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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Khrissy am 16.06.2022 16:24

Titel: Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 16.06.2022 16:24
Hallo Leute,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet um meinen Fall mal anzusprechen und um zu schauen ob jemand mir sagen kann ob alles rechtlich so richtig ist obwohl es sich für mich falsch anfühlt.

Also ich bin damals 2012 als Fachinformatiker bei einem Kreis angefangen mit der der EG 8 Stufe 2, habe allerdings nach Auffassung der Personaldienstes Aufgaben ausgeführt, die mehr in den Verwaltungsbereich fallen.
2015 wurde meine Stelle neu bewertet, mit der EG 9 (Vergütungsgruppe IVb, FG 1a BAT).
Ich bekam also eine Zulage von EG8 nach EG9.
Beginn für den Stufenaufstieg (laut Schreiben vom PD) "Tag der Einstellung beim Kreis" 2012.
Ich machte den A1 um mit 40 Jahren eingruppiert zu werden, da es in der damaligen Entgeltordnung eine Ausnahmeregelung gab.

Im Jahr 2017 kam ja dann die neue Entgeltordnung in der die EG9 in EG 9a, 9b und 9c aufgeteilt wurde.
Ich bekam eine Zulage nach 9b.
Ich verlangte eine Anpassung der Zulage nach 9c, da die Vergütungsgruppe das hergab, dies wurde dann auch so umgesetzt.
Mit wurde mitgeteilt, dass es die Ausnahmeregelung der alten Entgeltordnung nicht mehr gibt und ich nun 20 Jahre ÖD zugehörig sein musste um eingruppiert zu werden, da ich die persönlichen Voraussetzungen der Stelle nicht erfülle. (Es sei hier erwähnt, dass ich für diese Stelle so beim Kreis eingestellt wurde.)
Mittlerweile bekam ich also eine Zulage von E8 Stufe 4 auf E9c Stufe 4

Ich bemühte mich also um den Verwaltungslehrgang 2 um dann letztendlich eingruppiert werden zu können.
Diesen schloss ich auch 2022 erfolgreich ab und warte bis jetzt auf Eingruppierung.
Mittelweile bin ich in EG 8 Stufe 5 und bekomme eine Zulage auf EG 9c Stufe 5. (Bin seit 2 Jahren in Stufe 5)

Jetzt sagt mir unser PD, dass sie mich in EG 9c Stufe 4 eingruppieren und die Stufe 5 entfällt da durch meinen Antrag auf Anpassung der Zulage auf 9c in 2017 sie fiktiv zurück gerechnet haben und ich somit in 2017 die Stufe 3 9c neu durchlaufen hätte müssen, hätte ich zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ich verliere somit 6 Jahre in den Erfahrungsstufen und das scheint mir doch schon sehr hart zu sein.
Ich hätte gedacht ich müsste in Stufe 5 neu beginnen aber doch nicht in 4 zumal sie ja den Beginn des Stufenaufstieges auf "Tag der Einstellung beim Kreis" 2012 festgelegt haben und sich die Stelle nie verändert hat.
Seit 2012 mache ich meine Aufgaben so wie ich eingestellt wurde. Die Aufgaben waren nur von Anfang an falsch bewertet.

Jetzt mal unabhängig davon ob ich das fair finde oder nicht aber vielleicht findet sich ja hier jemand der Ahnung in diese Problematik hat.

Ist das so richtig?

Ich danke euch vielmals.

Khrissy
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: superbraz am 17.06.2022 09:25
Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich.

Ich würde mich also streiten.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 17.06.2022 14:06
Ja das habe ich auch gedacht aber das Argument zieht beim Personaldienst nicht, weil sie sagen, dass man alles fiktiv errechnen muss, da zum Anfang der Zulage (2012 laut Schreiben des PD Anfang Stufenaufstieg) gab es keine neue Entgeltordnung.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: superbraz am 20.06.2022 08:18
Jetzt sagt mir unser PD, dass sie mich in EG 9c Stufe 4 eingruppieren und die Stufe 5 entfällt da durch meinen Antrag auf Anpassung der Zulage auf 9c in 2017 sie fiktiv zurück gerechnet haben und ich somit in 2017 die Stufe 3 9c neu durchlaufen hätte müssen, hätte ich zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Anpassung einer Zulage hat doch mit der Stufenlaufzeit nix zu tun???
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: WasDennNun am 20.06.2022 08:22
Wie haben sie denn jetzt konkret die fiktiven Stufenlaufzeiten seit 2012 nachgerechnet?
Den ab da war ja die Rückstufung und Zulage wegen fehlender Voraussetzung zustande gekommen, oder?
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Isie am 20.06.2022 09:00
Welches ist denn überhaupt die Grundlage dafür, die Zeit der Zulagenzahlung bei der Stufenfedtsetzung zu berücksichtigen? War es eine Zulage nach § 14 TVöD? Wenn nicht, dürfte sie keine Rolle spielen. Also stufengleiche Höhergruppierung ab dem Erfüllen der persönlichen Voraussetzung des VL 2. Oder übersehe ich da was?
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: SVA am 20.06.2022 09:09
Bei der Ausbildungs- und Prüfungspflicht wird der Entgeltanspruch doch nach dem Zeitpunkt des erstmaligen Zulagenanspruchs berechnet.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Lars73 am 20.06.2022 09:10
Es gibt auch eine Regelung im Abschnitt zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Vorbemerkungen zur Entgeltordnung TVöD (VKA) Nr. 7 Abs. 4 "[...] 3
In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre."

Dieser Fall ist die Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht durch erfolgreiche Prüfung. Zeitpunkt nach Abs. 3 Satz 2 ist Beginn der Zulage. Wobei man noch schauen muss was mit Zeiten vor in Kraft treten der Entgeltordnung ist.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Isie am 20.06.2022 10:20
Danke euch beiden. Also ist diese Zulage genau wie die Zulage nach § 14 bei der Stufenfestsetzung zu berücksichtigen? Diese Regelung kannte ich nicht. In einem Thread aus dem letzten Jahr zu dieser Thenatik war in einem Beitrag die Rede davon, dass es sich um eine übertarifliche Zulage handeln würde. Bei der käme es ja auf die Ausgestaltung an.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: SVA am 20.06.2022 10:31
Wenn ich diesen Beitrag (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,116468.msg214331.html#msg214331) richtig verstanden habe, regelt die Vorschrift nur das Entgelt und nicht die Stufe.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Isie am 20.06.2022 13:07
Wenn der Beitrag inhaltlich richtig ist, wovon ich bei Spid ausgehe, wäre der Zeitpunkt der erfolgreichen Prüfung der Moment, in dem die Höhergruppierung s
erfolgt und die Stufenfestsetzung auf der Basis der in diesem Zeitpunkt in der alten Entgeltgruppe erreichten Stufe stattfindet.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: WasDennNun am 20.06.2022 13:54
Wenn ich diesen Beitrag (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,116468.msg214331.html#msg214331) richtig verstanden habe, regelt die Vorschrift nur das Entgelt und nicht die Stufe.
Wann warst du denn jetzt in welcher Stufe?
2012 mit Stufe2 eingestiegen?
2014 Stufe 3
2017 Stufe 4

???
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: veeam am 21.06.2022 08:38
Ich finde das etwas problematisch. Vielleicht sehe das aber auch ich nur so:

Auf der einen Seite bist Du. Eingruppiert EG8
Auf der anderen Seite ist deine Stelle, Bewertet nach BAT IVb Fg 1a -> EG9 inkl. Stufe 6 -> EG9b -> EG9c

Mit Überleitung BAT -> TVÖD und TVÖD -> EGO und Deiner letztendlichen Nachfrage hat sich zu jedem Zeitpunkt nur die Wertigkeit Deiner auszuübenden Tätigkeit geändert, nicht aber Deine persönliche Eingruppierung. Du bist seit 10 Jahren unverändert in EG8 und durchläufst Deine Stufen.

Damit kann sich auch kein Fehler in der Zulagenzahlung ergeben, da die Regelungen der Stufenlaufzeit nur auf Eingruppierungen Anwendung finden.

Wärest Du nun aufgrund der EGO und Deinem Schreiben auch entsprechend in die EG9b übergeleitet  und letztendlich in EG9c höhergruppiert worden, hätte die Stufenlaufzeit in der Stufe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung von vorn beginnen müssen.

Du bist aber zu keinen Zeitpunkt höhergruppiert worden, sondern in EG8 verblieben. Damit entfällt diese Regelung und es greift weiterhin lediglich die Zulagenregelung die eine Differenzzahlung zwischen deinem Entgelt und dem Tabellenentgelt der auszuübenden Tätigkeit sicherstellt.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Isie am 21.06.2022 08:53
Es geht doch darum, dass wegen Nichterfüllung einer persönlichen Voraussetzung keine Eingruppierung in die EG 9, sondern in die EG 8 erfolgt ist. 2017 wurde die EG 9 tariflich unterteilt in 9a, 9b und 9c, was aber für Khrissy keine Änderung der Entgeltgruppe, sondern nur eine Änderung des Entgelts zur Folge hatte. Ob das korrekt ist, weiß ich nicht.

Jetzt erfüllt Khrissy durch Bestehen des VL 2 die bisher fehlende persönliche Voraussetzung für die Eingruppietung in die EG 9c und ist nach der Tarifautomatik höhergruppiert. Nur tut sich ihr Arbeitgeber schwer damit.

Entscheidend für die Stufenfedtsetzung ist nun, ob sie rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit oder aktuell auf den Zeitpunkt der Höhergruppierung bezogen erfolgen muss. Ich meine Letzteres, da es keine anderslautenden Tarifvorschrift gibt.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2022 09:10
Es gibt doch eigentlich nur 2 Varianten, wann die HG (Rückrechnung) erfolgen muss:
Zeitpunkt Aufgabenübertragung, dann Rückrechnung ab Einstellung 2012, inkl. EGO Änderungsanpassung 2017
Zeitpunkt Bestehen des VL 2: Dann 2022

Also muss man sich fragen: in welcher Stufe der EG8 (fiktiv EG9) war man 1.1.2017 EGO Änderung? Wo welche Stufe kommt dann dabei raus
Wenn Stufe 4, dann jetzt 2021 stufe 5

oder Welche Stufe war man EG8 (zulage 9c) zum Zeitpunkt des Bestehens.

Was ich nicht verstehe wie " (Bin seit 2 Jahren in Stufe 5)" zu Stande gekommen ist:
2022 zwei Jahre Stufe 5 heißt 2016 Stufe 4, 2013 Stufe 3.
Aber 2012 Einstellung in Stufe 2 führt 2014 zur Stufe 3

irgendwie alles seltsam
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 22.06.2022 17:25
Vielen Dank für die vielen Antworten. :-)
Ich versuche mal noch etwas genauer zu sein aber der erste Beitrag von mir war schon ziemlich richtig.

04.2012 EG 8 Stufe 2
04.2014 EG 8 Stufe 3

2015 Neubewertung der Aufgaben -> EG9 "BAT IVb Fg 1a"
Im Schreiben steht: Laut Stellenbeschreibung üben Sie die bewerteten Tätigkeiten seit dem 01.04.2012 aus. Der Beginn für den Stufenaufstieg (Zulage) wird daher auf diesen Zeitpunkt festgelegt.
Den Antrag auf Stellenbewertung haben Sie unter Bezugnahme der Ausschlussfrist am 01.04.2014 gestellt. Die Zulage wird daher ab diesem Zeitpunkt nachgezahlt.
EG 8 Stufe 3 -> EG 9 Stufe 3

2016-2018 VL I

Anfang 2017 EG 8 Stufe 3 mit Zulage auf EG9 Stufe 3 / 04.2017 Stufe 4
2017 automatische Festlegung meine Tätigkeiten statt EG 9 auf EG9b
2017 Schreiben von mir auf Anpassung der Zulage auf EG 9c -> wurde genehmigt
dann wurde mir gesagt die 40 Jahre Ausnahmeregelung gibt es nicht mehr deswegen A2

2019-2022 AL 2 oder jetzt VL 2

2021 EG 8 Stufe 5 mit Zulage auf EG9 c Stufe 5

2022 Abschluss VL 2

Nun dachte ich Eingruppierung in EG9 C Stufe 5


Fiktive Höhergruppierung

01.2017 automatisch Eingruppierung in EG 9b Stufe 3 wenn Voraussetzungen da gewesen wären.
Da ich einen Antrag auf Zulage nach EG 9c gestellt habe fiktive Eingruppierung in EG 9c Stufe 2 weil höher als EG 9b Stufe 3. (Stufengleich erst ab 01.03.2017 deswegen zurückgestuft)

Also beginnt meine Stufenlaufzeit auf der EG 9c ab 2017 in der Stufe 2 von vorne.
Somit 2019 EG 9c Stufe 3
Somit 2021 EG 9c Stufe 4
Somit 2022 EG 9c Stufe 4 eingruppiert.

Hätte ich die Zulage nicht angepasst wäre ich jetzt 9b Stufe 5....so wurde es mir erklärt.

Hoffe es ist einigermaßen verständlich?

Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 22.06.2022 17:35
Die Zulage wurde nach §2 der Anlage 3 zum BAT gewährt.

Bin jetzt seit 1 Jahr und nen bisschen in Stufe 5 (stimmt das musste ich hier korrigieren)

Ich kann diese fiktive Höherrechnung durchaus nachvollziehen aber meine Frage ist warum Sie mir Erfahrung wegnehmen in Aufgaben welche ja klar 9c sind, diese haben sich ja nie verändert.
Das fühlt sich für mich halt nicht richtig an.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: WasDennNun am 22.06.2022 17:41
Hättest du dann nicht eigentlich 2017 EG8S3 Zulage zur EG9cS2 bekommen müssen?
Da damals noch nicht stufengleich HG wurde?

Ich kann diese fiktive Höherrechnung durchaus nachvollziehen aber meine Frage ist warum Sie mir Erfahrung wegnehmen in Aufgaben welche ja klar 9c sind, diese haben sich ja nie verändert.
Das fühlt sich für mich halt nicht richtig an.
Die Stufen sind keine Erfahrungsstufen.
Und man nimmt dir nichts Weg, sondern rechnet so, als ob du schon immer diese Arbeit gemacht hättest.
Oder willst du sagen, dass du mehr Erfahrung hast als der, der 2016 sein VL2 hatte und die identische Karriere gemacht hat. Der wäre dann doch 2017 von EG9S3 auf die EG9cS2 gekommen, oder?
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 22.06.2022 17:58
Ja du hast recht, ich habe wirklich vorab eine Zulage nach 8 Stufe 3 auf 9b Stufe 3 bekommen.
Aber habe relativ schnell die Anpassung verlangt und ab 04.2017 kam ich ja in 8 Stufe 4 und daraufhin wurde meine Zulage nach 9 b/c Stufe 4 angepasst.

Im Schreiben Anpassung der Zulage steht:

Sie sind am 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c
Zuordnung der Stufe in Entgeltgruppe 9c, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird, mindestens jedoch Stufe 2.
Somit Zuordnung zur Stufe 2.

Sie sind am 01.04.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c.
Zuordnung der gleich Stufe in Entgeltgruppe 9c, die Sie in der niedrigen Entgeltgruppe erreicht haben.
Somit Zuordnung zur Stufe 4.

Höhe der Zulage ab 01.04.2017 EG 9 c Stufe 4


"Oder willst du sagen, dass du mehr Erfahrung hast als der, der 2016 sein VL2 hatte und die identische Karriere gemacht hat. Der wäre dann doch 2017 von EG9S3 auf die EG9cS2 gekommen, oder?"

Das ist die Frage... wäre der dahin gekommen obwohl er schon immer 9c (IVb Fallgruppe 1a) gewesen ist?
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Isie am 23.06.2022 14:14
Ich habe inzwischen in der Entgeltordnung nachgelesen, dass du durchgängig Anspruch auf das Entgelt hattest und hast, dass dir zustehen würde, wenn du in die Entgeltgruppe eingruppiert worden wärest, der die von dir auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Solange du die 2. Prüfung noch nicht hattest, in Form einer persönlichen Zulage, ab dem Bestehen der Prüfung als Entgeltzahlung aus der neuen Entgeltgruppe. Das spricht dafür, dass auch die inzwischen zurückgelegte Stufenlaufzeit berücksichtigt wird. Aber eine Aussage dazu habe ich nicht gefunden.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 23.06.2022 15:53
Danke für die vielen Antworten, ich werde wohl nicht drum herum kommen das rechtlich prüfen zu lassen durch einen Fachanwalt.
Ob ich dann den Weg durch Gerichte gehen werde muss ich erst noch überdenken.
Ich mag meinen Job und wollte mir es mit meinem AG eigentlich nicht verscherzen.
Andererseits geht es um 5 Jahre, dass ist jetzt kein Katzensprung....
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: WasDennNun am 23.06.2022 16:57
Ich habe inzwischen in der Entgeltordnung nachgelesen, dass du durchgängig Anspruch auf das Entgelt hattest und hast, dass dir zustehen würde, wenn du in die Entgeltgruppe eingruppiert worden wärest, der die von dir auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Solange du die 2. Prüfung noch nicht hattest, in Form einer persönlichen Zulage, ab dem Bestehen der Prüfung als Entgeltzahlung aus der neuen Entgeltgruppe. Das spricht dafür, dass auch die inzwischen zurückgelegte Stufenlaufzeit berücksichtigt wird. Aber eine Aussage dazu habe ich nicht gefunden.
Das interessant ist doch in diesem Fall:
Während man seine Stufenlaufzeiten ohne HG bei der EG 8 glatt durchläuft, wird durch die HG zu 9b- > 9c eben die Uhr zurückgestellt.
Bei der fiktiven Nachzeichnung (also frei nach dem Motto du hattest schon immer den VL2) wird doch durch die HG von 9b zur 9c es zum Stufenzeitlauf Neubeginn und "Rückstufung" kommen.
Sprich wo wäre man wenn man bei Einstellung direkt in der 9 gewesen wäre und direkt die 9c bei Umstellung erhalten hätte.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 23.06.2022 18:38
Nach dieser fiktiven Rechnung würde ich sogar in EG 9c Stufe 4 landen, wenn Sie mich von Anfang an, also ab 01.04.2012 in EG 9 gepackt hätten.

Für mich stellt sich die Frage ob all diejenigen die von Anfang an in der "BAT IVb Fallgruppe 1a" waren und einen Antrag auf 9c gestellt haben, in die niedrigere Stufe gekommen sind.
Und wenn ja warum.... weil die Wertigkeit der Aufgaben haben sich ja nicht verändert ....es ist nur durch die neue Entgeltordnung zu einer Umstrukturierung der EG 9 gekommen.

Wenn es so ist, werde ich da wohl keine Chance haben, dann muss ich mich bei der Gewerkschaft beschweren, denn es ist ja dann so verhandelt worden.  8)
Wenn die Aufgaben der "BAT IVb Fallgruppe 1a" EG 9c sind, warum muss ich dann einen Antrag stellen?
Diejenigen hätten damals einfach in die EG 9c überführt werden müssen und nicht in die 9b, dann hätte ich dieses Problem nicht.


Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: WasDennNun am 23.06.2022 21:19
Nun, ich denke man kann sich nicht beklagen, wenn man nicht besser gestellt wird, gegenüber denjenigen, die die ganze Zeit inkl. der vollen geforderten Ausbildung den Job machten.

Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 24.06.2022 08:31
Nun, ich denke man kann sich nicht beklagen, wenn man nicht besser gestellt wird, gegenüber denjenigen, die die ganze Zeit inkl. der vollen geforderten Ausbildung den Job machten.



Das kann man ja auch anders sehen, diejenigen die von Anfang an die Ausbildung hatten wären seit 2017 in EG 9 c Stufe 3 eingruppiert und somit zum heutigen Tage im Anfang des 3.ten Jahres der Stufe 4.
Somit werde ich ja auch benachteiligt, da ich die komplette Stufe 4 von vorne beginnen muss obwohl es ja nicht meine Schuld war, dass Sie mich eingestellt haben und hinterher erst festgestellt haben, dass ich angeblich die Voraussetzungen nicht erfülle.
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: WasDennNun am 24.06.2022 09:12
Und seit wann sollst du angeblich laut AG in der Stufe 4 EG9c sein?
Mit welcher Begründung?

edit:
Wenn sie zurück gerechnet haben, dann 2017 S3 und 2020 S4
Also 2024 S5
Titel: Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
Beitrag von: Khrissy am 24.06.2022 13:31
Danke für deine Antworten.

Also wie ich oben geschrieben habe stand in dem Schreiben folgendes:

Sie sind am 01.04.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c.
Zuordnung der gleich Stufe in Entgeltgruppe 9c, die Sie in der niedrigen Entgeltgruppe erreicht haben.
Somit Zuordnung zur Stufe 4.

Höhe der Zulage ab 01.04.2017 EG 9 c Stufe 4


Die fiktive Rückrechnung startete aber zum Anfang der neuen Entgeltordnung am 01.01.2017.
Dort haben sie mich fiktiv in die EG 9c Stufe 2 zurückgesetzt da ich zum 01.01.17 automatisch in die 9b Stufe 3 gekommen wäre.
Das Entgelt war in der 9c Stufe 2 höher als in der 9b Stufe 3.
Somit 2019 EG 9c Stufe 3
Somit 2022 EG 9c Stufe 4
Somit 2026 EG 9c Stufe 5