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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Straßenarbeiter am 06.01.2021 14:23

Titel: Autobahn GmbH - Bundesstraßen
Beitrag von: Straßenarbeiter am 06.01.2021 14:23
Moin moin,

ich arbeite zurzeit bei der Behörde für Straßenbau und Verkehr in Niedersachsen und bin für Nutzung/Sondernutzung an Bundesstraßen zuständig.

In den kleinen Bundesländern (Bremen, Hamburg) hat die Autobahn GmbH ja schon gleich die Zuständigkeiten für die Bundesstraßen übernommen. Weiß evtl. schon jemand, ob die restlichen Bundesländer bald nachziehen werden und die Autobahn GmbH dann eben in ganz Deutschland auch zuständig für die Bundesstraßen sein wird? Oder sonst schon jemand in dem Zusammenhang was gehört hat?

Über ein paar gute Antworten würde ich mich freuen, weil mich dann ja ein Wechsel betreffen würde und ja, ich weiß, dass ich dann rechtzeitig Info's bekommen würde.   8)
Titel: Antw:Autobahn GmbH - Bundesstraßen
Beitrag von: Pan Tau am 06.01.2021 17:51
Der TVöD trifft dazu naheliegender Weise keine Regelung  8).
Titel: Antw:Autobahn GmbH - Bundesstraßen
Beitrag von: Demagial am 06.01.2021 19:06
@Pan Tau.... da warst du jetzt schneller als SPID...😎

@Straßenarbeiter    Bisher ist mir noch nichts von einer Änderung der Zuständigkeiten für die Nutzung/Sondernutzung an den Bundesstraßen in NRW bekannt.


Titel: Antw:Autobahn GmbH - Bundesstraßen
Beitrag von: blondie am 11.01.2021 08:05
auch in Niedersachsen ist das (erstmal) nicht geplant. Ob die Politik in den nächsten Jahren eine Möglichkeit zum einsparen sieht und dann die Bundesstraßen abgeben will, kann heute keiner sagen.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - Bundesstraßen
Beitrag von: Straßenarbeiter am 13.01.2021 14:00
Alles klar, aber trotzdem Danke für eure Antworten.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - Bundesstraßen
Beitrag von: umai am 15.01.2021 14:55
Hej,
ich kann dir nur aus sächsischer Perspektive antworten und bei uns ist es so, dass die Bundesstraßen in der Verwaltung des Landes verbleiben. Hierzu gab es glaub bereits im Jahr 2019 Gespräche - die Länder konnten das wohl selber entscheiden. Ich gehe mal davon aus, dass dein Dienstherr wissen sollte, wie sich eure Landesregierung dazu positioniert hat.

LG