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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: B4r1st4 am 26.04.2022 20:04

Titel: Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: B4r1st4 am 26.04.2022 20:04
Hallo,

Ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag.
Ich wurde im Oktober 2019 befristet für 2 Jahre eingestellt.
Als Zusatz steht im Arbeitsvertrag noch:

Die Befristung der Beschäftigung richtet sich nach § 30 TVöD i.V. m. §14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG.

Mein Vertrag wurde letztes Jahr bis Oktober 2022 um 1 Jahr befristet verlängert.
Dieses Jahr soll mein Vertrag um weitere zwei Jahre bis Oktober 2024 befristet verlängert werden.
Ich bin als Hausmeister angestellt, sprich, ich bin kein Wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Meine Frage ist jetzt, ist das so rechtens, dass mein Vertrag so lange befristet verlängert werden kann?

Vielen Dank Vorab.


Viele Grüße

Tim
Titel: Antw:Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: McOldie am 26.04.2022 20:55
Wie alt waren Sie denn beim Abschluss des befristeten Vertrages und wa?ren Sie vorher arbeitslos (ggf. wie lange)
Titel: Antw:Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: B4r1st4 am 26.04.2022 21:42
Ich war bei der Einstellung 37 Jahre alt und hatte einen 450 € Job.
Titel: Antw:Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: McOldie am 27.04.2022 14:54

Wenn es sich wirklich um eine Befristung ohne sachlichen Grund handelt, greift hier § 14 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungssetzes:
(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.
Insoweit dürfte die Geltendmachung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgsversprechend sein.
Titel: Antw:Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: Börnie am 30.06.2022 08:54
Soll die Verlängerung denn tatsächlich ohne sachlichen Grund stattfinden?
Eine Verlängerung (Neuabschluss) nach § 14 I TzBfG bei vorliegen eines sachlichen Grundes wäre nämlich zulässig, auch bei einer vorhergehenden sachgrundlosen Befristung!
Titel: Antw:Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: Börnie am 30.06.2022 08:58

Wenn es sich wirklich um eine Befristung ohne sachlichen Grund handelt, greift hier § 14 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungssetzes:
(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.
Insoweit dürfte die Geltendmachung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgsversprechend sein.

Wieso sollte hier der Abs. 3 gelten? Er hatte nicht das 52. LJ vollendet zum Beginn des befristeten AV... Das Wort "UND" überlesen?
Titel: Antw:Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: Isie am 30.06.2022 09:52
Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen. Diese sind nicht erfüllt. Also trifft die Schlussfolgerung von McOldie zu.
Titel: Antw:Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachlichen Grund
Beitrag von: Börnie am 30.06.2022 11:25
Sorry, hatte den letzten Satz von McOldie überlesen.