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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: tonystaks am 11.07.2022 20:54
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Ich bin Angestellter unter dem Geltungsbereich TVÖD. Meine Partnerin Beamtin auf Landesebene. Wir haben ein gemeinsames Kind. Im Krankheitsfalle des Kindes steht mir aus der gKV kein Kinderkrankengeld zu, da das Kind über die Mutter privat versichert ist.
Für den Fall, dass ich die Kinderbetreuung im Krankheitsfalle des Kindes übernehme, stehen mir irgendwelche Ersatzleistungen für den Verdienstausfall zu ?
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Sofern es Ihr Kind ist und es unter 12 Jahre alt ist steht Ihnen bei schwerer Erkrankung des Kindes gem. § 29 TVöD bezahlte Freistellung vom Dienst für bis zu vier Tage zu.
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§ 29 TVÖD ist mir bekannt. Bleibt die Frage nach dem dehnbaren Rechtsbegriff "schwerer Erkrankung".
Vielmehr geht es um ganz normale Krankheitsbilder, durch die die Betreuung des Kindes notwendig wird.
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Ich bin Angestellter unter dem Geltungsbereich TVÖD. Meine Partnerin Beamtin auf Landesebene. Wir haben ein gemeinsames Kind. Im Krankheitsfalle des Kindes steht mir aus der gKV kein Kinderkrankengeld zu, da das Kind über die Mutter privat versichert ist.
Für den Fall, dass ich die Kinderbetreuung im Krankheitsfalle des Kindes übernehme, stehen mir irgendwelche Ersatzleistungen für den Verdienstausfall zu ?
Weniger kompliziert denken: 3 Tage krank ohne Krankenschein.
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Du brauchst Geld? Nicht so kompliziert denken. Schlag dem Typen da vorne den Schädel ein und nimm seins.
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Du brauchst Geld? Nicht so kompliziert denken. Schlag dem Typen da vorne den Schädel ein und nimm seins.
Gibts denn bei dir was zu holen? Frage für einen Freund.