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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: emdy am 03.05.2022 21:39

Titel: Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: emdy am 03.05.2022 21:39
Jeder Beamte weiß, dass er keinen Anspruch auf Beförderung hat. Doch dürfte das für die hauseigene Personalverwaltung doch kein Freifahrtschein für grenzenlose Willkür sein. Oder doch? Wo und wann endet die Willkür, welche Ansprüche habe ich?

Konkreter Sachverhalt: Behörde im Geschäftsbereich des BMI. Die Beurteilungsrichtlinie des BMI wird bezüglich der Beurteilungsfrist seit über 10 Jahren mit Füßen getreten.

Es wird keine Auskunft erteilt, wann befördert wird und welche Noten für ein bestimmtes Amt erforderlich sind. Planstellen bleiben massenhaft frei. In der einen Beurteilungsrunde reicht eine mittelmäßige Kette, in der nächsten reicht eine deutlich bessere nicht mehr.

Ich freue mich über Rückmeldung von Personalern, die wissen, was sie tun.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: clarion am 03.05.2022 22:11
Hallo,

Ob ausgeschrieben wird, entscheidet die Behördenleitung. Wenn ausgeschrieben ist, besteht auch ein Bewerberverfahrensanspruch, Ob das Verfahren  ordentlich  durchgeführt  wurde, könnte man dann durch Akteneinsicht feststellen. Darin muss auch eine Begründung stehe, wenn ein Bewerbungsverfahren abgebrochen wird. Wenn der Bewerberverfahrensanspruch massenhaft mit den Füßen getreten wird, würde ich ja empfehlen,  dass man evtl. gemeinsam mit PR und anderen Betroffene  eine ordentliche Bearbeitung durchsetzt.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: emdy am 03.05.2022 22:53
Danke dir, ich rede allerdings insbesondere von Beförderungen auf gebündelten Dienstposten. Sagen wir mal die Bewertung des Dienstpostens ist A9-A11. Hat es sich damit erledigt, dass kein Anspruch auf Beförderung besteht oder gibt es einen Anspruch auf transparente und vor allem tatsächliche Personalentwicklung/Förderung?

Unser Personalrat ist wirkungslos.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: clarion am 03.05.2022 23:28
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: emdy am 04.05.2022 18:26
Da sich noch nicht viele Foristen gemeldet haben, scheint es anderswo ja zu laufen.

@Clarion: Stellenbündelung liegt vor. Es geht mir nicht um ein konkretes Konkurrentenstreitverfahren, da nicht ausgeschrieben wurde. Es geht mir um die Frage, was man tun kann, wenn die Personalverwaltung den Dienst einstellt und einfach gar nicht mehr befördert wird oder aber vollkommen intransparent und, ich möchte fast sagen, heimlich befördert wird (keine Personalnachrichten, keine Mitteilung zum Verfahrensstand). Der von dir verlinkte Beschluss hat ja gerade deutlich gemacht, dass es für eine Beförderung keiner höherwertigen Funktion bedarf sondern nur einer entsprechenden Leistung. Wenn man dann als A9er auf einer Stelle, die bis A11 bewertet ist, sitzt und mit Topnote nicht befördert wird, ist dann etwas faul oder alles normal?

Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: andreb am 04.05.2022 19:39
Im Geschäftsbereich BMVg ist es ja so, dass man grundsätzlich drei Jahre nach Ernennung zum Beamten auf Probe nach A10 befördert wird. Einhergehend mit der Verbeamtung auf Lebenszeit..
Von Aufsteigern aus dem mittleren Dienst und sonstigen Sonderfällen (Anrechnung von GWDL Zeiten etc) will ich jetzt mal nicht sprechen.

Es ist in keiner Weise transparent. Man kann tun was man will (Vergleich mit Topnoten), aber man ist am Ende irgendwie zunächst auf dem selben Level wie der, der nur seine Arbeit macht und auch dem, der nichts gebacken bekommt. Am Ende läuft es mit Zeitablauf Richtung Beförderung…

Ich befinde mich zwar noch in der Probezeit, habe es zu Beginn des Jahres jedoch gewagt, meine Vorgesetzte darauf anzusprechen, da ich mitbekommen habe, dass mir bekannte Personen sogar  innerhalb der Probezeit befördert wurden. Lustigerweise ist der eine Kollege im 1. Anlauf sogar durch die Laufbahnprüfung gefallen. Man bekommt auf deutsch gesagt einen Hals und auch ein wenig Hass auf diese Thematik. Naja was soll’s… man sollte (eher muss) wirklich dreist sein und dies vehement einfordern (insbesondere dann, wenn man aufgrund der Leistung in der Position dafür ist).

Das ist meine persönliche Meinung…
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Max am 04.05.2022 19:46
Nein, anderswo läuft es auch nicht besser und es haben sich die Beamten damit abgefunden, da man anscheinend tatsächlich kein Recht auf Beförderung hat. Selbst bei normalen DP, ungeachtet ob Sachbearbeitung oder Führungskraft, sind bei uns ein sehr großer Anteil der Beamten in einem Amt unterhalb der Wertigkeit des DP.
Informationen und Transparenz sind Mangelware.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Organisator am 05.05.2022 08:54
Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?

Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
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Beitrag von: algo86 am 05.05.2022 10:41
Bei uns ist es so, dass die Beförderung A9 auf A10 ca. 4 Jahre dauert und A10 zu A11 ca. 10 Jahre, obwohl DP da wären.
Die Zahlen habe ich aus Erfahrungswerten von Kollegen die befördert wurden und bei allen ganz zufällig der gleiche Zeitraum zwischen den Beförderungen bestand.

Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Matze1986 am 05.05.2022 10:49
Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.

Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Opa am 05.05.2022 13:58
Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?

Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
Genau so ist es. Und jeder, der beförderungsreif ist, aber nicht befördert wurde, hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht in die jeweiligen Beförderungsverfahren. Das umfasst auch und insbesondere die Einsicht in die dienstlichen Beurteilungen aller Beamten, die in der Beförderungsrunde Glück hatten.
Diesen Rechtsanspruch geltend zu machen ist die Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Organisator am 05.05.2022 14:21
Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?

Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
Genau so ist es. Und jeder, der beförderungsreif ist, aber nicht befördert wurde, hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht in die jeweiligen Beförderungsverfahren. Das umfasst auch und insbesondere die Einsicht in die dienstlichen Beurteilungen aller Beamten, die in der Beförderungsrunde Glück hatten.
Diesen Rechtsanspruch geltend zu machen ist die Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren.

Ergänzung:
Zur Schaffung von Transparenz können z.B. auch Konkurrentenmitteilungen an die nicht zu befördernden Beamten erfolgen, in denen ihnen erklärt wird, warum sie nicht befördert werden.
Z.B., dass die Dienststelle im Rahmen der verfügbaren Planstellen plant, alle Beamten mit der Beurteilungsnote xyz zu befördern, man konkret aber mit der Beurteilungsnote xyy dafür nicht in Frage kommt.
Oder in Ergänzung dazu, bei nicht ausreichender Anzahl an freien Planstellen, warum man trotz eigentlich reichender Beurteilungsnote xyz nicht ausgewählt wird.
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Beitrag von: Fragmon am 06.05.2022 13:45
Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.

Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.

Ja weil sonst die Steuerfachwirte in die freie Wirtschaft gehen, da sie bei jeder Außenprüfung von den BIG4 abgeworben werden.
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Beitrag von: algo86 am 06.05.2022 13:58
Falsches Ministerium  ;)
BAMF = Migration und Flüchtlinge

In Bayern beträgt die Mindestwartezeit übrigens 3 Jahre, aber selbst das ist aus meinem bisherigen Erfahrungsbereich utopisch.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: BalBund am 06.05.2022 23:02
Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.

Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.

Stimmt zumindest bis zur A12, da die Dienstposten gebündelt sind und die Beförderung daher ausschließlich davon abhängig ist, das man bei der Regelbeurteilung 6+(von max. 9) bekommt.
Die A13g läuft ähnlich für den, der einen DP solchen hat, allerdings schneller, da nicht bis zum Beförderungsstichtag gewartet wird sondern ein Jahr nach letzter Beförderung die Ernennung erfolgt.

Man muss aber auch wissen, dass das faktisch Edeka bedeutet für die meisten, einen A13g DP in einer anderen Behörde zu ergattern ist schwer bis unmöglich, als Aufstiegskandidaten kommen nur die in Betracht, die nen Master haben oder in einer Dienststelle sitzen, die ab und an nach §27 BLV ausschreibt. 
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: xap am 07.05.2022 06:46
Ich glaub es gibt schlimmeres als Edeka zu sein. Glaub beim Zoll können davon einige ein Lied singen. Das ist tatsächlich ein Luxusproblem. Wo muss ich mich bewerben?
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Tagelöhner am 07.05.2022 10:11
Wie wäre es mit einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis?

Dann gehört die so negativ empfundene willkürliche Beförderungspraxis der Vergangenheit an und man befindet sich unmittelbar bereits beginnend am ersten Tag am Ende der Karriere, sofern man sich nicht mehr aktiv für höherwertige Tätigkeiten bewirbt.  ;D
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: emdy am 07.05.2022 11:31
Wie wäre es mit einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis?

Dann gehört die so negativ empfundene willkürliche Beförderungspraxis der Vergangenheit an und man befindet sich unmittelbar bereits beginnend am ersten Tag am Ende der Karriere, sofern man sich nicht mehr aktiv für höherwertige Tätigkeiten bewirbt.  ;D

Ich denke nicht, dass es sich um meckern auf hohem Niveau handelt, wenn man als Beamter sowohl hinsichtlich der Beförderungspraxis Willkür als auch hinsichtlich der Alimentation Rechtsbruch ausgesetzt ist. Und wer meint, dass es den Beamten immernoch deutlich besser ergeht, der sollte als TB seiner Gewerkschaft Feuer unterm Hintern machen.

Als leistungsfeindlich und frustrierend empfinden wir es einfach, wenn Beförderungen wie Erfahrungsstufen gehandhabt werden (wer hat sich schon am längsten den Hintern plattgesessen?) und nicht nach Leistung. Das ist übrigens auch Tarifbeschäftigten gegenüber zynisch.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Tagelöhner am 07.05.2022 11:41
Wenn ich mich so im Beamtenumfeld umhöre ist es sehr wohl meistens "meckern auf hohem Niveau".
Die Mehrheit ist sich ihrer Privilegien gar nicht mehr bewusst, da sie zur absoluten Selbstverständlichkeit verkommen sind. Jeder ach so kleine (empfundene) Nachteil, der mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis einhergeht und mit dem man sich vielleicht mal konfrontiert sieht, wird künstlich als absolute Unzumutbarkeit aufgebauscht.

Wer im ÖD als TB seiner Gewerkschaft "Feuer unter dem Hintern" machen will, darf sich halt nicht wundern, wenn er am Ende im Löschwasser selber ertrinkt. Die Abschlüsse werden niemals besser werden, da die öffentlichen Arbeitgeber/Dienstherren die begrenzenten Personalmittel aufgrund der meist zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse auf die aktive Beamtenschaft + Versorgungsempfänger mit berücksichtigen müssen.

Dass der Öffentliche Dienst leistungsfeindlich gestaltet ist, versteht man als Tarifbeschäftigter noch deutlich schneller als jeder Beamte, da dieser wenigstens durch Plattsitzen seines Hinterns irgendwann wieder in das Würstchen beißen darf, welches man ihm über längere Zeit vor die Nase gespannt hat.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: lotsch am 07.05.2022 11:55
Wie wäre es mit einem Wechsel in die freie Wirtschaft? Insbesondere große Firmen zahlen gut, wie heute auf SPON zu lesen ist.

Der Stromkonzern RWE bezahlt in Deutschland eine durchschnittliche Vergütung an seine Beschäftigten im Jahr von 116.000 Euro, wie die »Rheinische Post« berichtet.
Auch einige andere Konzerne nennen in ihren Vergütungsberichten die durchschnittliche Vergütung ihrer Beschäftigten in Deutschland. Die »Rheinische Post« hat dort insbesondere Daten zu den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Konzernen recherchiert. Bei Henkel gibt es demnach 91.924 Euro pro Kopf, bei E.on 74.000 Euro, bei Thyssenkrupp sind es 64.689 Euro, bei der Post 50.214 Euro pro Kopf im Schnitt im Jahr.  Zum Vergleich: Das durchschnittliche Bruttogehalt aller Beschäftigten in Deutschland liegt bei 49.200 Euro brutto.
Beim Chemiekonzern Bayer liegt die durchschnittliche Vergütung dem Bericht zufolge sogar bei 104.000 Euro.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: emdy am 07.05.2022 12:44
Sorry, da hab ich wohl wieder einen Nerv getroffen. Beamtenbashing gibt es ja auch hier. Könntest du darlegen, warum es ein Argument gegen Gehaltserhöhungen im öD ist, wenn man bei RWE und Konsorten mit Geld und Dienstwagen zugesch***en wird?

Nicht falsch verstehen, ich bin für einen leistungsfähigen und gut bezahlen öffentlichen Dienst. Sowohl TB als auch Beamte. Aber als Beamter argumentiere ich auf Grundlage der für mich geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Noch was zum Thema?
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Bastel am 09.05.2022 06:54
Wie wäre es mit einem Wechsel in die freie Wirtschaft? Insbesondere große Firmen zahlen gut, wie heute auf SPON zu lesen ist.

Der Stromkonzern RWE bezahlt in Deutschland eine durchschnittliche Vergütung an seine Beschäftigten im Jahr von 116.000 Euro, wie die »Rheinische Post« berichtet.
Auch einige andere Konzerne nennen in ihren Vergütungsberichten die durchschnittliche Vergütung ihrer Beschäftigten in Deutschland. Die »Rheinische Post« hat dort insbesondere Daten zu den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Konzernen recherchiert. Bei Henkel gibt es demnach 91.924 Euro pro Kopf, bei E.on 74.000 Euro, bei Thyssenkrupp sind es 64.689 Euro, bei der Post 50.214 Euro pro Kopf im Schnitt im Jahr.  Zum Vergleich: Das durchschnittliche Bruttogehalt aller Beschäftigten in Deutschland liegt bei 49.200 Euro brutto.
Beim Chemiekonzern Bayer liegt die durchschnittliche Vergütung dem Bericht zufolge sogar bei 104.000 Euro.

Seit wann ist die durchschnittliche Bezahlung aussagekräftig?
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: Organisator am 09.05.2022 08:10
Wie wäre es mit einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis?

Dann gehört die so negativ empfundene willkürliche Beförderungspraxis der Vergangenheit an und man befindet sich unmittelbar bereits beginnend am ersten Tag am Ende der Karriere, sofern man sich nicht mehr aktiv für höherwertige Tätigkeiten bewirbt.  ;D

Das geht problemlos auch als Beamter, nämlich bei dem überwiegenden Teil der Behörden, die eine spitze Dienstpostenbewertung haben.
Titel: Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Beitrag von: WasDennNun am 23.05.2022 08:11
Der Stromkonzern RWE bezahlt in Deutschland eine durchschnittliche Vergütung an seine Beschäftigten im Jahr von 116.000 Euro, wie die »Rheinische Post« berichtet.
Also in Etwas so:
Beschäftigter A:  30.000
Beschäftigter B:  30.000
Beschäftigter C:  30.000
Beschäftigter B: 374.000

Medianvergütung wäre interessante.