arbeitsvertrag an.
Ein Tarifgebundener Arbeitgeber muß sich nur bei Gewerkschaftsmitgliedern an den Tarif halten?
...ja...bei Nichtgewerkschaftmitgliedern macht er das freiwillig bzw. durch einzelvertragliche Regelung
-
Ja.
Was steht denn nun exakt zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
hat etwas gebraucht 20j. alte Unterlagen wiederzu finden :)
NIX - es wurde wohl damals nur im Gespräch so geäußert " das Gehalt ist angelehnt an BAT und enthält schon diverse Zuschläge"
-
Sofern also nicht auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, wird der Arbeitsvertrag ja eigenständige Regelungen zu Vergütung usw. machen. Diese wären dann maßgeblich. Wurde keine Vergütung vereinbart, wäre die übliche Vergütung zu leisten.
-
NIX - es wurde wohl damals nur im Gespräch so geäußert " das Gehalt ist angelehnt an BAT und enthält schon diverse Zuschläge"
na, dann stehen dir ja Tür und Tor offen frei das gewünschte Entgelt individuell zu verhandeln oder einzufordern.