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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: jast1212 am 24.05.2022 11:02

Titel: Stellenwechsel A9 zu A11
Beitrag von: jast1212 am 24.05.2022 11:02
Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit von einer gebündelten A9-A11 Stelle (Bundeswehr) auf eine A11 Stelle beim BEV zu wechseln. Derzeit werde ich nach A9 besoldet.

Bekomme ich eine Stellenzulage nach A11 wenn ich auf die Stelle beim BEV wechsle? Eine Sprungbeförderung von A9 nach A11 ist ja nicht möglich, oder liege ich falsch?

Titel: Antw:Stellenwechsel A9 zu A11
Beitrag von: Organisator am 24.05.2022 11:48
nein.
zutreffend.
Titel: Antw:Stellenwechsel A9 zu A11
Beitrag von: Asperatus am 24.05.2022 16:23
Stellenzulagen erhalten Beamte und Soldaten in besonderen Funktionen. Sie dienen nicht dazu, den Unterschied zwischen der Dotierung eines Dienstpostens und der Besoldungsgruppe des Statusamtes auszugleichen.

Richtig ist, dass die Sprungbeförderung nicht möglich ist. Du wirst stattdessen in deinem jetzigen Statusamt auf dem höherwertigen Dienstposten verwendet. Die Beförderung in das nächsthöhere Statusamt erfolgt nach fachlicher Leistung gemessen an deiner dienstlichen Beurteilung. Dafür musst du dann den Dienstposten nicht wechseln.