Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Lennywhite am 23.06.2022 13:47

Titel: Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 23.06.2022 13:47
Hi,

Ich bin Lennard, 45 Jahre und bis dato stiller Mitleser.

Vor 15 Monaten erlitt ich einen Sturz aus 12 Meter Höhe, habe überlebt und mich zurück ins Leben gekämpft.

Mein Arbeitsplatz wurde durch einen anderen Kollegen aus einer anderen Abteilung vertreten. Meine Eingliederung soll Mitte Juli beginnen.
Folgende Probleme durch meinen AG:
- Eingliederung soll nicht am bisherigen Arbeitsplatz erfolgen.
- Mein eigtl. Arbeitsplatz bekomme ich nicht zurück
- Und man möchte dass ich unterschreiben, dass ich dies akzeptiere

Möchte ich aber nicht, ich war am Ende, meine Psyche ist immer noch im Keller. Mein Arzt möchte, dass ich meine damalige Arbeit aufnehme, aus seiner Sicht dient es mir wie eine Therapie. Und neue Tätigkeiten bzw ein neuer Job würde ich mental nicht schaffen bzw wiederin Depressionen verfallen. Der Personalrat versteht mich und sagt auch, ich solle ruhig meine bisherige Tätigkeit eingegliedert ausführen, muss aber damit rechnen, dass der AG, der aus seiner Sicht nicht kooperieren möchte, danach vom Direketionsrecht Gebrauch machen wird. Ich würde dennoch gern einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. 

Aber ich würde Euch gern nach Euren Meinungen fragen, bzw evtl auch Ratschläge. GdB ist in Bearbeitung und mein Vertreter soll meinen Arbeitsplatz bekommen. Aktuell bin ich am Boden zerstört, auch weil der zukünftige FB schrecklich ist.

LG

Lenny

Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Organisator am 23.06.2022 14:12
Grundsätzlich ist die Übertragung einer anderen, gleich eingruppierten Tätigkeit vom Direktionsrecht gedeckt. Weiterhin ist es von außen schwierig zu beurteilen, ob du deine damalige Arbeit wieder vollständig ausüben kannst.

Je nach Art der Tätigkeit kann es wichtig sein, dafür gesundheitlich wieder vollkommen fit zu sein.

Insoweit würde im Gespräch mit deinem Arbeitgeber ausloten, inwieweit (nicht zuletzt aus Fürsorgegründen) eine andere Tätigkeit außer der vom AG vorgeschlagenen Tätigkeit möglich erscheint.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 23.06.2022 19:56
Grundsätzlich ist die Übertragung einer anderen, gleich eingruppierten Tätigkeit vom Direktionsrecht gedeckt. Weiterhin ist es von außen schwierig zu beurteilen, ob du deine damalige Arbeit wieder vollständig ausüben kannst.

Je nach Art der Tätigkeit kann es wichtig sein, dafür gesundheitlich wieder vollkommen fit zu sein.

Insoweit würde im Gespräch mit deinem Arbeitgeber ausloten, inwieweit (nicht zuletzt aus Fürsorgegründen) eine andere Tätigkeit außer der vom AG vorgeschlagenen Tätigkeit möglich erscheint.

VielennDank für Deine Antwort.  Laut den Ärzten bin ich arbeitsfähig. Erfolgt die Wiedereingliederung und wird sie durchgezogen,  werde ich wieder voll arbeiten können.

Mein Abt Leiter ist eher unmenschlich, ihm ist es eher egal ob erkrankt, oder ob man jmd pflegt oder ein krankes Kind zuhause betreut. Mein Verteter wurde nicht als Verteter eingesetzt, sondern er wurde direkt und nicht temporär  auf meinen Arbeitsplatz versetzt. Dass finde ich schon sehr unfair, da man hier null den Einzelfall sieht. Null Interessenabwägung.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Bernstein am 24.06.2022 07:31
Erst einmal möchte ich dir sagen, dass ich ganz bei dir bin.
Eine Interessenabwägung hat allerdings doch stattgefunden, nämlich zu deinen Ungunsten und "im Interesse und zum Vorteil der Dienststelle".
Siehst du keine Chance über ein BEM-Gespräch, da kannst du ja einige an den Tisch holen, weiter zu kommen? Wie steht die Amtsleitung dazu? Vielleicht kannst du auf diesem Weg etwas erreichen.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 24.06.2022 07:56
Erst einmal möchte ich dir sagen, dass ich ganz bei dir bin.
Eine Interessenabwägung hat allerdings doch stattgefunden, nämlich zu deinen Ungunsten und "im Interesse und zum Vorteil der Dienststelle".
Siehst du keine Chance über ein BEM-Gespräch, da kannst du ja einige an den Tisch holen, weiter zu kommen? Wie steht die Amtsleitung dazu? Vielleicht kannst du auf diesem Weg etwas erreichen.

Guten Morgen Bernstein,

Ein Bem hatte ich, es war klasse. Doch die Vorgesetzten haben die vorgeschlagenen Maßnahmen  nicht angenommen und sogar von Wiederholung gesprochen, da angeblich Fehler passiert sind. Das zuständige Team erklärte mir allerdings, dass ein Bem vom Gesetz her eher offen gestaltet wurde. Wenn das Bem wiederholt wird, wird die Amtsleitung Veto gegen die wichtigen Maßnahmen einlegen. Z.B. dass ich meinen Arbeitsplatz vor der Erkrankung bekomme, um nicht wieder neu zu erkranken, da die spezifischen Tätigkeiten bekannt sind und der Arbeitsplatz auf mich zugeschnitten ist. Oder auch ein hybrides Arbeiten um z.B. bestimmte Medikamente oder Behandlungen in den Pausen von zu Haus aus zu nutzen etc.
Ich denke wenn das Bem Team nun erwähnt, dass ich meinen Arbeitsplatz behalten soll, um zu verhindern neu zu erkranken, würde die Leitung  sich definitiv für die Krankheit entscheiden.
Ich dachte durch meine Arbeit würde ich es schaffen, wirklich wieder komplett gesund zu werden, da ich meine Arbeit liebe. Durch den Druck der letzten 10 Tage, geht es mir sehr schlecht. 
Bis heute verstehe ich nicht, warum ein Verteter dauerhaft versetzt wird, obwohl die Kommunikation darauf hinauslief, dass ich wiederkomme
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: clarion am 24.06.2022 08:06
Puh, das ist echt Pech. Die Antwort ist eigentlich klar, man hat sich in deinem alten Team an den neuen Kollegen gewöhnt.  Es scheint gut zu laufen und das will man natürlich nicht mehr ändern. Und vielleicht will der Kollege, der eingesprungen ist, auch da bleiben.

Ich weiß nicht, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, deinen Wunsch durchzusetzen und ob das anzuraten wäre. Evtl. würde man dir übel nehmen,  dass der andere Kollege wechseln müsste.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Organisator am 24.06.2022 08:13
ich dachte durch meine Arbeit würde ich es schaffen, wirklich wieder komplett gesund zu werden, da ich meine Arbeit liebe. Durch den Druck der letzten 10 Tage, geht es mir sehr schlecht. 
Bis heute verstehe ich nicht, warum ein Verteter dauerhaft versetzt wird, obwohl die Kommunikation darauf hinauslief, dass ich wiederkomme

und genau deswegen würde ich dem alten Job jetzt nicht mehr nachweinen, sondern schauen, was es passendes für die Zukunft geben kann.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Schmitti am 24.06.2022 12:08
Mein Arzt möchte, dass ich meine damalige Arbeit aufnehme, aus seiner Sicht dient es mir wie eine Therapie. Und neue Tätigkeiten bzw ein neuer Job würde ich mental nicht schaffen bzw wiederin Depressionen verfallen
Ist es ausgeschlossen, dass auf der vorherigen Stelle irgendwann in naher Zukunft auch mal signifikant geänderte oder neue Tätigkeiten bzw. Abläufe (oder Kollegen/Vorgesetzte...) kommen oder weißt du, ob in den 15 Monaten deiner Abwesenheit schon solche Veränderungen aufgetreten sind? Das dort wirklich alles 100%ig wie vor dem Sturz ist kann ich mir trotz ÖD ;-) kaum vorstellen, daher sehe ich es wie Organisator:
...schauen, was es passendes für die Zukunft geben kann.
15 Monate Arbeitswelt sind eben aus manchen Blickwinkeln sehr lange, ich kann auch verstehen dass Dienststellen keine 15monatige Vertretung wollen, sondern auf manchen Stellen feste Planungsgrößen bevorzugen, auch wenn das aus Sicht des Erkrankten natürlich Mist ist. Der Rat des Arztes kommt mir aber etwas arg realitätsfern vor.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 24.06.2022 16:16
Mein Arzt möchte, dass ich meine damalige Arbeit aufnehme, aus seiner Sicht dient es mir wie eine Therapie. Und neue Tätigkeiten bzw ein neuer Job würde ich mental nicht schaffen bzw wiederin Depressionen verfallen
Ist es ausgeschlossen, dass auf der vorherigen Stelle irgendwann in naher Zukunft auch mal signifikant geänderte oder neue Tätigkeiten bzw. Abläufe (oder Kollegen/Vorgesetzte...) kommen oder weißt du, ob in den 15 Monaten deiner Abwesenheit schon solche Veränderungen aufgetreten sind? Das dort wirklich alles 100%ig wie vor dem Sturz ist kann ich mir trotz ÖD ;-) kaum vorstellen, daher sehe ich es wie Organisator:
...schauen, was es passendes für die Zukunft geben kann.
Der Rat des Arztes kommt mir aber etwas arg realitätsfern vor.

Dem Arzt geht es darum dass das Hamburger Modell über §44 das Recht besteht die Tätigkeit am bisherigen Platz durchzuführen. Und er glaubt dass neue Arbeiten eher negativ für viele erkrankte Menschen ist.

Mein Platz wird aktuell ca 5 Monate durch Mitarbeiter geführt, vorher machten es die Kollegen. Die wiederum möchten mich gern zurück. Und können es nicht verstehen, wie ein Vertreter sofort dauerhaft versetzt wird. Und meine Tätigkeiten im FB haben sich null geändert, so hatte es mir der Leiter versichert. Bringt leider alles nichts....
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 24.06.2022 16:20
ich dachte durch meine Arbeit würde ich es schaffen, wirklich wieder komplett gesund zu werden, da ich meine Arbeit liebe. Durch den Druck der letzten 10 Tage, geht es mir sehr schlecht. 
Bis heute verstehe ich nicht, warum ein Verteter dauerhaft versetzt wird, obwohl die Kommunikation darauf hinauslief, dass ich wiederkomme

und genau deswegen würde ich dem alten Job jetzt nicht mehr nachweinen, sondern schauen, was es passendes für die Zukunft geben kann.

Es ist schade, weil das Team und der Leiter top sind. Aber die Verwaltung ist einfach Murks. Natürlich muss ich nach vorn schauen. Mein Anwalt schaut dennoch, einfach weil er sagt, dass gerade in Behörden eigtl gerade bei ähnlicher Konstellation anders gehandelt wird. Ich hatte aber auch gesagt, er darf gern schauen, aber aktiv nur dann wenn wirklich Erfolg in Aussicht wäre..
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Benson77 am 25.06.2022 11:34
Hallo Lennard,

Der bisherige Arbeitsplatz ist da, auch wenn besetzt. Das Gesetzt sagt, das das Hamburger Modell auf dem bisherigen Arbeitsplatz stattfinden soll. Ich würde dies auch tun, wenn es Dir dient. Sie werden Dich danach versetzen. Wenn Dir Deine bisherige Tätigkeit so wichtig ist, kommst Du nicht drum herum Dir einen Rechtsanwalt zu nehmen, weiterhin den Personalrat mit einzubinden und ich rate Dir einen GdB zu beantragen.

Der Kollege der Deine Arbeit verrichtet ist also kein Vertreter, sondern hat auf Anhieb eine feste Versetzung erhalten. Was sagt der AG dazu, Gründe? Ich höre heraus dass Du in Deinem Team einen guten Stand hast. Da Du weiterhin krank bist, kann der Personalrat nicht zustimmen, ich bin der Meinung es gibt einen Paragraphen, der auf Gesundheit abzielt, bzw. Kann dieser dazu genutzt werden.
Es ist unverschämt einen kranken Mitarbeiter neue Aufgaben während der Wiedereinglierung zu geben oder ihm Tätigkeiten ausführen zu lassen, die seine Genesung behindern. Ebenso unmöglich Dich an den Katzentis zu setzen, kein Telefon, kein Computer, keine wirklichen Tätigkeiten. Somit ist  klar, dass ein Hamburger Modell scheitert.

Bem als auch Hamburger Modell haben das Ziel Erkrankungen zu bewältigen uns den Arbeitsplatz zu erhalten. Sollte man Dir erzählen wollen, dass es um bisherige Tätigkeit geht, sprich Tätigkeitsbeschreibung, merke Dir bitte, der gemeinsame Bundesausschuss hat klar in den Richtlinien festgelegt, dass die bisherigen Tätigen gleichgesetzt sind, mit dem bisherigen Arbeitsplatz. Dies hab ich schriftlich bekommen. Lass Dich nicht stressen, teste Deine Tätigkeit als Reha und zieh sue durch, lass Dir keinen Druck machen, wenn Du Dich entscheiden sollst, falls es Vorschläge in Bezug auf die Versetzung geben sollte, dann nach Beendigung des Hamburger Modells. Dein Arzt soll sie bisherigen Tätigkeiten notieren und Tätigkeiten die ausgeschlossen werden müssen, ebenso. Es kommt auf Deinen Zustand an. Ich halte nicht viel von 6 Wochen Eingliederungen. Lass Dir Zeit. Bem im Hinterkopf haben, Maßnahmen besprechen, auch hier könnte der AG nein zu den Maßnahmen sagen, aber hier muss geklärt werden warum.

Gruß
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: mona80 am 25.06.2022 16:59
Ähnliches habe ich auch...25 Tage wurde dir Eingliederung nicht bestätigt. Man wollte dass ich woanders im Haus eingesetzt werde..Doch mein Zustand verschlechterte sich....Ärzte sagten es wäre ein Unding und sicherten sich beim Gesundheitsministerium ab.

Ich hoffe Du findest eine Klärung. Auch wenn Du nach der Wiedereingliederung versetzt wirst...nimm die 2 oder 3 Monate mit. Und definitiv würde ich einen GdB beantragen. Ich habe so meine Stelle erhalten können. Versetzung würde meinen Zustand stark verschlechtern...
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: WasDennNun am 25.06.2022 17:02
ich dachte durch meine Arbeit würde ich es schaffen, wirklich wieder komplett gesund zu werden, da ich meine Arbeit liebe. Durch den Druck der letzten 10 Tage, geht es mir sehr schlecht. 
Bis heute verstehe ich nicht, warum ein Verteter dauerhaft versetzt wird, obwohl die Kommunikation darauf hinauslief, dass ich wiederkomme

und genau deswegen würde ich dem alten Job jetzt nicht mehr nachweinen, sondern schauen, was es passendes für die Zukunft geben kann.

Es ist schade, weil das Team und der Leiter top sind. Aber die Verwaltung ist einfach Murks. Natürlich muss ich nach vorn schauen. Mein Anwalt schaut dennoch, einfach weil er sagt, dass gerade in Behörden eigtl gerade bei ähnlicher Konstellation anders gehandelt wird. Ich hatte aber auch gesagt, er darf gern schauen, aber aktiv nur dann wenn wirklich Erfolg in Aussicht wäre..
Und der PR offensichtlich auch
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 25.06.2022 22:08




..
Und der PR offensichtlich auch

Ja, finde ich auch. Ich habe das Gefühl, dass der PR keine Ahnung hat und ein wenig im Vorfeld googelt. Ich denke, dass es evtl Hilfe gibt, aber nicht durch den PR.

Hast Du nen Tip, bzw. Was hätte der PR wirklich tun sollen?  Gern auch PN.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: mona80 am 25.06.2022 22:25
Sorry wegen einiger Schreibfehler.
Ich kenn mich in dem Bereich nicht aus, aber warum legt der PR nicht Einspruch ein bzw stimmt nicht zu.   Richtlinie § 80 Absatz 1 Nummer 12?
Z.B Punkt 16:
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften

Oder evtl Punkt 13

Maßnahmen, die der Familienfreundlichkeit, der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vermeidung von Benachteiligungen von Menschen, die sich keinem dieser Geschlechter zuordnen, sowie der Vermeidung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen dienen, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg.

Vielleicht kann jmd etwas zu meinen Laien- und Halbwissen sagen, dass Lennard weiterbringt??



Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: mona80 am 25.06.2022 22:28
§ 78 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten ?

Der Personalrat kann in den Fällen des Absatzes 1 seine Zustimmung verweigern, wenn

1.
die Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, eine gerichtliche Entscheidung, den Gleichstellungsplan oder eine Verwaltungsanordnung oder gegen eine Richtlinie im Sinne des § 80 Absatz 1 Nummer 12 verstößt,

2.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass durch die Maßnahme der oder die betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne dass dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist


????
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: clarion am 25.06.2022 22:35
Wenn man die Umsetzung mit dienstlichen Gründen begründen kann, so kann der PR fürchte ich  nicht viel tun.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 25.06.2022 22:46
Ich kann Euch etwas dazu sagen:
Die Kollegin, die auf meiner Stelle sitzt, war auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht gern gesehen, sie ist gleichgestellt. Man nutzte meine Abwesenheit als Chance um sie zu versetzen. Auf meine Frage, warum sofort fest versetzt, bekam ich keine Antwort.

Aber unser PR ist leider alles andere als fit. Zumal man wußte dass ich zurückkomme, wie angekündigt...

Ich denke man könnte die § von Mona zwar anbringen, aber vermute dass dies nicht reichen wird

Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: WasDennNun am 26.06.2022 08:10
Rechtlich kann der PR meistens nicht viel machen, im Rahmen des zahnlosen Tigers vertrauensvolle Zusammenarbeit kann er jedoch Einfluss nehmen, tacheles mit dem AG reden, Dinge in höheren Ebenen tragen, ….

und drohen zukünftig bei anderen Entscheidungen Steine in den Weg zu legen und Dinge bis zum Excess zu verzögern.
weil der AG sich auch nicht an BEM absprachen hält.

Oder wie Trump sagen würde Deals aushandeln…..
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: clarion am 26.06.2022 09:30
Das ist ja ein Klassiker, günstige Gelegenheitenzu nutzen, wenn die zwischenmenschliche Chemie in einem Team nicht passt. Aber auch das gehört zu den dienstlichen Belangen. Gesetzt des Falls, Du würdest den Platz zurück bekommen, was soll der Arbeitgeber denn mit der Kollegin machen? Und an die muss der PR genauso denken,  wie an dich.

Der Weg den WasDennNun beschrieben hat,  setzt voraus,  dass der Personalrat mit Persönlichkeiten besetzt sind,  die auch mal auf Konfrontation setzen.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 26.06.2022 11:21
Schwere Situation, blöde Kommunikation, nicht auf Augenhöhe, man hätte im Vorfeld einiges mit Dir besprechen können und müssen, so hast Du nun Druck und die Pistole auf der Brust. Nicht Förderlich für einen Kranken Mitarbeiter.

Ich erkenne meinen Fall in Deiner Situation. Wiedereingliederung würde auch am bisherigen Arbeitsplatz machen, glaub mir es ist besser für Dich. Klappt alles, kannst Du Dich auf die Versetzung vorbereiten und Dich dort einarbeiten. Evtl geht es Dir bis dahin besser. Versetzung würde ich auf Vorbehalt akzeptieren, Du darfst dies rechtlich prüfen lassen. Ein wenig zurückschiessen ist ok in Deiner Situation.

Darf ich fragen, ob Du mal mit der Kollegin gersprochen hast? Was sagt Sie denn dazu???
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 26.06.2022 11:22
Das ist ja ein Klassiker, günstige Gelegenheitenzu nutzen, wenn die zwischenmenschliche Chemie in einem Team nicht passt. Aber auch das gehört zu den dienstlichen Belangen. Gesetzt des Falls, Du würdest den Platz zurück bekommen, was soll der Arbeitgeber denn mit der Kollegin machen? Und an die muss der PR genauso denken,  wie an dich.

Der Weg den WasDennNun beschrieben hat,  setzt voraus,  dass der Personalrat mit Persönlichkeiten besetzt sind,  die auch mal auf Konfrontation setzen.

Verzwickte Lage, ich wette dass Lennard hier mehr geholfen wurde, als durch den Personalrat...
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Kaiser80 am 28.06.2022 08:06
Rechtlich kann der PR meistens nicht viel machen, im Rahmen des zahnlosen Tigers vertrauensvolle Zusammenarbeit kann er jedoch Einfluss nehmen, tacheles mit dem AG reden, Dinge in höheren Ebenen tragen, ….

und drohen zukünftig bei anderen Entscheidungen Steine in den Weg zu legen und Dinge bis zum Excess zu verzögern.
weil der AG sich auch nicht an BEM absprachen hält.

Oder wie Trump sagen würde Deals aushandeln…..
So ist es. Aber auch das kann zielführend sein und wir als PR nutzen das auch durchaus in Phasen mal "wenn's knallt". Auch mit Ansage.
Unabhängig davon, es ist ja hier nicht mal geklärt:
1. Welches LPVG gilt überhaupt? Geht's um Mitbestimmung, Anhörung, Beteiligung des PR?
2. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur StW/BEM, was sind die "bindenden" Inhalte? Dann ist eine vertragliche Vereinbarung ja ggf. obsolet.
3. §44 SGBIX spricht von einem "soll". "Soll" ist eben nur ein "muss" wenn man "kann". Der AG kann u.U. auch erklären, dass eine Beschäftigung nicht mehr möglich ist... Ich würde mal die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur Lektüre heranziehen.
Viel Erfolg Lennywhite. Ich (persönlich und auch als PR) würde auf die Wiedereingleiderung am alten Arbeitsplatz bestehen und mich dennoch nicht einer zukünftig möglichen Versetzung generell verweigern. Sowas kriegt mat mit dem AG aber halt nur vertraunsvoll geregelt.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Sjuda am 28.06.2022 09:09
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.


Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: WasDennNun am 28.06.2022 09:24
Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz.
Korrekt, wenn man diesen Prozess der Interessenabwägung jedoch intransparent durchführt und nicht via BEMs Gespräche, offenes abwägen, alternativen suchen dann gibt es eben auch seitens des AN kein Verständnis für die Belange des AGs.

Es ist halt weder für den einen noch den anderen ein Wünsch-Dir-Was. Allerdings hat der Ag oftmals den längeren Hebel und leider übergeht er gerne kommentarlos die Belange des AN und bemüht sich noch nicht mal etwas einvernehmliches zu finden.

Und wenn da der PR nicht in die Bütt geht, dann geht es zu lasten des AN.

Zitat
und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen.
Wenn der AN nicht will, dann kann der ihn auf den alten Posten die Wiedereingliederung durchführen lassen, wobei der Verstärker auf dem Posten halt weiter auf dem Posten mitarbeitet (weil man fängt ja nicht mit 40h an...)

Und dann wenn man wieder eingegliedert ist, und der BEM Kram durch ist, dann versetzt man den MA halt auf den eigentlich neuen Posten.
Da kann der AN nichts machen und jaulen, ist halt Mist das der AG ein Direktionsrecht hat(nach der Wiedereingliederung), das müsste man vorher entsprechend vertraglich fixieren, macht aber keiner.

Und wenn das dem AN klar gemacht wird (inkl. des Warum und Wieso der Postenwechsel gemacht werden soll) dann fällt es evtl. dem MA leichter die Eingliederung auf den neuen Posten zu machen.


Daher: rechtlich kann man wenig machen, informell kann der PR da mitwirken.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 28.06.2022 12:57
Rechtlich kann der PR meistens nicht viel machen, im Rahmen des zahnlosen Tigers vertrauensvolle Zusammenarbeit kann er jedoch Einfluss nehmen, tacheles mit dem AG reden, Dinge in höheren Ebenen tragen, ….

und drohen zukünftig bei anderen Entscheidungen Steine in den Weg zu legen und Dinge bis zum Excess zu verzögern.
weil der AG sich auch nicht an BEM absprachen hält.

Oder wie Trump sagen würde Deals aushandeln…..
So ist es. Aber auch das kann zielführend sein und wir als PR nutzen das auch durchaus in Phasen mal "wenn's knallt". Auch mit Ansage.
Unabhängig davon, es ist ja hier nicht mal geklärt:
1. Welches LPVG gilt überhaupt? Geht's um Mitbestimmung, Anhörung, Beteiligung des PR?
2. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur StW/BEM, was sind die "bindenden" Inhalte? Dann ist eine vertragliche Vereinbarung ja ggf. obsolet.
3. §44 SGBIX spricht von einem "soll". "Soll" ist eben nur ein "muss" wenn man "kann". Der AG kann u.U. auch erklären, dass eine Beschäftigung nicht mehr möglich ist... Ich würde mal die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur Lektüre heranziehen.
Viel Erfolg Lennywhite. Ich (persönlich und auch als PR) würde auf die Wiedereingleiderung am alten Arbeitsplatz bestehen und mich dennoch nicht einer zukünftig möglichen Versetzung generell verweigern. Sowas kriegt mat mit dem AG aber halt nur vertraunsvoll geregelt.

Super erklärt, wirklich toll. Ich teile Deine Meinung, Lenny sollte an seinem bisherigen Arbeitsplatz seine Reha durchziehen und alle Hebel in Bewegung setzen. Kommt es zu einer Versetzeung, könnte man ja unter Vorbehalt zusagen, da man das Recht hat die Versetzung durch einen Rechtsbeistand überprüfen zu lassen. Ich drücke die Daumen, ich finde es sehr unfair wenn man eine Veretretung zur Krankheitsvertretung anfordert, aber der Vertreter mit sofortiger Wirkung versetzt wird. Man muss immer davon ausgehen, dass eine Mitarbeiter zurückkehrt, außer er kommunziert etwas anderes mit der Behörde.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 28.06.2022 13:03
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

Um ehrlich zu sein spricht nichts gegen eine Vertretung, dass ist sinvoll. Aber ist es sinnvoll, einen Kollegen, der arbeiten kann und möchte, den Arbeitzplatz nicht wieder zugeben oder aber wenn kommuniziert wird, dass es eine Veretretung geben wird, die soland da ist, bist der der Erkrankte wieder zurück ist. Dann kommt der Erkrankte, mit Mut und Lust und wird durch solch eine Situation wieder in Druck oder sogar in Depressionen verfallen. Leider Gottes gibt es viele Vorgesetzte, die in solchen Situationen einfach nicht an den Menschen denken, sondern nur an die dienstlichen Belange. Ich weiß nicht wie es bei anderen erkrankten Kollegen in der Behörde von Lenny abläuft, aber was wäre, wenn andere Langzeiterkrankte ebenfalls nach 15 Monate ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück bekommen  haben.

@Lennywhite   wie wurde dass bisher gehandhabt? Hast Du da evtl Informationen???

Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 28.06.2022 13:28
Rechtlich kann der PR meistens nicht viel machen, im Rahmen des zahnlosen Tigers vertrauensvolle Zusammenarbeit kann er jedoch Einfluss nehmen, tacheles mit dem AG reden, Dinge in höheren Ebenen tragen, ….

und drohen zukünftig bei anderen Entscheidungen Steine in den Weg zu legen und Dinge bis zum Excess zu verzögern.
weil der AG sich auch nicht an BEM absprachen hält.

Oder wie Trump sagen würde Deals aushandeln…..
So ist es. Aber auch das kann zielführend sein und wir als PR nutzen das auch durchaus in Phasen mal "wenn's knallt". Auch mit Ansage.
Unabhängig davon, es ist ja hier nicht mal geklärt:
1. Welches LPVG gilt überhaupt? Geht's um Mitbestimmung, Anhörung, Beteiligung des PR?
2. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur StW/BEM, was sind die "bindenden" Inhalte? Dann ist eine vertragliche Vereinbarung ja ggf. obsolet.
3. §44 SGBIX spricht von einem "soll". "Soll" ist eben nur ein "muss" wenn man "kann". Der AG kann u.U. auch erklären, dass eine Beschäftigung nicht mehr möglich ist... Ich würde mal die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur Lektüre heranziehen.
Viel Erfolg Lennywhite. Ich (persönlich und auch als PR) würde auf die Wiedereingleiderung am alten Arbeitsplatz bestehen und mich dennoch nicht einer zukünftig möglichen Versetzung generell verweigern. Sowas kriegt mat mit dem AG aber halt nur vertraunsvoll geregelt.

Vielen Danke für den Kommentar.

Zu 1: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, ich komme aus Braunschweig. In meinem Fall wird e,s ja so sein, dass eine Versetzung durch den AG gemacht wird und der PR mit im Boot ist. PR sagt, er kämpft für mich und schaut nach Gesetzen, so dass er nicht zustimmt.

Zu 2. Es fand ein BEM statt, Erstgespräch und ich entschied mich zum BEM Verfahren. In diesem BEM wurden einige Maßnahmen besprochen, die mich unterstützen sollten, meine Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz durchzuführen.

Zu 3. Mein Arzt hat eine Arbeitsfähigeitsbescheinigung hinzugefügt und eine Wiedereingliederungs vorgeschlagen, einen Plan erstellt und dieser an die Behörde gesendet.

Ich weiß dass ich kaum Chancen habe, auf meinen bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren, egal wie unfair es ist bzw, egal was da hinter verschlossenen Türen besprochen wurde. Die Versetzung prüfen lassen ja, aber weigern nein. Irgendwie muss es für mich weitergehen, auch wenn es einen riesen Bruch mit den zuständigen für mich bedeutet. Auch der PR ist Deiner Meinung, dass ich die Eingliederung am bisherigen Arbeitsplatz vor der Erkrankung machen und ich mich aber auch nicht stressen lassen soll, falls die Verwaltung nervt, in Bezug auf den neuen Arbeitsplatz nach der Wiedereingliederung.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 28.06.2022 13:35
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

Um ehrlich zu sein spricht nichts gegen eine Vertretung, dass ist sinvoll. Aber ist es sinnvoll, einen Kollegen, der arbeiten kann und möchte, den Arbeitzplatz nicht wieder zugeben oder aber wenn kommuniziert wird, dass es eine Veretretung geben wird, die soland da ist, bist der der Erkrankte wieder zurück ist. Dann kommt der Erkrankte, mit Mut und Lust und wird durch solch eine Situation wieder in Druck oder sogar in Depressionen verfallen. Leider Gottes gibt es viele Vorgesetzte, die in solchen Situationen einfach nicht an den Menschen denken, sondern nur an die dienstlichen Belange. Ich weiß nicht wie es bei anderen erkrankten Kollegen in der Behörde von Lenny abläuft, aber was wäre, wenn andere Langzeiterkrankte ebenfalls nach 15 Monate ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück bekommen  haben.

@Lennywhite   wie wurde dass bisher gehandhabt? Hast Du da evtl Informationen???

Hallo Peter,

ich wurde wirklich informiert, dass ich zurückkehren werde und jetzt erst einmal ein Vertretung eingesetzt wird. Das Ende vom Lied sieht anders aus. Ich hatte dem PR gebeten, mir mizuteilen, was genau beantragt bzw durch den PR zugestimmt wurde (entweder Versetzeung dauert und fest oder eben als Krankheitsvertreung in meiner Abwesenheit). Mal schauen ob ich dies gesagt bekomme.

In der Tat kenne ich viele Langzeiterkrankte Kollegen, die nach 8 bis 24 Monaten wieder an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren durften. Das macht es natürlich für mich noch unverständlicher. Evtl wird bei mir eine Exempel statuiert, obwohl ich ein netter Mitarbeiter bin, der nie ein Problem hatte.

Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 28.06.2022 13:42
Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz.
Korrekt, wenn man diesen Prozess der Interessenabwägung jedoch intransparent durchführt und nicht via BEMs Gespräche, offenes abwägen, alternativen suchen dann gibt es eben auch seitens des AN kein Verständnis für die Belange des AGs.

Es ist halt weder für den einen noch den anderen ein Wünsch-Dir-Was. Allerdings hat der Ag oftmals den längeren Hebel und leider übergeht er gerne kommentarlos die Belange des AN und bemüht sich noch nicht mal etwas einvernehmliches zu finden.

Und wenn da der PR nicht in die Bütt geht, dann geht es zu lasten des AN.

Zitat
und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen.
Wenn der AN nicht will, dann kann der ihn auf den alten Posten die Wiedereingliederung durchführen lassen, wobei der Verstärker auf dem Posten halt weiter auf dem Posten mitarbeitet (weil man fängt ja nicht mit 40h an...)

Und dann wenn man wieder eingegliedert ist, und der BEM Kram durch ist, dann versetzt man den MA halt auf den eigentlich neuen Posten.
Da kann der AN nichts machen und jaulen, ist halt Mist das der AG ein Direktionsrecht hat(nach der Wiedereingliederung), das müsste man vorher entsprechend vertraglich fixieren, macht aber keiner.

Und wenn das dem AN klar gemacht wird (inkl. des Warum und Wieso der Postenwechsel gemacht werden soll) dann fällt es evtl. dem MA leichter die Eingliederung auf den neuen Posten zu machen.


Daher: rechtlich kann man wenig machen, informell kann der PR da mitwirken.

Es ist druck von beiden Seiten, dass stimmt schon. Und wie Du es sagst, die Verwaltung wollte es kommentarlos übergehen, ich sagte aber, dass ich ein Recht darauf habe, über diese Angelegenheit informiert zu werden. Ich sehe es wie Du, desto transparenter es erklärt wird, desto besser kann sich der MA auf die Situation einlassen. Aber unter diesen Umständen fällt es mir schwer, durch falsche Information aber auch durch das Vertuschen
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 28.06.2022 13:46
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: WasDennNun am 28.06.2022 13:50
Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz.
Korrekt, wenn man diesen Prozess der Interessenabwägung jedoch intransparent durchführt und nicht via BEMs Gespräche, offenes abwägen, alternativen suchen dann gibt es eben auch seitens des AN kein Verständnis für die Belange des AGs.

Es ist halt weder für den einen noch den anderen ein Wünsch-Dir-Was. Allerdings hat der Ag oftmals den längeren Hebel und leider übergeht er gerne kommentarlos die Belange des AN und bemüht sich noch nicht mal etwas einvernehmliches zu finden.

Und wenn da der PR nicht in die Bütt geht, dann geht es zu lasten des AN.

Zitat
und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen.
Wenn der AN nicht will, dann kann der ihn auf den alten Posten die Wiedereingliederung durchführen lassen, wobei der Verstärker auf dem Posten halt weiter auf dem Posten mitarbeitet (weil man fängt ja nicht mit 40h an...)

Und dann wenn man wieder eingegliedert ist, und der BEM Kram durch ist, dann versetzt man den MA halt auf den eigentlich neuen Posten.
Da kann der AN nichts machen und jaulen, ist halt Mist das der AG ein Direktionsrecht hat(nach der Wiedereingliederung), das müsste man vorher entsprechend vertraglich fixieren, macht aber keiner.

Und wenn das dem AN klar gemacht wird (inkl. des Warum und Wieso der Postenwechsel gemacht werden soll) dann fällt es evtl. dem MA leichter die Eingliederung auf den neuen Posten zu machen.


Daher: rechtlich kann man wenig machen, informell kann der PR da mitwirken.

Es ist druck von beiden Seiten, dass stimmt schon. Und wie Du es sagst, die Verwaltung wollte es kommentarlos übergehen, ich sagte aber, dass ich ein Recht darauf habe, über diese Angelegenheit informiert zu werden. Ich sehe es wie Du, desto transparenter es erklärt wird, desto besser kann sich der MA auf die Situation einlassen. Aber unter diesen Umständen fällt es mir schwer, durch falsche Information aber auch durch das Vertuschen
Klingt nach einer Führungskraft, die noch im Gutsherrinmodus unterwegs ist.
Bei uns findet ein regelmäßiger informeller Austausch zwischen PR und Langzeitkranken statt.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 28.06.2022 13:53
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

Um ehrlich zu sein spricht nichts gegen eine Vertretung, dass ist sinvoll. Aber ist es sinnvoll, einen Kollegen, der arbeiten kann und möchte, den Arbeitzplatz nicht wieder zugeben oder aber wenn kommuniziert wird, dass es eine Veretretung geben wird, die soland da ist, bist der der Erkrankte wieder zurück ist. Dann kommt der Erkrankte, mit Mut und Lust und wird durch solch eine Situation wieder in Druck oder sogar in Depressionen verfallen. Leider Gottes gibt es viele Vorgesetzte, die in solchen Situationen einfach nicht an den Menschen denken, sondern nur an die dienstlichen Belange. Ich weiß nicht wie es bei anderen erkrankten Kollegen in der Behörde von Lenny abläuft, aber was wäre, wenn andere Langzeiterkrankte ebenfalls nach 15 Monate ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück bekommen  haben.

@Lennywhite   wie wurde dass bisher gehandhabt? Hast Du da evtl Informationen???

Hallo Peter,

ich wurde wirklich informiert, dass ich zurückkehren werde und jetzt erst einmal ein Vertretung eingesetzt wird. Das Ende vom Lied sieht anders aus. Ich hatte dem PR gebeten, mir mizuteilen, was genau beantragt bzw durch den PR zugestimmt wurde (entweder Versetzeung dauert und fest oder eben als Krankheitsvertreung in meiner Abwesenheit). Mal schauen ob ich dies gesagt bekomme.

In der Tat kenne ich viele Langzeiterkrankte Kollegen, die nach 8 bis 24 Monaten wieder an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren durften. Das macht es natürlich für mich noch unverständlicher. Evtl wird bei mir eine Exempel statuiert, obwohl ich ein netter Mitarbeiter bin, der nie ein Problem hatte.

Von außen frage ich mich natürlich, wenn ich das lese, warum andere den Arbeitsplatz nach Erkrankung wieder besetzen dürfen, Du aber nicht. Gibt es persönliche Probleme aus Deiner Sicht? Hast Du Deinen Vorgesetzten mal die Frage gestellt, warum die übrigen Langzeiterkrankten Ihren Platz bekamen? Dass wäre ja interssant.

Dein PR muß Dich unterstützen, irgendwie ist dass Wischi Waschi, weil vorab was anderes in der Abteilung beantragt wurde. Mach Dich aber nicht verrückt, zumal Du krank bist und es nicht förderlich für Dich wäre. Ich hoffe dass es für Dich eine Klärung gibt und evtl einen tollen neuen Arbeitsplatz bekommst
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 28.06.2022 13:58

[/quote]Klingt nach einer Führungskraft, die noch im Gutsherrinmodus unterwegs ist.
Bei uns findet ein regelmäßiger informeller Austausch zwischen PR und Langzeitkranken statt.
[/quote]

Aber 100%, dass war auch mein Gedanke. Treu nach dem Motto: besitzende und gebietende Frau, höhergestellte Frau = Herrschaft

   
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Kaiser80 am 28.06.2022 14:00

Zu 1: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, ich komme aus Braunschweig. In meinem Fall wird e,s ja so sein, dass eine Versetzung durch den AG gemacht wird und der PR mit im Boot ist. PR sagt, er kämpft für mich und schaut nach Gesetzen, so dass er nicht zustimmt.

Bezogen auf ein entgelgruppengleiche "Umsetztung" wirst da vermtl. keinen Mitbestimmungstatbestand finden.

Zu 2. Es fand ein BEM statt, Erstgespräch und ich entschied mich zum BEM Verfahren. In diesem BEM wurden einige Maßnahmen besprochen, die mich unterstützen sollten, meine Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz durchzuführen.

Für die Wiederherstellung deiner Arbeitskraft soll und wird das auch möglich sein. Nach Abschluss der Rehabilitation...Who knows, vllt passt's ja doch wieder. Rechtsanspruch wirst du keinen haben.

Zu 3. Mein Arzt hat eine Arbeitsfähigeitsbescheinigung hinzugefügt und eine Wiedereingliederungs vorgeschlagen, einen Plan erstellt und dieser an die Behörde gesendet.

Mir fehlt die  Phantasie, wie der AG hier einer Wiedereingliederung am (bestehenden) Arbeitsplatz widersprechen will. Lass mich aber gerne belehren.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: OrganisationsGuy am 28.06.2022 17:27
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 28.06.2022 21:06
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Guten Abend OrganisatiionsGuy,

Fordernd ist dies nicht,  klare Verhältnisse und Transparenz,  dann wäre es immer besser. Aber ich erkläre es gern in Punkten:
1. Ich stark erkrankt, Kommunikation durchgängig mit meiner FB-Leiterin
2. FB- Leiterin beantragt übergangsweise Krankenvertretung.
3. Sie informiert mich uns sagt, ich muss mir keine Sorgen machen
4. Eine Kollegin wird gefragt, ob sie die Krankheitsvertretung für einen  kranken Kollegin übernimmt.
5. Kollegin wird aber fest auf meine Stelle versetzt.
6. FB-Leiterin weiß nicht warum, fragt nach. Keine Antwort
7.ich Frage nach keine Antwort.
8. Kollegin dachte ebenfalls sie müsse nur verteten ,bis ich wieder da bin, so wurde es ihr mitgeteilt.

Merkst schon schräg. Wenn Du so einem Prozedere ausgesetzt wirst und Dich das kalt lässt, dann Hut ab. Mein kompletter FB schüttelt den Kopf.

Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 28.06.2022 21:23


.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"


Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Mike Mod am 28.06.2022 21:42


.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: teclis22 am 29.06.2022 11:48


Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Ähmm so weit ich weiß: Doch - musst du. Das ist vom Direktionsrecht gedeckt. *wenn* die Tätigkeit deiner Eingruppierung entspricht. Nur wenn die Tätigkeit zu einer anderen Eingruppierung führen würde, dann müsstest du zustimmen.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Organisator am 29.06.2022 12:42
Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: DiVO am 29.06.2022 13:04


.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.

Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.

Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.

Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.

Siehst du den Unterschied?

Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Mike Mod am 29.06.2022 15:43


.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.

Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.

Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.

Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.

Siehst du den Unterschied?

Würde ich eigtl auch unterschreiben, was Du schreibst, ich habe aber eine rechtliche Antwort auf diese  Frage vor einer Zeit  bekommen:

"Auch in unserer Anlage zur Richtlinie ist von der „bisherigen Tätigkeit“ die Rede, was nach hiesiger Kenntnis in der Praxis regelmäßig mit „bisherigem Arbeitsplatz“ gleichgesetzt wird. Sie würden nach dem Hamburger Modell auf dem Arbeitsplatz vor Ihrer Erkrankung starten"

Von daher war das ein Punkt,alles andere was zu diesem Thema gesagt wurde vom Tisch zu werfen.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Mike Mod am 29.06.2022 15:49
Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.

Würde ich nicht sagen, es kommt immer auf die Sicht der Dinge an.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 29.06.2022 16:00
Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.

Würde ich nicht sagen, es kommt immer auf die Sicht der Dinge an.

Ich habe einen Vertrag, sehr alt, der noch meine Tätigkeiten aufgelistet hat. In meinem Fall müsste ich keine neue Tätigkeiten machen. Evtl ein Fehlerim Vertrag, aber mir kommt es zu gute.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Peter1970 am 29.06.2022 16:02


.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.

Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.

Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.

Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.

Siehst du den Unterschied?

Würde ich eigtl auch unterschreiben, was Du schreibst, ich habe aber eine rechtliche Antwort auf diese  Frage vor einer Zeit  bekommen:

"Auch in unserer Anlage zur Richtlinie ist von der „bisherigen Tätigkeit“ die Rede, was nach hiesiger Kenntnis in der Praxis regelmäßig mit „bisherigem Arbeitsplatz“ gleichgesetzt wird. Sie würden nach dem Hamburger Modell auf dem Arbeitsplatz vor Ihrer Erkrankung starten"

Von daher war das ein Punkt,alles andere was zu diesem Thema gesagt wurde vom Tisch zu werfen.

Mit Dieser Antwort bist Du definitiv abgsichert  im Hamburger Modell, wenn Du auf deinen Platz in dieser Zeit willst. Da war der AG sicher nicht erfreut drüber. Herrlich, find ich super...
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 29.06.2022 20:11
Vielen ist es nicht bewusst, dass die Wiedereingliederung, wenn möglich, am bisherigen Arbeitsplatz stattfinden sollte, auch wenn danach versetzen wird.

Ich lasse mich da nicht abbringen, zumal man mir gern zeigen darf welcher Paragraph rechtlich dagegen spricht.

Bis dato ist nicht wirklich etwas passiert und ich warte ab, was als nächstes entschieden wird und mir gesagt wird, was zb wieder falsch ist bzw nicht möglich.



Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2022 09:13
Absolut richtig, allerdings muss man sich überlegen, ob eine Wiedereingliederung am zukünftigen Arbeitsplatz nicht sinnvoller ist, sofern der AG aus rationalen oder irrationalen Gründen entschieden hat, dass man versetzt wird.
Und gegen eine Versetzung hat man idR wenig rechtliche handhabe, insbesondere wenn es im gleichem Hause stattfindet.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: Lennywhite am 30.06.2022 11:10
Absolut richtig, allerdings muss man sich überlegen, ob eine Wiedereingliederung am zukünftigen Arbeitsplatz nicht sinnvoller ist, sofern der AG aus rationalen oder irrationalen Gründen entschieden hat, dass man versetzt wird.
Und gegen eine Versetzung hat man idR wenig rechtliche handhabe, insbesondere wenn es im gleichem Hause stattfindet.

Absolut , würde ich h auch. Aber mein AG verlangte Dinge während die Wiedereingliederung, die wirklich gegen meine Gesundheit sprechen, der Personalrat ist deshalb auch dazwischen gegangen, Arzt und Rentenkasse ebenso. In dee Regel würde ich probieren das Beste aus einen neuen Arbeitsplatz zu holen, aber nicht wenn AG so assig handelt.
Titel: Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2022 11:17
Klingt ja grusselig und gut das dagegen angegangen wird.
ich hoffe es wird nach oben eskaliert