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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: ct78 am 18.03.2019 13:59

Titel: Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: ct78 am 18.03.2019 13:59
Hallo zusammen,

ich habe ja mittlerweile die Möglichkeit einen akkreditierten Master Abschluss an einer FH mit nur insgesamt 240ECTS (180ECTS aus Bachelor + 60ECTS Master) zu machen. Regulär oder klassisch ist ja der 300ECTS Master.
Da die 60ECTS Variante in 2 Semstern zu absolvieren ist, stellt sich mir die Frage, ob ich auch mit dieser "Sparvariante" den Zugang zum höheren Dienst erlange?
https://www.iubh-fernstudium.de/master/masterstudiengaenge/it-und-technik/wirtschaftsinformatik/


In der Laufbahnverordnung heißt es nur:

§ 21 Höherer Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt voraus:
1.    eine inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprechende Ausbildung oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Master oder einen gleichwertigen Abschluss, der zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.

Eine explizite Angabe der ECTS wird hier nicht angegeben d.h. sobald ich den akademischen Titel M.Sc. verliehen bekomme müsste ich doch die Befähigung für den höheren Dienst bekommen oder?

Gruß
Christian
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: BMIOberbehörde am 18.03.2019 18:13
Hallo Christian,

kurz gesagt nein. Unter 300 ist es kein vollwertiger Master Abschluss im Sinne eines Universitären Hochschulstudiums. Ähnlich verhält es sich beim MBA.
Dafür bietet die IUBH ja auch die 120 CP Bachelor Studiengänge an ;-)
Einziges wäre, dass du über Berufserfahrung oder zusätzliche Module die Reste bis 300 ausgleichst.

Viel Erfolg bei deiner Studienwahl von einem IUBH Ambassador ;-)
Fragen gerne.

Viele Grüße
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 20.03.2019 07:57
d.h. ein MBA zählt auch nicht, wenn man durch diesen mit bachelor auf >300 cp kommt?
immerhin berechtigt dieser ja auch zur Promotion. Hast du dazu irgendwelche Quellen?
Ich interessiere mich lose ebenfalls dafür und hatte an die Möglichkeit gedacht, mit einem 90cp MBA im Fernstudium auf die 300cp insgesamt zu kommen um mich anschließend auf stellen mit gefordertem master abschluss zu bewerben.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 20.03.2019 10:05
Hallo Fingernagel,

das Zauberwort heißt hier "gleichwertig". Gleichwertig ist der Abschluss, wenn er gleichrangig ist (bspw. EQR-Stufe 7 nach dem Europäische Qualifikationsrahmen; Uni-Diplom, Magister oder eben auch Master) und du Prüfungsleistungen im Umfang von 300 ECTS nachweisen kannst (Gleichwertigkeit). 
Mögliche Konstellationen: Bachelor 180 CP + Master 120 CP = 300 CP oder Bachelor 180 CP + Master 60 CP + Master 60 CP = 300 CP oder, oder, oder...
Aber deine Frage ist durchaus angezeigt, da viele Personaler das Problem nicht auf der Kette haben.

VG Snooze.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 13:54
Hm, interessant - so aus grundsätzlichem Interesse heraus: die Feststellung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse obliegt den Ländern. Diese bescheinigen die Gleichwertigkeit entsprechend der Beschlüsse der KMK und der Empfehlung der HRK anhand der Datenbank anabin. Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: BStromberg am 20.03.2019 14:58
Hm, interessant - so aus grundsätzlichem Interesse heraus: die Feststellung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse obliegt den Ländern. Diese bescheinigen die Gleichwertigkeit entsprechend der Beschlüsse der KMK und der Empfehlung der HRK anhand der Datenbank anabin. Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?

Liest sich so, als wäre er gleichwertig... aber ist er fachlich auch einschlägig ???
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 15:23
Da es mir nicht um einen konkreten Fall geht, sondern mehr um den Umstand, daß ein ausländischer Bildungsabschluß gegenüber einem unter gleichen Umständen erworbenen inländischen Bildungsabschluß bessergestellt wird, können wir das gerne unterstellen.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 20.03.2019 15:47
...Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?

Mhhh...das würde ich so nicht unterschreiben. Ausgehend davon, dass im Allg. ein Workload von 30 CP pro (Fach-)Semester angenommen wird, käme man auf 240 CP - also nicht ausreichend für den hD.

VG Snooze
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 15:54
An welcher konkreten Norm machst Du das fest?
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Hain am 20.03.2019 17:12
Moin,
.... Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?
in Niedersachsen wäre ein in den USA erworbener Abschluss (wenn er in den US erworben wurde) ein Problem. Die unmittelbare Anerkennung ist in der NLVO (§§ 35 ff) nur für die EU Mitgliedsstaaten geregelt (eine aus dem EU Recht abgeleitete Norm). In der BLV heißt es "einen an einer Hochschule erworbenen Master oder einen gleichwertigen Abschluss, der ... geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln." Diese Eignung ist über den KMK Beschluss den akkreditierten Studienabschlüssen attestiert worden (unter der Voraussetzung, dass bei der Akkreditierung laufbahnrelevanter Studiengänge Dienststellenvertreter einbezogen werden). Für den US Master kann die Gleichwertigkeit weder aus der Akkreditierung noch auch EU Recht abgeleitet werden. Von daher würde ich die Frage stellen, woraus die unterstellte regelmäßige Gleichwertigkeit abzuleiten wäre (jedenfalls im Hinblick auf das Laufbahnrecht).

Grüße
Hain
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 17:39
Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist Ländersache, alle Länder haben eine oder mehrere Stellen eingerichtet, die diese Aufgabe wahrnehmen, z.B. in NRW die BezReg Arnsberg. Es gibt mehrere Wertungsstufen bis hin zu „gleichwertig“. Gem. KMK soll es sich dann um eine tatsächliche, umfassende Gleichwertigkeit in jedweder Hinsicht handeln. Zur einheitlichen Anwendung gibt es Beschlüsse der KMK und Empfehlungen der HRK sowie die Datenbank anabin. Ein „a5“-Abschluß einer „h+“-Einrichtung führt dabei regelmäßig zu einer Gleichwertigkeit mit dem deutschen Universitäts-Master.

Alternativ können wir aber gerne auch einen Master aus dem UK nehmen. Auch dort sind einjährige Master die Regel und auch dort ist es kein Problem, mit einem dreijährigem Bachelor zum Master zugelassen zu werden.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 20.03.2019 17:54
An welcher konkreten Norm machst Du das fest?
...anhand der Rückmeldung des BMI, welches für das Bundeslaufbahnrecht federführend verantwortlich ist, und der Aussage meiner (ehemaligen) Hochschule.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 18:23
Und eine konkrete Norm wurde diesbezüglich nicht angegeben?
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 21.03.2019 07:43
es gibt ja auch im deutschsprachigen Raum MBA´s, die man easy im Fernstudium absolvieren kann, komplett online. Jedes Modul wird mit einem Multiple Choice Test sowie einer Hausarbeit abgeschlossen. Dauer: 18 Monate, Credits: 90. Gefunden zb hier: https://www.fh-vie.ac.at/de/seite/studium/executive-education/mba-digital-transformation

Jetzt frage ich mich:
1. Ist der MBA ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss und fällt gleichwertend zum Master?
2. Ist der Studiengang des o.g. Links akkreditiert? Man findet ja nur Angaben zur Akkreditierung des MBA Abschlusses an sich.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 08:08
Der MBA ist dem Master nach Ansicht der KMK gleichwertig. Die besondere Akkreditierung ist doch nur bei FH-Mastern erforderlich, Uni-Master eröffnen doch auch so den Zugang zum hD. Mithin tritt das Akkreditierungsproblem nicht auf, wenn man an einer Universität - auch solche bieten MBAs an - studiert.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 21.03.2019 10:19
MMn müssen beide Master, der einer Universität und der einer Fachhochschule, akkreditiert sein.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 10:24
Alle BA/MA müssen akkreditiert sein, bei den FH-Master muß aber der Zugang zum hD in der Akkreditierung ausdrücklich festgestellt werden, ein Uni-Master eröffnet stets den Zugang zum hD.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 21.03.2019 11:57
bist du dir da sicher? ich verstehe folgenden Passu nämlich anders und eine reine Akkrediierung reicht:

Die  studiengangbezogenen  Akkreditierungen  stellen  derzeit  im  erforderlichen  Umfang  sicher,  dass
Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen.
Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr.

Auf das vereinbarte Verfahren zur Vergabe des Zusatzes „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang
zum höheren Dienst“ (Abschnitt B II der Vereinbarung 2002) kann daher verzichtet werden, solange
dieser Qualitätsstandard gewahrt wird.


https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2007/2007_09_20-Vereinbarung-Zugang-hoeherer-Dienst-Master.pdf
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 12:44
Nein, ich bin mir nicht sicher. Das macht es doch noch einfacher. wenn IMK und KMK vereinbart haben, daß akkreditierte Master - an Universitäten wie an Fachhochschulen - die Bildungsvoraussetzungen zum hD eröffnen, dann können irgendwelche CP keine Rolle spielen, dann geht es nur darum, ob jemand einen akkreditierten Master-Abschluß hat, der ja per se die Bildungsvoraussetzung für den hD erfüllt.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 21.03.2019 13:17
das scheint korrekt zu sein.
Auf die Argumentation mit den Personalstellen in der Landesverwaltung bin ich dann schon mal gespannt, wenn ich mich mit meinem 210CP Bachelor + 60 CP akkreditierten MBA (erreichbar in einem Jahr https://www.hs-fresenius.de/studium/digital-engineering-management-master-fernstudium/ (https://www.hs-fresenius.de/studium/digital-engineering-management-master-fernstudium/)) bewerbe  ;D
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 21.03.2019 16:26
..., dann können irgendwelche CP keine Rolle spielen, dann geht es nur darum, ob jemand einen akkreditierten Master-Abschluß hat, der ja per se die Bildungsvoraussetzung für den hD erfüllt.

und

das scheint korrekt zu sein.
Auf die Argumentation mit den Personalstellen in der Landesverwaltung bin ich dann schon mal gespannt, wenn ich mich mit meinem 210CP Bachelor + 60 CP akkreditierten MBA (erreichbar in einem Jahr https://www.hs-fresenius.de/studium/digital-engineering-management-master-fernstudium/) bewerbe  ;D

Das wird mMn nicht funktionieren. Es gibt mittlerweile für beruflich Qualifizierte die Möglichkeit einen nicht konsekutiven Masterabschluss ohne vorheriges Studium (Bachelor o. ä.) zu erlangen. Die haben dann (nur) die CP aus dem Masterabschluss (bspw. 60 ECTS), was definitiv nicht den Zugang zum hD bedeutet. Ich berufe mich dabei jedoch nur auf die Aussage des BMI.

P.S.: Probieren würde ich es trotzdem.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 16:39
Deswegen meine Frage an die Schwarmintelligenz, ob es für die 300 CP irgendeine konkrete Norm gibt.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: LeKai am 22.03.2019 12:24
Mir wäre keine Norm bekannt, die auf diese 300 CP Hürde verweist.

Es ist grundsätzlich möglich den MBA ohne Erststudium zu machen, wenn man beruflich qualifiziert ist (zumindest in RLP). Hierzu ist kein vorheriges Bachelor Studium notwendig.

Mal blöd gefragt:
Wieso sollten Hochschulen mit der Zulassung für den höheren Dienst werben, wenn es nur heiße Luft wäre?

https://www.hs-koblenz.de/rac/fachbereiche/wiso/mba-fernstudienprogramm/schwerpunkte/

Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Feidl am 22.03.2019 13:29
Das wird mMn nicht funktionieren. Es gibt mittlerweile für beruflich Qualifizierte die Möglichkeit einen nicht konsekutiven Masterabschluss ohne vorheriges Studium (Bachelor o. ä.) zu erlangen. Die haben dann (nur) die CP aus dem Masterabschluss (bspw. 60 ECTS), was definitiv nicht den Zugang zum hD bedeutet. Ich berufe mich dabei jedoch nur auf die Aussage des BMI.
Deswegen wollen die Dienstherren auch Bachelor+Master sehen. Man muss da auch tatsächlich beide Zeugnisse vorlegen.
Irgendwelche CP hingegen sind nicht relevant, manchmal müssen noch bestimmte Themen im Studium behandelt wurden sein.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 22.03.2019 13:38
Und auf welcher Basis möchten sie das (als Bildungsvoraussetzung zum hD)? Die Akkreditierung eines Studiengangs beinhaltet auch immer die Zugangsberechtigungen zu diesem. Mithin erfüllt gem. der Vereinbarung zwischen KMK und IMK ein akkreditierter Masterabschluß die Bildungsvoraussetzungen des hD unabhängig davon, welche Zugangsmöglichkeit zum Studiengang vorliegt.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 22.03.2019 15:01
Mal blöd gefragt:
Wieso sollten Hochschulen mit der Zulassung für den höheren Dienst werben, wenn es nur heiße Luft wäre?

https://www.hs-koblenz.de/rac/fachbereiche/wiso/mba-fernstudienprogramm/schwerpunkte/


weil es vor dem Beschluß der KMK notwendig war, dass die Akkreditierung die Öffnung für den höheren Dienst beinhaltet.
Das wurde dann aber überflüssig. In meiner Behörde steht das bei jeder Ausschreibung sogar noch mit bei, also Öffnungsklausel für alle FH Master notwendig. Glaub einen MBA kennen die noch gar nicht... bei anderen Behörden in der Landesverwaltung steht immer nur, dass ein Master coder Dipl. gefordert wird. Mehr nicht.

ist aber trotzdem ne heikle Sache. Hab schon diverse Master gefunden, die mich interessieren. U.a. ein MBA einer FH in Wien, for mach österreichischen standards auch akkreditiert ist. Ich glaub, damit gibt es dann auch wieder Probleme... Und 10k € zu bezahlen und am Ende steht man dann da weils nicht anerkannt ist oder die Behörde kA hat wäre schon bitter... Hab mich jetzt seit mehreren Tagen intensiv damit beschäftigt und am Ende wird es wohl auf einen langweiligen Master of Public Administration an einer Verwaltungs-FH hinauslaufen.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Max am 25.03.2019 02:36
Die Frage ist nicht wie viele Credit Points vorhanden sind. Da rechnet keiner nach. Man such ja nach passenden Personen und da sind die Formalien nur ein Teil der Qualifikation. Aber der Verantwortliche wird jemanden mit FH Studium und windigem bezahl-MBA aus dem Ausland eher nicht einladen, wenn er einen Uniabsolventen zur Auswahl hat.
2-Semestrige Master aus dem Ausland werden bei uns problemlos anerkannt, wenn der Rest passt. Die stehen in Anabin als gleichwertig.
 
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 25.03.2019 05:15
Also mir ging es ausschließlich um die formale Bildungsvoraussetzung vor dem Hintergrund der aufgestellten Behauptung, für diese seien mindestens 300 CP erforderlich.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 25.03.2019 11:14
§ 17 Abs. 5 BBG: "Für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern
1. als Bildungsvoraussetzung
a) ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder
b) ein gleichwertiger Abschluss und…"

Ein mit einem Master gleichwertig abgeschlossenes Studium sind nach Battis (2017) trotz des auf Bachelor und Master ausgerichteten Bologna-Prozesses die fortbestehenden Diplomabschlüsse der Universitäten oder aber auch das erste juristische Staatsexamen. Warum kein Diplomabschluss einer Fachhochschule? Ganz einfach, weil die Regelstudienzeit für Diplomabschlüsse der Universitäten idR fünf und die einer Fachhochschule idR vier Jahre beträgt. Ausgehend davon, dass ein Semester mit 30 CP bewertet ist (das macht auch Sinn, wenn man den Workload für einen CP beachtet), macht das nach Adam Riese für Unidiplome 300 CP und für FH-Diplome eben 240 CP. Das bedeutet mit Blick auf den Gleichheitssatz und Art 33 GG, dass gleichwertige Studienabschlüsse (einschließlich Master) für den hD insgesamt (also Bachelor u. Master, FH-Diplom u. MAster oder Unidiplom) 300 CP haben müssen. Dies gilt selbstverständlich auch für den gD, nur eben mit 180 CP.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 25.03.2019 14:16
Es geht nicht um ein dem Master gleichwertiges Studium - es geht um einen Master. Dieser ist definiert und muß nicht hergeleitet werden. Sollte das „gleichwertige“ Diplom dazu im Hinblick auf den Gleichheitssatz im Mißverhältnis stehen, müßte - wenn überhaupt - auf dieser Seite nachgebessert werden. Das Diplom ist ja schließlich die Altlast, die kompatibel zu den aktuellen Verhältnissen gemacht werden muß - was ja auch eindeutig aus der zitierten Norm selbst hervorgeht.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 25.03.2019 17:39
Es geht nicht um ein dem Master gleichwertiges Studium - es geht um einen Master.

@Spid: Das habe ich natürlich verstanden ;). Vllt. hilft es, einen Blick in den europäischen Qualifikationsrahmen zu werfen. Dort ist der Master als Level 7 ausgewiesen (Bachelor => 6, Promotion => 8 ) welcher dem zweiten Studienzyklus entspricht. D. h., um eine schlüssigen Qualifikationsverlauf nach dem EQR nachzuweisen benötigt man vor dem zweiten Studienzyklus demnach einen ersten Studienzyklus (Bachelor o. gleichwertig). Daran wird sich der öffentliche Dienst mit Blick auf die ECTS auch orientieren. Es sollte klar sein, dass ein Masterabschluss ohne vorherige Studienleistungen (wie bereits geschrieben geht das) nicht einem Unidiplom o. ä. entsprechen kann.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 25.03.2019 17:56
Die maßgebliche Qualifikation von der das BBG ausgeht, ist der Master - dieser ist die Maßschnur, er muß nicht einem anderen Abschluß entsprechen, die anderen Abschlüsse müssen ihm entsprechen, siehe die von Dir selbst zitierte Passage. Gemäß der Vereinbarung zwischen KMK und IMK sichert das entsprechende Niveau die Akkreditierung. Diese beinhaltet auch die Zugangsvoraussetzungen, mithin u.a. auch die Möglichkeit einen Master ohne ersten berufsqualifizierenden Abschluß zu machen - was aber auch gar nicht der Punkt ist. Vielmehr geht es ja um BA/MA-Kombinationen mit weniger als 300 CP, z.B. dreijähriger BA mit einjährigem Master. Der Verweis auf EQR/DQR geht im übrigen fehl, da er (wie in sowieso jeder Hinsicht) für den öD absolut unbeachtlich ist - oder ist der Meister seit neuestem hinreichende Bildungsvoraussetzung für den gD?
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Snooze am 25.03.2019 19:22
oder ist der Meister seit neuestem hinreichende Bildungsvoraussetzung für den gD?
Das ist er zweifelsohne nicht, weil er eben nicht gleichwertig sondern "nur" gleichrangig ist...(EQR-Level). Aber diesbzgl. gab es in der Vergangeheit recht interessante Anerkennungsverfahren der in der ehemaligen DDR erworbenen Bildungsvoraussetzungen. Da wurde nämlich genau das geprüft und entweder als geleichwertig oder eben nicht gleichwertig befunden.

Vielmehr geht es ja um BA/MA-Kombinationen mit weniger als 300 CP, z.B. dreijähriger BA mit einjährigem Master
...und das wird mit < 300 CP nicht gelingen (siehe Beiträge). Frage doch einfach mal bei deiner personalbearbeitenden Behörde nach.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Spid am 25.03.2019 19:56
oder ist der Meister seit neuestem hinreichende Bildungsvoraussetzung für den gD?
Das ist er zweifelsohne nicht, weil er eben nicht gleichwertig sondern "nur" gleichrangig ist...(EQR-Level). Aber diesbzgl. gab es in der Vergangeheit recht interessante Anerkennungsverfahren der in der ehemaligen DDR erworbenen Bildungsvoraussetzungen. Da wurde nämlich genau das geprüft und entweder als geleichwertig oder eben nicht gleichwertig befunden.

Die Niveaustufen von DQR und EQR drücken Gleichwertigkeit aus. Wenn Du Dich also auf diese Konstrukte ohne Wert berufen möchtest, mußt Du auch die ihnen innewohnende Aussage hinnehmen - und die lautet auf Gleichwertigkeit.

Vielmehr geht es ja um BA/MA-Kombinationen mit weniger als 300 CP, z.B. dreijähriger BA mit einjährigem Master
...und das wird mit < 300 CP nicht gelingen (siehe Beiträge). Frage doch einfach mal bei deiner personalbearbeitenden Behörde nach.

Ich habe keine "personalbearbeitende Behörde" - und auch kein Interesse daran, Beamter zu werden. Ein unspezifischer Verweis auf "Beiträge"ist auch nicht weiter hilfreich, zumal es bislang keinen Beitrag gibt, der die Erfordernis von 300 CP belegt - und das in einem extrem verrechtlichten Bereich.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: SPIDerman am 25.03.2019 21:49
Deswegen meine Frage an die Schwarmintelligenz, ob es für die 300 CP irgendeine konkrete Norm gibt.

Eine derartige Norm existiert in dem hier diskutierten Zusammenhang nicht, allerdings sind Beweise der Nichtexistenz bekanntlich sehr schwierig zu führen, wie jeder Philosoph weiß. Mit Gewissheit lässt sich lediglich feststellen, dass es eine verwaltungsmäßig normierte Erfordernis von 300 ECTS-Punkten für die Zuordnung in die Laufbahnen des höheren Dienstes a priori nur bei Lehramtsstudiengängen gibt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung v. 01.12.2017 [GMBl 2017 Nr. 54/55, S. 986]). Der User Snooze hat trotzdem recht, wenn er auf die Aussage des BMI verweist. Tatsächlich ist es nämlich so, dass eine pauschale Anerkennung (wie durch den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 impliziert) nicht praktiziert wird. Ohnehin spricht die soeben erwähnte Verwaltungsvorschrift lediglich davon, dass Absolventen eines FH-Masters auch dann zugelassen werden können, wenn der Akkreditierungsbescheid keinen entsprechenden Zusatz (i.e. "Eröffnet den Zugang zum höheren Dienst") enthält. Mithin eine Kann-Bestimmung, von der in der bundesbehördlichen Einstellungspraxis nach Dafürhalten der jeweiligen Amtsleitung durchaus kein Gebrauch gemacht wird. Als Beispiel sei der Höherer Kriminaldienst des Bundes genannt, für den im Ausschreibunsgtext des BKA explizit die Absolvierung eines einschlägigen Masterstudiengangs mit mind. 300 CP (Summe aus Bachelor- und Masterstudiengang) vorausgesetzt wird. Wenn der Ausschreibunsgtext keinerlei Angaben zum Umfang des Masters enthält, dann spricht einiges (aber nicht alles) dafür, dass man sich im guten Glauben an die die KMK- und IMK-Beschlüsse von 2007 bewerben kann, ohne bereits aus formalen Gründen zu scheitern. Von einer vorherigen Anfrage bei der einstellenden Behörde würde ich jedenfalls absehen, nachfragen kann man hinterher immer noch.

Hey Spiddo, alles läuft bei Dir? Habe soeben aus alter Verbundenheit Dein gutes Karma um eins hochgesetzt, damit Du im Equi­li­b­ri­um bist...  ;D
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Max am 25.03.2019 21:57
Snooze, da machst du es aus meiner Sicht zu kompliziert. Mit anerkanntem Masterabschluss ist die Anforderung erfüllt,  egal wie viele CPs dieser hat.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 27.03.2019 08:27
Die Frage ist nicht wie viele Credit Points vorhanden sind. Da rechnet keiner nach. Man such ja nach passenden Personen und da sind die Formalien nur ein Teil der Qualifikation. Aber der Verantwortliche wird jemanden mit FH Studium und windigem bezahl-MBA aus dem Ausland eher nicht einladen, wenn er einen Uniabsolventen zur Auswahl hat.
2-Semestrige Master aus dem Ausland werden bei uns problemlos anerkannt, wenn der Rest passt. Die stehen in Anabin als gleichwertig.

naja wenn da niemand nachrechnet gehe ich auch davon aus, dass sich niemand die mühe macht, das standing der Uni/FH nachzuschauen... Da es sich um spezialisierte Fachrichtungen handelt könnte ich mir vorstellen, dass jmd mit "windigem"- FH-Master in genau diesem Fachgebiet einem 0815 public-management absolventen vorgezogen wird.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Beamtin89 am 27.03.2019 12:23
Ich interessiere mich auch für einen (nebenberuflichen) Master, um den Aufstieg vom gD in den hD zu schaffen. Deshalb verfolge ich die Diskussion hier ganz interessiert...

Mir ist beim Durchsehen der Website der IUBH allerdings aufgefallen, dass man zumindest keinen 240 Punkte Master erwerben kann. Voraussetzung für den 60 ECTS Master (also 1-jährig) ist nämlich ein 210 ECTS Bachelor. Das niedrigste Niveau wäre also der 180 + 90 ECTS = 270 ECTS Master
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: BMIOberbehörde am 27.03.2019 13:57
Hallo Beamtin,
bei der IUBH und dem 60 CP Master ist es sogar so, dass 30 CP anderweitig anerkannt werden (i.d.R. für Berufserfahrung) sodass am Ende ein vollwertiger 300 CP Master steht.
Hier würde ich dir empfehlen zur Sicherheit aber mit der Studienberatung Kontakt aufzunehmen.
Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne auch per PN zur Verfügung!
Viele Grüße
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Beamtin89 am 27.03.2019 15:22
BMIOberbehörde, danke für den Hinweis. Leider ist es so, dass mein Abschluss von der HS Bund nur 180 ECTS hat. Somit würde ich trotzdem nur auf 270 ECTS kommen - oder kann man auch beim 90 ECTS Master Punkte anerkennen lassen?
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: BMIOberbehörde am 27.03.2019 15:58
Kommt auf den Einzelfall drauf an.
Die Alternative ist, im Vorfeld weitere Kurse zu belegen, um die erforderlichen CP "nachzuholen" :)
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Beamtin89 am 28.03.2019 12:56
Ja, das scheint wohl möglich zu sein. Ich kann gerade nur schlecht abschätzen, wie viel zusätzlichen Zeitaufwand man da einplanen müsste - womöglich ein Semester für 30 ECTS bzw. sogar zwei in Teilzeit?!

Ich bin noch auf einen Master Wirtschaftsrecht gestoßen, der auch ganz interessant klingt. Hier bekommt man auch nur 90 ECTS, kann aber die fehlenden 30 ECTS in zusätzlichen Modulen nachholen.

https://www.hfh-fernstudium.de/master-wirtschaftsrecht-online

Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: BMIOberbehörde am 28.03.2019 15:51
Als Faustformel gilt: 1 CP entspricht 30 Stunden Workload
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 29.03.2019 07:24
bei den ganzen Angeboten die ich gefunden habe waren es in Teilzeit immer so 15-20 CP´s pro Semester.
Für die Sonderkurse, die du vorab belegen müsstest, würden also nochmal 2 Semester drauf gehen.

Ich hab mich dagegeben entschieden und mache dann direkt einen Master, der mir mind. 90 CP bringt (Bachelor hatte 210). Leider sind die nicht so leicht zu finden, so dass es wahrscheinlich auch auf einen 120 CP Master hinauslaufen wird. Da suche ich aktuell noch nach passenden Angeboten. Gibt einfach so viel Angebote, verschiedene Studienmodi mit Online/Präsenz, unterschiedliche Kosten, versch. Voraussetzungen, Akkreditierung muss gegegeben sein usw.

Hab echt viel recherchiert aber so richtig weiter bin ich noch nicht gekommen. Komme aus der Informatik, also suche ich vorzugweise Richtung Wirtschaftsinfo, IT-Management, Digitalisierung. Als Notfall hab ich schon Public Management gefunden an meiner alten FH zu einem humanen Preis. Sollte alles möglichst viel online passieren und ein Prüfungszentrum in der Hauptstadt sein. Die Euro-FH kam mir in den Sinn, da kann man jeden Monat jede Prüfung im Pürfungszentrum absolvieren. Eigentlich ganz nett, lassen die sich aber auch mit um die 14k was kosten :)
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Tanari am 01.04.2019 08:03
bei den ganzen Angeboten die ich gefunden habe waren es in Teilzeit immer so 15-20 CP´s pro Semester.
Für die Sonderkurse, die du vorab belegen müsstest, würden also nochmal 2 Semester drauf gehen.

Ich hab mich dagegeben entschieden und mache dann direkt einen Master, der mir mind. 90 CP bringt (Bachelor hatte 210). Leider sind die nicht so leicht zu finden, so dass es wahrscheinlich auch auf einen 120 CP Master hinauslaufen wird. Da suche ich aktuell noch nach passenden Angeboten. Gibt einfach so viel Angebote, verschiedene Studienmodi mit Online/Präsenz, unterschiedliche Kosten, versch. Voraussetzungen, Akkreditierung muss gegegeben sein usw.

Hab echt viel recherchiert aber so richtig weiter bin ich noch nicht gekommen. Komme aus der Informatik, also suche ich vorzugweise Richtung Wirtschaftsinfo, IT-Management, Digitalisierung. Als Notfall hab ich schon Public Management gefunden an meiner alten FH zu einem humanen Preis. Sollte alles möglichst viel online passieren und ein Prüfungszentrum in der Hauptstadt sein. Die Euro-FH kam mir in den Sinn, da kann man jeden Monat jede Prüfung im Pürfungszentrum absolvieren. Eigentlich ganz nett, lassen die sich aber auch mit um die 14k was kosten :)

Die Fernuni Hagen bietet den Master of Science in praktischer Informatik mit 90 CP. Ich habe selber den M. Sc. in Informatik (120 CP) an der Universität absolviert und für den Aufstieg in den hD genutzt.

Nachtrag zum Preis: Das Studium hat mich ca. 1500 € gekostet, für einen universitären Abschluss ein Witz zumal man noch einiges steuerlich absetzten kann.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 04.04.2019 07:52
Danke für den Hinweis.
Hatte ich auch bereits überlegt. Die FernUni hat einen super Ruf und gilt als besonders anspruchsvoll.
Hatte mir die Modulübersicht angeschaut und besonders die reinen Informatikmodule schrecken mich doch sehr ab. Mein Bachelor war inderdisziplinarisch mit Verwaltung und Informatik, da reicht manches Vorwissen leider nicht. Wäre sonst mehr Richtung IT-Management gegangen in Wirschaftsinfo, dsa ist an der FernUni Hagen leider so nicht möglich, da aus jeder Richtung einige Module belegt werden müssen.


Das alles aufzuholen wird mir in Summe dann entweder zu anstrengend oder zu lange dauern, um das ordentlich abzuschließen. Und da man für den öd ja nur den Abschluss braucht (hier werden mittlerweile Dipl. Physiker auf IT-Stellen im Projektmanagement eingestellt, Hauptsache Diplom...) suche ich lieber etwas anderes, das auch passt vom Bezug her.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: pvenj am 04.04.2019 08:20
Es scheint ja doch einige zu geben, die berufsbegleitend im Fernstudium noch einen Master gemacht haben.
Ich habe mir aktuell Informationen verschiedener Anbieter zukommen lassen.

Wie sind denn eure Erfahrungen mit einem Studium neben dem Beruf im öD? Wie habt ihr das zeitlich untergebracht? Habt ihr eure Arbeitszeit reduziert? Wie hat die Dienststelle reagiert? Bin auf eure Erfahrungen gespannt.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 04.04.2019 08:52
welche anbieter hast du dir denn herausgesucht?
gibt da ja große unterschiede, auch bei der studienform etc.

bei mir wird es wohl ein berufsbegleitendes fernstudium mit möglichst viel online-anteil. aber auch da gibt es wieder unterschiede.

zb. public management an der hwr berlin
3-4x pro semester freitags abends und samstag ganztägig präsenz- und prüfungsphasen, rest online.
start im ss oder ws. kosten: 9k und damit das günstigste was ich gefunden habe.

an der euro-fh zb nahezu alles online. man kann jederzeit anfangen, kurse frei belegen und jeden monat jede prüfung in einem der prüfungszentren schreiben. höchstmögliche flexibilität, kostet dann aber auch 12-15k.

gibt dann noch haufenweise andere alternativen. unterscheiden sich dann in den präsenzphasen, projektarbeiten usw...
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: pvenj am 04.04.2019 09:06
welche anbieter hast du dir denn herausgesucht?
gibt da ja große unterschiede, auch bei der studienform etc.

bei mir wird es wohl ein berufsbegleitendes fernstudium mit möglichst viel online-anteil. aber auch da gibt es wieder unterschiede.

zb. public management an der hwr berlin
3-4x pro semester freitags abends und samstag ganztägig präsenz- und prüfungsphasen, rest online.
start im ss oder ws. kosten: 9k und damit das günstigste was ich gefunden habe.

an der euro-fh zb nahezu alles online. man kann jederzeit anfangen, kurse frei belegen und jeden monat jede prüfung in einem der prüfungszentren schreiben. höchstmögliche flexibilität, kostet dann aber auch 12-15k.

gibt dann noch haufenweise andere alternativen. unterscheiden sich dann in den präsenzphasen, projektarbeiten usw...

Ich bin als Ingenieurin in der Umweltabteilung einer Landesbehörde tätig und würde dementsprechend einen Master in Umweltwissenschaften / Wasser & Umwelt machen. Das grenzt das Feld sehr ein. Die Bauhaus Uni Weimar und die Uni Koblenz Landau bieten da entsprechende Fernstudiengänge an. Präsenzzeiten sind dann jeweils zwei Tage am Semesterende plus ggf. Exkursionen, der Rest erfolgt online oder eben über Einsendeaufgaben und Hausarbeiten. Kostenfaktor um die 7-8k.

Großkotzig gehe ich erstmal davon aus, dass ich das schon neben ner Vollzeitstelle machen kann. Aber ich habe eben null Erfahrung damit.
 
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 04.04.2019 10:00
ich geh da relativ entspannt ran. die studiengänge sind ja als fenstudium berufsbegleitend ausgewiesen.
und du hast ja auch bereits ein studium abgeschlossen und kannst ungefähr abschätzen wieviel workload hinter den modulen bzw. ects steckt. kommt natürlich auch auf dein aktuelles arbeitsverhältnis an. ich kann da gut und gerne mal ne std einschieben ;)

dann ist es auch eine typfrage. ich war im studium schon immer jmd, der gern alleine gelernt hat und die meisten vorlesungen als lästig empfunden hat. war bei manchen vorlesungen nur 1-2x und dann bei der prüfung. insgesamt finde ich die angabe der workloads der module auch immer übertrieben. zumal einiges eh immer ausgegrenzt wird. praxisorientierte module waren mehr leraning by doing und damit aufwendiger. für reine theoriemodule habe ich immer 2-4 wochen vor prüfung den stoff wiederholt... ich weiß nicht, kann auch großkotzig sein, aber ich denke, dass ich das auch so neben der arbeit hinbekomme. schlimmstenfalls braucht man halt n semester länger...
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: pvenj am 04.04.2019 12:40
Um die Bewältigung mache ich mir tatsächlich die geringsten Sorgen.

Ich frage mich, was nachher nach Erlangung des Masters auf mich zukommt. Aktuell bin ich noch TB im gD, werde aber nächstes Jahr verbeamtet. Als ich eingestellt wurde, wurde mir unmissverständlich klar gemacht, dass es nicht gewollt ist, dass Beschäftigte, die für den technischen gD eingestellt werden, eine höhere Qualifikation erlangen. Man würde ja schließlich auch die Bewerber mit Master aussortieren, die sich auf Stellen im gD bewerben (das kann man jetzt finden, wie man will...)

Ich arbeite zwar gerne dort, wo ich gerade bin und möchte eigentlich auch bleiben, bin aber aufgrund der o.g. Aussage ein wenig verunsichert, ob mir da nicht jemand dazwischen grätschen könnte. Auch wegen der bevorstehenden Verbeamtung.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Fingernagel am 04.04.2019 13:42
Was du in deiner Freizeit machst kann deinem AG ja egal sein ;)
Bei mir wird es auch auf einen Wechsel hinauslaufen, da es in meiner Behörde nur eine Stelle im hD gibt, die in Frage kommt und die wurde vor 2 Jahren erst neu besetzt. Also schaut man sich um. Ich habe eine geplante Verbeamtung auch erst einmal abgelehnt, als TB wechselt es sich deutlich leichter.

Ich habe erst mal nicht vor, meinem AG über mein Studium in Kenntnis zu setzen. Gegen Ende des Studiums werde ich es dann ansprechen und dann wird man sehen, ob man sich einigen kann oder nicht. Wird aber wie gesagt wegen der nur einen vorhandenen Stelle sehr schwierig weren.

Und wenn bei dir nicht gewollt ist, dass man sich weiterbildet (ist ja auch legitim, für deine aktuelle Stelle benötigst du keinen Master) und man dir keinen höheren Posten anbietet dann bleibt dir ja nur der Wechsel.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Tanari am 05.04.2019 08:09
@Fingernagel: Der Master in praktischer Informatik an der FernUni ist im Vergleich zum Master Informatik eher easy machbar. Grund: Für den Master in praktischer Informatik muss man keine Module aus M1 Grundlagen der Informatik wählen. Beim Master Informatik hingegen muss zumindest ein Modul aus diesem Bereich gewählt werden und hier befinden sich Knallerfächer wie Komplexitätstheorie, Mathematische Grundlagen der Kryptographie, lineare Optimierung, etc.

Ganz vergessen: Es gibt ja auch noch den Master in Wirtschaftsinformatik.

@pvenj: Ich habe zwei Mal nebenberuflich studiert. Das erste Mal an einer privaten FH, das zweite Mal an der FernUni. Das erste Studium lief nebenberuflich während meiner Zeit in der Wirtschaft, das zweite Studium nebenberuflich im ÖD. Ich habe gute Erfahrungen mit dem nebenberuflichen Studieren gemacht. Ob es für einen selbst etwas ist hängt von vielen Faktoren ab: wie stressig ist es auf der Arbeit oder Zuhause. Partnerschaft ja/nein. Kinder ja/nein. Wie diszipliniert ist man selbst, etc.

Noch was: Der Aufstieg in den hD gestaltet sich je nach Status (Beamter/Angestellter) und Werdegang sehr unterschiedlich. Am besten ist es sich hier vorher schon gut zu informieren und dann zu entscheiden welchen Weg man geht.
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: pvenj am 05.04.2019 10:12
@pvenj: Ich habe zwei Mal nebenberuflich studiert. Das erste Mal an einer privaten FH, das zweite Mal an der FernUni. Das erste Studium lief nebenberuflich während meiner Zeit in der Wirtschaft, das zweite Studium nebenberuflich im ÖD. Ich habe gute Erfahrungen mit dem nebenberuflichen Studieren gemacht. Ob es für einen selbst etwas ist hängt von vielen Faktoren ab: wie stressig ist es auf der Arbeit oder Zuhause. Partnerschaft ja/nein. Kinder ja/nein. Wie diszipliniert ist man selbst, etc.

Wie gesagt, darum mache ich mir die geringsten Sorgen. Vielleicht bin ich da etwas zu großkotzig, aber ich glaube, dass ich das neben der Arbeit schaffen kann (habe keine Kinder und mein Zuhause ist eine Oase der Harmonie :D).

Hast du denn in beiden Fällen in Vollzeit gearbeitet (40h)?

Noch was: Der Aufstieg in den hD gestaltet sich je nach Status (Beamter/Angestellter) und Werdegang sehr unterschiedlich. Am besten ist es sich hier vorher schon gut zu informieren und dann zu entscheiden welchen Weg man geht.

Ich glaube nicht, dass ich gleich nach dem Master in den hD wechseln könnte. In meinem Dezernat gibt es dafür in absehbarer Zeit auch keine Stelle, daher müsste ich mich auf eine Stelle woanders (anderes Fachdezernat, andere Behörde) bewerben, wenn denn eine ausgeschrieben ist. Und das, klingt komisch, ist aber so, möchte ich eigentlich nicht: Ich mache meine Arbeit hier, wo ich gerade bin, gerne. Ich habe nicht vor, in naher Zukunft hier weg zu gehen. Wenn man es genau nimmt, brauche ich für die jetzige Arbeit hier keinen Master. Der Aufstieg in den hD ist nicht der vorrangige Grund, weshalb ich mich dafür entscheide, sondern das Fachgebiet und der Ehrgeiz, es zu schaffen.
Wenn sich natürlich doch etwas ergibt, kann ich aber trotzdem mit meiner Urkunde wedeln und "pick me!" rufen  ;)
Titel: Antw:Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.04.2019 10:20
Master-Urkunden dürfen nur ausgestellt werden, wenn 300 ECTS Punkte in der Person zusammenkommen (jeweilige Zulassungs- oder Prüfungsordnung). Das entscheidet die HS. Wenn der 90 Punkte Master die einzige HS-Bildung ist, müssen die Ordnungen über "Anerkennung" dies ermöglichen. Normal dürften Leute ohne 210 "Grundpunkte" nicht zum Studium zugelassen werden. MBA´s sind keine Master in diesem System. Zur Promotion müssen auch schon die A-grade-Bachelor zugelassen werden können.

Die Akkreditierung ist per Staatvertrag neu geregelt worden, die Länderumsetzungen sind fast durch. Sie gilt für alle HS. Entweder pro Studiengang oder "Systemakkreditierung". In meiner Naivität dachte ich jahrelang alle Unis hätten letztere. Dem ist aber nicht so. Die haben flächig Ausnahmen von den Kultusministerien. Sie sind aber dabei.

P.S. Ich habe auch Vollzeit gearbeitet und "nebenbei" Vollzeit studiert. 2 Jahre Master. Laufbahnrechtlich geht der direkte Wechsel in vielen Bundesländern und beim Bund (Planstellen und guten Willen vorausgesetzt). In meinem Bundesland ist das aber ein Nadelöhr. Mittlerweile "beurlaubter gD-Beamter" und im hD angestellt mit Gewährleistungsbescheid. Bisschen Glück gehört dazu.