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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: RoBr94 am 10.01.2022 12:13

Titel: [RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: RoBr94 am 10.01.2022 12:13
Gibt es für das Land RLP bzw. für die Kommunal- und Landesbeamten aktuelle Informationen zur Besoldungsrunde 2021-2023? Wird eine Corona-Bonus Auszahlung gewährt? Ein entsprechender Gesetzesentwurf müsste noch vorgelegt werden.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Floki am 10.01.2022 12:43
Kollegen aus RLP sagten mir schon vor einigen Wochen, dass der Tarifabschluss wohl 1:1 übernommen wird.

Eine offizielle Mitteilung habe ich hierzu allerdings nicht. Sollte es allerdings stimmen, dann müsste sich ja relativ schnell etwas finden lassen.

Edit:
https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/tarifergebnis-auf-beamtenbereich-uebertragen-1/
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 10.01.2022 13:12
Und ganz frisch von heute: https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/ministerrat-billigt-im-grundsatz-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbesoldung/

Zitat
Ministerrat billigt im Grundsatz Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbesoldung

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt, mit dem im Wesentlichen das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vor. Darüber hinaus sind die pauschale Anpassung der Anwärterbezüge ebenfalls zum 1. Dezember 2022 von 50 Euro sowie entsprechend dem Tarifvertrag eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro in einem aktiven Dienstverhältnis bzw. in Höhe von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter in dem Gesetzentwurf geregelt.

„Für das Gemeinwohl ist der öffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifübernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und einen Ausgleich für die besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie erhalten“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Gleichzeitig berücksichtigt der Gesetzentwurf jüngste Präzisierungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentationshöhe. Es ist daher ein Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen sowie darüber hinaus die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder verbunden mit einem zusätzlichen, mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag vorgesehen.

„Außerdem werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Einkommensmöglichkeiten gerade von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern verbessern, indem die unterste Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5 sowie die jeweils erste Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7 gestrichen werden“, so die Finanzministerin.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass zur Förderung der klimaneutralen Mobilität eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder ermöglicht wird. Mit der vorliegenden Ergänzung zum Landesbesoldungsgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen und ein Anreiz für die Bediensteten gesetzt, mehr Fahrten mit dem Fahrrad zurückzulegen, auf dem Weg zum Dienst und privat in der Freizeit. Damit möchten wir gemeinsam einen aktiven Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz und für die Gesundheit leisten“, sagte Ahnen.

„Die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ist ein bewusster finanzieller Kraftakt für das Land“, hob die Finanzministerin hervor. Die Anpassung der Bezüge verursacht im Jahr 2022 Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro mit Folgewirkung für das Jahr 2023 in Höhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Die Adaption der rheinland-pfälzischen Bezüge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist schließlich mit Mehrkosten in einer Größenordnung von jährlich rund 14 Millionen Euro verbunden.

„Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändebeteiligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet“, erläuterte Ahnen das weitere Vorgehen.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Admin am 12.01.2022 11:32
hat hier jemand den Gesetzentwurf vorliegen? - die Aussage "im Wesentlichen" in der Pressemitteilung macht uns stutzig.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 12.01.2022 11:37
Weder beim Landtag noch beim GStB ist er derzeit zu finden.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 13.01.2022 08:29
Hier ist der Entwurf: 

[Edit durch Admin: wir haben den Link zur Datei entfernt, da sich darüber lediglich ein Scam (Sex-) Website öffnet. Möglicherweise hat der Link anfangs noch funktioniert, zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr]
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 14.01.2022 08:36
Inzwischen wurde die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung veröffentlicht, da steht die Sache noch nicht drauf. Nächster Termin wäre dann am 16./17. Februar, Deadline für die Steuerfreiheit des Corona-Sonderzahlung ist der 31. März, sofern das nicht doch nochmal verlängert wird (worüber ich noch nichts gelesen habe). Sicherheitshalber nennt der Entwurf des LBVAnpG2022 keinen konkreten Auszahltermin, nur in der Begründung wird erwähnt "Sie wird bis spätestens zum 31. März 2022 zur Auszahlung kommen", und der entsprechende Artikel soll mit Wirkung vom 29. November 2021 in Kraft treten. Mal sehen, ob das reibungslos funktioniert.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: amtsangemesseneAlimentat am 17.01.2022 12:12
Vielen Dank für das Hochladen. Soweit ich das interpretiere, ist das Land RLP mal wieder überaus großzügig. Mit dem fantastischen Zuschlag erhalte ich mit drei Kindern in Mainz (Stufe VI) knapp 700 Euro weniger als in DD (ebenfalls Stufe VI).
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: amtsangemesseneAlimentat am 17.01.2022 12:13
in Düsseldorf natürlich
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: xap am 19.01.2022 14:10
Viel interessanter finde ich, dass der Entwurf das Vorhandensein von Minijobs beim Ehepartner einbezieht bzw. voraussetzt um die Mindestalimentation zu bemessen. Ohne diese Summe läge man mitnichten im entsprechenden Abstandskorridor. Weiterhin wird bei Beamten das Kindergeld berücksichtigt, bei Grundsicherungsempfängern jedoch nicht. Mir erschließt sich nicht, wie das konform sein kann.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: sapere aude am 19.01.2022 14:30
Das 1. wäre ein Skandal!
Das 2. folgt daraus, dass das Kindergeld auf die Grundsicherung des Kindes angerechnet wird. Das Kindergeld ist insoweit ein Nullsummenspiel
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 03.02.2022 10:14
Mal sehen, ob das reibungslos funktioniert.
Ich habe jetzt auch den Ministerratsbeschluss gelesen, darin ist explizit eine Vorgriffsregelung enthalten, damit die Sonderzahlung steuerfrei bleiben kann, auch wenn das Anpassungsgesetz bis dahin noch nicht in Kraft getreten sein sollte.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 08.02.2022 22:30
Hier ist der Entwurf:
...jetzt in der Landtagsdoku: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2300-18.pdf

Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: NWB am 09.02.2022 07:17
Ich finde es faszinierend, mit welcher Selbstverständlichkeit unterstellt wird, dass der Ehegatte, der sich um die Erziehung der Kinder kümmert, mit dem Maximalbetrag eines Minijobs zum Familieneinkommen beiträgt, um den rechnerisch passenden Abstand zum Grundsicherungsniveau herzustellen.

Was nicht passt, wird passend gemacht. Ob das jetzt der Realität entspricht oder nicht, ist vollkommen zweitrangig.

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Beitrag von: Christian1903 am 09.02.2022 07:54
Für mich ebenfalls nicht verständlich, dass man Steuerklasse III annimmt. Wenn der andere Ehegatte nicht berufstätig ist, kommt es da doch in jedem Fall zu Steuerrückforderungen, oder?
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Bastel am 09.02.2022 08:01
Nein.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: xap am 09.02.2022 08:20
Äh, möglicherweise doch. Hängt eine mögliche Nachzahlung nicht davon ab in welcher Höhe Werbungskosten in dieser Kombination geltend gemacht werden können?
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: NWB am 09.02.2022 08:53
Bei Steuerklasse III und nur einem Einkommen kann es nicht zu einer Rückforderung kommen, denn die Steuerklasse III unterstellt genau dieses Szenario. (Doppelter Grundfreibetrag)

Wenn der Ehegatte arbeitet, kommt hier Steuerklasse V zum Zuge. Hier wird kein Grundfreibetrag abgezogen, so dass entsprechend mehr Lohnsteuer, bereits ab dem 1. Euro einbehalten wird.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: xap am 09.02.2022 09:04
Ich bin natürlich kein Steuerprofi aber im Netz sind durchaus Beispiele zu finden wo im Fall eines Minijobs beim Ehepartner mit Nachzahlungen zu rechnen ist. Aber das ist eigentlich ein anderes Thema. Hier geht es um den Entwurf. Dieser unterstellt das Vorhandensein eines Minijobs und rechnet sich so das Familieneinkommen schön.
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Beitrag von: sapere aude am 09.02.2022 11:37
Die Besteuerung von echten Minijobs (angemeldet bei der "Minijob-Zentrale") erfolgt pauschal und außerhalb der Steuererklärung.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: NordWest am 09.02.2022 12:04
Die Besteuerung von echten Minijobs (angemeldet bei der "Minijob-Zentrale") erfolgt pauschal und außerhalb der Steuererklärung.

Es gibt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Minijobs durch den Arbeitgeber. Dies ist sehr attraktiv für den AN, aber nicht zwangsläufig.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Big T am 09.02.2022 18:10
Doch. Minijob wird pauschal durch AG versteuert und das Einkommen wird nicht bei der Veranlagung /Einkommensteuer des AN herangezogen.
Ebenso ist es so, dass es bei der Stkl III, sofern es das alleinige Einkommen der Familie ist, nicht zu einer Steuernachzahlung im Rahmen der Veranlagung kommt.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 11.02.2022 16:04
Die Sache steht nun auf der Tagesordnung der Landtagssitzung nächsten Mittwoch/Donnerstag. Geplant kann man sich am 16.2. ab ca. 16.50 dann die Reden anhören, wie unheimlich wichtig man für das Land doch sei, und mit welcher großen Gnade man die Besoldung angehoben hat.

(BTW: Die Sitzung fängt um 14:00 Uhr am Mittwoch an, die Fraktionssitzungen sind lt. Einladung am selben Tag ab 10 Uhr, nur die Freien Wähler treffen sich schon am Dienstagmorgen. Wozu noch solche kurzfristigen Fraktionssitzungen? Vorglühen?)
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: correction80 am 20.02.2022 09:25
Hallo,

kann mir jemand einen Rechtsanwalt empfehlen, der sich der Sache schon eingehend gewidmete hat. Gerne PN.

Gruß
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: lotsch am 20.02.2022 11:12
Hallo,

kann mir jemand einen Rechtsanwalt empfehlen, der sich der Sache schon eingehend gewidmete hat. Gerne PN.

Gruß

Meine Strategie ist es, die Einschaltung eines Rechtsanwalts so lang wie möglich zu vermeiden. Der kostet nur Geld. Ich empfehle dazu die Seiten des thüringischen Beamtenbunds.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: correction80 am 20.02.2022 18:41
Hallo,

kann mir jemand einen Rechtsanwalt empfehlen, der sich der Sache schon eingehend gewidmete hat. Gerne PN.

Gruß

Meine Strategie ist es, die Einschaltung eines Rechtsanwalts so lang wie möglich zu vermeiden. Der kostet nur Geld. Ich empfehle dazu die Seiten des thüringischen Beamtenbunds.

Danke für deine Info. Ich bin da ganz deiner Meinung. Dann werde ich die 64 Seiten Klagebegründung mal auf RLP umschreiben. Ich bin mal gespannt wie die Widerspruchsbescheide aussehen werden.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 21.02.2022 12:16
Die Sache steht nun auf der Tagesordnung der Landtagssitzung nächsten Mittwoch/Donnerstag. Geplant kann man sich am 16.2. ab ca. 16.50 dann die Reden anhören, wie unheimlich wichtig man für das Land doch sei, und mit welcher großen Gnade man die Besoldung angehoben hat.
Der Gesetzesentwurf wurde in Rechts- und Haushaltsausschuss überwiesen. Wenn die es in ihrer nächsten Sitzungsrunde schaffen, könnte die nächste Beratung im Landtag am 30./31. März kommen... Mal schauen, welche Dienststellen die Vorgriffsregelung der "Corona-Prämie" schaffen, und welche es vermasseln.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Dodo am 07.03.2022 16:05
Kann mir bitte jemand mitteilen, ob die einmalige Sonderzahlung in RLP schon zur Auszahlung kam ? Vielen Dank.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Schmitti am 08.03.2022 09:27
Ja, nein vielleicht. Kommt halt drauf an bei wem. Bei Landesdienststellen weiß ich es nicht. Eine Kreisverwaltung hatte es mit den März-Besoldungen noch nicht geschafft, zahlt es aber im Laufe des Monats noch separat. Bei einer Kommune kam es mit den März-Besoldungen, da die Personalwirtschaft dort über die PPA erfolgt vermute ich mal die haben es bei ihren anderen Kunden auch so geschafft.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: BB8 am 08.03.2022 12:35
Also auf unserer Dienststelle wurde es bereits ausgezahlt. Mit der Bezügemitteilung von Mitte Februar vom LFF stand sie bereits drauf und kam dann Ende Februar aufs Konto.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: Kalliope73 am 08.03.2022 22:07
Kann ich auch bestätigen, Landesbehörde RP, Corona-Bonus wurde mit der März-Besoldung ausgezahlt.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: RasKob am 28.04.2022 11:18
Der Gesetzesentwurf wurde anscheinend beschlossen:

https://www.juris.de/jportal/docs/anlage_rfd/ad/rp/pdf/VerkBl/GVBl/rp_gvbl_2022S105B134g_H10.pdf?t=sBdie66XNvoPqEtmUXYF54usBJfE2JdlVAXzq643q2U= (https://www.juris.de/jportal/docs/anlage_rfd/ad/rp/pdf/VerkBl/GVBl/rp_gvbl_2022S105B134g_H10.pdf?t=sBdie66XNvoPqEtmUXYF54usBJfE2JdlVAXzq643q2U=)

Wann ist denn mit der Nachzahlung und Umsetzung des höheren Zuschlags für das dritte Kind zu rechnen?
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: BB8 am 29.04.2022 08:04
Der Gesetzesentwurf wurde anscheinend beschlossen:

https://www.juris.de/jportal/docs/anlage_rfd/ad/rp/pdf/VerkBl/GVBl/rp_gvbl_2022S105B134g_H10.pdf?t=sBdie66XNvoPqEtmUXYF54usBJfE2JdlVAXzq643q2U= (https://www.juris.de/jportal/docs/anlage_rfd/ad/rp/pdf/VerkBl/GVBl/rp_gvbl_2022S105B134g_H10.pdf?t=sBdie66XNvoPqEtmUXYF54usBJfE2JdlVAXzq643q2U=)

Wann ist denn mit der Nachzahlung und Umsetzung des höheren Zuschlags für das dritte Kind zu rechnen?

Wahrscheinlich müssen es die Besoldungsstellung auch erst noch umsetzen. Aktuell ist z.B. auf der Seite des LfF noch nichts von den aktuellen Tabellen im Gesetz zu finden.
Titel: Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
Beitrag von: MYKe am 19.05.2022 06:43
Ich hätte mal eine Frage zu folgendem Artikel im neuen Gesetz/Entwurf:

Zitat
2) Die am 1. Januar 2022 der jeweiligen Stufe 1 der Besol -
dungsgruppen A 4 bis A 7 zugeordneten Beamtinnen und
Beamte werden an diesem Tag unter Berücksichtigung der
Überleitung nach Absatz 1 der jeweiligen Stufe 2 der Besol -
dungsgruppen A 5 bis A 7 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung
beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverle-
gung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2
Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.


und zwar wurde ich genau zum 01.01.22 im mD verbeamtet inkl. Anerkennung von Zeiten, sodass ich direkt mit A6 Stufe 4 starten konnte.
Die Zeiten wurden natürlich 2021 errechnet als es noch die Stufe 1 gab.
Sehe ich das Richtig, dass mit dem Wegfall der Stufe 1 ab 01.01.2022 meine Zeiten dann im Grunde genommen ab Stufe 2 angerechnet werden müssten, oder habe ich einfach Pech und 2 der angerechneten Jahre fallen damit weg?