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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Paterlexx am 01.10.2023 16:44

Titel: [HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 01.10.2023 16:44
Das Gesetz ist ja fast durch. Ob es illegal ist oder nicht, ist fast egal. Es wird erstmal angewendet.

Aus dem Gesetz geht hervor, dass die Stadt/Land HH mit einer Mindestbesoldung von 4000€ für die Bürgergeldfamilie rechnet. Bedeutet, wenn eine Ehefrau in Elternzeit ist und der Partner nur 2700€ Netto verdient und nur ein Kind im Haushalt ist. Mindestbesoldung wären bei 2 Kinder 4300€. Bei einem Kind also knapp 4000€+ Erfahrungsstufen und Dienstgrad.

Heißt wir liegen bei einem Zuschusseinkommen von 4400€.
Dank der Elterngeldstelle gibt es nicht mal Papierkram dafür (Abrechnung liegt ja vor).

2700€ Netto + 1000€ Elterngeld = 3700 bei 4400€ Bürgergeld und EF+DG. Ein Fehl von 700 mtl.
Dürfte eine Nachzahlung von 8400€ Netto ergeben.


Ich wette, das haben die nicht mal ansatzweise auf der Uhr. Ich stelle auch fest, Elterngeldbezieher rutschen sehr schnell in die Bürgergeldberechtigung.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 03.10.2023 12:51
Ich komme bei deinen Ausführungen geistig nicht mit. Aber das Thema hat mein Hirn eh zermürbt. Ist "Besoldung für Bürgergeldfamilie" zufällig ein Tippfehler?

@Admin
Ist schon bekannt, wann der Besoldungsrechner für Hamburg angepasst wird?

Viele Grüße
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 04.10.2023 20:34
Anpassung 1.1.2024 - Liegt wohl noch beim Haushalt.

Bürgergeld soll für Beamten-Familie die Richtung vorgeben.

Dank der ausführlichen Tabelle, rechnet Hamburg (ohne die Erhöhung vom BG) mit 4000€ bei der BG Familie.
Sie erhöhen die Kinderzuschläge:

1. Kind + 70€ mtl.
2. Kind + 140 € mtl.
3. Kind + 690 € mtl.
4. Kind + 800 €mtl. (zahlen das auch Rückwirkung, also ggfs. auch Elterngeld Nachforderungsfähig!!!)

Bedeutet, die Frau in Elternzeit verdient ihre 1000€ im Monat bei (1800,00 Netto Gehalt). Heißt viele Beamte können Anzeigen, dass sie weniger als die 4300€+ Dienstgrad und Erfahrungstufen und abzgl. Zulagen zusammen haben. = Die Stadt muss nachzahlen.

Heißt die Stadt rechnet automatisch damit, dass die Ehepartner 16000,00€ Netto Gehalt haben.

Dadurch müssen sie quasi nichts Nachzahlen. Wenn dein Ehepartner aber zu Hause bleibt, weil "Familie" wichtiger ist oder die Frau/Mann nicht arbeiten kann, dann stellt man wohl einen Antrag bzw. zeigt an, dass man zu wenig Familien einkommen hat. = ein A7er mit S5 sollte nach der Einberechnung der Erhöhung 01.01.2024 BG auf knapp 4900€ Anspruch kommen (2 Kinder) ;-)

Da bleibt die Frau dann auch save zu Hause. Die Belohnung knallt dann mit dem dritten Kind. (Die Berechnung hier läuft auf 2 Kinder = die Vergleichs BG-Familie). Wenn die Frau Arbeitssuchend wird, muss die Stadt auch hier aufstocken.

Die Stadt weiß scheinbar nicht, welche Büchse sie gerade öffnen. Die gehen wohl laut Berechnung von wenigen Millionen die sie Nachzahlen müssen. Da es nicht viele Familien mit 3 Kindern gibt und die mit zwei Kindern halt immer einen Partner haben die halt 16.000€ verdienen.

Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 05.10.2023 05:23
Ich bin kein Jurist. Aber ich habe es so verstanden, dass man per Gesetz einfach dieses Einkommen des Partners unterstellt, um eine Berechnungsgrundlage zu haben. Und da es im Gesetz definiert ist, ist eine Abweichung in der Realität unerheblich. Ich glaube Schwangerschaft, Erkrankung, Arbeitslosigkeit etc spielen keine Rolle.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: was_guckst_du am 05.10.2023 07:06
...wer meint "die Stadt" hat ein Besoldungsgesetz erlassen und sich dabei verrechnet, bringt sowieso Einiges durcheinander... 8)
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Der Obelix am 05.10.2023 07:19
wie schon gesagt hat dieses neue Gesetz tolle Fehler:

- Annahme eines Einkommens des Ehepartners / Partnerin ohne dies im Gesetz ausreichend zu begründen
- Systematische Benachteiligung von Frauen bei der Arbeitsaufnahme
- Strukturelle Förderung der Schwarzarbeit
- Verstöße gegen die Grundsätze des Artikel 33 Abs.5 GG, insbesondere Verletzung des Abstandsgebots
- Nichtberücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung aus dem Jahr 2019

Da muss man sich einfach an den Kopf fassen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 05.10.2023 09:52
...wer meint "die Stadt" hat ein Besoldungsgesetz erlassen und sich dabei verrechnet, bringt sowieso Einiges durcheinander... 8)

Naja für die die in der Stadt leben ist es immer die Stadt, auch wenn es das Bundesland ist. :-)

@Verwaltzungsgedöns

Genau das unterstellt das Bundesland. Deswegen soll man Anzeigen, wenn man eine Abweichung feststellt. Damit wären alle von dir genannten Fälle betroffen. HH wird sich umschauen, wie viele auf einmal die 30 Jährige Mutti machen und zu Hause bleiben, wenn das passt. Warum soll eine Krankenschwester noch arbeiten, wenn sie fürs zu Hause bleiben 1500€ netto bekommt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: eclipsoid am 05.10.2023 14:56
Die Stadt Hamburg stellt eine "schöne" Powerpoint-Präsentation des Modells bereit: Ab Seite 28 in
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85116/protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_unterausschusses_personalwirtschaft_und_oeffentlicher_dienst.pdf


Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 05.10.2023 15:12
Die Stadt Hamburg stellt eine "schöne" Powerpoint-Präsentation des Modells bereit: Ab Seite 28 in
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85116/protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_unterausschusses_personalwirtschaft_und_oeffentlicher_dienst.pdf

Vielen Dank!
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 05.10.2023 15:42
PS: damit wird die Gehaltsverhandlung für alle mit 2 Kindern eine 0 Runde, wenn der Partner nicht arbeitet und nur die wo beide Partner Arbeiten (Also nicht Antragsberechtigt sind), haben am Ende was von der Gehaltsverhandlung. Dafür schauen die jetzt in die "Röhre". Das ist alles unfair und illegal. Wahnsinn.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 05.10.2023 20:16
Anpassung 1.1.2024 - Liegt wohl noch beim Haushalt.

1. Kind + 70€ mtl.
2. Kind + 140 € mtl.
3. Kind + 690 € mtl.
4. Kind + 800 €mtl.

Also die Zahlen sehe ich so zum ersten Mal. Bist du dir da sicher? Ich glaube, die ersten beiden Kinder bekommen gleich viel. Und ab dem dritten Kind dann 800 Euro. Hast du zufällig einen Link dazu griffbereit?

Danke schonmal für deine Beiträge. Mir helfen die Infos.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 06.10.2023 05:18
Klar,

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/84676/hamburgisches_besoldungsstrukturgesetz.pdf

das Gesetz. Dort ist auch die Tabelle hinterlegt, wie genau berechnet wird, wie man auf 43382,39€ Mindestbedarf für eine 4 Köpfe Familie kommt.

Also für 2 Kinder wird ein Bedarf von 8976,00 angegeben (vermutl. abzüglich Kindergeld - für die Berechnung).
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 06.10.2023 09:55
Danke für den Link. Die tatsächlichen Zahlbeträge sind auf Seite 18/57 festgelegt.

Kind 1 = 170 Euro
Kind 2 = 170 Euro
Kind 3 = 800 Euro


Viele Grüße
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 06.10.2023 14:15
Das sind die Gesamtsummen (einen Teil gibt es ja jetzt schon).

Verrückt ist halt, die Kollegen die jetzt 20 Jahre ihren Job gemacht haben, 2-3 Kinder durchgebracht haben, die bekommen nichts. Obwohl die Stadt/Land einräumt, dass sie wissentlich falsch alimentiert haben.

Die Stadt/Land hat einfach mal Widersprüche abgelehnt mit dem Hinweis, die Besoldung sei alles in Ordnung und schiebt dann vor zwei Jahren eine 1x Zahlung jährlich und nun das neue Besoldungsstrukturgesetz nach, weil sie wissen, dass sie falsch bezahlen und das kommunizieren sie auch. Wtf.

Es ist unverständlich, dass es keine Möglichkeit gibt, den AG hier für zur Rechenschaft zu ziehen. Im Gegenteil, am Ende ging es jetzt seit 2011 nur darum, möglich viele Leute vom Klagen abzuhalten. Aber spannend, was alles möglich ist.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: eclipsoid am 10.11.2023 21:47
Wie zu erwarten ist das Gesetz angenommen worden. Status: "Annahme; am 08.11.2023 in 1. und 2. Lesung einstimmig bei Enthaltung der CDU, LINKEN und AfD".

Mein Widerspruch kommt dann noch dieses Jahr.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 10.11.2023 22:29
Danke für die Info. Kann man das online einsehen?

Edit: hab es gefunden. Danke.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Big T am 11.11.2023 18:50
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.5160.html
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 12.11.2023 16:02
Auf dieser Seite kann eine recht aktuelle "gutachterliche Stellungnahme" zum Besoldungsstrukturgesetz heruntergeladen werden.
Ich sage jetzt nicht, ob ich in der Lage bin, den Text geistig voll zu durchdringen.  8)
https://bdr-hamburg.de/?p=1146
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 12.11.2023 16:29
Ok ich habe es nun überflogen und das Fazit gelesen. Schlussendlich habe ich dann auch den Namen des Verfassers gelesen. Der Stil kam mir gleich bekannt vor.  :) :D
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 12.11.2023 19:25
Danke! schöne Lektüre für die Nachtschicht.
Es ist verwunderlich, dass die Politik alles darf und keine Rechtschaffenheit oder Schadensregulierung treffen muss.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Der Obelix am 13.11.2023 09:15
Ein Genuss, dieses Gutachten zu lesen. Wäre es ein Tennisspiel, würde ich 6:0, 6:0 und 6:0 sagen.

hier ein paar Zitate (wenn es mir denn erlaubt sei):
- "Denn der erhebliche Verletzungsgrad der Besoldungssystematik im Allgemeinen und der verfas-
sungswidrige Gehalt der gewährten Grundgehaltssätze im Speziellen stehen zweifelsfrei fest, wenn
bereits auf Grundlage der evident sachwidrigen Bemessungen des Gesetzentwurfs indiziell 49 von
104 Tabellenfelder kein zu einer amtsangemessenen Alimentation führendes Grundgehalt gewähren."(S.11)

-"Die vom Senatsentwurf vorgenommene Beschränkung des verfassungswidrigen Gehalts auf „Ein-
zelfälle“ kann auch deshalb sachlich nicht gerechtfertigt werden, weshalb der Gesetzentwurf eine
entsprechende Begründung auch gar nicht erst versucht." (S.12)

-"Im Ergebnis sollen folglich die deutlich gegenüber 2021 gestiegenen Energie- und Strompreise, als
deren Ursache der Senatsentwurf berechtigt Folgen der Corona-Pandemie und den russischen An-
griffskrieg auf die Ukraine mitsamt der 2022 und 2023 hohen Inflationsrate benennt, im Jahre 2023
zu pro Monat über 15,- bis 25,- € günstigeren Heizkosten als in ebenjenem Jahr 2021 geführt haben.
Die Heizkosten sollen 2023 im Durchschnitt um zwischen rund neun und mehr als 13 % niedriger
ausgefallen sein als 2021, obgleich die Begründung zuvor sachlich schlüssig auf die Ursachen für
2023 deutlich höhere durchschnittliche Energie- und Strompreise verwiesen hat. Entsprechend muss
eine solche Prognose aufgrund ihrer inneren Widersprüchlichkeit als nicht sachgerecht betrachtet
werden. Als Folge kommt es zu einer signifikanten Absenkung des Grundsicherungsniveaus, das
der Gesetzentwurf auf monatlich 3.623,54 € beziffert, zwischen 0,4 und 0,7 %, sodass auch diese
evident sachwidrige Betrachtung des Senatsentwurfs mit zu einer nur unzureichenden Höhe der
Mindestalimentation beiträgt.(S.24)." Eines der Highlights! wie ich finde!!!

- "Unter Berücksichtigung dieser Heiz- und der oben genannten offensichtlich re-
alitätsgerechteren kalten Unterkunftskosten in Höhe von monatlich 1.175,- €, kann man für das Jahr
2023 von monatlichen warmen Unterkunftskosten in Höhe von 1.472,01 € für eine vierköpfige Be-
darfsgemeinschaft in Hamburg ausgehen, während der Senatsentwurf die warmen Unterkunftskos-
ten wie gezeigt auf 1.263,61 € beziffert (- 14,2 %)."(S.25)

- Schätzung ins blaue Hinein. Ein nächstes Schmankerl:"Als Folge der auf jeweils sachwidriger Grundlage vorgenommenen Entscheidungen des Senatsent-
wurfs kommt es zu einer deutlichen Absenkung des Grundsicherungsniveaus, sodass sich am Ende
die Höhe der Mindestalimentation offensichtlich nicht mehr als realitätsgerecht erweist. Letztlich
entpuppen sich die für das Jahr 2023 prognostizierten Heizkosten sachlich nur als eine Schätzung
ins Blaue hinein, da sie trotz des berechtigten Verweises darauf, dass sie deutlich höher als noch
2021 liegen müssen, am Ende als signifikant geringer betrachtet werden als die realitätsgerechten
Kosten des Jahres 2021 und die zugrundezulegenden Kosten für 2022, die der Gesetzentwurf um
monatlich knapp 130,- € verfehlt."

- Bis A 10 Stufe drei geht der Spaß: "2023 verfehlten indiziell unter Beachtung der jeweils konkret gewährten allgemeinen Stellenzulage
und Angleichungszulage sämtlichen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis einschließlich
der Besoldungsgruppen A 8, die sechste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 9 und die dritte
Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 10 das Grundgehaltsäquivalent.153 Die erste Erfahrungs-
stufe der Besoldungsgruppe A 11 übersteigt das konkrete Grundgehaltsäquivalent um nur wenige
Euro, was sich unter einer realitätsgerechten Betrachtung des Grundsicherungsniveaus anders dar-
stellen müsste (vgl. oben S. 21 ff.). "

- Steigerung um 250% --> "Die Höhe der familienbezogenen Besoldungskomponenten soll so von derzeit 445,98 € um über 250 % auf 1.577,96 € steigen. Ihr Anteil am Besoldungsniveau würde dadurch von derzeit 14,4 %
auf 37,3 % erhöht werden, um als Resultat nun kein ergänzender Anteil mehr zu sein, sondern zu ei-
nem maßgeblichen Teil der Besoldung zu werden: Die familienbezogenen Besoldungskomponenten
würden in der ersten Erfahrungsstufe des Besoldungsgruppe A 6 in Form und Höhe zu einer Art
„Nebenbesoldung“ werden, die nicht mehr anhand von innerdienstlichen, unmittelbar amtsbezoge-
nen Kriterien gewährt werden und offensichtlich dem geplanten Doppelverdienermodell Rechnung
tragen sollten."(S.46)

- rein offensichliche Proklamation des ach so tollen Doppelverdienermodells:
"Denn das Doppelverdienermodell wird offensichtlich nur proklamiert, um damit eine mathematisch vorgehende
Methodik legitimieren zu wollen, von der der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts jedoch
hervorhebt, dass sie die methodische Zielrichtung seiner Besoldungsrechtsprechung verkennen wür-
de, weshalb er sie als ungeeignet zurückweist.258 Nicht umsonst können solch weitgehend mathema-
tischen Methodiken, die mit dem Ziel der Personalkosteneinsparung Teilen der Beamtenschaft fami-
lienbezogene Nebenkomponenten zu den unmittelbar amtsbezogenen Besoldungsbestandteilen ge-
währen will und den deutlich überwiegenden Teilen der Bediensteten von ihnen systematisch aus-
schließt, prinzipiell zu keiner sachgerechten Besoldungssystematik gelangen".

- "Wie bereits die Tabellen 6 und 7 ohne weitere Kontextualisierungen zeigen, plant der Hamburger
Senat derzeit eines Art „Einheitsbesoldung“ für alle vom Besoldungsergänzungszuschuss unmittel-
bar betroffenen Beamten, die weitgehend keine Systematik mehr erkennen lässt und insofern die
Besoldungsstruktur sachlich auflöst, die dem Gesetzentwurf seinen Namen gibt." (S.49)

- Beförderung schmälert Einkommen:
"nnerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens entpuppte sich der Beförderungserfolg für allein-
verdienende verheiratete Beamte mit zwei Kindern bei Einführung von Besoldungsergänzungszu-
schüssen in der jeweils geplanten Höhe insbesondere ab Januar 2023 wiederkehrend als negativ, da
Beförderung bis in die Besoldungsgruppe A 10 hinein zu dem Ergebnis führen müsste, dass ein ge-
ringeres Besoldungsniveau gewährt werden würde als vor der Beförderung"(S.52)
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Der Obelix am 13.11.2023 09:54
ach ich mache mal weiter damit es den Start in die Woche versüßt:

- "Die systematische Verzerrung nimmt zwar mit einem geringer werdenden Teilzeitfaktor ab (Zeile
12), bleibt aber auch hier prinzipiell bestehen. Zugleich trifft sie Familien, in denen der Beamte ein
Teilzeitmodell unterhalb von 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit wählt, nur umso wahrscheinlicher.
Denn es darf davon ausgegangen werden, dass die Beamtenfamilie die Verzerrung der Verdienst-
struktur ausnahmslos akzeptieren muss, wenn der Teilzeitfaktor des Beamten beispielsweise bei 50
% liegt: In diesem Fall würden die Besoldungshöhe von 1.593,77 € (Zeile 6), der Besoldungsergän-
zungszuschuss in Höhe von 521,- € (Zeile 7) und die mögliche Zuverdiensthöhe des Zweitverdie-
ners von 1.041,62 € (Zeile 4) zu einem Familieneinkommen von 3.156,39 € führen. Damit läge be-
reits das Bruttoeinkommen kaum oberhalb des Grundsicherungsniveaus in Höhe von 3.150,90 €."

- Freiwilligkeit von Teilzeit...Absolut Lesenswert ab Seite 63 des Gutachtens. Zuviel, als dass ich es hier zitieren kann.

- "In Anbetracht der in diesem Abschnitt insgesamt dargelegten Daten ist das Postulat einer ausnahms-
losen „Freiwilligkeit“ der Teilzeittätigkeit insbesondere von Frauen in der sozialen Wirklichkeit des
Hamburger Rechtskreises offensichtlich so sachlich nicht mehr haltbar und bleibt darüber hinaus
mindestens unbegründet."(S.80)

- "Die geplanten rechtlichen Einwirkungen zementieren
mittelbar aber nicht nur ökonomische, finanzielle und partizipative Ungleichheit zwischen den Ge-
schlechtern, sondern dürften ebenso die heute weiterhin hohe Disparität in der unbezahlten Betreu-
ungsarbeit noch weiter zulasten von Frauen verschärfen. Sie sind insofern als mittelbar geschlech-
terdiskriminierend zu betrachten und daher ebenso mit dem Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs.
3 GG nicht zu vereinbaren. Sie können deshalb keine Gesetzeskraft erlangen." (S.99)

- Fazit:
"Wie in diesem Abschnitt und der Bewertung insgesamt gezeigt, atmet auch der vorliegende Gesetz-
entwurf durchgehend den Odem eines gezielt instrumentellen Handels
. Seinen Ausgangspunkt fand
es spätestens in dem im Oktober 2020 vollzogenen Entschluss, die nur wenige Tage zuvor ergange-
nen eindeutigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg zu negieren und ohne stichhalti-
ge sachliche Anhaltspunkte offensichtlich statthafte Rechtsbehelfe negativ zu bescheiden. Damit
zwang man viele tausend Bedienstete zielgerichtet in ein Klageverfahren. Zugleich deutete die be-
stürzende Schnelligkeit, mit dem dieses Handeln nach den genannten verwaltungsgerichtlichen Vor-
lagebeschlüssen in die Tat umgesetzt wurde, darauf hin, dass hier nicht spontan entschieden, son-
dern dass damit eine von langer Hand geplante politische Maßnahme exekutiert worden ist."
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 13.11.2023 10:36
Ärgerlich ist halt, es hat keine Nachteile für die Entscheidungsträger, obwohl offensichtlich mit Vorsatz Schaden am ganzen Staatssystem betrieben wird. Dann warten wir wieder 10 Jahre und am Ende ändern sie die Gesetze einfach weiter in ihre Richtung.

Interessant ist der Gedanke, dass über die Zuschläge später jeder bis A10-11 Bürgergeldpensionsbezieher wird. Die Löhne steigen nicht, alles läuft über Zuschläge. Nach 20 Jahren sind wir dann am Ziel.

Aber wie Hr. Dressel ja so schön sagte, Wohngeld kann jeder beantragen, dann tun sie es, dafür ist es da.

Eigentlich direkt die Verhandlungen abbrechen, alle Angestellten gehen in den Generalstreik. Nach 2 Wochen wird es dann auch im Rathaus warm und man findet spontan doch noch die 2,5 Mrd. um den Frieden wiederherzustellen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 13.11.2023 11:41
Eine Idee wie sich das Gesetz auf Teilzeit und Elternzeit auswirkt? 20 Stundenteilzeit und doch die 4300€ netto wäre witzig.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.11.2023 12:31
So wird das nicht kommen, Paterlexx: Die Folgen des Gesetzes für in Teilzeit beschäftigte Kolleginnen und Kollegen findest Du in der Tabelle 9 auf der S. 62 für die drei Teilzeitmodelle 25 %, 50 % und 75 %. Teilzeitkräfte werden besonders benachteiligt, da sie hinsichtlich des Besoldungsergänzungszuschusses wie Vollzeitkräfte betrachtet werden, worin sich die Verletzung des Art. 3 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 4 GG bricht. Denn der weit überwiegende Teil der in Teilzeit beschäftigten Bediensteten sind Frauen, die so als Gruppe der Beschäftigten systematisch benachteiligt werden. Würde die CSU gemeinsam mit den Freien Wählern solch offen frauenfeindliche Gesetze im Bayerischen Landtag initiieren, wäre der Aufschrei in den Medien - zurecht! - groß. Einem rotgrünen Senat traut man offensichtlich solch Frauen gezielt mittelbar diskriminierenden Gesetzentwürfe nicht zu, so wie man annehmen sollte, dass eine Regierungsfraktion in der Tradition August Bebels, die als Partei in Hamburg früher überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, und eine weitere Regierungsfraktion, die in Hamburg weiterhin überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, sich besser zu helfen weiß, als die Kosten der heutigen Wirtschaftskrise gezielt vor allem auf Frauen abzuwälzen. Die Folgen der gezielten Zementierung und Verschärfung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, die den politischen Muff der 1950er Jahre atmet, werden ab der S. 94 in den Blick genommen.

In Anbetracht dessen, dass 22 der 53 SPD-Abgeordneten und 22 der 33 Abgeordneten der Bündnisgrünen Frauen sind (vgl. die S. 117 unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/4587034/873a5ff929593c72c84e40c7e0cdfa13/data/handbuchabzug.pdf), dass dieses Gesetz also mehrheitlich seine Zustimmung von Frauen gefunden hat, wird die Sache auch nicht besser.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 14.11.2023 09:51
So wird das nicht kommen, Paterlexx: Die Folgen des Gesetzes für in Teilzeit beschäftigte Kolleginnen und Kollegen findest Du in der Tabelle 9 auf der S. 62 für die drei Teilzeitmodelle 25 %, 50 % und 75 %. Teilzeitkräfte werden besonders benachteiligt, da sie hinsichtlich des Besoldungsergänzungszuschusses wie Vollzeitkräfte betrachtet werden, worin sich die Verletzung des Art. 3 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 4 GG bricht. Denn der weit überwiegende Teil der in Teilzeit beschäftigten Bediensteten sind Frauen, die so als Gruppe der Beschäftigten systematisch benachteiligt werden. Würde die CSU gemeinsam mit den Freien Wählern solch offen frauenfeindliche Gesetze im Bayerischen Landtag initiieren, wäre der Aufschrei in den Medien - zurecht! - groß. Einem rotgrünen Senat traut man offensichtlich solch Frauen gezielt mittelbar diskriminierenden Gesetzentwürfe nicht zu, so wie man annehmen sollte, dass eine Regierungsfraktion in der Tradition August Bebels, die als Partei in Hamburg früher überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, und eine weitere Regierungsfraktion, die in Hamburg weiterhin überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, sich besser zu helfen weiß, als die Kosten der heutigen Wirtschaftskrise gezielt vor allem auf Frauen abzuwälzen. Die Folgen der gezielten Zementierung und Verschärfung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, die den politischen Muff der 1950er Jahre atmet, werden ab der S. 94 in den Blick genommen.

In Anbetracht dessen, dass 22 der 53 SPD-Abgeordneten und 22 der 33 Abgeordneten der Bündnisgrünen Frauen sind (vgl. die S. 117 unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/4587034/873a5ff929593c72c84e40c7e0cdfa13/data/handbuchabzug.pdf), dass dieses Gesetz also mehrheitlich seine Zustimmung von Frauen gefunden hat, wird die Sache auch nicht besser.

Ich komme mal aus der Sonne, ich habe 39Stunden Teilzeit, da mein Turn in der Regel mit 51 Stunden vorgeplant ist, habe ich eine 4 Tage Woche im Schichtdienst und mache jeden Monat noch Stunden. Mich kostet der Spaß 70€ netto im Monat. Dafür halt frei. Ich sehe keinen großen Nachteil für mich, außer sie sagen natürlich, dass 97,5% keine Option mehr ist. Die Idee muss ja eigentlich sein bei dem Gesetz, dass das Gehalt in allen Lebenslagen auf 4300€ aufgefüllt wird.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 14.11.2023 10:24
Der Netto Wert von 3168€ (A6S1) kann nicht hinkommen, in der Tabelle ist wohl ein bisschen was mit Brutto und Netto durcheinander gekommen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 14.11.2023 14:13
Der Netto Wert von 3168€ (A6S1) kann nicht hinkommen, in der Tabelle ist wohl ein bisschen was mit Brutto und Netto durcheinander gekommen.

Welche Tabelle meinst Du...?!
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 14.11.2023 14:43
Der Netto Wert von 3168€ (A6S1) kann nicht hinkommen, in der Tabelle ist wohl ein bisschen was mit Brutto und Netto durcheinander gekommen.

Welche Tabelle meinst Du...?!

Die vom Gutachten Seite 63
https://bdr-hamburg.de/?p=1146
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 14.11.2023 14:58
In der Tabelle 9 auf der S. 63 wird nirgends von einem Nettobetrag in Höhe von 3.168,- € gesprochen. Sie gibt darüber hinaus an keiner Stelle Nettobeträge wieder, sondern stellt durchgehend Bruttobeträge dar. Was genau meinst Du?
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 14.11.2023 15:37
Zeile 6, 3187,54 = A6 (S1) in HH. Die Mindestbesoldung ist ein Nettowert: 4230,29 dachte ich. Alles andere ergibt keinen Sinn. Wie kommt der Autor also auf 3187,54€ als Besoldungshöhe ohne Zuschlagszuschuss
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 14.11.2023 16:19
Auf den Seiten 45 ff. werden zunächst die Besoldungsniveaus der jeweiligen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis zur Besoldungsgruppe 10 für eine vierköpfige Beamtenfamilie bemessen, wie sie nachträglich ab Januar 2023 gelten, indem die gesetzlichen Grundlagen der Bemessung transparent gemacht werden. Die Tabelle 7 auf den Seiten 46 f. gibt dann die jeweiligen Besoldungsniveaus wieder. Da der Gesetzentwurf davon ausgeht, dass der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsruppe A 6 im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 die niedrigste Besoldung gewährt wird (tatsächlich findet sich das niedrigste Besoldungsniveau in der dritten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 9 in der ersten Laufbahngruppe, sobald ein Besoldungsergänzungszuschuss gewährt wird, vgl. die Tabelle 7), folgt die Stellungnahme der Gesetzesbegründung, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und nimmt also ebenfalls die Besoldungsgruppe A 6 im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 zum Maßstab.

Ab der S. 58 werden dann die problematischen Ausschlussregelungen betrachtet, die mit den konkreten gesetzlichen Regelungen verbunden sind, und zwar zunächst die verfassungswidrige Verletzung der Rechte von weiblichen Bediensteten. In diesem Kontext ist die Tabelle 9 auf der S. 63 zu betrachten. Sie gibt in der Zeile 8 die Höhe des Besoldungsniveaus mit dem Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 4.229,54 € in einer Vollzeittätigkeit wieder, die in der Tabelle 7 als Resultat der Bemessungen für die genannte Besoldungsgruppe A 6 festgehalten worden ist (vgl. dort). In der Zeile 7 wird in der Tabelle 9 der Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 1.042,- €  aufgeführt, der verheirateten Beamten mit zwei Kindern gewährt wird, sofern der Ehepartner nicht zum Familieneinkommen beiträgt. Subtrahiert man von den 4.229,54 € den Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 1.042,- €, erhält man die Besoldungshöhe ohne den Besoldungsergänzungszuschuss, wie sie die Zeile 6 wiedergibt. 4.229,54 € subtrahiert um 1.042,- € ergibt eine Besoldungshöhe von 3.187,54 €, wie sie in der Zeile 6 festgehalten wird.

Diese Bemessungen sind notwendig, da der Gesetzgeber eine Teilzeittätigkeit wie eine Vollzeittätigkeit betrachtet, was zu einer verzerrten Verdienststruktur in den dargestellten Verdienstmodellen führt (vgl. die Zeile 12 der Tabelle 9). Die Verzerrung benachteiligt nun die in einer Teilzeittätigkeit beschäftigten Bediensteten. Da wiederum weibliche Bedienstete signifikant häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, stellt sich die Regelung, eine Teilzeitbeschäftigung wie eine Vollzeitbeschäftigung zu betrachten, als eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgebots dar, die sich im Zusammenhang mit weiteren Problematiken, die im Anschluss an die Tabelle 9 dargestellt werden, als evidente Verletzung von Art. 3 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 4 GG entpuppt (vgl. S. 81 ff. der Stellungnahme). Es wäre am Gesetzgeber gewesen, eine sachgerechte Regelung einzuführen, um eine amtsangemessene Alimentation seiner Bediensteten zu gewährleisten. Das ist hier nicht geschehen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 15.11.2023 14:09
Ich hab etwas Angst vor dir. Die Frage zu 100% beantwortet und auch noch den gesamten Ausblick eingefangen und auch noch für normale Menschen erklärt.

Danke!!
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.11.2023 14:30
Gern geschehen, Paterlexx - und Angst muss Du vor mir nicht haben, denn ich bin eigentlich ein in der Regel einigermaßen verträglicher Mensch. Zu erklären, gehört zu meinem Beruf: Man lernt das also mit der Zeit, wenn man Glück hat.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: OpaJürgen am 16.11.2023 07:25
Großen Dank an dich, Swen, ich lese mich die Tage mal ein in die gutachterliche Stellungnahme! Was in HH aktuell an der Besoldungsfront geschieht lässt einen doch recht fassungslos zurück.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.11.2023 10:36
Gern geschehen, Jürgen: Die hamburgische Politik ist bundesweit tatsächlich am Weitesten darin gegangen, wissentlich und willentlich, also zielgerichtet eine Besoldungs- und Versorgungspolitik an der Verfassung vorbei zu gestalten. Irgendwelche Einsichten, die in ein anderes Handeln münden könnten, sind von ihr entsprechend nicht zu erwarten, dazu hat sie sich spätestens in den letzten drei Jahren hinsichtlich des Besoldungsrechts viel zu weit entfernt vom Boden des Grundgesetzes gezeigt und sich hier im verfassungsrechtlichen Niemandsland zu bequem eingerichtet, wie spätestens die S. 14 ff. und 99 ff. der Stellungnahme zeigen. Denn die eigene Hauptwählergruppe der Frauen aus den Augen der Adenauerzeit zu betrachten, sie also wieder wie in der Adenauerzeit zu behandeln und entsprechend revisionistisch zu verrechtlichen, zeigt, dass die hamburgische Politik hinsichtlich von Besoldung und Versorgung in erschreckender Art und Weise Maß und Mitte verloren hat; denn die hamburgischen Bündnisgrünen und Sozialdemokraten dürfen damit rechnen, dass ihr Anschlag auf die bundesdeutschen Frauenrechte sich irgendwann gegen sie selbst richten wird: nämlich insbesondere in den nächsten Bürgerschaftswahlen, worin sich zeigt, dass sie ebenfalls beständig am Ast sägen, auf dem sie selbst sitzen und der sie hier weit über das Grundgesetz hat hinaus, also ins verfassungsrechtlich Niemandsland hat hineinwachsen lassen. Denn wieso sollten Frauen Parteien wählen, die ihnen in revisionistischer Art und Weise maßgebliche ihrer Grundrechte nehmen?

Es ist entsprechend richtig und sachlich schlüssig, also notwendig, wenn der Richterverein nun ein weiteres Mal an die hamburgische Politik appelliert, entsprechend auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article248532642/Mehr-Geld-Richter-und-Staatsanwaelte-wehren-sich-gegen-verfassungswidrige-Besoldung.html Irgendwelche Einsichten sind von ihr allerdings hinsichtlich von Besoldung und Versorgung nicht mehr zu erwarten. Dazu hat man vonseiten des Senats und der Bürgerschaft hinsichtlich des Themas seit spätestens drei Jahren zu beständig ein weitgehend kaputtes Rechtsstaatsverständnis gezeigt; nicht umsonst ist das Gesetz mittlerweile ohne Gegenstimmen und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen  beschlossen worden (vgl. ab 5:48:15 unter https://mediathek.buergerschaft-hh.de/sitzung/22/76/), was wiederum zeigt, dass in den Bürgerschaftsfraktionen hier einhellig keine Gegenmeinung zu finden ist.

Der Richterverein hat nun die ökonomische Perspektive ebenfalls sachlich auf den Punkt gebracht:

"Bei der Festlegung einer wirklich amtsangemessenen Besoldung
wird der Dienstherr neben der hohen Inflation und den – gerade auch in Hamburg –
weit überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten zudem mit in den Blick zu nehmen
haben, dass Vollzeitbeschäftigte in Hamburg bundesweit durchschnittlich am meisten
verdienen (5.209,00 Euro ohne Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Gratifikationen; vgl.
Buske, So hoch ist das Durchschnittseinkommen in Deutschland, Handelsblatt-Online
vom 12.09.2023, 09:53 Uhr)"
https://www.richterverein.de/fileadmin/Hamburgischer-Richterverein/Dokumente/Pressemeldungen/Unterschriftenliste_Forderungstext__Final_.pdf Der Beitrag im Handelsblatt findet sich hier: https://www.richterverein.de/fileadmin/Hamburgischer-Richterverein/Dokumente/Pressemeldungen/Unterschriftenliste_Forderungstext__Final_.pdf

Diese Betrag von 5.209,- €, den ein Vollzeitbeschäftigter in Hamburg bereits 2021 pro Monat erzielte - also zu einer Zeit vor nicht geringen Tarifabschlüssen, die verschiedentlich seitdem vollzogen worde sind (vgl. beispielhaft nur https://www.wsi.de/de/tarifrunde-2023-aktueller-ueberblick-44289.htm) -, lässt sich mit dem kontrastieren, was nun die Hamburgische Bürgerschaft gesetzlich hinsichtlich seiner Bediensteten normiert hat: Das Land gewährt einer vierköpfigen Beamtenfamilie bis zur Besoldungsgruppe A 9/6 bzw. A 10/3, sofern sie über den Anspruch auf einen Besoldungsergänzungszuschuss verfügte, also wenn ein alleinverdienender Bediensteter die Familie ernährt und dieser sich der Antragsstellung unterwirft, regelmäßig rund 4.200,- bis nicht einmal 4.300,- € pro Monat (vgl. die Tabelle 7 auf den S. 45 f.). Das Besoldungsniveau beläuft sich darüber hinaus, sobald ein Zweitverdiener vorhanden ist und also kein Besoldungsergänzungszuschusse gewährt wird, in den genannten Besoldungsgruppen deutlich darunter (vgl. die Tabelle 5 auf den S. 40 f.; sie betrachtet das Besoldungsniveau, bevor neben dem Besoldungsergänzungszuschuss nun weitere familienbezogene Besoldungskomponenten erhöht worden sind, nämlich die Familienzuschläge von 395,58 € auf 485,96 €, sodass die in der Tabelle genannten Beträge um 90,38 € erhöht werden müssen):

A 4/1: 3.109,54 € + 90,38 €      A 4/8: 3.405,53 € + 90,38 €
A 5/1: 3.134,07 € + 90,38 €      A 5/8: 3.492,93 € + 90,38 €
A 6/1: 3.153,20 € + 90,38 €      A 6/8: 3.612,50 € + 90,38 € (Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 6/1: 3.097,16 € + 90,38 €      A 6/8: 3.556,46 € + 90,38 € (Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 7/1: 3.197,50 € + 90,38 €      A 7/8: 3.776,77 € + 90,38 €
A 8/1: 3.345,58 € + 90,38 €      A 8/1: 4.047,81 € + 90,38 €
A 9/1: 3.534,41 € + 90,38 €      A 9/8: 4.287,93 € + 90,38 € (Laufbahngruppe 1)
A 9/1: 3.544,46 € + 90,38 €      A 9/8: 4.297,98 € + 90,38 € (Laufbahngruppe 2)
A 10/1: 3.751,55 € + 90,38 €    A 10/8: 4.730,80 € + 90,38 €

In diesen Beträgen zeigt sich die mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Gehälter, da das Besoldungsniveau auch noch in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 10 deutlich unterhalb des Betrags in Höhe von 5.209,- € liegt, den ein Vollzeitbeschäftigter in Hamburg im Jahr 2021 durchschnittlich verdient hat: Denn in Anbetracht dessen, dass mit einer selbst in Hamburg nicht gänzlich geringen Wahrscheinlichkeit Nachwuchskräfte nicht unbedingt in der Erfahrungsstufe 8 ihren Dienst beginnen, sondern eher in den unteren Erfahrungsstufen, stellt sich sowohl die Frage nach einer monetären Konkurrenzfähigkeit nicht mehr - und zwar nicht nur für verheiratete Beamte mit zwei Kindern. Denn der vom Handelsblatt wiedergegebene Durchschnittsverdienst in Höhe von 5.209,- € betrachtet keine Familienverhältnisse, da diese hinsichtlich ihres Einkommens nur bei Beamten eine besondere Rolle spielen. Entsprechend zeigt sich das Besoldungsniveau für unverheiratete hamburgische Beamte ohne Kinder, das der sachgerechte Vergleichsgegenstand zum durchschnittlichen monatlichen Vollzeitverdienst von 5.209,- € darstellt, wie folgt (es setzt sich zusammen aus dem Grundgehaltssatz, der Allgemeinen Stellenzulage, der in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 gewährten Amtszulage sowie der Angleichungszulage; vgl. die S. 39 f. der Stellungnahme, die die maßgeblichen Beträge aufführt, die entsprechend zu addieren sind):

A 4/1: 2.638,40 €      A 4/8: 2.934,39 €
A 5/1: 2.668,04 €      A 5/8: 3.26,90 €
A 6/1: 2.707,62 €      A 6/8: 3.266,92 € (Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 6/1: 2.651,58 €      A 6/8: 3.110,88 € (Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 7/1: 2.751,92 €      A 7/8: 3.331,19 €
A 8/1: 2.900,00 €      A 8/1: 3.602,23 €
A 9/1: 3.088,83 €      A 9/8: 3.842,35 € (Laufbahngruppe 1)
A 9/1: 3.098,88 €      A 9/8: 3.852,30 € (Laufbahngruppe 2)
A 10/1: 3.305,97 €    A 10/8: 4.285,22 €

Auch wenn der durchschnittliche Arbeitnehmer ebenfalls in Hamburg Sozialabgaben zu gegenwärtigen hat, die den Bediensteten nicht treffen, bleibt der Unterschied dennoch schlagend, in welchem sich die mangelnde Konkurrenzfähigkeit des hamburgischen öffentlichen Diensts gegenüber der Privatwirtschaft bricht. Wenn der durchschnittliche Arbeitnehmer in Hamburg mehr als 2.000,- € brutto pro Monat mehr verdient als ein Beamter zu Beginn seiner Tätigkeit im gehobenen Dienst und mehr als 1.900,- € mehr ein ggf. über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügender sowie einen Vorbereitungsdienst absolviert habender Beamter in der Besoldungsgruppe A 10, dann braucht man sich - denke ich - über die Konkurrenzfähigkeit der Gehälter in Hamburg keine weiteren Gedanken mehr zu machen oder noch Worte darüber zu verlieren.

Wenn als nicht anders zu erwartender Folge der nachgewiesenen eklatanten Unteralimentation mehr als jeder sechste Beschäftigte gegen den Beschäftigungsgeber klagt, nachdem jenem zuvor gerichtlich im Detail attestiert worden war, dass die Beschäftigen sich im Recht befinden, dann dürfte man davon ausgehen, dass die Unternehmensleitung eines gesunden Unternehmens in der freien Wirtschaft spätestens in Zeiten grassierenden Fachkräftemangels über die selbstzerstörerischen Kräfte des eigenen Denkens in Klausur gehen würden, um nicht in nicht allzu ferner Zukunft den Bankrott des Unternehmens bekanntgeben zu müssen - wer das als Dienstherr trotz seiner verfassungsrechtlichen Treue- und darüber hinaus auch im Hinblick auf seine weiteren sich aus der Verfassung ergebenden Pflichten nicht macht, darf zumindest wohl kaum damit rechnen, dass das sowohl bei seinen Beschäftigten als auch gesellschaftlich folgenlos bliebe. Genau hierin zeigt sich der rechtsstaatsgefährdende Gehalt des auf eine Verfassungskrise hinauslaufenden Handelns auch des Hamburger Senats und der Hamburgischen Bürgerschaft, den Ulrich Battis vor einem Jahr im sächsischen Gesetzgebungsverfahren begründet ausgeführt hat, vgl. die S. 13 f. unter https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf Unabhängig von dem für den einzelnen Beamten, Richter und Staatsanwalt verfassungsrechtlich nicht akzeptablen Handeln der hamburgischen Politik ist es gesellschaftlich nicht hinnehmbar, wie hier sehenden Auges Hand an das Rechts- und Staatsgefüge unserer Demokratie gelegt wird. Die Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hat dazu ebenfalls vor mittlerweile mehr als drei Jahren bereits alles gesagt, was notwendig ist:

"Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden." (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html)
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 17.11.2023 19:55
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article248532642/Mehr-Geld-Richter-und-Staatsanwaelte-wehren-sich-gegen-verfassungswidrige-Besoldung.html
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.11.2023 09:21
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article248532642/Mehr-Geld-Richter-und-Staatsanwaelte-wehren-sich-gegen-verfassungswidrige-Besoldung.html

Der letzte Satz des Artikels macht die Bedeutung der Umfrage deutlich, also weshalb der Richterverein ihr eine große Bedeutung beimisst und sie also als einen entsprechenden Erfolg betrachtet, der Senat und Bürgerschaft auf die von ihnen zielgerichtet vollzogenen Probleme hinweist: Es gibt in Hamburg zurzeit 620 Richter (vgl. auch https://www.rechtsstandort-hamburg.de/rechtsstandort/gerichtsbarkeit/) und 210 Staatsanwälte (vgl. auch https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft-hamburg): Entsprechend handelt es sich bei den 780 Unterzeichnern um rund 94 % des hier vorhandenen juristischen Personals, das in kurzer Zeit bereits war, auf die eklatante Unteralimentation in Hamburg per Unterschrift hinzuweisen. Auf der S. 18 f. der vom BDR initiierten Stellungnahme findet man weitere so bedenkenswerte wie bedenkliche Werte, die ein weiterer Grund dafür sein dürften, wieso sich nun in Hamburg ein Berufsstand weitgehend geschlossen gegen die fortgesetzte und zielgerichte Rechtsstaatsverletzung zu Wehr setzt; denn die Unterschriftenaktion geht offensichtlich weit über das eigene Interesse an einer amtsangemessenen Alimentation hinaus und unterscheidet sich auch deshalb in ihrer verantwortungsbewussten Zielrichtung vom hier verantwortungslosen Handeln von Senat und Bürgerschaft: https://bdr-hamburg.de/?p=1146
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 18.11.2023 14:46
Keine 1000 Leute schmeißen hier den Rechtsalltag in der Spitze. Niemand darf das Verfahren vereinfachen und jeder muss sich für jedes Urteil maximal rechtfertigen. Ich vermute die Justiz ist nicht umsonst am Ende.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Unknown am 18.11.2023 15:26
Mir stellt sich die Frage, ob ein Richter der am Protest teilgenommen hat noch im Bereich der Besoldung unabhängiges Recht sprechen kann. Ich finde es super, dass die allesamt auf die eklatanten Missstände hinweisen. Aber kann das bereits in den Bereich der Befangenheit sein?
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 18.11.2023 17:40
Mir stellt sich die Frage, ob ein Richter der am Protest teilgenommen hat noch im Bereich der Besoldung unabhängiges Recht sprechen kann. Ich finde es super, dass die allesamt auf die eklatanten Missstände hinweisen. Aber kann das bereits in den Bereich der Befangenheit sein?

Das sind die fehlenden 6%, die kommen von den Richtern der Verwaltungsgerichte ;-)

Ich finde es interessant, dass die nicht nach unten schauen. Gerade den hochstudierten müsste die Gesamte Situation auch schon vorher aufgefallen sein, gemacht haben sie dennoch nichts. Läuft ja erst ein paar Jahre. Immerhin bekommen es 96% davon hin, eine Unterschrift zusetzen. Bin schon etwas stolz auf die Damen und Herren.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 24.11.2023 19:27
https://www.spiegel.de/panorama/hamburg-vorwurf-der-vetternwirtschaft-gegen-andreas-dressel-a-e574e0c3-3cd5-4fe0-a8c4-a86c1ea1ef72
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Chbeer am 25.11.2023 14:07
Gibt es schon Informationen dazu wann die erhöhten Kinderzuschläge ausgezahlt werden sollen? Wahrscheinlich gestaffelt, oder?
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 26.11.2023 18:19
? Eigentlich 01.01.24, wenn das Gesetz scharfgeschaltet wird. Die 25 Mio. hat die Stadt noch über. :-)
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 26.11.2023 18:36
Wenn ich es richtig verstanden habe, tritt das Gesetz mit der Veröffentlichung im Hamburger Anzeiger / Gesetzesblatt in Kraft.
Bisher konnte ich nicht feststellen, dass es dort veröffentlicht wurde. Aber das ist auch eine Materie, in der ich nicht so sicher bin

Wie zügig die verantwortliche Zahlstelle das Gesetz dann umsetzt, weiß ich nicht.
Wäre auch interessant, wann der Rechner hier angepasst wird.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: PriusDriver am 27.11.2023 07:14
Gibt es schon Informationen dazu wann die erhöhten Kinderzuschläge ausgezahlt werden sollen? Wahrscheinlich gestaffelt, oder?

Der Senat hat einen Monat nach der zweiten Lesung bzw. Zustimmung der Bürgerschaft Zeit, das Gesetzt auf den Weg zu bringen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetzt diesen Freitag im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird: https://www.luewu.de/gvbl/

Die erste Zahlung sollte dann 01.01.2024 erfolgen. In KoPers sollte das schnell umsetzbar sein. Die Rückwirkenden Beträge sollte dann auch komplett mit den Januarbezügen ausgezahlt werden.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Chbeer am 27.11.2023 12:53

Danke für die Antworten!

Das würde ja heißen im nächsten Steuerjahr. Gerade die Nachzahlung bei mehr als zwei Kindern ist ja ein ordentlicher Batzen Geld.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 27.11.2023 13:40
Ja die Summen sind erheblich. Ich bin für 2 Jahre bei ca. 11.200 Euro Brutto an Nachzahlung.
Wird es denn tatsächlich für 2024 versteuert? Oder würden die Steuern jeweils für die Jahre 2021 und 2022 nachträglich anfallen?

Für die Jahre vor 2021 werde ich weiter streiten müssen, da meine Widersprüche nicht wie im Gesetz verlangt explizit die Familienzuschläge ausformuliert hatten. Ich habe immer brav die Widersprüche der Gewerkschaft genutzt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 27.11.2023 15:43
Das Gesetz ist doch schon verabschiedet.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 27.11.2023 16:47
Es muss noch in Kraft treten. Wirksam werden oder wie das heißt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Phaedrus am 29.11.2023 10:57
Bei Interesse: Ist nun veröffentlicht
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2613.pdf
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: eclipsoid am 29.11.2023 14:52
Hat jemand einen Musterwiderspruch für Hamburg in 2023?
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 01.12.2023 17:08
https://www.dpolg-hh.de/widerspruch_alimentation-2023/

Die Polizei ausm DBB hat vorgezogen. Müssten also beim DBB selbst auch Vordrucke vorhanden sein.

Grüße
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: eclipsoid am 01.12.2023 18:16
Danke für den Tipp, das geht von mir dann nächste Woche an den Dienstherren raus.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: FAMILYfirst am 03.12.2023 22:44
Guten Abend, ich möchte den Antrag für die amtsangemessene Alimentation für kinderreiche Familie für den Zeitraum 2020 und 2021 an den Dienstherr adressieren. 1. An wen soll ich den Antrag Widerspruch schicken? Eine haushaltsnahe Geltendmachung für 2020 und 2021 habe ich gemacht. 2. Muss ich beim Antrag formulieren, dass der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung verzichten soll bzgl der Nachzahlungsforderungen für 2020? Bietet sich stattdessen eine zeitnahe Leistungsklage als bessere Lösung an? Liebe Grüße an die Freunde von Großfamilien
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 05.12.2023 14:12
Ich weiß nicht, warum dieses Schreiben öffentlich ist. Aber es scheint, als würden die Nachzahlungen für 2022 und 2023 tatsächlich zum Januar 2024 erfolgen.

https://www.hamburg.de/contentblob/17698108/701f0916ad8c06aeb76b428e105e32f7/data/rds-hmbbesstruktg-2023-11-28.pdf
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Nordlicht97 am 05.12.2023 15:05
Mal ne allgemeine Frage dazu…

Werden die Kinder- und Familienzuschläge auch in Elternzeit bzw. bei Teilzeit voll gewährt?
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.12.2023 17:10
Ich weiß nicht, warum dieses Schreiben öffentlich ist. Aber es scheint, als würden die Nachzahlungen für 2022 und 2023 tatsächlich zum Januar 2024 erfolgen.

https://www.hamburg.de/contentblob/17698108/701f0916ad8c06aeb76b428e105e32f7/data/rds-hmbbesstruktg-2023-11-28.pdf

Besonders trefflich ist dieses im Schreiben deutlich hervorgehobene Zitat (die Hervorhebungen im Zitat kommen hingegen von mir):

"Möglicherweise berechtigte Personen werden im Dezember schriftlich durch das
ZPD informiert. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, dass vo-
raussichtlich
kein Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss besteht."

Aussage: Wir wissen nicht eindeutig, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, weshalb wir nicht garantieren können, tatsächlich alle Anspruchsberechtigten zu informieren, während wir die Anspruchberechtigten informieren. Würfelt man jetzt in Hamburg aus, wen man informiert? Eine klasse gesetzliche Grundlage, wenn seine Konsequenzen am Ende nicht eindeutig abgeschätzt werden können und also das Verwaltungshandeln im Ungefähren belassen werden muss, da alles andere gegen einen verwendet werden könnte.

Falls jemand auf diesen Beitrag antworten will, muss er ausnahmslos in allen Fällen ggf. diesen Nachsatz uneingeschränkt eventuell beachten: Wer von mir nicht schriftlich in einer PN darüber informiert wird, dass er auf diese Zeilen antworten darf, darf unter keinen Umständen möglicherweise auf diesen Beitrag reagieren, da das unter allen Umständen ausnahmslos definitiv eventuell nicht gestattet ist. Wer gegen diese unabwendbare und in allen Fällen möglicherweise ausnahmslos zu beachtende Auflage verstößt, hat mit vielleicht definitiv schwersten Konsequenzen zu rechnen. Diese meine Aussage ist garantiert in aller Deutlichkeit ausnahmslos und uneingeschränkt manchmal kein Spaß. Wie schön muss es sein, im ZPD Verwaltungsbeamter zu sein: Da weiß man, was man hat, guten Abend.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 05.12.2023 20:13
Ich weiß nicht, warum dieses Schreiben öffentlich ist. Aber es scheint, als würden die Nachzahlungen für 2022 und 2023 tatsächlich zum Januar 2024 erfolgen.

https://www.hamburg.de/contentblob/17698108/701f0916ad8c06aeb76b428e105e32f7/data/rds-hmbbesstruktg-2023-11-28.pdf

Besonders trefflich ist dieses im Schreiben deutlich hervorgehobene Zitat (die Hervorhebungen im Zitat kommen hingegen von mir):

"Möglicherweise berechtigte Personen werden im Dezember schriftlich durch das
ZPD informiert. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, dass vo-
raussichtlich
kein Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss besteht."

Aussage: Wir wissen nicht eindeutig, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, weshalb wir nicht garantieren können, tatsächlich alle Anspruchsberechtigten zu informieren, während wir die Anspruchberechtigten informieren. Würfelt man jetzt in Hamburg aus, wen man informiert? Eine klasse gesetzliche Grundlage, wenn seine Konsequenzen am Ende nicht eindeutig abgeschätzt werden können und also das Verwaltungshandeln im Ungefähren belassen werden muss, da alles andere gegen einen verwendet werden könnte.

Falls jemand auf diesen Beitrag antworten will, muss er ausnahmslos in allen Fällen ggf. diesen Nachsatz uneingeschränkt eventuell beachten: Wer von mir nicht schriftlich in einer PN darüber informiert wird, dass er auf diese Zeilen antworten darf, darf unter keinen Umständen möglicherweise auf diesen Beitrag reagieren, da das unter allen Umständen ausnahmslos definitiv eventuell nicht gestattet ist. Wer gegen diese unabwendbare und in allen Fällen möglicherweise ausnahmslos zu beachtende Auflage verstößt, hat mit vielleicht definitiv schwersten Konsequenzen zu rechnen. Diese meine Aussage ist garantiert in aller Deutlichkeit ausnahmslos und uneingeschränkt manchmal kein Spaß. Wie schön muss es sein, im ZPD Verwaltungsbeamter zu sein: Da weiß man, was man hat, guten Abend.

Naja eigentlich ist die Aussage des Gesetzes. Wenn du Beamter/in bist und deine Frau/Mann jetzt arbeitslos wird und ihr zwei Kinder habt, braucht keiner mehr zur Arge gehen. Vorher wurden dort ja immer alle gewimmelt, da man ja über ein Einkommen verfügte. Jetzt hat sich das erledigt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 05.12.2023 20:29
Interessant wird nur, wenn ich dann am ersten 1.1. eine Abrechnungstabelle zur Prüfung anfordere.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 06.12.2023 00:51
Ich weiß nicht, warum dieses Schreiben öffentlich ist. Aber es scheint, als würden die Nachzahlungen für 2022 und 2023 tatsächlich zum Januar 2024 erfolgen.

https://www.hamburg.de/contentblob/17698108/701f0916ad8c06aeb76b428e105e32f7/data/rds-hmbbesstruktg-2023-11-28.pdf

Besonders trefflich ist dieses im Schreiben deutlich hervorgehobene Zitat (die Hervorhebungen im Zitat kommen hingegen von mir):

"Möglicherweise berechtigte Personen werden im Dezember schriftlich durch das
ZPD informiert. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, dass vo-
raussichtlich
kein Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss besteht."

Aussage: Wir wissen nicht eindeutig, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, weshalb wir nicht garantieren können, tatsächlich alle Anspruchsberechtigten zu informieren, während wir die Anspruchberechtigten informieren. Würfelt man jetzt in Hamburg aus, wen man informiert? Eine klasse gesetzliche Grundlage, wenn seine Konsequenzen am Ende nicht eindeutig abgeschätzt werden können und also das Verwaltungshandeln im Ungefähren belassen werden muss, da alles andere gegen einen verwendet werden könnte.

Falls jemand auf diesen Beitrag antworten will, muss er ausnahmslos in allen Fällen ggf. diesen Nachsatz uneingeschränkt eventuell beachten: Wer von mir nicht schriftlich in einer PN darüber informiert wird, dass er auf diese Zeilen antworten darf, darf unter keinen Umständen möglicherweise auf diesen Beitrag reagieren, da das unter allen Umständen ausnahmslos definitiv eventuell nicht gestattet ist. Wer gegen diese unabwendbare und in allen Fällen möglicherweise ausnahmslos zu beachtende Auflage verstößt, hat mit vielleicht definitiv schwersten Konsequenzen zu rechnen. Diese meine Aussage ist garantiert in aller Deutlichkeit ausnahmslos und uneingeschränkt manchmal kein Spaß. Wie schön muss es sein, im ZPD Verwaltungsbeamter zu sein: Da weiß man, was man hat, guten Abend.

Naja eigentlich ist die Aussage des Gesetzes. Wenn du Beamter/in bist und deine Frau/Mann jetzt arbeitslos wird und ihr zwei Kinder habt, braucht keiner mehr zur Arge gehen. Vorher wurden dort ja immer alle gewimmelt, da man ja über ein Einkommen verfügte. Jetzt hat sich das erledigt.

Gesetze habe in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich das Gebot der Normenklarheit und den Bestimmtheitsgrundsatz hinreichend zu erfüllen. Sie besagen auf den Punkt gebracht: Rechtsvorschriften müssen so formuliert sein, dass die ihnen Unterworfenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach richten können. Das Gebot der Normenklarheit und der Bestimmtheitsgrundsatz sind grundlegende rechtsstaatliche Pfeiler zum Schutz vor staatlicher Willkür. Eine Ausführungsbestimmung, die hervorhebt:

"Möglicherweise berechtigte Personen werden im Dezember schriftlich durch das
ZPD informiert. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, dass vo-
raussichtlich
kein Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss besteht"

offenbart eine gesetzliche Grundlage, die es augenscheinlich der Verwaltung unmöglich macht, die Regelungswirkung hinreichend klar und bestimmt auf alle Normunterworfenen sachgerecht anzuwenden - wenn es aber augenscheinlich schon nicht der Verwaltung möglich ist, die Norm hinreichend sachgerecht auszulegen, kann nicht erwartet werden, dass das ggf. allen Normunterworfenen möglich ist. Das ist wiederum keine Lappalie, sondern betrifft den Kernbereich rechtsstaatlichen Handelns, und zwar insbesondere gerade auch deshalb, weil die Normunterworfenen einen Antrag stellen müssen, um ihrer Anspruchsberechtigung nachkommen zu können. Dabei handelt es sich bei dem Zitat nicht um eine Aussage unter anderen, sondern sie stellt die zentrale Aussage des Rundschreibens dar, weshalb sie in einem Kasten und grau unterlegt besonders hervorgehoben wird.

Wenn nun aber die, die benachrichtigt werden, davon ausgehen können, dass sie ggf. anspruchsberechtigt sind, während die, die nicht benachrichtigt werden, nicht ausschließen können, dass sie ggf. ebenfalls anspruchsberechtigt sind, kann durch die Regelung nicht ausgeschlossen werden, dass rechtlich wesentlich Gleiche nicht gleich behandelt werden, da die einen wesentlich Gleichen benachrichtigt, andere wesentlich Gleiche aber womöglich nicht benachrichtigt werden. Eine entsprechende Ungleichbehandlung von wesentliche Gleichen wäre allerdings ein elementarer Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und damit rechtswidrig. Darauf wollte ich mit meiner Darlegung hinweisen, ohne den Fall so formal zu betrachten, wie ich das nun hier tue.

Wenn ich als Beamter eine solche wie die zitierte Aussage, die als Kernaussage des Rundschreibens hervorgehoben wird, in einer das Handeln der Verwaltung regelnden Richtlinie lese, frage ich mich, in welchem Land ich lebe. Anders als mit Erschrecken kann ich ein solches Rundschreiben nicht zur Kenntnis nehmen. Denn wer anspruchsberechtigt ist, jedoch seinen Anspruch nicht durch einen Antrag stellt, weil er sich darauf verlässt, dass er nicht anspruchsberechtigt sei, da er anders als wesentlich gleiche und also ebenfalls anspruchsberechtigte Kollegen nicht über seine Anspruchsberechtigung informiert wird, wird in Konsequenz mitsamt seiner Familie deutlich unterhalb der Mindestalimentation und im Einzelfall selbst noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden. Da es sich beim Alimentationprinzip um einen besonders wesentlichen Grundsatz des Berufsbeamtentums handelt, den der Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten hat, darf eine solche Ausführungsbestimmung nicht die Konsequenz eines rechtsstaatlichen Verfahrens sein. Sie wirft ein bezeichnendes Licht auf das Hamburgische Besoldungsstrukturgesetz, und zwar insbesondere auch deshalb, weil der Gesetzgeber auf die Resultate seiner Gesetzgebung, wie sie sich hier offenbaren, noch während des Gesetzgebungsverfahrens hinreichend hingewiesen worden ist.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 06.12.2023 03:02
Es interessiert doch aber dennoch niemanden. Die Politiker haben Angst, dass die 2,5Mrd. € die die aA nur in HH kostet, tatsächlich gezahlt werden müssten. Dieses Gesetzt dient nur dazu, am Ende sagen zu können,  wir alimentieren richtig. Ob sie es tun oder nicht, ist egal, es gibt keine Rechtsfolgen.

Sie schreiben ja sogar in das Gesetz, dass die mindest-aA 4300€ netto bei A6S1 betragen muss und wenn es nur bis zum 01.01.24 so wäre, lehnen aber weiter fleißig Widersprüche ab.

Back to Topic: Die Stadt kann nicht ermitteln, ob jemand berechtigt ist für den Zuschlag. Es fehlt zwingend das Einkommen des Partners. Wie dreist ist es bitte davon auszugehen, das alle Partner ihre knapp 11.000€ im Jahr verdienen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 06.12.2023 09:15
Das, was Du im ersten Absatz schreibst, ist so nicht ganz richtig. Das, was die Bürgerschaft und im Gefolge nun die Verwaltung treiben, interessiert die Gerichte und wird zwangsläufig Rechtsfolgen zeitigen, was auch alle Verantwortungsträger im Senat und in der Bürgerschaft wissen oder zumindest wissen können. Richtig ist dabei, dass es die Verantwortungsträger im Senat und in der Bürgerschaft nicht interessiert, so wie sie sich auch nicht an den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts aus dem September 2020 sachlich interessiert gezeigt haben. Darauf ist auch hier wiederkehrend hinzuweisen, da nach wie vor - und insbesondere gen Ende eines Jahres - davon ausgegangen werden darf, dass hier Kollegen neu hinzukommen und also entsprechend informiert werden müssen, unabhängig davon, dass die Regelungen gerade erst Gesetzeskraft erlangt haben und nun in ein Verwaltungshandeln überführt werden, die ebenfalls keinen Bestand haben werden.

Ergo: Selbst, wer nicht vom ZPD informiert wird, sollte sich Gedanken machen, ob er einen Antrag stellen will, und zwar insbesondere in den unteren bis mittleren Besoldungsgruppen; das ist der Subtext meiner Darlegungen - und darüber hinaus ist der jährliche Widerspruch gegen die gewährte Alimentation als Ganze zu stellen. Die Verantwortungsträger im Senat und in der Bürgerschaft zeigen sich jetzt sachlich nicht interessiert - aber das wird mittelfristig so nicht bleiben, da das genannte Gesetz keinen Bestand haben wird. Spätestens in dem Moment, wo das rechtskräftig festgestellt sein wird, wird's auch die Verantwortungsträger interessieren - wenn es dann ggf. auch andere Verantwortungsträger als die heutigen sein werden, worauf die heutigen Verantwortungsträger in nicht geringer Zahl spekulieren dürften.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Malkav am 06.12.2023 10:04
Ergo: Selbst, wer nicht vom ZPD informiert wird, sollte sich Gedanken machen, ob er einen Antrag stellen will, und zwar insbesondere in den unteren bis mittleren Besoldungsgruppen; das ist der Subtext meiner Darlegungen - und darüber hinaus ist der jährliche Widerspruch gegen die gewährte Alimentation als Ganze zu stellen.

Das mit diesen Anträgen von gesetzlich Nichtberechtigten finde ich eine spannende Idee um die politischen Entscheidungsträger ein wenig mehr unter Druck zu setzen.

Der Sachverhalt scheint in so fern vergleichbar mit der Hauptstadtzulage gem. § 74a BBesG BE. Auch dort hatte ja jüngst ein Beamter mit A 14 bzw. später A 15 einen entsprechenden Antrag gestellt und gegen die Ablehnung geklagt. Dass er diese Zulage nicht entgegen des klaren Gesetzeswortlauts erhalten würde, dürfte einem Beamten im hD hoffentlich klar gewesen sein. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen auf die Volltextveröffentlichung der Entscheidung, da sich aus der Pressemitteilung nicht klar ergibt, was für eine Art von Antrag der Beamte gestellt hat und was das konkrete Klagebegehren (Feststellung oder Verpflichtung) war.

Und wieder bin ich von der Mut- und Fantasielosigkeit des VG enttäuscht. Die Berliner Landesverfassung garantiert über Ihren Verweis auf die Grundrechte aus dem GG auch den Schutzbereich des Art. 33 GG als unmittelbar geltendes Landesrecht. Hier wäre eine (ggf. parallele) Vorlage an den VerfGH Berlin möglich gewesen, was wohl zu einem schnelleren Ergebnis geführt hätte. Der VerfGH war mit der Sache ja sogar schon befasst und hatte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde 2021 ausschließlich wegen der noch nicht erfolgten Rechtswegerschöpfung nicht zur Entscheidung angenommen.

Wieder mal eine Chance vertan den Landesverfassungsgerichten eine (Ihnen als Verfrassungsorgane der Länder zustehende) Bühne zu bieten. Abgesehen vom konkreten Regelungsinhalt muss es doch als Landespolitiker charmant wirken Landesgesetze auch auch "auf Landesebene zu behalten" und nicht immer auf Verfassungsorgane des großen Bruder (Bund) zurückgreifen zu müssen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: FAMILYfirst am 06.12.2023 20:05
Viel spannender ist die Frage,

wie wir kinderreichen Beamten unsere Ansprüche für 2014 bis 2021 geltend machen?

Auf telefonische Nachfrage fühlen sich meine Personalabteilung nicht zuständig und verweisen Richtung ZPD und ZPD verweist auf die Personalabteilung.

Dann bekommen beide meinen Widerspruch und Antrag
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 06.12.2023 20:05
Ergo: Selbst, wer nicht vom ZPD informiert wird, sollte sich Gedanken machen, ob er einen Antrag stellen will, und zwar insbesondere in den unteren bis mittleren Besoldungsgruppen; das ist der Subtext meiner Darlegungen - und darüber hinaus ist der jährliche Widerspruch gegen die gewährte Alimentation als Ganze zu stellen.

Das mit diesen Anträgen von gesetzlich Nichtberechtigten finde ich eine spannende Idee um die politischen Entscheidungsträger ein wenig mehr unter Druck zu setzen.

Der Sachverhalt scheint in so fern vergleichbar mit der Hauptstadtzulage gem. § 74a BBesG BE. Auch dort hatte ja jüngst ein Beamter mit A 14 bzw. später A 15 einen entsprechenden Antrag gestellt und gegen die Ablehnung geklagt. Dass er diese Zulage nicht entgegen des klaren Gesetzeswortlauts erhalten würde, dürfte einem Beamten im hD hoffentlich klar gewesen sein. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen auf die Volltextveröffentlichung der Entscheidung, da sich aus der Pressemitteilung nicht klar ergibt, was für eine Art von Antrag der Beamte gestellt hat und was das konkrete Klagebegehren (Feststellung oder Verpflichtung) war.

Und wieder bin ich von der Mut- und Fantasielosigkeit des VG enttäuscht. Die Berliner Landesverfassung garantiert über Ihren Verweis auf die Grundrechte aus dem GG auch den Schutzbereich des Art. 33 GG als unmittelbar geltendes Landesrecht. Hier wäre eine (ggf. parallele) Vorlage an den VerfGH Berlin möglich gewesen, was wohl zu einem schnelleren Ergebnis geführt hätte. Der VerfGH war mit der Sache ja sogar schon befasst und hatte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde 2021 ausschließlich wegen der noch nicht erfolgten Rechtswegerschöpfung nicht zur Entscheidung angenommen.

Wieder mal eine Chance vertan den Landesverfassungsgerichten eine (Ihnen als Verfrassungsorgane der Länder zustehende) Bühne zu bieten. Abgesehen vom konkreten Regelungsinhalt muss es doch als Landespolitiker charmant wirken Landesgesetze auch auch "auf Landesebene zu behalten" und nicht immer auf Verfassungsorgane des großen Bruder (Bund) zurückgreifen zu müssen.

Das Gericht lässt sich dafür feiern, dass sie die Gerechtigkeit verteidigt haben. Sie haben dem Steuerzahler auch Geld gespart. Moralisch ist das schon weit oben. Sie hätte das Thema abbügeln können und zeitgleich vermelden lassen können, mit einer aA wäre das nicht passiert :-)
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 07.12.2023 11:36
https://www.hamburg.de/zpd/bez/17456460/bez-rechner/

Hier der offizielle Besoldungszuschlagsrechner von Hamburg.

Die ersten Anschreiben mit den Berechnungstabellen gehen rum.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 07.12.2023 17:04
Das Gesetz an sich betrifft ja nicht nur die aA sondern ist ja eine massive schlechter Stellung und Ungleichbehandlung aller Beamten. Weiter ist es ein so noch nicht gesehener Rechtseingriff des Staates/Arbeitgebers - „Wenn das ein ziviles Unternehmen machen würde, was dann los wäre. Teilen sie mir den Verdienst und alle Einnahmen ihrer Familie mit, damit ich ihnen mehr Geld gebe“. Allein was die Behörde an Daten vorgelegt bekommen möchte, schaut euch im Personalrat mal das ganze Schreiben an. Das Gesetz greift direkt die Grundrechte aller Staatsdiener an.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 07.12.2023 21:11
Die Stadt kann kein Brutto und Netto rechnen... die haben allen ernstes den Brutto-Wert die Tabellen genommen oder alle Zuschläge werden zu 100% mit eingerechnet, dass kann dann auch nicht richtig sein.  Nebenjobs müssen ebenfalls angeben werden...ok, dass Gesetz hätte nie verabschiedet werden dürfen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: PriusDriver am 08.12.2023 13:43
Die Formulare liegen übrigens auch schon bereit.
https://www.hamburg.de/zpd/bez

https://www.hamburg.de/contentblob/17697684/6f01a7f23e9aefa6a248fb0b33a54047/data/bez-anzeige-2023.pdf
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 10.12.2023 10:05
Nach dem ich nun mit der BEZ Rechner IT-Stelle und dem ZPD geschrieben habe, setzt man das Besoldungsstruktur Gesetz voll um.
Witzigerweise wird tatsächlich jeder Cent, der eingebracht wird in das Familien einkommen betrachtet und vollwertig zur Rechnung gestellt. Meine Zweifel, ob man Brutto und Netto nicht differenziert hat, wird nachgegangen. Das kann nicht Sinn des Gesetzes sein, wenn Mehrarbeit nicht mehr Geld bedeutet.
Die Mitarbeiter "schreiben bzw. reden" mit angezogener Handbremse, man merkt einfach, wenn bedienstete selbst unter den umzusetzenden Gesetzen leiden.

Augenscheinlich sind DUZ, Schichtzulagen, Zulagen und Minijob eigenverschulden, wenn es um die Gehalts-bzw. Zuschlagsermittlung geht.

Die Gewerkschaften werden das Gesetz wohl nicht angehen. Der Hintergrund ist, dass man der Auffassung ist, dass das Gesetz durch die aA-Klagen einkassiert bzw. aufgehoben wird.

Der Plan der Politik ist klar, Verwirrung, Zeit erkaufen und für die Verhandlungen sagen können "wir haben doch die aA angepasst".

Ich für meinen Teil, werde mir im Januar Rechtsbeistand holen und gegen die Ungleichbehandlung und die schlechte Stellung meiner Alimentierung im Bezug auf "Einzelbeamtenbetrachtung" stellen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.12.2023 18:40
Danke für die erneuten Infos, Paterlexx!
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Admin am 10.12.2023 19:43
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/hh/

Wir haben die Erhöhung der Familienzuschläge durch das Besoldungsstrukturgesetz nun im Rechner, nicht aber die Besoldungsergänzungszuschüsse.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 12.12.2023 10:21
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/hh/

Wir haben die Erhöhung der Familienzuschläge durch das Besoldungsstrukturgesetz nun im Rechner, nicht aber die Besoldungsergänzungszuschüsse.

Wenn ihr den Rechner hinbekommt ziehe ich meinen Hut!
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 12.12.2023 10:35
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/hh/

Wir haben die Erhöhung der Familienzuschläge durch das Besoldungsstrukturgesetz nun im Rechner, nicht aber die Besoldungsergänzungszuschüsse.

und die Erhöhungen sprich die 120€ bzw. den Sockelbetrag ab 01.11.2024 noch nicht.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Chbeer am 13.12.2023 00:30
Meine Briefankündigung in der DHL-App sagt mir, dass morgen Post vom ZPD kommt. Ist das schon die Berechnung der Nachzahlung? Spannend.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Chbeer am 13.12.2023 10:56
Meine Briefankündigung in der DHL-App sagt mir, dass morgen Post vom ZPD kommt. Ist das schon die Berechnung der Nachzahlung? Spannend.

Nein, nachgedacht, das müsste eine Beihilfeabrechnung sein.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 13.12.2023 11:39
Ist bestimmt die Abrechnung der Nachzahlung rückwirkend bis 2011. Die Stadt hat im neuen Gesetz ja reingeschrieben, dass sie die 4300€ Netto bei A6 S1 auch als konform ansieht und deswegen das Strukturgesetz erlassen hat, damit man Endlich vom einzelnen Beamten in die Familienvergleichsgruppe kommt. Aber immerhin alimentieren sie ab 01.01.2024 richtig.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 14.12.2023 14:39
Ich verstehe noch immer nicht ganz, wie die Nachzahlungen für Kinder vor 2022 geregelt werden. Ich lese im Gesetz heraus, dass ich nicht einfach der Besoldung hätte wieder sprechen müssen sondern ich hätte den Widerspruch ausformuliert gegen die familienbezogenen Bestandteile richten müssen. Mit diesem Zaubertrick habe ich damals natürlich nicht gerechnet.  ::)

Der DGB schreibt hierzu folgendes:

"Für die Jahre 2014 bis 2021 soll es Nachzahlungen für Familien mit drei oder mehr
Kindern geben. Dies betrifft allerdings nur offene(!) Klage- und Widerspruchsverfahren und diese auch nur im Umfang der geltend gemachten Ansprüche. Die konkreten Beträge sind hier nicht direkt im Gesetz geregelt worden, sondern werden
vom Personalamt festgestellt werden."


Bedeutet das, dass ich dann auch noch eine geforderte Summe hätte formulieren müssen?

Quelle: https://www.gew-hamburg.de/files/download/aktuelle-meldungen/2023_12_01_dgb-mitgliederinformation_zum_besoldungsergaenzungszuschuss_in_hamburg.pdf

Viele Grüße
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 14.12.2023 15:52
Der Kundzuschlag hat nur bedingt etwas mit dem aA. zu tun. Die Stadt will es nur gern so auslegen 🤣
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 18.12.2023 11:47
Die ersten Bezügemitteilungen sind online. Die Zahlungen scheinen tatsächlich jetzt zu erfolgen. Ein Kollege von mir hat für ein Kind 900€ nachgezahlt bekommen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: PriusDriver am 18.12.2023 14:55
Ja, ist nun bei Meine Personaldaten einsehbar. Bei 3 Kindern mehr als 10.000 € Brutto. Wird übrigens Steuertechnisch mit der Abrechnung Dezember 2023 verrechnet (ca. 2.000 € Minus für Dezember - übertragen auf Januar).
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 18.12.2023 15:14
Ich frage mich nun, was mit den Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2022 ist. In dem Zeitraum hatte ich auch widersprochen. Allerdings richtet sich der Widerspruch nicht explizit gegen die Familienbestandteile der Besoldung. Und den Rechenweg im Gesetz verstehe ich inhaltlich nicht.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 19.12.2023 13:07
Ich frage mich nun, was mit den Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2022 ist. In dem Zeitraum hatte ich auch widersprochen. Allerdings richtet sich der Widerspruch nicht explizit gegen die Familienbestandteile der Besoldung. Und den Rechenweg im Gesetz verstehe ich inhaltlich nicht.

Dein Einspruch hat nicht direkt etwas mit dem Kinderzuschlag zutun. Sonst würde die Stadt ja zugeben, dass sie falsch alimentiert hat. 
Das hat sie ja netter Weise im Besoldungsstrukturgesetz gemacht.

Der ZPD antwortet auch nicht mehr auf meine Fragen. Wie immer, wenn sie rechtlich gegen die Wand laufen.
Von daher erfreue dich an dem Geld und ja auch vorher hast du zu wenig bekommen.
Vermutlich hast du im Widerspruch aber nicht die Kindergeldzuschläge erwähnt. Die Stadt wird es am Ende als absolute Gütigkeit an sehen, dass sie dir das Geld nicht nur 3 Monate Rückwirkend gezahlt hat, sondern 2 Jahre.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 19.12.2023 13:23
Ich frage mich nun, was mit den Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2022 ist. In dem Zeitraum hatte ich auch widersprochen. Allerdings richtet sich der Widerspruch nicht explizit gegen die Familienbestandteile der Besoldung. Und den Rechenweg im Gesetz verstehe ich inhaltlich nicht.

Dein Einspruch hat nicht direkt etwas mit dem Kinderzuschlag zutun. Sonst würde die Stadt ja zugeben, dass sie falsch alimentiert hat. 
Das hat sie ja netter Weise im Besoldungsstrukturgesetz gemacht.

Der ZPD antwortet auch nicht mehr auf meine Fragen. Wie immer, wenn sie rechtlich gegen die Wand laufen.
Von daher erfreue dich an dem Geld und ja auch vorher hast du zu wenig bekommen.
Vermutlich hast du im Widerspruch aber nicht die Kindergeldzuschläge erwähnt. Die Stadt wird es am Ende als absolute Gütigkeit an sehen, dass sie dir das Geld nicht nur 3 Monate Rückwirkend gezahlt hat, sondern 2 Jahre.

Ja korrekt. Ich hatte nicht den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen. Ich habe damals einen allgemeinen Musterwiderspruch der Gewerkschaft genutzt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 20.12.2023 15:58
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/)

Ich bin mir sicher das wir nächstes Jahr die Widersprüche anpassen müssen, weiter denke ich, man sollte dieses neue Besoldungsstrukturgesetz komplett beklagen. Die machen sich die Welt wie sie ihnen gefällt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: NordWest am 20.12.2023 17:21
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/)

Ich bin mir sicher das wir nächstes Jahr die Widersprüche anpassen müssen, weiter denke ich, man sollte dieses neue Besoldungsstrukturgesetz komplett beklagen. Die machen sich die Welt wie sie ihnen gefällt.

Es geht nicht um eine Anpassung, nur darum, dass man den Widerspruch jedes Jahr erneut einreicht, was im vorliegenden Fall offenbar fahrlässigerweise unterlassen wurde.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 20.12.2023 18:27
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/)

Ich bin mir sicher das wir nächstes Jahr die Widersprüche anpassen müssen, weiter denke ich, man sollte dieses neue Besoldungsstrukturgesetz komplett beklagen. Die machen sich die Welt wie sie ihnen gefällt.

Es geht nicht um eine Anpassung, nur darum, dass man den Widerspruch jedes Jahr erneut einreicht, was im vorliegenden Fall offenbar fahrlässigerweise unterlassen wurde.

Doch geht es, sonst hätten sie den Fall entscheiden können und nicht weiterreichen müssen. ,-) Ab der Einführung des neuen Gesetzes ist die Alimentierung auch in HH nach Vorgabe des Verfassungsgerichtes. Leider hat mal die "Bezugsgrößen" geändert, aber wir wollen nicht kleinlich sein :-) Die 4300 Netto für 2023 sind auf jeden Fall als BG-Familie+15% für die Beamtenfamilie drin. Das zwar alle andere schlechter gestellt werden hat man halt versehentlich übersehen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: NordWest am 21.12.2023 12:13
Ich bin mir sicher das wir nächstes Jahr die Widersprüche anpassen müssen

Es ging um eine Anapssung der Widersprüche. Ich sehe keinen Grund, die immer möglichst allgemein verfassten ("amtsangemessene Alimentation") Widersprüche anpassen zu müssen. Man muss sie eben nur jährlich einreichen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 21.12.2023 12:32
Der Widerspruch meiner Gewerkschaft wurde tatsächlich angepasst. Es wird nun auch explizit den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen. Die Anpassung scheint eine Reaktion auf die Formulierungen im Besoldungsstrukturgesetz zu sein.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 21.12.2023 19:13
Der Widerspruch meiner Gewerkschaft wurde tatsächlich angepasst. Es wird nun auch explizit den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen. Die Anpassung scheint eine Reaktion auf die Formulierungen im Besoldungsstrukturgesetz zu sein.

Für das Gesetz legst du aber erst nächstes Jahr im Dez. Einspruch ein oder? Wirksamkeit 01.01.2024. Wäre ja affig, wenn man jetzt für die letzten 2 Jahre wieder in einen Neuen Widerspruch formulieren muss, weil die Kindergelder angepasst wurden ^^
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 22.12.2023 17:49
Der Widerspruch meiner Gewerkschaft wurde tatsächlich angepasst. Es wird nun auch explizit den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen. Die Anpassung scheint eine Reaktion auf die Formulierungen im Besoldungsstrukturgesetz zu sein.

Für das Gesetz legst du aber erst nächstes Jahr im Dez. Einspruch ein oder? Wirksamkeit 01.01.2024. Wäre ja affig, wenn man jetzt für die letzten 2 Jahre wieder in einen Neuen Widerspruch formulieren muss, weil die Kindergelder angepasst wurden ^^

Mit dem angepassten Widerspruch habe ich der Besoldung von 2023 widersprochen. Also ich habe nicht dem Gesetz widersprochen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 22.12.2023 20:09
Das Gesetz zählt ja auch erst für 2024! Alles gut also!
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: FAMILYfirst am 23.12.2023 13:17
Ich habe die Personalabteilung bezüglich der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2020 und 2021 angeschrieben. Bisher noch keine Rückmeldung. War jemand von Euch als Beamter mit mehr als 2 Kindern erfolgreicher als ich?! Die haushaltsnahe Geltendmachung im 2020 meinerseits liegt zum Glück vor.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 23.12.2023 19:43
Ich habe die Personalabteilung bezüglich der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2020 und 2021 angeschrieben. Bisher noch keine Rückmeldung. War jemand von Euch als Beamter mit mehr als 2 Kindern erfolgreicher als ich?! Die haushaltsnahe Geltendmachung im 2020 meinerseits liegt zum Glück vor.

Ich hatte angenommen, dass die Personalabteilung Kontakt aufnimmt, soforn man die Kriterien für 2020 und 2021 erfüllt. Muss man selbst tätig werden? Ich hatte seinerzeit auch widersprochen, aber wenn ich das Gesetz richtig verstehe, wird nur nachgezahlt, wenn man ausdrücklich den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen hat. Die Anzahl der Beamten, die dies gemacht haben, soll im Promillebereich liegen. Ich bin bei dem Thema vollkommen Lost und laufe willenlos der Gewerkschaft hinterher.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 23.12.2023 20:03
Im letzten Rundschreiben teilte der ZPD mit, nur die niedrigen Dienstgarde kommen allgemein in Frage. Alle anderen sollen den ZPD- Rechner nutzen und sich melden, wenn sie einen Anspruch haben. 🤣
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: tinytoon am 02.01.2024 12:56
Hallo Zusammen,

so langsam komme ich nicht mehr richtig mit, wie ich/wir uns am Besten aufstellen.
Wir, beide verbeamtet, einmal Bund und einmal Hamburg, zwei Kinder (Zuschläge seit 2018 über Bund) fragen uns gerade wie wir uns in Bezug auf die aktuellen Situationen optimal aufstellen. Für Hamburg wurde 2013 das erste Mal Widerspruch eingelegt, dann Klage in 2021 mit anschließender Ablehnung sowie weiteren Widersprüchen.

Beim Bund wurde leider erst seit 2022 Widerspruch eingereicht. Hier wird noch am Referentenentwurf herumgewürgt aber es liegt keine abschließende Entscheidung vor.

Wir fragen uns nun, ob die Kinder weiter beim Bund laufen sollten oder wir aufgrund des Besoldungsstrukturgesetzes lieber auf das Land ändern sollten. Leider fließen hier auch unterschiedliche Höhen der Familienzuschläge zwischen Bund und Land sowie die 41h vom Bund mit ein. Ich erhoffe mir hier natürlich keine konkrete Einzelfallbewertung aber vielleicht gibt es ähnliche Konstellationen, die mir helfen können, was ich bei dieser Überlegung alles berücksichtigen sollte. Auch frage ich mich was mit den Jahren 2013-2021 ist, in denen die Kinder noch bei meinem Partner in Hamburg geführt wurden.

Das Ganze ist einfach nur anstrengen, da es zunehmend undurchsichtiger wird und somit extrem frustriert.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: lotsch am 02.01.2024 17:48
Hallo Zusammen,

so langsam komme ich nicht mehr richtig mit, wie ich/wir uns am Besten aufstellen.
Wir, beide verbeamtet, einmal Bund und einmal Hamburg, zwei Kinder (Zuschläge seit 2018 über Bund) fragen uns gerade wie wir uns in Bezug auf die aktuellen Situationen optimal aufstellen. Für Hamburg wurde 2013 das erste Mal Widerspruch eingelegt, dann Klage in 2021 mit anschließender Ablehnung sowie weiteren Widersprüchen.

Beim Bund wurde leider erst seit 2022 Widerspruch eingereicht. Hier wird noch am Referentenentwurf herumgewürgt aber es liegt keine abschließende Entscheidung vor.

Wir fragen uns nun, ob die Kinder weiter beim Bund laufen sollten oder wir aufgrund des Besoldungsstrukturgesetzes lieber auf das Land ändern sollten. Leider fließen hier auch unterschiedliche Höhen der Familienzuschläge zwischen Bund und Land sowie die 41h vom Bund mit ein. Ich erhoffe mir hier natürlich keine konkrete Einzelfallbewertung aber vielleicht gibt es ähnliche Konstellationen, die mir helfen können, was ich bei dieser Überlegung alles berücksichtigen sollte. Auch frage ich mich was mit den Jahren 2013-2021 ist, in denen die Kinder noch bei meinem Partner in Hamburg geführt wurden.

Das Ganze ist einfach nur anstrengen, da es zunehmend undurchsichtiger wird und somit extrem frustriert.
Warum anstrengend? Du wirst dich doch hoffentlich in deiner Dienstzeit darum kümmern und nicht in deiner Freizeit. Eure Besoldung zu prüfen ist schließlich eine dienstliche Pflichtaufgabe, sagen sogar die Richter des BVerfG.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 02.01.2024 19:27
Hallo Zusammen,

so langsam komme ich nicht mehr richtig mit, wie ich/wir uns am Besten aufstellen.
Wir, beide verbeamtet, einmal Bund und einmal Hamburg, zwei Kinder (Zuschläge seit 2018 über Bund) fragen uns gerade wie wir uns in Bezug auf die aktuellen Situationen optimal aufstellen. Für Hamburg wurde 2013 das erste Mal Widerspruch eingelegt, dann Klage in 2021 mit anschließender Ablehnung sowie weiteren Widersprüchen.

Beim Bund wurde leider erst seit 2022 Widerspruch eingereicht. Hier wird noch am Referentenentwurf herumgewürgt aber es liegt keine abschließende Entscheidung vor.

Wir fragen uns nun, ob die Kinder weiter beim Bund laufen sollten oder wir aufgrund des Besoldungsstrukturgesetzes lieber auf das Land ändern sollten. Leider fließen hier auch unterschiedliche Höhen der Familienzuschläge zwischen Bund und Land sowie die 41h vom Bund mit ein. Ich erhoffe mir hier natürlich keine konkrete Einzelfallbewertung aber vielleicht gibt es ähnliche Konstellationen, die mir helfen können, was ich bei dieser Überlegung alles berücksichtigen sollte. Auch frage ich mich was mit den Jahren 2013-2021 ist, in denen die Kinder noch bei meinem Partner in Hamburg geführt wurden.

Das Ganze ist einfach nur anstrengen, da es zunehmend undurchsichtiger wird und somit extrem frustriert.

Deswegen belastet man in solchen "Strukturen" einen Rechtsanwalt. Rechtsberatung kostet erstmal nur knapp 200€. Oft wird diese Beratung von den Gewerkschaften abgedeckt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: tinytoon am 02.01.2024 19:35
Ja, ich bin Gewerkschaftsmitglied und genieße Rechtsschutz. Das werde ich dann wohl so angehen. Grundsätzlich empfinde ich das “Schwarmwissen” in Foren immer als sehr hilfreich, daher die Frage.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Sveriner am 03.01.2024 10:58
Hallo,

weiß jemand, ob sich die Erhöhungen des Bürgergeldes ab 2024 auch auswirken auf die kinderbezogenen Familienzuschlagsbeträge? Stichwort amtsangemessene Alimentierung. Soweit ich verstanden habe hat die Stadt ja "nur"  mit dem Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetz vom 17. November 2023 auf die aktuellen Beträge reagiert. Nicht aber auf die Erhöhungen, die es im Bürgergeld ab 01.01.2024 gibt. Oder irre ich mich?
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: DrStrange am 03.01.2024 11:40
Warum anstrengend? Du wirst dich doch hoffentlich in deiner Dienstzeit darum kümmern und nicht in deiner Freizeit. Eure Besoldung zu prüfen ist schließlich eine dienstliche Pflichtaufgabe, sagen sogar die Richter des BVerfG.

Da brauche ich mal die Quelle, bitte!
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 03.01.2024 13:04
Hat hier irgendjemand inzwischen einen Erfahrungswert, was mit den Nachzahlungen der Familienzuschläge für die Jahre vor 2022 ist? Kommt die Behörde auf einen zu? Muss ich mich an die Behörde wenden? Der Gesetzestext ist ein absoluter Clusterfuck, wenn man kein Jura- und Volkswirtschaftsstudium absolviert hat.

VG
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 03.01.2024 13:13
Hat hier irgendjemand inzwischen einen Erfahrungswert, was mit den Nachzahlungen der Familienzuschläge für die Jahre vor 2022 ist? Kommt die Behörde auf einen zu? Muss ich mich an die Behörde wenden? Der Gesetzestext ist ein absoluter Clusterfuck, wenn man kein Jura- und Volkswirtschaftsstudium absolviert hat.

VG

Das sollte automatisch passiert sein mit den Januar-Bezügen.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 03.01.2024 15:21
Im Januar waren ja "nur" die Nachzahlungen für 2023 und 2022. Für den Zeitraum vor 2022 hat der Gesetzgeber andere Kriterien ins Gesetz geschrieben. U.a. scheint es so, als hätte man ausdrücklich nicht allgemein der Besoldung widersprechen müssen. Vielmehr hätte man wohl den familienbezogenen Bestandteilen widersprechen müssen, wenn ich es richtig deute. Der Betrag, der nachgezahlt werden soll ist auch nicht mehr klar definiert. Es wurde eine für mich nicht begreifbare Formel niedergeschrieben, wonach die Zahlbeträge zu berechnen sind. Berechnen würde das wohl die Behörde. Ich verstehe den Gesetzestext kaum und ich frage mich auch, warum man für 2023 und 2022 feste Beträge in das Gesetz schreibt und für die Zeit davor eine Formel niederschreibt. Meine Kinder waren nach 2022 ähnlich teuer wie vor 2022. Keine Ahnung, was die Formel soll. :o
Im Kern ist das Gesetz ja das Eingeständnis, dass verfassungswidrig zu niedrig alimentiert wurde. Und es sagt aus, dass man für 2022 und 2023 "freiwillig", zum Teil erheblich, nachzahlt. Für die Zeit davor schafft man jedoch künstliche Hürden die für mich sachlich vollkommen unbegründet sind.  ::)
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 03.01.2024 16:22
Im Januar waren ja "nur" die Nachzahlungen für 2023 und 2022. Für den Zeitraum vor 2022 hat der Gesetzgeber andere Kriterien ins Gesetz geschrieben. U.a. scheint es so, als hätte man ausdrücklich nicht allgemein der Besoldung widersprechen müssen. Vielmehr hätte man wohl den familienbezogenen Bestandteilen widersprechen müssen, wenn ich es richtig deute. Der Betrag, der nachgezahlt werden soll ist auch nicht mehr klar definiert. Es wurde eine für mich nicht begreifbare Formel niedergeschrieben, wonach die Zahlbeträge zu berechnen sind. Berechnen würde das wohl die Behörde. Ich verstehe den Gesetzestext kaum und ich frage mich auch, warum man für 2023 und 2022 feste Beträge in das Gesetz schreibt und für die Zeit davor eine Formel niederschreibt. Meine Kinder waren nach 2022 ähnlich teuer wie vor 2022. Keine Ahnung, was die Formel soll. :o
Im Kern ist das Gesetz ja das Eingeständnis, dass verfassungswidrig zu niedrig alimentiert wurde. Und es sagt aus, dass man für 2022 und 2023 "freiwillig", zum Teil erheblich, nachzahlt. Für die Zeit davor schafft man jedoch künstliche Hürden die für mich sachlich vollkommen unbegründet sind.  ::)

Ich habe keine Edit-Funktion gefunden und mich daher zitiert. Anbei noch der Gesetzestext. Deute ich die fett hervorgehobene Stelle richtig, dass ich nicht nur der Besoldung sondern explizit den familienbezogenen Bestandteilen hätte widersprechen müssen?

§2
Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien
im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum Ablauf des
31. Dezember 2021

(1) Personen im Sinne des §1 Absatz 1 Nummern
1 bis 4 erhalten für die Jahre 2014 bis einschließlich
2021 für dritte und weitere in diesem Zeitraum in ihrem
Familienzuschlag zu berücksichtigende Kinder monatliche Nachzahlungen, soweit die gewährten Familienzuschläge für das dritte und jedes weitere Kind
weniger als 115 vom Hundert (v. H.) des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs eines dritten oder
weiteren Kindes (alimentationsrechtlicher Mehrbedarf) betragen haben.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn ein über die gesetzlich zustehende Besoldung hinausgehender Anspruch auf Besoldung für
das dritte Kind und weitere Kinder nicht in dem in Absatz 1 genannten Zeitraum in dem Haushaltsjahr, für
das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, in Textform gegenüber der jeweils zuständigen Stelle geltend gemacht wurde oder wenn über den Anspruch
bereits abschließend entschieden worden ist. Ein Antrag nach Satz 1 gilt grundsätzlich auch als für die
Folgejahre gestellt.
Die Nachzahlung erfolgt ab dem
Monat, in dem der Anspruch geltend gemacht wurde;
soweit Ansprüche für zurückliegende Zeiträume geltend gemacht wurden, erfolgt die Nachzahlung ab
dem Monat Januar des Jahres der Geltendmachung.
Die Nachzahlung erfolgt frühestens ab dem Monat, in
dem mehr als zwei Kinder in dem Familienzuschlag zu
berücksichtigen waren. Die monatliche Nachzahlung
wird der Person gezahlt, die für den jeweiligen Monat
den Familienzuschlag der Stufe 4 oder folgender Stufen erhalten hat. Dies gilt nicht, soweit der gewährte
Familienzuschlag der Stufe 4 oder folgender Stufen
auf Grund eines bestandskräftigen Bescheids oder
auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zurückgefordert worden ist. §16 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HmbBesG) vom
26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23), zuletzt geändert
am … (HmbGVBl. S. …),[einzufügen sind das Datum
und die Fundstelle (im Hamburgischen Gesetz- und
Verordnungsblatt) von Artikel 3 dieses Gesetzes] in
der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.
(3) Zur Berechnung der monatlichen Nachzahlungsbeträge werden zunächst die monatlichen Mehrbeträge der Nettoalimentation ermittelt, die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit drei
oder mehr im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern gegenüber entsprechenden Personen
mit zwei Kindern im jeweiligen Jahr monatlich zur Verfügung standen. Die monatlichen Nachzahlungsbeträge dürfen die Differenz des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs des Kindes und der jeweiligen
Mehrbeträge der Nettoalimentation nicht unterschreiten.
(4) Der grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf
eines dritten oder weiteren Kindes im Sinne des Absatzes 1 bemisst sich nach den folgenden Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitssuchende:
1. Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen
gemäß §20 und §23 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) in der Fassung vom
13. Mai 2011 (BGBl. I S. 852, 2094), zuletzt geändert am 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328), in
der im jeweiligen Jahr geltenden Fassung,
11
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/12727
2. angemessene Kosten der Unterkunft gemäß §22
Absatz 1 Satz 1 SGB II; die Bedarfe sind realitätsgerecht unter Heranziehung des im jeweiligen
Jahr für Hamburg sowie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (Hamburger Umland) geltenden Miethöchstbetrags
nach dem Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlags von 10 v. H. zu ermitteln; maßgeblich für
die heranzuziehende Mietenstufe sind die Gemeinden, in denen 95 v. H. der Hamburgischen
Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
wohnen,
3. angemessene Heizkosten gemäß §22 Absatz 1
Satz 1 SGB II; die Kosten sind realitätsgerecht
unter Heranziehung eines im jeweiligen Jahr veröffentlichten bundesweiten Heizspiegels, der jährlich nach Energieträger und Größe der Wohnanlage gestaffelte Vergleichswerte ausweist, zu ermitteln,
4. Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß §28
SGB II in der im jeweiligen Jahr geltenden Fassung; die Bedarfe sind realitätsgerecht zu ermitteln; sie sind sachgerecht nach Alter zu gewichten,
5. geldwerte Vergünstigungen für Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger.
Die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen werden in Höhe der jeweiligen Regelbedarfsstufe gemäß
§20 Absatz 1a SGB II in Verbindung mit §28 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe –
(SGB XII) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022,
3023), zuletzt geändert am 6. Juni 2023 (BGBl. I
Nr. 146 S. 1, 4), in Verbindung mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I
S. 2855), geändert am 16. Dezember 2022 (BGBl. I
S. 2328, 2347), und den §§28a und 40 SGB XII in
Verbindung mit der für das jeweilige Jahr geltenden
Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung bestimmt; sie sind sachgerecht nach Alter zu gewichten.
Für die Berechnung der angemessenen Heizkosten
sind die Wohnflächen anzusetzen, die nach den im
jeweiligen Jahr in Hamburg geltenden rechtlichen
Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau förderfähig
sind.
(5) Die Nettoalimentation im Sinne des Absatz 3
bemisst sich nach Grundgehalt, Amtszulagen, allgemeiner Stellenzulage, Sonderzahlungen und Familienzuschlägen und dem Kindergeld. Davon sind die
durchschnittlichen Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung und die Einkommensteuer jeweils in
der im jeweiligen Jahr maßgeblichen Höhe in Abzug
zu bringen.
(6) Die monatlichen Nachzahlungen nach Absatz 1
gelten nicht als Familienzuschlag und nicht als Erhöhung der Dienstbezüge im Hinblick auf Ausgleichsund Überleitungszulagen. Sie werden für das dritte
und jedes weitere im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind nur einmal gewährt; bei mehreren Dienstverhältnissen gilt §6 HmbBesG.
(7) §7 Absatz 1 HmbBesG findet auf die jeweiligen
monatlichen Nachzahlungen entsprechende Anwendung, soweit nichts anderes in §45 Absatz 5 Satz 3
HmbBesG bestimmt ist.
8. Die jeweils maßgebliche Höhe der monatlichen
Nachzahlungen wird durch die für das
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 04.01.2024 11:08
Im Januar waren ja "nur" die Nachzahlungen für 2023 und 2022. Für den Zeitraum vor 2022 hat der Gesetzgeber andere Kriterien ins Gesetz geschrieben. U.a. scheint es so, als hätte man ausdrücklich nicht allgemein der Besoldung widersprechen müssen. Vielmehr hätte man wohl den familienbezogenen Bestandteilen widersprechen müssen, wenn ich es richtig deute. Der Betrag, der nachgezahlt werden soll ist auch nicht mehr klar definiert. Es wurde eine für mich nicht begreifbare Formel niedergeschrieben, wonach die Zahlbeträge zu berechnen sind. Berechnen würde das wohl die Behörde. Ich verstehe den Gesetzestext kaum und ich frage mich auch, warum man für 2023 und 2022 feste Beträge in das Gesetz schreibt und für die Zeit davor eine Formel niederschreibt. Meine Kinder waren nach 2022 ähnlich teuer wie vor 2022. Keine Ahnung, was die Formel soll. :o
Im Kern ist das Gesetz ja das Eingeständnis, dass verfassungswidrig zu niedrig alimentiert wurde. Und es sagt aus, dass man für 2022 und 2023 "freiwillig", zum Teil erheblich, nachzahlt. Für die Zeit davor schafft man jedoch künstliche Hürden die für mich sachlich vollkommen unbegründet sind.  ::)

1. Die Behörde hat mit dem Besoldungsstrukturgesetz die Besoldung nach ihren Vorstellungen amts angemessen gestaltet. Auch wenn das Verfassungsgericht diesen Weg als falsch ansehen wird.

2. Die Formel und der ZPD-Rechner mussten wohl nachträglich noch das "richtige" Ergebnis anzeigen. Zu meiner Anfrage bzgl. der fehlerhaften Berechnung der Besoldung (Brutto und Nettowerte) hat man sich nicht mehr geäußert.

3. Der allgemeine Widerspruch bezieht sich auf die gesamte Besoldung. Er ist so lange statthaft, bis feststeht, ob das Strukturgesetz nicht bearbeitet oder aufgehoben werden muss. (Siehe analog die anderen Bundesländer).

Die Erhöhung der Kindergeldzuschläge kommt wohl zustande, da nun eine BG Familie ebenfalls teilweise bis 6xx Euro für ein Kind bekommen kann.

Ich stell mir im Moment eher die die Frage, was mit Pensionären die ihre Unterhaltsansprüche erfüllen müssen passiert. In der Theorie wäre die Arge ab einem bestimmten Punkt zuständig. Für den Ex-Partner oder halt für den Beamten der eben unter das Lebensminimum gefallen ist.

Wenn wirklich Pro Kind des Arbeitslosen 600€ gezahlt werden, dann wird es kündigen der Angestellten hageln.

Notfalls hol dir eine Rechtsberatung. Hier sind ja einige Anwälte in einigen Teilen des Forums benannt.
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 17.01.2024 11:24
So, dann mal die Unterlagen für den möglichen Rechtsschutz gegen das neue Gesetz beantragt und abwarten, ob die Gewerkschaft eine Lücke findet, wie sie sich dort raushalten können. 

Themen für den RA.

- Einkommen durch Nebenverdienste gehen die Behörde nichts an
- Einkommen meines Partners ebenfalls nicht
-Miteinnahmen ebenfalls nicht
- Berechnungstool ist falsch, man hat Brutto und Netto verwechselt oder vergisst, wissentlich, dass die aA. auf einen Netto-Einkommenswert zielt.
- Teilzeit und Elternzeit reduzieren die "Zuschläge", als hätte man nur noch ein 75% Kind oder ist nur noch zu 75% Feuerwehrbeamter.

Weiter hat der Anwalt sicher noch ein paar interessante Punkte. 
Titel: Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Beitrag von: Paterlexx am 19.01.2024 17:40
Nun wird es spannend. Die Beamten der Stadt bekommen nun die Ablehnungen der Bescheide Widersprüche für das Jahr 2022 und vermutlich zeitnah 2023. Die Stadt lehnt alle Widersprüche von Beamten ab, die nicht im Klageverfahren sind.

Die Klageeinreichung kostet zwar erstmal kein Geld und man kann sie selbst relativ einfach vollziehen, dennoch scheuen viele Kollegen davor zurück und meinen, sie würden die Stadt danach verklagen, da der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sei.

Dreist ist eigentlich nur, dass es so kommt, wie ich es vorher hier beschrieben habe. Die Stadt meint, sie habe mit dem Besoldungsstrukturgesetz die aA. Ansprüche des Verfassungsgerichts erreicht und gedeckelt.

Da in HH nur ca. 7000 Klagen von ca. 56.000 Berechtigten auf Halde liegen, zeigt schon, wie überfordert die Menschen mit den Winkelzügen und der verwaltungsrechtlichen Aufgabe sind. Traurig.