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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: phantomghost am 05.03.2022 12:15

Titel: Höchstbetrag Trennungsübernachtungsgeld?
Beitrag von: phantomghost am 05.03.2022 12:15
Hallo liebe Community,
 
meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) werden demnächst (geplant ab 01.05.2022) an eine Bundesbehörde in Berlin abgeordnet. Zurzeit sind wir beide Landesbeamte. Für die Dauer der Abordnung beabsichtigen wir eine Wohnung in Berlin anzumieten, da die tägliche Rückkehr unzumutbar ist (Entfernung 250 Km). Die gemeinsame Wohnung am alten Dienstort soll beibehalten werden. 

Gibt es in diesem Fall einen Höchstbetrag für das Trennungsübernachtungsgeld?
Eine kleine (möblierte) zwei Zimmer Wohnung in Berlin kostet ja mitunter 1.300 € bis 1.500 € warm.
Nach Recherche in der TGV sowie im Internet konnte ich dazu nichts finden.
Ich habe auch schon die zuständige Abrechnungsstelle des BVA kontaktiert, nur bisher noch keine Antwort erhalten. Deshalb nochmal auf diesem Wege.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Titel: Antw:Höchstbetrag Trennungsübernachtungsgeld?
Beitrag von: SteffenV am 07.03.2022 07:10
Hallo,

nach Ablauf des 14. Tages werden die nachgewiesenen notwendigen, auf Grund eines Mietvertrages oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung zu zahlenden Kosten für eine wegen der dienstlichen Maßnahme bezogenen angemessenen Unterkunft erstattet.

Es gibt in dem Sinne keinen Höchstbetrag, jedoch werden von verschiedenen Ministerien Beträge bestimmt, bis zu denen die Angemessenheit pauschal unterstellt wird. D.h. wenn Du bis zu diesem Betrag etwas mietest, musst Du nicht nachweisen/prüfen lassen, ob die Unterkunft angemessen ist. Manche Ministerien kennen solch einen Betrag nicht. Für GB BMVg liegt dieser Betrag aktuell mKn für Singles bei 900,- Wie hoch der für Paare ist, kann ich nicht sagen. Falls Du dafür nichts findest, dann werden eben wie gesagt auch höhere Kosten erstattet. Das Problem ist der Einzugsbereich (bis zu 30km können zugemutet werden) und da findest Du in Berlin auf jeden Fall etwas. Ob das ne "schöne" Unterkunft ist, hat für die Erstattung keinerlei Bedeutung.

Ciao Steffen