........ Ein Widerspruch gegen die Alimentation lohnt sich denke ich sowieso. Wenn du klagst könntest du evtl auch der Präzedenzfall sein der für alle anderen gleich aufdeckt dass auch das 4-Säulenmodell nicht verfassungskonform ist. Auf jeden Fall viel Erfolg !
@bendosg
Ich glaube, einen richtigen Entwurf im Detail gibt es noch nicht. Aber auf den Infoseiten des Beamtenbundes steht, dass es im März im Landtag losgehen soll.
@SpeedyG So wie ich das verstanden habe, wohl schon. Aber ich denke, wir müssen warten, bis das Finanzministerium die Details veröffentlicht
Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge
Die kinderbezogenen Zuschläge werden für das erste und zweite Kind auf 138,84 € für das dritte und jedes weitere Kind auf 750.44 € erhöht.
Darüber hinaus wird zu den kinderbezogene Zuschlägen ein weiterer Zuschlag = Erhöhungsbetrag gewährt. Dieser Erhöhungsbetrag ist abhängig von der Besoldungsgruppe. Hiervon profitieren schwerpunktmäßig die niedrigeren Besoldungsämter.
Dies bedeute insbesondere für Familien mit drei und mehr Kindern eine deutliche Besoldungserhöhung.
Da ich persönlich als A7 auch prozentuale Erhöhungen für nicht fair halte, hält sich für A14er auch mein Mitleid in Grenzen.
Ab A14 geht man also leer aus?
Ist hier das Abstandsgebot eingehalten?
@Neuer12
hab irgendwo gelesen, dass es eben nicht eingehalten wird. Das wird bestimmt auch das Bundesverfassungsgericht irgendwann entscheiden und schwubdiwub ehe du dich versiehst, wird es 10 Jahre später auch korrigiert :P.
Da ich persönlich als A7 auch prozentuale Erhöhungen für nicht fair halte, hält sich für A14er auch mein Mitleid in Grenzen. Mehr Geld gönne ich trotzdem aber jedem.
Guten Morgen,
wenn ich das richtig verstehe, wird man eben um die 2 Stufen versetzt. Die bisherigen Erfahrungszeit soll angerechnet werden.
Die Gewerkschaften schrieben ja, das sich daraus für fast alle eine Verbesserung ergibt. Das ist mir jetzt noch nicht klar, wie das passieren soll - wenn ich mal von mir ausgehe: ich war bislang Stufe 8 und bin dann Neu-6. Wenn man rein von der Laufzeit ausgeht, müsste ich eigentlich in Neu-7 landen.
Neu: Stufe 1-6 hat je 3 Jahre Laufzeit, Stufe 7 bis 10 haben je 4 Jahre.
Moin!
Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.
Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.
Moin!
Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.
Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.
Moin!
Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.
Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.
Erfolgt die Nachzahlung bis 2014 nach den selben Parametern? Also gilt dort auch ab A14 Pech gehabt?
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?
Moin!
Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.
Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.
Bitte mal die neu überarbeiteten Tabellen zu Verfügung stellen/weiterleiten, wenn die hier bereits vorliegen.
Warum wurden die nicht eingestellt 😀
Geht A10 jetzt auch bis zur letzten Erfahrungsstufe.
Auch wie die Nachzahlung aussieht interessiert mich.
Wie sieht es aus, wenn man seit 2012 als Polizist arbeitet aber keinen Widerspruch eingelegt hat gegen die nicht amtsangemessene Besoldung. Findet da eine Nachzahlung rückwirkend bist 2012 statt, oder nur für die letzten 2 Jahre, wo man eh keinen Widerspruch einlegen musste ?
Danke für eine Antwort :)
Inzwischen gab es zwischen DGB, ver.di und dem Finanzministerium einen Gesprächstermin, bei dem die Anliegen der Gewerkschaften zum Gesetzentwurf erörtert wurden.
Fazit dieses Gesprächstermines ist, dass das Finanzministerium nicht vor hat, den vorliegenden Gesetzentwurf von sich aus zu ändern. Die meisten unserer Einwendungen und Anregungen wurden zwar als sinnvoll anerkannt, jedoch will man von dem bisherigen Gesetzentwurf nicht abrücken, denn dies würde auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten wecken und damit das Gesetzesvorhaben zum Scheitern bringen.. Selbstverständlich werden wir unsere Auffassung weiterhin aktiv gegenüber Ministerien und Landespolitik vertreten, konnten aber in den bisherigen Gesprächen keine Bereitschaft erkennen, unsere Aspekte im Gesetzentwurf aufzunehmen.
https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100 (https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100)
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?
Die Teilzeit ist hier vermutlich weiterhin unerheblich. Bisher wurde, wenn beide Ehepartner zusammen 100% erreichen, der volle Kinderzuschlag bezahlt. Ich gehe davon aus, dass daran nichts geändert wird.
Edit2: Wenn man sich das mal genau überlegt - durch verschiedene Dienstaltersstufen und Beförderungen kann es zu jährlichem Familienzuschlag-Hopping kommen. Ob das so gedacht ist?
Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(Wurde der zur Diskussion oder zur Information rausgegeben? Ich denke, wenn das mögliche wäre, würde das Land sicher lieber noch ein paar Jahre diskutieren statt bezahlen.
ZitatWozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(Wurde der zur Diskussion oder zur Information rausgegeben? Ich denke, wenn das mögliche wäre, würde das Land sicher lieber noch ein paar Jahre diskutieren statt bezahlen.
Was soll dann ein Gesprächstermin? Okay, danke für eure Meinung, aber ihr habt eh nichts zu melden. Bleibt so...basta
Aber im Endeffekt müssen sich die Länder nicht wundern, wenn die Klagerei weiter geht - wenn man partu keine anderen Meinungen und Argumente annimmt.
Ja, das war ja auch vor 2013 schon so. Im Ruhestand geht es dann auf 70%.
Ja, das war ja auch vor 2013 schon so. Im Ruhestand geht es dann auf 70%.
Vielen Dank für deine Einschätzung / schnelle Rückmeldung.
Ok Schade. Für mich gibt es dann leider hier keine spürbare direkte Verbesserungen. (Ausgenommen die 2,8%, ein bisschen weniger Rückstellung der PKV, und weniger Beitrag im Versorgungsfall)
Ich hoffe das nächstes Jahr eine Inflationsanpassung erfolgt und nicht auf die Erhöhungen im mD und gD zurückgegriffen wird indem man hier die "Durchschnittserhöhung" über alle BesGrp heranzieht.
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.
Neid? Typisch Deutsch... Man gönnt niemanden etwas und ist froh wenn man nach unten treten kann. Ist anscheinend bei Beamten genau so vertreten wie überall auch.
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.
Neid? Typisch Deutsch... Man gönnt niemanden etwas und ist froh wenn man nach unten treten kann. Ist anscheinend bei Beamten genau so vertreten wie überall auch.
Also meine Erfahrung der letzten Jahre in diesem Forum und auch im beruflichen Umfeld des ÖD ist eher, dass vor allem Beamte sofort die Neiddebatten-Keule rausholen, wenn Ihre Besoldung und sonstigen Privilegien mal ein wenig kritisch hinterfragt und einer Debatte zugeführt werden. ;D
@Tagelöhner: Die Prämisse, die Interpretation und das Ergebnis sind falsch. Aber nett mal ein solch unverblümtes stimmungsvoll zu bekommen.
Und wenn sich jetzt schon diese breite Masse der Beamtenschaft scheinbar unterbesoldet fühlt, frage ich mich wahrlich wie sich erst die ganzen Tarifbeschäftigten im ÖD fühlen müssen, zumal hier seit Jahrzehnten unterirdische durch Tarifvertragsparteien auszuhandelnde Tarifergebnisse, dann eh wieder zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden.
Es ist ja eher in der jüngeren Vergangenheit so, dass man sich an den TV Abschlüssen orientiert, spätestens seit es ein Prüfkriterium für die amtsangemessene Alimentation ist, muss der Gesetzgeber das ja auch im Blick haben.Und wenn sich jetzt schon diese breite Masse der Beamtenschaft scheinbar unterbesoldet fühlt, frage ich mich wahrlich wie sich erst die ganzen Tarifbeschäftigten im ÖD fühlen müssen, zumal hier seit Jahrzehnten unterirdische durch Tarifvertragsparteien auszuhandelnde Tarifergebnisse, dann eh wieder zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden.
Totaller Humbug. Es gibt einige Länder welche in der Vergangenheit ihr eigenes Süppchen gekocht haben.
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.
Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:
"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"
Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung :o
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.
Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:
"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"
Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung :o
Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.
Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.
Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:
"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"
Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung :o
Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.
Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.
Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks
Nach der neuen Tabelle dauert es in den ersten fünf Stufen ab jetzt drei statt zwei Jahre. Ich bin mal mit den ganzen Stufen gespannt, wie sich das letztendlich auswirkt, da ich ja eigentlich nächstes Jahr in Stufe fünf kommen würde.
Artikel 17
(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen
und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als
die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.
Naja, genau steht da das:ZitatArtikel 17
(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen
und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als
die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.
Das beißt sich ja je nachdem - nach Stufenlaufzeit lande ich eine Stufe höher, also -1 Stufe. Pauschal wird man aber 2 Nummern kleiner eingeordnet. Bin gespannt, wie das jetzt gehandhabt wird, Dienststellen sind ja jetzt schon kreativ bei der Einstufung bei Neueinstellungen ;D
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.
Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:
"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"
Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung :o
Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.
Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.
Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks
Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.
Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:
"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"
Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung :o
Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.
Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.
Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks
Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.
Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:
"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"
Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung :o
Und noch eine Frage Kinder betreffend. Gem. Art. 35 bekommt man ohne Einspruch keine Nachzahlung für das dritte Kind, für die ersten beiden Kinder jedoch schon (ab 2020). Stimmt das oder verstehe ich nur etwas falsch?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die man hier erhält :)
In Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 –In der Begründung (Seite 106), entschuldigt bitte meine laienhafte Zitierung.
2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 – soll das BVAnp-ÄG 2022 auch rückwirkend die Rechtslage für all Diejenigen verfassungsgemäß umgestalten, die einen statthaften Rechtsbehelf betreffend die Amtsangemessenheit ihrer Besoldung eingelegt haben und
über den noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist. Dies gilt im Hinblick auf
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 –
ebenfalls für die Beamtenversorgung. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des
Verfassungsverstoßes ist mit Blick auf die Besonderheiten des Richter- und Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 155, 182; BVerfGE 139, 64). Aufgrund
einer entsprechenden Zusage des Landes Baden-Württemberg sollen jedoch rückwirkende Besoldungs- sowie Versorgungskorrekturen ab dem 1. Januar 2020 bis
zum Inkrafttreten dieses Gesetzes unabhängig von der Einlegung eines Rechtsbehelfs erfolgen.
Was glaubt ihr wie viele Beamte von 2014 bis 2020 Widerspruch eingelegt haben?und ich befürchte das da die Wenigsten ein Widerspruch eingelegt haben.
Gerade in den unteren Besoldungsgruppen kommt da jede Menge zusammen.
Familienzuschlag ab dem dritten Kind liegt nun bei 750 Euro wenn ich das richtig sehe? Ob es sich da lohnt ein Harem mit Beamtinnen anzulegen?Auf keinen Fall, da ein Kind ja mehr als 750€ kostet wäre es ja ein Minus Geschäft.
Auf keinen Fall, da ein Kind ja mehr als 750€ kostet wäre es ja ein Minus Geschäft.
Dann... dann wäre ja das Ganze ehm verfassungswidrig?Das BVerG hat festgestellt, dass ein Beamter mit 3 Kindern nicht weniger für sich haben darf, als eine Beamter mit 2 Kinder.
Naja, selbst mit einem Kinderzuschlag von 100.000 Euro für das 3. Kind hat der Beamte mit 3 Kindern nicht weniger für sich, als ein Beamter mit zwei Kindern, oder sehe ich das falsch? Das Kriterium ist also erfüllt. Oder meintest du, ein Beamter mit 3 Kindern darf auch nicht mehr haben für sich als ein Beamter mit zwei Kindern?Genau. Der Beamter mit 3 Kinder darf nicht mehr und nicht weniger für sich haben. so ist es zu verstehen.
Das Gesetz wird auf alle Fälle in fast allen Kommentaren und Bewertungen zu diesen auseinandergenommen:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/
M.m.n berechtigterweise.
Eigentlich müsste dann ja etwas geändert werden, denn welcgen Sinn hatte ansonsten die Möglichkeit der Kommentierung?
Beteiligungsprojekte wie der Filder-Dialog zu Stuttgart 21 haben gezeigt, dass Bürgerbeteiligung kein Wunschkonzert ist. Was Bürgerbeteiligung leisten kann, hängt immer von den Rahmenbedingungen ab. Je weiter die Planungen eines Projekts vorangeschritten sind und je weiter bereits wesentliche Eckpunkte beschlossen wurden, desto eingeschränkter ist eine Mitwirkung.
Guten Morgen,
das steht in Anlage 12. Es gibt einen Sockelbetrag von 138,84 Euro.
Dieser erhöht sich dann nach der Tabelle je nach Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe von A7/1 450 Euro und endet bei A13/5 (24,84) bzw. A14/3 (46,46).
Die Tabelle richtet sich logischerweise nach den neuen Stufen - gehe mal von deiner alten Stufe minus 2 aus. Bspw. A13/7 ist dann A13/5.
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.
Es steht zumindest so im Entwurf. Ab 2. Kind 70% Beihilfe, Pension 70% Beihilfe, ab 3. Kind durchgehend 70% Beihilfe auch wenn die Familienzuschläge entfallen.
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.
Es steht zumindest so im Entwurf. Ab 2. Kind 70% Beihilfe, Pension 70% Beihilfe, ab 3. Kind durchgehend 70% Beihilfe auch wenn die Familienzuschläge entfallen.
In der letzten Online-Version (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/) finde ich dazu nichts mehr. Ist die durchgehende Beihilfe nach entfallenden Familienzuschlägen noch drin?
Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt die zumutbare Eigenvorsorge für beihilfeberechtigte Personen nach Satz 2 Nummer 1 30 vom Hundert; sie erhöht sich bei Wegfall von Kindern nicht, wenn drei oder mehr Kinder be-rücksichtigungsfähig waren.
Danke. :)
Besteht dann fortan ein Bestandsschutz für Betroffene oder kann sich diese Regelung zukünftig durch ein Gesetz wieder verschlechtern?
Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung eines Er-
höhungsbetrags zum kinderbezogenen Familienzuschlag ist das verfassungsrechtli-
che Abstandsgebot nicht unmittelbar betroffen, weil dieses sich auf die Höhe der
Grundgehälter bezieht. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen, die als indirekte Be-
einträchtigung des Abstandsgebots gesehen werden könnten, in sachgerechtem
6 Entsprechend dem Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts gewichtet; hier gewichtet nach drei
Besuchsjahren verteilt auf 18 Lebensjahre des Kindes.
Rahmen zu halten, soll für das zweite Kind über die direkt betroffenen Besoldungs-
gruppen hinaus ausgehend von der untersten Besoldungsgruppe ein abschmelzen-
der Erhöhungsbetrag bis in höhere Besoldungsgruppen gewährt werden7
Im ersten Satz des Zitats findet sich der übliche Fehler von Landesregierungen und Gesetzgebern. Das Abstandsgebot bezieht sich gerade nicht auf die Höhe der Grundgehälter.
Die Prüfung, ob das Abstandsgebot eingehalten wird - der sog. systeminterne Besoldungsvergleich -, vollzieht sich auf der ersten Prüfungsstufe des vom Bundesverfassungsgericht direktiv vorgegebenen Prüfverfahren anhand von Grundgehaltssätzen, nämlich denen in der jeweiligen Endstufe. Hier geht es also um indizielle Aussagen, die nach Durchführung der Parameterprüfung am Ende der ersten Prüfungsstufe zu gewichten und abzuwägen sind.
Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ist aber am Ende direkte Folge des Leistungs- und Laufbahnprinzips. Das Abstandsgebot ist kein Teil der indiziellen Prüfung, sondern ist materiell zu beachten, da jedem Amt eine Wertigkeit immanent ist, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss; die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt (vgl. die Rn. 43 in der aktuellen Entscheidung). Die Besoldungshöhe - das Besoldungsniveau - setzt sich aber neben dem Grundgehaltssatz als Hauptkomponente noch aus weiteren Nebenkomponenten zusammen. Am Ende muss - das ist die zentrale Funktion des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen - mit der organisationsrechtlichen Gliederung der Ämter eine Staffelung der Gehälter - und eben nicht allein des Grundgehaltssatzes - einhergehen (ebd.). Als Folge muss von daher ein ein höherwertiges Amt bekleidender Beamter höher alimentiert werden als ein Beamter, der ein nicht so hochwertiges Amt bekleidet.
Das Abstandsgebot kann sich entsprechend materiell nicht auf den Grundgehaltssatz allein beziehen, weshalb das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich hervorhebt:
"Da bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten sind, dürfen sie allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen (vgl. BVerfGE 140, 240 <285 f. Rn. 91>) – nach und nach eingeebnet werden (vgl. auch Urteile des BVerwG vom 12. Dezember 2013 – 2 C 24.12 und 2 C 26.12 –, juris, Rn. 17). Es besteht also ein Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, welche außerhalb der zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung stattfinden (vgl. zur „Salami-Taktik“ im Besoldungsrecht BVerfGE 139, 64 <123 Rn. 122>; 140, 240 <292 Rn. 105>)." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, Rn. 78)
Damit aber können ebenso Nebenkomponenten wie die familienbezogenen Besoldungskomponenten, sofern sie für unterschiedliche Besoldungsgruppen und/oder Erfahrungsstufen in unterschiedlicher Höhe gewährt werden, zur Verletzung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen führen, was aber verfassungsrechtlich nicht statthaft ist (im nachfolgenden Zitat werden in den ersten beiden Sätzen die materiellen Bedingungen ausgeführt und im dritten die indizielle, wobei am Ende des dritten Satzes wiederum mit dem Rekurs auf die Alimentation der materielle Gehalt hervorgehoben wird, für den die Prüfung vorgesehen ist): "Aus dem Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG und dem Alimentationsprinzip in Art. 33 Abs. 5 GG folgt ein Abstandsgebot, das es dem Gesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums untersagt, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen. Die Amtsangemessenheit der Alimentation der Richter und Staatsanwälte bestimmt sich daher auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung [auch hier rekrutiert das Bundesverfassungsgericht auf die Besoldung und nicht auf Grundgehaltssätze; ST] anderer Beamtengruppen (vgl. BVerfGE 130, 263 <293 f.>). Der systeminterne Besoldungsvergleich ist insoweit ein weiterer Parameter für die Konkretisierung der durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotenen Alimentation (vierter Parameter)." (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, Rn. 110)
Die wiederkehrende Ineinssetzung materieller Bedingungen mit indiziellen Prüfkriterien führt die Besoldungsgesetzgeber - wie auch hier - zu sachlich vielfach falschen Voraussetzungen, als deren Folgen ihre Begründungen sachwidrig werden. Ebnen (familienbezogene) Besoldungskomponenten die Abstände der Besoldung als Ganze ein, liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen vor:
"Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch macht." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, Zweiter Leitsatz)
Denn mit der Neueinführung der Erhöhungsbeträge ist offensichtlich keine Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges verbunden.
Was mir jetzt überhaupt noch nicht klar ist:
Unabhängig von einem Widerspruch soll die nicht verfassungsgemäße Besoldung ab dem Jahr 2020 von Amts wegen berücksichtigt werden. Was genau ist die Konsequenz hiervon?
Es bestünden zwar keine Zweifel an der
Redlichkeit des Ministeriums für Finan-
zen, dennoch sei fraglich, wie Be-
troffene sich rechtssicher darauf verlas-
sen könnten
Wie der Gesetzgeber zu gegebener Zeit
eine Änderung ausgestalten wird, kann
nicht verlässlich zugesagt werden. Über-
dies steht es Versorgungsempfängerin-
nen und -empfängern frei, einen Antrag
auf amtsangemessene Alimentation zu
stellen beziehungsweise Widerspruch ge-
gen die ihnen gewährten Bezüge einzule-
gen.
Wenn alle Widersprüche für das Land durch neue Gesetz abschlägig beschrieben wurden, muß ich dann gegen jeden Bescheid klagen?
Denn das würde ja sehr teuer.
Mittlerweile hat das Finanzministerium im Beteiligungsportal auf die Kommentierungen geantwortet.@Sven: wie siehst du die Erklärung zum abstandsgebot?
Allerdings in einer zusammenfassenden Stellungnahme.
Einfach oben im "Zeitstrahl" auf "Antwort des Ministeriums" (Phase 2) klicken und die Stellungnahme wird angezeigt.
Allerdings nichts Neues, für die die sich mit dem Thema beschäftigen.
Das Ministerium und die Landesregierung (Grüne/CDU) wollen "Ihr" Gesetz so durchboxen, allen Hinweisen und Warnungen zum Trotz.
Wie schon im Bayernforum geschrieben, erinnere mich mal Anfang Dezember daran, wenn es bis dahin keine gewerkschaftliche Musterschreiben gibt. Denn dann formuliere ich ebenso für Baden-Württemberg ein Widerspruchsschreiben, von dem ich ausgehe, dass es als statthafter Rechtsbehelf zu betrachten ist, wenn auch alles, was ich schreibe, keine Beratung durch eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.
Wie schon im Bayernforum geschrieben, erinnere mich mal Anfang Dezember daran, wenn es bis dahin keine gewerkschaftliche Musterschreiben gibt. Denn dann formuliere ich ebenso für Baden-Württemberg ein Widerspruchsschreiben, von dem ich ausgehe, dass es als statthafter Rechtsbehelf zu betrachten ist, wenn auch alles, was ich schreibe, keine Beratung durch eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.Super.
Im übrigen kann man die angesprochene Selbstbeweihräucherung in der Mediathek des Landtags nochmal zu Gemüte führen
Wie wird das Land wohl mit Widersprüchen ab 2023 umgehen? Alle negativ bescheiden, weil das 4-Säulen-Modell so super ist?Dann gibt es hakt massig klagen.
Ich höre gerade nebenher im Landtag zu. Die machen mich echt wütend mit dieser Selbstbeweihräucherung. Die feiern sich tatsächlich dafür, dass ich ab 1. Dezember ein paar Kröten mehr bekomme....
Naja, im Grunde hatte er Recht. Wenn ich als A 7 davon profitiere (wenn auch durch die Inflation schon wieder nicht), dann freue ich mich natürlich aber das Abstandsgebot zu den höheren Besoldungsgruppen ist eben dann verletzt. Wobei ich mir nicht die Mühe gemacht habe, auszurechnen wie hoch der derzeitige Abstand ist, bzw. wie hoch er bald sein wird. Das ist halt ein nicht durchdachtes Ding.
Absolut schwachsinnig ist auch, dass anscheinend das Leistungsprinzip bei der Fortpflanzung höheren Stellenwert hat als die Leistung bei der Arbeit.
Ich werde auch dem Herr Seimer am Wochenende eine Nachricht schreiben und um einen Termin bitten. Ich denke, der Mann hat absoluten Realitätsverlust. Wenn sich da mal "eine Betroffene" mit ihm zusammensetzt und diskutiert, sieht er vielleicht wo der Fehler steckt... Die Hoffnung stirbt zuletzt.
...er keine Erhöhung für die von der FDP genannte arme Grundschullehrerin, die nicht mehr bekommt als ein Elektriker in seinem Landkreis.
...er keine Erhöhung für die von der FDP genannte arme Grundschullehrerin, die nicht mehr bekommt als ein Elektriker in seinem Landkreis.
Wie soll denn die Rechnung aufgehen?
...er keine Erhöhung für die von der FDP genannte arme Grundschullehrerin, die nicht mehr bekommt als ein Elektriker in seinem Landkreis.
Wie soll denn die Rechnung aufgehen?
Das musste ihn schon selber fragen, es war Hr. Brauer wenn ich richtig erinnere.
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".
Die Grundschullehrerin mit A12 hat überhaupt nichts mit höherem Dienst zu tun.
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.
Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.
Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.
Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können.
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.
Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen ;D
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.
Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen ;D
Das werden auch Beamte, nix gibts ;)
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können.
Wie sollte das ohne Beamtenverhältnis passieren können? Es bliebe dann nur der TV-L.
Ein neu eingestellter Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg verdient ab Dezember 2022 in A 13Z, Stufe 3 genau 3680,82 Euro netto vor PKV. Abzüglich ca. 300 Euro PKV kann man von 3380,82 Euro ausgehen.
In TV-L E 13, Stufe 1 verdient ein beschäftigter Gymnasiallehrer bei identischer Tätigkeit 2538,06 Euro netto, also 842,76 Euro weniger als der verbeamtete.
Bei Grundschullehrern ist die Differenz zwischen A 12 und EG 11 ähnlich. (Alle Angaben für ledige Kinderlose, als GKV wurde die TK gewählt.)
Wie wollen Sie eine angemessene Entlohnung im Beschäftigtenverhältnis herstellen? Alle Lehrer in EG 15 eingruppieren (selbst dann käme man oft mit A 13/Z besser weg)? Und was machte man dann mit den Inhabern von Funktionsstellen und Schulleitern? In die nicht existenten Entgeltgruppen EG 16, EG 17 und EG 18 eingruppieren?
Wann werden denn mal die kleinen A5 er ohne Kinder in NRW berücksichtigt? Ich lese hier von Familienzuschlag Erhöhung höherer Eingruppierung ab A7 usw. Aber eine Anpassung an A5 ist nichts in Aussicht ?
Danke schon mal für eine Rückmeldung
Mich ärgert am meisten, dass man Kommentare für das Gesetz will, dann schreiben fast alle, dass es weiter nicht verfassungsgemäß ist...aber dem Land ist das egal.Ja und der Landtag winkt es einfach so durch, weil es von der Zeitschiene her anders nicht mehr machbar scheint. Willkommen in der Demokratie.
Das ist eine Farce.
Heißt, weiter Widerspruch einreichen und warten bis ein neuer Gerichtsbeschluss zu einer Gesetzesänderung zwingt - in so 5-10 Jahren...Bzgl. Widerspruch: Ich bin unsicher, ob mein Widerspruch ausreicht. Im Jahr 2017 habe ich Widerspruch gegen den Familienzuschlag für das dritte Kind eingelegt. Das LBV hat mir dies auch mit einem Brief bestätigt mit dem Kommentar "bitten Sie höflich bis auf Weiteres von weiteren Anfragen abzusehen. [...] werden wir unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen."
Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. im Landtag angelaufen.
Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. im Landtag angelaufen.
Inzwischen wurde der Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezügen, der das sog.
„4 – Säulen Modell“ des Finanzministerium umsetzt, in den Landtag eingebracht. In einem straffen Zeitplan wird der Gesetzentwurf bis Mitte November alle Lesungen sowie Ausschussberatungen durchlaufen haben.
Folgt der Landtag dem eingebrachten Entwurf, so tritt das Gesetz zum 01.12.2022 in Kraft.
Wie in unserer letzten Brandheiß vom Juli 22 geschrieben, ist ver.di nochmals aktiv geworden, um die Problematik der Aufsteiger in den gD, die sich im November noch in der Besoldung A10 befinden, zu thematisieren.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen (Grüne und CDU) ist den Forderungen von ver.di (auch den gD insgesamt anzuheben) nicht gefolgt. Änderungen in der Besoldung beziehen sich nur auf den Status der Beamten im mittleren Dienst, sowie im Einstiegsamt des gehobenen Dienstes.
Auf unsere letzten Einwendungen wurde in Bezug auf die Problematik der Aufsteiger jedoch positiv reagiert. Über entsprechende Zulagen in der Besoldung und der Versorgung soll sichergestellt werden, dass jemand, der den Aufstieg in den gD gemacht hat, nicht weniger Verdienst hat, als jemand, der im mD verblieben ist und nun durch die Stellenhebung profitiert.
Die durch das Gesetz verursachte Problematik bzw. Verwerfungen im System der Stellenbewertung (Dienstpostenbewertung) wurde seitens der Landesregierung nicht aufgegriffen. Hier sind ab dem 01.12.22 die Amtsleitungen, Personalräte und ver.di Betriebsgruppen gefragt, die dann bestehenden Ungerechtigkeiten im Zuge von Stellenbewertungen und Gemeinderatsbeschlüssen auszumerzen.
Der ver.di Fachvorstand Feuerwehr plant zu dem Thema Stellenbewertung von Beamtenstellen der Feuerwehr Anfang 2023 eine feuerwehrpolitische Konferenz. Der Termin wird in den nächsten Wochen festgelegt und veröffentlich.
Fragen zur Umsetzung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetztes - FAQ
· Immer wieder wird uns berichtet, das Personalstellen oder Leitungsebenen gegenüber ihren Beamten die Aussage treffen, dass die Gemeinde kein Geld hat, die Hebungen zu vollziehen und man ja sowieso dagegen ist … u.s.w.
In dieser Hinsicht sagen wir schon einmal pauschal allen ver.di-Mitgliedern Unterstützung zu.
Das Gesetz ist von den Kommunen umzusetzen. – ohne Einschränkung. Es gibt in diesem Gesetz auch keine Regelungen, die als Kann-Bestimmung ausgebildet wurden und bei denen die Dienstherren einen Entscheidungsspielraum haben.
Da das Gesetz erst Ende November beschlossen wird, und zum 01.12.22 in Kraft tritt, kann dieses in der Bezügeabrechnung nicht unbedingt zum 01.12.22 umgesetzt sein. Es ist auch wahrscheinlich, das die Umsetzung erst im laufe der nächsten Monate vollzogen wird, da ja eine Unmenge an Nachberechnungen bei den Kinderzuschlägen zu erfolgen hat.
Wir gehen davon aus, dass – wie üblich - alle ihr Geld, rückwirkend zum 01.12.22 erhalten werden.
Die Verjährungsfrist - innerhalb der man seine Ansprüche geltend gemacht haben muss - beträgt 3 Jahre … somit ist sichergestellt, dass genügend Zeit besteht, um eventuelle Fehlinterpretationen seitens der Dienstherren zu klären, ohne das Ansprüche verfallen.
· Wird die Höherstufung wie eine Beförderung mit Verleihung und Annahme einer Beförderungsurkunde umgesetzt ?
Nein. Die Höherstufung erfolgt per Gesetz und ist sofort gültig. Wartefristen, wie nach einer Beförderung (mindestens 1 Jahr bis zur nächsten Beförderung), oder 2 Jahre bis zur Ruhegehaltsfähigkeit gibt es aufgrund der Anhebung per Gesetz nicht.
Sollten hier Fragen aufkommen, stehen wir Euch hier gerne zur Verfügung.
Ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser. Nun habe ich mich doch hier im Forum angemeldet, um mich mit euch austauschen zu können. Zunächst erst einmal ein herzliches Hallo von mir an alle. Ich freue mich auf einen angenehmen Austausch mit euch.
Ich habe eine Frage zur geplanten Umsetzung zum 4-Säulen-Modell ab Dezember. Die geplante Umsetzung ist ja zum 01.12.22 geplant. Die Besoldung für uns Beamte ist ja immer im Voraus. Erhalte ich dann, sollte es wie geplant umgesetzt werden, dann nachträglich noch für den Dezember oder gilt dann die erste „neue“ Besoldung dann erst mit der Auszahlung Ende Dezember für Januar?
....
Es handle sich um ein sehr gutes Vorhaben, das deutschlandweit Anerkennung finde.
Die CDU-Fraktion stimme dem Gesetzentwurf zu.
Ein Abgeordneter der Fraktion der SPD bringt vor, die SPD-Fraktion begrüße den
Gesetzentwurf grundsätzlich. Ihn interessiere noch, welche Steigerungsraten bei
den Tarifabschlüssen das Finanzministerium aktuell und mittelfristig einplane.
Ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP erklärt, mit dem Haushaltsbegleitge-
setz 2013/14 sei es auch zu einer Verschlechterung des Beihilfebemessungssatzes
für Beamte mit mehr als einem Kind gekommen. Seine Fraktion begrüße, dass die
von ihr immer wieder geforderte Rücknahme dieses Schritts nach dem vorliegen-
den Gesetzentwurf nun erfolgen solle.
Durch die beabsichtigte Anhebung der Eingangsämter im mittleren und im ge-
hobenen Dienst fielen die bisherigen unteren Besoldungsgruppen weg. Dieses
Vorgehen lasse sich nicht wiederholen. Die Anpassungen endeten beim höheren
Dienst. Dadurch komme es nun doch zu einer Stauchung des Tarifs, vor der das
Bundesverfassungsgericht schon gewarnt habe. Die neu vorgesehenen Erhöhungs-
beträge zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für das erste und das zweite
Kind seien degressiv bis Besoldungsgruppe A 13 ausgestaltet. Hierbei stelle sich
die Frage, ob das Gebot des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen noch ein-
gehalten werde. Der gerade angesprochene Schritt sei eventuell verfassungswidrig.
Dies bedürfe einer Klärung.
Ein Abgeordneter der Fraktion der AfD bemerkt, die AfD habe sich im Plenum
schon positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert und werde diesem zustimmen. Al-
lerdings erachte seine Fraktion die Einhaltung des Abstandsgebots hinsichtlich der
Besoldungsgruppen im höheren Dienst als problematisch und sehe in dieser Hin-
sicht in Zukunft noch Änderungen für notwendig an.
Der Beamtenbund und ver.di sprächen für die anstehenden Tarifverhandlungen
von Mehrforderungen, die sich zwischen 10 und 20 % bewegten. Insofern interes-
siere auch ihn, welche Tarifsteigerungen das Finanzministerium einplane.
Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE führt aus, seine Fraktion begrüße das Vier-
säulenmodell. Er danke der Landesregierung, dass sie die Umsetzung der einschlä-
gigen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zügig angegangen sei und nicht
auf Klagen seitens der Beamtenschaft gewartet habe.
...
Die Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen äußert sich erfreut darüber, dass
der Gesetzentwurf auf breite Zustimmung stoße. Sie fährt fort, die Landesregie-
rung gehe in der mittelfristigen Finanzplanung von Tarifsteigerungen in Höhe von
2,3 % aus. Um gleich dem möglichen Einwand zu begegnen, dies werde in den
nächsten Jahren nicht ausreichen, weise sie darauf hin, dass der Entwurf des Dop-
pelhaushalts 2023/2024 auch eine Rücklage von 1 Milliarde € umfasse, um Risi-
ken durch Inflation, Energiepreis- und Tarifsteigerungen abzufedern
....Insoweit sei die Landesregierung nach wie vor davon überzeugt, dass sie einen
sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt habe.
Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt. Der Besoldungsgesetzgeber ist danach gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen." (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 –, BVerfGE 155, 1-76, Rn. 48).
Man hat die angebliche Neustrukturierung mit den gestiegenen Anforderungen begründet. z.B. weil man ja jetzt alles "digital" machen muss. ;D ;D ;D Und man das mit dem Niveau im mittleren Dienst und gehobenen Dienst nicht erwarten konnte, vom höheren Dienst hingegen konnte man erwarten, auf dem Stand der Technik zu bleiben.
So ähnlich stand es im längeren Gesetzentwurf. Ich halte es nicht für eine Neustrukturierung.ZitatErweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt. Der Besoldungsgesetzgeber ist danach gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen." (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 –, BVerfGE 155, 1-76, Rn. 48).
Man stuft einfach alle Leute höher, weil man das Mindestabstandgebot verletzt und macht daraus eine angebliche Neustrukturierung.
Das Land verfügt zwarüber das Recht der Neubewertung von Ämtern und ist damit berechtigt, untere Besoldungsgruppen zu streichen – dabei muss jedoch ein sachlicher Grund gegeben sein; der mangelnde Abstand zum Grundsicherungsniveau ist jedoch keiner.
Der mangelnde Abstand zum Grundsicherungsniveau war jedoch der Grund der Ämteranhebungen und nicht eine Neustrukturierung des Besoldungsgefüges.
So sehe ich es und so ähnlich steht es in meinem Klageentwurf, aber ist natürlich schwer aus der Welt zu schaffen. Das Besoldungsgefüge wird trotzdem dadurch eingeebnet.
Mit dem Bürgergeld ab dem 01.01.2023 kann man gleich weitermachen mit den Ämteranhebungen..... vielleicht lässt das BVerfG die Sache einmal durchgehen, aber irgendwann ist der Drops gelutscht, aber die Landesregierungen sind ja weiterhin kreativ bezüglich der Alimentation...
Sagt mal,
wie ist es bei euch? Seid ihr von Seiten des Arbeitgebers oder der Gewerkschaften in irgendeiner Weise informiert worden, wie es bei euch jeweils ab 01.12. aussieht?
Meine Frau ist Landesbeamtin in BW und hat weder vom Dienstherr, noch von der Gewerkschaft irgendwelche Infos bisher erhalten....
Mal die Dezember Abrechnung abwarten, ob sie da "befördert" würde. Kinderzuschläge dürfte sie nicht betreffen, da ich Bundesbeamter bin und diese erhalte....war da auch nicht noch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes im Raum?
Grüße
ebse
Und um ehrlich zu sein: Darauf freue ich mich schon heute diebisch, da ich davon ausgehe, dass ich das mit großer Freude betrachten werde; denn ich gehe davon aus, dass jenem Unterfangen wegen der vielfach sachwidrigen Verstümmelungen wiederkehrend eine nicht zu unterschätzende Komplexität inhärent sein wird; diese haben sich die Besoldungsgesetzgeber selbst zuzuschreiben: Volkstümlich ausgedrückt - sie werden auch diese Suppe auslöffeln müssen, die sie sich selbst eingebrockt haben. Versuchen sich die Gesetzgeber allerdings erneut, sich ohne sachliche Gründe weiterhin in die Büsche zu schlagen, dürfte es zu einem Treppenwitz der Geschichte werden, dass in den Medien Jahr für Jahr berichtet wird, dass Karlsruhe schon wieder dieses und jenes Besoldungsgesetz kassiert hat - denn wie in der Vergangenheit schon geschrieben: Es ist davon auszugehen, dass mit Abschluss der neuen Besoldungsdogmatik im Anschluss Entscheidungen über Vorlagebeschlüsse schneller geschehen werden als bislang. Vielleicht wird es dann ja zu einer Art Volkssport oder man entwickelt eine Lotterie, auf dass man also sonnabends neben der Ziehung der Lottozahlen wetten kann, welches Besoldungsgesetz in dieser Woche als erstes wieder die Karlsruher Zusatzzahl (die heißt heute Superzahl, fällt mir gerade ein) bilden wird. Auch erhalten dann eventuell Finanzminister ab dem fünften oder siebten verfassungswidrigen Besoldungsgesetz innerhalb einer Legislaturperiode den Ehrentitel "Ein echter Karlsruher" mit dem Ehrenrecht verliehen, bei Eintritt in den Ruhestand von der DB einen generellen Freifahrtschein vom Ruhesitz in den Schloßbezirk 3 zu erhalten.
Kann man also davon ausgehen, das die Tabellen Beträge monatlich zu sehen sind.
Also ein Beamter der 2020/2021/2022 in A8 Stufe 2 war/ist, mindestens 2 Kinder hat (in meinem Fall 3)…
Kann mit einer Rückwirkenden !monatlichen! Zahlung für 2020 von: 216,89, für 2021: 338,57€, für 2022:315,28€.
Rechnen?
Da lande ich bei einer Nachzahlung von rund 10500€?!
Ich kann das kaum glauben….ich wäre durchaus dankbar…trotzdem kaum zu glauben.
Nun gut, so gesehen hat bisher die Familienkasse mit einem Zuschlag zum Kindergeld die Lücke geschlossen.
Ob bei Beziehern die Ämter hellhörig werden und die Nachzahlung direkt abgreifen (nicht zu Unrecht) bleibt abzuwarten.
Jedoch kann schaue ich völlig ungläubig auf diese Zahlen.
Nun gut….dann ist zumindest der Führerschein meiner drei Kids und jeweils zumindest das Grundstudium bezahlt.
Könnte schlechter laufen.
Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen.
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.
Wird das dann nach der 5tel-Regelung versteuert?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sonstige-bezuege-im-lohnsteuerrecht-5-verguetungen-fuer-mehrjaehrige-taetigkeit_idesk_PI42323_HI1565397.html
Oder voll im Auszahlungsjahr als zusätzliches Einkommen? Es ist wohl nicht zu hoffen, dass sie die Nachzahlung freundlich über 22 und 23 verteilen...
Nicht direkt, aber es hilft definitiv beim "Ansparen" ich hab noch mindesten 11 Jahre Zeit bis zum ersten Studium, zum ersten Führerschein bleiben auch noch 9 Jahre.
10.000€ clever investiert, bezahlen definitiv 36 Semester (3*12) und 3 Führerscheine der Klassen A und B :)
Schauen wir mal, was da nun endgültig durch den Landtag läuft...ich schaue noch immer sehr ungläubig auf diesen Entwurf. Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen. Somit halte ich meine Fähigkeiten Gesetzestexte zu interpretieren durchaus für unterentwickelt.
Wir werden sehen...
Eigentlich ja.
Aber in der Vergangenheit gab es da offenbar Probleme, die richtigen Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen, dann geht es nur über Einspruch bei dem Einkommensteuerbescheid....
Siehe:
https://forum.steuertipps.de/forum/index.php?thread/41344-nachzahlung-absenkungsbetrag-beamte-bw-korrekt-erfassen-f%C3%BCnftelregelung-anlage-n/
Soweit ich das verstehe gibt es Nachzahlungen für das 1. und 2. Kind.
Rückwirkend ab 01.01.2020 für Beamte bis A 10 50,- Euro monatlich, ab A 11 abgestuft auf 25,- Euro
Natürlich ist der Betrag zu versteuern.
Das sind die Beträge die dann auch ab 01.12.2022 auf den Familienzuschlag dazu kommen!
Bei mir ist es nicht so viel, daher wird das vermutlich keinen größeren Unterschied machen. Kind 1 und 2 wird ja nichts nachgezahlt, wenn ich es richtig verstanden habe, Besoldung passiert bei mir nichts, dann ist es nur Kind 3. Aber Versuch macht ja bekanntlich kluch.
Für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019 sollen mit Blick auf die oben genannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Nachzahlungen an jene Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter erfolgen, die einen zulässigen und be-gründeten Rechtsbehelf auf amtsangemessene Alimentation eingelegt haben. Für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2020 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes soll von Amts wegen an alle Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, deren Besoldung im Hinblick auf die genannten Beschlüsse vom 4. Mai 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, ein entsprechender Nachzahlungsbetrag geleistet werden. Das zuvor Gesagte gilt im Hinblick auf den Mehrbedarf ab dem dritten Kind für die Beamtenversorgung entsprechend.
Hallo zusammen,
Nachzahlungen ab 2020 für alle Beamte mit 1 bzw. 2 Kinder.
Es handelt sich ganz klar um Monatsbeträge. Text und Tabellen sind hierzu einfach zu lesen... warum das hier einige nicht schaffen verstehe ich nicht.
Grüßle aus dem Süden
Hmmm... wie soll das zusammen gehen, Poincare? Es gibt seit 2020 einen Mangel. Diesem wird nun durch Erhöhung abgeholfen. Da der Mangel seit 2020 besteht, wird natürlich (... des Gerichtsurteils wegen ...) nachgezahlt. Der Mangel bestand quer durch die Besoldungsstufen. Der Mangel in A11+ war auch da. Da muss der Dienstherr also Abhilfe schaffen.
Na ja, so sehe ich das zumindest.
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?Das war am 10.11. Im Landtag. Das Video dazu kannst du dir anschauen.
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?
Hall zusammen,
hier wird das neue Gesetz gefeiert!!
https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html
Schönen Sonntag zusammen
Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?Es gilt so wie du das Gesetz gelesen hast. 70% gibts FÜR Ehepartner, aber auch FÜR Beamte mit 2 oder mehr Kindern.
Hall zusammen,
hier wird das neue Gesetz gefeiert!!
https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html
Schönen Sonntag zusammen
Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?
Hi,
bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.
Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.
Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.
Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.
Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?
Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!
Liebe Grüße klauSie
Hallo zusammen,
bin bislang auch ein interessierter stiller Mitleser gewesen und hätte in diesem Zusammenhang eine kurze Frage.
Erfolgen Nachzahlungen ausschließlich an Beamte, die bereits Kinder haben oder auch an kinderlose (und nicht verheiratete)?
Ich habe den Gesetzesentwurf so interpretiert, dass grundsätzlich alle Beamte vom Abstandsgebot der Mindestalimentation betroffen sind.
VG
Dgree720
Hi,
bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.
Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.
Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.
Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.
Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?
Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!
Liebe Grüße klauSie
Naja... die Besoldung könnte generell noch etwas höher sein für ledige und Kinderlose... im Angesicht der aktuellen Inflation wird mir leicht schwindelig.
Aber sollte nicht die Erfahrungsstufen auf 3 Jahre geändert werden? Jetzt sind das 3 Jahre und später 4 Jahre? Das ist doch dann ne eindeutige Verschlechterung, wenn es vorher am Anfang 2 Jahre waren, später 3 und nachher 4.
Fehler oder übersehe ich was?
EDIT: Hier die Tabellen https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Besoldungstabelle+01.12.2022.pdf/88291d15-8e43-bd8b-fb57-4bea847bbde8?t=1668523482871
EDIT2: Die Familienzuschläge https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Familienzuschlag+01.12.2022.pdf/29eb0c05-f1df-4b7e-36e9-de2fd7868664?t=1668523507221
Es sind Stufe 1 und 2 weggefallen, dazu wurden hinten welche angefügt.
Somit sieht es auf dem Papier schlechter aus, aber in den Tabellen wird’s dann wieder warm ums Herz.
Die Tabellen sind auf den LBV Seiten verfügbar.
A7 S1 | A11 S1 | |
Grundgehalt | 2769,20 | 3587,36 |
Familienzuschlag Kind 1 | 138,48 | 138,84 |
Familienzuschlag Kind 2 | 138,48 | 138,84 |
Erhöhung Familienzuschlag Kind | 150,00 | 25,00 |
Erhöhung Familienzuschlag Kind | 2450,00 | 302,73 |
Zusatzzuschlag Kind 1 | 387,75 | 0,00 |
Zusatzzuschlag Kind 2 | 387,75 | 0,00 |
Summe | 4322,38 | 4192,77 |
A7 S1 | A7 S8 | |
Grundgehalt | 2769,20 | 3298,44 |
Familienzuschlag Kind 1 | 138,48 | 138,84 |
Familienzuschlag Kind 2 | 138,48 | 138,84 |
Erhöhung Familienzuschlag Kind 1 | 50,00 | 50,00 |
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2 | 450,00 | 354,74 |
Zusatzzuschlag Kind 1 | 387,75 | 118,37 |
Zusatzzuschlag Kind 2 | 387,75 | 118,37 |
Summe | 4322,38 | 4217,6 |
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.
Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:
Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?
A7 S1 A11 S1 Grundgehalt 2769,20 3587,36 Familienzuschlag Kind 1 138,48 138,84 Familienzuschlag Kind 2 138,48 138,84 Erhöhung Familienzuschlag Kind 1 50,00 25,00 Erhöhung Familienzuschlag Kind 2 450,00 302,73 Zusatzzuschlag Kind 1 387,75 0,00 Zusatzzuschlag Kind 2 387,75 0,0 Summe 4322,38 4192,77
Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?
Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1 A7 S8 Grundgehalt 2769,20 3298,44 Familienzuschlag Kind 1 138,48 138,84 Familienzuschlag Kind 2 138,48 138,84 Erhöhung Familienzuschlag Kind 1 50,00 50,00 Erhöhung Familienzuschlag Kind 2 450,00 354,74 Zusatzzuschlag Kind 1 387,75 118,37 Zusatzzuschlag Kind 2 387,75 118,37 Summe 4322,38 4217,6
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.
Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:
Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?
A7 S1 A11 S1 Grundgehalt 2769,20 3587,36 Familienzuschlag Kind 1 138,48 138,84 Familienzuschlag Kind 2 138,48 138,84 Erhöhung Familienzuschlag Kind 1 50,00 25,00 Erhöhung Familienzuschlag Kind 2 450,00 302,73 Zusatzzuschlag Kind 1 387,75 0,00 Zusatzzuschlag Kind 2 387,75 0,0 Summe 4322,38 4192,77
Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?
Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1 A7 S8 Grundgehalt 2769,20 3298,44 Familienzuschlag Kind 1 138,48 138,84 Familienzuschlag Kind 2 138,48 138,84 Erhöhung Familienzuschlag Kind 1 50,00 50,00 Erhöhung Familienzuschlag Kind 2 450,00 354,74 Zusatzzuschlag Kind 1 387,75 118,37 Zusatzzuschlag Kind 2 387,75 118,37 Summe 4322,38 4217,6
...also ich weiß nicht, was du da rechnest, aber die Zuschläge stimmen so nicht meiner Meinung nach.
Woher hast du denn dieses Zusatzzuschlag? Wenn das das ist, was ganz unten aufgeführt wird: darüber ist zu lesen, dass es das nur einmalig im Dezember gibt.
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.
Ok, jetzt habe ich es geblickt...
Danke!
Also ist die Aussage "Stufenaufstieg/Gruppenaufstieg lohnt sich nicht" nur für den einen Monat richtig, aber nicht allgemein.
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.
Wäre er nicht einmalig, dann würde dort ab Dezember 2022 stehen. So würde es mehr Sinn machen. Das ist ne Einmalzahlung wie die Corona-Sonderzahlung von 1300
Ist mir aber auch nicht direkt aufgefallen, aber ich mach nebenbei noch anderen Stuff...
Ist mir auch aufgefallen, aber wie passt das zu den in Artikel 34 genannten Beträgen, wo es heißt, erhöht sich jeweils um den Monatsbeitrag.
Ich bin ne Niete in Juristerei…jedoch bleibt die Frage der Nachzahlung…200€ oder 7200€ für die Jahre 2020-2022….:)
Jetzt informiert auch der BBW etwas ausführlicher:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/ein-schritt-in-die-richtige-richtung-dem-weitere-folgen-muessen/
Müsste nicht nur das Bürgergeld, sondern auch der Mindestlohn eigentlich an der Besoldung kratzen?
Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob es auch zur Nachzahlung (ab 01.01.2020), betr. des erhöhten Familienzuschlages (hier: 50,- Euro bis A 10 und 25,- Euro A 11 bis A 13) kommt. Oder ob diese Erhöhung erst ab 01.12.2022 gilt und es hier zu keiner Nachzahlung kommt?
Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob es auch zur Nachzahlung (ab 01.01.2020), betr. des erhöhten Familienzuschlages (hier: 50,- Euro bis A 10 und 25,- Euro A 11 bis A 13) kommt. Oder ob diese Erhöhung erst ab 01.12.2022 gilt und es hier zu keiner Nachzahlung kommt?
Guten Morgen,
Nachzahlungen für das 3. Kind sind in Artikel 35 geregelt (Link siehe 3 Beiträge oberhalb). Zumindest für die Jahre 2010-2019.
Wobei mir nicht klar ist, wie es mit Nachzahlungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 ausschaut. Hierzu habe ich nichts gefunden.
Zu Artikel 19 (Nachzahlungen für dritte und weitere Kinder)
Dieser Artikel soll die auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beru-henden Nachzahlungsansprüche für die Jahre 2010 bis 2019 regeln. Für diesen Zeit-raum sollen Nachzahlungen nur an diejenigen erfolgen, die insoweit einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben, über den noch nicht bestandskräftig entschieden wor-den ist. Nachzahlungen für Jahre, die vor der erstmaligen Geltendmachung des An-spruchs liegen, sollen nicht geleistet werden. Die Ermittlung der jeweiligen Beträge ist im allgemeinen Teil dargestellt. In Absatz1 Satz 2 wird klargestellt, dass die beim Familienzuschlag geltenden besonderen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte sowie die Regelungen für begrenzt Dienstfähige auch hinsichtlich der Nachzahlungsbe-träge Anwendung finden.
Die Nachzahlungen für Zeiträume ab 2020 werden in Artikel 2 Nummern 13 bis 15 geregelt, da sie nicht von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abhängig gemacht wer-den sollen.
Diese Nachzahlungen betreffen nicht nur Beamtinnen und Beamte sowie Richterin-nen und Richter, sondern ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
13. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 395) wird die Zahl „402,15“ durch die Zahl „673,00“ ersetzt.
14. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402) wird die Zahl „407,78“ durch die Zahl „704,00“ ersetzt.
15. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402), die durch Artikel 2 Nr. 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ und die Zahl „704,00“ durch die Zahl „730,00“ ersetzt.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen von Amts wegen an sämtliche betroffene Beamtinnen und Beamte. Die Nachzahlungen werden im Landesbereich vom LBV automatisiert errechnet und sollen mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.
Bei Nachzahlungen für bereits abgelaufene Kalenderjahre kann bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 34 Einkommenssteuergesetz eine ermäßigte Besteuerung zur Anwendung kommen (sog. Fünftelungsregelung). Das LBV prüft die Anwendung von Amts wegen.
Also wenn man in den Fußnoten liest, findet man folgendes:
. ..
Also ich schätze mal, dass dann wirklich alle im Zeitraum ab 2020 diesen Differenzbetrag nachgezahlt bekommen... davor nur Kläger und Widerspruchsführer.
Im Gehaltsrechner sind die neuen Kinderbeiträge noch nicht eingepflegt, oder?Jedenfalls steht da:
Hinweis: die erhöhten Kinderzuschläge für das zweite Kind sind im online-Rechner nicht enthalten!
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!
Hieß es nicht, dass in KW46 die Gehaltsmitteilungen kommen? Beim LBV dauert mal wieder alles ewig.
Haben die PKVen schon das eigentlich eingepreist? Die gängigen Versicherungen und ihre Makler sind noch auf Stand 2013. Als künftige Öffnungsklausel Beamtin freut man sich wenn man es etwas günstiger haben kann…
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.
428 € war aber auch ganz schön deftig an Kosten.Einstieg mit 30+….
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.
Bisher 428€ ab 01.01.23 278€….bisher 50/50 dann 70/30.
das spürt man doch schon deutlich. Klar sinkt die Erstattung der lohnsteuer beim Ausgleich, jedoch ist das mehr netto durchaus nett.
Abrechnungen in kw46….da haben sie vergessen, die Jahreszahl anzugeben….
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.
Bisher 428€ ab 01.01.23 278€….bisher 50/50 dann 70/30.
das spürt man doch schon deutlich. Klar sinkt die Erstattung der lohnsteuer beim Ausgleich, jedoch ist das mehr netto durchaus nett.
Abrechnungen in kw46….da haben sie vergessen, die Jahreszahl anzugeben….
Dann hast du von den 428€ ca. 250€ Basiskosten und 178 € zusatzgeschichten zum Beihilfe ergänzen. Je nach Grenzsteuersatz musst du dann von den 150 € ersparnis halt wieder 50 € abgeben.
Bei mir sind alleine ca. 1/3 der Kosten Kinderbeiträge, an denen sich nichts ändert, von daher wird es bei mir leider nicht so viel ausmachen.
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten ::)
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten ::)
Hi zusammen,
ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)
Hi zusammen,
ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)
Da ändert sich einiges zum 01.01. - quasi auf vor-2011: 70% im Ruhestand, 70% bei 2 Kindern, dauerhaft 70% bei 3 und mehr Kindern
Hallo zusammen,
die 8 Euro Ersparniss kommen daher das der Corona Zuschlag zum 1. Januar wegfällt!!!
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden :)
Ja, aber halt nur, wenn man das nicht schon hat. Aber außer den %sätzen ändert sich doch nichts, oder? Bedeutet das was in Bezug auf die Altersrückstellungen?
Der Vorteil, dass ich jetzt 70% statt 50% Beihilfe in der Pension haben werde, ist natürlich enorm.
Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden :)
Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden :)
Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.
Ja wird berücksichtigt. Macht vielleicht ein paar Euro aus.
Die 70% im Ruhestand sind ganz essentiell - und eines habe ich vergessen: Ehepartner haben auch wieder Anspruch auf 70%! Je nach Familienplanung waren die 50% eine Ansage, zumal Ehefrauen (die sind es ja meist) nicht unbedingt eine Anwartschaft haben und eventuell erst spät in die PKV kommen. Ein Minijob allein kam hier schon mal eher nicht infrage...
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.
Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken.
Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken.
Sicher? Ich würde sagen auf 60 %...
10% finde ich aber dann schon arg wenig.
10% finde ich aber dann schon arg wenig.
Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.
10% finde ich aber dann schon arg wenig.
Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.
Das ist schon klar und soweit plausibel, wenn man die Beiträge mit denen Beamter anderer Bundesländer vergleicht, deren Pensionsbeihilfe nie abgesenkt wurde. Was mich stört ist, dass dementsprechend teils jahrelang zu viel gezahlt wurde und dieser zu viel gezahlte Betrag m.E. nicht oder kaum Berücksichtigung findet. Bin gespannt, ob eine transparente Kalkulation dazu veröffentlicht wird. Wahrscheinlich aber nicht, schätze ich.
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!
Es ist morgen früh, habe keine Gehaltsmitteilung. Bitte nacharbeiten!
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?
Weil zu teuer.ZitatDer BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
Das Land versucht winkeljuristisch mit einer "Ämterneubewertung" das Abstandsgebot zu umgehen, ob es damit durchkommt, ist noch offen. Dagegen müssen sich vor allem die höheren Besoldungsgruppen wehren. Die "niedrigeren" Alleinstehenden wurden immerhin eine Besoldungsgruppe höher eingestuft.
ZitatDer BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
Ich finde es immer wieder erschreckend.
Weil es also zu viel Geld kostet, wird die Besoldung weiterhin verfassungswidrig gehalten.
Dieses Argument wird dann ja in Zukunft jedes Mal kommen, wenn es um die verfassungsgemäße Besoldung geht...
Wie ein vom Gericht verurteilter Straftäter, der zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, aber nur 2 Jahre sitzt, weil das sonst zu große negative Auswirkungen auf sein Leben hätte.
Ich hoffe wirklich, das BVerfG wird mal ein konsequentes Urteil sprechen, damit sowas aufhört.
Die Minister schwören schließlich einen Eid, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze wahren und verteidigen:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Vielleicht sollte Eidbruch oder die bewusste Verabschiedung von Gesetzen, die offensichtlich verfassungswidrig sind (wie beispielsweise in S-H) unter Strafe gestellt werden.
Mir ist es noch nicht klar. Die PKV in der Pension sinkt voraussichtlich im Durchschnitt zusätzlich um 10% wegen "zu viel" gebildeter Altersrückstellungen? Oder die PKV in der Pension sinkt im Durchschnitt um 10% wegen der Beihilfeanhebung auf 70% für alle? Oder die PKV sinkt während man noch im Dienst ist zusätzlich zu der Beitragsreduktion durch jetzt schon erhöhte Beihilfe um durchschnittlich 10% aufgrund der weniger zu bildenden Altersrückstellungen?
[...] Weihnachtsgeld [...]
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!
Abrechnung erhalten:
+ 2,8% ist drin
+ x Euro Zuschlag für 1 Kind ab sofort ist drin
+ Umbenennung Stufe drin; Datum Folgestufe blieb identisch
ABER Nachzahlung von Amts wegen iHv y € für o.g. x€ x 36 Monate für 2020-2022 fehlt.
Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?
Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?
Ich, ledig, keine Kinder
Vorher: A 7, Stufe 4 mit voraussichtlichem Stufenaufstieg 06/2023
Jetzt: A 8, Stufe 3 mit voraussichtlichem Stufenaufstieg 06/2024
Nur zur Info!
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?
Für so viel Nachzahlung kann man erwarten, dass man auch etwas liest.
...
Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?
Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?
Für Kind 1 und 2 gibt es nur Nachzahlung bis maximal A10 in den ersten Stufen.
Kind 3 - 99999 gibt es für alle, da wird übrigens auch an Pensionäre nachgezahlt (siehe KVBW homepage).
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?
Für so viel Nachzahlung kann man erwarten, dass man auch etwas liest.
Also wenn man in den Fußnoten liest, findet man folgendes:ZitatZu Artikel 19 (Nachzahlungen für dritte und weitere Kinder)
Dieser Artikel soll die auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beru-henden Nachzahlungsansprüche für die Jahre 2010 bis 2019 regeln. Für diesen Zeit-raum sollen Nachzahlungen nur an diejenigen erfolgen, die insoweit einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben, über den noch nicht bestandskräftig entschieden wor-den ist. Nachzahlungen für Jahre, die vor der erstmaligen Geltendmachung des An-spruchs liegen, sollen nicht geleistet werden. Die Ermittlung der jeweiligen Beträge ist im allgemeinen Teil dargestellt. In Absatz1 Satz 2 wird klargestellt, dass die beim Familienzuschlag geltenden besonderen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte sowie die Regelungen für begrenzt Dienstfähige auch hinsichtlich der Nachzahlungsbe-träge Anwendung finden.
Die Nachzahlungen für Zeiträume ab 2020 werden in Artikel 2 Nummern 13 bis 15 geregelt, da sie nicht von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abhängig gemacht wer-den sollen.
Diese Nachzahlungen betreffen nicht nur Beamtinnen und Beamte sowie Richterin-nen und Richter, sondern ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Im Artikel 2 Nummer 13 bis 15 werden die Beträge für Kind 3 und weitere rückwirkend angehoben:Zitat13. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 395) wird die Zahl „402,15“ durch die Zahl „673,00“ ersetzt.
14. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402) wird die Zahl „407,78“ durch die Zahl „704,00“ ersetzt.
15. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402), die durch Artikel 2 Nr. 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ und die Zahl „704,00“ durch die Zahl „730,00“ ersetzt.
Also ich schätze mal, dass dann wirklich alle im Zeitraum ab 2020 diesen Differenzbetrag nachgezahlt bekommen... davor nur Kläger und Widerspruchsführer.
Nochmal:Aber Widerspruch oder Klage konnte heute noch nicht kommen. Das soll erst in 2023 nachgezahlt werden.
Kind 1 und 2 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bis A10 nach Tabelle
Kind 3 und weitere Jahre 2020, 2021, 2022 wohl für alle
Alles davor nur mit Widerspruch oder Klage.
...
Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?
Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?
Habe Nachzahlungen von rd 19t brutto erhalten.
Bin jetzt A10, Stufe 2 mit 3 Kindern (seit 2021).
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.
Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.
Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.
Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.
Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag
Wenn du verheiratet bist, hast du diese 158,80 Euro vergessen...
Und im Dezember 2022 ist der Betrag einmalig um die Nachzahlung erhöht.
die 158,80€ sind extra als FamZuschEheg ausgewiesen.
ebenso sollte die Nachzahlung auch in der rechten Spalte bei Nachzahlung und nicht bei laufende Bezüge stehen?.
Hinweis:
Der Familienzuschlag für 1. und 2. Kinder erhöht sich im Dezember 2022 für die Besoldungsgruppen A7-
A10 zusätzlich um die in Artikel 34 des BVAnpG-ÄG 2022 geregelten Erhöhungsbeträge ab 01.01.2022.
die 158,80€ sind extra als FamZuschEheg ausgewiesen.
ebenso sollte die Nachzahlung auch in der rechten Spalte bei Nachzahlung und nicht bei laufende Bezüge stehen?.
Denke nicht, da das LBV separat darauf hinweist. Das wären bei dir je Kind 85,06 Euro:
649,83 + 85,06 - 85,06 = 819,95 Euro
Zitat LBV Gehaltstabelle:ZitatHinweis:
Der Familienzuschlag für 1. und 2. Kinder erhöht sich im Dezember 2022 für die Besoldungsgruppen A7-
A10 zusätzlich um die in Artikel 34 des BVAnpG-ÄG 2022 geregelten Erhöhungsbeträge ab 01.01.2022.
Moin!
Wer hat denn jetzt bereits (A7-A10) die Nachzahlungen erhalten?
Justiz...wenn ich richtig informiert bin...
Ich als (Verwaltungs)Landesbeamter habe jedenfalls keine Nachzahlung....Überführt wurde ich, Stufenlaufzeit ist identisch, Zuschläge passen lt. Tabelle, 2,8 sind auch enthalten......
Das LBV schreibt ja selbst, dass "...zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen sowie einmalig Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die gesetzlichen Änderungen werden von Amts wegen umgesetzt. Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger erhalten mit ihrer Gehaltsmitteilung für Dezember 2022 eine ausführliche Mitteilung zu den Änderungen."
Ist hier vielleicht jemand vom LBV, der Aufklärung leisten kann? (Widerspruch hatte ich nicht eingelegt...)
Vielen Dank!
Jo, zwei Kinder und diese auch schon ab 01/20. Bin mD und bin überführt worden auf A10, 2,8 % Erhöhung usw. passt alles.....lediglich die angekündigte Nachzahlung bezüglich der Kinderzuschläge, welche lt. LBV ja eben bei der Dezember 22-Abrechnung dabei sein sollten, sind es eben nicht. Von Kollegen der Justiz im mD und auch hier im Forum war ja schon zu lesen, dass die Nachzahlung erfolgte....
Jo, zwei Kinder und diese auch schon ab 01/20. Bin mD und bin überführt worden auf A10,
Entschuldigt.....jetzt alle Unterlagen mal durchgeschaut und was stelle ich fest.....
Ich habe 12/2018 Widerspruch eingelegt.....man, man, man, hätte ich nicht mehr gewusst bzw. überhaupt daran gedacht....
Na, dann muss ich wohl noch warten.. :)
Bin von A9 Stufe 10 auf A10 Stufe 8 überführt....wie eigentlich auch angekündigt.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen von Amts wegen an sämtliche betroffene Beamtinnen und Beamte. Die Nachzahlungen werden im Landesbereich vom LBV automatisiert errechnet und sollen mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.
Für die Zeit vor dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen für Beamtinnen und Beamte in noch nicht abschließend entschiedenen Fällen, in denen Widersprüche oder Klage eingelegt wurden, ebenso von Amts wegen. Die Nachzahlungen sind jedoch im Einzelfall zu berechnen und sollen daher im Landesbereich im Laufe des Jahres 2023 sukzessive ausgezahlt werden.
Das schreibt der dbb dazu......kann man m. E. so lesen, dass die Nachzahlungen ab 01/20 für alle von Amts wegen ausbezahlt werden und die ggf. vor 2020 möglichen Nachzahlungen im Rahmen einer Einzelberechnung eben später.....
Gibt es schon irgendwo einen Musterwiderspruch gegen das abstandsgebot?
Gibt es schon irgendwo einen Musterwiderspruch gegen das abstandsgebot?
Man müsste aber speziell etwas zum abstandsgebot schreiben.
Jemand eine Idee?
Das 4-Säulen-Modell erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht, insbesondere ist weiterhin das Abstandsgebot verletzt.
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?
Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt. ;D
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?
Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.
Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt. ;D
Nun, es ist ja auch eine Art Leistungsprämie.
Je nach Anzahl der Kinder ist es ja auch immer weiter ein Stück schwieriger:
- 1 Kind : Kriegt jeder hin
- 2 Kinder: joah, halt knapp überm Schnitt. Keine Große Leistung
- 3 Kinder: Solides Mittelfeldspiel mit etwas fummeln im Strafraum
- 4 Kinder: Mehrfaches intensives Auftreten im Strafraum mit guter Torabschlussqoute
- 5 Kinder: Oberklasse, Lob-verdächtig
- 6 Kinder: Master-Modus
usw.
Ist doch klar dass da auch die Zuschläge angehoben gehörten.
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?
Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.
Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt. ;D
Dann schlagt das doch vor. Wäre doch ein leichtes das KiGe zu erhöhen. Dann müsste man als Beamter auch nicht bis vors BVerfG ziehen und könnte sich die Neiddebatten hier im Forum sparen.
Um es noch mal klar zu stellen: Auch ich empfinde die Lösung in bw als unzulänglich und am Problem vorbei, mit dem Ziel ein paar Euro einzusparen. Vor allem, ein bei Beförderung oder Höherstufung abschmelzender Betrag ist ja der Gipfel der Absurdität.
Dennoch habe ich den Eindruck, dass immer wieder Leute die Grundsätze des Berufsbeamtentums verkennen. Dass sich die Besoldung an der vierköpfigen Familie mit Alleinverdiener orientiert, bedeutet ja nicht, dass Kind 1 und 2 "weniger Wert" sind. Kind 1 und 2 beziehen ihren "Zuschlag" eben aus der Grundbesoldung, für Kind 3+ reicht es dann nicht mehr.
Nach "Leistung" wird zumindest hier gar keiner bezahlt, sondern nach Aufgabe besoldet. Alle mit dem gleichen Amt bekommen hier die gleiche Grundbesoldung, unabhängig von der individuellen Leistung. Ich denke so ist es ja auch gedacht.
Bestimmt haben wir jetzt eine Lehrerschwemme, weil er sich so viel mehr lohnt, im HD verbeamtet zu werden /s.
"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.
Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.
Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen...
"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.
Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.
Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen...
Korrekt, man wird nach dem verliehenen Amt besoldet. Unabhängig von den tatsächlichen Aufgaben. Und da es im Beamtentum keinen Anspruch auf Beförderung gibt, sind demzufolge auch längerfristig ggf. höherwertige Aufgaben zu erledigen. Part of the game.
Ob man damit den Beamten und deren Motivation und somit der Behörde einen Gefallen tut, ist ein anderes Blatt.
Ja, ich hätte wohl schreiben sollen "idealerweise wird man nach Aufgabe besoldet".
Um es noch mal klar zu stellen: Auch ich empfinde die Lösung in bw als unzulänglich und am Problem vorbei, mit dem Ziel ein paar Euro einzusparen. Vor allem, ein bei Beförderung oder Höherstufung abschmelzender Betrag ist ja der Gipfel der Absurdität.
Dennoch habe ich den Eindruck, dass immer wieder Leute die Grundsätze des Berufsbeamtentums verkennen. Dass sich die Besoldung an der vierköpfigen Familie mit Alleinverdiener orientiert, bedeutet ja nicht, dass Kind 1 und 2 "weniger Wert" sind. Kind 1 und 2 beziehen ihren "Zuschlag" eben aus der Grundbesoldung, für Kind 3+ reicht es dann nicht mehr.
Nach "Leistung" wird zumindest hier gar keiner bezahlt, sondern nach Aufgabe besoldet. Alle mit dem gleichen Amt bekommen hier die gleiche Grundbesoldung, unabhängig von der individuellen Leistung. Ich denke so ist es ja auch gedacht.
Bestimmt haben wir jetzt eine Lehrerschwemme, weil er sich so viel mehr lohnt, im HD verbeamtet zu werden /s.
Moin!
Ich habe gestern mit dem sehr freundlichen LBV-Sachbearbeiter Besoldung gesprochen. Dieser meinte es gäbe schon die ersten Widersprüche zum neuen Gesetz, wie die Widersprüche gehandhabt werden sollen, welche eben vor dem 01.01.2020 eingelegt wurden, sei noch nicht abschließend geklärt und er gehe davon aus, dass durch die Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 die Eingangsbesoldung mD erneut nicht den Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG entsprechen.......
Natürlich nicht. Und aktuell trennt der mD nur 4 Euro Mindestlohn. Wird auch sportlicher
Natürlich nicht. Und aktuell trennt der mD nur 4 Euro Mindestlohn. Wird auch sportlicher
Du vergisst da immer die Sozialabgaben, die ja im Mindestlohn enthalten sind: KV ca, 7,9 %, Rentenversicherung 9,3% und Arbeitslostenversicherung 1,2% - Summe ca. 18,4 %
So landet man - will man den Stundenlohn vergleichen bei etwa 9,84 Euro.
Nimmt man jetzt A7 Stufe 1 (A7 gibt es eigentlich ja so gut wie nicht mehr), dann landet man bei einem Stundenlohn 41h-Woche bei etwa 16 Euro, also 6 Euro mehr (2800 / 175 Monatsstunden...).
Natürlich nicht. Und aktuell trennt der mD nur 4 Euro Mindestlohn. Wird auch sportlicher
Du vergisst da immer die Sozialabgaben, die ja im Mindestlohn enthalten sind: KV ca, 7,9 %, Rentenversicherung 9,3% und Arbeitslostenversicherung 1,2% - Summe ca. 18,4 %
So landet man - will man den Stundenlohn vergleichen bei etwa 9,84 Euro.
Nimmt man jetzt A7 Stufe 1 (A7 gibt es eigentlich ja so gut wie nicht mehr), dann landet man bei einem Stundenlohn 41h-Woche bei etwa 16 Euro, also 6 Euro mehr (2800 / 175 Monatsstunden...).
Der Mindestbeamtenlohn liegt also etwa 50% über dem Mindestlohn Arbeitnehmer.
Hast du die PKV bei den Beamen auch berücksichtigt?
Hast du die PKV bei den Beamen auch berücksichtigt?
stimmt, man lasse also die 7,9% KV aussen vor. Dann sind es immer noch 5 Euro mehr - und in A8 fast 6.
Man könnte auch einfach nur in Endstufe zahlen, würde das Problem lösen und wäre sowieso gerechter ;D
Der DRB BW hat nun einen Musterwiderspruch veröffentlich:
https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/233-widerspruch-gegen-die-besoldung-2022
Unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz bitte ich, die Verfassungsmäßigkeit der mir gewährten Besoldung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Meine nachfolgenden Ausführungen sind nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung.
Hast du die PKV bei den Beamen auch berücksichtigt?
stimmt, man lasse also die 7,9% KV aussen vor. Dann sind es immer noch 5 Euro mehr - und in A8 fast 6.
Man könnte auch einfach nur in Endstufe zahlen, würde das Problem lösen und wäre sowieso gerechter ;D
Das wäre ja die Vorstufe zum Kommunismus! Aber Endstufe als Eingangsamt wäre was... Man darf doch träumen oder?
Auf der anderen Seite handelt es sich um das Schreiben des DRB - wer sollte es also besser wissen, wie ein Widerspruch zu formulieren ist, als die Richter selbst?Ich gebe eher Ozymandias recht. Viele Richter haben in ihrem Leben vermutlich noch nie einen Widerspruch verfasst. Möglicherweise während ihrer Ausbildung gerade einmal zwei, drei oder fünf Widerspruchsbescheide. Und nur, wenn sie Verwaltungsrichter sind, haben sie regelmäßig mit Widersprüchen und Widerspruchsbescheiden zu tun. Dies wiederum aber auch nur in Ländern, in denen Widerspruchsverfahren noch durchgeführt werden. Sich an den Richtern zu orientieren, kann deshalb fatal sein.
Auf der anderen Seite handelt es sich um das Schreiben des DRB - wer sollte es also besser wissen, wie ein Widerspruch zu formulieren ist, als die Richter selbst?Ich gebe eher Ozymandias recht. Viele Richter haben in ihrem Leben vermutlich noch nie einen Widerspruch verfasst. Möglicherweise während ihrer Ausbildung gerade einmal zwei, drei oder fünf Widerspruchsbescheide. Und nur, wenn sie Verwaltungsrichter sind, haben sie regelmäßig mit Widersprüchen und Widerspruchsbescheiden zu tun. Dies wiederum aber auch nur in Ländern, in denen Widerspruchsverfahren noch durchgeführt werden. Sich an den Richtern zu orientieren, kann deshalb fatal sein.
Für seinen Widerspruch muss man zum einen bedenken, was Ozymandias geschrieben hat: Über den Widerspruch hinaus kann man bei der Klage nicht gehen. Zum anderen darf die Widerspruchsbehörde den Widersprüchen gar nicht stattgeben. Eure Widersprüche müssen abgelehnt werden. Je ausführlicher die Widersprüche sind, desto ausführlicher müssen die Widerspruchsbescheide ausfallen. Da alles in der Regel noch mal in der Klageschrift – wenn auch zusammengefasst – wiedergegeben wird, produziert ein umfangreicher Widerspruch mit einem noch umfangreicheren Widerspruchsbescheid, eine noch umfangreichere Klage. Das nützt am Ende niemandem. Und die Richter sind nachher die, die sich beklagen, weil die Klagen so umfangreich sind ... ::)
Danke.
Gibt es noch sinnvolle Kürzungsvorschläge?
Danke.
Gibt es noch sinnvolle Kürzungsvorschläge?
Ich habe noch eine Frage zu der kurzen Frist bis 27.12.2022, was hast du vor, wenn der Dienstherr diese Frist nicht einhält?
Ich würde schriftlich mit Unterschrift empfehlen. Am besten per Einwurfeinschreiben so kurz vor Jahresende.Hast du dann geklagt, wenn auf einrede der Verjährung verzichtet wurde?
Am besten auch gleich eine Kopie für die eigenen Unterlagen ausdrucken (hilfreich bei einer Klage).
Ich habe Mitte des Jahres den Musterwiderspruch vom BLV (Berufsschullehrerverband) verwendet. Für den 2022 Widerspruch hat BW nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Wäre interessant, ob das bei anderen der Fall war.
2020 war der vom BLV der einzige Musterwiderspruch für BW der öffentlich einsehbar war. Mittlerweile ist der aber nur noch für Gewerkschaftsmitglieder einsehbar. Dort habe ich immer nur das Jahr geändert und jetzt 2-3 Sätze zum 4-Säulen-Modell hinzugefügt. Ich werde den Widerspruch für 2023 bereits im Januar absenden.
Ich finde den vom DRB BW eigentlich ganz gut, auch wenn er so lange ist. Da er aber für die R-Besoldung geschrieben ist, muss man zwingend ein paar Stellen für die A-Besoldung ändern.
Wenn das Forum jetzt gerade so aktiv ist und die Zeit aufgrund des nahenden Jahresschluss drängt:
1. Welchen Widerspruch benutzt ihr jetzt? Den der Richter? Den von Swen? Hier würde mich ein Beispiel von Ozymandias sehr interessieren.
2. Reicht hierbei auch der digitale Briefkasten (Nachricht senden im Portal) des LBV als Nachweis?
Vielen Dank und schönen Sonntag!
In BW ist der Widerstand allgemein sehr gering, gegen das 4-Säulen-Modell kam bisher fast nichts außer vom DRB BW. Betroffen sind auch fast nur der höhere Dienst und Richter, etc. niedrigere Besoldungsgruppen und Leute mit Kindern bekamen ja teilweise ordentlich Knete...
GEW BW vertritt ja auch einige Leute, da kam noch nichts von denen für 2022 überhaupt.
Es wurde nur auf die Einrede der Verjährung für 2022 verzichtet. D.h. ich habe bis zu 3 Jahre Zeit für eine Untätigkeitsklage.
2020 und 2021 haben die noch akzeptiert. Wenn ich den 2023 Widerspruch im Janur abschicke, sind es bereits 4 Kalenderjahre, dann lohnt sich langsam die Klagerei. Mal schauen ob der Widerspruch 2023 überhaupt noch ruhend gestellt wird.
Bzgl lbv digital:
Hier wurde gesagt, dass digitale Widersprüche statthaft seien.
Ich hoffe, dass dies anderen hilft. Und vielen Dank an diejenigen, die empfehlen, sich bei der PKV zu melden.
Liebe Users, sorry für mein fehlerhaftes Deutsch. Ich wollte meine Erfahrung weitergeben, dass es sich wirklich lohnt, auch ohne Kinder und vor dem Pensionsantritt die PKV zu kontaktieren.
Ich wurde 2019 verbeamtet (bin Mitte 30 Jahre alt) und hatte die "neue" 50%ige Beihilfe auch im Ruhestand. Jetzt, wo ich die "alte" Beihilfe habe, immer noch mit 50% im aktiven Dienst, habe ich die PKV trotzdem angeschrieben. Meine monatlichen Beiträge sinken nun um 40 EUR (50 EUR jetzt, wo der Coronazuschlag entfernt ist).
Ich hoffe, dass dies anderen hilft. Und vielen Dank an diejenigen, die empfehlen, sich bei der PKV zu melden.
Dürften wohl weniger Altersrückstellungen anfallen.Müsste das denn nicht automatisch jetzt von der PKV kommen wenn es so wäre?
Dürften wohl weniger Altersrückstellungen anfallen.Müsste das denn nicht automatisch jetzt von der PKV kommen wenn es so wäre?
Gleich mal morgen nachfragen.
Bzgl. PKV: Die Debeka plant bsw. lt. meinem Berater für Februar eine großangelegte Mailingaktion, die Beiträge sollen rückwirkend zum Januar korrigiert werden. Info ohne Gewähr. Ich habe die Umstellung bereits jetzt schon manuell angestoßen.
Ich habe meinen neuen Versicherungsschein bereits erhalten und dem LBV vorgelegt. Auch Debeka.
Bzgl. PKV: Die Debeka plant bsw. lt. meinem Berater für Februar eine großangelegte Mailingaktion, die Beiträge sollen rückwirkend zum Januar korrigiert werden. Info ohne Gewähr. Ich habe die Umstellung bereits jetzt schon manuell angestoßen.
D.h. Die Debeka hinkt hinterher bei einer Änderung die seit Monaten bekannt war? Klar bis der Landtag entschieden hat war November/Dezember, aber das ist schon irgendwie traurig.
Hat dein Berater dir gesagt wie sich bei dir das auswirken wird?
Um auch mal etwas Positives zu sagen:
Ich habe meinen DEBEKA-Berater angeschrieben, schon 5 Tage später war er da, um mir den neuen Beitrag zu berechnen. Keine 3 Tage später habe ich dann den neuen Versicherungsschein bekommen. Das lief alles ziemlich gut und schnellBzgl. PKV: Die Debeka plant bsw. lt. meinem Berater für Februar eine großangelegte Mailingaktion, die Beiträge sollen rückwirkend zum Januar korrigiert werden. Info ohne Gewähr. Ich habe die Umstellung bereits jetzt schon manuell angestoßen.
D.h. Die Debeka hinkt hinterher bei einer Änderung die seit Monaten bekannt war? Klar bis der Landtag entschieden hat war November/Dezember, aber das ist schon irgendwie traurig.
Hat dein Berater dir gesagt wie sich bei dir das auswirken wird?
Hallo zusammen,
Ich hätte mal eine Frage zum sogenannten "4 Säulen Modell".
Was passiert, wenn sich ein Beamter z. B. mit dem Besoldungsamt A8 auf eine ausgeschriebene Planstelle bei einen Ministerium in Baden-Württemberg bewirbt und nun versetzt werden soll. Gehen wir mal davon aus, dass sich beide Dienstherrn einig sind.
Wird diese/r Beamt/in dann in Baden-Württemberg gleich auf A9, im Rahmen des o. g. Modells, befördert?
MfG Muesli2.
Ein verheirateter Beamter mit drei Kindern verdient
zum Berufseinstig im niedrigsten Eingangsamt
(A 7) in der 1. Erfahrungsstufe nunmehr insgesamt
4.538,81 € (2.769,20 € [Grundgehalt] + 82,69 €
[Amtszulage] + 158,80 € [Ehezuschlag] + 138,84 €
+ 50 € [1. Kind] + 138,84 € + 450 € [2. Kind] +
750,44 € [3. Kind]) und damit geringfügig (280 €)
weniger als ein lediger Richter Staatsanwalt zu Be-
rufsbeginn mit 4.819,92 €. Sollte der erstgenannte
Beamte sogar 4 Kinder haben (+ weitere
750,44 €), verdient er mit 5.289,25 € sogar mehr
als ein lediger planmäßiger Richter (R 1 in der
3. Erfahrungsstufe: 5.211,60 €). Dem Beamten
des niedrigsten Eingangsamtes, der im Übrigen ab
dem fünften Kind mehr Familienzuschlag als
Grundgehalt erhält, sei ein solches Einkommen
gegönnt.
Ohne Widerspruch keine Knete. Hätte vielleicht eine kleine Nachzahlung gegeben bei den genannten Daten.
Für 2022 kann man aber noch bis Jahresende Widerspruch einlegen:
https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx (Diesen Widerspruch muss man auf die A-Besoldung anpassen, aber erklärt alle offenen Probleme ganz gut).
Finde es eigentlich frech, dass die ganzen Mitteilungen ohne Rechtsbehelfbelehrung erfolgen. Fast niemand kennt die Widerspruchsregelungen bei der eigenen Besoldung.
Cool, Danke!!!
Der BBW hat sich hierzu auch geäußert:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/das-neue-angebot-und-seine-tuecken/
Zu köstlich wie jetzt noch auf diese Art versucht wird die möglicherweise in Gang gesetzte Selbstzersetzung aufzuhalten. Fakt ist: Weniger junge Beitragszahler in der PKV machen das System für die Bestandsversicherten auf Dauer kostspieliger. Der BBW versteht, dass das womöglich der erste Stein war, der aus der Mauer geschlagen wurde und damit die Axt an ein lange geltendes Privileg angesetzt wurde.
Ich finde es jedoch gut wenn einem Beamten Wahlfreiheit geboten wird und dies auf Dauer hoffentlich die Beitragsbasis der GKVen verbessert, auf deren Schultern ja auch die Kosten der Zuwanderung abgeladen werden, wohingegen sich PKV-Versicherte hier einen schlanken Fuß machen, obwohl ja immer laut posaunt wird, es handele sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Wer wird wohl den Weg der GKV gehen? Vor allem Familien, Kranke , Alte und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst. Die dürften mehr Kosten verursachen als sie einzahlen. Viel Spaß.
Wer wird wohl den Weg der GKV gehen? Vor allem Familien, Kranke , Alte und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst. Die dürften mehr Kosten verursachen als sie einzahlen. Viel Spaß.
Ah ja... jetzt erklär mir mal bitte, warum der mD so viel kränker als der gD/hD ist und mehr Kosten verursacht, als er einzahlt. Bin gespannt.
Wer wird wohl den Weg der GKV gehen? Vor allem Familien, Kranke , Alte und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst. Die dürften mehr Kosten verursachen als sie einzahlen. Viel Spaß.
Ah ja... jetzt erklär mir mal bitte, warum der mD so viel kränker als der gD/hD ist und mehr Kosten verursacht, als er einzahlt. Bin gespannt.
1. Zahlt er aufgrund seiner niedrigeren Alimentation weniger in die GKV.
2. Dürften die Tätigkeiten körperlich belastender sein und sich dementsprechend auch negativer auf die Gesundheit auswirken.
3. Menschen mit geringerer Bildung sind häufiger von Erkrankungen betroffen, sie neigen eher zu einem ungesunden Lebensstil. (Quelle: Bertelsmann)
Die größten Kostentreiber werden aber vermutlich Familien und Kranke sein.
Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen; nicht wie bei der PKV mit einkommensunabhängigen Beiträgen. D.h. mD wird weniger einzahlen als der gD/hD. Bei vergleichbaren Krankheiten bzw. Arztkosten, wird der mD in Summe also "teurer" als der gD/hD. Zumindest würde ich mir die Aussage so erklären.
Edit: Wurde schon erklärt. Sorry für Doppelpost.
Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen; nicht wie bei der PKV mit einkommensunabhängigen Beiträgen. D.h. mD wird weniger einzahlen als der gD/hD. Bei vergleichbaren Krankheiten bzw. Arztkosten, wird der mD in Summe also "teurer" als der gD/hD. Zumindest würde ich mir die Aussage so erklären.
Edit: Wurde schon erklärt. Sorry für Doppelpost.
Das mag so sein, ich betrachte das aber anders:
Brutto mD zwischen 2850 und 4500 ohne Familienzuschläge ergibt Beiträge in der GKV zwischen 444 und 702 Euro. Da ist die GKV verglichen mit der PKV kaum interessant.
Um Fair zu sein müsstest du bei deinen GKV Beiträgen die Pauschale Beihilfe einrechnen. Dann ergibt sich bei 2850 ca. 267,19 € und bei 4500 ca. 406,13 €
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
Statt 12 Stufen gibt es jetzt nur noch 10. Das sollte man berücksichtigen.
Würde es auch so sehen. Dann hilft nur ein Widerspruch.
Würde es getrennt von einem Antrag und Widerspruch bezüglich amtsangemessener Alimentation mitteilen.
Das Landesamt kommt gerade mit der Arbeit nicht mehr hinterher, wird eine Weile dauern....
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476
Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476
Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.
Das Finanzministerium erscheint dabei recht entspannt, auch weil es den Klagen wenige Erfolgsaussichten einräumt und darauf verweist, man habe einen „Puffer“ in die Reformen eingebaut, um eben möglichen Klagen vorzubeugen.
Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Beamten u.a. in Krankheitsfällen gewährten Beihilfe und ihrer Einschränkung durch eine Kostendämpfungspauschale insbesondere im Hinblick auf deren Differenzierung nach Besoldungsgruppen sowie hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens prozeduraler Begründungspflichten des Gesetz- oder Verordnungsgebers fortzuentwickeln.
Hallo.
Leider immer noch keine Nachzahlung des Familienzuschlags für die Kinder nach erfolgtem Widerspruch 2017 bei den März Bezügen.
Gesetz ist doch längst verabschiedet. Da kann man doch mal in die Pötte kommen beim LBV.Keine Auszahlung, keine Informationen ob und wann die Nachzahlung erfolgt ....
Traurig 😢
Man kann doch nicht immer auf Zeit spielen.
Es gat ja schließlich ewig gedauert bis das Gesetz verabschiedet worden ist. Dann doch jetzt etwas Beschleunigung für das Volk....
Guten Morgen.
hier mal eine Frage zur Umsetzung des 4 Säulen Modells.
Genauer zur rückwirkenden Zahlung von kinderbezogenen Zuschlägen für die Jahre vor 2020.
Ich habe Widerspruch eingelegt im Jahr 2017. Mir wurde seitens des LBV bescheinigt, dass ich
nicht jährlich einen neuen Widerspruch einlegen muss, sondern dass das Verfahren bis zur Entscheidung
ruhend gestellt wird. Nun ist ein Gesetz da,habe aber immer noch keine rückwirkenden Zahlungen (3Kinder)
erhalten (aktuell Februar Bezüge).
Weiß da jemand Bescheid ?
Das finde ich auch interessant. "Im Laufe des Jahres 2023" kann noch lange dauern. Verstehe aber auch nicht, was daran so schwierig sein soll.Hallo.
Leider immer noch keine Nachzahlung des Familienzuschlags für die Kinder nach erfolgtem Widerspruch 2017 bei den März Bezügen.
Gesetz ist doch längst verabschiedet. Da kann man doch mal in die Pötte kommen beim LBV.Keine Auszahlung, keine Informationen ob und wann die Nachzahlung erfolgt ....
Traurig 😢
Man kann doch nicht immer auf Zeit spielen.
Es gat ja schließlich ewig gedauert bis das Gesetz verabschiedet worden ist. Dann doch jetzt etwas Beschleunigung für das Volk....
Nicht, dass ich auch regelmäßig warten müsste, aber meine letzter Beihilfeantrag war Eingang 6. Mai Auszahlung 12. Mai. Von den bis zu 6 Wochen zu Jahresanfang merke ich gerade nichts mehr.
Besoldungsgruppe A13
Habe einen Monat Zeit, um gegen diese Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.
Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 wird abgelehnt.
Weiß nun nicht, was ich tun soll.
Bin ich echt der Einzige, der diese Ablehnung bekommen hat?
Das 4-Säulen-Modell ist wie gesagt mit Absicht so gestaltet, dass hohe Besoldungsgruppen leer ausgehen und niedrige mit Kindern sehr viel mehr Geld erhalten. Das verletzt aus meiner Sicht das Abstandsgebot.
Ich würde gegen Ende der Widerspruchsfrist Widerspruch ohne Begründung einlegen und eine Begründung ankündigen. (Abstandsgebot nicht berücksichtigt, Begründungspflicht unzureichend erfüllt, etc.).
Ziel ist es Zeit zu gewinnen, bis das BVerfG z.B. über Bremen entscheidet und dann kann man schauen ob die Chancen steigen.
Der Widerspruch wird, egal was man schreibt zu 100% abgelehnt. Es hilft nur eine Klage und bei der Klage muss das Verwaltungsgericht, die Frage dem BVerfG vorlegen. Alles andere hat keine Aussicht auf Erfolg. So sieht der Weg aus, den man in höheren Besoldungsgruppen bestreiten muss. In die Klage man in der Regel auch die Folgejahre einbeziehen.
Sicherlich nicht der einzige, nur der einzige der sich bislang hier gemeldet hat. Viele haben erst ab 2020 den Antrag gestellt. Die Anträge werden derzeit Stück für Stück abgearbeitet. Viele bekommen etwas Geld wegen niedrigen Besoldungsgruppen und Kindern und geben sich damit zufrieden. Höhere Besoldungsgruppen müssen ihre Rechte aktiv einfordern, auch wenn die Erfolgschance ungewiss ist.
Ungewiss deshalb, da noch niemand gewonnen hat und man zwingend vor das BVerfG muss um zu gewinnen.
Vor kurzem wurden in Berlin Klagen von höheren Besoldungsgruppen abgewiesen.
In BW wird mit Hand und Fuß dafür gekämpft, die Kosten der "Besoldungsrevolution" so klein wie möglich zu halten.
[...]
Vor kurzem wurden in Berlin Klagen von höheren Besoldungsgruppen abgewiesen.
[...]
[/quote
Da würde mich mal die Begründung für die Klageabweisung interessieren? Liegt die öffentlich vor?
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.06.2023&Aktenzeichen=26%20K%20128.23
Leider noch nicht veröffentlicht.
https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx
Der DRB BW einen guten Musterwiderspruch veröffentlicht, den man für 2018 abwandeln könnte.
Alle Länder versuchen die Besoldung auf andere Arten zu reparieren, deshalb ist schwer hervorzusehen, inwieweit die baldige Bremer-Entscheidung auf BW einwirken wird.
Man kann hoffen, dass andere BVerfG Entscheidungen Auswirkungen auf BW haben und BW mehr auf das Abstandsgebot achtet, aber man sollte wenn man den Verfahrensweg bestreiten will, nicht zu sehr damit planen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.06.2023&Aktenzeichen=26%20K%20128.23
Leider noch nicht veröffentlicht.
https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx
Der DRB BW einen guten Musterwiderspruch veröffentlicht, den man für 2018 abwandeln könnte.
Alle Länder versuchen die Besoldung auf andere Arten zu reparieren, deshalb ist schwer hervorzusehen, inwieweit die baldige Bremer-Entscheidung auf BW einwirken wird.
Man kann hoffen, dass andere BVerfG Entscheidungen Auswirkungen auf BW haben und BW mehr auf das Abstandsgebot achtet, aber man sollte wenn man den Verfahrensweg bestreiten will, nicht zu sehr damit planen.
Ich habe in Erinnerung, dass Sven den Musterwiderspruch zu lang fand und riet sich kurz zu halten.
Hallo zammthing, Wieviele Kinder hattest du in den Jahren 2018 und 2019?
Ich muss meinen Frust loswerden:
Im Vergleich zu Thüringen hinken wir in BW bei A14 Stufe 7 mit zwei Kindern nun knapp 10% hinterher, wenn man auf 40h umbasiert. Und das im einem Hochlohnland! Mit den nun völlig unterschiedlichen Besoldungsgesetzen als Ausfluss der Rechtsprechung des BVerG und den damit verbundenen unterschiedlichen Gehältern komme ich nicht mehr zurecht. Da mein Berufsprofil auch in der freien Wirtschaft gefragt ist, werde ich mich nun tatsächlich dran machen, dort meinen Marktwert zu ermitteln. Irgendwo hat das Ganze auch seine Grenzen. Ich hätte mir beim Einstieg vor 13 Jahren nie gedacht, dass es so grottig wird. Einen Abschlag gegenüber der PW habe ich immer bewusst in Kauf genommen. Aber dass wir uns irgendwann so weit von der Arbeitsmarktrealität für Fach-/Führungskräfte entfernen (siehe 41-Stunden-Woche als Basis), wäre mir im grundsätzlichen Vertrauen auf die Vernunft der handelnden Regierungen nie in den Sinn gekommen.
Es grüßt euch ein massiv frustrierter Beamter...
Besoldungsgruppe A13
Habe einen Monat Zeit, um gegen diese Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.
Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 wird abgelehnt.
Weiß nun nicht, was ich tun soll.
Bin ich echt der Einzige, der diese Ablehnung bekommen hat?
bbb) Der Kläger hat mit am 00.00.0000 eingegangenem Schreiben vom 00.00.0000 Widerspruch "gegen die C1. ab Januar 2013" eingelegt. Er begehrt die amtsangemessene Alimentation rückwirkend zum 00.00.0000. Eine zeitliche Grenze seines Antrags für die Zukunft lässt sich seinen Ausführungen nicht entnehmen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger auf das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 Bezug nimmt; der Kläger zieht dieses Gesetz lediglich im Rahmen seiner Begründung heran, um aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber weiterhin nicht bereit sei, seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Dass solche Anträge zu Recht dahingehend auszulegen sind, dass auch die Gewährung höheren Familienzuschlags begehrt wird, entspricht im Übrigen der Erlasslage des Beklagten (vgl. Erlass vom 15. Dezember 2021 - B 2020 - 14.3 - IV A 6).
Hat denn nun bereits jemand einen positiven Bescheid - sprich auch Kohle erhalten für die Jahre vor 2020?
Meine Partnerin hat nun eine Ablehnung vor 3 Wochen erhalten (sie hat auch keine Kinder) - haben darauf erneut Widerspruch eingelegt.
Ich habe bisher noch keine Nachricht erhalten (habe 2 Kinder) - Problem ist - ich kann mich nicht erinnern einen Einspruch eingelegt zu haben (sollte aber, da wir das immer gemeinsam machen) - einen Eingang im Kundenportal des Einspruchs (aus dem Jahr 2017 für 2017 und folgende) konnte ich aber weder bei ihr noch bei mir finden.
Dann kommt das LBV so langsam ins Rollen... wird wohl nach Eingang des Widerspruchs vorgegangen, nach Nachnamen oder völlig willkürlich?
Dann kommt das LBV so langsam ins Rollen... wird wohl nach Eingang des Widerspruchs vorgegangen, nach Nachnamen oder völlig willkürlich?
Ich habe am 22.12.2017 Einspruch eingelegt. Nach welchem Schema die vorgehen, kann ich nicht sagen.
Guten Morgen zusammen,
Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes
Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022 (https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022)
Vielen Dank für eure Hilfe.
Guten Morgen zusammen,
Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes
Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022 (https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022)
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gerade mal kurz nachgerechnet:
Seite 113 Fehlbetrag 2022 in BW:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf
Seite 61 Thüringen Fehlbeträge, Regelsätze ab 2023 ausgewiesen:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf
Wenn man nur die Änderung des Bürgergelds betrachtet (Die Thüringen für 2023 ausweist), existiert seit dem 01.01.2023 erneut ein Fehlbetrag von 168,44 Euro monatlich in BW. Mit gestiegenen Wohnkosten, höherer PKV, etc. könnte der Fehlbetrag erneut wieder bei 300 Euro monatlich liegen.
Bislang tut sich hier nichts. Der Verfassungsbruch wird weiterhin hingenommen.
Anhebung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13
Meine Frau ist Grundschullehrerin und es würde mich natürlich freuen, wenn sie in A13 besoldet wird. Angemessen wäre es allemal, wenn man bedenkt, was sie leistet.Gymnasiallehrer fangen mit a13 an.
Die Grundsätzliche Attraktivität aller Beamter, egal in welchem Arbeitsfeld, ist dadurch aber noch lange nicht gesteigert. Was haben die Ämter oder Polizisten davon, wenn Grundschullehrer besser besoldet werden?
Das bringt erstmal fast gar nix. Man muss das System grundsetzlich attraktiver machen und nicht nur an einer Schraube drehen, an derer man eh keine Chance mehr hat es nicht zu tun, weil andere Bundesländer hier bereits Nägel mit Köpfen gemacht haben. In HH bspw. sollen Grundschullehrer wie Gymnasiallehrer besoldet werden. Das wäre ja A14 bei uns in BW. Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob Gymnasiallehrer in HH A14 sind oder A13.
Zusammengefasst: Es muss sich wesentlich mehr ändern, um die Attraktivität zu steiern als die Anhebung der Grundschule.
Ist in BW das Studium nicht gleichlang? In den meisten Bundesländern ist es gleichwertig. In NRW ist das Studium zu 90% identisch mit
kleinen Unterschieden beim fachlichen und pädagogischen Anteil.
Also ich kann sagen, dass je älter die Kinder werden, der Unterricht leichter wird bzw die Nerven mehr geschont werden. Hier jetzt von einer höherwertigen Tätigkeit auszugehen ist absurd, was der Gesetzgeber ja zum Glück ähnlich sieht.Das kann sein, muss aber nicht.
Wäre ja gut, wenn man sieht, dass Sek2 Schulformen noch immer keinen Mangel haben. Wenn wir von Lehrermangel reden, meint man ausschliesslich Grundschule und Sek1. Also nur zu: studiert mehr auf Sek 1 und GrundschuleDas stimmt aber nicht.
. Denn am Ende muss eine berufsständische Lehrkraft in Deutschland, die verbeamtet wird, über einen Masterabschluss verfügen, der formal auf derselben Studienlänge basiert und formal dasselbe Niveau des Abschlusses dokumentiert.
Von daher entfällt der sachliche Grund, wieso Lehrkräfte in unterschiedliche Besoldungsgruppen eingruppiert werden könnten, worauf die Politik in den verschiedenen Rechtskreisen nach und nach reagiert (hat), um es zumeist als einen politischen Prozesse der Anerkennung von Lehrkräften und ihrer Leistung darzustellen. Tatsächlich geht es darum aber allenfalls mittelbar.
Die Hebungen, die in den jeweiligen Besoldungsrechtskreisen durchgeführt wurden bzw. geplant sind dienen aus meiner Sicht einzig fiskal-politschen Sparmaßnahmen, um der Mehrheit der Beamtenschaft eine amtsangemessene Alimentation zu verwehren.
Voraussetzung für eine Verbeamtung als grundständige Lehrkraft in Deutschland ist meines Wissens in allen bundesdeutschen Rechtskreisen weiterhin ein Masterabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt hier einheitlich zehn Semester. Baden-Württemberg hat Unterregelungen gefunden, ohne formal diese zehn Semester anzutasten, wenn ich das richtig sehe. Als Folge bleibt m.E. das bestehen, was ich gestern geschrieben habe, da grundsätzlich die formalen Kriterien und erst ggf. nachrangig individuelle herangezogen werden (können). Vorauszusetzen dürfte also ein zehnsemestriges Masterstudium sein, ggf. kann die Zeit des Vorbereitungsdiensts unterschiedlich betrachtet werden, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht, denke ich, um sachlich den Unterschied zwischen A 12 und A 13 zu begründen, also eine deutlich unterschiedliche Ämterwertigkeit hinsichtlich der Qualifikation und Verantwortung. Dahingegen kann dieser Unterschied der verschieden langen Vorbereitungsdienste unterschiedliche Zulagen innerhalb derselben Besoldungsgruppe mit rechtfertigen, denke ich, da zwischen den verschiedenen Ämtern der dann einheitlich nach A 13 besoldeten Kolleginnen und Kollegen so weiterhin eine unterschiedliche Ämterwertigkeit aufrechterhalten werden kann, die allerdings nicht so weitgehend mehr wäre, dass sie die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsgruppen sachlich rechtfertigen könnte. So wäre zumindest meine Interpretation.In Bayern gibt es weiterhin nach Schulformen spezifizierte Staatsexamina mit unterschiedlicher Regelstudienzeit (Lehramt an Grundschulen 7 Semester, Lehramt an Gymnasien 9 Semester), dennoch soll hier auch einheitlich nach A13 eingestellt werden.
Für uns ältere Kolleginnen und Kollegen waren dahingegen unterschiedliche Regelstudienzeiten zwischen den verschiedenen Lehrämtern zumeist als Regelfall gegeben, auch war der Vorbereitungsdienst im gymnasialen Lehramt grundsätzlich in zwei Jahren zu absolvieren, was in anderen Lehrämtern nicht so geregelt war. Dieses unterschiedliche Qualifizierungsniveau konnte sachlich zur Rechtfertigung unterschiedlicher Eingruppierungen herangezogen werden. Denn die gymnasiale Regelstudienzeit betrug vielfach zehn Semester, was in anderen Lehrämtern so nicht galt, auch war der Vorbereitungsdienst in den anderen Lehrämtern zumeist auf anderthalb Jahre begrenzt (das habe ich allerdings nicht jeweils für alle Bundesländer geprüft). Insofern wäre es Baden-Württemberg ggf. möglich (gewesen), die Höhergruppierung nach A 13 nur für die Lehrkräfte vorzunehmen, die tatsächlich über einen Masterbaschluss verfügen - ggf. hätte man sich damit aber der Gefahr ausgesetzt, gegen das Gleichheitsprinzip zu verstoßen, denke ich (ich stecke nicht tief genug in der Materie drin, um das beurteilen zu können), sodass das ggf. mit den Ausschlag dafür gegeben hat, dass man nun alle Kolleginnen und Kollegen anheben will, wenn man das denn tatsächlich so vorhat (es kommt mir flüchtig betrachtet so vor, als wenn die Bündnisgrünen bzw. die Landesregierung von anderen Zahlen Betroffener ausgehen als die Gewerkschaften; allerdings mag ich mich hier irren; denn wie gesagt, ich stecke nicht tief genug in eurer Landespolitik drin, um mir hier ein hinreichendes Urteil bilden zu können).
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe (https://optimalnachhilfe.de/nachhilfe-gesucht/studenten/mathematik) können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe (https://optimalnachhilfe.de/nachhilfe-gesucht/studenten/mathematik) können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.
Hallo Opa,
ich empfehle dann mal ein Studium Grundschullehramt, speziell nur Mathematik ist da gar nicht möglich. Zu den pädagogischen und didaktischen Lerninhalten, werden auch zusätzliche Fächer gefordert. Sie werden erstaunt sein, was da allein an Mathematik verlangt wird. Hier ein Überblick dazu, wie ein Studium Grundschullehramt aussieht.
Unterrichtsfach 1. Didaktikfach 2. Didaktikfach 3. Didaktikfach
Mathematik Deutsch Biologie Kunst
Chemie Musik
Deutsch als Zweitsprache http://Sport(4)
Geographie
Geschichte
Physik
ev./kath. Religionslehre
Politik und Gesellschaft
Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der
Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – ge-
währleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes getroffen werden.
Novellierung der Beihilfeverordnung (BVO)
Seit 2016 wird an einer Neufassung der Beihilfeverordnung gearbeitet. Maßgeblicher
Zweck ist eine formelle Neujustierung, so dass systematische und strukturelle Ände-
rungen im Vordergrund stehen. Aufgrund erheblicher rechtlicher Änderungsbedarfe
aufgrund jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, musste die Novellierung zwi-
schenzeitlich zurückgestellt werden. Die Arbeiten werden seit dem Jahr 2022 fortge-
setzt.
Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.
Seite 29Naja, der Bund hat ja auch deutlich niedriger geplant als am Ende rausgekommen ist. Spielt auch keine große Rolle.ZitatErhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der
Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – ge-
währleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes getroffen werden.
Seite 32ZitatNovellierung der Beihilfeverordnung (BVO)
Seit 2016 wird an einer Neufassung der Beihilfeverordnung gearbeitet. Maßgeblicher
Zweck ist eine formelle Neujustierung, so dass systematische und strukturelle Ände-
rungen im Vordergrund stehen. Aufgrund erheblicher rechtlicher Änderungsbedarfe
aufgrund jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, musste die Novellierung zwi-
schenzeitlich zurückgestellt werden. Die Arbeiten werden seit dem Jahr 2022 fortge-
setzt.
https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/221027_Bericht_FM_Staatshaushaltsplan_23-24.pdf
Seite 82
2022 bis 2024 6,85% höhere Personalausgaben eingeplant. Bei 1,1% mehr Mitarbeitern.
Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.
Besoldung I - Stand Besoldungsverfahren
In den Ende 2022/Anfang 2023 angestoßenen Besoldungsverfahren ist die Auswahl der
Musterkläger mittlerweile abgeschlossen; als Prozessvertreter haben wir die Kanzlei Neie
(Leipzig) gewinnen können. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat
widerspruchsfähige Bescheide verschickt; aktuell laufen die Widerspruchsverfahren an
und die verwaltungsgerichtlichen Klagen werden vorbereitet. Der geschäftsführende
Vorstand hat die Verfahren insbesondere auch bei dem Kennlerngespräch mit
Ministerialdirektor Engling am 12.07.2023 im Finanzministerium in Stuttgart thematisiert.
Hier mal ein Interessanter Antrag der CDU Fraktion an den Landtag zum Thema Alimentation von Richtern in BaWü.Die Beantwortungsfrist von Anträgen beträgt meines Wissens nach drei Wochen. Ich gehe aber davon aus, dass die Antwort das übliche Geblubber zum 4-Säulen-Modell enthalten wird. Zudem wird sicher darauf hingewiesen, wie toll die Landesregierung das 2020er Urteil umgesetzt habe. Auch bei der Besoldung der Staatsanwälte und Richter wird alles ganz super sein. Beim Stand der Berücksichtigung der Bürgergelderhöhungen und Entlastungspakete wird sicher auf die anstehenden Tarifverhandlungen verwiesen, dass nach deren Abschluss alles ganz toll geprüft werde. Und selbstverständlich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im ÖD einzigartig in der Arbeitswelt und durch die sinnstiftenden Arbeitsplätze benötige man auch keine konkurrenzfähige Bezahlung.
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf)
Auch Fragen zum 4-Säulen-Modell sind dabei....
Bin gespannt wann darauf geantwortet wird.
Die Beantwortungsfrist von Anträgen beträgt meines Wissens nach drei Wochen.
Ein unter Umständen je nach Entwicklung mehrfach
im Jahr 2023 vorzunehmender besoldungsgesetzlicher Nachbesserungsbedarf war
– insbesondere aufgrund eines jeweils notwendigen formellen Gesetzgebungsver-
fahrens – mit verhältnismäßigem Aufwand nicht durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund wird nach Vorliegen des nächsten Tarifabschlusses im
späten Herbst 2023 unter Einbeziehung der vielschichtigen Sachlage des gesam-
ten Jahres 2023 der Besoldungsbedarf neu zu berechnen und die künftige Be-
soldung festzulegen sein.
Hallo zusammen,Die Antworten sind ja fast wie von mir prognostiziert. Hanebüchen finde ich allerdings weiterhin die Begründung für die Stellenhebungen im mD und die damit einhergehende Erläuterung, warum die Hebungen nicht alle Besoldungsgruppen betreffen. Wer muss denn Digitalisierung und Einführung neuer Verfahren planen, organisieren, das Personal dazu motivieren und ggf. schulen sowie vor allem die notwendigen Entscheidungen treffen? Sicher nicht der mD. Warum die Anwender in den "Genuss" einer Stellenhebung kommen, die Entscheider der komplexen Vorgänge und Prozesse aber nicht, erschließt sich mir auch mit den nun weiteren Einlassungen nicht. Warum sollte die doch bereits stattfindende und noch kommende Änderung der Arbeitswelt im gD und hD bereits berücksichtigt sein, im mD jedoch nicht? Ich hoffe, die Klage des DRB BW wird irgendwann tatsächlich entschieden. Da bin ich genau auf diesen Teil sehr gespannt.
die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf
Interessant wird es ab Frage 8...
Hallo zusammen,Die Antworten sind ja fast wie von mir prognostiziert. Hanebüchen finde ich allerdings weiterhin die Begründung für die Stellenhebungen im mD und die damit einhergehende Erläuterung, warum die Hebungen nicht alle Besoldungsgruppen betreffen. Wer muss denn Digitalisierung und Einführung neuer Verfahren planen, organisieren, das Personal dazu motivieren und ggf. schulen sowie vor allem die notwendigen Entscheidungen treffen? Sicher nicht der mD. Warum die Anwender in den "Genuss" einer Stellenhebung kommen, die Entscheider der komplexen Vorgänge und Prozesse aber nicht, erschließt sich mir auch mit den nun weiteren Einlassungen nicht. Warum sollte die doch bereits stattfindende und noch kommende Änderung der Arbeitswelt im gD und hD bereits berücksichtigt sein, im mD jedoch nicht? Ich hoffe, die Klage des DRB BW wird irgendwann tatsächlich entschieden. Da bin ich genau auf diesen Teil sehr gespannt.
die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf
Interessant wird es ab Frage 8...
Hat denn nun bereits jemand einen positiven Bescheid - sprich auch Kohle erhalten für die Jahre vor 2020?
Meine Partnerin hat nun eine Ablehnung vor 3 Wochen erhalten (sie hat auch keine Kinder) - haben darauf erneut Widerspruch eingelegt.
Ich habe bisher noch keine Nachricht erhalten (habe 2 Kinder) - Problem ist - ich kann mich nicht erinnern einen Einspruch eingelegt zu haben (sollte aber, da wir das immer gemeinsam machen) - einen Eingang im Kundenportal des Einspruchs (aus dem Jahr 2017 für 2017 und folgende) konnte ich aber weder bei ihr noch bei mir finden.
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.
Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx
Danke.DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.
Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx
https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf
Ich sage ja, ansonsten muss man sich auf die diffuse Zusage verlassen.
https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf
https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf
Der Link ist leider nicht mehr erreichbar. Gibt es das noch zum Nachlesen?
(BLV-Formulierungsvorschlag Widerspruch Alimentation Stand 07/2023)
Absender:
…
Personal-Nr.:
An das
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach Datum
Widerspruch gegen den Bescheid vom …
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom ……………… (Datum) lege ich hiermit
Widerspruch
ein und beantrage mir eine
amtsangemessene Besoldung zu gewähren,
die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Begründung:
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg im Jahr 2022 durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom 15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) nicht hinreichend nachgekommen. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährten Bezüge verstoßen insbesondere gegen das Abstandsgebot.
Nachzahlungen auf Grundlage des BVAnp-ÄG 2022 für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 erfolgen derzeit gem. Art. 35 lediglich an Beamtinnen und Beamte für dritte und weitere Kinder sowie gem. Art. 34 Abs. 1 BVAnp-ÄG 2022 in Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 für das erste und zweite Kind. Als Angehöriger einer anderen Besoldungsgruppe bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder erhalte ich hingegen keine Nachzahlung. Hierdurch sehe ich mich in meinen Rechten verletzt. Durch die Berücksichtigung ausschließlich des o. g. Personenkreises erfolgt eine Verschiebung des Besoldungsgefüges insgesamt, an dem auch Beamte anderer Besoldungsgruppen bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder im Rahmen des Abstandsgebots anteilig partizipieren müssen.
Im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der beiden Beschlüsse des Zweiten Senats vom 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – möchte ich daher meine Rechte sichern und mein Verfahren offenhalten.
Da Musterverfahren insbesondere vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg eingereicht wurden, die auch für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 relevant sein dürften, beantrage ich meinen Widerspruch/Antrag vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.
Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?
Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?
Danke im Voraus fürs Aufklären.