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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maximus2584 am 17.03.2023 11:28

Titel: BEM Fragen
Beitrag von: Maximus2584 am 17.03.2023 11:28
Hallo,

ich bitte um kurze Aufklärung.

Ich war das erste mal im Leben tatsächlich 6-Wochen krank innerhalb der letzten 12-Monate. Was jetzt nicht so relevant sei, jedoch hat der Arbeitgeber gerade mir folgendes gesendet:

Gesprächsangebot im Rahmen des BEM.

Das Ziel ist es rauszufinden, ob die Bedingungen und Belastungen am Arbeitsplatz die Entstehung der Krankheit verursacht haben und was in dem Fall verändert werden sollte. Als Gesprächsführer wird der direkte Vorgesetzte vorgeschlagen(Teamleiter). Falls ich Interesse an dem Gespräch hätte, so würde man sich freuen.

Es gibt nun drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ablehnen(würde ich niemals machen), die zweite Möglichkeit annehmen(müsste ich entsprechend, wobei Interesse natürlich gering ist, trotz vieler Aspekte aus der betrieblichen Sicht z.B. kein Personal seit Jahren und dauerhafte Vertretungen) und die dritte Möglichkeit, welche mich verwirrt. Sollte ich keine Anwort erteilen, so wird davon ausgegangen, dass ich kein Interesse an der Durchführung des BEM habe und das Verfahren wird damit sofort beendet.

Kann mir mal einer den Unterschied entsprechend erklären zwischen eine Ablehung und einer "nicht" Antwort? Wenn ich nicht antworte bedeutet es ja nicht, dass ich es abgelehnt habe, jedoch was sind die tatsächlichen Konsequenzen am Ende in der Zukunft mal. Momentan ist es ja eine "Plfichtveranstaltung per Gesetz".

Vielen Dank für die Antwort bezüglich des Unterschiedes. Ich möchte nicht, dass der Arbeitgeber es so dreht, dass ich das BEM einleite im Endeffekt und das kommt mir hier so vor mit der dritten Möglichkeit überhaupt nicht darauf zu reagieren.
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Doraymefayzo am 17.03.2023 11:39
Den Unterschied kann ich dir zwar nicht genau erklären, aber ich hatte vor kurzem auch eine Mail bekommen bzgl. BEM.
Bei mir war es so, dass ich mehr als 42 Tage im letzten Jahr krank war. Alelrdings nicht am Stück, sondern verteilt.

Ich habe das BEM-Gespräch wahrgenommen und es kam raus, dass der Arbeitgeber nix machen kann, da es nix mit der Arbeit zu tun hatte.
Nicht antworten würde ich nicht. Ich würde entweder mit dem BEM-Beauftragten im Vorwege reden. Wenn deine Erkrankung nix mit der Arbeit zu tun hatte, kann er das ja vermerken und dann entsteht Dir auch kein Nachteil.
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Coffee86 am 17.03.2023 11:40
Die Einladung zum BEM ist verpflichtend - was man daraus macht ist halt individuell. Du bist nicht verpflichtet an einem BEM Verfahrun teilzunehmen/es anzunehmen.

Zum Thema Nicht-Antwort - bei uns wird das glaub ich ähnlich . Aber einfach nur weil sich meistens die MA nicht melden und man das Thema ja auch zu den Akten legen will und nicht "jahrelang" offene Antworten vor sich herschieben. Das hat hier eher organisatorische Gründe.

Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Maximus2584 am 17.03.2023 12:04
Was ist denn grundsätzlich besser, die betrieblichen Gründe zu nennen(diese gibt es genug) oder tatsächlich lieber keine Auskunft zu geben. Was ist besser für die Zukunft zu sehen? Das ist einfach mal eine pauschale Frage.
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: flip am 17.03.2023 13:56
Was ist denn grundsätzlich besser, die betrieblichen Gründe zu nennen(diese gibt es genug) oder tatsächlich lieber keine Auskunft zu geben. Was ist besser für die Zukunft zu sehen? Das ist einfach mal eine pauschale Frage.
Dazu muss man Wissen, dass die Inhalte der BEM-Gespräche nicht einem weiteren Personenkreis zugänlich gemacht werden dürfen.
Falls Du die Möglichkeit siehst, die Arbeitsumstände für dich künftig zu verbessern, wohlgemerkt mit den am BEM beteiligten Personen, kannst du Gründe nennen. Es ist immer abhängig davon, wie der Vorgestzte das aufnimmt.
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Casa am 17.03.2023 20:56
Was ist der Grund für die Erkrankung?
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: skiveren am 17.03.2023 23:16
BEM:
Leider versuchen die faulen Mitarbeitern des ö.D.den Vorgesetzen die Schlud an Arbeitsunfähigkeit zu geben..
Junge Leute meidet den ö.D....
Ihr bekommt 6,65€ vermögenswirksame Leistungen im Monat..
Urlaubsgeld gibt es nicht...
Weihnachtsgeld in Anteilen...
Meidet den öffentlichen Dienst unbedingt..
Faule VW Mitarbeiter lachen euch aus...und verdienen das Doppelte...
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Casa am 17.03.2023 23:25
Zitat
BEM:
Leider versuchen die faulen Mitarbeitern des ö.D.den Vorgesetzen die Schlud an Arbeitsunfähigkeit zu geben..


Es ist nun kein Einzelfall, dass eine schlechte Führungsweise / eine schlechte Führungskultur zu Belastungen und damit gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.


Womöglich sind die schlechten Mitarbeiter Führungskräfte im öD geworden, weil sie in der privaten Wirtschaft nie Führungskräfte geworden wären.
Wir können nun weiter wild herumspekulieren und Schuldzuweisungen aussprechen oder Probleme lösen. Mit Schuldzuweisungen werden keine Probleme gelöst.
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: skiveren am 17.03.2023 23:45
Zitat
BEM:
Leider versuchen die faulen Mitarbeitern des ö.D.den Vorgesetzen die Schlud an Arbeitsunfähigkeit zu geben..


Es ist nun kein Einzelfall, dass eine schlechte Führungsweise / eine schlechte Führungskultur zu Belastungen und damit gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.


Womöglich sind die schlechten Mitarbeiter Führungskräfte im öD geworden, weil sie in der privaten Wirtschaft nie Führungskräfte geworden wären.
Wir können nun weiter wild herumspekulieren und Schuldzuweisungen aussprechen oder Probleme lösen. Mit Schuldzuweisungen werden keine Probleme gelöst.
Schrieb ich doch.., Sie bestätigen..
Vorgesetzte sind immer schuld..
Wer denn sonst?
Gaannzz einfach...
Bei VW beschäftigt und BEM Gespräch...würde ihr Arbeitsplatz auf der Kippe stehen...
Was Sie geschrieben haben meinen Sie nicht ernsthaft?
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: ike am 18.03.2023 07:12
Frage zu BEM und Vertraulichkeit:
man nennt ja Personen (i.A. Vorgesetzen, ggf. Personalrat etc.), die am BEM-Gespräch teilnehmen sollen.
Inwiefern dürfen Informationen (z.B. auch E-Mails mit Bemerkungen zum BEM) an andere Personen (wie z.B. der Personalabteilung) weitergegeben werden?
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: MoinMoin am 18.03.2023 07:57
Das der AG diese Formulierung und Wahlmöglichkeiten wählt liegt daran, dass er ohne diesen Weg es sich verbaut in Zukunft dich aufgrund von Krankheit kündigen zu können.
Daher haben viele AGs dieses Vorgehen als Automatismus eingeführt.

Wenn du persönlich der Meinung bist, dass diese AU nicht chronisch und zu einem Dauerzustand wird und / oder im direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit zu tun hat, dann kannst du getrost, mit dem Hinweis, dass du keine Notwendigkeit für eine BEM siehst, das Gespräch aktiv ablehnen.
Den AG wird es eher freuen, da unnötige Arbeit vermieden wird. Und du hast nichts zu verlieren.

Ansonsten machst du da ein Gespräch.
Es wird dann erwartet, dass du etwas über deine Krankheit und betrieblichen Verbesserungen erzählst.
Wenn das übliche als betriebliche Probleme dort genannt wird so wie " kein Personal seit Jahren und dauerhafte Vertretungen", dann dürfte die BEM ins leere laufen, weil das einzige was man dir dann anbieten kann ist ein Stressbewältigungskurs, denn a) warum erfährt der AG das erst beim BEM von dir (Überlastanzeige)? b) Was daran machst du zu deinem Problem. nach 40h fällt der Hammer und aufziehende Katastrophen werden mit Ankündigungen ausgesessen. Reine AG Probleme halt.
Wenn Arbeitsplatz etc. damit zu tun hat, dann kann man was erreichen. Tische Stühle neu. Weniger Dienstreisen etc.
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Prüfer SH am 18.03.2023 19:38
Die entscheidende Frage, warst du Krank, weil im Job etwas falsch lief oder läuft?
Nur dann macht ein Gespräch Sinn. Ist halt einfach Pflicht, das anzubieten. Ansonsten brauche ich keine Gespräche, weil ich mir beim Fußball das Kreuzband gerissen habe. Bei uns nehmen das etwa 10% überhaupt in Anspruch, ich selbst 1 mal, endete dann mit Wiedereingliederung.
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Maximus2584 am 19.03.2023 02:53
Die entscheidende Frage, warst du Krank, weil im Job etwas falsch lief oder läuft?
Nur dann macht ein Gespräch Sinn. Ist halt einfach Pflicht, das anzubieten. Ansonsten brauche ich keine Gespräche, weil ich mir beim Fußball das Kreuzband gerissen habe. Bei uns nehmen das etwa 10% überhaupt in Anspruch, ich selbst 1 mal, endete dann mit Wiedereingliederung.

Also hatte Corona und da bin ich schon 4 Wochen ausgefallen und eine normale Erkältung. Also nichts gravierendes, deswegen sehe ich auch keinen Sinn an dem BEM, welches ich eher als Pflicht sehe, denn diese Einladung kommt jetzt fast 9 Monate nach meiner Erkrankung, dazwischen war ich nicht mehr krank. Deswegen sehe ich hier nur eine gesetzliche Pflicht, will aber nicht, dass es fuer mich das sich nachteilig auswirkt und deswegen wollte och auf eine Ablehnung eigentlich verzichten. Andererseits will ich nicht hingehen, da es ja sinnlos ist...
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Prüfer SH am 19.03.2023 08:33
Ich denke alle Beteiligten wissen um die Sinnlosigkeit in deinem Falle. Bei uns sind alle froh, wenn das Verfahren abgelehnt wird. Es wird schließlich keinen dienstlichen Mehrwert geben.

Dass das so ewig spät kommt zeigt ja irgendwie auch, wie witzlos das eigentlich ist - jedenfalls in diesem Fall.

Aber hingehen schadet nicht  ;)
Titel: Antw:BEM Fragen
Beitrag von: Casa am 19.03.2023 18:01
Dann teilt man mit, es waren 2 Infekte und es besteht keine Notwendigkeit eines BEM-Gesprächs.


Zitat
Schrieb ich doch.., Sie bestätigen..
Vorgesetzte sind immer schuld..
Wer denn sonst?
Gaannzz einfach...
Bei VW beschäftigt und BEM Gespräch...würde ihr Arbeitsplatz auf der Kippe stehen...
Was Sie geschrieben haben meinen Sie nicht ernsthaft?

Es steht alles da. Fragen erübrigen sich.