Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Nahla am 13.06.2022 11:31
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Hallo,
ich werde am 20.06. nach mehr als acht Wochen Krankheit wieder meinen Dienst aufnehmen. Demnach steht mir für den Zeitraum 20.06.-30.06. Gehalt zu. Eine ähnliche Situation hatte ich schon einmal, da sagte die Personalabteilung, dass bis zum 8. eines Monats alles vorliegen muss, sonst ist es nicht möglich mir am Ende des Monats das Gehalt auszuzahlen.
Habe ich einen Anspruch, das mir zustehende Gehalt am 30.06. auf meinem Konto zu haben?
Ich las hier im Forum von dem Begriff "manuell ausgelöste Abschlagszahlung". Wie genau ist Abschlagszahlung in diesem Zusammenhang zu verstehen? Das gesamte mir zustehenden Teil-Gehalt oder nur ein Teil vom Teil-Gehalt?
Viele Grüße
Nahla
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Ja, es besteht Anspruch auf Zahlung zum 30.6.
Die Abschlagzahlung ist meist etwas geringer und ein Stück gerundet, aber in der gleichen Größenordnung wie das zustehende (Teil-)Gehalt.
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Vielen Dank, das hilft mir schon weiter.
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Der AG gerät ansonsten in Zahlungsverzug. Siehe auch folgenden Link mit weiteren Hinweisen: https://www.lohn-info.de/zahlungsverzug_arbeitgeber.html