Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ascitiesburn am 08.06.2022 07:40

Titel: LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: ascitiesburn am 08.06.2022 07:40
Hallo zusammen,

Ende November hatte ich folgendes Thema eröffnet:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117194.0.html

Für diejenigen die es interessiert: Ich habe hier tatsächlich den steinigen Weg über Gericht gewählt und nun recht bekommen. Das LOB wird mir nun rückwirkend und anteilig ausgezahlt.

Man kann es kleinkariert nennen, mir ging es um das Prinzip, dass mein ehemaliger Arbeitgeber fair bleibt.
Titel: Antw:LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: Bastel am 08.06.2022 08:03
Ist doch gut gelaufen! Glückwunsch!
Titel: Antw:LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: mj23 am 09.06.2022 15:33
Sehr schön, Glückwunsch!

Und danke, für Deine Rückmeldung! Es ist immer wieder interessant zu lesen, was aus den geschilderten Problemen geworden ist.
Titel: Antw:LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: maxlll am 10.06.2022 13:34
Glückwunsch
Eine Frage zu den Kosten hätte ich.
Als du gewonnen hast, hast du deine Auslagen zurückbekommen, oder musst du das selber zahlen.
Muss immer die Verliererpartei die Kosten tragen.
Loht sich dann überhaupt eine Klage bei geringen Beträgen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat
Titel: Antw:LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: TVWaldschrat am 10.06.2022 14:09

Man kann es kleinkariert nennen, mir ging es um das Prinzip, dass mein ehemaliger Arbeitgeber fair bleibt.

Der öD ist häufig extra kleinkariert, daher ist der Weg genau richtig. Glückwunsch!
Titel: Antw:LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: superbraz am 13.06.2022 06:29
Glückwunsch
Eine Frage zu den Kosten hätte ich.
Als du gewonnen hast, hast du deine Auslagen zurückbekommen, oder musst du das selber zahlen.
Muss immer die Verliererpartei die Kosten tragen.
Loht sich dann überhaupt eine Klage bei geringen Beträgen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat

Verlierer zahlt, außer bei einem Vergleich, da zahlt meist jeder seins.
Titel: Antw:LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: ascitiesburn am 13.06.2022 07:43
Lieben Dank für eure Glückwünsche!

Ja Verlierer zahlt. Dennoch bin ich froh eine Rechtschutzversicherung zu haben, alleine wegen der Anwaltskosten.

Mir ging es hier ums Prinzip und so konnte ich meine Ex-Kolleg*innen ebenfalls informieren, dass sie sich nicht einfach abspeisen lassen. Man sagte mir zuvor von Seiten der Personalabteilung, dass man keinen Anspruch auf LOB habe, wenn man vor dem 01.12. nicht mehr im Dienst ist und man hier in einem ähnlichen Fall vor Gericht auch gewonnen habe. Das war einfach Quatsch und ich bin froh diesen Weg gegangen zu sein.

Finanziell "lohnen" tut sich das sicherlich nicht. Ich bin jetzt mal gespannt: Die AG-Seite muss nun eine nachträgliche Bewrtung meiner Arbeitsleistung durchführen.. bin mal gespannt, ob diese so positiv wie die Vorjahre ist, oder ob ich am Ende plötzlich so schlechte Leistungen erbracht habe, dass ich der Stadt etwas bezahlen muss  ;D

Spaß beiseite: Hebt die LOB-Bewertungen auf. Sie dienen als Nachweis in solchen Fällen.

Titel: Antw:LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2
Beitrag von: tina92 am 13.06.2022 08:12
Ja und auch der Gewinner zahlt. In der 1. Instanz gibt es auch für den Gewinner keinen Anspruch auch Erstattung der eigenen Auslagen (z. B. Kosten Rechtsanwalt), sh. § 12 a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz.