Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 22.01.2022 23:50

Titel: [SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Admin am 22.01.2022 23:50
Wir haben nun die aktuelle Seite
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/
bezüglich SH aktualisiert. Die Finanzministerien hatte bereits am 29.11. die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses angekündigt.

Des weiteren haben wir
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/
auf den neusten Stand gebracht. Dies beinhaltet die Besoldungstabelle 2022 nach dem Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: xap am 23.01.2022 12:10
Vielen Dank für die Mühen. Eine Nachfrage hätte ich. Ich hatte mich schonmal gewundert, dass auf der Übersichtsseite die Bundesbeamten nicht mit aufgeführt sind. Wäre das evtl. möglich das nachzuholen oder gibt es eine solche Übersicht bereits, die ich nur übersehen habe?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Admin am 23.01.2022 12:59
welche Übersichtsseite?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: xap am 23.01.2022 20:20
Die erste von von dir oben genannte.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Admin am 23.01.2022 21:25
Ach so.

Es handelt sich um eine aktuelle Seite zur Besoldungsrunde der Landesbeamten. Ein Vergleich mit den Bundesbeamten hinsichtlich Übertragung des Tarifergebnisses TV-L hinkt grundsätzlich.

In
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html
findet sich ein solchen Vergleich vor dem Hintergrund der jährlichen Besoldungserhöhungen.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: xap am 23.01.2022 23:28
Ach. Super. Das war genau das was ich gesucht habe. Besten Dank :)
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Fritte am 27.01.2022 16:34
Zitat
Heinold verwies auf eine Besoldungssteigerung für die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes ab Juni 2022 um zusätzlich 0,6 Prozent. Das sei Teil der Verständigung zwischen Land und Gewerkschaften aus dem Jahr 2019. Damit betrage die Steigerung der Gehälter der Beamten und der Versorgungsbezüge der Pensionäre im Ergebnis ab 1. Dezember 2022 insgesamt 3,4 Prozent.

Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/besoldungsanpassung-2021-in-laendern-und-kommunen_144_558480.html

Jemand eine Idee woher die 0,6% genau kommen und wann das beschlossen wurde?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.01.2022 18:59
Durch das  Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften vom 08.09.2020 ist die Erhöhung durch Änderung des SHBesG geregelt worden, hier findet sich die Regelung unter § 17b (1). Die Erhöhung erfolgt zum 01.06.2022.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SHbaltic am 18.02.2022 08:31
Das Gesetz über die einmalige Sonderzahlung wurde gestern im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2022/gvobl_2_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2022/gvobl_2_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

Laut der Homepage des DLZP soll die Auszahlung Ende Februar erfolgen:
 https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/Kurzmeldungen/Sonderzahlung2022.html (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/Kurzmeldungen/Sonderzahlung2022.html)
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: HansGeorg am 01.03.2022 08:15
Stellungnahme DBB:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07200/umdruck-19-07212.pdf
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Der Obelix am 01.03.2022 09:29
Sauber formuliert:

"Darüberhinaus sind rechtliche   Bedenken zu   verzeichnen.   Die   Zulässigkeit   einer Abhängigkeit der Besoldungshöhe von Einkünften Dritter wird in Frage gestellt, zumal bereits sonstige    Einkommen    der    Beamtinnen    und    Beamten    selbst    (u.a.    Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne) bei  der  Bemessung  der  zu  gewährenden  Gesamtbesoldung  außer Betracht zu bleiben haben.

Zudem sind bei gewerbetreibenden Ehegatten/Lebenspartnern, bei  schützenswerten  Geheimhaltungsinteressen,  bei  der  nicht  bestehenden  Pflicht  zur Abgabe einer Steuererklärung oder bei Scheidungsverfahren komplizierte Situationen bis hin zu  gerichtlichen  Auseinandersetzungen  mit  der  Folge  einer  verzögerten  Gewährung  einer amtsangemessenen Alimentation zu befürchten.

Nicht zuletzt muss einfrauenpolitischerAspekt kritisch betrachtet werden. Die beabsichtigte Maßnahmewürdedazu führen, dass den Familienmitgliedern von Beamtinnen und Beamten der  betroffenen  Besoldungsgruppen jeder  finanzielle  Anreiz  zur  Erzielung  von  Einkünften genommen  wird,  wenn  diese  Einkünfte  das  Familieneinkommen  nicht  erheblich  über  den Satz  von  115  %  der  Grundsicherung  erhöhen.

In  der  Praxis  werden meistens  Frauen betroffen  sein,so  dass  der Familienergänzungszuschlag in  die  Nähe  einer „Herdprämie“ rücken  kann –einBegriff  bzw.  eine  Situation,  die  in  einer modernen  Gesellschaft  überholt sein sollte."
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Finanzer am 01.03.2022 10:03
Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Malkav am 01.03.2022 10:22
Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.

Da haben sich Mitgliedgewerkschaften des dbb drum gekümmert. Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat sich z.B. um das Unterlegen der Kritik mit Fundstellen bemüht und die Regelungen auch jeweils einzeln betrachtet.

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07100/umdruck-19-07169.pdf

Die Kritik am Familienmodell und dem "Einkommensvermeidungszuschlag" des Partners (um das Wort Herdprämie zu vermeiden) lässt sich zwangsläufig noch nicht wirklich mit Rechtsprechung unterlegen, da Frau Heinold hier unrühmliches Neuland betreten will.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Finanzer am 01.03.2022 10:28
Danke Malkav.

Die Kritik am Familienmodell hätte zumindest im Ton schärfter ausfallen können, "Bullsh**" wäre eine passende Umschreibung.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Malkav am 01.03.2022 11:54
Am 03.03.22 findet übrigens die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Landtags statt.
Auf der entsprechenden Tagesordnung stehen auch zwei Besoldungsvorhaben unter Nr. 3 und 5.

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/finanz/einladung/2022/19-129_03-22.pdf

Wir dürfen dann auch gespannt sein, was der wissenschaftliche Dienst zu Papier gebracht hat. Leider ist das entsprechende Gutachten nicht im Landtagsinformationssystem veröffentlicht.

http://lissh.lvn.ltsh.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=fastlink&pass=&search=%28%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1VT1%3d%28%28%22ALIMENTATION%22%29%29%29+AND+%28FASTDAT%3e%3d2021%2a%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d19&format=WEBKURZFL

Da das Gutachten vom Finanzausschuss und nicht von einer einzelnen Fraktion in Auftrag gegeben wurde, müsste dies wohl auf Anforderung herausgegeben werden. Der Ausschluss auf Informationszugang gem. § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG SH gilt ja ausdrücklich nur, wenn das Gutachten " im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen" angefertigt wurde. Wer möchte denn mal freundlich beim Landtag anfragen und das Gutachten dann hochladen  ;)
?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: HansGeorg am 01.03.2022 15:51
Ich habe das Gutachten mal angefragt.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SHbaltic am 02.03.2022 16:18
Mittlerweile wurde das Gutachten veröffentlicht:  https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07200/umdruck-19-07271.pdf (https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07200/umdruck-19-07271.pdf)
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: HansGeorg am 02.03.2022 17:17
Ich habe nun eine Antwort auf meine Anfrage erhalten: Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags findet sich hier:

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07200/umdruck-19-07271.pdf

Zitat:"Somit erfüllt die vorliegende Regelung zum „bedarfsorientierten
Familienergänzungszuschlag“ die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen
nicht."
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: m3mn0ch am 02.03.2022 19:48
Danke HansGeorg für die Anfrage und die Bereitstellung des Gutachtens.

Liest sich wie die nächste Klatsche für den Gesetzgeber und reiht sich damit ein die anderen Stellungnahmen der Wissenschaftlichen Dienste.

Doch was hilft es, wenn unseren Damen und Herren Politikern bescheinigt wird, dass es nicht rechtmäßig ist, was sie beschließen, und sie es trotzdem tun. So wird die gesamte Beamtenschaft nur auf Jahre hinaus dazu genötigt Widersprüche einzulegen und abzuwarten. Die ach so tollen Gewerkschaften, wobei ich Thüringen ausdrücklich ausnehme für ihre vorbildliche Arbeit, tun ihr Übriges.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Malkav am 02.03.2022 20:11
Danke HansGeorg für die Anfrage und die Bereitstellung des Gutachtens.

Liest sich wie die nächste Klatsche für den Gesetzgeber und reiht sich damit ein die anderen Stellungnahmen der Wissenschaftlichen Dienste.

Doch was hilft es, wenn unseren Damen und Herren Politikern bescheinigt wird, dass es nicht rechtmäßig ist, was sie beschließen, und sie es trotzdem tun. So wird die gesamte Beamtenschaft nur auf Jahre hinaus dazu genötigt Widersprüche einzulegen und abzuwarten. Die ach so tollen Gewerkschaften, wobei ich Thüringen ausdrücklich ausnehme für ihre vorbildliche Arbeit, tun ihr Übriges.

Du hast die Stellungnahme des dbb SH und des BDR zu dem Entwurf aber schon gelesen oder? Viel deutlicher kann man in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kaum werden. Wenn eine Ministerin (wohl irgendwann mal erfolgreiche) Klagen bereits schon fest einkalkuliert, ist im Dialog mit der Politik halt nicht mehr viel zu gewinnen. Es geht den politsch Verantwortlichen offenkundig nur noch darum, die Rechnung möglichst viele Legislaturen nach hinten zu schieben (siehe Berlin).

Erinnert so langsam an überschuldete Personen, welche Mahnungen und gerichtliche Zustellungen irgendwann einfach nicht mehr aufmachen (Vogel-Strauß-Taktik).
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: HansGeorg am 03.03.2022 09:00
@Malkav: Mich beschäftigt diese Frage schon länger, vor allem ob es dann möglich ist die verantwortlichen Politiker persönlich zwecks Schadenersatz zu verklagen.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Big T am 03.03.2022 11:38
Ich lausche grad dem Finanzauschuss via parlaRadio.

Fremdscham pur.  Materie scheint dem FM und den Abgeordneten zu kompliziert zu sein:


Entscheidung heute nicht, nächste Sitzung 17.03.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Big T am 03.03.2022 12:01
FM Heinold:

Habe Stellungnahmen zum Entwurf zur Kenntnis genommen, ich empfehle trotzdem, dass wir das jetzt so machen.
Klagen gibt`s ja sowieso immer. Auch wenn wir Grundgehalt deutlich erhöhen würden - ist eben so und wird auch zukünftig so bleiben.


Herr Holst vom FM:
Wir treffen uns im Sommer auf Bund-Länder-Ebene zum brainstorming um vom Alleinverdiener-Prinzip wegzukommen.
Wir als Land gehen nun voran, irgendeiner muss ja anfangen.
Wenn wir nicht weggehen vom Alleinverdiener-Prinzip stünden alle Länder vor nicht lösbarem Problem.
Mindestabstandsgebot ist eine sehr abstrakte Diskussion. Bei uns gibt`s ja wenig bis kaum Beamte, die in den unteren Gruppen+Stufen überhaupt Kinder haben. Können die sich ja nicht leisten. Ist genau wie in der Wirtschaft.

Das Land Meck-Pomm hat schon eine Lösung gefunden (?), es ging dort relativ geräuschlos über die Bühne. Die haben aber auch andere Lebenshaltungskosten als wir.

Abgeordnete:
Gesetzentwurf und Stellungnahmen sind sehr umfangreich, zeitlich alles sehr schwierig zu durchdringen.





Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Bastel am 03.03.2022 12:37
Ich weis gerade nicht ob ich lachen oder weinen soll ::)
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: sapere aude am 03.03.2022 12:43
Und dabei ist es doch so einfach: Machen, was das Bundesverfassungsgericht sagt!
Ein - zweifelsohne - komplexes Thema wird durch die "kreativen" Vermeidungsstrategien der Politik unnötig verkompliziert.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Malkav am 03.03.2022 13:52
@HansGeorg

Eine privatrechtliche Haftung einzelner Parlamentarier (Minister und Ministerialbeamte machen ja keine Gesetze) scheint nicht gegeben. Der Landtag beschließt das Gesetz als Kollektivorgan.

Ich saß in der Sitzung des Finanzausschusses und amüsierte mich köstlich über die Ausführungen des FM-Referenten: "Es handelt sich [bei den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Familienergänzungszuschlag] aufgrund der geringen Anzahl betroffener Beamter um eine rein akademische Diskussion jenseits jeder Realtität". "Wir zahlen den Familienergänzungszuschlag selbstverständlich [!] nur dort, wo es eine Differenz auszugleichen gibt." "Wir werden nochmals ein Gutachten zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes fertigen und dem Ausschuss zur Verfügung stellen." (Na welches Ergebnis könnte das neue Gutachten wohl haben?)

CDU: "Immerhin gibt es etwas. Das schlimmste wäre, wenn wir gar nichts machen. Da müssen wir als Landtag halt abwägen." (Was denn abwägen? Grundrechtsgleiche Rechte der Betroffenen mit dem aktuellen Kassenstand?)

SPD: "Wir wollen uns dem Entwurf nicht grundsätzlich verweigern. So ist dies jedoch nicht verfassungskonform."
(Mal schauen, ob man sich zu Gegenstimmen zum Gesetzesvorhaben durchringen kann.)

SSW: "Wenn der Familienzuschlag wie in NRW geregelt werden würde, hätte ich als Vater von sechs Kindern nicht Landtagsabgeordneter, sondern Beamter in NRW werden müssen."

Sowas nennt man ansonsten immer "Eine Sternstunde des Parlaments"  :'(
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Der Obelix am 03.03.2022 14:09
Die geistige / parlamentarische Elite hat es in einer Sternstunde der Rechtsunkenntnis geschafft, mich sprachlos zu machen.

Andererseits freue ich mich, dass die oben genannten Personen nicht wichtige Jobs haben:

Rettungsanitäter, Polizist, Ingenieur im Baubereich. Dort könnten sich solche Falschentscheidungen direkt tödlich auswirken.

Der Herr vom SSW: keine Sorge, auch in NRW gilt das Prinzip der Bestenauslese und wir haben Auswahlverfahren. Es wird also nicht jeder genommen der Kinder machen kann. Leistung und Befähigung zählt. Und da habe ich bei dem Herren so meine berechtigten Zweifel.

Fassungslose Grüße aus NRW
Obelix
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Prüfer SH am 03.03.2022 16:49
@HansGeorg

Eine privatrechtliche Haftung einzelner Parlamentarier (Minister und Ministerialbeamte machen ja keine Gesetze) scheint nicht gegeben. Der Landtag beschließt das Gesetz als Kollektivorgan.

Ich saß in der Sitzung des Finanzausschusses und amüsierte mich köstlich über die Ausführungen des FM-Referenten: "Es handelt sich [bei den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Familienergänzungszuschlag] aufgrund der geringen Anzahl betroffener Beamter um eine rein akademische Diskussion jenseits jeder Realtität". "Wir zahlen den Familienergänzungszuschlag selbstverständlich [!] nur dort, wo es eine Differenz auszugleichen gibt." "Wir werden nochmals ein Gutachten zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes fertigen und dem Ausschuss zur Verfügung stellen." (Na welches Ergebnis könnte das neue Gutachten wohl haben?)

CDU: "Immerhin gibt es etwas. Das schlimmste wäre, wenn wir gar nichts machen. Da müssen wir als Landtag halt abwägen." (Was denn abwägen? Grundrechtsgleiche Rechte der Betroffenen mit dem aktuellen Kassenstand?)

SPD: "Wir wollen uns dem Entwurf nicht grundsätzlich verweigern. So ist dies jedoch nicht verfassungskonform."
(Mal schauen, ob man sich zu Gegenstimmen zum Gesetzesvorhaben durchringen kann.)

SSW: "Wenn der Familienzuschlag wie in NRW geregelt werden würde, hätte ich als Vater von sechs Kindern nicht Landtagsabgeordneter, sondern Beamter in NRW werden müssen."

Sowas nennt man ansonsten immer "Eine Sternstunde des Parlaments"  :'(

Ich habe der Sitzung ebenfalls gespannt zugehört. Nachdem ich die letzten Stunden damit beschäftigt war, meinen Blutdruck zu regulieren, sind mir einige prägnante Äußerungen im Gedächtnis geblieben...

"Es handelt sich um eine abstrakt theoretische Debatte, bei der jeder Bezug zur Realität fehlt".
"Besoldung ab dem 3. Kind ist ein nicht lösbares Dilemma".

Dilemma in meinen Augen ist ausschließlich der Umgang mit den Beamtinnen und Beamten.

Und für solche Herrschaften reiße ich mir täglich den Arsch auf, setze geltendes Recht durch und sorge somit für volle Kassen. Es macht mich fassungslos, wie hier geltendes Recht mit den Füßen getreten wird.
Und dann die Empfehlung seitens der Ministerin Heinold mit dem Hinweis "Klagen sind ja immer da".

Da fällt mir nichts mehr zu ein. Wo leben wir denn? Das hat mit Rechtsstaatlichkeit absolut gar nichts mehr zutun.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.03.2022 09:19
Es dürfte sicherlich von Interesse sein, noch einmal öffentlich festzuhalten, was vonseiten des wissenschaftlichen Diensts eingangs hinsichtlich des sog. Familienergänzungszuschlags dargelegt worden ist und wie darauf von den Ausschussmitgliedern reagiert wurde:

Der wissenschaftliche Dienst führt eingangs hinsichtlich des Familienergänzungszuschlags aus, dass er, sofern er entsprechend wie geplant eingeführt werden würde, den 115 %igen Abstand zum Grundsicherungsniveau gewährleisten müsse. Dies sei durch ihn allerdings nicht gewährleistet. Denn die Konstruktion verstoße gegen das Mindstabstandsgebot. Auch sei die geplante Modifikation nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie müsse, sofern sie vollzogen werde, verfassungsrechtlich auf alle Beamte und ihre Familien übertragen werden und könne nicht auf nur einen Teil beschränkt bleiben. Der Familienergänzungszuschlag würde insbesondere teilzeitbeschäftigte Ehefrauen von Beamten negativ treffen; dabei sei kein belastbarer sachlicher Grund für die geplante Regelung gegeben. Auch seien die aus § 2 Abs. 3 EStG folgenden Konsequenzen unklar ausgestaltet. Am Ende sei mit der Regelung ebenso das systeminterne Abstandsgebot kaum zu gewährleisten, was zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung ebenfalls inhaltlich schlüssig anhand der Ungleichbehandlung des Besoldungsgruppen A 9 und A 10 konkretisiert worden ist.

Nach der Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts hat die Ministerin nach mehreren Darlegungen am Ende festgehalten, ihre Empfehlung sei, so wie vorgeschlagen zu verfahren, was vonseiten des Justitiariats des Ministeriums wiederkehrend unterstützt worden ist, wobei dessen Ausführungen wiederholt sachlich falsch blieben, unter anderem auch deshalb, weil von ihm keine trennscharfe Unterscheidung der aus den beiden aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen resultierenden Folgen vollzogen wurde, was sicherlich auch daran gelegen haben mag, dass er mit der Feststellung schloss, dass der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Unterkunftskosten jeglicher Bezug zur Realität fehle. Denn auch darin spiegelt sich offensichtlich der Blick auf das Verfassungsrecht, wie er sich ebenso wiederkehrend in dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf offenbart.

Eines der beiden Ausschussmitglieder der SPD hat hervorgehoben, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts und dessen gerade vollzogene Stellungnahme ihre Sicht bestätigt habe, und wiederholt auf die vielfachen Problematiken des Entwurfs hingewiesen. Das Mitglied des SSW hat eingangs seiner Feststellung, dass er nicht für einen Gesetzentwurf stimmen werde, der verfassungsrechtlich keinen Bestand haben könne, im Anschluss zwei sachliche Fragen gestellt, die vonseiten des Justitiariats des Finanzministeriums unklar, hinsichtlich des wissenschaftlichen Diensts präziser - wenn auch ggf. für nicht mit der Materie Vertraute eventuell nicht weiterführend - beantwortet worden ist. Ein Ausschussmitglied der CDU führte nach dem Konstatieren der Komplexität der Materie aus, dass das geplante Gesetz erhebliche Verbesserungen schaffe und dass die für die nächste Sitzung geplante weitere Herleitung des Finanzministeriums hoffentlich helfen werde. Ein weiteres Mitglied der CDU hob in einer kurzen wie sachlich verkürzenden Darlegung seine Befürwortung des Entwurfs hervor. Inhaltliche Stellungnahmen weiterer Ausschussmitglieder - insbesondere vonseiten der Bündnisgrünen und der Freidemokraten - erfolgten nicht; ihre Ausschussmitglieder leisteten keine Wortbeiträge. Am Ende der Sitzung wurde auf Nachfrage festgehalten, dass das Finanzministerium in seiner Sitzung am 17.03. gezielt auf das Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Diensts eingehen solle.

Es wird sich nun zeigen, was von dessen Seite zu jenem Termin präsentiert werden wird. Es dürfte sich darüber hinaus weiterhin zeigen, ob und ggf. wie nun die Gewerkschaften und Verbände in Schlewsig-Holstein mit dem Ergebnis der Sitzung umgehen werden. Bislang habe ich diesbezüglich noch keine öffentlichen Darlegungen gefunden. Da sich insbesondere das Justitiariat des Finanzministeriums in der Sitzung über weite Strecken sachlich eher wirr eingelassen hat - also die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung in seinem inhaltlichen Gehalt relativierend, Dilemmata konstruierend, die sachlich nicht gegeben sind, mit Zahlen operierend, die abermals inhaltlich verkürzend nur einen kleinen Ausschnitt der Besoldungswirklichkeit betrachteten usw. -, dürfte auf Grundlage des offensichtlich maßgeblich von ihm mitzuverantworteten Entwurfs kaum zu erwarten sein, dass sich dessen kreative Rechtsideen bis zum 17.03. ändern dürften. Denn dazu ist ja bereits der Gesetzentwurf in seinen verfassungwidrigen Rechtskreationen allzu deutlich geworden.

Ich gehe davon aus, dass in Schleswig-Holstein genauso wie auch in NRW die Wahlkreisabgeordneten hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl für jede interessierte und sachliche  Rückfrage vonseiten ihrer potenziellen Wählerinnen und Wähler dankbar sein werden - und sicherlich besonders, wenn diese Rückfragen von Beamtinnen und Beamten kommen, die ja ein wichtiges Rückgrat unserer staatlichen Ordnung sind. Solche Fragen könnten zum Beispiel sein:

- Halten Sie den derzeitigen Gesetzentwurf  eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern (LT-Drs. 19/3428) für verfassungskonform?

- Wie beurteilen Sie die Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts vom 02.03.2022 (Umdruck 19/7271)? Sehen Sie es genauso wie diese Stellungnahme, dass "die vorliegende Regelung zum 'bedarfsorientierten
Familienergänzungszuschlag' die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht" erfüllt (vgl. ebd., S. 22), also verfassungswidrig ist?

- Steht die offensichtlich Frauen diskriminierende Reglung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht (vgl. ebd., S. 20 ff.), im Einklang mit den Sie leitenden politischen Grundvorstellungen? Und steht Ihre Partei für ein Frauen diskriminierendes Wetbild? Falls dem nicht der Fall sein sollte, werden Sie dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen?

Ich denke, das sind wichtige Fragen - und als Wählerin und Wähler wird man sicherlich überzeugende Antworten von den Abgeordnetinnen und Abgeordneten erhalten. Zwei Monate bis zur Landtagswahl ist doch eine schöne Zeit, um in einen interessierten Austausch mit ihnen und den (Wahlkreis-)Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien zu treten.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Prüfer SH am 05.03.2022 10:16
Es dürfte sicherlich von Interesse sein, noch einmal öffentlich festzuhalten, was vonseiten des wissenschaftlichen Diensts eingangs hinsichtlich des sog. Familienergänzungszuschlags dargelegt worden ist und wie darauf von den Ausschussmitgliedern reagiert wurde:

Der wissenschaftliche Dienst führt eingangs hinsichtlich des Familienergänzungszuschlags aus, dass er, sofern er entsprechend wie geplant eingeführt werden würde, den 115 %igen Abstand zum Grundsicherungsniveau gewährleisten müsse. Dies sei durch ihn allerdings nicht gewährleistet. Denn die Konstruktion verstoße gegen das Mindstabstandsgebot. Auch sei die geplante Modifikation nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie müsse, sofern sie vollzogen werde, verfassungsrechtlich auf alle Beamte und ihre Familien übertragen werden und könne nicht auf nur einen Teil beschränkt bleiben. Der Familienergänzungszuschlag würde insbesondere teilzeitbeschäftigte Ehefrauen von Beamten negativ treffen; dabei sei kein belastbarer sachlicher Grund für die geplante Regelung gegeben. Auch seien die aus § 2 Abs. 3 EStG folgenden Konsequenzen unklar ausgestaltet. Am Ende sei mit der Regelung ebenso das systeminterne Abstandsgebot kaum zu gewährleisten, was zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung ebenfalls inhaltlich schlüssig anhand der Ungleichbehandlung des Besoldungsgruppen A 9 und A 10 konkretisiert worden ist.

Nach der Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts hat die Ministerin nach mehreren Darlegungen am Ende festgehalten, ihre Empfehlung sei, so wie vorgeschlagen zu verfahren, was vonseiten des Justitiariats des Ministeriums wiederkehrend unterstützt worden ist, wobei dessen Ausführungen wiederholt sachlich falsch blieben, unter anderem auch deshalb, weil von ihm keine trennscharfe Unterscheidung der aus den beiden aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen resultierenden Folgen vollzogen wurde, was sicherlich auch daran gelegen haben mag, dass er mit der Feststellung schloss, dass der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Unterkunftskosten jeglicher Bezug zur Realität fehle. Denn auch darin spiegelt sich offensichtlich der Blick auf das Verfassungsrecht, wie er sich ebenso wiederkehrend in dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf offenbart.

Eines der beiden Ausschussmitglieder der SPD hat hervorgehoben, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts und dessen gerade vollzogene Stellungnahme ihre Sicht bestätigt habe, und wiederholt auf die vielfachen Problematiken des Entwurfs hingewiesen. Das Mitglied des SSW hat eingangs seiner Feststellung, dass er nicht für einen Gesetzentwurf stimmen werde, der verfassungsrechtlich keinen Bestand haben könne, im Anschluss zwei sachliche Fragen gestellt, die vonseiten des Justitiariats des Finanzministeriums unklar, hinsichtlich des wissenschaftlichen Diensts präziser - wenn auch ggf. für nicht mit der Materie Vertraute eventuell nicht weiterführend - beantwortet worden ist. Ein Ausschussmitglied der CDU führte nach dem Konstatieren der Komplexität der Materie aus, dass das geplante Gesetz erhebliche Verbesserungen schaffe und dass die für die nächste Sitzung geplante weitere Herleitung des Finanzministeriums hoffentlich helfen werde. Ein weiteres Mitglied der CDU hob in einer kurzen wie sachlich verkürzenden Darlegung seine Befürwortung des Entwurfs hervor. Inhaltliche Stellungnahmen weiterer Ausschussmitglieder - insbesondere vonseiten der Bündnisgrünen und der Freidemokraten - erfolgten nicht; ihre Ausschussmitglieder leisteten keine Wortbeiträge. Am Ende der Sitzung wurde auf Nachfrage festgehalten, dass das Finanzministerium in seiner Sitzung am 17.03. gezielt auf das Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Diensts eingehen solle.

Es wird sich nun zeigen, was von dessen Seite zu jenem Termin präsentiert werden wird. Es dürfte sich darüber hinaus weiterhin zeigen, ob und ggf. wie nun die Gewerkschaften und Verbände in Schlewsig-Holstein mit dem Ergebnis der Sitzung umgehen werden. Bislang habe ich diesbezüglich noch keine öffentlichen Darlegungen gefunden. Da sich insbesondere das Justitiariat des Finanzministeriums in der Sitzung über weite Strecken sachlich eher wirr eingelassen hat - also die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung in seinem inhaltlichen Gehalt relativierend, Dilemmata konstruierend, die sachlich nicht gegeben sind, mit Zahlen operierend, die abermals inhaltlich verkürzend nur einen kleinen Ausschnitt der Besoldungswirklichkeit betrachteten usw. -, dürfte auf Grundlage des offensichtlich maßgeblich von ihm mitzuverantworteten Entwurfs kaum zu erwarten sein, dass sich dessen kreative Rechtsideen bis zum 17.03. ändern dürften. Denn dazu ist ja bereits der Gesetzentwurf in seinen verfassungwidrigen Rechtskreationen allzu deutlich geworden.

Ich gehe davon aus, dass in Schleswig-Holstein genauso wie auch in NRW die Wahlkreisabgeordneten hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl für jede interessierte und sachliche  Rückfrage vonseiten ihrer potenziellen Wählerinnen und Wähler dankbar sein werden - und sicherlich besonders, wenn diese Rückfragen von Beamtinnen und Beamten kommen, die ja ein wichtiges Rückgrat unserer staatlichen Ordnung sind. Solche Fragen könnten zum Beispiel sein:

- Halten Sie den derzeitigen Gesetzentwurf  eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern (LT-Drs. 19/3428) für verfassungskonform?

- Wie beurteilen Sie die Stellungnahme des wissenschaftlichen Diensts vom 02.03.2022 (Umdruck 19/7271)? Sehen Sie es genauso wie diese Stellungnahme, dass "die vorliegende Regelung zum 'bedarfsorientierten
Familienergänzungszuschlag' die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht" erfüllt (vgl. ebd., S. 22), also verfassungswidrig ist?

- Steht die offensichtlich Frauen diskriminierende Reglung, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht (vgl. ebd., S. 20 ff.), im Einklang mit den Sie leitenden politischen Grundvorstellungen? Und steht Ihre Partei für ein Frauen diskriminierendes Wetbild? Falls dem nicht der Fall sein sollte, werden Sie dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen?

Ich denke, das sind wichtige Fragen - und als Wählerin und Wähler wird man sicherlich überzeugende Antworten von den Abgeordnetinnen und Abgeordneten erhalten. Zwei Monate bis zur Landtagswahl ist doch eine schöne Zeit, um in einen interessierten Austausch mit ihnen und den (Wahlkreis-)Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien zu treten.

Ich bin tatsächlich bereits dabei, entsprechende Anfragen zu erstellen und diese mit dem neuesten 56-Seiten umfassenden Werk vom 17.02.2022, bzw. mit dem Beitrag aus der neuesten Ausgabe der "DÖV" zu unterfüttern.
Vielen Dank an dieser Stelle dafür!
Zumindest einige Politiker(innen) zeigten sich dem Entwurf gegenüber kritisch. Ich hoffe, dass diese Gutachten dazu beitragen, dass sich zumindest die Opposition der Sache endlich annimmt und möglicherweise das Gesetzgebungsverfahren entscheidend behindert.

Würde es darüber hinaus Sinn machen, im Rahmen einer Petition Aufmerksamkeit zu erregen?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.03.2022 10:54
Eine Petition ist immer gut, da sie Handlungsbedarf signalisieren kann - jedoch ist die Zeit bis zur Verabschiedung ggf. eher recht kurz.

Dass es in den Parteien Gesprächsbedarf geben dürfte, zeigt sich auch daran, dass weder die FDP noch Bündnis 90/Grüne der Ministerin beigesprungen sind. Die Gründe dürften dafür vielfältig sein - unabhängig von den individuellen Belangen der Beamten dürfte nicht wenigen Abgeordneten klarsein, dass solche Regelungen dem Land einen extremen Nachteil hinsichtlich der nötigen Fachkräftegewinnung bescheren werden. Denn welche potenziellen Fachkräfte werden sich einen Dienstherrn aussuchen, der nun - wie es in der Sitzung aus dem Justitiariat bereits im O-Ton formuliert wurde - erst einmal anfange, "mit kleinen Schritten voran[zu]gehen"?

Stelle mal - ähnlich wie meine Fragen - Deine Anfragen als Vorlage hier online. Je mehr Anfragen an Abgeordnete und Kandidaten gestellt werden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass in den Parteien Diskussionen beginnen. Wenn sich kein gegenläufiges Interesse rühren wird, wird es keine Diskussionen (mehr) geben, da dazu kein äußerer Anlass gegeben wäre. Insofern finde ich es weiterhin erstaunlich, dass die Gewerkschaften und Verbände bis heute offensichtlich keinerlei Reaktionen zeigen. Der tbb hat nach solchen Sitzungen sogleich auf der Matte gestanden und also seine Mitglieder auf der Homepage informiert, was beständigen öffentlichen Druck auf die politisch Verantwortlichen ausgeübt hat.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: sapere aude am 05.03.2022 20:15
Der Karriere-Turbo wird es richten!
https://dstg-sh.de/karriere-turbo/

Fragen hat die Gewerkschaft.
Bei Lösungen sieht es aber eher mau aus.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.03.2022 12:11
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern (SH-Drs. 19/3428) ist soeben unter Einbezug der in der Anlage 3 des Umdrucks 19/7321 neu berechneten Tabellenwerte bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktion der SPD und des Mitglieds des SSW ohne Aussprache einstimmig vom Finanzausschuss des Landtags zur Annahme empfohlen worden. Da keine Aussprache stattgefunden hat, wurde nur längere Zeit über die Wegstreckenentschädigung debattiert. Der Abgeordnete des SSW erklärte sein nachfolgendes Stimmverhalten, indem er hervorhob, dass der Gesetzenwurf wohl verfassungswidrig sei und es eigentlich nicht klug sei, so wie der Landtag nun handle zu handeln, weshalb er sich enthielte. Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse, wie der Umdruck 19/7321 zeige, dass der Gesetzentwurf offensichtlich keine amtsangemessene Alimentation gewähre, da weder das systeminterne noch das Mindestabstandsgebot gewährleistet werde, dass die Heranziehung des Partners zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation gar nicht gehe, und schließlich, dass es, wenn in einem Gutachten betont werde, es sei für Ehepartner monetär sinnvoller, sich scheiden zu lassen, dem Gesetzgeber zu denken geben solle.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022) (SH-Drs. 19/3618) wurde unter Einbezug des Änderungsantrags des Umdrucks 19/7339 bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktion der SPD ohne Aussprache einstimmig zur Annahme empfohlen.

Weshalb hinsichtlich der ersten Beschlussempfehlung auf der letzten Sitzung des Finanzausschusses eine Stellungnahme des Finanzministeriums eingefordert worden ist, die seit vorgestern als Umdruck 19/7321 dem Finanzausschuss vorlage und die an keiner Stelle die vom wissenschaftlichen Dienst dargestellten verfassungsrechtlichen Probleme ausräumen konnte - auch das war allen Mitgliedern des Finanzausschusses spätstens seit gestern bekannt -, blieb unklar; das nur umso mehr, als dass allen Mitgliedern des Ausschusses seit ebenfalls spätestens gestern bekannt war, dass der Gesetzgeber eine mit der Verfassung unvereinbare Rechtslage weder für die Gegenwart noch für die Vergangenheit fortbestehen lassen darf, weshalb der Gesetzentwurf in der derzeitigen Form im Verfassungsrahmen nicht vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 – 2 BvL 1/86 –, Rn. 65). Der Finanzausschuss des Landtags empfiehlt folglich bei Enthaltung der Mitglieder der SPD-Fraktion und des Mitglieds des SSW vorsätzlich die Verabschiedung eines offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurfs zur Verabschiedung. Eine Ablehnung des vorsätzlichen offensichtlich Verfassungsbruchs erfolgt von keiner der anwesenden Fraktionen: Die einen stimmten ihm zu, die anderen tolerierten ihn mittels Enthaltung.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Big T am 17.03.2022 12:54
Auf welcher Tradition / Gründe beruht es, dass zwar kritisiert wird, aber sich dann nur enthalten wird, statt dagegen zu stimmen?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Der Obelix am 17.03.2022 14:05
Die alte Tradition lautet:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Und ein weiterer Grund: Sind nur 80.000 Beamte betroffen, also keine große Mühe und Engagement notwendig.......
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: ChRosFw am 17.03.2022 14:25
Es stehen Wahlen an. Im Zweifel versaut man sich nur den eigenen zukünftigen Haushalt.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: HansGeorg am 17.03.2022 16:27
Wenn wir mal ehrlich sind, hat jemand mit einem anderen Ausgang gerechnet ?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.03.2022 17:47
Wenn wir mal ehrlich sind, hat jemand mit einem anderen Ausgang gerechnet ?

Nein, sicherlich nicht. Nur muss den Besoldungsgesetzgebern klar sein, dass die wiederkehrenden Verfassungsbrüche irgendwann auf sie zurückfallen können. Denn ihr Entstehen und Vollzug wird ja umfassend dokumentiert. Hier liegt ein Teil der Wahrheit, weshalb die Sektion Berlin des Deutschen Richterbunds solch politisches Handeln als demokratiegefährend bezeichnet hat. Der wiederkehrende Verfassungsbruch höhlt die politische Legitimität der entsprechend Handelnden aus. Nicht umsonst hat die Präsidentin des Hamburgischen OVG vor anderthalb Jahren hervorgehoben: "Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden." Wer soll dem Rechtstaat noch Foge leisten, wenn Exekutive und Legislative ihn im Einvernehmen aushöhlen, und zwar, indem sie genau jenen ihre Rechte vorenthalten, die dafür da sind, dass diesen entsprochen wird?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: lotsch am 17.03.2022 20:14
Interessant finde ich diesen Satz der SPD-Fraktion:
Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse.

Zeigt er doch, dass die Politiker die Argumentation des BVerfG langsam verstehen. Nur die Intention verstehe ich nicht. Ärgert sich die SPD, dass auch die Beamtenbesoldung angehoben werden muss, wenn die sozialrechtlichen Leistungen erhöht werden? Oder ist sie entsetzt, dass die Beamtenbesoldung so niedrig ist?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.03.2022 22:14
Interessant finde ich diesen Satz der SPD-Fraktion:
Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse.

Zeigt er doch, dass die Politiker die Argumentation des BVerfG langsam verstehen. Nur die Intention verstehe ich nicht. Ärgert sich die SPD, dass auch die Beamtenbesoldung angehoben werden muss, wenn die sozialrechtlichen Leistungen erhöht werden? Oder ist sie entsetzt, dass die Beamtenbesoldung so niedrig ist?

Letztlich scheint man im Vorfeld eine Regelung gefunden zu haben, um das Thema nicht weiter zu besprechen. Denn innerhalb des TOP 6 wurde von niemandem expliziert, wieso anders, als offensichtlich noch in der letzten Sitzung geplant, keine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs in der heutigen Sitzung vorgenommen wurde. Da darüber aber, dass heute keine weitere Aussprache stattfand, niemand verwundert war, sollte dieses Vorgehen im Vorfeld einvernehmlich besprochen worden sein. Da darüber hinaus bis heute kein Protokoll von der letzten Sitzung vorliegt - oder sofern es vorliegen sollte, jenes bislang nicht veröffentlicht worden ist -, zeigt sich letztlich ein übergreifendes inhaltliches Einvernehmen - ansonsten hätten sich das Mitglied des SSW und die Mitglieder der SPD nicht enthalten, sondern gegen den Entwurf votiert. Es dürfte insofern davon auszugehen sein, dass sich auch diese beiden Parteien gute Chancen ausrechnen, nach der kommenden Landtagswahl Teil der dann neuen Regierung zu werden - so würde ich jenes Verhalten jedenfalls interpretieren: Am Ende verblieb die Kritik bei Lippenbekenntnissen. Interessant ist in diesem Zusammenhang zunächst der Beitrag des SSW-Mitglieds gewesen, der Folgendes zum Thema hervorhob, nachdem er festgestellt hatte, dass er sein Abstimmungsverhalten erläutern wolle:

Der wissenschaftliche Dienst und weitere Anzuhörende hätte hohe Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Jener sei wahrscheinlich verfassungswidrig. Dies werde von der Landesregierung auch nicht ausgeräumt. Er könne als Politiker nicht etwas unterstützen, was nicht unserer Verfassung entsprechen würde. Er gönne den Leuten auch hier das Geld und werde sich deshalb enthalten. Es sei darüber hinaus eigentlich nicht klug, wie sie es hier als alle Parteien machten. Da seien sich wahrscheinlich alle einig. Man bräuchte eigentlich wieder eine einheitliche Lösung, zumindest in Norddeutschland. So jetzt den Weg zu gehen, führe zu nichts. Es sei die kleinste denkbare Änderung, die dabei noch nichtmal rechtlich sattelfest sei. Deshalb könne er dem Entwurf nicht zustimmen.

Die Abgeordnete der SPD führt eingangs aus, dass sie, auch wenn man nicht mehr inhaltlich zu dem Gesetzentwurf sprechen würde, ebenfalls das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion erklären wolle. Danach äußerte sie sich zunächst ebenso zum Thema Wegkostenpauschale. Im Anschluss führte sie aus: Ihre wie auch die Bedenken ihrer Fraktion seien nicht ausgeräumt, auch nicht durch die Stellungnahme der Landesregierung (Umdruck 19/7231). Im Gegenteil mache bereits die weitere aktuelle Anpassung des Gesetzentwurfs an veränderte sozialrechtliche Sachverhalte nun bereits zwischen der ersten und zweiten Lesung deutlich, dass das gewählte Verfahren nicht auf Dauer durchzustehen sein werde. Denn bei jeder sozialrechtlichen Änderung werde eine Änderung des Besoldungsgesetzes durch den Landtag vollzogen werden müssen, was man so machen könne, sie allerdings wenig praktisch fände. Aus dem Umdruck 19/7231 werde auch ersichtlich, dass bei gleicher Kinderzahl die Besoldung zwischen den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 gleich hoch sei, was nichts mit einer amtsangemessenen Alimentation zu tun habe. Das Abstandsgebot sei nicht mehr eingehalten, und nach wie vor am schlimmsten fände sie, dass das Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners angerechnet werden würde, um die amtsangemessene Alimentation herzustellen. Das gehe gar nicht, denn man werde nicht dafür besoldet, dass man verheiratet sei oder nicht, sondern man werde für das Amt besoldet. Die Wirkung, die das Gesetz dann habe, hätten Gutachter beschrieben, die hervorgehoben hätten, dass sich Beamte am besten alle scheiden lassen würden. Denn dann müsste das Land komplett die Alimentation übernehmen. Sie sei sehr gespannt, wohin der Gesetzentwurf das Land führen werde, wie er auch auf Bundesebene aufgenommen und angeglichen werde. Ihre Fraktion werde sich bei diesem Gesetzentwurf und auch bei dem folgenden enthalten. Denn eine Zustimmung setzte eine verfassungsmäßige Alimentation voraus; deshalb müsse man sich jeweils enthalten.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: HansGeorg am 18.03.2022 08:41
Das mit der Wegstrecken Entschädigung ist an mir vorbei gegangen , um was geht es da. Kann mich einer kurz aufklären?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Malkav am 18.03.2022 09:03
Befristet bis zum 31.12.2022 werden die Wegstreckenentschädigungen von 20/30 Cent/KM auf 30/40 Cent/KM angehoben.

Ab 01.01.2023 sinken die Mobilitätskosten (scheinbar nach Erwartung der Landesregierung) dann wieder auf das Niveau von 2021  ;)
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Prüfer SH am 18.03.2022 13:29
Befristet bis zum 31.12.2022 werden die Wegstreckenentschädigungen von 20/30 Cent/KM auf 30/40 Cent/KM angehoben.

Ab 01.01.2023 sinken die Mobilitätskosten (scheinbar nach Erwartung der Landesregierung) dann wieder auf das Niveau von 2021  ;)

Weiß jemand ab wann die Änderungen eintreten?
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: boysetsfire am 24.03.2022 17:40
So, seht ihr, alles wird gut.

Wenn Frau Heinold sagt, dass S.-H. das erste Land ist, das die Vorgaben des BVerfG umsetzt, dann wird das wohl auch so stimmen. Kann ich mich endlich wieder mit voller Hingabe meinem Dienst widmen und muss mich nicht mehr mit irgendwelchen wirren Gedankengängen eines @SwenTanortsch, eines Battis oder eines wissenschaftlichen Dienstes des Landtags beschäftigen. Das Leben kann so schön sein.... *würgkotzspuck*

https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/22_03_beamte_besoldung/ (https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/22_03_beamte_besoldung/)

Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: SwenTanortsch am 24.03.2022 21:51
... wenn Du so weitermachst, dann schlage ich Frau Heinold vor, dass sie Dich zu ihrem Staatssekretär macht - und dann schreibe ich täglich mindestens fünf Briefe an's Ministerium in der mir eigenen Kürze der Ausführungen ...  ;) Und zugleich ist es wirklich erfreulich, dass SH nun wieder eine so schön amtsangemessene Alimentation hat. Mal schauen, wie lange es dauert, bis die ersten verheirateten Beamten mit Kindern in den unteren Besoldungsgruppen merken, wie sie und ihre Familie behandelt werden ...
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Studienrat am 24.03.2022 22:09
So, seht ihr, alles wird gut.

Wenn Frau Heinold sagt, dass S.-H. das erste Land ist, das die Vorgaben des BVerfG umsetzt, dann wird das wohl auch so stimmen. Kann ich mich endlich wieder mit voller Hingabe meinem Dienst widmen und muss mich nicht mehr mit irgendwelchen wirren Gedankengängen eines @SwenTanortsch, eines Battis oder eines wissenschaftlichen Dienstes des Landtags beschäftigen. Das Leben kann so schön sein.... *würgkotzspuck*

https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/22_03_beamte_besoldung/ (https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/22_03_beamte_besoldung/)


Hilfssheriffs und Hobbyrechtsanwälte mit vorsätzlichem Realitätsverlust und verklärtem sowie rosarotem Weltbild streuen zwar immer wieder Sand ins Getriebe, sind aber auch Teil der Gesellschaft und sollten zwar gegenstandslos, aber zur Kenntnis genommen werden sollten.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: sapere aude am 25.03.2022 22:45
Ist eind miserabele Umsetzung auch eine Umsetzung?
Ich würde sagen: Eindeutig in den Sand gesetzt.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: Studienrat am 26.03.2022 09:00
Hat das Nichtssagende gleichwohl eine Aussagekraft?
Ich würde sagen: Durch ein Missgeschick gescheitert.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: boysetsfire am 16.04.2022 13:17
Das "Gesetz zur Gewährleistung eines bla bla bla und Moppelkotze...." wurde am 14.04.2022 im GVOBl S.-H. verkündet:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/gvobl_node.html (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/gvobl_node.html)

Artikel 5 Nummer 2 (Regelungen zum Beihilfe-Selbstbehalt) tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz tritt im Übrigen am ersten Tag des Kalendermonats nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: tantekaethe am 05.05.2022 13:28
Moin Moin in die Runde.

Auf der Homepage des DLZP steht folgendes:

...Familienzuschlag und Familienergänzungszuschlag (Inkrafttreten ab 1. Mai 2022)
Die Erhöhung des kindbezogenen Familienzuschlages um 40 € pro Kind wird voraussichtlich ebenfalls mit den Bezügen für den Monat Juni ausgezahlt werden. Gleiches gilt für die Erhöhung um 80,00 € ab dem dritten Kind für die Jahre 2020, 2021 und die Monate Januar bis April 2022 Nachzahlungen für die Vergangenheit werden automatisch berücksichtigt. Anträge sind nicht erforderlich...

Ist das richtig so? Gibt es wirklich 80 € rückwirkend für das dritte Kind, ohne Berücksichtigung von Besoldungsgruppe und Altersstufe?

Gruß tantekaethe
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: boysetsfire am 05.05.2022 15:22
Da ich keine 3 Kinder habe, habe ich mich mit diesem Thema nicht weiter beschäftigt. Das Finanzministerium schreibt dazu:

Zitat
4. Familienergänzungszuschläge (Artikel 1 Nr. 5)
Mit der Neueinführung des § 45a SHBesG ist die Gewährung sogenannter Familienergänzungszuschläge im Besoldungsrecht vorgesehen. Die Regelungen über den Familienergänzungszuschlag gelten nicht für den Bereich der Beamtenversorgung.

Da es sich dabei um ein neuartiges Regelungskonzept handelt, erhalten Sie mit diesem Rundschreiben Durchführungshinweise zum weiteren Verfahren. Es ist beabsichtigt, die nachfolgenden Hinweise zukünftig in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesGVwV) aufzunehmen. Bis auf Weiteres möchte ich Sie bitten, nach den folgenden Grundsätzen zu verfahren:

A) Grundlegendes
Der Familienergänzungszuschlag nach § 45a SHBesG ist ein kindbezogener Besoldungsbestandteil, der in Abhängigkeit vom Einkommen des mitverdienenden Ehegatten, Lebenspartners oder weiteren Elternteils als monatlicher Betrag gewährt wird. Dabei wird für die Zeit ab 1. Mai 2022 zwischen zwei Arten des Ergänzungszuschlags unterschieden.

Der Familienergänzungszuschlag nach § 45a Absatz 1 SHBesG wird unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 gewährt.

Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe, der Erfahrungsstufe, in der sich die Beamtin oder der Beamte befindet, nach der Anzahl der im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder und ist in der neu eingeführten Anlage 10 zum SHBesG ausgewiesen. Die jeweils für das erste und das zweite Kind aufgeführten Beträge werden dabei nicht kumulativ gewährt, das heißt, bei zwei im Familienzuschlag berücksichtigten Kindern wird nur der für zwei Kinder ausgewiesene Betrag gewährt.

Der Familienzuschlag nach § 45a Absatz 2 SHBesG wird unabhängig von der Besoldungsgruppe für dritte und weitere im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder gewährt.

Voraussetzung ist, dass die in § 45a Absatz 2 SHBesG niedergelegten Einkommensgrenzen durch das Ehegatteneinkommen nicht überschritten werden.

Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 30. April 2022 besteht nach § 45a Absatz 3 Satz 1 SHBesG grundsätzlich ein Anspruch auf Nachzahlung von Ergänzungszuschlagen von 80 € monatlich für dritte und weitere im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder. Sind die in Absatz 2 niedergelegten Einkommensgrenzen unterschritten, besteht Anspruch auf die § 45a Absatz 3 Satz 2 SHBesG genannten höheren Beträge.

Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: tantekaethe am 05.05.2022 15:44
Ja, das kenne ich. Deshalb ja meine Frage.
Auf der Seite liest sich das anders, leider kann ich hier keinen Screenshot einfügen.
Deshalb der Link zur Seite https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/Kurzmeldungen/BesoldungsanpassungsgesetzAlimentationsgesetz.html (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/Kurzmeldungen/BesoldungsanpassungsgesetzAlimentationsgesetz.html)
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: sapere aude am 05.05.2022 16:26
80,- Euro für das 3. Kind halte ich unter Berücksichtigung der BVerfG-Rspr., die im Übrigen zur R-Besoldung ergangen ist, für deutlich zu niedrig bemessen; unabhängig von der zukünftigen Berücksichtigung des Einkommens "Dritter". ME kann solche eine Anrechnung ohne gesetzliche Grundlage nicht rückwirkend erfolgen, so dass der komplette "Mehraufwand" für das 3. (4., 5. etc.) Kind aufgefangen werden muss. NRW hat den Familienzuschlag für das 3. Kind verdoppelt und liegt nun bei ca. 800,- Euro. 
Titel: Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
Beitrag von: tantekaethe am 05.05.2022 18:11
80,- Euro für das 3. Kind halte ich unter Berücksichtigung der BVerfG-Rspr., die im Übrigen zur R-Besoldung ergangen ist, für deutlich zu niedrig bemessen; unabhängig von der zukünftigen Berücksichtigung des Einkommens "Dritter". ME kann solche eine Anrechnung ohne gesetzliche Grundlage nicht rückwirkend erfolgen, so dass der komplette "Mehraufwand" für das 3. (4., 5. etc.) Kind aufgefangen werden muss. NRW hat den Familienzuschlag für das 3. Kind verdoppelt und liegt nun bei ca. 800,- Euro.
Da kann man fast neidisch werden.  :-\