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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Admin am 03.03.2019 17:59

Titel: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Admin am 03.03.2019 17:59
bitte hier Diskussionen zur Tabelle Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle, Anlage G) führen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 03.03.2019 22:08
Da habe ich doch gleich mal eine Frage.

Meine Frau ist als Erzieherin derzeit in der E8 Stufe 2 und arbeitet 30 Stunden/Woche.
Bis jetzt ist das Gehalt 2228€ brutto (2166€ Tabellenentgelt + 62€ Zulage).

Gemäß dem Rechner für 2019 wären es dann 2304€ (2242€ Tabellenentgelt + 62€ Zulage).
Das sind aber auch keine mindestens 100€ mehr!? Gibt es die Zulage weiterhin?

Aber jetzt bin ich über die neue Tabelle S verwundert. Wenn ich da die S8a (da sind zumindest die Erzieherinnen im TVÖD) nehme und die Stufe 2, dann stehen dort für 2019 als Tabellenentgelt 2221€ brutto.

Das wäre ja weniger Brutto als bisher!?
Hat jemand hier eine Erklärung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 03.03.2019 22:43
Leider kann ich meinen Beitrag oben nicht mehr editieren.

Kann es sein, dass die Werte im TVÖD Rechner erstmal nur vom TVÖD SuE in die Tabelle S übertragen wurden, aber die Erhöhung noch fehlt?

Ein weiterer Gedanke von mir: Wenn von mindestens 100€ mehr die Rede ist, dann reden wir doch vom Tabellenentgelt oder? Wenn dieses nun um 100€ (oder 3,xx%) erhöht wird, dafür aber die Entgeltgruppenzulage wegfällt, dann ist die Erhöhung doch ein Witz oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aüg am 03.03.2019 23:06
Die 100 Euro beziehen sich auf eine Vollzeitkraft. Ihre Frau arbeitet aber in Teilzeit.

Ohne es aus dem Einigungpapier herausgelesen zu haben Dürfte die Zulage erst zum 1.1.2020 mit der neuen Entgelttabelle s wegfallen, da die beabsichtigte Angleichung dann erreicht sein sollte. Die entgelttabelle s enthält die Tariferhöhungen offensichtlich noch nicht.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 04.03.2019 09:30
Die 100 Euro beziehen sich auf eine Vollzeitkraft. Ihre Frau arbeitet aber in Teilzeit.

Das stimmt natürlich!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.03.2019 12:15
Im Einigungspapier ist lediglich der Stand VKA 31.12.2018 wiedergegeben. Die vereinbarten Tabellen werden erst erstellt. Ruhig Blut.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Admin am 04.03.2019 12:56
Es gibt nun eine kurze Hinweisseite zur neuen S-Tabelle:

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.s-tabelle.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: mrwilsonm am 04.03.2019 13:46
Für mich stellt sich eher die Frage, ob die jeweiligen Erhöhungen und die Laufzeit der aktuellen Vereinbarung angewendet werden oder die Erhöhungen und die Laufzeit  aus dem TVöD übernommen werden.
Ich bin gespannt!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 13:52
Ersteres.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: dingenskirchen am 11.03.2019 21:35
Hi,

bei einigen Berufsgruppen ist die Überleitung von TVL in die SuE Tabelle relativ eindeutig....
Bei Sozialpädagogen in Leitungsfunktionen empfinde ich es aber etwas schwammig....
Ich verdiene Aktuell TV-L E11 (zukünftig SuE) in einem Jugendamt und leite eine ein Sachgebiet und eine Einheit mit 11 Mitarbeiter*innen.

Nach dieser Empfehlung der GEW ist bei der früheren Überleitung aus dem TVÖD aus der Stufe E11 eine S17 geworden:
https://www.gew.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=74532&token=67668e787c41fb12b8d6dc7d375431b30a12f841&sdownload=&n=TVoeD-Broschuere_Ratgeber-Eingruppierung_SuE_2019.pdf

Kann man diese Überleitung dann auch auf den TVL übertragen und aus einer E11 wird zukünftig eine S17?

Grüße aus Berlin
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Knudknud am 12.03.2019 14:19
Hallo,

anbei folgende Frage: Ich hatte gelesen, dass Bewährungshelfer nunmehr auch in der S-Tabelle eingruppiert werden. Zuvor (in NDS) lag die Bezahlung in der Entgeltgruppe E-10.

Auf was darf man sich voraussichtlich einstellen!? Und werden Bewährungshelfer tatsächlich in die S-Tabelle aufgenommen?

Liebe Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 12.03.2019 14:23
Moin,

genau da wird es nämlich merkwürdig. Der Hamburger ASD ist bereits in Eg 10 eingruppiert.
Eine Überleitung in S14 wäre für mich mit mehreren Tausend Euro Verlust verbunden. Und wenn man uns schon höher gruppieren sollte, was sollen dann bitte die Leitungen bekommen. Das wird noch lustig.

Gruß aus Hamburg





Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Knudknud am 12.03.2019 20:06
Moin,

genau da wird es nämlich merkwürdig. Der Hamburger ASD ist bereits in Eg 10 eingruppiert.
Eine Überleitung in S14 wäre für mich mit mehreren Tausend Euro Verlust verbunden. Und wenn man uns schon höher gruppieren sollte, was sollen dann bitte die Leitungen bekommen. Das wird noch lustig.

Gruß aus Hamburg

Ich dachte, es wäre dann sogar mehr?! Aber wo findet man die Hinweise, dass es sich um S14 handeln könnte?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: daseinsvorsorge am 12.03.2019 20:18
Also E 10 bewegt sich zwischen S 13 und S 14

Und S 14 ist die Mindesteingruppierung bei Mitarbeitern mit Garantenstellung- aber ohne Personalverantwortung; der Rest S 12 (JGH/PKD)

Die (meisten)Vorgesetzten haben bei uns (lächerliche) S15, S 17 und S 18; trotzdem finden sich für S 15 noch genügend BewerberInnen.

Gut finde ich an der Überleitung, dass die Aufwertungskampagne 2020 dann mehr Mistreiter haben könnte.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: dingenskirchen am 12.03.2019 21:33
...O.K. also scheint ihr so ratlos wie ich zu sein!?

Bei uns stellte sich heute auch die Frage wie Leitungskräfte die noch hierarchisch über mir sind bezahlt werden?
Wenn E12 = S18 sein soll.... Was ist dann mit Menschen die E13 oder E14 haben? .mmmhhh
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.03.2019 09:11
Da diese Personen dann keine Bachelor-Sozialarbeiter sind und auch keine solchen Tätigkeiten ausüben, sind sie wie bisher schon im Teil I.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Knudknud am 13.03.2019 15:12
Joar, ich bin auf jeden Fall ratlos. Das einzige das ich gelesen hatte ist, dass Bewährungshelfer in S15 eingruppiert werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: UNHAPPY am 14.03.2019 08:02
Die GEW veröffentlichte folgende Zuordnungen (Ratgeber Eingruppierung Sozial und Erziehungsdienst):
TVÖD

3. Zuordnung der Entgeltgruppen S zu E
Im TVöD gibt es an mehreren Stellen Regelungen, in denen nach Entgeltgruppen differenziert
wird. Um diese Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
anwenden zu können, gibt es in § 52 Abs. 3 TVöD BT-B eine Zuordnungstabelle:
„Soweit im Allgemeinen Teil auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird,
entspricht
die Entgeltgruppe    der Entgeltgruppe
S 2                                     2
S 3                                     4
S 4                                     5
S 5                                     6
S 6 bis S 8b                       8
S 9 bis S 11a                     9a
S 11b bis S 13                   9b
S 14                                   9c
S 15 und S 16                   10
S 17                                  11
S 18                                  12.“

Wichtig: Abweichend von dieser Tabelle gelten für die Berechnung der Jahressonderzahlung
für die Beschäftigten der Entgeltgruppe S 9 die (höheren) Bemessungssätze der
Entgeltgruppen 1 bis 8 (vgl. § 52 Abs. 5 TVöD BT-B).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 14.03.2019 08:07
Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 14.03.2019 10:47
...wie "Und?" ?....Unhappy hat die Tabellenvergleiche L und Sue gepostet, weil mehrere danach in den vorherigen Threads indirekt gefragt haben.
Ich hoffe, dass es wirklich so übernommen wird hm. Ich hab bei der GEW gefragt und da hiess es, dass die Redaktionsgespräche voraussichtlich im Sommer abgeschlossen und die Überleitungen dann geregelt sein sollen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 14.03.2019 11:13
Die Tabelle erfüllt aber ausschließlich den dort angegebenen Zweck. Weder zum Zeitpunkt der Überleitung in Anlage c zum TVÖD 2015 noch derzeit bildete oder bildet die Tabelle ab, welche vorherige Eingruppierung in eine Entgeltgruppe der Anlage A zu welcher Eingruppierung/Überleitung in eine der Entgeltgruppen der Anlage C führte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: LHKita am 18.03.2019 15:12
Beim neuen TV-L gibt es ja nun eine neue Tabelle S (Sozial- und Erziehungsdienst) mit neuen Gruppen S 8a und S 8b. Weiß jemand nach welchen Kriterien in 8a und 8b eingruppiert werden soll ? Außerdem gibt es den Hinweis dass die Überleitung in die neue S-Tabelle noch nicht geregelt ist. Was denn nun ? Gilt die neue S-Tabelle oder gilt sie noch nicht ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.03.2019 15:19
Die Änderungen zum Tarifvertrag sind doch noch nicht einmal ausgearbeitet, geschweige denn, daß diese unterschrieben und damit gültig seien...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 16.05.2019 10:36
Hat denn schon irgendjemand was zur Überleitung in die neue S-Tabelle gehört?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gandalf am 30.05.2019 21:28
Guten Abend in die Runde.

Mich interessiert, wann, wer die Einstufung der BewährungshelferInnen für das Jahr 2020 verhandelt? Hier scheinen ja wissende in der Runde zu sein.

Bekannt ist mir, dass es mindestens S 15 werden wird. Evtl. S 16...

Diese S-Tabelle von der alle reden, wird das eine "neue" Tabelle sein? oder wird sie Deckungsgleich zu dieser hier sein:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2019

?



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: TV-Ler am 30.05.2019 21:35
Diese S-Tabelle von der alle reden, wird das eine "neue" Tabelle sein? oder wird sie Deckungsgleich zu dieser hier sein:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2019

?
Es handelt sich um die Tabelle auf Seite 13 des folgenden Dokuments:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/H._Tarifeinigung/190302_-_Einigungspapier_Stand_21.00_Uhr.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gandalf am 30.05.2019 22:25
Alles klar, vielen Dank. Das ist dann die Tabelle die ich meinte.

Sie ist also Deckungsgleich, mit der bereits bestehenden SUE Tabelle...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gandalf am 30.05.2019 22:47

Was mir aufgefallen ist, angestellte BewährungshelferInnen werden somit - sofern eine Überleitung S 15 erfolgt - finanziell schlechter gestellt, als würden sie einfach in E10 bleiben.

Beispiel:

E 10 Erfahrungsstufe 3 (2020) monatliches Bruttogehalt: 3880,76€

TVöd SUE Erfahrungsstufe 3 (2200) monatliches Bruttogehalt: 3875,16€

Hinzu kommt, dass die Jahressonderzahlung bei der TVL Tabelle höher liegt (2922.68 / 2723.46 €).

Und nochmals kommt benachteiligend hinzu, dass die TVöd SUE Tabelle erst zu März 2020 die Tariferhöhung bekommt.

Wie hoch sind die Vermögenswirksamen Leistungen beider TVöD SUE Tabelle? Auch 6,65€ ?

In dem oben beschriebenen Szenario kostet die Überleitung dem/ der BewährungshelferIn 345€ Brutto jährlich. (10x Bruttogehalt Tabelle 2020 + 2 x Bruttogehalt Tabelle 2019 + Jahressonderzahlung) VL nicht berücksichtigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 31.05.2019 07:08
Sofern Du kein Arbeitsverhältnis eingehst, auf das der TVÖD Anwendung findet, sind Deine Ausführungen Unfug.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gandalf am 31.05.2019 09:12
Ich bitte um Aufklärung
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 31.05.2019 09:35
Die Anlage D zum TVÖD ist für TB im TV-L ebenso unbeachtlich wie die Berechnungsmodelle dafür, die der Seitenbetreiber daraus erstellt hat. Maßgeblich ist die - im Tabellenentgelt übereinstimmende - Entgelttabelle, auf die @TV-Ler verwiesen hat, sowie die tariflichen Regelungen des TV-L. Mithin ist jedwede Jammerei unter Referenz auf und Anlegung von TVÖD-Regelungen schlicht Unfug.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 20.06.2019 09:57
Ich habe mal ein paar Infos zur Überleitung in die S-Tabelle zusammengefasst.

Die Überleitung in die S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder kommt zum 1. Januar 2020. Dabei werden die Tabellen aus dem TVöD von November 2018 als Basis genommen. Auf diese Tabelle werden die beiden jetzt für den TV-L vereinbarten Erhöhungsschritte vom 1. Januar 2019 (3,2 Prozent) und ab 1. Januar 2020 (3,2 Prozent) aufgeschlagen. In diese erhöhte „S-Tabelle TV-L“ werden die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes der Länder zum 1. Januar 2020 übergeleitet. Die Details der Überleitung müssen in den Redaktionsverhandlungen noch geklärt werden.Bis dahin profitieren die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst von der Erhöhung der "E-Tabelle" zum 1. Januar 2019 mit ihrer sozialen Komponente.

Die Zulagen im Sozial- und Erziehungsdienst, die in der Tarifrunde 2017 verhandelt wurden, bleiben noch bis zur Überleitung in die S-Tabelle zum 1. Januar 2020 erhalten, sie sind an das Tätigkeitsmerkmal gebunden. Sie werden zum 1. Januar 2019 im Umfang der allgemeinen Entgelterhöhung angehoben.

Die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes, also die Überleitung in die "S-Tabelle", kommt erst zum 1. Januar 2020. Hier müssen die Überleitungs- und Besitzstandsregelungen erst noch in den Redaktionsverhandlungen "durchbuchstabiert" werden. Und da es auch neue Eingruppierungsmerkmale gibt, ist die Überleitung für die Personalstellen aufwändig. In diesem Jahr bekommen die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder wie alle übrigen TV-L - Beschäftigten zum 1. Januar 2019 die vereinbarte Entgelterhöhung einschließlich des Mindestbetrags von 100 Euro.


Dazu hätte ich dann mal eine Frage in die Runde. Ich weiß auch, dass die Redaktionsverhandlungen noch nicht begonnen haben. Wenn die Beschäftigten des SuE die normale Erhöhung in 2019 bekommen und dann ab 01.01.2020 in die S-Tabelle (auf Basis TVÖD-Tabelle) übergeleitet werden, dann gibt es ja nochmal die Erhöhung von 3,2% für 2020, gleichzeitig fällt aber die Zulage weg, die ja die Lücke zum TVÖD schließen sollte. Dann kommt doch beim SuE auch nicht viel mehr als die übliche Erhöhung an oder? Zumindest ist das mein Eindruck.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.06.2019 11:36
zunächst sind die Erhöhungswerte liniear (außer Stufe1) 3,01 und 3,12 (mindestens 100€ bzw. 90€) und nicht jeweils 3,2.

Weiter kommt es durchaus auf die jeweilige Tätigkeit und das Bundesland an. Es wird Konstellationen geben, die "nur" die normale Tariferhöhung im Brutto erhalten und solche, die an die 10% mehr bekommen.

Very unfair !!! :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 20.06.2019 14:23
Dann warten wir es weiter ab, es bleibt spannend.
Wäre ja froh wenn die Erhöhung 2019 dann mal für Berlin mit dem Junigehalt umgesetzt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 20.06.2019 14:32
Bis dahin profitieren die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst von der Erhöhung der "E-Tabelle" zum 1. Januar 2019 mit ihrer sozialen Komponente.

Welche „soziale Komponente“?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 21.06.2019 11:58
Das wüßte ich auch gerne, hat die GEW so geschrieben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 29.07.2019 14:55
mindestens 100€
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 29.07.2019 14:58
Das ist eine sozialistische Komponente und keine "soziale".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 02.08.2019 18:09

http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_2.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 03.08.2019 10:36
Es wird auf jeden Fall interessant was mit den "sonstigen Beschäftigten" in der Überleitung geschieht - Fälle die nun in E9 oder E10 eingruppiert sind und in diesem Entwurf" unter 20.6 nicht vorkommen hier aber sehr wohl beschäftigt sind...

Möglicherweise regelt es jedes RP wieder unter sich, oder es wird die 9a mit "Besitzstandswahrung" gezahlt, wie bei den "alten IVb´lern".

Schaun wer mal.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 10:53
Niemand kann nach Abschnitt 20.6 in E10 eingruppiert sein, da dafür keine Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind. Für TB, die nach diesem Abschnitt in E9 eingruppiert sind, bestehen doch Regelungen, völlig egal, ob sie die Voraussetzung in der Person erfüllen oder sonstiger Beschäftigter sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 03.08.2019 12:07
Bei den Überleitungsregelungen 2004 wurde in den Durchführungshinweisen des Finanziminsteriums BW an die Regierungspräsidien eine anderweitige Rechtsauffassung vertreten.
Neueinstellungenn wurden gemäß der Fallgruppen bis E9 (hier meist E9k genannt) eingruppiert. In meinem Breich gibt es einige "reguläre" E9 und E10 Fälle welche bei einer Neueinstellung E8 oder E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten erhalten hätten (durch das Übeleitungschaos 2005).
Diese Altfälle sind dabei ca. 30% der Belegschaft, auch wenn diese in den nächsten 10 Jahren alle in Rente sein dürften müssen sie ja dennoch in die "S-Tabelle" übergeleitet werden. Und unter 20.6 mögen keine Tätigkeitsmerkmale für E9b hinterlegt sein, aber die Angestellten gibts trotzdem. In meiner Abteilung trifft das allein 7 Personen.

Selbst wenn es keinerlei Rechtsgrundlage dafür gibt ist der folgliche Umgang mit diesem Personenkreis doch Teil meines Gedankenganges und keinesfalls unerheblich. Möglicherweise ist das aber ein rein BW Problem ... wie so vieles hier bei der Überleitung .. anders gemacht wurde.


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 12:22
2004 fand keine Überleitung statt. In der VergO BAT waren für Erzieherinnen ohne Leitungsfunktion (also heute Abschnitt 20.7 EGO) nur Tätigkeitsmerkmale bis Vb (Vb Fg. 1a BAT Anlage 1a Teil II) hinterlegt. Diese wurden 2006 in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten übergeleitet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 03.08.2019 12:41
 -Mein Fehler Überleitung BAT - TV-L  fanden natürlich wie überall 2006 statt-

Dennoch:
Nein wurden sie nicht :) 
möglicherweise war das ein "Fehler" aber dennoch gab und gibt es Erzieher mit "besonderen Tätigkeiten" welche bis Heute in der regulären E9, Stufe 6 sind. Sie werden im System auch nicht unter Sozialpädagogen, Heilpädagogen und sonstige Beschäftige ..etc... also 20.4 geführt, sondern explizit unter 20.6, Erzieher, sonstige Beschäftigte.
E9 Stufe 6
E10 Stufe 6
Es handelt sich dabei um langjährige Beschäftigte - die Einstellungen erfolgten zwischen 1985 - 1990. Zulagen etc finden sich auch nicht. lediglich die Heimzulage wird gezahlt. In den Arbeitsverträgen steht lediglich: Erzieher, keine sonstigen Tätigkeitsmerkmale.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 12:46
Selbstverständlich wurden sie das. Die Eingruppierung wie die Überleitung fand durch die tariflichen Regelungen statt, die Rechtsmeinung des AG dazu war und ist unbeachtlich. Eine Eingruppierung für den genannten Bereich war nur bis Vb möglich, mithin lautet das maximale Überleitungsergebnis E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 03.08.2019 13:55
Na dann hoffen wir für sie, dass es bei der Überleitung niemandem auffällt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.08.2019 10:47
Tarifautomatik. Vergleichsentgelt. Individuelle Endstufe
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 04.08.2019 10:59
Inwiefern sollte dieser Dreiklang im von @Rattgeber geschilderten Fall Bedeutung haben?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.08.2019 11:44
Mit der Überleitung unterliegen alle Beschäftigten (erneut) der Tarifautomatik. In dieser wird neben der tariflichen S-Entgeltgruppe auch die Stufe festgelegt und anschließend ein Vergleichsentgelt gebildet. Liegt das über der letzten Stufe, gibt es eine individuelles Endstufe. Der Rest wird wie immer im Einzelfall lokal übertariflich geregelt werden, oder eben auch nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 04.08.2019 11:57
Auch vor der Überleitung unterlagen die TB der Tarifautomatik. Da die Betroffenen nicht höher als Vb eingruppiert waren und somit maximal in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten übergeleitet waren, kann sich aufgrund der Überleitungstabelle keinen Fall geben, in dem eine individuelle Endstufe festgelegt werden müsse. Auch ist nicht erkennbar, daß der AG eine übertarifliche Regelung treffen wollte. Es mögen ggfs. Vertrauenstatbestände eingetreten sein, die ihm für die Vergangenheit eine Korrektur seines Irrtums verwehren, dies würde ihn aber nicht zwingen, die TB entsprechend seines Eingruppierungsirrtums überzuleiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.08.2019 12:17
Doch. durch die Entgeltgruppenzulagen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 04.08.2019 12:31
Nein. Diese betragen im Höchstfall knapp 200€, was weniger ist als das Delta zwischen derzeitiger und zukünftiger Endstufe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.08.2019 13:47
mag sein. Dann gibt es noch die, die schon mit individueller Endstufe aus dem BAT kommen(vielleicht) . Wenn die die Regelung leerläuft, ok. Es gibt sie jedenfalls. Hamburg und Bremen bezahlen zB ihre Sozialarbeiter schräg. Das ist aber natürlich auch nicht im TV aufgenommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 04.08.2019 14:04
Ich habe nicht behauptet, daß die Regelung komplett leerläuft. Ich beziehe mich ausschließlich auf den von @Rattgeber geschilderten Sachverhalt. Darin geht es ausschließlich um Beschäftigte nach Abschnitt 20.6 EGO.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: hat er am 12.08.2019 09:41
Mahlzeit, nachdem die Redaktionsverhandlungen offiziell beendet sind, steht jedoch auf der Seite des öffentlichen Dienstes, dass die Überleitung zur SundE Tabelle noch nicht geregelt seien und erst dann auf der Seite eingefügt werden.
Seit dem 02.08.2019 dachte ich jedoch, dass die Redaktionsverhandlungen beendet seien.
Mir ist aufgefallen, dass durch die Änderung der E9 in die E9a fast gut ausgehandelt wurde, was die verlängerten Stufenlaufzeiten betraf, hier erhalten diejenigen die "nur" 4 Jahre in der Stufe 3 waren eine Erhöhung von über 3% und diejenigen, die bereits über 4 bzw. 5 Jahre in der Stufe 3 waren (4) ganze 15% Gehaltserhöhung...
Nun sollten diejenigen, die ja erst 4 Jahre in der Stufe sind, quasi nächstes Jahr das Vergnügen haben die 15% Erhöhung in Anspruch zu nehmen von 3272 brutto auf 3650 brutto...aber... nächstes Jahr findet die Überleitung in die SundE Tabelle statt...wie verhält es sich mit den Kollegen, die nächstes Jahr in der E9a Stufe 5 wären...wie ist da die Überleitung geregelt....diese müssten ja, wie ihre Kollegen in diesem Jahr, auch den Sprung von 3272 auf 3560 machen???!!! Nur eben in der S und E Tabelle
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 09:43
Es ist ja auch noch nichts geregelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: hat er am 12.08.2019 09:48
Ah ok, danke. Aber wer, wenn die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind, regelt das dann jetzt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 09:51
Die Tarifvertragsparteien, indem sie wechselseitig ihre Unterschrift unter die ausgefertigten Änderungstarifverträge setzen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: hat er am 12.08.2019 09:54
Klingt für mich nach einem formellen Akt die Unterschriften aber die Regelungen die ich anspruch, klingen nach Verhandlungen und die sind ja abgeschlossen... wie dem auch sei, ich bin gespannt...danke aber
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: hat er am 19.08.2019 14:36
Klingt für mich nach einem formellen Akt die Unterschriften aber die Regelungen die ich anspruch, klingen nach Verhandlungen und die sind ja abgeschlossen... wie dem auch sei, ich bin gespannt...danke aber

Bitte darum, falls jemand entsprechende Inhalte und Textpassagen für die Überleitung hat, sofern sie denn verhandelt wurden, hier einzustellen. Danke
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.08.2019 11:34
Es kommt drauf an... nicht alle Kolleginne/Kollegen kommen aus der EG 9a in die S 8b... es geht auch 9, 11b, 15 oder 17... und in der der S8b sind die STufen gleichmäßiger verteilt.

Es wird in der Regel hohe Aufschläge auf das Entgelt verglichen mit 2018 geben, da das ja der Sinn des Ganzen ist. Die Kollegen, die vorher noch wegen EG9/EG9a profotieren haben einfach doppelt Glück, weil das eine mit dem anderen Nichts zu tun hat.
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Beitrag von: hat er am 21.08.2019 15:36
Ok danke aber so richtig verstehe ich das nicht...also meine Kollegin hat, wie du beschrieben hast, doppelt Glück (aber eigentlich auch nicht), ihr Gehaltsprung umfasst 15% und macht ca. 350,-€ brutto aus...das liegt aber an der bis dahin "unfairen" langen Stufenlaufzeit...im Grunde hat sie nur den Ausgleich der vergangenen Jahre dafür erhalten.
Die Kollegen die aber erst seit 4 Jahren in der E9(a) waren/sind, kommen nicht in diesen Genuß. Hier beträgt die Erhöhung 3% und 100,-€ brutto.

Beide Kollegen werden aber von der E9a in die S8b übergeleitet (Facherzieher). Die Frage ist jetzt nur, in wie fern werden auch die 4 Jahre des anderen Kollegen angerechnet, dass er auch im fünften Jahr diesen Gehaltssprung macht? :-)

Das meinte ich mit, Überleitungsregeln die noch nicht redaktionell abgestimmt wurden, zumindestens kann ich noch nichts lesen.
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Beitrag von: Spid am 21.08.2019 15:51
Die verlängerte Stufenlaufzeit war weder „unfair“ noch gibt es jetzt einen Ausgleich dafür. Auszuübende Tätigkeiten, die zur Eingruppierung in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten führen oder führten, haben schlicht einen geringeren Wert als jene, die zur Eingruppierung in die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten führen oder führten. Diese unterschiedliche Wertigkeit setzt sich auch nun fort durch unterschiedliche Eingruppierungen.
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 21.08.2019 16:29
Beide Kollegen werden aber von der E9a in die S8b übergeleitet (Facherzieher). Die Frage ist jetzt nur, in wie fern werden auch die 4 Jahre des anderen Kollegen angerechnet, dass er auch im fünften Jahr diesen Gehaltssprung macht? :-)

Es gibt keine Nachzeichnung von zeitlich auseinanderliegenden, unabhängigen Situationen. das würde zu einem Haufen Einzelfallglättungen im TVÜ-Länder führen, die keiner braucht. "Vergangene Ungerechtigkeit", zumal nur gefühlte, wird nur in feuchten Träumen von Ideologen in Tarifverträgen "ausgegelichen". Das beschriebene Problem ist schlicht keines, weil die allemeiste Zeit alle Beschäftigten in den Endstufen sind. ;-)
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Beitrag von: Fleißige Biene am 11.09.2019 16:26
Gibt es schon Neuigkeiten von der Einstufung / Überführung der Entgeltgruppen E 8, 9 etc. der ErzieherInnen im Land Berlin auf die neuen S-Tarife ab 01.01.2020?
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.09.2019 16:49
§29e TVÜ-Länder

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TVÜ-L_i.d.F._des_ÄTV_Nr._10__VT.pdf
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Beitrag von: Fleißige Biene am 11.09.2019 17:10
Ich meinte die Aktualisierung dieser Seite:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.s-tabelle.html.
Ob es da schon was neues gibt, wann die neuen Tabellen eingestellt werden. Danke!
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Beitrag von: TweetyAse am 12.09.2019 10:12
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/%C3%84TV_Nr_11_zum_TV-L_vom_02.03.2019.pdf

Für Erzieher Seiten 73 -75 und 112,113 (Tabellen 2020 & 2021)
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Beitrag von: hat er am 12.09.2019 10:33
laut verdi sind hier die Redaktionsverhandlungen auch beendet und es soll zeitnah ein Schreiben als Info herausgegeben werden, wie die genaue Überleitung stattfinden soll. Hier geht es ja um mehr als nur die Entgeldtabellen, vielmehr auch um die Anrechnung der bisher verlängerten Stufenlaufzeiten usw. In welche Stufe wird man übergeleitet wenn man vorher die E9a hatte und dort bereits 4 Jahre verbrachte...usw...da bin ich weiterhin gespannt, wann dieses Dokument von Verdi oder wem auch immer, veröffentlicht wird.
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Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 10:37
... vielmehr auch um die Anrechnung der bisher verlängerten Stufenlaufzeiten usw. In welche Stufe wird man übergeleitet wenn man vorher die E9a hatte und dort bereits 4 Jahre verbrachte...usw...da bin ich weiterhin gespannt, wann dieses Dokument von Verdi oder wem auch immer, veröffentlicht wird.
Das ist doch alles auf den Seiten der TdL schon online ...
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Beitrag von: hat er am 15.09.2019 12:01
richtig aber die Überleitungen von den Endgeldgrupoen der E9 in die S8b sind noch nicht veröffentlicht und darum geht es ja primär
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Beitrag von: Spid am 15.09.2019 12:26
Doch. Wie bereits von @TV-Ler ausgeführt, sind alle neuen tariflichen Regelungen bereits auf der Seite der TdL veröffentlicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fleißige Biene am 15.09.2019 19:16
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.s-tabelle.html
Hier steht doch aber noch nix neues  :(???
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Beitrag von: Spid am 15.09.2019 19:19
Und? Welche Bedeutung sollte die verlinkte Seite haben?
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Beitrag von: Fleißige Biene am 15.09.2019 19:20
Eine aktuelle verständliche Seite der Überleitungen, so wie es auf der Seite steht. :)
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Beitrag von: Spid am 15.09.2019 19:24
Und in jedweder Hinsicht schlicht unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
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Beitrag von: Fleißige Biene am 15.09.2019 19:32
Sicher richtig, aber eine anständige, leicht lesbare und verständlich aufbereitete Übersicht ist auch ganz schön. Dann braucht man nicht unbedingt 120 Seiten TdL Vertrag lesen. :D
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Beitrag von: Spid am 15.09.2019 19:46
Das magst Du so empfinden, ist aber unbeachtlich, da dies:
laut verdi sind hier die Redaktionsverhandlungen auch beendet und es soll zeitnah ein Schreiben als Info herausgegeben werden, wie die genaue Überleitung stattfinden soll. Hier geht es ja um mehr als nur die Entgeldtabellen, vielmehr auch um die Anrechnung der bisher verlängerten Stufenlaufzeiten usw. In welche Stufe wird man übergeleitet wenn man vorher die E9a hatte und dort bereits 4 Jahre verbrachte...usw...da bin ich weiterhin gespannt, wann dieses Dokument von Verdi oder wem auch immer, veröffentlicht wird.
wie von @TV-Ler geschrieben, schlicht bereits geschehen ist.
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Beitrag von: hat er am 17.09.2019 13:08
Das magst Du so empfinden, ist aber unbeachtlich, da dies:
laut verdi sind hier die Redaktionsverhandlungen auch beendet und es soll zeitnah ein Schreiben als Info herausgegeben werden, wie die genaue Überleitung stattfinden soll. Hier geht es ja um mehr als nur die Entgeldtabellen, vielmehr auch um die Anrechnung der bisher verlängerten Stufenlaufzeiten usw. In welche Stufe wird man übergeleitet wenn man vorher die E9a hatte und dort bereits 4 Jahre verbrachte...usw...da bin ich weiterhin gespannt, wann dieses Dokument von Verdi oder wem auch immer, veröffentlicht wird.
wie von @TV-Ler geschrieben, schlicht bereits geschehen ist.

Also ich habe versucht auf der Seite des TDL diese spezielle Übergangsregelung zu finden, leider ohne Erfolg. Eventuell kann ja jemand einen entsprechenden Link hier einkopieren? Danke im Voraus
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Beitrag von: Spid am 17.09.2019 13:15
Sie findet sich naheliegenderweise im TVÜ-L in §29e, der die recht eindeutige Überschrift „Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020“ trägt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: hat er am 17.09.2019 13:32
Sie findet sich naheliegenderweise im TVÜ-L in §29e, der die recht eindeutige Überschrift „Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020“ trägt.
Vielen Dank dafür, hast Recht, hätte man auch selber finden können, jetzt kommt das große ABER :-)
Im Tarifvertrag steht:
bisherige Endgeldgruppe                                             neue Endgeldgruppe
E8                                                                                S7, S8a, S8b
E9a                                                                              S9, S10, S11a
E9b                                                                              S11b bis S14

in dem Text zur Anlage der Überleitungen jedoch, steht

E9a                                                                              S8b

und dann steht weiterhin, dass die S8b nur 4 Stufen hat, die Stufe 4 also die Endstufe ist. Im TVL unter der E9a gab es jedoch 6 Stufen, bedeutet, in der neuen S Tabelle sind alle die Kollegen, schlechter gestellt oder habe ich hier einen Denkfehler?
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Beitrag von: Spid am 17.09.2019 13:38
Wo soll das stehen?
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Beitrag von: hat er am 17.09.2019 13:42
Wo soll das stehen?
jetzt könnte ich mal steil aus der Kurve kommen, erstens was soll wo stehen (da ich mehreres aufgeführt habe) und zweitens, kann man es finden, wenn man es sich durchliest :-)

Das die Stufe 4 die Endstufe ist, steht direkt unter der Überleitung als * gekennzeichnet...
Die erste Überleitung steht im Haupttarifvertrag der TDL was die generelle Überleitung der Endgeldstufen betrifft aber ich bilde mir ein, dass die Überleitung hiervon aussen vor ist...daher der § den du mir nanntest.
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Beitrag von: Spid am 17.09.2019 13:45
Wo soll das stehen?
jetzt könnte ich mal steil aus der Kurve kommen, erstens was soll wo stehen (da ich mehreres aufgeführt habe) und zweitens, kann man es finden, wenn man es sich durchliest :-)

Das die Stufe 4 die Endstufe ist, steht direkt unter der Überleitung als * gekennzeichnet...
Die erste Überleitung steht im Haupttarifvertrag der TDL was die generelle Überleitung der Endgeldstufen betrifft aber ich bilde mir ein, dass die Überleitung hiervon aussen vor ist...daher der § den du mir nanntest.

Im TV-L sind keine Regelungen zur Überleitung enthalten. Diese finden sich ausschließlich im TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 17.09.2019 14:44
https://www.tdl-online.de/tvue-laender.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 18.09.2019 09:29
Diese regelung betrifft nach

"§ 29e Absatz 2 Satz 4 TVÜ-Länder

Für Beschäftigte im Sinne von Teil II Abschnitt 20, deren Eingruppierung sich nach Entgeltgruppe S 8b des Unterabschnitts 4 richtet, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Stufe 4 die Endstufe ist."

ausschließlich "Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern"
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 16:42
Hallo Leute,
Arbeite in Hamburg im ASD und bekomme E10. Bin zum 31.12.2019 dann 3 Jahre in der Entwicklungsstufe 4. Würde nach TVL am 1.1.2021 in die Erfahrungsstufe 5 wechseln. Wenn ich jetzt am 1.1.2020 in S14 Erfahrungsstufe 4 wechsele, fängt die Laufzeit in der Erfahrungsstufe dann neu an?? Das wäre für mich auf jeden Fall eine Verschlechterung... die bisherige 10,5 beträgt fast 100 Euro mehr als die künftige S14,5... ich dachte durch die Überleitung sollen die sozialen Berufe aufgewertet werden. Ich befürchte in meinem Fall eine zweifache Verschlechterung zum Jetzt- Zustand... weiß jemand was zu meinem „Spezialfall“ der ja sicherlich ähnlich auch viele Andere betreffen könnte?!?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 16:56
Die Prämisse, Du kämest in die S14, ist falsch, sofern Du nun in E10 eingruppiert bist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 17:03
Sondern? Weißt Du auch was mit meinen Jahren in der Erfahrungsstufe 4 passiert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 17:08
S15. Die Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit wird entsprechend der Tabelle in §29e Abs. 2 TVÜ-L behandelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 17:31
Hmm- das verstehe ich so als ob mir von den 3 Jahren in der Erfahrungsstufe nur 1 Jahr angerechnet wird...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 17:36
Nein, Dir werden 3 Jahre angerechnet. Diese führen jedoch nur zu einem Jahr Stufenlaufzeit in Stufe 4 der neuen Entgeltgruppe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 17:46
Du meinst nach 1 Jahr in S 10,4 komme ich in S10,5??
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 18.09.2019 17:57
Ich hätte da auch noch eine dumme Frage:

Wenn die "kleinen" E9er (also 20.4 Erzieher mit besonders schwieriger Tätigkeit) übergeleitet werden in die 8b - und schon 10+ Jahre in der E9 - 4 als Endstufe waren, wo landen die dann im S Tarif?
Das werden hier einige sein.

Grüße und Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 17:59
Du meinst nach 1 Jahr in S 10,4 komme ich in S10,5??

Nein, ich meine ein Jahr Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 18:05
Das habe ich befürchtet...also in dem Falle eine Verschlechterung durch die Überleitung  :'(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 18:29
Inwiefern? S15/4 liegt gut 100€ über E10/4...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 18:29
Ich hätte da auch noch eine dumme Frage:

Wenn die "kleinen" E9er (also 20.4 Erzieher mit besonders schwieriger Tätigkeit) übergeleitet werden in die 8b - und schon 10+ Jahre in der E9 - 4 als Endstufe waren, wo landen die dann im S Tarif?
Das werden hier einige sein.

Grüße und Danke

Du meinst 20.6?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 18:39
Na ja, im TVL würde ich 1.1.2021 in die 5 gehen... im TVS werde ich dann wohl erst 2023 in die Erfahrungsstufe  5 gehen... dann bekomme ich also 2 Jahre länger 4 statt 5... Danke für Deine Geduld
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 18:52
Dafür ist das Entgelt der S15 in Stufe 5 und 6 deutlich höher als in E10.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 18.09.2019 19:24
Ich hätte da auch noch eine dumme Frage:

Wenn die "kleinen" E9er (also 20.4 Erzieher mit besonders schwieriger Tätigkeit) übergeleitet werden in die 8b - und schon 10+ Jahre in der E9 - 4 als Endstufe waren, wo landen die dann im S Tarif?
Das werden hier einige sein.

Grüße und Danke

Du meinst 20.6?

Ja 20.6, mein Fehler
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 19:37
Naja, die Restzeit wird mitgenommen. Wer genug Restzeit hat, landet in der Stufe 5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 20:08
Sorry, das mit der Restzeit verstehe ich nicht...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 20:23
War ja auch ein Denkfehler meinerseits. Die Überleitung findet ja erst ein Jahr nach der Überleitung in E9a statt. Da gibt es ja keine mehr als 4 Jahre in Stufe 4 mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 18.09.2019 22:02
Dafür ist das Entgelt der S15 in Stufe 5 und 6 deutlich höher als in E10.

Gibt es da keine Ausgleichszahlungen in den 2 Jahren in denen ich durch die Überleitung schlechter da stehe??
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: TV-Ler am 18.09.2019 22:28
Dafür ist das Entgelt der S15 in Stufe 5 und 6 deutlich höher als in E10.

Gibt es da keine Ausgleichszahlungen in den 2 Jahren in denen ich durch die Überleitung schlechter da stehe??
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.09.2019 09:04
Das mit Hamburg ist ein spezielles Problem, das auch Hamburg lösen muss. Die tarifliche Eingruppierung ist E9(b) (mit Entgeltgruppenzulagen) bzw. neu S14. Hamburg wird da sicher ein Lösung finden, ansonsten gilt, dass in die S14 übergeleitet wird und via Vergleichsentgelt keine realen Verluste entstehen. Die Expektanzen werden nicht kompensiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 19.09.2019 09:12
Das Vergleichsentgelt zielt auf das tarifliche Entgelt. Unter der Prämisse, daß E9b die zutreffende Eingruppierung wäre, käme im Falle vom @ASDler kein höheres Entgelt heraus als das Tabellenentgelt nach S14.

Sofern HH nicht explizit übertariflich zahlt, erfolgt die Überleitung aus E10 in S15 und die Beweislast in der Eingruppierungsfeststellungsklage, daß das nicht so wäre, läge beim AG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.09.2019 09:31
Ich bin sicher, dass HH das zur Zufriedenheit (fast) aller lösen wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 19.09.2019 09:34
Und die, die nicht fast alle sind, klagen dann - und dann?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 19.09.2019 13:24
Ich hab das gleiche Problem in HH/ASD. Einen wirklichen Gewinn gäbe es bisher nur durch eine Überleitung in S16, das wird aber wohl nichts und wäre auch merkwürdig
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aika am 24.09.2019 20:00
Ich hab das gleiche Problem in HH/ASD. Einen wirklichen Gewinn gäbe es bisher nur durch eine Überleitung in S16, das wird aber wohl nichts und wäre auch merkwürdig
Hier ich auch! Ich würde 2021 in E 10 Stufe 5 kommen, aber mit der Überleitung erst später. Und das was ich in S15 Stufe 5 mehr bekomme, bewegt sich bei um die 40 Euro brutto. Bereits bei der Höhergruppierung 2012 von E9 zu E10 haben viele Kollegen "Geld verloren" weil ihre Stufenlaufzeiten nicht angerechnet wurden. Und jetzt? Die Stufenlaufzeiten werden anerkannt, aber der Stufenaufstieg erfolgt später und fast keine finanzielle Verbesserung...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aika am 24.09.2019 20:02
Ich bin sicher, dass HH das zur Zufriedenheit (fast) aller lösen wird.
Hamburg ist vor allem darauf bedacht Geld zu sparen und nicht die ASD Kolleg*innen zufrieden zu stellen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rattgeber am 24.09.2019 22:34
Hamburg hat eine äußerst "beschäftigtenfreundliche" Auslegung gegenüber seinen Angestellten gerade im Bereich der Sozialen Arbeit 20 Jahre lang bewiesen. Warum sollte das jetzt anders werden?

Nur ein Beispiel: Alle Beschäftigten des SuE im Hamburg mit Schulferienausgleich arbeiten 1642 Stunden pro Jahr. In jedem anderen Bundesland sind es 1800+.
(dieser Wert errechnet sich mit Zeitzuschlägen)

Warum sollte die "Stadtverwaltung" mit ihren Traditionen brechen?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 10.10.2019 11:03
Hallo,

ich habe gerade das hier gefunden:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TVUeLaender-29e

Wahrscheinlich kennt ihr das schon aber kann mir jemand erklären was genau die Restzeit ist? Also ich bin jetzt in der Erfahrungsstufe 3 im 2. Jahr...dann komme ich bei der Überleitung in die S-Tabelle in die 3. Erfahrungsstufe aber ins erste Jahr? Habe ich das richtig verstanden? Und heisst die Restzeit dann einfach das es die Zeit ist, die ich in der alten Stufe gebraucht hätte bis zum nächsten Jahr?
Also ka...jetzt im TV L in 3/2...in vier Monaten in TVL 3/3....durch die Überleitung in die S Tabelle aber dann in 3/1 aber 3/2 dann vier Monate vorher als zum ursprünglichen Datum des nächsten Stufenantritts?

Oder ist dieser Link garnicht passend?

und@Spid Ich finde du hast echt tolles Fachwissen, das denke ich immer wieder wenn ich hier lese...aber ich bin ein Sensibelchen also falls du antworten willst freue ich mich aber tu es bitte freundlich und in ausgeschriebenen Sätzen ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 11:30
Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 10.10.2019 12:01
Alles klar, Danke :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 10.10.2019 16:54
Da hätte ich auch eine Frage, vor allem zu den Restzeiten:

Ich bin seit nun 22 Jahren in der Tätigkeit einer Sozialpädagogin beim Land tätig und bisher in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gewesen.
- Jetzt also seit 12 Jahren in der Stufe 4 als Endstufe -
Nun werden wir ja Rückwirkend zum 01.01.2019 in die E9a übergeleitet.
Lese ich es richtig, dass ich in die E9a - Stufe 6 komme, rückwirkend, wodurch ich dann 1 Jahr in E9a Stufe 6 zugebracht habe, wenn die Überleitung in die SuE Tabelle zum 01.01.2020 kommt.

Bedeutet für mich dann ab Januar - S8b Stufe 5 - Jahr 2.

Oder nehme ich Jahre aus den vorherigen Jahren in der Endstufe 4 mit?

Vielen Danke für eure Mühen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 17:08
In Abschnitt 20.4 ist Stufe 4 die Endstufe der S8b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 10.10.2019 17:14
Danke für die Antwort
Das bedeutet ich bleibe in der "Endstufe" also 8b Stufe 4.
Das wäre dann schlechter als ein Verbleib in der E9a mit durchgehenden Stufenlaufzeiten? Das klingt... seltsam, wer bekommt dann die S8b in den Stufen 5-6?

Nachtrag:
Ich wurde zusammen mit einer Kollegin eingestellt -sie ist als Erzieherin mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten eingruppiert -  und derzeit in der gleichen Lage wie ich.

Sie bekommt also S8b Stufe 5 und später 6 und ich S8b Stufe 4, so wie ich es verstehe - dann bleibt mir ja nur mich für sie zu freuen :(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 17:28
Durchaus.

TB der S8b der Abschnitte 20.5 und 20.6.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 10.10.2019 17:36
Allerdings dürfte ich dann jetzt "nur" in der E8 sein, denn in der "alten" Vergütungsordnung laufen die Beschäftigten in der Tätigkeit einer Sozialpädagogin unter E8 ... ich bin aber in der E9 "klein" also mit verlängerten Stufenlaufzeiten. In meinem Arbeitsvertrag (BAT) steht lediglich:
In der Tätigkeit als Sozialpädagogin
Vergütungsgruppe Vb
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 17:46
Die zutreffende Eingruppierung von TB in der Tätigkeit von Sozialpädagogen war Vc Fg. 9, was in E8 übergeleitet wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 10.10.2019 19:25
Nun bin ich verwirrt: Es könnte also meine Eingruppierung fehlerhaft gewesen sein - oder aber ich bin nicht was ich bisher geglaubt habe zu sein...

Was sollte ich tun um mir Klarheit zu verschaffen? Denn wenn ich nach BAT schon anders eingruppiert war - dürfte ich doch darauf hoffen wie meine Kollegin und in meinem Post vorhin beschrieben in die S8b / 5 zu kommen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 19:54
Sofern Du kein Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung bist, nicht „sonstiger Beschäftigter“ im Tarifsinne bist und die Tätigkeit eines Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung auszuübende hast, warst Du in Vc Fg. 9 eingruppiert. Die Vergütung nach Vb war entweder eine bewußt übertarifliche Vergütung oder ein Eingruppierungsirrtum. Diesen hätte der AG auch nach langer Zeit noch korrigieren dürfen. Jedoch hat die irrtümliche Überleitung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Vertrauenstatbestand geschaffen, der ihm dies nunmehr verwehrt. Dies nützt Dir im Hinblick auf die Überleitung in E9a, die mutmaßlich vorzunehmen wäre, aber im Hinblick auf die Überleitung in die S-Tabelle bringt Dir das aufgrund der getroffen Überleitungsregelung nur dahingehend etwas, als daß sich ggfs. ein höheres Vergleichsentgelt nach §29e Abs. 3 TVÜ-L ergibt, da die Überleitung nach §29e Abs. 1 TVÜ-L jedenfalls in die S-Entgeltgruppe führt, die sich aus der EGO ergibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 11.10.2019 23:05
Vielen Dank für die Ausführungen, ich glaube es verstanden zu haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 14.10.2019 17:29
Hallo,
ich habe noch leichte Verständnisprobleme  :-\ zum Thema „Restlaufzeit“ bei der Überleitung in die Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst ab 1.1.20.
Fall 1
E9 b/FG 2 Stufe 6 ab 1.1.18.
Müsste nach § 29e TVÜ-L ab 1.1.20 in dies Stufe 5 im 5. Jahr (keine Restlaufzeit?), d.h. Stufe 6 am 1.1.21

Fall 2
E 9b/FG.2 Stufe 4 seit 1.9.18,d.h. im 2 Jahr (Restlaufzeit 4 Monate?)
Müsste nach § 29e TVÜ-L ab 1.1.20 in dies Stufe 3 im 4. Jahr (keine Restlaufzeit?), d.h. Stufe 4 am 1.9.20

Vielleicht kennt ja jemand eine verständliche Form zum Begriff Restlaufzeit. Mir ist auch keine Durchführungshinweise der Tdl oder eines Bundeslandes bekannt. Auch die Verfasser von TV-L Kommentaren haben sich noch nicht geäußert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 14.10.2019 17:35
War das zu kompliziert für Dich:
Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 14.10.2019 18:59
sorry hatte ich übersehen.
Wie geht man aber mit vor dem 31.1.19 begonnener und nach dem 1.1.2020 endender Elternzeit um, die ja bekanntermaßen nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird.
Beispielsweise der o.g. Fall 2 mit einer Elternzeit ab 15.3.18 bis zum 14.3.20. Hier dürfte die Beschäftigte im ersten Jahr der Stufe 4 sein. Was ist aber die Restzeit?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 15.10.2019 07:15
Wenn Zeiten nicht zur Stufenlaufzeit zählen, werden sie - wenn wie hier auf die Stufenlaufzeit abgestellt wird - naheliegenderweise nicht berücksichtigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 30.10.2019 13:46
Hallo liebe Leser. Kann mir vielleicht eine bei folgendem Beispiel helfen:
Aktuelle Eingruppierung TV-L, E10, Stufe 2
Wir sollen ja nun ab 01.01.2020 umgruppiert werden in TVöD SuE, S15.
Derzeit ist es bei uns so, dass wir bspw. 2 Jahre in Stufe 2 arbeiten und 3 Jahre in Stufe 3 usw. Nach TVöD SuE würde ich jedoch 3 Jahre in Stufe 2 arbeiten und 4 Jahre in Stufe 3, was mich zur eigentlichen Frage bringt, wo ich denn nun im nächsten Jahr landen werde.
Am 01.01.2020 wäre ich in Stufe 2 und ebenfalls im 2ten Jahr innerhalb der Stufe. Ich würde sozusagen laut derzeitiger Eingruppierung TV-L schon nächstes Jahr in Stufe 3 kommen, wobei ich laut ab Januar geltendem TVöD SuE erst im Jahre 2021 in Stufe 3 gelangen würde. Habe ich einen Denkfehler oder würde das so ungefähr hinkommen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 30.10.2019 13:50
Es gibt keinen TVÖD SuE. Ich sehe auch keinen Zusammenhang irgendeiner Überleitung in einen gänzlich anderen Tarifvertrag zum Thema dieses Threads.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 30.10.2019 15:29
Dann habe ich das wohl falsch verstanden und es betrifft den TV-L. Ich habe nur gelesen, dass wir von der E10 in die S15 kommen und bin deshalb vom TVÖD SuE ausgegangen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 30.10.2019 15:54
Den es nicht gibt...

Die Überleitung erfolgt nach §29e TVÜ-L ins zweite Jahr der Stufe 2 mit Restlaufzeit, der Stufenaufstieg in Stufe 3 erfolgt dann 3 Jahre nachdem Du in E10/2 gekommen bist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 30.10.2019 16:12
Danke für deine Antwort. Dann werde ich also schlechter gestellt und muss 1 Jahr länger in der Stufe 2 verbleiben :( 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 31.10.2019 14:58
Hallo,

mal eine allgemeine Frage: hat bei irgendjemanden die Personalabteilung oder der Personalrat schon mitgeteilt, ob und wie die Überleitung in die S- Tabelle erfolgen wird? Bei uns wusste man von nichts....
Wie ist denn der Stand bei anderen so? Kam da schon irgendeine Ankündigung/ ein Infoschreiben oder ähnliches?

vG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 31.10.2019 15:10
Es gibt keine besondere Informationspflicht des AG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 31.10.2019 15:50
...wie immer Dankeschön Spid für diese konstruktive und überhaupt nicht in einem kurzangebundenen oder gar desinteressiert/ herablassenden Ton geschriebene Antwort ::) :)

Die Frage bleibt aber. Wir zb haben bislang eigentlich immer Schreiben bei irgendwas mit Änderung Gehalt/Stufe/Gruppe erhalten. Aber hier noch garnichts...wie sieht es bei euch aus?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Laura am 31.10.2019 16:16
Ich arbeite als Dipl. Sozialpädagogin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle und bin eingestuft bei E9.
Kann mir vielleicht jemand sagen in welche Gruppe das übergeleitet wird? Die kommunalen Schwangerschaftsberaterinnen sind bei TVöD S12 eingruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 31.10.2019 16:35
Hallo,

vom DBB wurde das hier gemailt, da sieht man eine (vorläufige/vorraussichtliche ?) Zuordnung :

http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_2.pdf

und hier auch:

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tacheles/tacheles_19_09.pdf

Aber ob das so stimmt weiß ich nicht :(...glaube aber schon.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 31.10.2019 16:43
Es handelt sich um die zutreffende Gegenüberstellung der Zuordnung der unveränderten Tätigkeitsmerkmale, führt aber aus den Angaben der Fragestellerin zu keinem eindeutigen Ergebnis. Maßgeblich ist die Frage, ob es sich um schwierige Tätigkeiten im Tarifsinne handelt. Unter Berücksichtigung der Fallbeispiele in der zugehörigen PE ist das zu verneinen. Mithin erfolgt die Überleitung in S11b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 31.10.2019 16:48
Was ist denn die zugehörige PE? Und wie/wo findet man die? Ich hab keine Fallbeispiele gefunden würde die aber gerne lesen :(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 31.10.2019 17:04
Die zugehörige PE ist jene PE (Protokollerklärung), auf die beim jeweiligen Tätigkeitsmerkmal verwiesen wird. Die PE findet man am Ende des jeweiligen Abschnitts der EGO.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fori am 31.10.2019 17:06
Ah, ok, Danke dir!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: toniro am 01.11.2019 18:21
Ich bin aktuell EG E8 (+Zulage Anlage F Nr 13) mit 8 Monaten Restlaufzeit in Stufe 2. Bei der Überleitung in S8a bleibt die Restlaufzeit zur Stufe 3 so wie sie ist, oder? So wie ich es verstanden habe, wären das dann im Januar in S8a noch 6 Monate bis Stufe 3?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gockel am 06.11.2019 06:25
Laut der Tabelle vom dbb sollen Abteilungslungen des ASD in Hamburg in die S17 übergeleitet werden, ist schon bekannt, ob das so erfolgen wird?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 06.11.2019 06:33
Abteilungsleitung ist hier ein tariflich wertloser Wortcontainer. Warst Du in Abschnitt 20.4 in E11 Fg. 2 eingruppiert, wirst Du in S17 übergeleitet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 20.11.2019 10:07
Nochmal eine Frage an die Runde.
Meine Frau ist im Oktober 2019 in die Erfahrungsstufe 3 (in der E8) aufgestiegen.
Gemäß Überleitung wird sie ab Januar in die S8a Stufe 2 übergeleitet.
Gemäß der bisher vorliegenden Tabellen auf der Hauptseite, würde das Brutto nur von 3064€ (TV-L 2019) auf 3099€ (TV-L S 2020) steigen. Das sind ja keine ~3% Erhöhung.
Sind dafür Ausgleichsbeträge geplant und stehen diese bereits fest?

Wie lange bleibt sie dann in der S8a Stufe 2?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.11.2019 11:16
Es wird vom TV-L 2020 aus ein Vergleichsentgelt gebildet. Sie bekommt dann das Vergleichsentgelt = + 3.1 %
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 20.11.2019 11:36
Danke für die Info.

Wie genau das Vergleichsentgelt ist, steht aber noch nicht fest!? Oder auch konkret anwendbare Tabellen!?

Nun geht es ja auf Ende November zu und irgendwie ist das alles noch sehr schwammig.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 11:40
Was soll denn bitte schwammig sein? §29e Abs. 3 TVÜ-L ist doch absolut eindeutig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 20.11.2019 13:17
Nochmal eine Frage an die Runde.
Meine Frau ist im Oktober 2019 in die Erfahrungsstufe 3 (in der E8) aufgestiegen.
Gemäß Überleitung wird sie ab Januar in die S8a Stufe 2 übergeleitet.
Gemäß der bisher vorliegenden Tabellen auf der Hauptseite, würde das Brutto nur von 3064€ (TV-L 2019) auf 3099€ (TV-L S 2020) steigen. Das sind ja keine ~3% Erhöhung.
Sind dafür Ausgleichsbeträge geplant und stehen diese bereits fest?

Wie lange bleibt sie dann in der S8a Stufe 2?

Vielen Dank!




Das Vergleichsentgelt ist das bisherige Entgelt zuzüglich der Tariferhöhung ab 1.1.20. Dies müsste in E 8 Stufe 3 bei Vollbeschäftigung =  3.159,79 € und ggf. zuzüglich der Entgeltgruppenzulage nach Nr.13 = 86,97 € sein.
Nach meinen Berechnungen müsste sie dann im Oktober 2020 in die Stufe 3 kommen. Hier ist das Tabellenentgelt von S8a höher als das bisherige Vergleichsentgelt, so dass sie ab diesem Zeitpunkt das höhere Entgelt nach der S-Tabelle enthält.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 20.11.2019 14:43
@Spid
Mit schwammig meinte ich nicht die Überleitung an sich.
Durch das überleiten in eine niedrigere Erfahrungsstufe kann ich das Gehalt, dass meine Frau ab 01.01 erhält,
nicht in der S-Tabelle ablesen. Deshalb habe ich ja gefragt.
So wie es McOldie erklärt hat, habe ich es erstmal verstanden.

Es orientiert sich dann erstmal am normalen TV-L, bis sie gemäß TV-L S die nächste Erfahrungsstufe erreicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 14:47
Der hat doch lediglich wiedergegeben, was in §29e Abs. 3 TVÜ-L eindeutig normiert ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 20.11.2019 17:34
@Spid
Das mag sein, jedoch ist es für einen Laien nicht immer ganz verständlich, was in den § steht.

Ich kann nirgendwo klar ablesen, welches Gehalt meine Frau nun ab dem 01.01.bekommt.
Die jetzige Entgeltgruppenzulage 13 ist im Rechner für 2020 nicht mehr enthalten.
Ohne die Zulage oder einen anderen Ausgleich wäre die Erhöhung ein Witz.
Von der S8a Stufe 3 würde meine Frau nach McOldie erst ab Oktober 2020 profitieren.
Ziemlich spät, wenn die Überleitung zum 01.01.2020 erfolgen soll.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 17:40
Also ist überhaupt nichts schwammig, sondern lediglich Deine Auffassungsgabe eher gewöhnlich - und Du projizierst Dein Unvermögen lediglich auf die in diesem Fall sehr eindeutige tarifliche Regelung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 20.11.2019 21:57
Meine Auffassungsgabe bei § ist eher gewöhnlich, korrekt, aber mit der Hilfe von McOldie und das Wiedergeben in einfachen Worten, haben es mich verstehen lassen. Du hättest es ebenfalls versuchen können, in einfachen Worten zu erklären. Dafür ist so ein Forum doch auch da.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 22:08
Ja, bestimmt auch. Tatsache ist jedoch, daß Du einen längst absolut eindeutig geregelten Sachverhalt als „schwammig“ bezeichnet hast.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gockel am 24.11.2019 17:57
Laut Tarifvertrag sollen Sozialpädagoge, die noch in E10 in S15 übergeleitet werden. In Hamburg ist für Mitarbeiter des ASD noch gar nicht bekannt, ob diese in S14 oder S15 kommen ab 2020. Gleiches gilt für Abteilungsleitungen im Hamburger ASD. Die Verhandlungen laufen in Hamburg noch, sollte jmd. schon mehr Wissen, dann gern posten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 18:10
Da gibt es nichts zu verhandeln. Wer in E10 eingruppiert ist, wird in S15 übergeleitet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gockel am 24.11.2019 21:52
Na dann, weiß ich auch nicht, was da los ist...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 25.11.2019 11:19
Hallo,

gibt es eigentlich für diejenigen, die aufgrund der Überleitung ab 01.01.2020 von TV-L (E10) in den TV-L S (S15) schlechter gestellt sind im Hinblick auf das monatliche Bruttoeinkommen irgendwelche Ausgleichszahlungen?
Ich beziehe mich hier auf die längeren Stufenlaufzeiten im TV-L S. Ich persönlich würde im jetzigen TV-L und meiner E10 im nächsten Jahr eine Stufe steigen. Aufgrund der Überleitung gemäß der bisher vorliegenden Tabellen muss ich jedoch ein Jahr länger warten. Mir ist bewusst, dass das Bruttogehalt in der S15 (minimal) höher ist, jedoch hätte mein Stufenaufstieg deutlich mehr Gewicht.
 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 25.11.2019 15:17
...O.K. also scheint ihr so ratlos wie ich zu sein!?

Bei uns stellte sich heute auch die Frage wie Leitungskräfte die noch hierarchisch über mir sind bezahlt werden?
Wenn E12 = S18 sein soll.... Was ist dann mit Menschen die E13 oder E14 haben? .mmmhhh
Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes gibt es keine Eingruppierungsmöglichkeit höher als E 12.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 25.11.2019 15:23
Hallo,

gibt es eigentlich für diejenigen, die aufgrund der Überleitung ab 01.01.2020 von TV-L (E10) in den TV-L S (S15) schlechter gestellt sind im Hinblick auf das monatliche Bruttoeinkommen irgendwelche Ausgleichszahlungen?
Ich beziehe mich hier auf die längeren Stufenlaufzeiten im TV-L S. Ich persönlich würde im jetzigen TV-L und meiner E10 im nächsten Jahr eine Stufe steigen. Aufgrund der Überleitung gemäß der bisher vorliegenden Tabellen muss ich jedoch ein Jahr länger warten. Mir ist bewusst, dass das Bruttogehalt in der S15 (minimal) höher ist, jedoch hätte mein Stufenaufstieg deutlich mehr Gewicht.
 
Wenn das am 1.1.2020 gültige Entgelt nach "altem" Recht (hier E 10) höher ist, dann wird das alte Entgelt (man nennt es auch das Vergleichsentgelt) so lange weitergezahlt, bis das neue Entgelt der S-Tabelle gleich oder höher ist (§ 28e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 26.11.2019 09:05
 
[/quote]
Wenn das am 1.1.2020 gültige Entgelt nach "altem" Recht (hier E 10) höher ist, dann wird das alte Entgelt (man nennt es auch das Vergleichsentgelt) so lange weitergezahlt, bis das neue Entgelt der S-Tabelle gleich oder höher ist (§ 28e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L)
[/quote]

Betrifft das auch diejenigen, die bspw. erst im Juni 2020 regulär im TV-L eine Stufe gestiegen wären, im TV-LS aber hierfür ein Jahr länger benötigen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 26.11.2019 09:19
Inwiefern würde ein Stufenaufstieg im Jahresverlauf 2020 auf das Entgelt am 01.01.20 wirken?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 26.11.2019 09:53
Der Stufenaufstieg im Jahresverlauf erfolgt ja aufgrund der Überleitung nicht. Zumindest erst ein Jahr später. Aber scheinbar muss ich mich damit abfinden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: BUBHH am 28.11.2019 11:33
Hallo,

habe viel gelesen und bin nicht schlauer sondern eher verwirrt. Kann mir jemand in meinem Beispiel weiterhelfen?

Aktuell: TV-L E9b Fg.1 Stufe 4 (wäre ab 1.7.2020 in Stufe 5) in Hamburg.

Wie sieht es dann ab 1.1.2020 aus und wann komme ich in die nächste Stufe?
Werde ich dann in S12 eingruppiert und wann steige ich in der Stufe auf? Habe das mit der Restlaufzeit nicht kapiert.

Danke für die Hilfe!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 28.11.2019 17:25
Hallo,

habe viel gelesen und bin nicht schlauer sondern eher verwirrt. Kann mir jemand in meinem Beispiel weiterhelfen?

Aktuell: TV-L E9b Fg.1 Stufe 4 (wäre ab 1.7.2020 in Stufe 5) in Hamburg.

Wie sieht es dann ab 1.1.2020 aus und wann komme ich in die nächste Stufe?
Werde ich dann in S12 eingruppiert und wann steige ich in der Stufe auf? Habe das mit der Restlaufzeit nicht kapiert.

Danke für die Hilfe!

Du bist am 31.12.2019 im 4 Jahr und Restzeit von 6 Monaten und kommst am 1.1.20 in die Stufe 4 und am 1.7.22 in die Stufe 5
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 28.11.2019 17:35
Hallo,

habe viel gelesen und bin nicht schlauer sondern eher verwirrt. Kann mir jemand in meinem Beispiel weiterhelfen?

Aktuell: TV-L E9b Fg.1 Stufe 4 (wäre ab 1.7.2020 in Stufe 5) in Hamburg.

Wie sieht es dann ab 1.1.2020 aus und wann komme ich in die nächste Stufe?
Werde ich dann in S12 eingruppiert und wann steige ich in der Stufe auf? Habe das mit der Restlaufzeit nicht kapiert.

Danke für die Hilfe!

Du bist am 31.12.2019 im 4 Jahr und Restzeit von 6 Monaten und kommst am 1.1.20 in die Stufe 4 und am 1.7.22 in die Stufe 5

Also benötigt er ganze 2 Jahre länger und verdient im Endeffekt über das Jahr bzw. über die zwei Jahre weniger? Kann mir das mal einer erklären, wo genau da jetzt eine Verbesserung stattfindet?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 17:39
Wer hätte eine Verbesserung behauptet?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 28.11.2019 17:46
Wer hätte eine Verbesserung behauptet?

Geht es nicht um eine angemessenere Bezahlung oder bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten?  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 17:48
Wem oder was geht es darum? Und welche Relevanz hätte das? Hier geht es um tarifliche Regelungen. Keine hätte einen derartigen Inhalt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 28.11.2019 18:33
Naja, der Gewerkschaft zum Beispiel. Ich bin noch nicht lange im Öffentlichen Dienst. Mich betrifft die Überleitung von TV-L zu TV -LS ab Januar, die mich ziemlich verwirrt hat, da ich im nächsten Jahr dann aufeinmal weniger verdienen werde. Zumindest glaube ich das  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 19:00
Ich bezweifele, daß es „der Gewerkschaft“ um etwas anderes als ihre Einnahmenmaximierung ginge.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 29.11.2019 11:22
Naja, der Gewerkschaft zum Beispiel. Ich bin noch nicht lange im Öffentlichen Dienst. Mich betrifft die Überleitung von TV-L zu TV -LS ab Januar, die mich ziemlich verwirrt hat, da ich im nächsten Jahr dann aufeinmal weniger verdienen werde. Zumindest glaube ich das  ;D

Du darfst dies nicht so kurzfristig sehen sondern musst es perspektivisch betrachten. Vergleiche einmal die Beträge in der Tabelle für E 9b Stufe 6 und S11b Stufe  6. Die Unterschiede sind doch deutlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 29.11.2019 12:18
Bei mir ist der Unterschied leider nicht so deutlich (E10 Stufe 6 zu S15 Stufe 6), sind glaube ich um die 70 Euro netto. Dazu kommt, dass ich ab 01.01.2020 insgesamt 2 Jahre länger arbeiten muss (als im TV-L), um überhaupt dahin zu kommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 01.12.2019 22:47
@Zinc: ja, das wird bei mir leider auch so sein. Ärgerlich finde ich, dass seitens der Gewerkschaften von einem Erfolg und einer Verbesserung für die Arbeitnehmer gesprochen wird...da fühlt man sich betrogen und belogen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 02.12.2019 08:52
Niemand wird weniger bekommen. Falls die zugeordnete Stufe in der S-Tabelle ein geringeres Entgelt auswirft, wird ein Vergleichsentgelt bezahlt, was auf Basis des alten Entgelts dynamisiert um die linearen Erhöhungen 2020 berechnet wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 02.12.2019 09:05
Niemand wird weniger bekommen. Falls die zugeordnete Stufe in der S-Tabelle ein geringeres Entgelt auswirft, wird ein Vergleichsentgelt bezahlt, was auf Basis des alten Entgelts dynamisiert um die linearen Erhöhungen 2020 berechnet wird.
Das trifft vielleicht für den Stichtag ab 01.01.20 zu aber du vergisst hierbei glaube ich all diejenigen, die regulär nach TV-L im Laufe des nächsten Jahres eine Stufe gestiegen wären.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 02.12.2019 09:23
?? Das kommt immer wieder als Argument, als ob das, was ich in 4 Jahren bekommen würde, wenn alles so bliebe, bestandsgeschützt ist ?? Ist es nicht. Das Lebensarbeitsentgelt steigt exorbitant und jeder bekommt die vereinbarte Mindeststeigerung (90€ bzw. > 3%). In der gebotenen Pauschalierung von Tarifregelungen ist der Rest Nörgeln auf hohem Niveau.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 04.12.2019 15:21
?? Das kommt immer wieder als Argument, als ob das, was ich in 4 Jahren bekommen würde, wenn alles so bliebe, bestandsgeschützt ist ?? Ist es nicht. Das Lebensarbeitsentgelt steigt exorbitant und jeder bekommt die vereinbarte Mindeststeigerung (90€ bzw. > 3%). In der gebotenen Pauschalierung von Tarifregelungen ist der Rest Nörgeln auf hohem Niveau.
Also für die Leute, die es betrifft, finde ich das Nörgeln durchaus berechtigt. Die Gesamtlaufzeit bis Stufe 6 verlängert sich um ganze 2 Jahre und die war vorher schon lang :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 05.12.2019 12:16
Das liegt aber ausschließlich an den neuen, verlängerten Stufenlaufzeiten, die so von der Gewerkschaft verlangt wurden ("wie VKA"). Trotzdem steigt das Lebensarbeitseinkommen (und damit die den Verhandlungen zu Grunde liegenden Kosten der Arbeitgeber). Es wird pauschal verhandelt und nur die gröbsten "Ungerechtigkeiten" werden beseitigt. E10 > S15 ist vielleicht jetzt nicht der große Wurf, dafür freuen sich die Erzieherinen über teilweise 500€ . Man muss auch jönne könne...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 05.12.2019 13:53
Ärgerlich ist halt, dass von Eg11 zu S17  n großer Wurf ist, von Eg9 zu S12 ein großer Wurf ist und dass die Überleitung von Eg10 zu S15 erstmal sehr sehr lange zu Verlust führt. Zumal andere Leitungskräfte von Eg10 in S16 übergeleitet werden. Attraktiv macht es das Jugendamt nicht mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 05.12.2019 15:43
Das liegt aber ausschließlich an den neuen, verlängerten Stufenlaufzeiten, die so von der Gewerkschaft verlangt wurden ("wie VKA").

Verlangt? Warum sollten die Gewerkschaften diese "verlangt" haben - das widerspricht der Gewinnmaximierung- Quelle?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 05.12.2019 15:47
Die Begründung ist ganz einfach: mangelnde Fähigkeit, die Folgen von Forderungen oder Vereinbarungen abzusehen. Wenn ich fodere, daß für den SuE die Regelungen des TVÖD VKA übernommen werden sollen und das dann auch so vereinbare, gehört das mit dazu, dann hilft auch kein Rumgeheule bei den Redaktionsverhandlungen mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 05.12.2019 23:13
OK, also keine Absicht sondern schlicht Unfähigkeit... Gut, oder auch eben nicht :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: TV-Ler am 06.12.2019 07:22
Die Begründung ist ganz einfach: mangelnde Fähigkeit, die Folgen von Forderungen oder Vereinbarungen abzusehen.
Das gut alte "Bedenke, worum du bittest. Es könnte dir gewährt werden ..."  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gockel am 07.12.2019 21:25
Es gibt nun eine kurze Hinweisseite zur neuen S-Tabelle:

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.s-tabelle.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!


Da steht aber immer noch nichts?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 08.12.2019 13:07
Es gibt nun eine kurze Hinweisseite zur neuen S-Tabelle:

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.s-tabelle.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!


Da steht aber immer noch nichts?

Du suchst die Tabelle? Die steht etwas oberhalb unter TV-L S
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/s/
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 08.12.2019 13:34
Das ist zwar eine Tabelle, dieses Kriterium erfüllt auch diese Tabelle: https://tinyurl.com/t98p7mz Beide sind für den Fragesteller gleich hilfreich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Gockel am 09.12.2019 17:06
Ich suche etwas zur Überleitung, was ab dem 1.1.20 gilt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 09.12.2019 17:08
Die Überleitung ist doch abschließend in §29e TVÜ-L geregelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Maurice852 am 10.12.2019 15:28
Hallo in die Runde,
habe mal eine Frage zur Stufenlaufzeit und Überleitung in die S-Tabelle, so ganz verstanden habe ich es nicht.

Bin seit 0ktober 2018 im TV-L Stufe 5 und werde jetzt, wenn ich es richtig verstanden habe, in Stufe 4 zurückversetzt. Kann mir vielleicht jemand sagen, wann ich dann wieder in die Stufe 5 komme? Ist es Oktober 2020, weil ich ab 01.01.20 in Stufe 4 im 4. Jahr bin?

Vielen Dank vorab!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.12.2019 15:40
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 11.12.2019 17:40
Verdi hat gerade übrigens mitgeteilt dass der ASD Hamburg von E10 in S14 übergeleitet wird...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 11.12.2019 17:54
Verdi hat gerade übrigens mitgeteilt dass der ASD Hamburg von E10 in S14 übergeleitet wird...

Und ist das gut? ^^
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Beitrag von: Spid am 11.12.2019 18:04
Nein, unzutreffend. TB, die in Abschnitt 20.4 in E10 Fg. 1 eingruppiert sind, werden in S15 übergeleitet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 11.12.2019 18:24
Spid, ich weiss. Aber den Unsinn verbreitet Verdi heute bei ner Infoveranstaltung
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 11.12.2019 18:39
Eine Kollegin beim ASD in Sachsen meinte letzte Woche noch, dass sie ab 01.01.2020 in die S15 übergeleitet wird. Ein weiterer Kollege beim ASD in Erfurt ist aktuell in der S14, allerdings TVöD-SuE. Kommen die denn auch in die S15, oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 18:57
ASD ist ein tariflich wertloser Wortcontainer. Maßgeblich ist die Eingruppierung zum Überleitungszeitpunkt. Aus dieser ergibt sich, welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden. Daraus ergibt sich das Überleitungsergebnis. Das kann jeder selbst in der EGO nachvollziehen, indem er die Tätigkeitsmerkmale seiner derzeitigen Eingruppierung mit den ab 01.01.20 gültigen Tätigkeitsmerkmalen vergleicht. Diese sind bspw. bei E10 Fg. 1 und S15 Fg. 1 in Abschnitt 20.4 identisch. Daraus ergibt sich aufgrund von §29e Abs. 1 TVÜ-L die Überleitung aus E10 in S15.

TB, auf deren Arbeitsverhältnis ein anderer Tarifvertrag Anwendung findet, werden durch Regelungen des TV-L/TVÜ-L nicht berührt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 17.12.2019 14:25
Wir wurden heute vom AG informiert, dass die Umsetzung der Überleitung in die sogenannte S-Tabelle noch "einige Zeit" in Anspruch nehmen wird, so dass die Entgeltzahlungen im Januar (und folgend) übergangsweise weiter nach den bisherigen Eingruppierungen erfolgen werden. (Sachsen)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aika am 19.12.2019 11:18
Ich hab nochmal nachgefragt bei der Gewerkschaft. Die Argumentation lautet, dass im TV SuE der Kommunen der ASD in S14 eingestuft werden, deshalb soll in Hamburg der ASD von E10 in S14 übergeleitet werden. So richtig nachvollziehbar, warum die Regelung, nach der E10 in S15 bzw S16 übergeleitet werden muss, ausgehebelt wird, finde ich das nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 19.12.2019 12:33
Ich hab nochmal nachgefragt bei der Gewerkschaft. Die Argumentation lautet, dass im TV SuE der Kommunen der ASD in S14 eingestuft werden, deshalb soll in Hamburg der ASD von E10 in S14 übergeleitet werden. So richtig nachvollziehbar, warum die Regelung, nach der E10 in S15 bzw S16 übergeleitet werden muss, ausgehebelt wird, finde ich das nicht.


In Hamburg gilt für den Bereich der öffentlichen Verwaltung (dazu gehört auch der ASD) der TV-L und nicht der für Kommunen geltende TVöD. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Teil der Hamburger Bezirksämter.  Im Bereich des TV-L wird aus E 10 nach S 15 übergeleitet.
Es wäre traurig, wenn ein Gewerkschaftler eine derartige Aussage trifft (war es Verdi oder GEW?).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: WasDennNun am 19.12.2019 13:22
Es wäre traurig, wenn ein Gewerkschaftler eine derartige Aussage trifft (war es Verdi oder GEW?).
hihihi, traurig ja, verwunderlich nein
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 19.12.2019 13:54
Sowohl der PR, als auch die Verdi sind in Hamburg eine Katastrophe. Und Hamburg möchte jetzt angeblich durch dubiose Stufenübersprünge dafür sorgen, dass kein Verlust entsteht. Bei 23000 Euro Verlust bei einer Überleitung von E10 in S14 müsste ich rechnerisch von Stufe 3 in Stufe 5 kommen. So blöd kann man doch gar nicht sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 19.12.2019 13:56
Klag doch. Dafür braucht es weder Gewerkschaft noch PR.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 19.12.2019 14:02
Das werd ich, wenn es tatsächlich dabei bleibt
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aika am 19.12.2019 21:30
Tatsächlich erwäge ich auch eine Klage, sollte es bei S14 bleiben. Selbst bei einer höheren Erfahrungsstufe verliere ich über die Jahre massiv Geld (90€ pro Monat weniger bei S14 im Vergleich zu E10).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 20.12.2019 00:04
Und erstmal die 500 Euro im Monat weniger (Stufe 5 Eg10 zu Stufe 4 S14)
aufgrund der verlängertenStufenlaufzeiten. Lasst uns zusammenrotten!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 20.12.2019 08:57
Und erstmal die 500 Euro im Monat weniger (Stufe 5 Eg10 zu Stufe 4 S14)
aufgrund der verlängertenStufenlaufzeiten. Lasst uns zusammenrotten!

Wie kommst du darauf oder wo genau steht das? Ich kenne keinen meiner Kollegen, der von der Eg10 in die S14 kommt. Die Überleitung erfolgt in die S15.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 20.12.2019 11:23
...O.K. also scheint ihr so ratlos wie ich zu sein!?

Bei uns stellte sich heute auch die Frage wie Leitungskräfte die noch hierarchisch über mir sind bezahlt werden?
Wenn E12 = S18 sein soll.... Was ist dann mit Menschen die E13 oder E14 haben? .mmmhhh
Es gibt im Sozial- und Erziehungsdienst keine Eingruppierung in E 13 und E 14. Hier handelt es sich vermutlich um den allgemeinen der Entgeltordnung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 20.12.2019 11:28
Zum Thema "ASD in Hamburg" hier der Auszug der Durchführungshinweise des zuständigen Personalamtes:
4.6 In den Tätigkeitsfeldern „Kindeswohl, Gefahrenabwehr, Zwangsunterbrin-gung“ eingesetzte sozialpädagogische Fachkräfte
Wie unter Nr. 1 bereits erläutert, greift auch bei der Zuordnung zu den Tätigkeitsmerkma-len des Abschnitts 20 des Teils II der Entgeltordnung in der ab 1.1.2020 geltenden Fas-sung die Tarifautomatik des § 12 TV-L.
In den o.g. Tätigkeitsfeldern eingesetzte sozialpädagogische Fachkräfte - insbesondere im ASD eingesetzte -, wurden bis 31.12.2019 bei der FHH in die Entgeltgruppe 10 eingrup-piert. Die Entgeltordnung sieht ab 1.1.2020 im Teil II Abschnitt 20.4 allerdings das fol-gende Tätigkeitsmerkmal vor:
„Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht beziehungs-weise Vormundschaftsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforder-lich sind, oder mit gleichwertigen Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind (z.B. Sozial-psychiatrischer Dienst der örtlichen Stellen der Städte). (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)“
Dieses neue Tätigkeitsmerkmal beschreibt die Tätigkeitsbereiche der bisher bei der FHH in den genannten Bereichen eingesetzten und in die Entgeltgruppe 10 eingruppierten sozi-alpädagogischen Fachkräfte. Sie sind ab 1.1.2020 diesem Tätigkeitsmerkmal und damit der Entgeltgruppe S14 zuzuordnen.
Es ist zu beachten, dass sich bei einer Überleitung in die S 14 in den Stufen 5 und 6 der S-Tabelle ein Minus ergibt, das grundsätzlich zur Zahlung eines Vergleichsentgelts führt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.12.2019 12:40
Glück gehabt bisher. Freuen. Und jetzt weiter freuen, da via Vergleichsentgelt das bisher schon höhere Entgelt weiter gezahlt und dynamisiert wird. Die noch die Stufe 6 erreichen können, sind dann so bezahlt wie alle anderen. Die schon jenseits der Stufe 6 sind, sollten dann immer lächeln und freundlich sein, weil sie dauerhaft mehr bekommen, als alle anderen.

Frohes Fest
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 20.12.2019 13:43
Das hat mit Glück nichts zu tun. Der AG hat in diesen Durchführungshinweisen selbst bestätigt, daß die inredestehenden TB in E10 eingruppiert sind. Sie erfüllen mithin das Tätigkeitsmerkmal „ Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkei- ten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.“ Dies entspricht dem Tätigkeitsmerkmal  „Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpä- dagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und - soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen - mit staatlicher Anerkennung mit jeweils ent- sprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.“ Dieses ist der S15 zugeordnet. Ob die Tätigkeit eines TB das Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe erfüllt auch die Tätigkeitsmerkmale niedrigerer Entgeltgruppen  erfüllt, ist für die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe unschädlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 22.12.2019 13:53
Tatsächlich findet dann in "FHH" eine Herabgruppierung statt, wenn die Beschäftigten in S 14 eingruppiert werden.
Da nun das speziellere Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist und für die in Rede stehenden auszuübenden Tätigkeiten einschlägig ist, geht dieses dem Tätigkeitsmerkmal der S 15 vor.

Ich sehe nicht, dass (sämtliche) MA im ASD mind. zu einem Drittel Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung auszuüben haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 22.12.2019 14:22
Nein, das geht es nicht. Ein solcher Spezialitätengrundsatz ist im Tarifrecht nicht verankert. Wer in E10 Fg. 1 eingruppiert ist, erfüllt auch das Heraushebungsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung mindestens im Drittelumfang - und ist somit demnächst in S15 eingruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 22.12.2019 16:50
Tatsächlich findet dann in "FHH" eine Herabgruppierung statt, wenn die Beschäftigten in S 14 eingruppiert werden.
Da nun das speziellere Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist und für die in Rede stehenden auszuübenden Tätigkeiten einschlägig ist, geht dieses dem Tätigkeitsmerkmal der S 15 vor.

Ich sehe nicht, dass (sämtliche) MA im ASD mind. zu einem Drittel Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung auszuüben haben.

Ich sehe auch so einiges nicht, ändert aber nichts daran, dass ein tarifgebundener Arbeitgeber nicht machen kann, was er will. Wir lassen das einfach vor Gericht klären...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 22.12.2019 20:18
Nein, das geht es nicht. Ein solcher Spezialitätengrundsatz ist im Tarifrecht nicht verankert. Wer in E10 Fg. 1 eingruppiert ist, erfüllt auch das Heraushebungsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung mindestens im Drittelumfang - und ist somit demnächst in S15 eingruppiert.

Kurz allgemein gesprochen: ist die Auslegung der Tätigkeitsmerkmale, sofern sie in einem Verhältnis zueinander stehen, einem Grundsatz wie lex specialis derogat legi generali als allgemeine Auslegungsmethode zugönglich oder sind solche Fragen abschließend in den Vorbemerkungen, hier Nr. 1 Abs. 2 Vorbemerkung der EGO zum TV-L, geregelt?

@Pipprock: Ja, tue das.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 22.12.2019 20:39
Möglicherweise wären sie dies, wenn sie unterschiedlichen Regelungen entstammten - das ist aber nicht der Fall, weshalb es keiner Anwendung von Prinzipien zur Auflösung zur Normenkollision bedarf, weil hier keine Normen kollidieren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aika am 22.12.2019 21:43
Ich sehe nicht, dass (sämtliche) MA im ASD mind. zu einem Drittel Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung auszuüben haben.
Hast du Kenntnisse des ASD in Hamburg? Also welche Aufgaben diese Tätigkeit umfasst? Mich würde ehrlich interessieren, woher diese Einschätzung kommt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 22.12.2019 21:55
Mir sind die auszuübenden Tätigkeiten im ASD bekannt, allerdings vor allem für den Geltungsbereich des TVöD. In dessen Geltungsbereich gibt es das Tätigkeitsmerkmal der EG S 14 seit 2009.

Daher halte ich es zwar nicht für abwegig, dass zu mind. einem Drittel die besondere Schwierigkeit und Bedeutung festgestellt wurde in FHH. Ob dies allerdings ausnahmslos für sämtliche SASP in einem ASD zu gelten hat, bezweifle ich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aika am 22.12.2019 22:30
Mir sind die auszuübenden Tätigkeiten im ASD bekannt, allerdings vor allem für den Geltungsbereich des TVöD. In dessen Geltungsbereich gibt es das Tätigkeitsmerkmal der EG S 14 seit 2009.

Daher halte ich es zwar nicht für abwegig, dass zu mind. einem Drittel die besondere Schwierigkeit und Bedeutung festgestellt wurde in FHH. Ob dies allerdings ausnahmslos für sämtliche SASP in einem ASD zu gelten hat, bezweifle ich.
Jede Kommune definiert die Aufgaben des ASD ein Stück weit selbst. Insofern ist es schwierig zu beurteilen, was andere ASDs so machen. In Hamburg sind viele Teile inkludiert, die in anderen ausgelagert sind, dafür sind einige Teile ausgelagert, die bei anderen inkludiert sind. Und da für alle Hamburger ASD ein einheitliches QM gilt, gibt es relativ wenig Abweichungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 11:52
Die Tätigkeiten im ASD sind ohne Zweifel anspruchsvoll und für die Beschäftigten durchaus belastend. Wie es jetzt noch im TV-L geregelt ist, ist die Tätigkeit im ASD jedenfalls als "schwierige Tätigkeit" i. S. d. EG 9b, FG 1 im Abschnit 20.4 der EGO anzusehen. Das Heraushebungsmerkmal ist dann die besondere Schwierigkeit und Bedeutung. Die "Bedeutung" der Tätigkeit im ASD würde ich im Tarifsinne bejahen, allerdings ist die besondere Schwierigkeit m. E. nicht per se bei der Tätigkeit im ASD gegeben.

Im TVöD-VkA gab es 2009 auch diese Probleme, wie die Tätigkeit im ASD bzw. im sozialpsychiatrischen Dienst am besten gewürdigt werden kann. Daher führte man die S 14 ein: gehaltsmäßig oberhalb der S 12 und unterhalb der S 15 und man vereinbarte das Tätigkeitsmerkmal.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 23.12.2019 12:00
Aber in HH ist doch ausweislich der Durchführungshinweise der AG ebenfalls der Auffassung, die inredestehenden TB erfüllten das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung, schließlich geht der AG explizit von einer Eingruppierung in E10 aus. Die Einführung weiterer Tätigkeitsmerkmale ändert nichts an der Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals, da sie nicht aufeinander aufbauen. Die vom AG angenommene Wirkung träte nur dann ein, wenn sie es täten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 23.12.2019 12:51
Die Tätigkeiten im ASD sind ohne Zweifel anspruchsvoll und für die Beschäftigten durchaus belastend. Wie es jetzt noch im TV-L geregelt ist, ist die Tätigkeit im ASD jedenfalls als "schwierige Tätigkeit" i. S. d. EG 9b, FG 1 im Abschnit 20.4 der EGO anzusehen. Das Heraushebungsmerkmal ist dann die besondere Schwierigkeit und Bedeutung. Die "Bedeutung" der Tätigkeit im ASD würde ich im Tarifsinne bejahen, allerdings ist die besondere Schwierigkeit m. E. nicht per se bei der Tätigkeit im ASD gegeben.

Im TVöD-VkA gab es 2009 auch diese Probleme, wie die Tätigkeit im ASD bzw. im sozialpsychiatrischen Dienst am besten gewürdigt werden kann. Daher führte man die S 14 ein: gehaltsmäßig oberhalb der S 12 und unterhalb der S 15 und man vereinbarte das Tätigkeitsmerkmal.

Hamburg hat sich 2012 entschieden Sozialpädagogen im ASD nicht nach 9b Fallgruppe 1 einzugruppieren, sondern in die EG 10 Fallgruppe 1, weil ein Drittel schwierige Tätigkeiten für Hamburg anerkannt wurden. Diese Schwierigkeiten gehen dabei über die Entscheidungen zum Kindswohl hinaus, denn sie wären ja durch die entsprechende Zulage in 9b abgedeckt gewesen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 14:02
Aber in HH ist doch ausweislich der Durchführungshinweise der AG ebenfalls der Auffassung, die inredestehenden TB erfüllten das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung, schließlich geht der AG explizit von einer Eingruppierung in E10 aus. Die Einführung weiterer Tätigkeitsmerkmale ändert nichts an der Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals, da sie nicht aufeinander aufbauen. Die vom AG angenommene Wirkung träte nur dann ein, wenn sie es täten.

Das ist schon klar. Allerdings geht HH in den Durchführungshinweisen ja nunmehr davon aus, dass die S 14 einschlägig sei. Folglich scheint der AG seine Rechtsauffassung zumindest teilweise korrigieren zu wollen.

Hamburg hat sich 2012 entschieden Sozialpädagogen im ASD nicht nach 9b Fallgruppe 1 einzugruppieren, sondern in die EG 10 Fallgruppe 1, weil ein Drittel schwierige Tätigkeiten für Hamburg anerkannt wurden. Diese Schwierigkeiten gehen dabei über die Entscheidungen zum Kindswohl hinaus, denn sie wären ja durch die entsprechende Zulage in 9b abgedeckt gewesen.

Eben. Rechtfertigen dies die auszuübenden Tätigkeiten oder wurde eine womöglich übertarifliche Regelung getroffen? Ich halte letzteres nicht für abwegig.  Bei einer korrigierenden Rückgruppierung trifft im Übrigen den AG die Beweislast.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 23.12.2019 14:31
Nein. Er geht an keiner Stelle davon aus, daß das Tätigkeitsmerkmal nicht mehr erfüllt würde - er geht vielmehr davon aus, daß das neue Tätigkeitsmerkmal der S14 erfüllt würde - was dahingestellt bleiben kann - und dadurch die Eingruppierung in S14 erfolgte, also ein ähnliches Mißverständnis der tariflichen Normen, wie Du es zuvor auch offenbartest. Im Falle einer Eingruppierungsfeststellungsklage obläge dem AG die Darlegungslast, warum die bisher mitgeteilte Eingruppierung und die damit mitgeteilte Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen nicht zutreffend sei. Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß sein widersprüchliches Verhalten i.V.m. einer wiederholten Eingruppierungsmitteilung es ihm verwehrt, eine Überleitung in S14 umzusetzen, selbst wenn ihm die Darlegung gelänge.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 15:23
Nein. Er geht an keiner Stelle davon aus, daß das Tätigkeitsmerkmal nicht mehr erfüllt würde - er geht vielmehr davon aus, daß das neue Tätigkeitsmerkmal der S14 erfüllt würde - was dahingestellt bleiben kann - und dadurch die Eingruppierung in S14 erfolgte, also ein ähnliches Mißverständnis der tariflichen Normen, wie Du es zuvor auch offenbartest.

Inwiefern habe ich die S 14 oder S 15 mißverstanden? Ich sehe grundsätzlich keine besondere Schwierigkeit und Bedeutung  bei der Tätigkeit im ASD, gleichgültig ob in HH, Düsseldorf oder Berlin. Offenkundig die TVP im Regelfall auch nicht, weshalb ja das Tätigkeitsmerkmal der S 14 eingeführt wurde.

Im Falle einer Eingruppierungsfeststellungsklage obläge dem AG die Darlegungslast, warum die bisher mitgeteilte Eingruppierung und die damit mitgeteilte Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen nicht zutreffend sei. Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß sein widersprüchliches Verhalten i.V.m. einer wiederholten Eingruppierungsmitteilung es ihm verwehrt, eine Überleitung in S14 umzusetzen, selbst wenn ihm die Darlegung gelänge.

Richtig, darum riet ich auch, sofern das in HH so umgesetzt wird, den Klageweg zu beschreiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 23.12.2019 15:42
Du hast das gleiche Mißverständnis offenbart, wie es der AG in seinen Durchführungshinweisen tat:
Tatsächlich findet dann in "FHH" eine Herabgruppierung statt, wenn die Beschäftigten in S 14 eingruppiert werden.
Da nun das speziellere Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist und für die in Rede stehenden auszuübenden Tätigkeiten einschlägig ist, geht dieses dem Tätigkeitsmerkmal der S 15 vor.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 16:56
Nun gut, aber das Mißverständnis hattest du in Beantwortung meiner allgemein formulierten Frage schon aufgeklärt.

Dass es HH tarifrechtswidrig regelt, ist Sache des dortigen AG. Ich mutmaße, man möchte sich die korrekte Überleitung in S 15 und eine womöglich dann eintretende Herabgruppierung in S 14 bei einer Vielzahl von Beschäftigten ersparen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 23.12.2019 17:00
Wenn die inredestehenden TB in E10 eingruppiert sind, wie der AG behauptet, steht eine Herabgruppierung in S14 überhaupt nicht zur Debatte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 17:02
Sondern?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 23.12.2019 17:15
Wer jetzt in E10 eingruppiert ist, wird 2020 bei gleicher Tätigkeit in S15 eingruppiert sein. Die Tätigkeitsmerkmale sind jeweils identisch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 17:23
Das schrieb ich ja schon. Falls aber der AG in HH über die jetzige EG 10 und künftige EG S 15 irrte und sich dessen bewusst wird bzw. ist, kann er eine korrigierende Rückgruppierung durchführen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 23.12.2019 17:41
Sofern er sein diesbezügliches Recht nicht verwirkt hat, indem er bspw. wiederholt eine entsprechende Eingruppierungsmitteilung gegenüber dem jeweiligen AG abgegeben hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 17:45
Das zu klären wird Aufgabe der Arbeitsgerichtsbarkeit in HH sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 23.12.2019 17:45
Er irrte aber nicht, denn er hat mit großem Tamtam 2012 in die 10 übergeleitet. „Sozialpädagogische Fachkräfte im ASD: Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 Teil II 20.4 der EGO zum TV-L (Qualifikation: Tarifbeschäftigte mit staatlicher Anerkennung als Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin beziehungsweise Sozialarbeiter oder Personen, die aufgrund gleich- wertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben).“
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 23.12.2019 17:50
„Sozialsenator Detlef Scheele stärkt den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Hamburg: Die Beschäftigten erhalten mehr Geld.

Anstelle eines Gehalts der Entgeltgruppe 9 TV-L erhalten sie künftig ein Gehalt der Entgeltgruppe 10 TV-L, teilte die Sozialbehörde mit. Grund seien die gestiegenen Berufsanforderungen wegen der organisatorischen und strukturellen Neuausrichtung des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Bezirksämter und Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) haben die Stellen neu bewertet.“
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: nichts_tun am 23.12.2019 18:32
Sollte der AG sich widersprüchlich verhalten haben, geht das, wie Spid schrieb, zu seinen Lasten. Wie ausgeführt, im Bereich VkA war 2009 die Eingruppierung von Beschäftigten u. a. ein strittiges Thema.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 07.01.2020 11:48
Mit Wirkung vom 1.1.18 wurde bei den Angestellten der Entgeltgruppen E 9 (außer kleine E9) und höher die Stufe 6 eingeführt. Angestellte, die länger als 5 Jahre in Stufe 5 eingruppiert waren, wurden dann ab 1.1.18 in Stufe 6 eingestuft.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie diese Personengruppe am 1.1.2020 bei der Überleitung in die S-Tabelle zu behandeln ist. Geht man vom 1.1.18 als Beginn der Stufe 6 aus, dann sind dies Personen am 31.12.2019 im 2 Jahr der Stufe 6 und wären zum 1.1.20 gem. § 29e TVÜ-L in die Stufe 5 5. Jahr einzuordnen und würden erst am 1.1.2021 Entgelt nach Stufe 6 erhalten. D.h. die über mehr als 5-jährige Zuordnung zur Stufe 5 bis zum 31.12.17 würde unter den Tisch fallen. Davon wären insbesondere die langjährigen Beschäftigten, die noch aus dem BAT in den TV-L übergeleitet worden sind, betroffen.
Um zu vermeiden, dass dieser über fünf Jahre hinausgehende Zeitraum bei der Stufenzuordnung in der S-Tabelle am 1. Januar 2020 unberücksichtigt bleibt, sollten die über fünf Jahre hinausgehenden Zeiten in der Stufe 5 bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe E9 und höher zu berücksichtigt werden, da anderenfalls die Zeilen „6 / 3 / Rder Tabelle in § 29e Absatz 2 TVÜ-Länder für diese Beschäftigten leerliefen.
Für Beschäftigte der ehemals „kleinen“ E9, die am 1.1.19  nach E 9a übergeleitet worden sind, hat man dies offenbar so vorgesehen.
Ist jemand zu dieser Problematik etwas bekannt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 12:05
Ich sehe keine Problematik. Die Tarifvertragsparteien haben sich anders entschieden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rontonsilver am 07.01.2020 13:14
Hat denn den neue SuE jetzt verlängerte Stufenlaufzeiten oder nicht? Ich habe es so verstanden, dass die Überleitung von "kleine" und "große" 9 zum 01.01.2019 stattgefunden hat und die Stufe 6 eingeführt wurde, damit es kein "Durcheinander" mit den Stufenlaufzeiten gibt und alles gleich läuft. Hier im Haus verwirren mich jetzt die Kollegen weil sie sagen im neuen SuE ab 01.01.2020 gibt es jetzt wieder die längeren Stufenlaufzeiten und der andere Teil behauptet, dass die verlängerten Stufenlaufzeiten nur für die Betriebe gelten, die in 2019 nicht in 9a und b übergeleitet haben und für die, die das gemacht haben würden ganz normale Stufenlaufzeiten gelten.

Was stimmt denn jetzt? Wir haben von 9klein und groß in 9a und b übergeleitet. Also gelten dann jetzt im SuE normale Stufenlaufzeiten? Also 2 Jahre in 2, 3 jahre in 3 etc.?
Ich kann es nirgendwo aus den Verträgen rauslesen, weil ich es nicht verstehe. Kann es mir jemand in "einfachem Deutsch" erklären?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 13:19
Die Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen der Beschäftigten im SuE ergeben sich aus  §52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L. Das hat mit der Aufspaltung der E9 in E9a und E9b überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich um gänzlich andere Entgeltgruppen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rontonsilver am 07.01.2020 13:44
Genau, und daraus verstehe ich keine verlängerten Stufenlaufzeiten in SuE, es heisst da nämlich:
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5."

Sehe ich das richtig?

Anmerkung: Bei uns gibt es nur die EG 9a und b und 2 Mitarbeiter in der EG 8. Alle anderen Gruppen kommen bei uns nicht vor.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 14:00
Die Stufenlaufzeiten in Stufe 2 und 3 sind im Vergleich zu den Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen der Anlage B um ein Jahr verlängert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rontonsilver am 07.01.2020 14:26
Die Stufenlaufzeiten in Stufe 2 und 3 sind im Vergleich zu den Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen der Anlage B um ein Jahr verlängert.

ok...DU bist echt richtig fit was das Thema angeht. Ich buche dich für eine Schulung :D
Erstmal DANKE!!! für deine schnellen Antworten!

Wo kann ich das denn jetzt nachlesen? im § 52 finde ich das nirgendwo. Ergibt sich das dann aus
"§ 29e
Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020"
?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TVUeLaender-29e Das wäre der Link dazu.

Ich bin ganz neu im TV-L und versuche mich durchzulesen. Es ist aber schwer für mich, da ich Quereinsteiger bin und viele, die man hier im Büro fragt auch nur gefährliches Halbwissen haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 14:40
Du hast doch die Stufenlaufzeiten aus § 52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L selbst zitiert. Die Stufenlaufzeiten für die Entgeltgruppen der Anlage B ergeben sich aus §16 Abs. 3 TV-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rontonsilver am 07.01.2020 14:54
Du hast doch die Stufenlaufzeiten aus § 52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L selbst zitiert. Die Stufenlaufzeiten für die Entgeltgruppen der Anlage B ergeben sich aus §16 Abs. 3 TV-L.

Oh leck, ich ziehe meine letzte Frage zurück und gehe mich schämen... du hast natürlich recht. Vor lauter lauter hab ich falsch gelesen.

Ich danke dir :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 07.01.2020 15:52
Mit Wirkung vom 1.1.18 wurde bei den Angestellten der Entgeltgruppen E 9 (außer kleine E9) und höher die Stufe 6 eingeführt. Angestellte, die länger als 5 Jahre in Stufe 5 eingruppiert waren, wurden dann ab 1.1.18 in Stufe 6 eingestuft.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie diese Personengruppe am 1.1.2020 bei der Überleitung in die S-Tabelle zu behandeln ist. Geht man vom 1.1.18 als Beginn der Stufe 6 aus, dann sind dies Personen am 31.12.2019 im 2 Jahr der Stufe 6 und wären zum 1.1.20 gem. § 29e TVÜ-L in die Stufe 5 5. Jahr einzuordnen und würden erst am 1.1.2021 Entgelt nach Stufe 6 erhalten. D.h. die über mehr als 5-jährige Zuordnung zur Stufe 5 bis zum 31.12.17 würde unter den Tisch fallen. Davon wären insbesondere die langjährigen Beschäftigten, die noch aus dem BAT in den TV-L übergeleitet worden sind, betroffen.
Um zu vermeiden, dass dieser über fünf Jahre hinausgehende Zeitraum bei der Stufenzuordnung in der S-Tabelle am 1. Januar 2020 unberücksichtigt bleibt, sollten die über fünf Jahre hinausgehenden Zeiten in der Stufe 5 bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe E9 und höher zu berücksichtigt werden, da anderenfalls die Zeilen „6 / 3 / Rder Tabelle in § 29e Absatz 2 TVÜ-Länder für diese Beschäftigten leerliefen.
Für Beschäftigte der ehemals „kleinen“ E9, die am 1.1.19  nach E 9a übergeleitet worden sind, hat man dies offenbar so vorgesehen.
Ist jemand zu dieser Problematik etwas bekannt?
Aus den Durchführungshinweisen zum SozED:
"sind die über fünf Jahre hinausgehenden Zeiten in der Stufe 4 der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden „kleinen“ Entgeltgruppe 9 bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe S 8b (bzw. S 9, S 15 oder S 17) zu berücksichtigen, da anderenfalls die Zeilen „6 / 3 / R“ usw. der Tabelle in § 29e Absatz 2 Satz 3 TVÜ-Länder leerliefen."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 16:02
Das sind aber lediglich unbeachtliche Durchführungshinweise, denen tariflich keinerlei Bedeutung zukommt und die auch keinerlei Anspruch begründen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 07.01.2020 16:24
Da sie von einem der Tarifpartner an seine Mitglieder gegeben werden, kommt ihnen höhere praktische Relevanz zu als deinen Kommentaren. Sorry. Und es geht im Leben nicht immer um "Ansprüche". In den Ländern (außer Hessen) wird das so gehandhabt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 16:40
Sie haben überhaupt keine Relevanz, weil sich TB nicht auf sie berufen können. Wie vom BAG festgestellt, begründen sie keinerlei Anspruch des TB gegen seinen AG, der nach Belieben davon abweichen kann - zumal die Eingruppierung, zu der auch die Stufenzuordnung gehört, schlicht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht. Die Durchführungshinweise wirken mithin also nicht auf die Stufenzuordnung bei der Überleitung, sondern bestenfalls auf das tatsächlich ausgezahlte Entgelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2020 17:14
sondern bestenfalls auf das tatsächlich ausgezahlte Entgelt.
Womit 99% der TB zufrieden sind und 90% noch nicht mal den Unterschied erkennen.
Und nach 6 Monaten das Geld für immer im Sack ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 17:19
Was interessiert mich die Zufriedenheit von TB?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 07.01.2020 19:29
Da sie von einem der Tarifpartner an seine Mitglieder gegeben werden, kommt ihnen höhere praktische Relevanz zu als deinen Kommentaren. Sorry. Und es geht im Leben nicht immer um "Ansprüche". In den Ländern (außer Hessen) wird das so gehandhabt werden.

Ist Dir eine Aussage aus einem Bundesland oder gar von der TdL zu der Beschäftigtengruppe E 9 und höher bekannt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 07.01.2020 20:04
Sie haben überhaupt keine Relevanz, weil sich TB nicht auf sie berufen können. Wie vom BAG festgestellt, begründen sie keinerlei Anspruch des TB gegen seinen AG, der nach Belieben davon abweichen kann - zumal die Eingruppierung, zu der auch die Stufenzuordnung gehört, schlicht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht. Die Durchführungshinweise wirken mithin also nicht auf die Stufenzuordnung bei der Überleitung, sondern bestenfalls auf das tatsächlich ausgezahlte Entgelt.


Dies mag zutreffen, wenn damit die Durchführungshinweis der TdL gemeint sind. Hat aber die oberste Dienstbehörde des Arbeitgebers dazu Durchführungshinweise gegeben, wie Fälle zu behandeln sind, sieht es m.E. aber anders aus.
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung gleich zu behandeln. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt. Bei freiwilligen Leistungen muss der Arbeitgeber die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, dass Arbeitnehmer nicht aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen werden. Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 20:11
Nein, genau das gebietet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht. Er verbietet lediglich die Schlechterstellung einzelner.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 07.01.2020 21:51
Zwischenfrage:

Es wurde in einem anderen Thread behauptet Durchführungshinweise des Finanzministeriums hätten den Stellenwert einer Verordnung? Dann wären sie doch relevant.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2020 21:54
Tarifrechtlich nicht die Bohne.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 21:56
Eben. Ansonsten könnte man sich Tarifverhandlungen ja auch sparen und einfach alles einseitig festlegen. Das kann der Staat mit seinen Dienern machen, mit seinen AN befindet er sich in einem Vertragsverhältnis auf Augenhöhe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 07.01.2020 23:50
Verstanden, danke!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: pebu am 09.01.2020 19:16
Ich bin Erzieher in E 8. Ich erhalte seit dem 1.1.2018 Entgelt nach Stufe 6. Ich bin mir nicht sicher, wie die Stufenzuordnung bei der Überleitung zum 1.1.20 ist. Komme ich in die Stufe 5 /5. Jahr oder gleich nach Stufe 6?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Charlotte89 am 09.01.2020 22:59
Guten Abend,
ich bin aktuell als Sozialpädagogin in E12 Stufe 2 eingestuft. Weiß jemand, wie es in TVL S aussehen wird? In NRW müssen wir die Überleitung (falls gewünscht) ja beantragen. Daher würde ich gerne vorher wissen, ob es sich für mich lohnen würde.
LG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 09.01.2020 23:10
§29e Abs. 1 TVÜ-L ist zwingend anzuwendendes Tarifrecht. Die entsprechenden TB sind übergeleitet, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Setzt der AG die Überleitung nicht umgehend um, wird er tarifbrüchig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Charlotte89 am 10.01.2020 10:00
Ah ok. Dann habe ich das falsch verstanden. Dann können wir nur wohl auf Antrag eine Höhergruppierung erwirken und werden aber alle automatisch in die S Tabelle übergeleitet. Da wir dazu noch keine Infos haben, weiß denn jemand in welche Entgeltgruppe man mit jetzt TVL E12 kommt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 10.01.2020 10:17
Ah ok. Dann habe ich das falsch verstanden. Dann können wir nur wohl auf Antrag eine Höhergruppierung erwirken und werden aber alle automatisch in die S Tabelle übergeleitet. Da wir dazu noch keine Infos haben, weiß denn jemand in welche Entgeltgruppe man mit jetzt TVL E12 kommt?

Aus E 12 wird nach S 18 übergeleitet
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rontonsilver am 27.01.2020 12:51
Verstehe ich es richtig, dass ich, wenn ich jetzt in EG 9b bin in S9 übergeleitet werde?
EG 9a geht in S8b und EG 8 in S8a?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 27.01.2020 14:07
Um welchen Unterabschnitt geht es denn ? 20.4 oder 20.6 oder ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Rontonsilver am 27.01.2020 15:27
Es geht um 20.6
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 27.01.2020 17:56
Ist es richtig Entgeltgruppe E9b? In Abschnitt 20.6. werden Erzieher und Kinderpfleger, usw. behandelt. Eine Eingruppierung nach E 9b finde ich da nicht. Nur E 9a, Fallgruppe 1 und Fallgruppe 2. Aus Fallgruppe 1 erfolgt eine Überleitung nach S 9 FG. 1 und aus E9a/FG. 2 erfolgt eine Überleitung nach S8b. Aus der Entgeltgruppe E 8 erfolgt eine Überleitung nach S 8a
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 08.02.2020 16:45
Hallo zusammen,

auch nach Studium des Threads verstehe nach wie vor nicht was es mit der Restzeit auf sich hat.
Spid sagte: "Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht." Ich blicke das nicht.

Seit 07/2018 bin ich E9 Stufe 4. Jetzt wurde ich in Stufe 3 zurückgestuft und befinde mich im 4. Jahr. Das bedeutet, ich käme 01/2021 wieder in die Stufe 4?
Ist die Restzeit die 18 Monate von 07/2018 - 12/2019? Und inwiefern wird diese mitgenommen?

Gruß maverick
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 08.02.2020 17:02
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Seit dem 01.01.19 gibt es keine E9 mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 08.02.2020 18:04
@Maverick:
Wohin wurdest du zum 01.01.2019 übergeleitet? E 9a Stufe 3?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 08.02.2020 19:06
Dann ist es die 9b.
Im Oktober 2019 erfolgte die Überleitung aus dem Haustarifvertrag in den TV-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 08.02.2020 19:13
Also bist Du seit Oktober 2019 in E9b/3. Vorher galt der TV-L nicht für Dich und somit konntest Du zuvor keine Stufenlaufzeit in der E9b/3 erwerben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 08.02.2020 19:18
Also warst du vor der Überleitung zum 01.01.2020 im ersten Jahr der Stufe 3. Oder gab es eine Regelung bei der Überleitung in den TV-L, wonach Restzeiten mitgenommen wurden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 08.02.2020 19:30
Ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt:

- Juli 2018 E9 Stufe 4 (Haustarifvertrag)
- Oktober 2019 Überleitung in den TV-L in E9b Stufe 4
- seit Januar 2020 S11b Stufe 3

Edit: Über eine Regelung über die Mitnahme von Restzeiten weiß ich nichts.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 08.02.2020 19:37
Also befandest Du Dich im ersten Jahr der E9b/4 und wurdest in S11b/3 3. Jahr mit 3 Monaten unterjähriger Restzeit übergeleitet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 08.02.2020 20:16
Dies bedeutet, September 2021 würde die Höherstufung erfolgen.
Sollte die Restzeit aus dem Haustarifvertrag übernommen worden sein, würde die Höherstufung Januar 2021 stattfinden, richtig?

Lt Arbeitgeber soll die Höherstufung tatsächlich im Januar 2021 erfolgen. Allerdings gab es in den letzten Monaten leider einige Falschinformationen. Daher befürchte ich, dass man dort nicht vollumfänglich weiß, was man tut.
Bspw wurde mir noch im Dezember 2019 gesagt, dass kein Vergleichsentgelt gebildet werden würde (was nicht stimmte) bzw. war dieses Wort noch nicht bekannt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 08.02.2020 20:35
Wenn die Zeit übernommen wurde, erfolgt der Stufenaufstieg im Juli 2020. Was wurde denn zur Überleitung in den TV-L vereinbart?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 08.02.2020 22:16
Dann ist die Aussage des Arbeitgebers ja in jedem Fall falsch.

@spid: Kannst du mir bitte erklären weshalb Juli 2020? Ich muss es dem Arbeitgeber ja darlegen können.
Und falls keine Zeiten übernommen wurden, wäre es dann September 2021?

Zu den Überleitungen in den TV-L kann ich gar nichts sagen. Es wurden keine detaillierten Dokumente übermittelt. Ich werde versuchen mich in der nächsten Woche kundig zu machen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 08.02.2020 22:30
Die unterjährige Restzeit wird ja mitgenommen, die Überleitungstabelle führt ja je nach Jahr einer Stufe in ein bestimmtes Jahr einer Stufe. Die Zeit, die man bereits in diesem Jahr war, nimmt man ebenfalls mit. War man also im 123. Tag des ersten Jahres der Stufe 4, kommt man in den 123. Tag des dritten Jahres der Stufe 3.

Wenn Du am 01. Oktober 2019 in den TV-L übergeleitet wurdest und zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit begann, erfolgt der Stufenaufstieg mit Ablauf des 30.09.2021.

In den mir plausibel erscheinenden Varianten mußte die Überleitung in den TV-L doch mit Dir vereinbart werden, sonst hätte sie nicht stattgefunden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 08.02.2020 22:56
Vielen Dank Spid.
Ich schreibe noch mal, sobald ich die Überleitungsregelungen in den TV-L erhalten habe.

Ein schönes Wochenende!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 10.02.2020 09:16
Hallo, ich (Bewährungshelfer, Sachsen TV-L) sollte ab 01.01.20 von EG 10 nach S 15 übergeleitet werden. Nun habe ich mit meinem Januargehalt weiterhin die EG 10 bekommen. Kann mir einer, der eventuell gleich oder ähnlich übergeleitet wurde, sagen, wann genau die Umsetzung erfolgt? Oder muss ich da ggf. bei der Bezügestelle nachfragen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 09:21
Die AG lassen sich unterschiedlich viel Zeit, obwohl sie damit ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommen. Es ist so, als wenn Du einfach daheim bleiben würdest anstatt zu arbeiten. Dem kann leicht mit einer Klage abgeholfen werden, auch damit sich die AG in Zukunft solche UNverschämtheiten nicht mehr anmaßen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 10.02.2020 10:28
Oh ok, also wenn ich Pech habe und nicht aktiv werde, könnte das theoretisch auch erst im Dezember 2020 erfolgen? Sind die AG da an keine Fristen gebunden? 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Pipprock am 10.02.2020 10:28
Frage an die ASD-Kollegen in Hamburg: Gab es bei Euch auch vorerst keine Überleitung in die S-Tabelle(aufgrund angeblicher Unklarheit wegen (fälschlich) geplanter Überleitung von e10 in s14 statt s15?
Plant schon jemand konkreter eine Eingruppierungsfeststellungsklage?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 10:35
Oh ok, also wenn ich Pech habe und nicht aktiv werde, könnte das theoretisch auch erst im Dezember 2020 erfolgen? Sind die AG da an keine Fristen gebunden?

Natürlich sind die AG an Fristen gebunden. Umzusetzen war zum 01.01.20, Auszahlung des zustehenden Entgelts zum Zahltag im Januar. Deshalb ist der AG bereits säumig mit der Entgeltzahlung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.02.2020 11:37
Ja. Wird nur peinlich mit der Lohnklage, wenn das Vergleichsentgelt zu zahlen ist.  :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 10.02.2020 13:40
Ja. Wird nur peinlich mit der Lohnklage, wenn das Vergleichsentgelt zu zahlen ist.  :D
Was genau meinst du damit?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.02.2020 14:14
Es gibt in der Anlage G nicht in allen Fällen ein höheres Entgelt als bisher. Deshalb wurde ein "Vergleichsentgelt" geregelt. Nach der "Überleitung" muss geschaut werden, was höher ist. Entweder das alte Entgelt inkl. diverser Zulagen oder das neue in der korrekten Stufe. Das höhere von beiden wird gezahlt. Wenn das Vergleichsentgelt das höhere ist, dann entspricht das dem gezahlten (alten). Lohnklage sinnlos, weil zwar nicht übergeleitet aber trotzdem in Summe korrekt gezahlt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 10.02.2020 14:19
Hallo mal wieder.

Ich fragte vor zwei Tagen nach der Restzeit und Höherstufung.
Zur Erinnerung:
- Juli 2018 E9 Stufe 4 (Haustarifvertrag)
- Oktober 2019 Überleitung in den TV-L in E9b Stufe 4
- seit Januar 2020 S11b Stufe 3

Lt meines AG wurden die Stufenlaufzeiten beim Wechsel vom Haustarif in den TV-L mitgenommen.
Der AG sagte mir (wie schon erwähnt), dass ich jetzt im Stufe 3 im 4. Jahr + Restzeit wäre und damit eine Höherstufung im Januar 2021 erfolgen würde.
Scheinbar wird der Begriff Restzeit beim AG anders definiert als von Spid.

Meine Frage: Gibt es eine Quelle/einen Paragraphen auf den ich mich bezüglich der Höherstufung im Juli 2020 im Gespräch mit dem AG berufen kann? Also die Anrechnung der Restzeit meine ich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 14:24
Es kann doch angesichts §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L überhaupt kein anderes Verständnis des Begriffs „Restzeit“ geben als jene, daß es sich um die Zeit handelt, die nach Zuordnung zu einem Jahr einer Stufe verbleibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.02.2020 14:47
Es kann doch angesichts §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L überhaupt kein anderes Verständnis des Begriffs „Restzeit“ geben als jene, daß es sich um die Zeit handelt, die nach Zuordnung zu einem Jahr einer Stufe verbleibt.
exakt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 10.02.2020 16:05
Es geht anscheinend darum, dass bereits bei der Überleitung aus dem Haustarif in den TV-L Restzeiten mitgenommen wurden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 10.02.2020 18:07
Wenn zum 01.01.2021 die nächste Stufe erreicht wird, muss das 4. Jahr innerhalb der Stufe 3 mit der Überleitung am 01.01.2020 begonnen haben, so dass die Stufenlaufzeit am 31.12.2020 endet. Das heißt, dass die Stufenlaufzeit der Stufe 4 der Entgeltgruppe 9b am 01.01.2019 begonnen haben muss und am 01.01.20 das 2. Jahr innerhalb der Stufe 4 begonnen hätte. Demnach müssen bei der Überleitung vom Haustarif in den TV-L 6 Jahre angerechnet worden sein und die Überleitung fiktiv zum 01.01.2019 erfolgt sein.
Oder habe ich da einen Gedankenfehler gemacht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 18:14
Ausweislich der Sachverhaltsschilderung fand die Überleitung im Oktober 2019 in E9b/4 unter Mitnahme der Stufenlaufzeit statt, die im Juli 2018 begann.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 10.02.2020 19:18
Ja, ich weiß. Aber das passt absolut nicht zu dem Datum des nächsten Stufenaufstiegs. Also hat der Arbeitgeber entweder falsch übergeleitet oder bei der ursprünglichen Überleitung aus dem Haustarif andere Zeiten berücksichtigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 10.02.2020 19:23
Nach meiner Auffassung stellt sich es wie folgt dar (wenn die angegegenen Daten so stimmen):
seit 1.7.18 Stufe 4 (mitgenommen vom Haus-TV)
am 31.12.2019 Stufe 4 im 2. Jahr Restzeit 6 Monate (4/2/6).
Die Überleitung erfolgt daher nach Stufe 3 im 4. Jahr (=3/4/6).
Die nächste Steigerung nach Stufe 4 müsste dann im Juli 2020 sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.02.2020 19:28
Natürlich:
Wenn die Zeit übernommen wurde, erfolgt der Stufenaufstieg im Juli 2020.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 10.02.2020 19:56
@Maverick:
Du solltest nochmal nachfragen, warum der nächste Stufenaufstieg zum 01.01.2021 erfolgt. Dieses Datum kann sich nur ergeben, wenn am 01.01.20 noch exakt ein Jahr zum Erfüllen der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die Stufe 4 fehlte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 10.02.2020 23:13
Vielen Dank für eure Antworten! Das hilft mir sehr weiter.

@Isie:
Der AG ist der Ansicht, dass am 01.01.2020 die Stufenlaufzeit im 4. Jahr der Stufe 3 neu begann. Daher soll die Höherstufung nach Ende dieses einen Jahres am 01.01.2021 erfolgen.
Die Restzeit soll dann wohl der Stufenlaufzeit ab Stufe 4 angerechnet werden.
So interpretiert der AG augenscheinlich §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L.

Edit: Wie ich vor zwei Tagen schon erwähnte, ist es möglich, dass sich der AG irrt. Einige falsche Aussagen seitensdes AG bezüglich der Überleitung in den TV-L lassen diese Vermutung zu.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 11.02.2020 06:53
§ 29e TVÜ-L lässt sich nicht anders interpretieren. Aber entscheidend für die Berechnung der mitzunehmenden Restzeiten ist natürlich, welche Restzeiten bei der Überleitung in den TV-L mitgenommen wurden. Falls das nur volle Jahre waren, passt es ja. Das muss aber irgendwo geregelt worden sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 11.02.2020 07:37
Volle Jahre bezogen auf den 01.01.2019 meine ich. Denn das ist der Überleitungszeitpunkt innerhalb des TV-L. Da du nach Haustarif in E 9 eingruppiert warst, nehme ich an, dass der Haustarif bezüglich der Eingruppierung dem TV-L und der Entgeltordnung dazu ähnelte und dass die rückwirkende Änderung des TV-L ab 01.01.2019 der Grund für die Überleitung aus dem Haustarif war.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 13.02.2020 15:48
...und dass die rückwirkende Änderung des TV-L ab 01.01.2019 der Grund für die Überleitung aus dem Haustarif war.

Was meinst du damit?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 13.02.2020 17:46
Du hast geschrieben, dass du im Oktober 2019 vom Haustarif in den TV-L übergeleitet worden bist und seitdem in 9b bist. Da es die 9b im TV-L rückwirkend seit dem 01.01.2019 gibt, könnte dieses Datum eine Rolle spielen. Also eine Überleitung in 9b fiktiv zum 01.01.2019, bei der die bisherige Stufe und die vollen Jahre innerhalb dieser Stufe mitgenommen wurden, entweder aufgrund einer Überleitungsvorschrift im Haustarif oder aufgrund eines Fehlers.
Das ist nur eine Vermutung, aber es passt zum Datum der nächsten Stufensteigerung nach der Überleitung in die S-Tabelle. Frage am besten nochmal nach, in welchem Jahr der Stufe 4 mit wievielen Monaten Restzeit du bei der Überleitung in die S-Tabelle warst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 13.02.2020 19:24
Alles klar, das werde ich machen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Aika am 14.02.2020 21:12
Hallo, ich (Bewährungshelfer, Sachsen TV-L) sollte ab 01.01.20 von EG 10 nach S 15 übergeleitet werden. Nun habe ich mit meinem Januargehalt weiterhin die EG 10 bekommen. Kann mir einer, der eventuell gleich oder ähnlich übergeleitet wurde, sagen, wann genau die Umsetzung erfolgt? Oder muss ich da ggf. bei der Bezügestelle nachfragen?
Bei uns (Hamburg) sind die Personalabteilungen noch nicht dazu gekommen die Überleitung in das System einzupflegen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: sr4711 am 14.02.2020 23:27
Liest man ja immer wieder ... Kalkulieren bei sowas die Verwaltungen den Mehraufwand für Einzelüberweisungen bzw. die Klagekosten eigentlich ein, oder lässt es wirklich jeder mit sich machen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Nussacker am 27.02.2020 15:31
Wie werden die Erfahrungsstufen übernommen? Z.B. E11 3 —> S17 3?

Sind die Tabellen der Höhergruppierung gleich? Ich werde bald von einer E10/3 ohne Bezug zur S Tabelle in eine nun als S17 (bis 2019 E11) kategorisierte Stelle versetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 27.02.2020 16:08
Die Stufenzuordnung bei Überleitung ergibt sich aus §29e Abs. 2 TVÜ-L. Im TV-L gibt es keine Tabellen zur Höhergruppierung. Die Höhergruppierung erfolgt auf Grundlage von §17 Abs. 4 TV-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 27.02.2020 17:33
Aus E 10 erfolgt zum 1.1.20 eine Überleitung am nach S 15. Die Stufenzuordnung richtet sich dann nach der Tabelle in § 29e TVÜ-L.
Bei einer späteren Höhergruppierung nach S 17 gilt hinsichtlich der Stufenzuordnung dann - wie von Spid gesagt -  § 17 Abs. 4 TV-L
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Nussacker am 27.02.2020 17:48
Danke für die Rückmeldung.

Meine bisherige Stelle wird nicht in die S Tabelle übergeleitet. Ich werde von einer E10/3 in eine S17 wechseln. Gem. §29e TVÜ L komme ich in die neue Stufe 2 mit 3 Jahren in der Stufe? Das verstehe ich nicht, wie kann ich 3 Jahre in Stufe 2 gerechnet werden?

neue Stufe/ Jahr innerhalb der Stufe/ Restzeit
2/3/R
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 27.02.2020 17:53
Stellen werden nicht übergeleitet, TB werden übergeleitet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Nussacker am 27.02.2020 17:57
Ok, also ich werde in meiner aktuellen Stelle nicht in die S Tabelle übergeleitet. Ich werde auf eine Stelle versetzt, die aber einer S17 entspricht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 27.02.2020 18:02
Dann kommst Du in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Nussacker am 27.02.2020 19:14
Danke.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ASDler am 05.03.2020 23:08
Moin Leute,
Weiß schon jemand wann in Hamburg die Umstellung stattfindet?
Wenn der Tarifvertrag und damit die Umstellung bereits ab dem 01.01.20 gilt, gibt es dann eine Nachberechnung zum 01.01.?
Gruß aus Hamburg
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: mmxg am 06.03.2020 06:54
Guten Morgen,
die Überleitung der TB in die S-Tabelle sollte zum 01.01.2020 umgesetzt werden. Die Einrichtung, in der ich arbeite, kündigte nun an, dass sie es nicht vor Juli 2020 schaffen würde, die Umsetzung zu vollziehen. Bis dahin bliebe man in der bisherigen Entgelttabelle, allerdings mit der entsprechenden Entgelterhöhung für 2020 wie im Tarifvertrag vorgesehen.
Nun meine Frage:
Ich würde regulär im April 2020 von der Stufe 3 in die Stufe 4 wechseln, was natürlich durch Einführung der S-Tabelle nunmehr um zwei Jahre verzögert wird. Wenn jetzt bis zur Umsetzung meines Arbeitgebers die alte Tabelle gilt, müsste ich theoretisch in die Erfahrungsstufe 4 wechseln, um dann wieder im Juli zurückgestuft zu werden. Muss der Arbeitgeber diesen Wechsel in die Stufe 4 vollziehen und dann bei der Umsetzung der S-Tabelle dafür sorgen, dass bei Einstufung in die 3 nicht weniger verdient wird? Sind diese Gedanken bullshit oder ergibt sich ich aus dieser Situation tatsächlich ein Anspruch?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 07:03
Nein,

Ersteres.

Der Tarifvertrag gilt so, wie er beschlossen wurde. Umsetzungsprobleme des AG sind dafür bedeutungslos. Du hättest längst Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage erheben können, dann hättest Du jetzt bereits die gerichtliche Feststellung Deiner Entgeltgruppe und das Dir zustehende Entgelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: mmxg am 06.03.2020 08:19
Besten Dank:
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 16.03.2020 11:19
Hinsichtlich der Stufenzuordnung bin ich irgendwie durcheinander.
Beispiel:
Restzeiten können eigentlich nur geringer als 12 Monate sein.
Folgende Beispiele zeigen aber eine gewisse Unlogik oder einben Denkfehler von mir
1. Beispiel
Seit 1.1.2017 Stufe 5, d.h. im 3. Jahr, Restzeit = 0
Ergibt 5/3/0
Zuordnung ab 1.1.20 = Stufe 5, im 1. Jahr =5/1/0; nächste Steigerung:  Januar 2025

2. Beispiel
Seit 1.3.2017 Stufe 5, d.h. im 3. Jahr Restzeit = 10 Monate
Ergibt 5/3/10
Zuordnung ab 1.1.20 = Stufe 5, im 1. Jahr. =5/1/10; nächste Steigerung:  März  2024.

Wo habe ich einen Denkfehler gemacht?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 16.03.2020 11:33
Beispiel 1, du bist nicht im 3. sondern im 4. Jahr, da der 01.01.2020 das maßgebende Datum ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 16.03.2020 15:57
Beispiel 1, du bist nicht im 3. sondern im 4. Jahr, da der 01.01.2020 das maßgebende Datum ist.
und wie würdest Du den Fall sehen
seit 1.1.2018 Stufe 2
wäre dann das 3. Jahr? geht  wohl nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 15:58
Stufe 3
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 16.03.2020 17:09
Stufe 3
Und woraus ergibt sich diese Schlussfolgerung? § 29e Abs 2 Satz 7 TVÜ-L gilt nur für das Vergleichsentgelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 17:40
Weil der Stufenaufstieg nicht „im Januar 2020“ erfolgte, sondern mit Ablauf des 31.12.2019, denn man erreichte Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: dingenskirchen am 05.04.2020 21:48
Hi,

bei mir (Berliner Verwaltung) gibt es immer noch keine Info zur Überleitung in die S-Tabelle.
Wie lange kann sich der Arbeitgeber denn hier eigentlich noch Zeit lassen?
Auch wenn man einen Mehrverdienst nachwirkend ausbezahlt bekommen würde, wundere ich mich dass es bis heute keine Info zur Überleitung vom Arbeitgeber gibt.

Gibt es hier irgendeine eine Deadline für den Arbeitgeber/Verwaltung zur Überleitung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 05.04.2020 21:57
Die Deadline war der 01.01.20.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 06.04.2020 13:23
Mal noch eine andere Frage.
Ich würde im nächsten Monat eine Stufe steigen (EG10, von Stufe 2 nach 3). Nun bin ich seit 01.01.20 in die S-Tabelle übergeleitet, jedoch nach wie vor ohne Umsetzung. Dort müsste ich ein Jahr länger auf meinen Stufenaufstieg warten. Laut Bezügestelle weiß dort keiner etwas von einer Überleitung oder S-Tabelle, weshalb die von einem Stufenaufstieg im nächsten Monat ausgehen. Jetzt zu meiner Frage: kann das Geld, was ich ab nächsten Monat mehr verdiene, nach Umsetzung der Überleitung in die S-Tabelle zurückgefordert werden?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 13:25
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.04.2020 13:48
und wird auch sicher.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: WasDennNun am 06.04.2020 15:18
aber wenn sie noch länger brauchen nur das Geld der letzte 6 Monate
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: dingenskirchen am 09.04.2020 20:47
Bei uns im Bezirksamt gibt es weiterhin noch keine Info zur Überleitung. Auch neue Stellen gehen noch nicht nach dem SuE Tarif raus. Bis wann können die sich denn hier Zeit lassen? Auch wenn man es nachträglich bekommt, fände ich es langsam mehr als angemessen dass ich und meiner Mitarbeiter*innen wissen wie wir zukünftig bezahlt werden.
Gibt es es hier irgend eine Form der Frist?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 09.04.2020 20:49
Die Deadline war der 01.01.20.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Leo113 am 14.04.2020 14:43
Hallo zusammen,

ich arbeite seit dem 1.8.2011 als pädagogischer Mitarbeiter an einer Förderschule in Niedersachsen. Im letzten Jahr sind wir von der E 9k in die E 9a übergeleitet worden. Zum 1.1.2020 sollte ja die Überleitung in die S Tabelle erfolgen.

1. Liege ich nun richtig in der Annahme, dass ich mich am 1.1.2020 im 9. Jahr befinde und somit in S 8b Stufe 4, 1. Jahr eingeordnet werden? Oder:

2. Oder wird es S8b Stufe 3 im 4. Jahr werden ?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 14.04.2020 14:52
In welcher Stufe wurdest Du eingestellt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Leo113 am 14.04.2020 14:53
Stufe 1
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 14.04.2020 14:58
Stufe 4 ist korrekt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Leo113 am 14.04.2020 15:00
Vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: freuleinfux am 27.04.2020 19:05
Hallo, das wird jetzt etwas ausführlicher...
ich bin wohl ein Sonderfall. Ich bin gelernte Krankenschwester und zusätzlich noch Arbeitserzieherin. Da bei uns im Maßregelvollzug bisher die AE's genauso wie alle anderen der Erziehergruppen ( also Jugend- und Heimerzieher, Erzieher, zum Teil auch Heilerziehungspfleger und eben auch die Arbeitserzieher bessser eingruppiert waren, als die Pflege (dafür gabs vor Jahren mal Gründe, weshalb das so gemacht wurde), sind wir bis letztes Jahr in TV-L 9a (voher kleine e9) eingruppiert und ich war in Stufe 6!!! (ja...ich weiß....super gut!) ich hatte mich deshalb als AE einstellen lassen, da der eben (bis letztes Jahr) mehr verdient hat, als die Krankenpfleger. Iich arbeite auf einer Station mit Altenpflegern, Heppern, Erziehern, Pflegern.... Ich arbeite im Dreischichtdienst und mache alle Tätigkeiten, auch die eines Pflegers (weil ich ja auch gelernte Krankenschwester bin und diese Arbeiten auch machen soll und auch gerne tue!).
Bis letztes Jahr gab es eine Entgeldgruppenzulage von 84,34 € ( Nr. 13 der Entgeldordnung Anlage F zum TV-L). Nun zu meinem Problem:
Uns wurde zugesagt, dass wir alle, die in die Erziehergruppe gehören ab Jan. 2020 in die S Tabelle übergeleitet werden. Daher fiel dann auch dieses Jahr die Entgeldgruppenzulage weg. ( kann man so nachlesen, die waren damals 2017 als Annäherung an die S Tabelle vereinbart worden). Ich hätte jetzt 2020 in S 8b, Stufe 5 für fünf Jahre und danach in Stufe 6 kommen sollen...da habe ich nur mündlich erklärt bekommen (leider). Nun hat es sich der Arbeitgeber aber anders überlegt und es werden nur die Erzieher, Hepper und Jugend-und Heimerzieher übergeleitet und der Arbeitserzieher bleibt wo er ist, verliert aber dennoch die Entgeldgruppenzuöage (somit stimmt die Tarifliche Erhöhung von insgesamt mind. 90 € für 2020 auch nicht)...schlimmer noch, wir werden alle heruntergruppiert, bzw. ich soll zwar Bestandsschutz behalten, aber werde die kommende Jahre nicht einen Cent mehr verdienen ( so wurde es mir erklärt, da die Neueinstellungen von AE's ja dann in TV-L  E8 erfolgt und die deutlich weniger verdienen (in meiner Stufe 6 macht das knapp 300-400 € aus). Der Personalrat kann nichts machen, sagt er, da es offiziell für AE's keinen Tarifvertrag gibt, Ich bekomme nicht mal die 75 € für den Praxisanleiter, den ich auch mache und da sogar Sprecher für das ganze Haus bin. Das bekommen auch nur die Pfleger, weil auch das so nur im Tarifvertrag geschrieben steht.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich wenigstens die Entgeldgruppenzulage wieder erhalte (wenn es auch nur kanpp 86 € wären)....denn meine Kollegin, die Erzieherin ist und nicht einmal pflegerische/ medizinische Sachen macht, erhält auf einen Schlag 4132 € (S8b Stufe 5), statt bis vor kurzem 3895 € ( E9a, Stufe 6) und in vier, fünf Jahren steigt sie dann in S8b Stufe 6 und bekommt nochmal mehr, macht aber im Grunde ja eher weniger, als ich)..und wir Arbeitserzieher sind die einzigen, die nicht von einem Mehrverdienst profitieren.

Ich hoffe, das war trotz der Länge jetzt verständlich geschrieben  ::) Wäre super, wenn es jemanden gibt, der mich hierzu beraten kann. Danke und liebe Grüße, freuleinfux  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 27.04.2020 19:45
So es sich um die Tätigkeit eines Arbeitserziehers handelt und der Arbeitserzieher nicht etwa die Tätigkeit eines Ergotherapeuten ausübt, besteht eine bewußte Tariflücke (BAG, Urteil v. 06.03.1996 - 4 AZR 771/94, Urteil v. 06.07.2016 - 4 AZR 91/14). Somit gibt es keine tarifliche Eingruppierung, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat somit nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung (BAG, Urteil v. 18.10.2018 – 6 AZR 246/17). Mithin hast Du Anspruch auf Entgelt nach der Entgeltgruppe, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Handelt es sich hingegen um einen Arbeitserzieher in der Tätigkeit eines Ergotherapeuten, bist Du in E4 eingruppiert und entsprechend zu entgelten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: freuleinfux am 27.04.2020 19:58
So es sich um die Tätigkeit eines Arbeitserziehers handelt und der Arbeitserzieher nicht etwa die Tätigkeit eines Ergotherapeuten ausübt, besteht eine bewußte Tariflücke (BAG, Urteil v. 06.03.1996 - 4 AZR 771/94, Urteil v. 06.07.2016 - 4 AZR 91/14). Somit gibt es keine tarifliche Eingruppierung, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat somit nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung (BAG, Urteil v. 18.10.2018 – 6 AZR 246/17). Mithin hast Du Anspruch auf Entgelt nach der Entgeltgruppe, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Handelt es sich hingegen um einen Arbeitserzieher in der Tätigkeit eines Ergotherapeuten, bist Du in E4 eingruppiert und entsprechend zu entgelten.

Viiieelen lieben Dank für deine rasche und verständliche Antwort!!!! .... ich bin in E9a eingruppiert, also bleibe ich da, so wie ich dich da jetzt verstehe... und übe auch diese Tätigkeit aus (plus die einer Krankenschwester  ;)  )

weißt du denn, ob ich dann die Entgeldgruppenzulage, die ich bis 2019 bekommen habe (da noch 84,34 € auch wieder bekomme? Sie wird mir ja seit Anfang 2020 nicht mehr gezahlt, weil ja gesagt wurde, wir werden alle in die S Tabelle übergeleitet und würden dann ja ohnehin mehr verdienen....siehe mein Text ;-)  )
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 27.04.2020 20:06
Da die Entgeltgruppenzulage nach Nr. 13 der Anlage F entfallen ist, wird sie auch dann nicht mehr zustehen, wenn durch die Zahlung der Zulage ein Anspruch auf diese erwachsen ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: freuleinfux am 27.04.2020 20:16
Da die Entgeltgruppenzulage nach Nr. 13 der Anlage F entfallen ist, wird sie auch dann nicht mehr zustehen, wenn durch die Zahlung der Zulage ein Anspruch auf diese erwachsen ist.


ach das ist ja echt Mist :(   aber danke, dann weiß ich das jetzt wenigstens.



...aaaaahhh......und du.... noch was: werde ich dann bei zukünftigen Tarifverhandungen und sollte sich in meiner Eingruppierung dann was positiv verändern, auch mehr Lohn erhalten oder bleib ich jetzt so bei diesem Entgeld, da die zukünftig eingestellten AE's ja gleich von vornherein nur in E8 kommen und ich ja schon in E9a bin.... und es ja keinen wirklichen Tarifvertrag für diese AE's gibt? also kann der Arbeitgeber auch so entscheiden, dass er sich dann nicht an die Tarifveränderungen hält, die Verdi dann beschließt? (Bei uns erklärt mir das keiner....nicht mal der neu gewählte Personalrat  8) ....deshalb nutze ich hier mal dein tolles Wissen....hab schon einiges daraus von dir hier lernen können....also echt großes Dankeschön!!)

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 27.04.2020 20:26
Solange die Tarifvertragsparteien keine Tätigkeitsmerkmale für Arbeitserzieher mit entsprechender Tätigkeit vereinbaren, hast Du Anspruch auf das Entgelt der im Arbeitsvertrag vereinbarten Entgeltgruppe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: freuleinfux am 27.04.2020 20:34
Solange die Tarifvertragsparteien keine Tätigkeitsmerkmale für Arbeitserzieher mit entsprechender Tätigkeit vereinbaren, hast Du Anspruch auf das Entgelt der im Arbeitsvertrag vereinbarten Entgeltgruppe.

DANKESCHÖN !!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: TweetyAse am 13.05.2020 12:06
Zitat
Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom
2. Mai 2019

Information zum Stand der Bearbeitung der Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Januar 2020




Am 30.01.2020 wurden Sie über die wichtigsten Änderungen informiert und weitere Informationen zum Stand der Bearbeitung angekündigt.

Im Rahmen der andauernden Corona-Pandemie wurden im März 2020 alle Verwaltungsleistungen zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken und zum Schutz der Beschäftigten auf einen Notbetrieb reduziert.
Aufgrund der erreichten Erfolge bei der Kontaktbeschränkung wird ab dem 04.05.2020 schrittweise der Verwaltungsbetrieb wieder hochgefahren.

Unter der Voraussetzung der weitest möglichen erfolgreich verlaufenden Wiederaufnahme des Dienst-betriebes sind prioritär nachfolgende Arbeitsschritte geplant:

Die Überleitung der Beschäftigten in die S-Entgelttabellen wird nach Beschäftigtengruppen gestaffelt vorgenommen.

In der ersten Gruppe werden die koordinierenden Erzieher/innen, die Betreuer/innen und die Sozialarbeiter/innen übergeleitet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Überleitung der Erzieher/innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und der Regelerzieher/innen.

Hinsichtlich der erfolgten Überleitung erhalten alle Beschäftigten ein individuelles Schreiben.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten bei der Überleitung in das neue Tarifrecht in Zeiten der Corona-Pandemie ihr Einverständnis zum begrenzten Verzicht auf die Anwendung der Ausschlussfristen  des § 37 TV-L erklärt.
Danach sollen alle Ansprüche der Beschäftigten auf Nachzahlung von Entgelt ungeachtet der Ausschlussfrist bis zum 30. September 2020 erfüllt werden.
Vom 1. Oktober 2020 an gelten die Regelungen des § 37 TV-L einschränkungslos. Die Personalstelle wird diese Regelung anwenden.
Das bedeutet für Sie, dass derzeit keine Schreiben auf Geltendmachung der rückwirkenden Zahlungen ab Januar 2020 bei der Personalstelle eingereicht werden müssen.

Sollte absehbar werden, dass die entsprechenden Zahlungen für einzelne Beschäftigungsgruppen bis zum 30. September 2020 nicht sichergestellt sind, erfolgen rechtzeitig weitere Informationen.
Bis dahin wird weiterhin um Ihre Geduld gebeten.


Ihre Personalstelle

Info der Berliner Personalstelle (gestern bekommen aber datiert vom 5.5.)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 13.05.2020 12:08
Die Unfähigkeit der Personalstelle zeigt sich schon darin, daß sie meint, die Überleitung hänge von ihrem Tätigwerden ab und sei nicht schon längst durch die tarifliche Regelung erfolgt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 14.05.2020 16:56
Hey sie sind in Berlin weiter als beim Regierungspräsidium Stuttgart - Respekt!

Hier sind noch nicht einmal die technischen Möglichkeiten geschaffen worden die Betroffenen in die S-Tabelle überzuleiten - aber bisher hat kein Betroffener geklagt, zumindest ist mir nichts bekannt. Bald endet die tarifliche Ausschlussfrist für Rückforderungen den januar betreffend, aus nicht gezahltem Entgelt und es ist noch nicht einmal eine Lösung in Sicht :)

Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 14.05.2020 17:05
Das sind doch noch ca. 2,5 Monate, bis die Ausschlussfrist endet. Also noch jede Menge Zeit für die Geltendmachung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 14.05.2020 17:15
Bei einer Klage spart man sich die vorherige Geltendmachung - und erhält sein zutreffendes Entgelt auch dann, wenn der AG die technischen Voraussetzungen nicht geschaffen hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 14.05.2020 17:17
Ja aber es klagt tatsächlich keiner, selbst kritische Nachfragen sind wohl ein Mangel, ich frage mich echt was das noch gibt!

Irgendwie scheint der SuE zu Sozial zum klagen sein, wir haben Berichte aus über 20 Kommunen in denen Kurzarbeit in den Kindergärten eingeführt & eine Verringerung des Entgeltes vorgenommen wurde ... niemand scheint sich zu stören.
Mich störts weil ich 80% der Gehälter dieser Kindergartenmitarbeiter aus Landesmitteln an die Kommune fließen sehe, aber klagen kann ich leider in beiden Fällen nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novum am 11.06.2020 08:04
Moin,

durch die Überleitung des TVL in die Gruppe S 12 wurde die Erfahrungsstufe von drei auf zwei zurücksgestuft.
Die Stufe drei hatte ich bereits im August 2019 erreicht. Der Personalrat empfiehlt ein Geltendmachungs- schreiben. Ist diese Rückstufung rechtens? Wenn nein, was kann ich tun und wie kann ich argumentieren?

Ich freue mich auf eure Antworten. Danke.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 11.06.2020 08:17
Es handelt sich nicht um eine Rückstufung. Sofern Du im Zeitpunkt der Überleitung im ersten Jahr der Stufe 3 warst, ist die Überleitung in Stufe 2 korrekt - und zeigte mal wieder die mindere Güte von gewählten Gremien, in denen der einzige Anreiz ein erweiterter Kündigungsschutz ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novum am 11.06.2020 12:25
Vielen herzlichen Dank , Spid ...
                                                                                                                                                                  für die schnelle Antwort. Über die "mindere Güte der gewählten Gremien" musste ich herzlich lachen.
Finanziell ist das bitter. Einen schönen Tag. LG Novum
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.06.2020 13:36
Da kann nix "bitter" sein... die Regelung erhält immer und unter allen Umständen die lineare Erhöhung und die Restlaufzeiten... bei Stufe 2 dürfte das zu verschmerzen sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: IchhabekeinenNamen am 19.06.2020 12:04
Hallo liebe Leute,

ich hätte mal eine dringende Frage.
Meine Berliner Bezirksbehörde für die ich als Sozialarbeiter tätig bin, hat es endlich geschafft die uns Mitarbeiter des Jugendamtes in die TVL-S Tabelle zu überführen. Ich bin jetzt von E 9b in S 14 eingruppiert. Jedoch wurde meine Erfahrungsstufe nicht beibehalten. Ich hatte vorher die Stufe 3. Jetzt bin tiefer eingruppiert in Stufe 2. Meine Personalstelle Begründung dies, dass die Laufzeiten der unteren Stufen im TVL-S länger sind und ich jetzt mit meiner Berufserfahrung nur in Stufe 2 eingruppiert werden kann.

Ist das so rechtens und korrekt? Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 19.06.2020 13:23
Maßgebend für die Stufenzuordnung ist ausschließlich die jeweilige Überleitungstabelle in § 29e TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 22.06.2020 06:33
Hallo liebe Leute,

ich hätte mal eine dringende Frage.
Meine Berliner Bezirksbehörde für die ich als Sozialarbeiter tätig bin, hat es endlich geschafft die uns Mitarbeiter des Jugendamtes in die TVL-S Tabelle zu überführen. Ich bin jetzt von E 9b in S 14 eingruppiert. Jedoch wurde meine Erfahrungsstufe nicht beibehalten. Ich hatte vorher die Stufe 3. Jetzt bin tiefer eingruppiert in Stufe 2. Meine Personalstelle Begründung dies, dass die Laufzeiten der unteren Stufen im TVL-S länger sind und ich jetzt mit meiner Berufserfahrung nur in Stufe 2 eingruppiert werden kann.

Ist das so rechtens und korrekt? Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Das ist rechtens laut Überleitungstabelle. Ich wurde auch von Stufe 3 in die Stufe 2 übergeleitet. Der Witz ist ja auch, dass wir dann in der Stufe 3 nun ein Jahr länger arbeiten müssen , bis wir in die 4 kommen. Also 4 Jahre in der Stufe 3. Ggf. dann ab der Hälfte der Stufe 3 dann Antrag auf Höherstufung stellen. Sonst muss man das wohl so hinnehmen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.06.2020 16:27
Das fällt ja auch extrem schwer, wenn man mehr Geld bekommt als vorher und in der Stufe 6 über 700€ mehr zu erwarte hat...  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 23.06.2020 12:04
Das fällt ja auch extrem schwer, wenn man mehr Geld bekommt als vorher und in der Stufe 6 über 700€ mehr zu erwarte hat...  ;)

Über 700 Euro klingen gut. Bei mir sind es 150 Euro brutto (E10 Stufe 6 zu S15 Stufe 6) find ich jetzt auch nicht so dolle, dafür dass ich in Stufe 2 und Stufe 3 jeweils 1 Jahr länger arbeiten muss.
Titel: Umsetzung rückwirkend ab Juli/Aguat?:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Eleggua am 25.06.2020 09:32
Bekam diese Woche auf Machfrage folgende Antwort aus dem NLBV:
„Sehr geehrter Herr xxx,
 
die Umsetzung in die S-Tabelle erfolgt in den Zahlmonaten Juli und August 2020.
 
Aktuell erhalten wir von den Personalstellen die „Überleitungsbögen“, um diese dann zu verarbeiten.
 
Wann der Überleitungsbogen für Sie eintrifft, kann ich natürlich nicht sagen.
 
Ich bitte Sie daher, sich noch ein wenig zu gedulden.“
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 11.07.2020 18:35
Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits Fragen zur Überleitung gehabt. Mein AG meinte damals, die  Höherstufung sollte am 01.01.21 erfolgen . Richtigerweise wäre es aber der 01.07.20.
Nachdem dies scheinbar geklärt war, sagt mein AG nun, dass die Höherstufung erst am 01.07.22 erfolgen wird.
Zur Info:
01.07.18 > EG 9, Stufe 4 erreicht (Haustarifvertrag)
01.10.19 > EG9b, Stufe 4 (Überleitung in den TV-L)
01.01.20 > S11b, Stufe 3, 4. Jahr (durch AG bestätigt)

Die Höherstufung im Juli 2022 begründet der AG damit, dass "R" ist die Restlaufzeit bis zum nächsten Stufenaufstieg. "R" wird daher auf das 4. Jahr in Stufe 3 hinzugerechnet. Man rechnet wohl also die Zeit dazu, die ich in der EG9b für den Aufstieg in Stufe 5 gebraucht hätte.

Was ratet ihr mir?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 11.07.2020 18:51
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jockel am 13.07.2020 14:29
Das hängt von den Überleitungsvorschriften aus dem Haustarif in den TV-L ab. Wenn da nichts Erhellendes zu den Stufen/Mitnahme/Neu/Rest steht... dann irrt dein Arbeitgeber, denn im TV-L steht "R" für "unterjährige Restzeiten in einem Jahr der Stufenlaufzeit". Also z.B.
Stufe 3 im 3. Jahr + 6 Monate und einen Tag = 3/3/R (wobei R = 6 Monate + 1 Tag). Es gibt kein Jahr 0. Wie im Leben. :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 28.07.2020 11:41
Hallo,

mein Kollege hat vor 7 Jahren eine E10ner Stelle als Sozialarbeiter im TV-L angenommen. Er war vorher 5 Jahre bei einem freien Träger in der Jugendhilfe tätig, hat diese aber nicht angerechnet bekommen, weshalb er in TV-L EG10 Stufe 1 gestartet ist.

Hat mein Kollege vielleicht jetzt, aufgrund der Überleitung in die Tabelle Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle), die Möglichkeit, die 5 Jahre in der Jugendhilfe nachträglich anrechnen zu lassen?
Im Übrigen ist bei uns die Überleitung bis dato nicht erfolgt. Es sollte jetzt im Juli alles nachgezahlt werden, wobei wir das auch über drei Ecken gehört haben. Vom Arbeitgeber oder anderer Stelle kam keinerlei Information.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 28.07.2020 11:49
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 28.07.2020 11:55
Nein.

Ok vielen Dank für die Antwort.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: sozijus am 29.07.2020 12:35
Noch mal ein aktuelles Beispiel aus NRW. E10 --> S15 Stufenlaufzeit nach § 29e

Was ich dabei interessant finde ist, dass ich aktuell nicht übergeleitet werde, sondern erst ab 2021.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 12:57
Da die Überleitung vom Handeln des AG völlig unabhängig ist, ist diese Behauptung postfaktisch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: sozijus am 29.07.2020 13:00
Ich verstehe was du meinst. Dennoch bezahlt der AG mich und meine Kollegen aktuell E10 und bezahlt ab 2021 S15. Damit agiert er doch eigentlich tarifwidrig oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 13:13
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jürgen84 am 29.07.2020 17:21
Noch mal ein aktuelles Beispiel aus NRW. E10 --> S15 Stufenlaufzeit nach § 29e

Was ich dabei interessant finde ist, dass ich aktuell nicht übergeleitet werde, sondern erst ab 2021.

Woher stammt denn diese Info? Oder kam die wirklich so von deinem Arbeitgeber? Bei uns (auch E10 nach S15, Sachsen) kommt jetzt alles mit den Juli-Bezügen, also vermutlich morgen oder übermorgen dann.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: TweetyAse am 29.07.2020 19:46
Zitat
Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom
2. Mai 2019

Information zum Stand der Bearbeitung der Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Januar 2020




Unter Bezugnahme auf die letzte Information vom 05.05.2020 werden Sie über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert.

Die Überleitung der Beschäftigten der ersten Gruppe (koordinierende Erzieher/innen; Betreuer/innen und Sozialarbeiter/innen) erfolgt planmäßig im Juli 2020.
Damit wird zum Zahltag Juli 2020 erstmalig das monatliche Entgelt nach den neuen S-Tabellen abgerechnet und es erfolgt die entsprechende Nachzahlung ab Januar 2020.

In der zweiten Gruppe erfolgt die Überleitung der Regelerzieher/innen. Hier sollte die Überleitung zum Zahltag August 2020 abgeschlossen werden.

Wegen der weiterhin andauernden Einschränkungen im Verwaltungsbetrieb aufgrund der andauernden Corona-Pandemie, sowie auch der hohen Anzahl von Vertragsabschlüssen für neu einzustellenden Beschäftigte, konnten diese Arbeiten nicht vollständig abgeschlossen werden.
Jedoch wird der überwiegende Teil der Regelerzieher/innen im Zahlmonat August 2020 erstmalig das Entgelt nach den neuen S-Tabellen und die entsprechenden Nachzahlungen ab Januar 2020 erhalten.

Mit dem Zahlmonat September 2020 soll dann mit der dritten Gruppe der Beschäftigten (Erzieher/innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten) planmäßig die Überleitung abgeschlossen werden.
In diesem Monat werden auch die wenigen noch nicht übergeleiteten Regelerzieher/innen übergeleitet.

Sollte trotz aller Anstrengungen der Personalstelle absehbar werden, dass eine termingerechte Erledigung aller Arbeiten für die entsprechenden Zahlungen bis zum 30. September 2020 nicht abschließend sichergestellt werden kann, erfolgt für diesen Fall  rechtzeitig eine individuelle Information der betroffenen Beschäftigten.

Bis dahin wird weiterhin um Ihre Geduld gebeten.


Ihre Personalstelle


Personalstelle Berlin vom 22.7.20

Gruß
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 19:50
Wer es mit sich machen läßt...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 29.07.2020 22:21
https://lbv.landbw.de/-/s-tabel-2


läuft :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: sozijus am 03.08.2020 16:52
Noch mal ein aktuelles Beispiel aus NRW. E10 --> S15 Stufenlaufzeit nach § 29e

Was ich dabei interessant finde ist, dass ich aktuell nicht übergeleitet werde, sondern erst ab 2021.

Woher stammt denn diese Info? Oder kam die wirklich so von deinem Arbeitgeber? Bei uns (auch E10 nach S15, Sachsen) kommt jetzt alles mit den Juli-Bezügen, also vermutlich morgen oder übermorgen dann.

Ja das ist das Vorgehen eines AGs in NRW.
Titel: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle: Umsetzung NDS bis 10.2020...
Beitrag von: Eleggua am 31.08.2020 16:24
Nachdem ich im Juni aus dem NLBV Aurich die Auskunft bekam, “Umsetzung der S-Tabelle erfolgt rückwirkend ab Januar in den Monaten Juli und August. Es kommt darauf an, wann (ob) die Personalstellen die Personalerfassungsbögen zurückgeschickt haben.“, bekam ich heute von gleicher Stelle, andere Mitarbeiterin mitgeteilt: „Ab Juli bis einschließlich Oktober erfolgt die tatsächliche Umsetzung, inklusive Benachrichtigung, Abrechnung und Nachzahlung. Der Aufwand ist riesig und bedeutet viel Handarbeit.“
Die Dame war wirklich ganz freundlich, machte sich dann auch die Mühe nachzuschauen, ob aus der Personalstelle denn auch alle Unterlagen vorliegen und wie hoch die Nachzahlung ist und wann sie erfolgt.
30.9. in meinem Fall.
Ich machte sie darauf aufmerksam, dass man als AN natürlich irgendwann nervös ist, ohne irgend eine offizielle Nachricht über die nun mühsam eingeholten Informationen (Bearbeitungsschritte, Vollständigkeit, Zeitraum, Zeitpunkt).
Sie teilte mir mit, wer bis Ende September (30.9.) keine Veränderung der Abrechnung hat feststellen können, möge sich dann umgehend melden.
Ich muss sagen, generell finde ich die Kommunikation über die aktuellen Sachstände seitens des Landes (Umsetzung S-Tabelle) deutlich verbesserungsfähig...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 16:50
Verbesserungsfähig ist die Umsetzung! Der AG hat Dir dann 9 Monate lang Teile Deines Entgelts vorenthalten. Was meinst Du täte er, wenn Du 9 Monate nur noch drei Viertel der Arbeitszeit kämest, weil Du "Probleme" hast?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 03.09.2020 11:17
Wir haben HEUTE die Überleitung der Beschäftigten in die S Tabelle abgeschlossen :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jockel am 03.09.2020 11:20
Verbesserungsfähig ist die Umsetzung! Der AG hat Dir dann 9 Monate lang Teile Deines Entgelts vorenthalten. Was meinst Du täte er, wenn Du 9 Monate nur noch drei Viertel der Arbeitszeit kämest, weil Du "Probleme" hast?
Nix, dafür gibt es Gleitzeitkonten und oder individuelle Regelungen. Das Beispiel hinkt, denn das Geld wird ja gezahlt (im Bild muss die Arbeitszeit also nachgeholt werden).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 03.09.2020 11:22
Das Beispiel hinkt nicht. Ob nachzuarbeiten wäre, kann dahingestellt bleiben. Hinsichtlich der Nachzahlung gibt es auch nur die Beteuerungen eines säumigen Schuldners - und man weiß ja, was von sowas zu halten ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 03.09.2020 11:28
Das Beispiel hinkt nicht. Ob nachzuarbeiten wäre, kann dahingestellt bleiben. Hinsichtlich der Nachzahlung gibt es auch nur die Beteuerungen eines säumigen Schuldners - und man weiß ja, was von sowas zu halten ist.

Wir haben alle Gehälter nachgezahlt + einer AG-Zulage in Höhe von 3% der säumigen Gehälter.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 03.09.2020 11:32
Wenn ausnahmsweise mal ein säumiger Schuldner zahlt, mache ich daraus keine Regel. Besser ein vollstreckbarer Titel in der Hand, als ein Batzen an Lügen, Täuschungen und falscher Versprechungen von säumigen Schuldnern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 03.09.2020 11:34
Wenn ausnahmsweise mal ein säumiger Schuldner zahlt, mache ich daraus keine Regel. Besser ein vollstreckbarer Titel in der Hand, als ein Batzen an Lügen, Täuschungen und falscher Versprechungen von säumigen Schuldnern.

Dem stimme ich bedingt zu; und das "wir" so lange gebraucht haben diese Umstellung vorzunehmen ist/war eine Frechheit und persönlichem Versagen geschuldet!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 03.09.2020 16:11
Wessen persönliches Versagen meinst du? Die Tarifeinigung 2019 war der umfangreichste Tarifabschluss im Bereich der Länder seit der Überleitung aus dem BAT. Wenn die TVP gedacht haben, dass die Umsetzung auf Knopfdruck geht, waren sie verdammt blauäugig. Aber was lange währt, wird hoffentlich endlich gut.
Man muss schon sehr schlechte Erfahrungen mit seinem Arbeitgeber gemacht haben, wenn man meint, für diese Nachzahlung ein Arbeitsgerichtsurteil zu benötigen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 03.09.2020 16:17
Angesichts des fortgesetzten Versagens der Masse der AG bei der zeitgerechten Umsetzung hätte eine Lohnklage jedenfalls zu einer schnelleren Auszahlung geführt - und 20.000 Lohnklagen dazu, daß sich AG so eine Frechheit nie wieder herausnehmen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 03.09.2020 23:14
Wessen persönliches Versagen meinst du? Die Tarifeinigung 2019 war der umfangreichste Tarifabschluss im Bereich der Länder seit der Überleitung aus dem BAT. Wenn die TVP gedacht haben, dass die Umsetzung auf Knopfdruck geht, waren sie verdammt blauäugig. Aber was lange währt, wird hoffentlich endlich gut.
Man muss schon sehr schlechte Erfahrungen mit seinem Arbeitgeber gemacht haben, wenn man meint, für diese Nachzahlung ein Arbeitsgerichtsurteil zu benötigen.

Uns war lange genug bekannt, dass die S-Tabelle und die Überleitung dorthin kommen sollen. Es war weder strittig, noch hätte eine Überleitung zum oder im Januar unsere Personellen Kräfte überfordert -ich spreche nur von den RP´s in Baden-Württemberg- aber es war den zuständigen Referatsleitern und Oberregierungsräten schlicht egal - und ohne Anweiseung arbeiten die IT´ler im LBV nicht.
Deshalb gab es sieben Monate schlicht nicht die technische Möglichkeit der Überleitung. Und ja das nenne ich persönliches Versagen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 04.09.2020 07:35

[/quote]
Wir haben alle Gehälter nachgezahlt + einer AG-Zulage in Höhe von 3% der säumigen Gehälter.
[/quote]

Was genau bedeutet das? Wir sind hier tatsächlich davon ausgegangen, dass wir als Angestellte eine Zulage oder ähnliches erhalten bzw. Verzugszinsen, da wir 8 Monate auf unser Geld gewartet haben. Letztendlich wurde es im August kommentarlos und vollversteuert nachgezahlt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 04.09.2020 07:41
Es besteht auch nun noch die Möglichkeit, vom AG Verzugszinsen zu verlangen - und diese gerichtlich durchzusetzen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 04.09.2020 09:18

Was genau bedeutet das? Wir sind hier tatsächlich davon ausgegangen, dass wir als Angestellte eine Zulage oder ähnliches erhalten bzw. Verzugszinsen, da wir 8 Monate auf unser Geld gewartet haben. Letztendlich wurde es im August kommentarlos und vollversteuert nachgezahlt.

Das bedeutet wir haben eine Arbeitgeberzulage in Höhe von 3% Verzugszinsen gewährt und zwar 7 Monate rückwirkend auf den zu wenig gezahlten Entgeltanteil
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 04.09.2020 09:39
Anspruch bestünde auf 5% über dem Basiszinssatz, im inredestehenden Zeitraum also 4,12%.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 04.09.2020 11:44
Anspruch bestünde auf 5% über dem Basiszinssatz, im inredestehenden Zeitraum also 4,12%.

Mehr als 3% kann ohne Ministeriumsentscheidung aber nicht gewährt werden - das mag ein internes Problem sein, aber wie gesagt: Es interessiert keinen der Entscheidungsträger...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: maverick am 15.09.2020 14:42
Hallo mal wieder,

nachdem mein AG mich im Juli 2020 in die Stufe 4 (EG 11b) hochstufte (vielen Dank für die Hilfe dazu hier im Forum!), bezahlt er mir weiter das Vergleichsentgelt. Mein jetziges Brutto liegt aber überhalb des vorherigen Brutto + Vergleichsentgelt.
Ich gehe davon aus, dass mir mein AG das Vergleichsentgelt fälschlicherweise weiterzahlt, oder?

Gruß Maverick
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 15.09.2020 14:52
Ja, siehe §29e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Sozialarbeiter am 16.09.2020 21:00
Stand in Hamburg:
Fachkräfte im ASD wurden bis 31.12.2019 nach E 10 vergütet. Ab 01.01.2020 werden diese Fachkräfte in der Stadt Hamburg nach S 14 vergütet. Heute ging in Hamburg ein Schreiben von Verdi rum. Hier ein paar Auszüge:

[...] viel bla bla [...]
"Aufgrund der Argumentation von ver.di hat das Personalamt einen Vorschlag erarbeitet: Diejenigen Beschäftigten, die am 31.12.2019 im ASD beschäftigt waren und am 01.01.2020 weiterhin beschäftigt sind und in die Erfahrungsstufen 1 bis 4 übergeleitet wurden, können zum Ausgleich der finanziellen Einbußen eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L erhalten. Die FHH hat für diese Fälle fiktiv für ein Berufsleben von 30 Jahren entstehende Entgeltdifferenzen zwischen E10 und S 14 errechnet. Über die Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L (Differenz zu nächst-höherer Stufe) wird diese Differenz monatlich ausgeglichen (längste Dauer: 75 Monate). Diese Zulage soll zusätzlich zum Tabellen- oder Vergleichsentgelt gezahlt werden. Für diejenigen, die mit der Überleitung in die S 14 Erfahrungsstufe 5 übergeleitet wurden, war eine Lösung in den Durchführungshinweisen der FHH bereits so vorgesehen. Hier gibt es für längstens 60 Monate (fünf Jahre Stufenlaufzeit) diese Zulage. In Erfahrungsstufe 6 bleibt es bei der Lösung über das Vergleichsentgelt zur Entgeltgruppe 10."
[...] viel bla bla [...]
"Die FHH macht die dargestellten Zugeständnisse jedoch nur unter Auflagen: Die Zulage für den/die einzelne Beschäftigte wird nur gezahlt werden, wenn diese/r keine Eingruppierungsklage EG 10/S 15 führt"
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 16.09.2020 21:04
Also klagen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Fleißiger Falter am 21.09.2020 08:06
Guten Morgen, ich habe meine Überleitung als Erzieherin in Berlin bekommen. Ein Witz!
Entgeltgruppe vor der Überleitung E9A Stufe 5, nach der Überleitung S8b Fallgruppe 00 Stufenzuordnung nach §29e TVÜ-L - Stufe 4+. Das Gehalt ist das gleiche geblieben. Erwartet hatte ich Stufe 5.
Woher kommt die Stufe 4+ und wieso gab es keine höhere Einstufung? Ich kann auch das ermittelte Brutto vor und nach der Überleitung von 3868,75 EUR nicht verstehen.
Könnt Ihr helfen und mich aufklären? Vielen Dank!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Sozialarbeiter am 21.09.2020 08:23
Die Stufenlaufzeiten der S Tabelle sind insgesamt 2 Jahre länger als in der E Tabelle. So kann es dazu kommen, dass man wieder eine Stufe zurückgestuft wird (Von 5 auf 4 Beispielsweise oder von 4 auf 3).
Sollte durch dieses Rückstufen ein geringeres Gehalt entstehen, wird ein Vergleichsentgelt gezahlt. Das Gehalt bleibt quasi das Gleiche.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 21.09.2020 16:28
Das Vergleichsentgelt setzt sich aus dem Tabellenentgelt der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe und der bzw. den Entgeltgruppenzulage/n zusammen, die man vor der Überleitung bekommen hat. Maßgebend sind die Beträge, die im Januar 2020 ohne die Überleitung zugestanden hätten.
Titel: Ergänzung NDS: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Eleggua am 28.09.2020 09:22
Heute, 28.09.2020, bekam ich die Gehaltsabrechnung für September 2020 inkl. der darin abgebildeten Umsetzung der S-Tabelle (bin Sozialarbeiter in schulischer Verantwortung in NDS).
Die Umsetzung bringt mir (bisher 9b Stufe 6, nun 11b Stufe 6) monatlich 4.617,55 € brutto, entspricht bei Steuerklasse 1 und 1 voller Kinderfreibetrag 2.639,83 € netto.
Ich habe folglich 263,47 € brutto/126,58 € netto mehr im Monat.
Es gibt eine dementsprechende Nachzahlung ab Januar 2020 in entsprechender Höhe - jedoch keine Verzugszinsen (haben also dem AG ein Darlehen für 9 Monate gegeben).
Wer Ende September keine Nachzahlung/Umsetzung bzgl. S-Tabelle erfährt (NDS), der soll schnellstmöglich das NLBV informieren!
Da das NLBV auf die Übermittlung bestimmter Daten durch die Personalstellen angewiesen ist, die Arbeitnehmer jedoch keine Infos darüber bekommen, ob und wann und wie diese Übermittelung stattgefunden hat, kann es in Einzelfällen sein, dass eine Umsetzung diesbezüglich nicht vorgenommen werden konnte. So die Auskunft vom NLBV.
Besser wäre gewesen, wie in anderen Bundesländern auch geschehen, die Personalstellen hätten die Daten mindestens in Kopie an den Arbeitnehmer geschickt, sodass Fehler bzw. Versäumnisse schnellstmöglich hätten erkannt werden können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 29.10.2020 11:15
Kurze Frage an die Runde.
Meine Frau ist im August 2019 in die Stufe 3 der E8 aufgestiegen.
Nun erfolgte im Oktober 2020 endlich die Überleitung in die S8a Stufe 2.

Gemäß der Zuordnungstabelle ist sie jetzt in der Stufe 2, 3 Jahr.
Da ich das mit der Restzeit nicht ganz verstehe, würde ich gerne wissen, wann der Aufstieg in die Stufe 3 erfolgt.

Vielen Dank vorab.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 11:17
Die Restzeit ist jene Zeit, die kein volles Jahr beträgt und wird angerechnet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 11:37
Die Zuordnungstabelle bezieht sich auf den 01.01.2020. Die Stufe 3 wurde im August 2020 erreicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Maria Sergeeva am 29.10.2020 13:25
Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin seit 8/2011 im öffentlichen Dienst als Erzieherin beschäftigt. Bis zur Überleitung in die S-Tabelle wurde ich im E8 eingruppiert. Meine Elternzeit war von 07.2016-09.2017. nach der Elternzeit bzw. Im September 2018 bekam ich ein Schreiben von der Dienststelle, dass ich E8 Stufe 4 erreicht habe.  Nun gab es 2020 die Überleitung In Tv-L S und ich wurde in die  S8a 3+ ( laut Gehaltsabrechnung) Übergeleitet.  Nun mein Problem : mein Sachbearbeiter sagt mir, dass ich Stufe 4 erst September 2021 erreichen werde, weil es so automatisch berechnet wurde. Ich habe allerdings im Oktober 2020 genau 8 Beschäftigungsjahre ( ohne Elternzeit) erreicht. Genau so viel braucht man ja um in die Stufe 4 S8a zu erreichen. Können Sie mir bitte erklären, warum ich 1 Jahr länger warten soll bis ich die Stufe 4 S8a erreiche? Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus! Bleiben Se gesund! Verzeihen Sie mir den zusätzlichen Stress, bin bloß etwas irritiert und bezweifelt! Mit freundlichen Grüßen! Maria
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 14:39
Wenn du in EG 8 die Stufe 4 im September 2018 erreicht hast und das korrekt berechnet war, hast du in EG S 8a die Stufe 4 im September 2020 erreicht. Ein späteres Erreichen der Stufe 4 würde bedeuten, dass die Stufenlaufzeit im September 2020 noch nicht erfüllt war, z. B. durch eine weitere Elternzeit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 29.10.2020 17:35
Die Zuordnungstabelle bezieht sich auf den 01.01.2020. Die Stufe 3 wurde im August 2020 erreicht.

Auf dem Entgeltnachweis steht folgendes:

Ihrem Entgeltnachweis können Sie Ihre Überleitung in die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst entnehmen. Gemäß § 52 TV-L gelten für die Entgeltgruppen S 3 bis S 18 besondere (längere) Stufenlaufzeiten. (3 Jahre in Stufe 2; 4 Jahre in Stufe 3.
Übersteigt das Vergleichsentgelt das Tabellenentgelt der sich nach Absatz 2 ergebenden Stufe, erhält der/die Beschäftigte so lange das Vergleichsentgelt, bis das jeweils zustehende Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt erreicht bzw. übersteigt. Daher erhalten Sie Entgelt nach der Stufe 2+ bis zum Erreichen der regulären Stufe 3 (bei Vorliegen der Voraussetzung: 01.05.2021 - nach EZ)

Was heißt das nun genau? Woher kommt die Abweichung zu deiner Aussage?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 29.10.2020 17:59
noch ein Zusatz zu meinem vorherigen Post.
Das individuelle Vergleichsentgelt liegt nun genau zwischen dem Tabellenentgelt der Stufe 2 und 3.
Wie errechnet sich das?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 18:16
Das Vergleichsentgelt besteht aus dem bisherigen Tabellenentgelt und ggf. bisher zustehenden Entgeltgruppenzulagen, beides Stand 01.01.2020 fiktiv.

Hat deine Frau seit dem Erreichen der Stufe 3 in der bisherigen Entgeltgruppe irgendwelche Zeiträume, die bei der Stufenlaufzeit nicht mitrechnen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 18:24
Welche Stufe steht aktuell in der Gehaltsmitteilung? Welches Bundesland?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 29.10.2020 21:09
Das Vergleichsentgelt besteht aus dem bisherigen Tabellenentgelt und ggf. bisher zustehenden Entgeltgruppenzulagen, beides Stand 01.01.2020 fiktiv.

Hat deine Frau seit dem Erreichen der Stufe 3 in der bisherigen Entgeltgruppe irgendwelche Zeiträume, die bei der Stufenlaufzeit nicht mitrechnen?


Danke erstmal für deine Antworten.
Nein, seit dem Erreichen der Stufe 3 gab es keine Zeiten, die nicht mitrechnen.

In der Gehaltsmitteilung steht Stufe 2+ (erstmalig jetzt im Oktober, vorher E8 Stufe 3), Bundesland Berlin
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 21:13
Dann kommt die Abweichung zu der Aussage von @Isie durch Unvermögen des AG zustande. Frist zur Korrektur (2 Wochen wären angemessen) setzen, dann Eingruppierungsfeststellungsklage erheben und Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Alternativ kann auch auf die Fristsetzung verzichtet werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 29.10.2020 21:54
@ Spid

Danke für deine knallharte Antwort  ;)

Ich werde die zuständige Person der Personalbuchhaltung erstmal um Erläuterung bitten, wie sie auf das Datum kommen. Vielleicht habe ich ja auch einen Denkfehler dabei.

Je nach Antwort kann ich dann ja immer noch eine Frist zur Korrektur setzen.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 22:57
@ReneD: Ich vermute, dass der Arbeitgeber deiner Frau die Regelung mit den Restmonaten völlig falsch verstanden hat. Deine Frau hatte 5 Restmonate seit dem Stufenaufstieg bis zum 31.12.2019. Deshalb steigt sie nicht nach Ablauf des fehlenden Jahres, also zum 01.01.2021, sondern bereits nach (12 - 5) = 7 Monaten, also zum 01.08.2020 in die Stufe 3. Der Arbeitgeber deiner Frau hat die Restmonate stattdessen aber anscheinend als zusätzlich zu leistende Monate angesehen und zum 01.01.2021 hinzu addiert. Allerdings wäre das dann der 1.6.2021 und nicht der 1.5.2021.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 30.10.2020 09:33
Ich verstehe das mit den Restmonaten irgendwie nicht. Wenn ich am 17.07.2017 eingestellt wurde gemäß alter Tabelle in EG 10, Stufe 1 und dann am 01.01.2020 die Überleitung in die S-Tabelle erfolgte, komme ich dann erst am 17.07.2021 in die Stufe 3, oder muss ich hier Restmonate beachten, da ich ja bereits im Juli dieses Jahres in die Stufe 3 gekommen wäre. Ich hoffe, ihr versteht mich  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 30.10.2020 09:38
Die Restzeiten führen doch erst dazu, daß der individuelle unterjährige Stufenaufstiegszeitpunkt eine Rolle spielt - denn ohne Restzeiten wären alle am 01.01.20 so übergeleitet, daß das jeweilige Jahr der jeweiligen Stufe am 01.01. beginnt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ManuelDessau am 30.10.2020 09:44
Die Restzeiten führen doch erst dazu, daß der individuelle unterjährige Stufenaufstiegszeitpunkt eine Rolle spielt - denn ohne Restzeiten wären alle am 01.01.20 so übergeleitet, daß das jeweilige Jahr der jeweiligen Stufe am 01.01. beginnt.

Danke für die schnelle Antwort. Dann erfolgt der Aufstieg also erst im Juli des nächsten Jahres.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Maria Sergeeva am 30.10.2020 11:44
Hallo!Ich bin seit 8/2011 im öffentlichen Dienst als Erzieherin ( Berlin) beschäftigt.. Bis zur Überleitung in die S-Tabelle wurde ich im E8 eingruppiert. Meine Elternzeit war von 07.2016-09.2017. nach der Elternzeit bzw. Im September 2018 bekam ich ein Schreiben von der Dienststelle, dass ich E8 Stufe 4 erreicht habe.  Nun gab es 2020 die Überleitung In Tv-L S und ich wurde in die  S8a 3+ ( laut Gehaltsabrechnung) Übergeleitet.  Nun mein Problem : mein Sachbearbeiter sagt mir, dass ich Stufe 4 erst September 2021 erreichen werde, weil es so automatisch berechnet wurde. Ich habe allerdings im Oktober 2020 genau 8 Beschäftigungsjahre ( ohne Elternzeit) erreicht. Genau so viel braucht man ja um in die Stufe 4 S8a zu erreichen. Kann man mir bitte erklären, warum ich 1 Jahr länger warten soll bis ich die Stufe 4 S8a erreiche? Mit  freundlichen Grüßen! Maria
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 30.10.2020 12:14
Wenn Du im September 18 in E8/4 gekommen bist, warst Du im Überleitungszeitpunkt in Stufe 4 2. Jahr und warst in S8a/3 4. Jahr übergeleitet und bist somit seit September 2020 in S8a/4.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 30.10.2020 12:36
Wenn du in EG 8 die Stufe 4 im September 2018 erreicht hast und das korrekt berechnet war, hast du in EG S 8a die Stufe 4 im September 2020 erreicht. Ein späteres Erreichen der Stufe 4 würde bedeuten, dass die Stufenlaufzeit im September 2020 noch nicht erfüllt war, z. B. durch eine weitere Elternzeit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 04.11.2020 07:06
@ReneD:
Gibt es was Neues zum Stufenaufstieg deiner Frau?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Bewährung am 10.11.2020 11:26
Bewährungshelfer - Überleitung in S-Tabelle bedeutet schlechtere Bezahlung

Bewährungshelfer wurden bei der letzten Tarifrunde in S15 eingruppiert. Ein Vergleichsentgelt im Januar 2020 sollte eine Schlechterstellung verhindern. Dies bewahrt die Kollegen jedoch nicht vor einer Schlechterstellung infolge eines verzögerten Stufenaufstiegs, der mit der Überleitung in den TVL-S ebenfalls verbunden ist.

Der verzögerte Stufenaufstieg im TVL-S (3 statt 2 Jahre in Stufe 2, 4 statt 3 Jahre in Stufe 3) bedeutet für die Bewährungshelfer einen verzögerten Stufenaufstieg in Summe von 2 Jahren. Dies führt letztlich über die Jahre betrachtet zu einer Schlechterbezahlung im TVL-S. Die Differenz (alle Jahresgehälter zusammengerechnet) beträgt nach 11 Erfahrungsjahren knapp 11.000 € (!)
Bewährungshelfer, die zwischen 7 und 21 Dienstjahre beschäftigt sind, sind von diesem Negativ-Effekt betroffen und erhalten weniger Geld als sie es bei einem Verbleib im TVL EG 10 verdient hätten.

Ein Überblick verschafft folgende Tabelle ganz gut: web.xlsx (https://www.file-upload.net/download-14356565/web.xlsx.html)


Mir ist völlig unverständlich, dass dies die Tarifparteien nicht überschaut haben und entsprechend bei der Stufenüberführung reagiert haben.

Aus meiner Sicht sollte hier spätestens bei der nächsten Tarufrunde reagiert werden und die Bewährungshelfer mindestens in die S16 eingruppiert werden und das nicht nur aufgrund Ihrer anspruchsvollen Arbeit, sondern in erster Linie, um den oben genannten Fehler auszubessern!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 10.11.2020 11:36
Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, daß der Effekt ungewollt ist?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 10.11.2020 11:44
Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Sozialarbeiter am 10.11.2020 14:46
Bewährungshelfer - Überleitung in S-Tabelle bedeutet schlechtere Bezahlung

Bewährungshelfer wurden bei der letzten Tarifrunde in S15 eingruppiert. Ein Vergleichsentgelt im Januar 2020 sollte eine Schlechterstellung verhindern. Dies bewahrt die Kollegen jedoch nicht vor einer Schlechterstellung infolge eines verzögerten Stufenaufstiegs, der mit der Überleitung in den TVL-S ebenfalls verbunden ist.

Der verzögerte Stufenaufstieg im TVL-S (3 statt 2 Jahre in Stufe 2, 4 statt 3 Jahre in Stufe 3) bedeutet für die Bewährungshelfer einen verzögerten Stufenaufstieg in Summe von 2 Jahren. Dies führt letztlich über die Jahre betrachtet zu einer Schlechterbezahlung im TVL-S. Die Differenz (alle Jahresgehälter zusammengerechnet) beträgt nach 11 Erfahrungsjahren knapp 11.000 € (!)
Bewährungshelfer, die zwischen 7 und 21 Dienstjahre beschäftigt sind, sind von diesem Negativ-Effekt betroffen und erhalten weniger Geld als sie es bei einem Verbleib im TVL EG 10 verdient hätten.

Ein Überblick verschafft folgende Tabelle ganz gut: web.xlsx (https://www.file-upload.net/download-14356565/web.xlsx.html)


Mir ist völlig unverständlich, dass dies die Tarifparteien nicht überschaut haben und entsprechend bei der Stufenüberführung reagiert haben.

Aus meiner Sicht sollte hier spätestens bei der nächsten Tarufrunde reagiert werden und die Bewährungshelfer mindestens in die S16 eingruppiert werden und das nicht nur aufgrund Ihrer anspruchsvollen Arbeit, sondern in erster Linie, um den oben genannten Fehler auszubessern!

Jup, ist kacke. ASDler in Hamburg erhalten an Vergütung anstelle von E10 sogar nur noch S14. Bei S15 läuft man zumindest nach 21 Jahren ins Plus im Gegensatz zur E10 Bei der S14 läuft man nie ins Plus.
Habt ihr da bei eurem Personalamt und der Gewerkschaft entsprechend Stunk gemacht? Man kann ja zusätzlich zum Vergleichsentgelt auch noch eine Zulage gemäß § 16 Abs. 5 TVL vereinbaren, um besagte Verlust zumindest für das Bestandspersonal aufzufangen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Zinc am 10.11.2020 17:21
Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?

Wo hast du denn den Quatsch her?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Jockel am 11.11.2020 09:30
Ich verstehe ja, dass manche Mitbürger meinen, es gäbe irgendwelche Ansprüche finanzieller Art aus ausstehenden Stufenaufsteigen bzw. Summen in Stufen der Entgelttabelle, die noch nicht erreicht sind.

Dem ist aber nicht so.

Insofern "verliert" man auch nix.

Die Tarifvertragsparteien könnten die Entgelttabellen sogar um 25% kürzen. Wäre dann so.

Gleiches gilt für den ASD in Hamburg. E 10 war vermutlich (bei den meisten Betroffenen) nicht tarifgerecht, sondern eine "praktische Lösung". S14 ist (bei den meisten Betroffenen) tarifgerecht für den Job. Die Kohle, die es jetzt oben drauf gibt, ist Goodwill und dient der Befriedung. Wer vorher "zu viel" bekam, der sollte besser nicht sooo laut rumjammern, es könnte nämlich ein Lernprozess beim AG einsetzen, besser keine Geschenke zu verteilen, wenn hinterher keine Ruhe einkehrt. Wenn ohnehin Viele jammern, kann er das auch billiger haben. :-) 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 11.11.2020 09:43
Beim ASD hat die FHH sich selber ins Knie geschossen, indem entsprechende Tätigkeiten behauptet worden sind - und wenn sich diese nicht geändert haben...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Novus am 11.11.2020 12:15
Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?

Wo hast du denn den Quatsch her?

Der "Quatsch" stammt aus dem Finanzministerium :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 11.11.2020 22:10
@ReneD:
Gibt es was Neues zum Stufenaufstieg deiner Frau?

@Isie

sorry für die späte Rückmeldung. Habe bisher zweimal versucht, von der zuständigen Personalbuchhaltung die Info zu bekommen, wie sich der angegebene Zeitpunkt des Stufenaufstiegs berechnet. Eine Antwort steht aber noch aus. Die Buchhaltung ist derzeit auch nur per E-Mail erreichbar.
Eine Kollegin meiner Frau hat auch schon angemerkt, dass sie den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich wohlgemerkt um einen der größten Kitaträger Berlins. Ich hoffe, dass da nicht systematisch was falsch läuft.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: ReneD am 19.11.2020 20:49
@ReneD:
Gibt es was Neues zum Stufenaufstieg deiner Frau?

@Isie

sorry für die späte Rückmeldung. Habe bisher zweimal versucht, von der zuständigen Personalbuchhaltung die Info zu bekommen, wie sich der angegebene Zeitpunkt des Stufenaufstiegs berechnet. Eine Antwort steht aber noch aus. Die Buchhaltung ist derzeit auch nur per E-Mail erreichbar.
Eine Kollegin meiner Frau hat auch schon angemerkt, dass sie den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich wohlgemerkt um einen der größten Kitaträger Berlins. Ich hoffe, dass da nicht systematisch was falsch läuft.

Haben jetzt endlich eine Rückmeldung zur Einstufung erhalten. Die Infos hier im Forum waren richtig,
meine Frau ist bereits im August 2020 aufgestiegen. Wird nun alles nachverrechnet.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 19.11.2020 21:33
Danke, dass du berichtet hast, wie es nun ausgegangen ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: AV am 14.01.2021 13:48
Hallo liebe Forumsteilnehemer,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich bin seit genau 4 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Ich wurde am 01.01.2017 in der E10 Erfahrungsstufe 4 eingestellt.
Im E 10 betrug die Stufenlaufzeit in der 4 4 Jahre und so ist es ja auch in der neuen S- Tabelle.
Dann müsste ich doch ab 01.01.2021 in die Erfahrungsstufe 5 wechseln.

Da ich beim aktuellen Arbeitgeber die Erfahrungsstufen 2 und 3 gar nicht durchlaufen habe, kann dieser Arbeitgeber doch nicht verlangen, dass ich nun 6 Jahre in der Erfahrungsstufe 4 verbleibe.

Ist da jemand fundiert anderer Meinung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 14.01.2021 13:57
Die Stufenzuordnung und Anrechnung von Restmonaten auf die Stufenlaufzeit richtet sich für zum 01.01.2020 in die S-Tabelle übergeleitete Beschäftigte ausschließlich nach der maßgebenden Überleitungstabelle in § 29e TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: sozijus am 05.02.2021 10:36
In NRW gibt es Neuigkeiten. Anscheinend hat der AG gemerkt, dass er Mist gebaut hat und hat Kontakt zum LBV aufgenommen. Jetzt soll rückwirkend S15 gezahlt werden, dieser Prozess soll bis Mitte 2021 abgeschlossen sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Schuso am 11.02.2021 10:26
Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu meiner Stufenlaufzeit:

Seit März 2017 bin ich beim Land als Schulsozialarbeiter tätig. Eingruppiert wurde ich in Erfahrungsstufe 4.
Aufgrund der verlängerten Stufenlaufzeiten soll ich nun laut meiner Gehaltsmitteilung erst zum 01.04.2023 die Stufe 5 erreichen (statt zum 01.04.2021). Die Dienststelle begründet es damit, dass bei mir der fiktive Einstellungstermin 01.04.2011 hinterlegt sei.

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber, Jugendamt eines Landkreises, habe ich bereits 3 Jahre die Stufe 2 sowie 4 Jahre die Stufe 3 durchlaufen (TVöD SuE). Dieses will die Dienststelle bei der Stufenlaufzeit nicht berücksichtigen.

Weiß jemand, wie die Rechtsprechung hierzu ist?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 11.02.2021 10:37
Dazu bedarf es keiner Rechtsprechung, §52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L: „ 1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit)“
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Schuso am 11.02.2021 10:45
Das heißt, es ist richtig, dass sich meine Stufenlaufzeit um zwei Jahre erhöht hat?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 11.02.2021 10:47
Weder wäre das die Folge noch ließe sich derlei aus meiner Antwort schließen noch wäre danach gefragt gewesen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 11.02.2021 10:47
Kann es hier ein, dass dies eine Folge der Überleitung in die neue Entgeltordnung SuE zum 1.1.20 ist?
Um hier eine Aussage treffen zu können, müsste man wissen, wann die Einstufung un die Stufe war und um welche Entgeltgruppe es sich vor dem 1.1.20 gehandelt hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Schuso am 11.02.2021 10:54
@ McOldie: Genau, ab 01.04.17 war ich in TV L 9, ab 01.01.20 in TV L S 11 b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Spid am 11.02.2021 10:58
Die Vorbringung ist unvollständig. Zwischenzeitlich muß eine weitere Überleitung stattgefunden haben, da es ab dem 01.01.19 keine E9 mehr gab.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 11.02.2021 11:26
Sie waren am 31. Dezember 2019 in EG 9b Fallgruppe 2 eingruppiert, In der Stufe 4 der EG 9b  haben Sie am 31.12.2019 drei Jahre und 9 Monate zurückgelegt, d.h. Sie befanden sich zum Zeitpunkt der Überleitung im 4 Jahr.

Die Stufenzuordnung zum 1.1.2020  richtet sich nach einer in § 29e Absatz 2 Satz 1 TVÜ-Länder enthaltenen Tabelle. siehe hier: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TV%C3%9C-L_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10__VT.pdf

Aus der Zeile „4 / 3 / R > 4/ 1 / R“  dieser Tabelle ergibt sich am 1.1.2020 eine Zuordnung zur Stufe 4 im ersten Jahr unter Mitnahme weiterer 9 Monate als Restzeit. Die vierjährige Stufenlaufzeit in der Stufe 4 wird dann nach drei Jahren und 3 Monaten am 31.3.2023 absolviert haben.

Die Überleitung ihres Arbeitgebers ist also korrekt.
Die Veränderung in den Stufenlaufzeiten und die Umrechnung bei der Überleitung war so von den Tarifvertragsparteien gewollt (damit sollten vermutlich die Verbesserungen durch die neuen Eingruppierungen etwas abgemildert werden).
Aber trotzdem hat es zum 1.1.2020 bei Ihnen eine gute Entgelterhöhung gegeben (bei Vollbeschäftigung ca. 200 Euro)


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Schuso am 11.02.2021 11:56
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Beitrag von: Isie am 11.02.2021 15:19
Am 31.12.2019 befandest du dich fiktiv seit 2 Jahren und 9 Monaten in EG 9b Stufe 4, warst also im 3. Jahr der Stufe 4. Die Zuordnung im Rahmen der Überleitung, wie McOldie sie beschrieben hat, ist aber korrekt, da die Überleitungstabelle auf das Jahr innerhalb der Stufe abstellt, in dem man sich befindet.