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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Archivsekretärin am 17.02.2022 07:24

Titel: [BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 17.02.2022 07:24
Hallo ihr Lieben,

wollte mal eure Meinung zum 4-Säulen-Programm hören: glaubt ihr, dass es gerade im mittleren Dienst jetzt einen Beförderungsstop gibt weil die Ministerien erst abwarten wollen?
Und ich wäre auch so über Meinungen und Informationen zum Thema dankbar. Beim allgemeinen Thema zum Gesetzesbeschluss kommt man ja kaum mit Lesen hinterher  :o
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PhRTurtle am 21.02.2022 08:16
Zur Beförderung im mittleren Dienst kann man nur mutmaßen. Wenn eine Beförderung z.Bsp von A8 auf A9 sowieso ansteht warum sollte man damit warten ? Die wird ja vermutlich nicht betroffen sein vom neuen Gesetz im Herbst. Beförderungen vom Eingangsamt nach oben, werden ja per Gesetz vermutlich automatisch stattfinden im Herbst, da könnte man also jetzt noch ein paar Monate sparen, sollte eine Beförderunge vorher angedacht gewesen sein.
Prinzipiell werden ja laut dem bisherigen Plan auch die unteren Stufen (1 und 2) gestrichen in einigen Besoldungsgruppen.

Zum 4 Säulen Modell allgemein:
Die (erneute-)Verbesserung der Beihilfe/ Rücknahme der Verschlechterung ist natürlich gut.  Aber Verfassungskonform ist das vermutlich so noch nicht.  Das Gefüge innerhalb der Laufbahnen wird gestaucht, die Ausdifferenzierung nimmt ab.  Der höhere Dienst wird gar nicht mitgenommen was das Abstandsgebot auch verletzt. Begründet wird auch hier aus "Finanzieller Sicht für den Haushalt" eine solche Begründung wurde in den Urteilen die im "Großen Thread" so genannt wurden ja auch als nicht statthaft eingestuft, wenn ich das richtig im Kopf habe.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hallo1188 am 21.02.2022 12:21
Hallo. Verstehe ich das richtig dass praktisch alle Beamte des mittleren Dienstes bis zum Herbst "befördert "werden sollen. Also 8 zu 9 und 9 zu 10 und 9z zu 10z.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PhRTurtle am 21.02.2022 16:09
Meine Interpretation:
Also das Eingangsamt im mittleren Dienst soll angehoben werden
"Anhebung.... Eingangsamts mittlerer Dienst von A 7 nach A 8. "
Daraus müsste automatisch eine Beförderung für alle im Eingangsamt stattfinden.

"Die derzeitige Stellenstruktur soll durch Hebungen von A 8 nach A 9 abgebildet werden.:"
Das dient vermutlich dem sozialen Frieden derer die bisher befördert wurden auf A8 und den Kollegen neiden die das jetzt geschenkt bekommen. Deshalb werden die nochmal ein Station weiter befördert.

"Anhebung des Endamts des mittleren Dienstes von A 9 nach A 10 bzw. A 9 Z nach A 10 Z."
Hier muss nicht zwingend befördert werden. Nur wird als letztes mögliches Beförderungsamt im mittleren Dienst jetzt A 10 / A10z definiert. Was zumindest die Möglichkeit für A9 bietet irgendwann nochmal regulär befördert zu werden.

Und zum zeitlichen Rahmen: Bisher gibt es noch keinen Gesetzentwurf. Selbst wenn der bis zum Herbst beschlossen würde ist noch nicht klar wann er den vollzogen wird /in Kraft tritt. Bisher ist der Plan ja im gleichen Gesetz auch die Übernahme der TV-L Ergebnisse zu regeln. Das tritt ja bisher erst zum 1.12.2022 in Kraft.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 22.02.2022 13:04
Also wenn von A8 auf A9 "geschoben" wird und meine Dienststelle wartet, bis ich auf A8 geschoben werde, finde ich das schon ein starkes Stück!

Ich wurde 2017 mit A6 verbeamtet und 2019 auf A7 befördert (ein paar Monate bevor das Eingangsamt ohnehin angehoben wurde). Wenn ich jetzt nur hoch "geschoben" werde, tingle ich ja seit 5 Jahren im Eingangsamt rum. Das ist zwar mehr Geld aber keine wirkliche Beförderung im eigentlichen Sinne. Da ich aber mehr als genug Aufgaben seitdem übernommen habe, würde ich gerne dagegen vorgehen. Wie mache ich das? Einspruch, Anwalt? Hat da jemand einen Rat?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 22.02.2022 13:19
Gegen was möchtest du vorgehen?

Du hast prinzipiell kein Recht auf Beförderung.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 22.02.2022 13:26
Kein Recht auf Beförderung aber die Praxis, die in meinem Fall angewendet werden würde, kann auch nicht richtig sein. Auf jeden Fall würde ich die zusätzlichen Arbeiten wieder abgeben und nur noch strikt arbeiten, wofür ich ursprünglich eingestellt und später verbeamtet wurde. Und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt würde ich trotzdem vereinbaren wollen.
Auch wenn man kein Recht auf Beförderung hat, muss man sich doch nicht alles gefallen lassen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PhRTurtle am 22.02.2022 13:28
Für die Zunahme an Erfahrung und Kompetenzen gibt es ja innerhalb der Ämter die Erfahrungsstufen die völlig automatisch nach Jahren getaktet kommen.
Ob dir der Dienstherr ein neues Amt überträgt kann ja von sehr vielen Faktoren abhängen. Wie mein Vorredner schon schrieb gibt es kein Anrecht auf Beförderung. Selbst wenn man unter anderem eine Tätigkeit ausübt die formal einem höheren Amt zugeordnet wäre, ist das allein erstmal kein Anspruch.
Leider. Da unterscheidet sich das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherr nun mal von dem zwischen Angestellten und Arbeitgebern.
Deinen Frust kann ich voll nachvollziehen. Vor allem als jemand aus dem höheren Dienst der bisher ja völlig unbeachtet bleibt im 4 Säulen Modell.
Ein Widerspruch gegen die Alimentation lohnt sich denke ich sowieso. Wenn du klagst könntest du evtl auch der Präzedenzfall sein der für alle anderen gleich aufdeckt dass auch das 4-Säulenmodell nicht verfassungskonform ist. Auf jeden Fall viel Erfolg !
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 22.02.2022 13:34
Ja gut, dass der höhere Dienst vom 4-Säulen-Modell ausgeschlossen ist, ist ja auch schon ein dickes Ding an sich.

Für mich bleibt dann halt die Konsequenz, mich woanders hin zu bewerben. Stellen gibt es genug, die meisten auch besser eingruppiert.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Rheini am 22.02.2022 15:58
........ Ein Widerspruch gegen die Alimentation lohnt sich denke ich sowieso. Wenn du klagst könntest du evtl auch der Präzedenzfall sein der für alle anderen gleich aufdeckt dass auch das 4-Säulenmodell nicht verfassungskonform ist. Auf jeden Fall viel Erfolg !

Es würde mich wundern wenn bei einer so grundlegenden Sache, keine Klagen eingelegt werden. Und zwar gegen alles und jeden .....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hallo1188 am 28.02.2022 09:14
Das Finanzministerium legte am
14. Februar 2022 den Ressortentwurf
zum Vier-Säulen-Modell
und zur Besoldungsanpassung
2022 vor. Alle aktuell im
mittleren Dienst befindlichen
Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen
(POM aufwärts) sollen zum
1. Dezember 2022 in ein höheres
Amt übergeführt werden. Im
mittleren Dienst soll es einen
„Ersten Polizeihauptmeister“ in
der Besoldungsgruppe A10 geben.
Für den „Ersten Polizeihauptmeister“
ist eine Zulage in
Höhe von ca. 155 Euro vorgesehen.
Nach aktuellen Einschätzungen
werden alle Überleitungen
zum 1. Dezember 2022 auch
sofort ruhegehaltfähig. Es wird
eine neue Besoldungstabelle
geben, mit neuen Zeiten in den
Erfahrungsstufen. Auch der Familienzuschlag
wird für Beamte/
Beamtinnen mit einem und
mehr Kindern erhöht. Ebenso
gibt es Planungen im Beihilferecht
und im Versorgungsrecht.
Insgesamt sollen im öffentlichen
Dienst mehr als 30 000
Beamte/Beamtinnen in ein höheres
Amt übergeleitet werden.
Das Gesetzgebungspaket umfasst
182 Seiten und wird aktuell
aufgearbeitet. Die DPolG
kann bis zum 3. März 2022 dazu
vorab Stellung nehmen.
Nachdem aktuell (noch) keine
Verbesserungen in den Besoldungsämtern
ab A 10 vorgesehen
sind, ist die DPolG bereits in
Verhandlungen und Gesprächen
für Verbesserungen im gehobenen
und höheren Dienst.

aktuell letzte Seite des Polizeispiegels März 2022 -Dpolg
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: bendosg am 28.02.2022 16:01
Kommt man irgendwie an den Ressortentwurf? Mich würde der Bereich Justiz interessieren (falls das Dokument überhaupt nach Bereichen aufgeteilt ist). Außerdem würde mich interessieren, wie die Nachzahlungen abgehandelt werden sollen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SpeedyG am 28.02.2022 17:01
Fällt dann das Eingangsamt vom gehobenen Dienst von A9 auf A10 und man wird automatisch befördert?
Gibt es für den gehobenen Dienst auch einen Entwurf wie den oben genannten für den mittleren Dienst?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 28.02.2022 22:23
Da ist vom Abstandsgebot zu 99,99 Prozent nicht verfassungsgemäß und wird denen um die Ohren fliegen.
Widerspruch einlegen und notfalls klagen


Auf Interessenverbände wie den Beamtenbund kann man sich nicht verlassen, da diese nichts tun.
Eine Schande.
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Beitrag von: Archivsekretärin am 01.03.2022 07:43
@bendosg
Ich glaube, einen richtigen Entwurf im Detail gibt es noch nicht. Aber auf den Infoseiten des Beamtenbundes steht, dass es im März im Landtag losgehen soll.

@SpeedyG So wie ich das verstanden habe, wohl schon. Aber ich denke, wir müssen warten, bis das Finanzministerium die Details veröffentlicht
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: bendosg am 01.03.2022 15:32
@bendosg
Ich glaube, einen richtigen Entwurf im Detail gibt es noch nicht. Aber auf den Infoseiten des Beamtenbundes steht, dass es im März im Landtag losgehen soll.

@SpeedyG So wie ich das verstanden habe, wohl schon. Aber ich denke, wir müssen warten, bis das Finanzministerium die Details veröffentlicht

So wie ich das sehe und den Kommentar von hallo1188 verstehe, gibt es einen Entwurf. Es wird dort ja sogar die Seitenanzahl genannt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 02.03.2022 08:24
Ich habe jetzt einfach schnell ne E-Mail an meinen Abgeordneten im Landtag geschickt. Der gute Mann ist auch gleichzeitig Mitglied des Finanzausschusses.

Sobald ich eine verwehrtbare Antwort bekommen habe, sag ich hier Bescheid
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hallo1188 am 03.03.2022 11:48
In meinem Bericht steht dass erst bis heute die Vorlage von der Gewerkschaft liegt, dh die beraten und schreiben was dazu , müssen wir halt abwarten.
@Archivsekretärin: das ist wohl der Beste und Schnellste Weg das zu klären. Ich hoffe due bekommst zeitnah Antwort
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 04.03.2022 20:46
Hallo,

mit diesem Eintrag möchte ich mal meinen Einstand geben. Bislang wird viel über das Land gesprochen, aber es gibt ja auch Beamte bei Kommunen.

Verdi reagiert jetzt im Feuerwehrbereich auf den Referentenentwurf und geht da auch auf einige Details ein:

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++2501bb62-9b0f-11ec-8502-001a4a160111 (https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++2501bb62-9b0f-11ec-8502-001a4a160111)

Für mich persönlich im mD mit kleiner Familie ist das 4 Säulen Modell ein Segen, allerdings sehe ich auch - wenn auch bedingt - die Probleme, die durch die Abstandsverringerung zum gD/hD entstehen.

Den Lösungsansatz von verdi verstehe ich nicht ganz, er verlagert das Problem ja nur eine Stufe nach oben.

Schönen Abend!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 04.03.2022 21:19
Lasst euch nicht an der Nase herumführen.
Laut anderen Threads ist der Fehlbetrag in Bw mind
 26 Prozent,ca. 11.000 Euro im Jahr netto in der untersten Besoldungsgruppe.
Damit bleibt es sogar für die unteren Besoldungsgruppen verfassungswidrig, ganz zu schweigen von der höheren.
Widerspruch zwingend notwendig.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 23.03.2022 16:19
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1234_D.pdf

Ich hoffe, der Link funktioniert. Es scheint sich was zu tun, auch wenn es frustrierend bleibt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: blackrocket am 24.03.2022 14:58
Die Empörung, dass der hD nicht bedacht wird, verstehe ich nicht!!! Die Reform 2014 war doch eine Reform f d hD.
Wieviel waren vor der Reform in B besoldet. Vielleicht 4-6. Jetzt sind es mind. 26!!! Also mein Mitleid hält sich in Grenzen!

Ich denke jedoch dass sich dieses Auslassen des geh. D und hD nicht halten lassen wird. Gleichheitsgrundsatz!!!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: clarion am 25.03.2022 06:42
Ein Beamter im mD mit 4 Kinder bekommt sehr viel mehr Geld, während bei gD und hD bei 3 und mehr Kindern ein ganz mageres Sümmchen mehr bezahlt wird. Für den mD ist das ausgesprochen erfreulich , aber das führt zur Ämtereinebnung. Inwiefern hätte der gD und hD etwas davon, wenn einige wenige nun eine B Besoldung bekommen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 25.03.2022 08:13
Eigentlich hatte ich es so verstanden, dass das 3. und weitere Kind generell auf 750 Euro angehoben wird - für mD/gD/hD. Dazu gibt es einen Erhöhungsbetrag von max. 50 Euro, den bekommt der hD dann nicht.

Quelle Verdi:

Zitat
Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge

Die kinderbezogenen Zuschläge werden für das erste und zweite Kind auf 138,84 € für das dritte und jedes weitere Kind auf 750.44 € erhöht.

Darüber hinaus wird zu den kinderbezogene Zuschlägen ein weiterer Zuschlag = Erhöhungsbetrag gewährt. Dieser Erhöhungsbetrag ist abhängig von der Besoldungsgruppe. Hiervon profitieren schwerpunktmäßig die niedrigeren Besoldungsämter.
Dies bedeute insbesondere für Familien mit drei und mehr Kindern eine deutliche Besoldungserhöhung.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: WasDennNun am 25.03.2022 08:16
Es steht doch außer Frage, dass jeder ab dem Kind 3 eine Zulage zu erhalten hat, die ihn Netto nicht schlechter stellt als den Kollegen mit 2 Kinder.
So sieht es das BVerG und daraus ergibt sich naturgemäß, dass der A6er weniger Brutto Kinderzulage ab Kind 3 zu erhalten hat, als der A16er oder Bx oder Ry.

Das ist so simple wie deutlich und im Kern auch sehr einfach berechenbar, wenn die Parameter zur Berechnung der Bedürfnisse der Kinder klar sind!

Es ist einfach beschämend wie asozial da die Politiker sind oder aber simple Zusammenhänge nicht verstehen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 09.05.2022 12:20
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf (https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 09.05.2022 22:00
Ab A14 geht man also leer aus?
Ist hier das Abstandsgebot eingehalten?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: clarion am 09.05.2022 23:30
Hallo,

Den Beamtenfamilien sei es gegönnt. Bei kinderreichen Familien  machen die Zuschläge dann wesentliche Gehaltsbestandteile aus, Amtsangemessen ist das dann ja auch nicht gerade.

Das wird zu Neiddebatte in den Ämtern führen,  in denen TB neben Beamte arbeiten, teilweise sogar die gleichen Arbeiten verrichten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 10.05.2022 07:24
@Neuer12
hab irgendwo gelesen, dass es eben nicht eingehalten wird. Das wird bestimmt auch das Bundesverfassungsgericht irgendwann entscheiden und schwubdiwub ehe du dich versiehst, wird es 10 Jahre später auch korrigiert  :P.

Da ich persönlich als A7 auch prozentuale Erhöhungen für nicht fair halte, hält sich für A14er auch mein Mitleid in Grenzen. Mehr Geld gönne ich trotzdem aber jedem.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 10.05.2022 07:36
Da ich persönlich als A7 auch prozentuale Erhöhungen für nicht fair halte, hält sich für A14er auch mein Mitleid in Grenzen.

Und deshalb bist du halt nur A7...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 10.05.2022 07:59
Ab A14 geht man also leer aus?
Ist hier das Abstandsgebot eingehalten?

A14 0-1 Kind geht leer aus bis auf die Pension, oder? 2. Kind bedeutete Beihilfeerhöhung, 3. Kind bedeutet Zuschlag erhöhung.
Das Abstandsgebot bezieht sich ja auf die Grundgehälter, der Gesetzesentwurf behauptet jedenfalls, dies sei noch eingehalten (S. 81/82).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.05.2022 08:15
@Neuer12
hab irgendwo gelesen, dass es eben nicht eingehalten wird. Das wird bestimmt auch das Bundesverfassungsgericht irgendwann entscheiden und schwubdiwub ehe du dich versiehst, wird es 10 Jahre später auch korrigiert  :P.

Da ich persönlich als A7 auch prozentuale Erhöhungen für nicht fair halte, hält sich für A14er auch mein Mitleid in Grenzen. Mehr Geld gönne ich trotzdem aber jedem.

Ob die aktuelle rechtliche Regelung verfassungskonform ist, hängt immer von ihrer jeweiligen Formulierung ab, also in welchen Regelungsbereich sie wie eingreifen will und ob sie den Eingriff sachgerecht begründet. Dabei muss sie im Konzert der weiteren rechtlichen Regelungen betrachtet werden, in das sie eingepasst ist. Da die rechtliche Regelung in ein Konzert materiell vielfach unzureichender rechtlicher Regelungen eingepasst wird, die darüber hinaus wiederholt nicht sachgerecht begründet sind, kann sie als solche keinen Bestand haben. Da sich das Bundesverfassungsgericht in der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung neben der materiellen Dimension insbesondere auch - jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit - mit der prozeduralen beschäftigen wird, wird es - jedenfalls sofern die noch zu verabschiedende rechtliche Regelung zeitnah beklagt wird - nicht mehr zehn Jahre dauern, bis sie vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet wird.

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird sich das Bundesverfassungsgericht - so vermute ich - in der anstehenden Entscheidungsbegründung so äußern, dass der verfassungswidrige Gehalt der in den letzten beiden Jahren vielfach kreativ zutage getretenen Neuregelungen ersichtlich wird. Wenn dem so wäre, würde es die prozeduralen (Begründungs-)Pflichten des Gesetzgebers weiter konkretisieren. Ob die Besoldungsgesetzgeber das dann in der kommenden Zeit berücksichtigen werden, ist eine andere Frage. Die Länge der Verfahrensdauer liegt kaum in der Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts, das mit jeder weiteren Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums, über den der Gesetzgeber nicht nur in der Besoldungsgesetzgebung verfügt, verfassungsrechtliches Neuland betritt - und das nun in der aktuellen Entscheidung mit dem Blick auf das Feld der prozeduralen Bedingungen, das zwischen dem ersten und zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren stark umstritten warund bislang weiterhin ist.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Kingrakadabra am 11.05.2022 10:58
Guten Morgen,

das ist (momentan) wsl. nur für BaWü geplant?

VG
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hallo1188 am 13.05.2022 06:28
Hallo in die Runde,
hat jemand herauslesen können wie es sich mit der Dienstaltersstufe verhält, dh. die neueinstufung in die Erfahrungsstufen??
danke
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 13.05.2022 07:59
Guten Morgen,

wenn ich das richtig verstehe, wird man eben um die 2 Stufen versetzt. Die bisherigen Erfahrungszeit soll angerechnet werden.

Die Gewerkschaften schrieben ja, das sich daraus für fast alle eine Verbesserung ergibt. Das ist mir jetzt noch nicht klar, wie das passieren soll - wenn ich mal von mir ausgehe: ich war bislang Stufe 8 und bin dann Neu-6. Wenn man rein von der Laufzeit ausgeht, müsste ich eigentlich in Neu-7 landen.

Neu: Stufe 1-6 hat je 3 Jahre Laufzeit, Stufe 7 bis 10 haben je 4 Jahre.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 13.05.2022 16:21
Guten Morgen,

wenn ich das richtig verstehe, wird man eben um die 2 Stufen versetzt. Die bisherigen Erfahrungszeit soll angerechnet werden.

Die Gewerkschaften schrieben ja, das sich daraus für fast alle eine Verbesserung ergibt. Das ist mir jetzt noch nicht klar, wie das passieren soll - wenn ich mal von mir ausgehe: ich war bislang Stufe 8 und bin dann Neu-6. Wenn man rein von der Laufzeit ausgeht, müsste ich eigentlich in Neu-7 landen.

Neu: Stufe 1-6 hat je 3 Jahre Laufzeit, Stufe 7 bis 10 haben je 4 Jahre.

Ich glaube, man geht eben nicht von der bisherigen Erfahrung in Jahren aus, sondern die noch zu leistenden Jahre bis in die Endstufe bleibt gleich. Aber ich sehe nur Augenwischerei. Die Besoldungsgruppen, die überhaupt in 1 anfangen würden, entfallen doch, und die, die in 2 gestartet hätten, starten jetzt in 3, was zunächst nett ist. Aber Stufe 3 und 4 zu durchlaufen, dauert jetzt jeweils 1 Jahr länger, also dauert es insgesamt wieder genau so lange, bis man Stufe 5 ist. Nur ist man am Anfang eben nicht unteralimentiert.
Irgendwann starten halt alle in Stufe 9, und der Aufstieg zu Stufe 10 dauert 30 Jahre. Problem gelöst...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: HansDampf123 am 18.05.2022 17:40
Guten Abend,

Da ich leider bisher nicht in den Genuss kam den Gesetzentwurf irgendwo einzusehen, und die Informationen nur Häppchenweise von diversen Gewerkschaftsseiten oder Foren rauslesen könnte, habe ich eine paar kleine Frage:

Ich bin A9, Erfahrungsstufe 4, und habe 3 Kinder. Mit wieviel "mehr" kann ich im Winter etwa rechnen?
Kann man das anhand des Entwurfes schon rauslesen?
Kann man den Gesetzentwurf mittlerweile irgendwo legal im Internet nachlesen?
Zukünftige Erfahrungsstufen werden mir in Zukunft finanziell wenig bringen, oder?

Viele Grüße!  :D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 18.05.2022 19:00
Hallo!

Wenn es denn so kommt:
Überleitung in A10 Stufe 2 - 3395 Euro
Strukturzulage +2,8%
Familienzuschlag Stufe 1 - 158,80
1. Kind - 188,84 (138,82 + 50 Euro)
2. Kind - 476,02 (138,84 + 337,18 A10 Stufe 2)
3. Kind - 750,44 Euro

Gesamt: ungefähr und ohne Gewähr 4903,30 Euro

Bislang wäre es 3964,62, zumindest laut Rechner. Also knapp 1000 Euro Brutto mehr.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 18.05.2022 19:06
für die Zukunft: die Zahlung für Kind 2 verringert sich von 337,18 in Stufe 2 auf 181,62 Euro in Stufe 9 (zukünftige Endstufe).

Das sind ungefähr 250 Euro, wobei das Grundgehalt von 3395 Euro in Stufe 2 auf 4260 Euro in Stufe 9 steigt. Also etwa 800 Euro, Kind Nummero 2 "klaut" dir also 250 Euro von den Erfahrungsstufen.

Also ich könnte damit leben  ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 18.05.2022 19:24
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 18.05.2022 20:47
Ich habe schon mal angedeutet, das man in unserem Landratsamt das kein Automatismus bei der Ämterhebung kommen soll. Man spricht von einem Fehler im Ressortentwurf. Hoffe der Gesetzesentwurf kommt demnächst und bringt mehr Klarheit. Aber das, wäre ja schon der Hammer vom Finanzministerium wenn das so stimmen sollte.
Bei uns heißt es du kommst nur in die nächste Gehaltsstufe wenn die Stellenbewertung das auch her gibt. Und da ist man bei uns im Haus sehr kreativ, im negativen Sinn, leider.
Nun ja warten und hoffen ist angesagt.
Schönen Abend allen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: HansDampf123 am 19.05.2022 08:56
 :D
Wow, vielen Dank für die Antworten.
Dann kann ich ja jetzt schon mal einen Porsche leasing Vertrag abschließen...

Im Ernst, wenn das so durchgeführt wird, werde ich als Viel-Vater ordentlich davon profitieren.

Hast du in deiner Rechnung die beschlossene Besoldungserhöhung um 2,8 Prozent schon eingerechnet oder meint die "Strukturzulage" etwas anderes?

Ich meine gelesen zu haben, dass für die Jahre 2021 und 2022 kein Widerspruch zur Besoldung notwendig war und die Nachzahlungen "automatisch" erfolgen. Steht dies auch irgendwo im Gesetzentwurf?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 19.05.2022 11:30
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: bendosg am 19.05.2022 13:49
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Hallo Drehleiterkutscher,

könntest du mir auch Informationen zu den Tabellen (Nachzahlungen) ab 2020 via PN zukommen lassen? Zwar hatte ich den Entwurf auch vorliegen, aber inzwischen wurde die Datei aus dem Cache geleert. Habe leider vergessen, mir den Entwurf zu speichern.

Danke & Gruß
bendosg
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: sapere aude am 19.05.2022 15:14
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Erfolgt die Nachzahlung bis 2014 nach den selben Parametern? Also gilt dort auch ab A14 Pech gehabt?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 20.05.2022 07:53
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Erfolgt die Nachzahlung bis 2014 nach den selben Parametern? Also gilt dort auch ab A14 Pech gehabt?

Morgen!

Die Nachzahlungen gehen sogar nur bis A10... außer für das dritte Kind, da gibt es wohl Nachzahlungen für alle die Widerspruch eingelegt/ geklagt haben. Um den entsprechenden Passus deuten zu können, habe ich aber zu wenig Ahnung von den rechtlichen Hintergründen.

Ansonsten: siehe pNs
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 20.05.2022 14:28
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.

Es steht zumindest so im Entwurf. Ab 2. Kind 70% Beihilfe, Pension 70% Beihilfe, ab 3. Kind durchgehend 70% Beihilfe auch wenn die Familienzuschläge entfallen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Arigo am 23.05.2022 09:12
Guten Morgen,

beim Durchforsten des Entwurfs konnte ich keine Regelung finden, wie sich bei betroffenen Ehepartnern mit Kindern der Familienzuschlag berechnet.

Beispiel: Ehemann A7 Stufe 1, Ehefrau A12 Stufe 10 / 2 Kinder

Familienzuschlag Ehemann: 158,80€ + 138,84€ + 138,84€ + 50€ + 450€ = 936,48€
Familienzuschlag Ehefrau: 158,80€ + 138,84€ + 138,84€ + 25€ + 5,25€ = 466,73€

In diesem Extremfall geht es um fast 500€ monatlich.

Hat hier jemand was finden können? Was passiert, wenn die Kinder auf die Frau "laufen"? Hat der Ehemann Pech gehabt, bzw. muss dieser dann die Kinder übernehmen, damit die Familie von dem Familienzuschlag profitieren kann? Das gibt ja ein enormes Chaos, wenn alle wechseln müssen... Oder wird einfach, wie bisher beim Ehegattenzuschlag, das ganze hälftig berechnet?
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Beitrag von: Poincare am 23.05.2022 15:27
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?
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Beitrag von: Neuling2016 am 23.05.2022 17:58
Kann mir den Entwurf evtl jmd zukommen lassen?
Würde ihn sehr gerne lesen, da bei mir demnächst ein Die stherrenwechsel bevorsteht.

Herzlichen Dank  :)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Arigo am 24.05.2022 09:41
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?

Die Teilzeit ist hier vermutlich weiterhin unerheblich. Bisher wurde, wenn beide Ehepartner zusammen 100% erreichen, der volle Kinderzuschlag bezahlt. Ich gehe davon aus, dass daran nichts geändert wird.

Ich kann mir nur bei der schlechtesten Variante, Zuschlag nach Zuordnung des Ehepartners, ein unglaubliches Durcheinander und Chaos vorstellen. Das Landesamt wird sich vor Anträgen auf Änderung des Familienzuschlags nicht retten können.

Vermutlich wäre der gemittelte Zuschlag die fairste Variante.

Leider sind das alles nur Vermutungen und unbestätigte Annahmen.

Edit: Die (für alle Beamtenehepaare) beste und einfachste Variante wäre jede Familie für sich anzuschauen und exakt den Zuschlag auszuzahlen, den der am niedrigsten besoldete Partner bekommten würde.

Edit2: Wenn man sich das mal genau überlegt - durch verschiedene Dienstaltersstufen und Beförderungen kann es zu jährlichem Familienzuschlag-Hopping kommen. Ob das so gedacht ist?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: pape am 24.05.2022 14:58
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Bitte mal die neu überarbeiteten Tabellen zu Verfügung stellen/weiterleiten, wenn die hier bereits vorliegen.
Warum wurden die nicht eingestellt 😀
Geht A10 jetzt auch bis zur letzten Erfahrungsstufe.

Auch wie die Nachzahlung aussieht interessiert mich.

Wie sieht es aus, wenn man seit 2012 als Polizist arbeitet aber keinen Widerspruch eingelegt hat gegen die nicht amtsangemessene Besoldung. Findet da eine Nachzahlung rückwirkend bist 2012 statt, oder nur für die letzten 2 Jahre, wo man eh keinen Widerspruch einlegen musste ?

Danke für eine Antwort :)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.05.2022 15:44

Bitte mal die neu überarbeiteten Tabellen zu Verfügung stellen/weiterleiten, wenn die hier bereits vorliegen.
Warum wurden die nicht eingestellt 😀
Geht A10 jetzt auch bis zur letzten Erfahrungsstufe.

Auch wie die Nachzahlung aussieht interessiert mich.

Wie sieht es aus, wenn man seit 2012 als Polizist arbeitet aber keinen Widerspruch eingelegt hat gegen die nicht amtsangemessene Besoldung. Findet da eine Nachzahlung rückwirkend bist 2012 statt, oder nur für die letzten 2 Jahre, wo man eh keinen Widerspruch einlegen musste ?

Danke für eine Antwort :)

Antwort 1 kannst du dir selbst geben, wenn Du Polizist bist  - einfach den Thread zur Besoldungsrunde BW (oben angepinnt) durchforsten ;)

Wie schon oft erwähnt, wird ohne Widerspruch nur für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nachgezahlt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 30.05.2022 09:06
Hallo zusammen,

mal wieder was Neues gefunden.

Referentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg.
Wie geht es weiter … Zwischenstandbericht


Referentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. Wie geht es weiter … Zwischenstandbericht

Im Brandheiß vom März 2022 haben wir über die Inhalte des geplanten Besoldungsgesetz berichtet. Kurze Zeit später veröffentlichten wir die Stellungnahmen des DGB sowie die Initiativschreiben des ver.di Landesfachvorstandes Feuerwehr.

Inzwischen gab es zwischen DGB, ver.di und dem Finanzministerium einen Gesprächstermin, bei dem die Anliegen der Gewerkschaften  zum Gesetzentwurf erörtert wurden.

Fazit dieses Gesprächstermines ist, dass das Finanzministerium nicht vor hat, den vorliegenden Gesetzentwurf von sich aus zu ändern. Die meisten unserer Einwendungen und Anregungen wurden zwar als sinnvoll anerkannt, jedoch will man von dem bisherigen Gesetzentwurf  nicht abrücken, denn dies würde auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten wecken und damit das Gesetzesvorhaben zum Scheitern bringen.. Selbstverständlich werden wir unsere Auffassung weiterhin aktiv gegenüber Ministerien und Landespolitik vertreten, konnten aber in den bisherigen Gesprächen keine Bereitschaft erkennen, unsere Aspekte im Gesetzentwurf aufzunehmen.

Die zum 1. Dezember geplante Anhebung der Statusämter aller Beamten im mittleren Dienst ist eine einmalige Sache und trifft nur diejenigen, die am 30.11.22 bzw. 01.12.22 im aktiven Dienst sind. Die Anhebung der Statusämter hat keinen zwingenden Einfluss auf die Stellenbewertung., Diese sind in den Stellenplänen der Kommunen festgeschrieben. Dies bedeutet, dass der ver.di Landesfachvorstand Feuerwehr Lösungen erarbeiten wird, wie Stellenbewertungen, die auf die Besoldungserhöhung aufbauen, aussehen könnten, damit auch für nachfolgende Kolleg*innen die Erhöhungen verstetigen werden können. Dies wird sich aber nicht kurzfristig lösen lassen. Ebenso die Übergänge zwischen mD und gD.

Der ver.di Landesfachvorstand Feuerwehr Baden Württemberg wird sich in sein Klausurtagung im Juli 2022 intensiv mit dieser Thematik beschäftigen.

Wir halten Euch weiterhin über das Gesetzgebungsverfahren, sowie unserer in Arbeit befindlichen mittelfristigen Lösungsansatz auf dem Laufenden.

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100 (https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: micha77 am 30.05.2022 09:43

Inzwischen gab es zwischen DGB, ver.di und dem Finanzministerium einen Gesprächstermin, bei dem die Anliegen der Gewerkschaften  zum Gesetzentwurf erörtert wurden.

Fazit dieses Gesprächstermines ist, dass das Finanzministerium nicht vor hat, den vorliegenden Gesetzentwurf von sich aus zu ändern. Die meisten unserer Einwendungen und Anregungen wurden zwar als sinnvoll anerkannt, jedoch will man von dem bisherigen Gesetzentwurf  nicht abrücken, denn dies würde auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten wecken und damit das Gesetzesvorhaben zum Scheitern bringen.. Selbstverständlich werden wir unsere Auffassung weiterhin aktiv gegenüber Ministerien und Landespolitik vertreten, konnten aber in den bisherigen Gesprächen keine Bereitschaft erkennen, unsere Aspekte im Gesetzentwurf aufzunehmen.

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100 (https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100)

Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 30.05.2022 13:18
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?

Die Teilzeit ist hier vermutlich weiterhin unerheblich. Bisher wurde, wenn beide Ehepartner zusammen 100% erreichen, der volle Kinderzuschlag bezahlt. Ich gehe davon aus, dass daran nichts geändert wird.


Edit2: Wenn man sich das mal genau überlegt - durch verschiedene Dienstaltersstufen und Beförderungen kann es zu jährlichem Familienzuschlag-Hopping kommen. Ob das so gedacht ist?

Naja, bisher wird der volle Kinderzuschlag bezahlt, wenn beide Ehepartner zusammen mind. 100% erreichen. Aber bisher war der volle Kinderzuschlag ja auch ein Fixum, nur abhängig von der Anzahl der Kinder. Ist der volle Kinderzuschlag eines 30% A13 70% A9 Paares mit 3 Kindern der gleiche wie der eines 70% A13 30% A9 Paares?

Wie du in deinem Edit2 schreibst, können sie es in der Form kaum der Entscheidung des jeweiligen Paares überlassen. Ich weiß natürlich nicht, wieviele das betreffen soll, aber ständige Zuordnungswechsel können sicherlich nicht erwünscht sein. Also entweder automatisch mitteln, automatisch höchstbetrag auszahlen oder, soweit rechtfertigbar, automatisch mindesbetrag auszahlen.

Zitat
Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(
Wurde der zur Diskussion oder zur Information rausgegeben? Ich denke, wenn das mögliche wäre, würde das Land sicher lieber noch ein paar Jahre diskutieren statt bezahlen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: micha77 am 30.05.2022 14:08

Zitat
Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(
Wurde der zur Diskussion oder zur Information rausgegeben? Ich denke, wenn das mögliche wäre, würde das Land sicher lieber noch ein paar Jahre diskutieren statt bezahlen.

Was soll dann ein Gesprächstermin? Okay, danke für eure Meinung, aber ihr habt eh nichts zu melden. Bleibt so...basta

Aber im Endeffekt müssen sich die Länder nicht wundern, wenn die Klagerei weiter geht - wenn man partu keine anderen Meinungen und Argumente annimmt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 30.05.2022 15:38


Was soll dann ein Gesprächstermin? Okay, danke für eure Meinung, aber ihr habt eh nichts zu melden. Bleibt so...basta

Aber im Endeffekt müssen sich die Länder nicht wundern, wenn die Klagerei weiter geht - wenn man partu keine anderen Meinungen und Argumente annimmt.

Das ist eine berechtigte Frage, wobei ich jetzt nicht weiß ob die Beiträge der Diskussionspartner der Rechtssicherheit dienen oder nur leicht umsetzbare Forderungen sein sollen, damit man sich nicht die Blöße gibt vor den Menschen, die man vertritt.
Viele unterstellen doch zumindest, dass die Länder bewußt in Kauf nehmen, dass wieder geklagt wird, weil es für die laufende Legislaturperiode trotzdem Geld spart.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hallo1188 am 07.06.2022 07:04
Guten Morgen,
weiss jemand wann der Entwurf  in den Landtag eingebracht wird, es naht ja die Sommerpause??
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 07.06.2022 09:25
Ich meine gelesen zu haben, dass das erst im Oktober der Fall sein soll. Aber ich kann jetzt keine Quelle mehr dazu finden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Hans am 07.06.2022 09:52
Ich meinte von Juni/Juli gelesen zu haben. Also noch vor der Sommerpause.
Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/tagesordnungen.html kann man die kommenden Tagesordnungen abrufen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: homonovus am 15.06.2022 08:52
der Gesetzentwurf wird nächste oder übernächste Woche veröffentlicht
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.06.2022 09:56
...wir harren der Dinge  ;)

Zumindest wird das Gesetz bereits in Stellenausschreibungen angepriesen:

https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/interamt/2022/06/819835.html?nn=4642046&type=0&searchResult=true (https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/interamt/2022/06/819835.html?nn=4642046&type=0&searchResult=true)

Kann man zur Position des Städtetags BW etwas sagen (eigentlich kann ich mir die recht gut vorstellen...)?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.06.2022 11:00
Ändert sich eigentlich was für Anwärter im 4 Säulen Modell?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: clarion am 21.06.2022 23:17
Nur wenn die Anwärter Familie mit drei und mehr Kindern haben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.06.2022 23:55
Oof... wird jetzt etwas sportlich in 2 Jahren. Ich setze dann eher auf die anderen Änderungen.1
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Hans am 22.06.2022 10:54
Interessant, auch das LBV gibt schon erste Hinweise auf die bevorstehende Änderung.

https://lbv.landbw.de/-/beihilfebemessungssatz

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.06.2022 11:36
..auf Seiten des Landes schein man gut vorbereitet zu sein, die Änderungen sind ja teils schon eingepreist.

Daher wäre es interessant, wie die Kommunen das umsetzen wollen. Aktuell weiß ich nur von Bewegung in der Landeshauptstadt - wenn auch nur vom Hörensagen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.06.2022 01:02
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/ (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/)

...das Gesetz ist nun online, kann eingesehen und in Phase 1 kommentiert werden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 24.06.2022 01:52
Hab ich das richtig verstanden? Nur Stufe 1 entfällt statt wie angekündigt Stufe 1 und 2?

Ich glaube das mit der pauschalen Beihilfe ist auch noch nicht drin, aber A8 ist das neue Eingangsamt o.o
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.06.2022 08:52
Vergleiche doch einfach die Tabelle mit der Prognose Tabelle hier. Du wirst feststellen, dass alle Werte um 2 nach links gerückt sind.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: FreeArt am 24.06.2022 10:14
Sehe ich das richtig, dass die Beihilfe bei 50% bleibt? (Für den beihilfeberechtigten Beamten ohne Kinder)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.06.2022 10:52
Ja, das war ja auch vor 2013 schon so. Im Ruhestand geht es dann auf 70%.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: FreeArt am 24.06.2022 11:22
Ja, das war ja auch vor 2013 schon so. Im Ruhestand geht es dann auf 70%.

Vielen Dank für deine Einschätzung / schnelle Rückmeldung.

Ok Schade. Für mich gibt es dann leider hier keine spürbare direkte Verbesserungen. (Ausgenommen die 2,8%, ein bisschen weniger Rückstellung der PKV, und weniger Beitrag im Versorgungsfall)

Ich hoffe das nächstes Jahr eine Inflationsanpassung erfolgt und nicht auf die Erhöhungen im mD und gD zurückgegriffen wird indem man hier die "Durchschnittserhöhung" über alle BesGrp heranzieht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 24.06.2022 21:03
Ja, das war ja auch vor 2013 schon so. Im Ruhestand geht es dann auf 70%.

Vielen Dank für deine Einschätzung / schnelle Rückmeldung.

Ok Schade. Für mich gibt es dann leider hier keine spürbare direkte Verbesserungen. (Ausgenommen die 2,8%, ein bisschen weniger Rückstellung der PKV, und weniger Beitrag im Versorgungsfall)

Ich hoffe das nächstes Jahr eine Inflationsanpassung erfolgt und nicht auf die Erhöhungen im mD und gD zurückgegriffen wird indem man hier die "Durchschnittserhöhung" über alle BesGrp heranzieht.

Widerspruch einlegen und ggf. Klagen.
Gesetz sollte nicht verfassungsgemäß sein. Stichwort Abstandsgebot
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 24.06.2022 22:43
Ich hoffe ihr klagt nicht darauf das der mD wieder weniger verdienen soll o.o
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 25.06.2022 06:16
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Turmberg am 25.06.2022 14:09
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.

Genau so sieht's aus! Das Land verringert den Abstand zwischen mD und gD ja nicht., weil sie den mD so schätzt, sondern lediglich weil ein weg gesucht wird die Vorgaben des BVG möglichst billig umzusetzen. Leidtragende sind wir alle
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 25.06.2022 16:01
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.

Neid? Typisch Deutsch... Man gönnt niemanden etwas und ist froh wenn man nach unten treten kann. Ist anscheinend bei Beamten genau so vertreten wie überall auch.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Turmberg am 25.06.2022 22:41
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.

Neid? Typisch Deutsch... Man gönnt niemanden etwas und ist froh wenn man nach unten treten kann. Ist anscheinend bei Beamten genau so vertreten wie überall auch.

Die einzige Person die von einer Neiddebatte spricht bist du. Selbstverständlich muss es aber einen Abstand (in der Allimenitierung) zwischen den verschiedenen Laufbahnen geben. Mit Neid hat all das jedoch nichts zu tun.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 25.06.2022 22:58
Sorry, was ist den das für ein Quatsch Beitrag?
Es geht darum, dass endlich verfassungsgemäß allimentiert wird.
D.h. es müssen alle besser besoldet werden.
Diese Neiddebatte nervt mich dann schon etwas.

Neid? Typisch Deutsch... Man gönnt niemanden etwas und ist froh wenn man nach unten treten kann. Ist anscheinend bei Beamten genau so vertreten wie überall auch.

Werde besser kein Beamter. Nicht dass du auch so wirst ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 26.06.2022 10:15
Also meine Erfahrung der letzten Jahre in diesem Forum und auch im beruflichen Umfeld des ÖD ist eher, dass vor allem Beamte sofort die Neiddebatten-Keule rausholen, wenn Ihre Besoldung und sonstigen Privilegien mal ein wenig kritisch hinterfragt und einer Debatte zugeführt werden.   ;D
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Beitrag von: sapere aude am 26.06.2022 11:14
Wenn der individuelle Wunsch nach individueller amtsangemessener Besoldung Neid entspricht, dann ist es hier tatsächlich eine Neiddebatte. Mein Verständnis von Neid ist allerdings eine anderes. Es geht hier auch nicht darum, dass jemand weniger bekommt. Ich würde es aber begrüßen, wenn auch über die eigene Laufbahn hinaus ein sachgerechter Maßstab (mE ist dieser das Abstandgebot) angelegt wird. Die Amtsangemessene Besoldung ist nicht ausschließlich einer Frage der Bedürftigkeit im Sinne der Existenzsicherung.
Ich drücke uns allen die Daumen, dass das Thema "amtsangemessene Besoldung" irgendwann im Forum verschwindet.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 26.06.2022 15:56
Also meine Erfahrung der letzten Jahre in diesem Forum und auch im beruflichen Umfeld des ÖD ist eher, dass vor allem Beamte sofort die Neiddebatten-Keule rausholen, wenn Ihre Besoldung und sonstigen Privilegien mal ein wenig kritisch hinterfragt und einer Debatte zugeführt werden.   ;D

Wenn du die Debatte hier verfolgen würdest,hättest bemerkt, dass die Besoldung keinerlei Neid auf Beamte machen kann, denn sie sind seit Jahren/Jahrzehnten unterbesoldet.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 26.06.2022 16:26
Nur weil das jetzt mal ein oberstes Gericht anhand diverser (mehr oder weniger fragwürdiger) Kriterien festgestellt hat, bildet es noch lange nicht die Lebenswirklichkeit der breiten Masse an Beamten ab, die nun mal im gehobenen und höheren Dienst angesiedelt ist.

Und wenn sich jetzt schon diese breite Masse der Beamtenschaft scheinbar unterbesoldet fühlt, frage ich mich wahrlich wie sich erst die ganzen Tarifbeschäftigten im ÖD fühlen müssen, zumal hier seit Jahrzehnten unterirdische durch Tarifvertragsparteien auszuhandelnde Tarifergebnisse, dann eh wieder zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden. Umso bizarrer, dass diese Beamtenschaft rein gar nichts zu deren Abschluss beitragen dürfen, außer die Ergebnisse durch aufgezwungene Passivität und die Übertragungspraxis der Ergebnisse auszubremsen.  ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Finanzer am 26.06.2022 16:43
 @Tagelöhner: Die Prämisse,  die Interpretation und das Ergebnis sind falsch.  Aber nett mal ein solch unverblümtes stimmungsvoll zu bekommen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 26.06.2022 16:46
@Tagelöhner: Die Prämisse,  die Interpretation und das Ergebnis sind falsch.  Aber nett mal ein solch unverblümtes stimmungsvoll zu bekommen.

Dann lassen wir das mal so stehen, es steht ja jedem frei sich seine eigene Meinung zu bilden.  ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: clarion am 26.06.2022 18:41
Tagelöhner  bedenkt wohl nicht,  dass Beamte des gD und des hD eine akademische Ausbildung haben und damit auch eine gewisse Verdiensterwartung absolut und relativ zu denen ohne Studium verbunden ist,

Die Entscheidung des BVG fragwürdig zu finden, offenbart ein Selbstverständnis, dass im öD nicht geben sollte. Immerhin muss man anerkennen,  dass Tagelöhner den Finger in die Wunde der schlechten Verhandlungsergebnisse der Gewerkschaften seit Abschaffung des BAT legst. Hätten die Gewerkschaften besser verhandelt, hätten alle mehr Geld  und die Besoldung wäre womöglich nicht verfassungswidrig.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MitleserBW am 27.06.2022 07:42
Natürlich gib es Neid innerhalb der Beamtenschaft, aber das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Rang zu tun. Gleich ist es auch im öD. Manche sind es, manche nicht.

Ich für meinen Teil bin in der aktuellen Gesetzesvorlage in einer sehr komfortablen Lage. Dies ist mir im Hinblick auf meine Kollegen im gD, hD (viele davon auch enge Freunde) sogar eher peinlich. Ich finde es einfach ausgedrückt nicht gerecht, dass diese trotz ihrer zeitaufwendigen akademischen Weiterbildung nicht berücksichtigt werden. Mal abgesehen von den x Jahren im "Exil"  :D

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 27.06.2022 08:20
Und wenn sich jetzt schon diese breite Masse der Beamtenschaft scheinbar unterbesoldet fühlt, frage ich mich wahrlich wie sich erst die ganzen Tarifbeschäftigten im ÖD fühlen müssen, zumal hier seit Jahrzehnten unterirdische durch Tarifvertragsparteien auszuhandelnde Tarifergebnisse, dann eh wieder zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden.

Totaller Humbug. Es gibt einige Länder welche in der Vergangenheit ihr eigenes Süppchen gekocht haben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: WasDennNun am 27.06.2022 08:35
Und wenn sich jetzt schon diese breite Masse der Beamtenschaft scheinbar unterbesoldet fühlt, frage ich mich wahrlich wie sich erst die ganzen Tarifbeschäftigten im ÖD fühlen müssen, zumal hier seit Jahrzehnten unterirdische durch Tarifvertragsparteien auszuhandelnde Tarifergebnisse, dann eh wieder zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden.

Totaller Humbug. Es gibt einige Länder welche in der Vergangenheit ihr eigenes Süppchen gekocht haben.
Es ist ja eher in der jüngeren Vergangenheit so, dass man sich an den TV Abschlüssen orientiert, spätestens seit es ein Prüfkriterium für die amtsangemessene Alimentation ist, muss der Gesetzgeber das ja auch im Blick haben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: HansDampf123 am 27.06.2022 16:04
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Und noch eine Frage Kinder betreffend. Gem. Art. 35  bekommt man ohne Einspruch keine Nachzahlung für das dritte Kind, für die ersten beiden Kinder jedoch schon (ab 2020). Stimmt das oder verstehe ich nur etwas falsch?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die man hier erhält  :)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 27.06.2022 16:25
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, muss man den Wert in der Tabelle für das 2. Kind dazurechnen, also 138 Euro plus Tabellenwert. Für das erste Kind erhöht es sich um 50/25 Euro mD / gD.

Zur Nachzahlung drittes Kind: Ja, so verstehe ich das auch - irgendwo steht auch eine Begründung dazu.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Arigo am 27.06.2022 16:32
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.
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Beitrag von: Neuer12 am 27.06.2022 21:04
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 27.06.2022 21:18
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks

Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.
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Beitrag von: Archivsekretärin am 28.06.2022 06:06
Nach der neuen Tabelle dauert es in den ersten fünf Stufen ab jetzt drei statt zwei Jahre. Ich bin mal mit den ganzen Stufen gespannt, wie sich das letztendlich auswirkt, da ich ja eigentlich nächstes Jahr in Stufe fünf kommen würde.
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Beitrag von: MitleserBW am 28.06.2022 08:57
Nach der neuen Tabelle dauert es in den ersten fünf Stufen ab jetzt drei statt zwei Jahre. Ich bin mal mit den ganzen Stufen gespannt, wie sich das letztendlich auswirkt, da ich ja eigentlich nächstes Jahr in Stufe fünf kommen würde.

Kann man sich ja für sich selbst ausrechnen wo man in der neuen Tabelle landet. Daher auch die Auskunft der Gewerkschaften, dass es in der Regel eine kleine Erhöhung für jeden bedeutet. (grob gerechnet macht jeder ein plus von 3 Jahren). Für manche reicht das dann zur nächsten Stufe, für manche kommt man nur nah an die neue Stufe heran und bekommt diese dann 3 Jahre früher als geplant.

Zumindest habe ich mir das so für mich ausgerechnet. :-)

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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 28.06.2022 09:17
Naja, genau steht da das:

Zitat
Artikel 17

(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen
und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als
die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.

Das beißt sich ja je nachdem - nach Stufenlaufzeit lande ich eine Stufe höher, also -1 Stufe. Pauschal wird man aber 2 Nummern kleiner eingeordnet. Bin gespannt, wie das jetzt gehandhabt wird, Dienststellen sind ja jetzt schon kreativ bei der Einstufung bei Neueinstellungen  ;D
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Beitrag von: Archivsekretärin am 28.06.2022 09:22
Naja, genau steht da das:

Zitat
Artikel 17

(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen
und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als
die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.

Das beißt sich ja je nachdem - nach Stufenlaufzeit lande ich eine Stufe höher, also -1 Stufe. Pauschal wird man aber 2 Nummern kleiner eingeordnet. Bin gespannt, wie das jetzt gehandhabt wird, Dienststellen sind ja jetzt schon kreativ bei der Einstufung bei Neueinstellungen  ;D

Ja eben. Bei mir waren sie auch kreativ und haben mich weiter zurückgestuft um dann die Probezeit zu verkürzen. Die hatten es nicht auf dem Schirm, dass ich meine 20er Jahre zum größten Teil im Ausland verbracht habe und nicht im öD. Deshalb hab ich auch keine Ahnung, wie sie meine Erfahrungszeit jetzt berechnen. Das wird eine große Überraschung im Dezember.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Arigo am 28.06.2022 09:47
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks

Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.

Das Problem ist hier tatsächlich, dass jede Gehaltserhöhung (ob neue Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe) dazu führt, dass diese aufgrund des dann geringeren Familienzuschlags niedriger ausfällt.
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Beitrag von: sapere aude am 28.06.2022 12:45
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks

Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.

Wenn ein Beamter 450 Euro weniger erhält als ein anderer Beamter mit gleicher Kinderanzahl, kann mE das Abstandsgebot nicht mehr eingehalten werden. Der Abstand der Besoldungsgruppe mit +450 Euro und der ersten Besoldungsgruppe mit +0 Euro wird erheblich reduziert. Die konkreten Abstufungen dazwischen sind mE auch nicht unebachtlich.
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Beitrag von: Poincare am 29.06.2022 09:45
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Und noch eine Frage Kinder betreffend. Gem. Art. 35  bekommt man ohne Einspruch keine Nachzahlung für das dritte Kind, für die ersten beiden Kinder jedoch schon (ab 2020). Stimmt das oder verstehe ich nur etwas falsch?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die man hier erhält  :)

Hm jetzt habe ich das nicht vorliegen. Ich hatte es so verstanden, dass auch für das dritte Kind für 2021 und 2022 nachgezahlt wird, ohne dass ich was tun muss. Ist das verkehrt, und wenn ja, kann mir jemand sagen, in welcher Form ich noch aktiv werden kann?

Edit: Ich meine es hat noch niemand hier gepostet:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/
Hier ist das Gesetz nun öffentlich einsehbar.

Nun meine Antwort selber gefunden:
Zitat
In Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 –
2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 – soll das BVAnp-ÄG 2022 auch rückwirkend die Rechtslage für all Diejenigen verfassungsgemäß umgestalten, die einen statthaften Rechtsbehelf betreffend die Amtsangemessenheit ihrer Besoldung eingelegt haben und
über den noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist. Dies gilt im Hinblick auf
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 –
ebenfalls für die Beamtenversorgung. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des
Verfassungsverstoßes ist mit Blick auf die Besonderheiten des Richter- und Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 155, 182; BVerfGE 139, 64). Aufgrund
einer entsprechenden Zusage des Landes Baden-Württemberg sollen jedoch rückwirkende Besoldungs- sowie Versorgungskorrekturen ab dem 1. Januar 2020 bis
zum Inkrafttreten dieses Gesetzes unabhängig von der Einlegung eines Rechtsbehelfs erfolgen.
In der Begründung (Seite 106), entschuldigt bitte meine laienhafte Zitierung.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 29.06.2022 11:34
Was glaubt ihr wie viele Beamte von 2014 bis 2020 Widerspruch eingelegt haben?
Gerade in den unteren Besoldungsgruppen kommt da jede Menge zusammen.

Familienzuschlag ab dem dritten Kind liegt nun bei 750 Euro wenn ich das richtig sehe? Ob es sich da lohnt ein Harem mit Beamtinnen anzulegen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: WasDennNun am 29.06.2022 11:36
Was glaubt ihr wie viele Beamte von 2014 bis 2020 Widerspruch eingelegt haben?
Gerade in den unteren Besoldungsgruppen kommt da jede Menge zusammen.
und ich befürchte das da die Wenigsten ein Widerspruch eingelegt haben.
Zitat
Familienzuschlag ab dem dritten Kind liegt nun bei 750 Euro wenn ich das richtig sehe? Ob es sich da lohnt ein Harem mit Beamtinnen anzulegen?
Auf keinen Fall, da ein Kind ja mehr als 750€ kostet wäre es ja ein Minus Geschäft.
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Beitrag von: Bastel am 29.06.2022 11:43
Auf keinen Fall, da ein Kind ja mehr als 750€ kostet wäre es ja ein Minus Geschäft.

Die Kosten kann man bestimmt drücken. Was sagt die Harzi Tabelle? Round about 400€?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 29.06.2022 13:10
Wahrscheinlich kriegt man das über die Freibeträge ja steuerfrei plus 250 € Kindergeld, wären also immerhin schon 1000 €. Wenn es studiert sind es bis 25 300.000 €. Immer noch die Frage, ob man plus macht, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich denke, so lange sie ins Haus passen und ins Auto könnten die Mehrkosten geringer sein als 1000 €, aber nicht für beliebig viele Kinder in beliebigem Abstand.

Ich glaube nicht, dass es ein finanzieller Vorteil gegenüber Beamten ohne Kinder ist, aber je nach Kinderzahl kann die Wirtschaft da sicherlich nicht mehr mithalten (mal davon abgesehen, wie produktiv man noch ist, wenn man mit 10 Kindern zu Hause Vollzeit arbeiten geht!?).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: WasDennNun am 29.06.2022 13:45
Laut BVerG kann es ja kein Vorteil sein.
Wenn es ein Vorteil wäre würde das ja gegen das GG verstoßen.
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Beitrag von: Poincare am 29.06.2022 21:31
Dann... dann wäre ja das Ganze ehm verfassungswidrig?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2022 08:52
Dann... dann wäre ja das Ganze ehm verfassungswidrig?
Das BVerG hat festgestellt, dass ein Beamter mit 3 Kindern nicht weniger für sich haben darf, als eine Beamter mit 2 Kinder.
Somit sind alle Besoldungsgesetzte, die nicht auf einen gleichen Netto Zuschlag ab Kind 3 abzielen im Grund verfassungswidrig.
Oder anders gesagt: Der Brutto-Kinderzuschlag für das 3. Kind muss bei A5 kleiner sein als bei A16, wg. Steuerprogression.

Wenn jemand also ab Kind 3 mehr oder weniger für sich hat ist das ganze verfassungswidrig.
Und wieviel ein 3. Kind an Ausgaben verursacht wurde da ja auch festgestellt, dass wiederum ist natürlich wg. Wohnkosten ortsabhängig.

Die 750€ dürften aber reichen diese Marke zu erreichen und wenn man sein Kind nur ein H4 Niveau an soziale Teilhabe etc. gönnt, dürfte man damit auch keine Mehrausgaben haben 8)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 30.06.2022 20:03
Naja, selbst mit einem Kinderzuschlag von 100.000 Euro für das 3. Kind hat der Beamte mit 3 Kindern nicht weniger für sich, als ein Beamter mit zwei Kindern, oder sehe ich das falsch? Das Kriterium ist also erfüllt. Oder meintest du, ein Beamter mit 3 Kindern darf auch nicht mehr haben für sich als ein Beamter mit zwei Kindern?
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Beitrag von: sapere aude am 30.06.2022 20:43
Zusammenfassung: Nicht weniger aber auch nicht mehr!
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Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2022 20:45
Naja, selbst mit einem Kinderzuschlag von 100.000 Euro für das 3. Kind hat der Beamte mit 3 Kindern nicht weniger für sich, als ein Beamter mit zwei Kindern, oder sehe ich das falsch? Das Kriterium ist also erfüllt. Oder meintest du, ein Beamter mit 3 Kindern darf auch nicht mehr haben für sich als ein Beamter mit zwei Kindern?
Genau. Der Beamter mit 3 Kinder darf nicht mehr und nicht weniger für sich haben. so ist es zu verstehen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 01.07.2022 09:11
Das Gesetz wird auf alle Fälle in fast allen Kommentaren und Bewertungen zu diesen auseinandergenommen:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/

M.m.n berechtigterweise.
Eigentlich müsste dann ja etwas geändert werden, denn welcgen Sinn hatte ansonsten die Möglichkeit der Kommentierung?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 01.07.2022 09:56
Ich bin auf die Kommentare der Landkreise, Städte und Kommunen gespannt und natürlich auf unsere Interessenvertretungen, Beamtenbund und DGB/Verdi.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 01.07.2022 10:56
Das Gesetz wird auf alle Fälle in fast allen Kommentaren und Bewertungen zu diesen auseinandergenommen:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/

M.m.n berechtigterweise.
Eigentlich müsste dann ja etwas geändert werden, denn welcgen Sinn hatte ansonsten die Möglichkeit der Kommentierung?

Da kann ich nur aus dem Beteiligungsportal zitieren:

Zitat
Beteiligungsprojekte wie der Filder-Dialog zu Stuttgart 21 haben gezeigt, dass Bürgerbeteiligung kein Wunschkonzert ist. Was Bürgerbeteiligung leisten kann, hängt immer von den Rahmenbedingungen ab. Je weiter die Planungen eines Projekts vorangeschritten sind und je weiter bereits wesentliche Eckpunkte beschlossen wurden, desto eingeschränkter ist eine Mitwirkung.

Das Gesetz will zeitnah beschlossen werden, da zumindest die 2,8% zum 1.12. ja "zugesagt" waren und rechtzeitig umgesetzt werden soll. Da wird es eine Antwort der Landesregierung geben und dann wird es so umgesetzt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 04.07.2022 23:25
Das mit dem zweiten Kind verstehe ich nicht.
Wie kann ich nun dessen Höhe berechnen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 05.07.2022 07:43
Guten Morgen,

das steht in Anlage 12. Es gibt einen Sockelbetrag von 138,84 Euro.

Dieser erhöht sich dann nach der Tabelle je nach Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe von A7/1 450 Euro und endet bei A13/5 (24,84) bzw. A14/3 (46,46).

Die Tabelle richtet sich logischerweise nach den neuen Stufen - gehe mal von deiner alten Stufe minus 2 aus. Bspw. A13/7 ist dann A13/5.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 05.07.2022 22:23
Guten Morgen,

das steht in Anlage 12. Es gibt einen Sockelbetrag von 138,84 Euro.

Dieser erhöht sich dann nach der Tabelle je nach Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe von A7/1 450 Euro und endet bei A13/5 (24,84) bzw. A14/3 (46,46).

Die Tabelle richtet sich logischerweise nach den neuen Stufen - gehe mal von deiner alten Stufe minus 2 aus. Bspw. A13/7 ist dann A13/5.

Ich finde da irgendwie keine Anlage 12 :/
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 06.07.2022 06:07
Guten Morgen,

Seite 71 sollte es sein :-)

LG
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 14.09.2022 15:34
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/das-4-saeulen-modell-jetzt-auf-der-zielgeraden/

Für alle, die es interessiert zur Kenntnis.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 21.09.2022 00:43
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.

Es steht zumindest so im Entwurf. Ab 2. Kind 70% Beihilfe, Pension 70% Beihilfe, ab 3. Kind durchgehend 70% Beihilfe auch wenn die Familienzuschläge entfallen.

In der letzten Online-Version (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/) finde ich dazu nichts mehr. Ist die durchgehende Beihilfe nach entfallenden Familienzuschlägen noch drin?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.09.2022 10:21
Seite 31
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 21.09.2022 13:30
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.

Es steht zumindest so im Entwurf. Ab 2. Kind 70% Beihilfe, Pension 70% Beihilfe, ab 3. Kind durchgehend 70% Beihilfe auch wenn die Familienzuschläge entfallen.

In der letzten Online-Version (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/) finde ich dazu nichts mehr. Ist die durchgehende Beihilfe nach entfallenden Familienzuschlägen noch drin?

Aus deinem Link:

Zitat
Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt die zumutbare Eigenvorsorge für beihilfeberechtigte Personen nach Satz 2 Nummer 1 30 vom Hundert; sie erhöht sich bei Wegfall von Kindern nicht, wenn drei oder mehr Kinder be-rücksichtigungsfähig waren.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 21.09.2022 16:01
Danke. :)

Besteht dann fortan ein Bestandsschutz für Betroffene oder kann sich diese Regelung zukünftig durch ein Gesetz wieder verschlechtern?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Carl am 23.09.2022 15:07
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Verständnisfrage zu den bevorstehenden Stellenhebungen. Vielleicht kann das ja jemand beantworten. Ich bin Kommunalbeamter. Im Moment bin ich nach A7 besoldet. Am 1. Mai 2022 wurde ich auf eine Stelle mit der Stellenbewertung nach A9 umgesetzt. Nun muss ich eine Bewährungszeit von 6 Monaten abwarten und kann am 1.11. nach A8 befördert werden. Sollte jetzt die Hebung am 1.12. kommen werde ich ja wohl nach A9 gehoben aber nicht befördert. Wenn ich das richtig verstehe. Also bekomme ich Bezüge nach A9, mein Stellenuntergrund ist aber weiterhin A8. Jetzt habe ich aber eine nach A9 bewertete Stelle. Also könnte ich nach einem Jahr auf diese dann befördert werden. Was passiert dann mit der Besoldung? Bleibt die dann unverändert, da ich ja schon Bezüge nach A9 beziehe oder bekomme ich dann Bezüge nach A10? Wenn sich in der Besoldung nichts ändert. Werde ich ja gleich besoldet wie ein Kollege in A8 nur mit einem deutlich größerem und anspruchsvolleren Aufgabenfeld. Dann wäre ja kein Unterschied mehr vorhanden. Nach meinem Rechtsverständnis passt das nicht zusammen. Und die Kollegen die zum 30.11. schon A9 waren werden ja in A10 gehoben. Aber am Ende haben alle den Stellenuntergrund von A9 nur das die einen A10 beziehen und die die Pech hatten weiterhin A9 beziehen bei gleicher Tätigkeit. Das leuchtet mir nicht ein und hat mit Gleichberechtigung  nichts zu tun. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Der Obelix am 23.09.2022 15:49
Auch hier wieder: Klagen bzw. Widerspruch

Finanziell wird es so aussehen: Das Gehalt wird das gleiche sein,
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Carl am 23.09.2022 17:41
An welcher Stelle erhebe ich den Wiederspruch?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.09.2022 22:22
Nach allem was man so hört, soll irgendwann die Stellenbewertung nachgezogen werden. Das kann aber sehr langwierig mit offenem Ergebnis werden.
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Beitrag von: Poincare am 24.09.2022 13:25
In der 47. Plenarsitzung des Landtages am 13.10. steht das Gesetz nun erstmals auf der Tagesordnung.
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Beitrag von: Poincare am 27.09.2022 16:00
Danke. :)

Besteht dann fortan ein Bestandsschutz für Betroffene oder kann sich diese Regelung zukünftig durch ein Gesetz wieder verschlechtern?

Das ist eine sehr gute Frage. Traditionell meine ich galten Verschlechterungen eher für Neuverbeamtungen, oder neue Beamten und Beamtinnen. Aber ob das garantiert ist, kann ich dir nicht sagen. Wir reden ja auch über etwas, was noch nicht einmal gesetzlich verabschiedet ist.
Theoretisch könnten ja die Beamten im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung vorrübergehend auf eine so hohe Beihilfe verzichten und befristetet 50% statt 70% nehmen, und das bleibt dann einfach, so wie mit den Wochenstunden?
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Beitrag von: Ozymandias am 27.09.2022 19:30
Der Gesetzentwurf liegt nun dem Landtag vor.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3274.pdf

373 Seiten statts der rund 200 auf dem Beteiligungsportal. Mal überfliegen, was sich geändert hat.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 27.09.2022 20:34
Es hat sich nichts geändert, am Ende des Dokuments werden die Kommentare der Gewerkschaften beantwortet, deshalb hat das Dokument viel mehr Seiten.

Nur eine Gewerkschaft hat sich wirklich über das Abstandsgebot beschwert.

Die LRG wiederholt als Antwort nur diesen Text:

Zitat
Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung eines Er-
höhungsbetrags zum kinderbezogenen Familienzuschlag ist das verfassungsrechtli-
che Abstandsgebot nicht unmittelbar betroffen, weil dieses sich auf die Höhe der
Grundgehälter bezieht. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen, die als indirekte Be-
einträchtigung des Abstandsgebots gesehen werden könnten, in sachgerechtem
6 Entsprechend dem Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts gewichtet; hier gewichtet nach drei
Besuchsjahren verteilt auf 18 Lebensjahre des Kindes.
Rahmen zu halten, soll für das zweite Kind über die direkt betroffenen Besoldungs-
gruppen hinaus ausgehend von der untersten Besoldungsgruppe ein abschmelzen-
der Erhöhungsbetrag bis in höhere Besoldungsgruppen gewährt werden7
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.09.2022 23:33
Im ersten Satz des Zitats findet sich der übliche Fehler von Landesregierungen und Gesetzgebern. Das Abstandsgebot bezieht sich gerade nicht auf die Höhe der Grundgehälter.

Die Prüfung, ob das Abstandsgebot eingehalten wird - der sog. systeminterne Besoldungsvergleich -, vollzieht sich auf der ersten Prüfungsstufe des vom Bundesverfassungsgericht direktiv vorgegebenen Prüfverfahren anhand von Grundgehaltssätzen, nämlich denen in der jeweiligen Endstufe. Hier geht es also um indizielle Aussagen, die nach Durchführung der Parameterprüfung am Ende der ersten Prüfungsstufe zu gewichten und abzuwägen sind.

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ist aber am Ende direkte Folge des Leistungs- und Laufbahnprinzips. Das Abstandsgebot ist kein Teil der indiziellen Prüfung, sondern ist materiell zu beachten, da jedem Amt  eine Wertigkeit immanent ist, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss; die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt (vgl. die Rn. 43 in der aktuellen Entscheidung). Die Besoldungshöhe - das Besoldungsniveau - setzt sich aber neben dem Grundgehaltssatz als Hauptkomponente noch aus weiteren Nebenkomponenten zusammen. Am Ende muss - das ist die zentrale Funktion des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen - mit der organisationsrechtlichen Gliederung der Ämter eine Staffelung der Gehälter - und eben nicht allein des Grundgehaltssatzes - einhergehen (ebd.). Als Folge muss von daher ein ein höherwertiges Amt bekleidender Beamter höher alimentiert werden als ein Beamter, der ein nicht so hochwertiges Amt bekleidet.

Das Abstandsgebot kann sich entsprechend materiell nicht auf den Grundgehaltssatz allein beziehen, weshalb das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich hervorhebt:

"Da bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten sind, dürfen sie allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen (vgl. BVerfGE 140, 240 <285 f. Rn. 91>) – nach und nach eingeebnet werden (vgl. auch Urteile des BVerwG vom 12. Dezember 2013 – 2 C 24.12 und 2 C 26.12 –, juris, Rn. 17). Es besteht also ein Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, welche außerhalb der zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung stattfinden (vgl. zur „Salami-Taktik“ im Besoldungsrecht BVerfGE 139, 64 <123 Rn. 122>; 140, 240 <292 Rn. 105>)." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, Rn. 78)

Damit aber können ebenso Nebenkomponenten wie die familienbezogenen Besoldungskomponenten, sofern sie für unterschiedliche Besoldungsgruppen und/oder Erfahrungsstufen in unterschiedlicher Höhe gewährt werden, zur Verletzung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen führen, was aber verfassungsrechtlich nicht statthaft ist (im nachfolgenden Zitat werden in den ersten beiden Sätzen die materiellen Bedingungen ausgeführt und im dritten die indizielle, wobei am Ende des dritten Satzes wiederum mit dem Rekurs auf die Alimentation der materielle Gehalt hervorgehoben wird, für den die Prüfung vorgesehen ist): "Aus dem Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG und dem Alimentationsprinzip in Art. 33 Abs. 5 GG folgt ein Abstandsgebot, das es dem Gesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums untersagt, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen. Die Amtsangemessenheit der Alimentation der Richter und Staatsanwälte bestimmt sich daher auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung [auch hier rekrutiert das Bundesverfassungsgericht auf die Besoldung und nicht auf Grundgehaltssätze; ST] anderer Beamtengruppen (vgl. BVerfGE 130, 263 <293 f.>). Der systeminterne Besoldungsvergleich ist insoweit ein weiterer Parameter für die Konkretisierung der durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotenen Alimentation (vierter Parameter)." (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, Rn. 110)

Die wiederkehrende Ineinssetzung materieller Bedingungen mit indiziellen Prüfkriterien führt die Besoldungsgesetzgeber - wie auch hier - zu sachlich vielfach falschen Voraussetzungen, als deren Folgen ihre Begründungen sachwidrig werden. Ebnen (familienbezogene) Besoldungskomponenten die Abstände der Besoldung als Ganze ein, liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen vor:

"Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch macht." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, Zweiter Leitsatz)

Denn mit der Neueinführung der Erhöhungsbeträge ist offensichtlich keine Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges verbunden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuling2016 am 28.09.2022 06:34
Im ersten Satz des Zitats findet sich der übliche Fehler von Landesregierungen und Gesetzgebern. Das Abstandsgebot bezieht sich gerade nicht auf die Höhe der Grundgehälter.

Die Prüfung, ob das Abstandsgebot eingehalten wird - der sog. systeminterne Besoldungsvergleich -, vollzieht sich auf der ersten Prüfungsstufe des vom Bundesverfassungsgericht direktiv vorgegebenen Prüfverfahren anhand von Grundgehaltssätzen, nämlich denen in der jeweiligen Endstufe. Hier geht es also um indizielle Aussagen, die nach Durchführung der Parameterprüfung am Ende der ersten Prüfungsstufe zu gewichten und abzuwägen sind.

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ist aber am Ende direkte Folge des Leistungs- und Laufbahnprinzips. Das Abstandsgebot ist kein Teil der indiziellen Prüfung, sondern ist materiell zu beachten, da jedem Amt  eine Wertigkeit immanent ist, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss; die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt (vgl. die Rn. 43 in der aktuellen Entscheidung). Die Besoldungshöhe - das Besoldungsniveau - setzt sich aber neben dem Grundgehaltssatz als Hauptkomponente noch aus weiteren Nebenkomponenten zusammen. Am Ende muss - das ist die zentrale Funktion des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen - mit der organisationsrechtlichen Gliederung der Ämter eine Staffelung der Gehälter - und eben nicht allein des Grundgehaltssatzes - einhergehen (ebd.). Als Folge muss von daher ein ein höherwertiges Amt bekleidender Beamter höher alimentiert werden als ein Beamter, der ein nicht so hochwertiges Amt bekleidet.

Das Abstandsgebot kann sich entsprechend materiell nicht auf den Grundgehaltssatz allein beziehen, weshalb das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich hervorhebt:

"Da bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten sind, dürfen sie allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen (vgl. BVerfGE 140, 240 <285 f. Rn. 91>) – nach und nach eingeebnet werden (vgl. auch Urteile des BVerwG vom 12. Dezember 2013 – 2 C 24.12 und 2 C 26.12 –, juris, Rn. 17). Es besteht also ein Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, welche außerhalb der zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung stattfinden (vgl. zur „Salami-Taktik“ im Besoldungsrecht BVerfGE 139, 64 <123 Rn. 122>; 140, 240 <292 Rn. 105>)." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, Rn. 78)

Damit aber können ebenso Nebenkomponenten wie die familienbezogenen Besoldungskomponenten, sofern sie für unterschiedliche Besoldungsgruppen und/oder Erfahrungsstufen in unterschiedlicher Höhe gewährt werden, zur Verletzung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen führen, was aber verfassungsrechtlich nicht statthaft ist (im nachfolgenden Zitat werden in den ersten beiden Sätzen die materiellen Bedingungen ausgeführt und im dritten die indizielle, wobei am Ende des dritten Satzes wiederum mit dem Rekurs auf die Alimentation der materielle Gehalt hervorgehoben wird, für den die Prüfung vorgesehen ist): "Aus dem Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG und dem Alimentationsprinzip in Art. 33 Abs. 5 GG folgt ein Abstandsgebot, das es dem Gesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums untersagt, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen. Die Amtsangemessenheit der Alimentation der Richter und Staatsanwälte bestimmt sich daher auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung [auch hier rekrutiert das Bundesverfassungsgericht auf die Besoldung und nicht auf Grundgehaltssätze; ST] anderer Beamtengruppen (vgl. BVerfGE 130, 263 <293 f.>). Der systeminterne Besoldungsvergleich ist insoweit ein weiterer Parameter für die Konkretisierung der durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotenen Alimentation (vierter Parameter)." (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, Rn. 110)

Die wiederkehrende Ineinssetzung materieller Bedingungen mit indiziellen Prüfkriterien führt die Besoldungsgesetzgeber - wie auch hier - zu sachlich vielfach falschen Voraussetzungen, als deren Folgen ihre Begründungen sachwidrig werden. Ebnen (familienbezogene) Besoldungskomponenten die Abstände der Besoldung als Ganze ein, liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen vor:

"Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch macht." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, Zweiter Leitsatz)

Denn mit der Neueinführung der Erhöhungsbeträge ist offensichtlich keine Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges verbunden.

Sprich: auch wenn die Umsetzung zum 01.12.2022 erfolgt ist angeraten, weiterhin Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 28.09.2022 10:39
Das war doch hoffentlich jedem klar, dass diese kleine Verbesserung nicht bewirkt, dass nut annähernd Verfassungsgemäß besoldet wird.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Paulse am 28.09.2022 13:46
Was mir jetzt überhaupt noch nicht klar ist:

Unabhängig von einem Widerspruch soll die nicht verfassungsgemäße Besoldung ab dem Jahr 2020 von Amts wegen berücksichtigt werden. Was genau ist die Konsequenz hiervon?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 28.09.2022 18:01
Wenn alle Widersprüche für das Land durch neue Gesetz abschlägig beschrieben wurden, muß ich dann gegen jeden Bescheid klagen?
Denn das würde ja sehr teuer.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Rockriders am 29.09.2022 08:07
Zum Verständnis, da es doch Unklarheiten gibt:

"Zu Artikel 3 Nummer 2
Buchstabe b (Ruhegehaltfähige Dienstbezüge)
Klarstellung zum Regelungsinhalt des § 19 Absatz 7 LBeamtVGBW in
der Abgrenzung zu Artikel 36.

Es wäre eine Klarstellung zum Regelungsinhalt des § 19 Absatz 7 LBeamtVGBW in der Abgrenzung zu Artikel
36 hilfreich. Der Regelungsinhalt wird so
verstanden, dass Artikel 36 zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten für den aktiven Dienst gelte. Dies bedeute, es
werde temporär so lange eine (nicht ruhegehaltfähige) Zulage bezahlt, bis eine
Beförderung erfolge. Wenn diese Beförderung bis zum Ruhestand unterbliebe,
beziehungsweise ansonsten beim Eintritt in den Ruhestand Nachteile durch
Im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

Begründung:

Dass von der Erweiterung des § 19 LBeamtVGBW um einen Absatz 7 neu hinzukommende Versorgungsempfängerinnen
und -empfänger, von Artikel 36 hingegen
Besoldungsempfängerinnen und -empfänger betroffen sind, ist hinreichend ersichtlich. Es erfolgt kein Ausgleich für
nicht stattgefundene Beförderungen oder
eine nicht erfolgte Gewährung einer
Amtszulage, welche bei Verbleib in der
bisherigen Laufbahn gegebenenfalls
stattgefunden hätte oder übertragen worden wäre. Es wird nicht jeglicher Nachteil, welcher bei einem Aufstieg entstehen kann, verhindert. Bei einem Aufstieg aus
der Besoldungsgruppe A 9 ohne Amtszulage erfolgt keine versorgungsrechtliche
Kompensation, dass bei Verbleib im mittleren Dienst gegebenenfalls eine Amtszulage gewährt worden wäre."

Verstehe ich das richtig: Wenn A9Z offiziell als Beförderung bestand und der Aufstieg in den GD erfolgte, dann gibt es ja zum (Voraussichtlich) 01.12.2022 A10Z. Ist A10Z nun dann (nach einem Monat) zum 31.12.2022 ruhegehaltsfähig oder nicht?

MFG Rockriders






Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 29.09.2022 08:33
Was mir jetzt überhaupt noch nicht klar ist:

Unabhängig von einem Widerspruch soll die nicht verfassungsgemäße Besoldung ab dem Jahr 2020 von Amts wegen berücksichtigt werden. Was genau ist die Konsequenz hiervon?

Mit einem Widerspruch hat man einfach mehr Rechtssicherheit.
Ist etwas unklar, wie das genau verfahrensrechtlich aussieht, wenn man die Nachzahlung bekommt aber damit nicht einverstanden ist. Wenn man dann erst Widerspruch einlegt, ob das dann für alle Jahre gilt.

So schreibt es auch das Land BW auf Seite 292 bezüglich der Versorgungsempfänger.

Zitat
Es bestünden zwar keine Zweifel an der
Redlichkeit des Ministeriums für Finan-
zen, dennoch sei fraglich, wie Be-
troffene sich rechtssicher darauf verlas-
sen könnten

Zitat
Wie der Gesetzgeber zu gegebener Zeit
eine Änderung ausgestalten wird, kann
nicht verlässlich zugesagt werden. Über-
dies steht es Versorgungsempfängerin-
nen und -empfängern frei, einen Antrag
auf amtsangemessene Alimentation zu
stellen beziehungsweise Widerspruch ge-
gen die ihnen gewährten Bezüge einzule-
gen.


Wenn alle Widersprüche für das Land durch neue Gesetz abschlägig beschrieben wurden, muß ich dann gegen jeden Bescheid klagen?
Denn das würde ja sehr teuer.

In der Regel erfolgt das auch nur durch einen Widerspruchsbescheid der mehrere Jahre betrifft. Auch vor Gericht würde sich daraus nur ein Verfahren ergeben. Kostenpunkt 483 Euro Brutto, die Werbungskosten darstellen, sind so ~320 Euro netto Kosten die man am Ende hat. Jedenfalls wenn man es selber macht oder von der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts machen lässt. Wenn man viele Jahre mit Widersprüchen ansammelt, lohnt es sich umso mehr. Bei 4 Jahren sind es läppische 80 Euro pro Jahr. Eigentlich sollte man gar nicht mehr mit den Widersprüchen aufhören, selbst wenn die Alimentation angepasst wird. Es ist jetzt schon absehbar, dass diese 2023 und 2024 hinterherhinken wird, alleine schon deshalb da viele Zahlen für die Berechnung statistisch immer erst 1-2 später vorliegen und die geschätzten Zahlen bei hoher Inflation eindeutig zu niedrig sein werden.

 Mit Anwalt steigen die Kosten enorm an, den braucht man aber nicht wirklich, da man sowieso nur auf andere Verfahren warten muss, die bereits weiter fortgeschritten sind.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 29.09.2022 10:36
Danke.

Meine Frage zielte darauf ab, wenn das Land behaupten würde, dich das 4 Säulen Modell sind nun auch die Widersprüche der vorherigen Jahre durch Nachzahlung "geheilt".
Was es ja aber bzgl. Abstandsgebot auf keinem Fall wäre.
Dann müsste man klagen ?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 29.09.2022 11:48
Mittlerweile hat das Finanzministerium im Beteiligungsportal auf die Kommentierungen geantwortet.
Allerdings in einer zusammenfassenden Stellungnahme.

Einfach oben im "Zeitstrahl" auf "Antwort des Ministeriums" (Phase 2) klicken und die Stellungnahme wird angezeigt.

Allerdings nichts Neues, für die die sich mit dem Thema beschäftigen.

Das Ministerium und die Landesregierung (Grüne/CDU) wollen "Ihr" Gesetz so durchboxen, allen Hinweisen und Warnungen zum Trotz.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 29.09.2022 17:34
Mittlerweile hat das Finanzministerium im Beteiligungsportal auf die Kommentierungen geantwortet.
Allerdings in einer zusammenfassenden Stellungnahme.

Einfach oben im "Zeitstrahl" auf "Antwort des Ministeriums" (Phase 2) klicken und die Stellungnahme wird angezeigt.

Allerdings nichts Neues, für die die sich mit dem Thema beschäftigen.

Das Ministerium und die Landesregierung (Grüne/CDU) wollen "Ihr" Gesetz so durchboxen, allen Hinweisen und Warnungen zum Trotz.
@Sven: wie siehst du die Erklärung zum abstandsgebot?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.09.2022 18:26
Das, was das Ministerium unter der Rubrik "Besoldung" zur Ämterneubewertung schreibt, ist sachlich richtig, Neuer, bleibt aber nur eine allgemeine Beschreibung, also gänzlich unkonkret. Zugleich habe ich es aber noch nicht geschafft, mich eingehend mit der Begründung des Gesetzentwurfs zu beschäftigen. Zugleich weiß ich, dass ich mich aber mit dem Entwurf in der Vergangenheit bereits kursorisch beschäftigt habe, ohne mich noch hinreichend präzise zu erinnern.

Was aber so oder so eindeutig ist, ist, dass die geplanten Maßnahmen nicht hinreichend sein können, um den Fehlbetrag von monatlich 871,18 € bzw. 26,0 %, der 2020 zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation zu verzeichnen gewesen ist (vgl. den bekannten DÖV-Beitrag), zu heilen. Wenn ich es richtig erinnere, hat die Landesregierung ausgeführt, dass die geplanten Maßnahmen zu Mehrkosten von 279 Mio. € führen würden, während eine Anhebung der Grundgehaltssätze zu Mehrkosten von 2,9 Mrd. € führen würden. Da zugleich - auch das schreibe ich nur aus der Erinnerung - die Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation in der Gesetzesbegründung verschiedentlich zu bezweifeln wäre, dürften die entsprechenden Mehrkosten tatsächlich eher noch höher liegen. Vor geraumer Zeit habe ich mal die Mindestbesoldung als indizielles Maß zur Identifikation des Verletzungsgrads der Baden-Württembergischen Besoldungsordnung A im Jahr 2020 bemessen. Die Besoldungsordnung ist in einem so weitgehenden Maße verletzt, dass es ausgeschlossen sein sollte, zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückkehren zu können, ohne dass die Grundgehaltssätze erhöht werden würden. Die geplanten Maßnahmen sind materiell und die herangezogenen Begründungen sind prozedural völlig ungeeignet, um eine verfassungskonforme Alimentation, die auch in Baden-Württemberg seit spätestens 2008 eklatant verfehlt wird, wieder herzustellen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 30.09.2022 06:55
Danke.

Wenn das Gesetz kommt, werde ich wahrscheinlich fragen, wie man am besten den Widerspruch formuliert. ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.09.2022 09:36
Zugleich sollten Gewerkschaften in Baden-Württemberg entsprechende Musterschreiben gen Ende des Jahres formulieren und zur Verfügung stellen, denke ich, um ihre Mitglieder darin zu unterstützen, ihre Ansprüche aufrechtzuerhalten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 30.09.2022 14:24
Das glaube ich eher nicht
Denn bisher haben sie diese Aufgabe leider nicht wahrgenommen, sondern eher das Gegenteil.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.09.2022 16:37
Wie schon im Bayernforum geschrieben, erinnere mich mal Anfang Dezember daran, wenn es bis dahin keine gewerkschaftliche Musterschreiben gibt. Denn dann formuliere ich ebenso für Baden-Württemberg ein Widerspruchsschreiben, von dem ich ausgehe, dass es als statthafter Rechtsbehelf zu betrachten ist, wenn auch alles, was ich schreibe, keine Beratung durch eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 30.09.2022 22:38
Wie schon im Bayernforum geschrieben, erinnere mich mal Anfang Dezember daran, wenn es bis dahin keine gewerkschaftliche Musterschreiben gibt. Denn dann formuliere ich ebenso für Baden-Württemberg ein Widerspruchsschreiben, von dem ich ausgehe, dass es als statthafter Rechtsbehelf zu betrachten ist, wenn auch alles, was ich schreibe, keine Beratung durch eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.

Unabhängig der Inanspruchnahme danke ich bereits jetzt für deine Beihilfe in der Sache. :)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 01.10.2022 17:28
Wie schon im Bayernforum geschrieben, erinnere mich mal Anfang Dezember daran, wenn es bis dahin keine gewerkschaftliche Musterschreiben gibt. Denn dann formuliere ich ebenso für Baden-Württemberg ein Widerspruchsschreiben, von dem ich ausgehe, dass es als statthafter Rechtsbehelf zu betrachten ist, wenn auch alles, was ich schreibe, keine Beratung durch eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.
Super.
Danke
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 13.10.2022 15:30
Ich höre gerade nebenher im Landtag zu. Die machen mich echt wütend mit dieser Selbstbeweihräucherung. Die feiern sich tatsächlich dafür, dass ich ab 1. Dezember ein paar Kröten mehr bekomme....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SpeedyG am 13.10.2022 16:34
Kommt denn wenigstens etwas sinnvolles dabei raus?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 13.10.2022 17:09
Das ganze gesetzliche Vorhaben wurde in den Finanzausschuss gegeben, um es dort (nächste Woche) intensiver zu beraten.

Bin mir ziemlich sicher das es so wieder zur Abstimmung zurück kommt,
es sind doch alle ziemlich zufrieden, so wie es momentan vorliegt!!

Parteien (bis auf die FDP) und die Interessensvertreter!!

Die Zeit drängt, da ja auch die 2,8 % Erhöhung drin stehen.

Im übrigen kann man die angesprochene Selbstbeweihräucherung in der Mediathek des Landtags nochmal zu Gemüte führen
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 13.10.2022 17:29
Wie wird das Land wohl mit Widersprüchen ab 2023 umgehen? Alle negativ bescheiden, weil das 4-Säulen-Modell so super ist?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 13.10.2022 22:13
Im übrigen kann man die angesprochene Selbstbeweihräucherung in der Mediathek des Landtags nochmal zu Gemüte führen

Hier geht's "zur Sache": https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=5400
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuer12 am 14.10.2022 06:57
Wie wird das Land wohl mit Widersprüchen ab 2023 umgehen? Alle negativ bescheiden, weil das 4-Säulen-Modell so super ist?
Dann gibt es hakt massig klagen.
Genauso wie, wenn sie die Akten Widersprüche für erledigt schreiben.
Denn auch das wäre ja nicht der Fall.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 14.10.2022 07:55
Ich höre gerade nebenher im Landtag zu. Die machen mich echt wütend mit dieser Selbstbeweihräucherung. Die feiern sich tatsächlich dafür, dass ich ab 1. Dezember ein paar Kröten mehr bekomme....

Ich fand das fast lustig. Die FDP so: Ihr wisst doch selber, dass ihr es nur gemacht habt, weil ihr musstet, und nur im mindesten Umfang. Wir stimmen aber dagegen, weil hauptsächlich die Geringverdiener profitieren.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 14.10.2022 08:54
Naja, im Grunde hatte er Recht. Wenn ich als A 7 davon profitiere (wenn auch durch die Inflation schon wieder nicht), dann freue ich mich natürlich aber das Abstandsgebot zu den höheren Besoldungsgruppen ist eben dann verletzt. Wobei ich mir nicht die Mühe gemacht habe, auszurechnen wie hoch der derzeitige Abstand ist, bzw. wie hoch er bald sein wird. Das ist halt ein nicht durchdachtes Ding.
Absolut schwachsinnig ist auch, dass anscheinend das Leistungsprinzip bei der Fortpflanzung höheren Stellenwert hat als die Leistung bei der Arbeit.

Ich werde auch dem Herr Seimer am Wochenende eine Nachricht schreiben und um einen Termin bitten. Ich denke, der Mann hat absoluten Realitätsverlust. Wenn sich da mal "eine Betroffene" mit ihm zusammensetzt und diskutiert, sieht er vielleicht wo der Fehler steckt... Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 14.10.2022 10:15
Naja, im Grunde hatte er Recht. Wenn ich als A 7 davon profitiere (wenn auch durch die Inflation schon wieder nicht), dann freue ich mich natürlich aber das Abstandsgebot zu den höheren Besoldungsgruppen ist eben dann verletzt. Wobei ich mir nicht die Mühe gemacht habe, auszurechnen wie hoch der derzeitige Abstand ist, bzw. wie hoch er bald sein wird. Das ist halt ein nicht durchdachtes Ding.
Absolut schwachsinnig ist auch, dass anscheinend das Leistungsprinzip bei der Fortpflanzung höheren Stellenwert hat als die Leistung bei der Arbeit.

Ich werde auch dem Herr Seimer am Wochenende eine Nachricht schreiben und um einen Termin bitten. Ich denke, der Mann hat absoluten Realitätsverlust. Wenn sich da mal "eine Betroffene" mit ihm zusammensetzt und diskutiert, sieht er vielleicht wo der Fehler steckt... Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Ich finde die hohen Kinderzuschläge absolut gerechtfertigt, wenn man das Alimentationsprinzip aufrechterhalten will. Aber eben nicht abschmelzend um die unteren Besoldungsgruppen aufzupeppen. Wenn man das aber nicht macht, dann muss man die Grundbesoldung so anpassen, dass der höhere Dienst am Ende auch mehr verdient, und das kostet allein aufgrund der vielen Lehrer. Anders bekommt man aber keine Erhöhung für die von der FDP genannte arme Grundschullehrerin, die nicht mehr bekommt als ein Elektriker in seinem Landkreis.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 14.10.2022 10:19
...er keine Erhöhung für die von der FDP genannte arme Grundschullehrerin, die nicht mehr bekommt als ein Elektriker in seinem Landkreis.

Wie soll denn die Rechnung aufgehen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 14.10.2022 11:30
...er keine Erhöhung für die von der FDP genannte arme Grundschullehrerin, die nicht mehr bekommt als ein Elektriker in seinem Landkreis.

Wie soll denn die Rechnung aufgehen?

Das musste ihn schon selber fragen, es war Hr. Brauer wenn ich richtig erinnere.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 14.10.2022 11:47
...er keine Erhöhung für die von der FDP genannte arme Grundschullehrerin, die nicht mehr bekommt als ein Elektriker in seinem Landkreis.

Wie soll denn die Rechnung aufgehen?

Das musste ihn schon selber fragen, es war Hr. Brauer wenn ich richtig erinnere.

Was hat den eine Grundschullehrerin in BW? A12? A13? Ein Elektriker in einem anständigen IG Metall Betrieb kann schon in die Richtung kommen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 14.10.2022 11:54
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 14.10.2022 12:41
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Exakt hier: https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=6925
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 14.10.2022 13:07
Das ist doch Äpfel mit Birnen vergleichen. Die A12/4 sind 4019 brutto und um die 2900 netto PKV abgezogen.

4000 brutto bei einem Angestellten bedient 2550 netto.

Und wir reden hier über das Einstiegsgehalt. Selbst bei einem Energieversorger dürfte das eher bei 3500 brutto liegen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 14.10.2022 13:13
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 14.10.2022 15:07
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".

Die Grundschullehrerin mit A12 hat überhaupt nichts mit höherem Dienst zu tun.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 14.10.2022 15:49
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerInNRW am 14.10.2022 16:09
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 14.10.2022 16:19
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".

Die Grundschullehrerin mit A12 hat überhaupt nichts mit höherem Dienst zu tun.

In diesem Fall schon, durch das Abstandsgebot würde sich eine Erhöhung der Grundbesoldung dieser Lehrerin natürlich auch im höheren Dienst auswirken. Sich direkt für den A15er auszusprechen ist aber im Vergleich nicht besonders medienwirksam.

Wie gesagt, mein Eindruck war nicht, dass es unbedingt um diese Lehrerin geht, sondern in dem Bereich die Wirksamkeit des 4-Säulenmodells reduziert ist und man die Lehrerin als Anlass genommen hat, weil sie Sympathieträger ist.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Organisator am 15.10.2022 00:31
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 15.10.2022 10:14
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?

Opportunitätskosten?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 15.10.2022 11:18
Opportunitätskosten in diesem Zusammenhang zu erwähnen sind aber etwas schräg. Man könnte viel mehr argumentieren, dass der Elektriker in seiner Ausbildung mit einem kleinen Lehrlingsgehalt abgespeist wird, aber bereits wertschöpfend tätig ist und damit zum Steueraufkommen beiträgt, das der Lehrerin wiederum ihr stark subventioniertes Studium überhaupt erst ermöglicht, welches ihr nachher ins Beamtenverhältnis verhilft. Als Dank entzieht sie sich dann mit aller höchster Wahrscheinlichkeit der Solidargemeinschaft (GKV + GRV) obwohl man schwer darüber streiten kann, ob ein Lehrer überhaupt hoheitliche Aufgaben (und damit der Grundstein hinter einem Beamtenverhältnis) im engsten Sinne ausführt.

Alles eine Frage der Perspektive  ;D

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Opa am 15.10.2022 11:54
Dass Schüler in einem Sonderrechtsverhältnis stehen ist beispielsweise ein recht starkes Argument dafür, dass hoheitliche Aufgaben nicht nur strukturell sondern auch individuell vorliegen und somit zumindest ein wesentlicher Teil des Lehrkörpers in einem Beamtenverhältnis stehen muss.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerInNRW am 15.10.2022 12:54
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?

Das ändert nichts an der Aussage, dass der Weg zum Abitur von den Eltern und der Weg durch das Studium von Eltern/Studierenden selbst finanziert wird. Dieser Weg würde durch Studiengebühren (die eher einen symbolischen Charakter hätten) nur noch teurer werden.

Des Weiteren wird die Ausbildung zum*r Elektriker im schulischen Teil ebenso vom Staat finanziert. Das früher übliche Lehrgeld gibt es auch im Süden nicht mehr, oder? Ebenso wird der betriebliche Teil durch den Betrieb finanziert und zusätzlich auch noch entlohnt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 15.10.2022 14:34
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können. Es hat einfach zu viele Nachteile, ist nicht wirklich notwendig und geht am Ende sowieso an der Verfassungsmäßigkeit zu Grunde. Eine größer werdende Zahl an Personen ist auch in diesem Berufsbeamtentum gefangen und findet den Weg hin zu einer passenderen Beschäftigung nicht mehr.

Der Vergleich mit der Privatwirtschaft wurde ja schon an verschiedener Stelle gerechnet, auf die plakativen Aussagen im Parlament braucht man jetzt nicht im Detail wert zu legen. Fest steht aber, dass besagte verbeamtete Lehrerin bei Minderbesoldung weder streiken kann, noch ohne größere Veränderungen den Arbeitgeber wechseln kann. Es sollte also selbstredend sein, dass der Dienstherr hier mehr Verantwortung übernehmen sollte als zum Beispiel ein AG in der freien Wirtschaft. Auf der anderen Seite stehen uns unter Umständen Zeiten bevor, in denen die erhöhte Jobsicherheit besagter Lehrerin an Stellenwert gewinnen könnte.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 15.10.2022 14:41
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 15.10.2022 15:20
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.

Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen  ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: ChrBY am 15.10.2022 16:48
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können.

Wie sollte das ohne Beamtenverhältnis passieren können? Es bliebe dann nur der TV-L.

Ein neu eingestellter Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg verdient ab Dezember 2022 in A 13Z, Stufe 3 genau 3680,82 Euro netto vor PKV. Abzüglich ca. 300 Euro PKV kann man von 3380,82 Euro ausgehen.

In TV-L E 13, Stufe 1 verdient ein beschäftigter Gymnasiallehrer bei identischer Tätigkeit 2538,06 Euro netto, also 842,76 Euro weniger als der verbeamtete.

Bei Grundschullehrern ist die Differenz zwischen A 12 und EG 11 ähnlich. (Alle Angaben für ledige Kinderlose, als GKV wurde die TK gewählt.)

Wie wollen Sie eine angemessene Entlohnung im Beschäftigtenverhältnis herstellen? Alle Lehrer in EG 15 eingruppieren (selbst dann käme man oft mit A 13/Z besser weg)? Und was machte man dann mit den Inhabern von Funktionsstellen und Schulleitern? In die nicht existenten Entgeltgruppen EG 16, EG 17 und EG 18 eingruppieren?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 15.10.2022 17:10
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.

Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen  ;D

Das werden auch Beamte, nix gibts ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.10.2022 17:32
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.

Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen  ;D

Das werden auch Beamte, nix gibts ;)

Ich sehe, ihr beide gewinnt dem Lebenszeitprinzip eine ganz neue Bedeutung ab: Nicht der Dienstherr alimentiert den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen, sondern der Beamte hat die Verpflichtung, seinen Nachwuchs lebenslang dem Dienstherr zur Verfügung zu stellen.

Aber was ich hier schreibe, ist natürlich Quatsch. Denn daran ist ja nichts neu, sondern das ist ein gutes altes Prinzip - man nannte das früher: Leibeigenschaft (und das hat - bzw. hatte - ja dann gar nichts mit Beamten zu tun). Der Sportwagen ist übrigens dem Dienstherrn zu vererben, Bastel, da er unzweifelhaft Teil des Familieneinkommens ist, Papa Staat bei Beamten Teil der Familie ist (s. Familienergänzungszuschlag) und sich der Nachwuchs dereinst in Anbetracht seiner zu erwartenden Alimentation sowieso nicht genügend Sprit mehr wird leisten können, um ihn zu bewegen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SpeedyG am 15.10.2022 20:37
Geht hier noch um das 4-Säulen-Programm?   ???
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 16.10.2022 19:48
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können.

Wie sollte das ohne Beamtenverhältnis passieren können? Es bliebe dann nur der TV-L.

Ein neu eingestellter Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg verdient ab Dezember 2022 in A 13Z, Stufe 3 genau 3680,82 Euro netto vor PKV. Abzüglich ca. 300 Euro PKV kann man von 3380,82 Euro ausgehen.

In TV-L E 13, Stufe 1 verdient ein beschäftigter Gymnasiallehrer bei identischer Tätigkeit 2538,06 Euro netto, also 842,76 Euro weniger als der verbeamtete.

Bei Grundschullehrern ist die Differenz zwischen A 12 und EG 11 ähnlich. (Alle Angaben für ledige Kinderlose, als GKV wurde die TK gewählt.)

Wie wollen Sie eine angemessene Entlohnung im Beschäftigtenverhältnis herstellen? Alle Lehrer in EG 15 eingruppieren (selbst dann käme man oft mit A 13/Z besser weg)? Und was machte man dann mit den Inhabern von Funktionsstellen und Schulleitern? In die nicht existenten Entgeltgruppen EG 16, EG 17 und EG 18 eingruppieren?

Aber das ist doch genau der Punkt: Lehrer werden verbeamtet, nicht wegen der hoheitlichen Aufgaben, sondern damit man überhaupt Lehrer findet wegen der Besoldung. Und dann hat man einen aufgeblähten höheren Dienst und kann das ganze System nicht verfassungsmäßig aufrecht erhalten.
Wie genau das gehen kann und soll, kann ich dir natürlich nicht sagen. Wahrscheinlich könnten sie analog TV-ÖD Sue eben einen TVL - Schuldienst machen?

Kommt jetzt ein Bisschen vom Thema 4 Säulen weg, aber Anlass war ja der Kommentar der FDP zum 4-Säulen-Modell. Im Landtag hat man schon gemerkt, dass die auch wissen, dass es Quatsch ist, aber den Quatsch von der eigenen Partei hat man halt durchzuwinken.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 19.10.2022 17:39
Hallo zusammen,

anbei mal wieder was neues zum Thema.

https://www.btbkomba.de/artikel-bw/aktueller-stand-zum-vier-saeulen-modell.html (https://www.btbkomba.de/artikel-bw/aktueller-stand-zum-vier-saeulen-modell.html)

Schönen Abend allen!!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Daniel82NRW am 20.10.2022 08:57
Wann werden denn mal die kleinen A5 er ohne Kinder in NRW berücksichtigt? Ich lese hier von Familienzuschlag Erhöhung höherer Eingruppierung ab A7 usw. Aber eine Anpassung an A5 ist nichts in Aussicht ?

Danke schon mal für eine Rückmeldung
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MitleserBW am 20.10.2022 09:04
Wann werden denn mal die kleinen A5 er ohne Kinder in NRW berücksichtigt? Ich lese hier von Familienzuschlag Erhöhung höherer Eingruppierung ab A7 usw. Aber eine Anpassung an A5 ist nichts in Aussicht ?

Danke schon mal für eine Rückmeldung

Naja, ich bezweifle das in BW die Beamten aus NRW berücksichtigt werden  ;) Da hast du dich ggf. im Thread vertan.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 26.10.2022 13:55
Hola,

die zweite Beratung im Landtag ist für den 9.11. angesetzt, die pauschale Beihilfe für den 10.11.

Tagesordnungen: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/tagesordnungen.html

Vorlage ist noch die Version vom 27.09.2022.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 26.10.2022 19:18
Mich ärgert am meisten, dass man Kommentare für das Gesetz will, dann schreiben fast alle, dass es weiter nicht verfassungsgemäß ist...aber dem Land ist das egal.
Das ist eine Farce.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 26.10.2022 20:05
Mich ärgert am meisten, dass man Kommentare für das Gesetz will, dann schreiben fast alle, dass es weiter nicht verfassungsgemäß ist...aber dem Land ist das egal.
Das ist eine Farce.
Ja und der Landtag winkt es einfach so durch, weil es von der Zeitschiene her anders nicht mehr machbar scheint. Willkommen in der Demokratie.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 27.10.2022 07:10
Heißt, weiter Widerspruch einreichen und warten bis ein neuer Gerichtsbeschluss zu einer Gesetzesänderung zwingt - in so 5-10 Jahren...

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Picard am 27.10.2022 22:29
Heißt, weiter Widerspruch einreichen und warten bis ein neuer Gerichtsbeschluss zu einer Gesetzesänderung zwingt - in so 5-10 Jahren...
Bzgl. Widerspruch: Ich bin unsicher, ob mein Widerspruch ausreicht. Im Jahr 2017 habe ich Widerspruch gegen den Familienzuschlag für das dritte Kind eingelegt. Das LBV hat mir dies auch mit einem Brief bestätigt mit dem Kommentar "bitten Sie höflich bis auf Weiteres von weiteren Anfragen abzusehen. [...] werden wir unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen."

Bin ich jetzt für diese Jahre "mit dabei"?

Und was ist mit den Widersprüchen gg die Abschaffung der vermögenswirksamen Leistungen? Gibt es da Neuigkeiten dazu?

Vielen Dank für Eure Antwort.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.10.2022 07:12
"wir bitten Sie höflich"... verlass dich nicht darauf, was die sagen und leg weiter Widerspruch ein. Die werden dir jedes mal das selbe Schreiben schicken. Also viel Arbeit machst du denen damit nicht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 28.10.2022 10:40
...was aktuell von Verdi kommt:

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++35e843d8-5554-11ed-9f9a-001a4a160111

Zitat
Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. im Landtag angelaufen.
Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. im Landtag angelaufen.

 Inzwischen wurde der Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezügen, der das sog.
„4 – Säulen Modell“ des Finanzministerium umsetzt, in den Landtag eingebracht. In einem straffen Zeitplan wird der Gesetzentwurf bis Mitte November alle Lesungen sowie Ausschussberatungen durchlaufen haben.

Folgt der Landtag dem eingebrachten Entwurf, so tritt das Gesetz zum 01.12.2022 in Kraft.

Wie in unserer letzten Brandheiß vom Juli 22 geschrieben, ist ver.di nochmals aktiv geworden, um die Problematik der Aufsteiger in den gD, die sich im November noch in der Besoldung A10 befinden, zu thematisieren.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen (Grüne und CDU) ist den Forderungen von ver.di (auch den gD insgesamt anzuheben) nicht gefolgt. Änderungen in der Besoldung beziehen sich nur auf den Status der Beamten im mittleren Dienst, sowie im Einstiegsamt des gehobenen Dienstes.

Auf unsere letzten Einwendungen wurde in Bezug auf die Problematik der Aufsteiger jedoch positiv reagiert. Über entsprechende Zulagen in der Besoldung und der Versorgung soll sichergestellt werden, dass jemand, der den Aufstieg in den gD gemacht hat, nicht weniger Verdienst hat, als jemand, der im mD verblieben ist und nun durch die Stellenhebung profitiert.

Die durch das Gesetz verursachte Problematik bzw. Verwerfungen im System der Stellenbewertung (Dienstpostenbewertung) wurde seitens der Landesregierung nicht aufgegriffen. Hier sind ab dem 01.12.22 die Amtsleitungen, Personalräte und ver.di Betriebsgruppen gefragt, die dann bestehenden Ungerechtigkeiten im Zuge von Stellenbewertungen und Gemeinderatsbeschlüssen auszumerzen.

Der ver.di Fachvorstand Feuerwehr plant zu dem Thema Stellenbewertung von Beamtenstellen der Feuerwehr Anfang 2023 eine feuerwehrpolitische Konferenz. Der Termin wird in den nächsten Wochen festgelegt und veröffentlich.
 

Fragen zur Umsetzung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetztes -  FAQ

·         Immer wieder wird uns berichtet, das Personalstellen oder Leitungsebenen gegenüber ihren Beamten die Aussage treffen, dass die Gemeinde kein Geld hat, die Hebungen zu vollziehen und man ja sowieso dagegen ist … u.s.w.

In dieser Hinsicht sagen wir schon einmal pauschal allen ver.di-Mitgliedern Unterstützung zu.

Das Gesetz ist von den Kommunen umzusetzen. – ohne Einschränkung. Es gibt in diesem Gesetz auch keine Regelungen, die als Kann-Bestimmung ausgebildet wurden und bei denen die Dienstherren einen Entscheidungsspielraum haben.

Da das Gesetz erst Ende November beschlossen wird, und zum 01.12.22 in Kraft tritt, kann dieses in der Bezügeabrechnung nicht unbedingt zum 01.12.22 umgesetzt sein. Es ist auch wahrscheinlich, das die Umsetzung erst im laufe der nächsten Monate vollzogen wird, da ja eine Unmenge an Nachberechnungen bei den Kinderzuschlägen zu erfolgen hat.

Wir gehen davon aus, dass – wie üblich - alle ihr Geld, rückwirkend zum 01.12.22 erhalten werden.

Die Verjährungsfrist - innerhalb der man seine Ansprüche geltend gemacht haben muss - beträgt 3 Jahre … somit ist sichergestellt, dass genügend Zeit besteht, um eventuelle Fehlinterpretationen seitens der Dienstherren zu klären, ohne das Ansprüche verfallen.

·         Wird die Höherstufung wie eine Beförderung mit Verleihung und Annahme einer Beförderungsurkunde umgesetzt ?

Nein. Die Höherstufung erfolgt per Gesetz und ist sofort gültig. Wartefristen, wie nach einer Beförderung (mindestens 1 Jahr bis zur nächsten Beförderung), oder 2 Jahre bis zur Ruhegehaltsfähigkeit gibt es aufgrund der Anhebung per Gesetz nicht.

 

Sollten hier Fragen aufkommen, stehen wir Euch hier gerne zur Verfügung.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Teacher91 am 31.10.2022 14:15
Ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser. Nun habe ich mich doch hier im Forum angemeldet, um mich mit euch austauschen zu können. Zunächst erst einmal ein herzliches Hallo von mir an alle. Ich freue mich auf einen angenehmen Austausch mit euch.

Ich habe eine Frage zur geplanten Umsetzung zum 4-Säulen-Modell ab Dezember. Die geplante Umsetzung ist ja zum 01.12.22 geplant. Die Besoldung für uns Beamte ist ja immer im Voraus. Erhalte ich dann, sollte es wie geplant umgesetzt werden, dann nachträglich noch für den Dezember oder gilt dann die erste „neue“ Besoldung dann erst mit der Auszahlung Ende Dezember für Januar?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 02.11.2022 14:31
Ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser. Nun habe ich mich doch hier im Forum angemeldet, um mich mit euch austauschen zu können. Zunächst erst einmal ein herzliches Hallo von mir an alle. Ich freue mich auf einen angenehmen Austausch mit euch.

Ich habe eine Frage zur geplanten Umsetzung zum 4-Säulen-Modell ab Dezember. Die geplante Umsetzung ist ja zum 01.12.22 geplant. Die Besoldung für uns Beamte ist ja immer im Voraus. Erhalte ich dann, sollte es wie geplant umgesetzt werden, dann nachträglich noch für den Dezember oder gilt dann die erste „neue“ Besoldung dann erst mit der Auszahlung Ende Dezember für Januar?

So wie ich es verstehe, wird für die Zeit ab dem 1.12.22 nachgezahlt, wenn der Entwurf so verabschiedet wird. Ob das dann schon mit dem Dezembersold (sehr unwahrscheinlich), oder wer weiß wann erst passiert, bleibt offen und hängt bestimmt vom Bearbeitungsaufwand ab. Hängt möglicherweise auch davon ab, wie es einen genau betrifft (Kinderzuschläge, Sold, Änderungen an der Besoldungsgruppe etc.).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 04.11.2022 13:38
Zitat
....
Es handle sich um ein sehr gutes Vorhaben, das deutschlandweit Anerkennung finde.
Die CDU-Fraktion stimme dem Gesetzentwurf zu.

Ein Abgeordneter der Fraktion der SPD bringt vor, die SPD-Fraktion begrüße den
Gesetzentwurf grundsätzlich. Ihn interessiere noch, welche Steigerungsraten bei
den Tarifabschlüssen das Finanzministerium aktuell und mittelfristig einplane.

Ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP erklärt, mit dem Haushaltsbegleitge-
setz 2013/14 sei es auch zu einer Verschlechterung des Beihilfebemessungssatzes
für Beamte mit mehr als einem Kind gekommen. Seine Fraktion begrüße, dass die
von ihr immer wieder geforderte Rücknahme dieses Schritts nach dem vorliegen-
den Gesetzentwurf nun erfolgen solle.

Durch die beabsichtigte Anhebung der Eingangsämter im mittleren und im ge-
hobenen Dienst fielen die bisherigen unteren Besoldungsgruppen weg. Dieses
Vorgehen lasse sich nicht wiederholen. Die Anpassungen endeten beim höheren
Dienst. Dadurch komme es nun doch zu einer Stauchung des Tarifs, vor der das
Bundesverfassungsgericht schon gewarnt habe. Die neu vorgesehenen Erhöhungs-
beträge zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für das erste und das zweite
Kind seien degressiv bis Besoldungsgruppe A 13 ausgestaltet. Hierbei stelle sich
die Frage, ob das Gebot des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen noch ein-
gehalten werde. Der gerade angesprochene Schritt sei eventuell verfassungswidrig.
Dies bedürfe einer Klärung.

Ein Abgeordneter der Fraktion der AfD bemerkt, die AfD habe sich im Plenum
schon positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert und werde diesem zustimmen. Al-
lerdings erachte seine Fraktion die Einhaltung des Abstandsgebots hinsichtlich der
Besoldungsgruppen im höheren Dienst als problematisch und sehe in dieser Hin-
sicht in Zukunft noch Änderungen für notwendig an.

Der Beamtenbund und ver.di sprächen für die anstehenden Tarifverhandlungen
von Mehrforderungen, die sich zwischen 10 und 20 % bewegten. Insofern interes-
siere auch ihn, welche Tarifsteigerungen das Finanzministerium einplane.

Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE führt aus, seine Fraktion begrüße das Vier-
säulenmodell. Er danke der Landesregierung, dass sie die Umsetzung der einschlä-
gigen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zügig angegangen sei und nicht
auf Klagen seitens der Beamtenschaft gewartet habe.


...
Die Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen äußert sich erfreut darüber, dass
der Gesetzentwurf auf breite Zustimmung stoße. Sie fährt fort, die Landesregie-
rung gehe in der mittelfristigen Finanzplanung von Tarifsteigerungen in Höhe von
2,3 % aus
. Um gleich dem möglichen Einwand zu begegnen, dies werde in den
nächsten Jahren nicht ausreichen, weise sie darauf hin, dass der Entwurf des Dop-
pelhaushalts 2023/2024 auch eine Rücklage von 1 Milliarde € umfasse, um Risi-
ken durch Inflation, Energiepreis- und Tarifsteigerungen abzufedern



....Insoweit sei die Landesregierung nach wie vor davon überzeugt, dass sie einen
sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt habe.



https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3401_D.pdf


Interessant sind auch die Meinungen der Regierung zum Abstandsgebot, das ich jetzt nicht reinkopiert habe.

Bei 10% Inflation mit 2,3% Erhöhung planen ist natürlich auch lustig. Und natürlich darf das Selbstlob nicht fehlen.  ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Aloha am 04.11.2022 13:50
Das mit dem Abstandsgebot ist ja spannend argumentiert: Man habe halt Freiheiten zur Neugestaltung (wobei Rahmenbedingungen des Bundesverfassungsgericht von 2017 nicht näher betrachtet werden).

Und die Opposition erkennt natürlich auch die wesentlichen Probleme im Gesetzentwurf:
Der Abgeordnete der Fraktion der SPD fragt, ob die vorgesehenen Verbesserungen im Besoldungsbereich beispielsweise auch Bediensteten zugutekämen, die im Landtag als Saaldiener tätig seien. >:( ::) :'( ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 05.11.2022 09:39
Danke für den Link.

"Von dem Abgeordneten der Fraktion der FDP/DVP seien Zweifel geäußert worden, dass die Landesregierung die Reform hinsichtlich des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen verfassungsgemäß ausgestaltet habe. Das Bundesverfassungsgericht führe in einem Beschluss aus dem Jahr 2017 aus: Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen,– jedoch sollte auch folgender zweite Teil dieses Satzes beachtet werden soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch macht. Zudem heiße es in einer Randnummer noch: Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber allerdings nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten. Vielmehr kann er ein bestehendes Besoldungssystem neu strukturieren und auch die Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen. Insoweit sei die Landesregierung nach wie vor davon überzeugt, dass sie einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt habe. "

Kann man diese Argumentation mit Sicherheit verneinen und warum?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 05.11.2022 10:02
Man hat die angebliche Neustrukturierung mit den gestiegenen Anforderungen begründet.  z.B. weil man ja jetzt alles "digital" machen muss.  ;D ;D ;D Und man das mit dem Niveau im mittleren Dienst und gehobenen Dienst nicht erwarten konnte, vom höheren Dienst hingegen konnte man erwarten, auf dem Stand der Technik zu bleiben.

So ähnlich stand es im längeren Gesetzentwurf. Ich halte es nicht für eine Neustrukturierung.

Zitat
Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt. Der Besoldungsgesetzgeber ist danach gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen." (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 –, BVerfGE 155, 1-76, Rn. 48).

Man stuft einfach alle Leute höher, weil man das Mindestabstandgebot verletzt und macht daraus eine angebliche Neustrukturierung.

Das Land verfügt  zwarüber das Recht der Neubewertung von Ämtern und ist damit berechtigt, untere Besoldungsgruppen zu streichen – dabei muss jedoch ein sachlicher Grund gegeben sein; der mangelnde Abstand zum Grundsicherungsniveau ist jedoch keiner.
Der mangelnde Abstand zum Grundsicherungsniveau war jedoch der Grund der Ämteranhebungen und nicht eine Neustrukturierung des Besoldungsgefüges.

So sehe ich es und so ähnlich steht es in meinem Klageentwurf, aber ist natürlich schwer aus der Welt zu schaffen. Das Besoldungsgefüge wird trotzdem dadurch eingeebnet.

Mit dem Bürgergeld ab dem 01.01.2023 kann man gleich weitermachen mit den Ämteranhebungen..... vielleicht lässt das BVerfG die Sache einmal durchgehen, aber irgendwann ist der Drops gelutscht, aber die Landesregierungen sind ja weiterhin kreativ bezüglich der Alimentation...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: lotsch am 05.11.2022 11:00
Mich wundert es ja, dass Bayern die Besoldungsstufen nicht anhebt und es beim Eingangsamt A 3 belässt. Jetzt kann man nur spekulieren, warum sie das so machen.
1. Die Bayern sind schlauer (denke ich nicht)
2. Die Bayern denken, dass die Anhebung der Besoldungsstufen sowieso keinen Bestand vor dem BVerfG haben und man später nur unheimlich Ärger haben wird, das alles wieder zu korrigieren. (könnte sein)
3. Die Bayern haben erkannt, dass es kostengünstiger ist, weiterhin in A 3 einzustellen und außerdem hat man mit dem Fiktivlohn in Höhe von 20.000,00 € Brutto schon eine gute Möglichkeit "erfunden", um die restlichen Besoldungsstufen zu drücken. (so wird es sein).

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 05.11.2022 12:15
Gut möglich, dass BW diese Hochstufungen um die Ohren fliegen wird, da diese sich nicht rückgängig machen lassen, wenn das BVerfG daran etwas auszusetzen hat.

Inbesondere auch, da es A2, A3 und co. noch in der Versorgung gibt und eine Rechtssprechung zur Versorgung noch aussteht. Die Akzessiorietät wird zwar bleiben, aber wer weiß was da raus kommt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 05.11.2022 20:43
Man hat die angebliche Neustrukturierung mit den gestiegenen Anforderungen begründet.  z.B. weil man ja jetzt alles "digital" machen muss.  ;D ;D ;D Und man das mit dem Niveau im mittleren Dienst und gehobenen Dienst nicht erwarten konnte, vom höheren Dienst hingegen konnte man erwarten, auf dem Stand der Technik zu bleiben.

So ähnlich stand es im längeren Gesetzentwurf. Ich halte es nicht für eine Neustrukturierung.

Zitat
Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt. Der Besoldungsgesetzgeber ist danach gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen." (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 –, BVerfGE 155, 1-76, Rn. 48).

Man stuft einfach alle Leute höher, weil man das Mindestabstandgebot verletzt und macht daraus eine angebliche Neustrukturierung.

Das Land verfügt  zwarüber das Recht der Neubewertung von Ämtern und ist damit berechtigt, untere Besoldungsgruppen zu streichen – dabei muss jedoch ein sachlicher Grund gegeben sein; der mangelnde Abstand zum Grundsicherungsniveau ist jedoch keiner.
Der mangelnde Abstand zum Grundsicherungsniveau war jedoch der Grund der Ämteranhebungen und nicht eine Neustrukturierung des Besoldungsgefüges.

So sehe ich es und so ähnlich steht es in meinem Klageentwurf, aber ist natürlich schwer aus der Welt zu schaffen. Das Besoldungsgefüge wird trotzdem dadurch eingeebnet.

Mit dem Bürgergeld ab dem 01.01.2023 kann man gleich weitermachen mit den Ämteranhebungen..... vielleicht lässt das BVerfG die Sache einmal durchgehen, aber irgendwann ist der Drops gelutscht, aber die Landesregierungen sind ja weiterhin kreativ bezüglich der Alimentation...

Du gehst also von einer Klage aus?
Und hast den Klageentwurf selbst verfasst?

Laut deinen Ausführungen könnte  das BVerfG der Argumentation der Landesregierung also sogar folgen?
Laut Sven dachte ich bisher, dass ist eher unmöglich.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 05.11.2022 22:08
Ich habe während meiner Prüfung, ob sich so ein Rechtsstreit lohnt, gleich einen groben Klageentwurf entworfen.
Weil ich nicht aus dem Urlaub kommen will und dann sowas in kurzer Zeit schreiben möchte.

Ja selber verfasst, mit Hilfe von Vorlagen, weil es sich mit Anwaltskosten nicht rechnet.

Ich teile den Optimismus von Sven nicht. Keine Ahnung wie viel Gerichtsverfahren er schon gewonnen hat.
Aber gerade die unteren Instanzen weisen gerne Klagen ab, die viel Arbeit machen und nehmen den Amtsermittlungsgrundsatz (im Verwaltungsgerichtsweg Untersuchungsgrundsatz) nicht ganz ernst. Da wird immer der Behörde geglaubt und nicht dem Kläger. Leider selber schon erlebt, wie ein Gericht Lügen einer Behörde ungeprüft ins Urteil schreibt.

Bis zum BVerfG ist es auch ein weiter Weg. Man muss die Rechtskraft eines möglichen Widerspruchsbescheids hemmen und hoffen, dass das BVerfG rechtzeitig ein vernünftiges Urteil spricht, wenn man selber noch beim Verwaltungsgericht rumhängt.

Im  Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten hatte ein Finanzgericht (FG Kassel) eine solche festgestellt, aber da es eine Bagatelle gewesen war, trotzdem die Klage abgewiesen. Recht haben und recht bekommen sind in Deutschland eben immer noch zwei Sachen.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.11.2022 22:49
Vor Gott und auf hoher See sind wir in Gottes Hand, Versuch. Wenn es auch schon wieder etwas länger her ist, dass ich mich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und also höchstwahrscheinlich schon wieder viel zu viel vergessen habe, halte ich es nach wie vor für völlig ausgeschlossen, dass dieses "Vier-Säulen-Modell" vor den vom Bundesverfassungsgericht entworfenen "Zwei-Säulen-Modell" zur Prüfung des verfassungskonformen Charakters eines Besoldungsgesetzes Bestand haben könnte. Die Deutlichkeit, mit der sich Ulrich Battis unlängst hinsichtlich des sächsischen Gesetzgebungsverfahren geäußert hat, könnte man auch hier anbringen. Auch Baden-Württemberg wird in Anbetracht eines Fehlbetrags von 26,0 % zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation im Jahre 2020 nicht umhinkommen, die Grundgehaltssätze erheblich anzuheben, wie eine Prüfung anhand der Mindestbesoldung ergibt (die der Gesetzgeber wie alle anderen Gesetzgeber seit 2020 in Verkennung ihrer prozeduralen Pflichten ebenso außer Acht gelassen haben, obgleich sie Eingang in einen Leitsatz der letzten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung gefunden hat):

"Beim systeminternen Besoldungsvergleich ist neben der Veränderung der Abstände zu anderen Besoldungsgruppen in den Blick zu nehmen, ob in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten ist. Ein Verstoß gegen dieses Mindestabstandsgebot betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist. Die indizielle Bedeutung für die verfassungswidrige Ausgestaltung der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe ist dabei umso größer, je näher diese an der Grenze zur Mindestbesoldung liegt und je deutlicher der Verstoß ausfällt." (LS. 5)

Nimmt man nun eine solche Prüfung für Baden-Württemberg vor, kann es prozedural offensichtlich nicht mehr gerechtfertigt werden, die Grundgehaltssätze nicht anzuheben, da sich die Besoldungsordnung A im Prüfverfahren bis weit in den gehobenen Dienst als verletzt entpuppt.

Zugleich dürften wir - so schätze ich, je länger ich mich mit der Materie beschäftigen - nach der nächsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten, dass die Besoldungsgesetzgeber nach und nach von ihrem Recht zur Ämterneubewertung Gebrauch machen werden. Denn dadurch, dass sie weit überwiegend untere Besoldungsgruppen offensichtlich sachwidrig - also mit dem ausschließlichen und darin nicht sachgerechten Ziel, so das Mindestabstandsgebot zu gewährleisten - gestrichen haben, dürfte die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Alimentation langfristig nun noch einmal deutlich teurer werden, als wenn man sogleich in spätestens den letzten beiden Jahren zu ihr zurückgekehrt wäre. Sofern nun diese Neustrukturierung mit einer Ämterneubewertung einhergehen sollte (was ich heute vermute), wird man - sofern man dann endlich wieder verfassungskonform vorgehen wollte - darauf einigen Gehirnschmalz verwenden müssen. Und verwendete man dann nicht genügend Gehirnschmalz oder hätte weiterhin das maßgebliche Ziel, mittels verfassungswidriger Gesetzgebung über Gebühr Personalkosten einzusparen, ginge ich bald wieder gen Karlsruhe. Und da sich Baden-Württemberg dort bereits 2018 getummelt hat und da ihm dort u.a. bereits eine ungenügende Prozeduralisierung vorgeworfen worden ist, müsste auch jenes Land dann, sofern es aus den Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts keine hinreichend sachgerechten Schlüsse zöge, irgendwann damit rechnen, dass ihm Vollstreckungsanordnungen nach § 35 BVerfGG ins Haus ständen. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wären dort derzeit - schätze ich - noch geringer als in Sachsen oder Berlin, aber deutlich höher als in all jenen Ländern, über deren Besoldungsgesetze seit 2012 noch nicht vom Bundesverfassungsgericht verhandelt worden ist.

@ Ozymandias
Ich glaube nicht, dass ich übermäßig optimistisch bin, auch stelle ich hier zumeist nur die Rechtslage dar, wie sie sich mir darstellt und enthebe mich jeder Vermutung über konkrete Klageverfahren (die ich weiterhin für mich selbst nicht führe, da mir das zu stressig ist), sondern leiste hier zumeist nur Argumente für sie - jedoch sind die Verwaltungsgerichte daran gebunden, die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts zu beachten und haben sie in der Logik ihrer Aufgabe auch jedes Interesse daran, das zu tun (anders als die Besoldungsgesetzgeber). Und da heute weiterhin alle 17 Besoldungsgesetzgeber insbesondere das Mindestabstandsgebot verfehlen, ist die Sachlage seit 2020 eine andere als vor 2020, als es die aktuelle Entscheidung noch nicht gab. Nicht umsonst haben bislang die drei Verwaltungsgerichte, die sich seit 2020 mit Klagen beschäftigen mussten - das VG Hamburg, das OVG Schleswig-Holstein und der Hessische VGH - in aller gebotenen Deutlichkeit Vorlagebeschlüsse gefasst und begründet. Sofern Klageschriften formell korrekt und sachlich hinreichend begründet sind, dürfte es heute keinem Verwaltungsgericht möglich sein, eines der heute gültigen Besoldungsgesetze nicht mit einem freundlichen Gruß als Vorlagebeschluss gen Karlsruhe zu senden.

Und nichtsdestotrotz gilt der erste Satz dessen, was ich eingangs geschrieben habe. Deshalb würde ich mir durchaus überlegen, einen Anwalt zu nehmen, sofern Du nicht bereits entsprechende Klagen geführt hast. Der Teufel steckt im Detail - trotz aller mittlerweile schlüssig vorbereiteten Musterklageschriften.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 06.11.2022 11:19
Da muss man schon einen Anwalt finden, der sich reinhängt. Diese Sorte gibt es bei den Streitwerten aber nicht.

Und mit den Anwaltskosten wird der Rechtsstreit für hohe Besoldungsgruppen uninteressant, da das Kosten-Chancen-Verhältnis für mich nicht mehr stimmt.

Ich mache es lieber selber und auch für gewisse Familienmitglieder, ansonsten würde sich das zeitlich gar nicht lohnen.

Jedenfalls tut sich in BW relativ wenig, was Besoldungsklagen anbelangt. Auch eine Normenkontrollklage ist trotz der Bedenken von FDP und AfD bzgl. Abstandsgebot nicht geplant. Wenn das nicht verletzt ist, sind Klagen von höheren Besoldungsgruppen in BW von Anfang chancenlos und BW wird das 4-Säulen-Modell hartnäckig verteidigen.

Wie schon bei abgesenkten Eingangsbesoldung (BW hat verloren), oder der Spitzberechnung beim Kindererziehungsergänzungszuschlag (BW hat die NZB verloren).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 06.11.2022 12:31
Ich kann das gut verstehen, denn ebenso richtig ist, dass man in Klageverfahren damit rechnen sollte, dass man die Hauptarbeit zum größten Teil selbst macht - es sei denn, man findet einen Anwalt, der sich tatsächlich bereits umfassender in der Materie auskennt. Jene sind aber selten.

Andererseits steckt der Teufel aber im Detail - und zwar eher bezüglich formellen Rechts als dem materiellen. Hinsichtlich letzterem ist das "Klagefeld" spätestens nach der aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung recht übersichtlich, weil seit 2015 ein 2020 weitgehend komplettiertes und übersichtliches Prüfprogramm vorliegt, das mit ein wenig Aufwand gezielt abgearbeitet werden kann (auch dafür benötigt man keinen Anwalt), und weil es heute womöglich schon ausreichte, nicht mehr alle Parameter der ersten Prüfungsstufe zu betrachten, sondern die Verletzung des absoluten Alimentationsschutzes nachzuweisen und das dann also anhand der beiden Abstandsgebote des vierten Prüfparameters aufzuzeigen, um so dann die Verletzung auch des relativen Alimentationsschutzes nachzuweisen, also die Verletzheit der gesamten Besoldungsordnung - nicht umsonst ist so unlängst auch der Hessische VGH vorgegangen (ich würde allerdings hinsichtlich einer Klage nicht empfehlen, so vorzugehen, sondern tatsächlich das volle Programm der Prüfung aller drei Prüfungsstufen vornehmen).

Das m.E. gewichtigste Argument für einen Anwalt hinsichtlich Besoldungsrechtsklagen wäre für mich entsprechend vor allem: Auch Richter sind Juristen und also von ihrem Selbstverständnis her als mit zwei Prädikatsexamina ausgestattet vielfach davon überzeugt, dass ein Laie für sich keinen Prozess führen kann, sodass man nicht ausschließen kann, dass man auf Richter stößt, die den Fall anders betrachten, wenn er von einem Laien vorgebracht, als wenn er anwaltlich vertreten wird. In Anbetracht dessen, dass die Verletzung des Mindestabstandsgebots in allen Rechtskreisen seit spätestens seit 2008 so groß ist, dass es sich kein Verwaltungsgericht heute leisten könnte, eine hinlänglich begründete Klage materiell abzuweisen (auch Gerichte unterliegen der Kontrolle durch die (Fach-)Öffentlichkeit; und kein Richter oder Gericht möchte sich schriftlich in Fachveröffentlichungen festgehaltenem Kopfschütteln aussetzen), sehe ich ebenfalls gute Chancen, eine Klage auch ohne Anwalt zu einem Erfolg zu führen. Aber anders sieht das hinsichtlich des formellen Rechts aus. Hier könnte schon ein Formfehler ausreichen, um die Zulässigkeit der Klage zu bezweifeln, sodass der Fall dann gar nicht erst zur Entscheidung angenommen werden würde - und das dürfte von der Wahrscheinlichkeit eher, so vermute ich, geschehen, wenn kein Anwalt die Vertretung übernimmt als mit einem Anwalt. Es dürfte durchaus (Verwaltungs-)Gerichte in Deutschland geben, die innerlich die Nasen rümpften (sofern man diese innerlich rümpfen könnte), wenn sie sich nun in einem Rechtskreis wiederholt mit nicht anwaltlich vertretenen Klageschriften beschäftigen sollten, schätze ich.

Dir alles Gute für das Klageverfahren: Wenn ich Deine Beiträge hier im Forum richtig lese, bist Du auf einem guten Weg!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: ebse am 06.11.2022 13:32
Sagt mal,
wie ist es bei euch? Seid ihr von Seiten des Arbeitgebers oder der Gewerkschaften in irgendeiner Weise informiert worden, wie es bei euch jeweils ab 01.12. aussieht?

Meine Frau ist Landesbeamtin in BW und hat weder vom Dienstherr, noch von der Gewerkschaft irgendwelche Infos bisher erhalten....
Mal die Dezember Abrechnung abwarten, ob sie da "befördert" würde. Kinderzuschläge dürfte sie nicht betreffen, da ich Bundesbeamter bin und diese erhalte....war da auch nicht noch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes im Raum?

Grüße
ebse
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: BlauesBlau am 06.11.2022 14:26
Hallo zusammen, ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser und den sehr aktiven Forenmitgliedern (allen voran Swen Tanortsch) sehr dankbar für die Fülle an Informationen.

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ist ein hergebrachter Grundsatz der Beamtenbesoldung. Laut Bundesverfassungsgericht darf sich der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen (innerhalb von 5 Jahren) nicht um mehr als 10 Prozent verringern.

Wieso hat das Bundesverfassungsgericht den Zeitraum von 5 Jahren gewählt? (anderer Parameter der anderen Prüfstufen haben Zeiträume von 15 Jahren).
Wenn ich mir die Endstufen (Brutto für BW im Jahr 2009) der Besoldungsstufen A 5 (Stufe 8: 25.766 €) und A14 (Stufe 12: ca. 58.000 €) anschaue ergibt sich ein Abstand von ca. 125 %.
Im Jahr 2022 sieht das ganze wie folgt aus (BW): A5 (Stufe 10: 35.600 €) und A14 (Stufe 12: 75.300 €).
Hier zeigt sich ein Abstand von ca. 111,5 %.
Nehmen wir den Abstand von 2009 als Maßstab der 10 % Regel so ergibt sich (125 % * 0,9  112,5 %). Der Abstand hätte laut Bruttobesoldung von 2009 nicht den Abstand von 112,5 % unterschreiten dürfen. Im Jahr 2022 liegt der Abstand allerdings nur noch bei 111,5 %.
[Wobei hier zu beachten wäre, dass im Jahr 2009 A2 die Anfangsbesoldung war (Jahresbrutto Endstufe 22.866 €), das Abstandsgebot also nochmals deutlicher „verletzt“ ist]
Wäre hier nicht eigentlich schon ein weiterer Parameter gerissen, oder zielt der relativ kurze Zeitraum von 5 Jahren drauf ab, dass der Abstand zwischen Besoldungsgruppen mit der Zeit deutlich eingeebnet werden darf (weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers)?

@Swen Tanortsch: Vor diesem Hintergrund würde mich auch deine These interessieren, inwieweit du dir eine Ämterneubewertung vorstellen könntest. Tatsächlich ist es so, dass die Professorenbesoldung durch die Änderung auf das W-System mit deutlich geringeren Grundgehaltsätzen auskommen muss – eine Orientierung gab es dann an A15 (W2) bzw. A16 (W3), wobei die älteren C3/C4 Grundgehälter deutlich höher lagen/liegen.
Könnte eine Ämterneubewertung dann wie bei der Professorenbesoldung zu deutlich niedrigeren Grundgehältern führen – wobei es ja bestimmt einen Bestandsschutz für Kolleginnen und Kollegen geben müsste?!?   

Grüße
blauesblau
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 06.11.2022 16:21
Das sind jetzt mehrere Fragen, BlauesBlau - und ich versuche, sie mal für meine Verhältnisse möglichst kurz zu beantworten.

In der bundesverfassungsgerichtlichen Besoldungsrechtsprechung muss man zwischen materiellen und indiziellen Bedingungen unterscheiden: Die materiellen Bedingungen umfassen am Ende die vom Dienstherrn gewährte Netto-Alimentation; sie beschreiben als Ganze die dem Beamten real vom Dienstherrn gewährte Zuwendung, entsprechend hebt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervor: "Bezugspunkt ist das Gehalt als Ganzes" (Rn. 73). Die indiziellen Bedingungen beschreiben hingegen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Prüfprogramm, mit dem also geprüft werden kann und soll, ob eine gewährte Alimentation verfassungskonform ist oder nicht. Diese Prüfung erfolgt anhand von Bruttobestandteilen der Besoldungsordnung. Die materielle und die indizielle Dimension sind in der Betrachtung von Besoldungsgesetzen streng zu trennen: "Die Parameter [der ersten Prüfungsstufe, also der indizielle Gehalt der Prüfung; S.T.] sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen." (Rn. 30)

Die 10 % Abstand, die im Zeitraum von zehn Jahren zu betrachten sind, sind Teil des Prüfprogramms, also Teil des vierten Prüfparameter und stellen insofern eine indizielle Bedingung dar. Ist der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen innerhalb von fünf Jahren um mehr als 10 % verringert worden, so liegt ein Indiz für eine verfassungswidrige Alimentation vor; wieso genau dieser Wert und jener Zeitraum zur Prüfung herangezogen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht weiter begründet (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015- 2 BvL 17/09 -, Rn. 112). Da also der Wert und Zeitraum "nur" ein Indiz für eine verfassungswidrige Alimentation im Rahmen der ersten Prüfungsstufe darstellt, folgt daraus, dass es dem Besoldungsgesetzgeber materiell durchaus gestattet ist, die Abstände zwischen Besoldungsgruppen in jedem Zeitraum auch unterhalb von fünf Jahren um deutlich mehr als 10 % zu verringern - solange er am Ende materiell allen Amtsträgern eine ihrem Amt angemessene Alimentation gewährt, soll heißen: Es ist ihm gestattet eine Ämterneubewertung bis hin zu einer völligen Neustrukturierung des Besoldungsgefüges vorzunehmen. Entscheiden ist dabei allerdings, dass er das sachlich begründet, es muss also ein sachlicher Grund gegeben sein (und Personalkosteneinsparungen stellen keinen bzw. nur einen innerhalb eines gleichheitsgerecht vollzogenen Einsparungsrahmens innerhalb einer Zeit der Haushaltskonsolidierung dar, der entsprechend begründet ist). Dabei hat er insbesondere zu beachten, dass die vom absoluten Alimentationsschutz umfasste Mindestalimentation als der absolut niedrigste materielle Nettobetrag einer eventuell verfassungskonformen Alimentation bei der Besoldung des am niedrigsten besoldeten Beamten der Besoldungsordnung A nicht unterschritten wird. Der "Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt" (Rn. 47).

Nun gehen wir mal der Einfachheit halber davon aus, dass der Gesetzgeber jenem Beamten die Mindestalimentation gewährt und dass dies diesbezüglich zu einem verfassungskonformen Ausgangspunkt führt (was nicht der Fall sein muss, denn auch die Gewährung einer Nettoalimentation genau auf Höhe der Mindestalimentation muss nicht zu einer amtsangemessenen Alimentation führen; aber das ist jetzt ein anderes Thema). Nun kann der Gesetzgeber von diesem Ausgangspunkt aus die Besoldungssystematik unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums neu strukturieren; er hat dabei allerdings entsprechend unter anderem die Ämterwertigkeit zu beachten: "Durch die Anknüpfung der Alimentation an innerdienstliche, unmittelbar amtsbezogene Kriterien wie den Dienstrang soll sichergestellt werden, dass die Bezüge entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft sind. Gleichzeitig kommt darin zum Ausdruck, dass jedem Amt eine Wertigkeit immanent ist, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Die „amts“-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung" (Rn. 43).

Insofern gehe ich davon aus, dass die Besoldungsgesetzgeber, wenn sie sich gezwungen sehen, die Mindestalimentation entsprechend meinen letzten Ausführungen anzuerkennen (und also auch die jeweils durchzuführende Prüfung der Mindestbesoldung als  - indizellen - Teil des vierten Prüfparameters durchführen), nun die von ihnen in fast allen Besoldungsrechtskreisen in den letzten 15 Jahren verstümmelte Besoldungsordnung A neubewerten werden: Denn durch die in vielen Fällen Verstümmelung (eine solche liegt m.E. vor, sofern untere Besoldungsgruppen ohne hinreichende sachliche Begründung ersatzlos gestrichen worden sind, also i.d.R. um den Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation zu verringern) der Besoldungsordnung A wird in dem Moment, wo die Besoldungsgesetzgeber eine nun wieder amtsangemessene Alimentation in der untersten Besoldungsgruppe gewähren, dieses Unterfangen deutlich teurer, als wenn sie in der Vergangenheit die bestehenden Besoldungsgruppen nicht angetastet hätten.

Nehmen wir hier das Extrembeispiel Baden-Württemberg: Durch die Dienstrechtsreform vom 09.11.2010 ist zum 01.01.2011 der einfache Dienst entfallen und wurden die Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 in die Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet. Durch das nun geplante "Vier-Säulen-Modell" soll am Ende die Besoldungsgruppe A 7 zur niedrigsten werden - unabhängig davon, dass damit Beamte ohne entsprechende Qualifikation bis zu fünf Besoldungsgruppen nach oben geklettert sind (was ihnen von meiner Seite gegönnt sein soll, juristisch aber ohne hinreichende Begründung zweifelhaft ist), wird so am Ende - davon ist auszugehen - zunächst einmal nicht mehr die Ämterwertigkeit beachtet worden sein, was sich als verfassungswidrig heraustellen dürfte. Zugleich wird das Bundesverfassungsgericht dann zukünftig prüfen - sofern es entsprechend angerufen werden wird -, ob diese Ämterwertigkeit zukünftig wieder hergestellt werden wird, also Begründungen für die dann entweder weiterhin oder neuen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen im Sinne der Ämterwertigkeit erwarten. Solche Begründungen dürften aber - so vermute ich - schwerfallen, wenn nun in der Besoldungsgruppe A 7 Beamte mit völlig unterschiedlichen Schul-, Ausbildungs- und bisherigen Dienstqualifikationen gänzlich gleichwertig besoldet werden.

Entsprechend sollten sich die Dienstherrn gezwungen sehen, sofern sie zu einer verfassungskonformen Alimentationspraxis zurückkehren wollten, eine sachgerechte Ämterneubewertung und darin eine Neustrukturierung der Besoldungsordnung(en) vorzunehmen - vermutlich werden sie dabei versuchen, um weiterhin (nun ggf. noch verfassungskonform) Personalkosten einzusparen, die Abstände zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen möglichst so gering zu halten, dass damit eben weniger Kosten anfallen. Eventuell werden dabei (das ist ebenfalls nur eine Vermutung) auch Veränderungen in den bzw. innerhalb der Laufbahngruppen vorgenommen werden - egal allerdings, wie die Besoldungsgesetzgeber dann vorgehen (wollen), wollen sie eine wieder verfassungskonforme Besoldungssystematik entwickeln und darin die Personalkosten noch verfassungskonform gering halten, werden sie gehörigen Gehirnschmalz aufwenden müssen, um zu einer für sie dann passablen Lösung zu gelangen. Und um ehrlich zu sein: Darauf freue ich mich schon heute diebisch, da ich davon ausgehe, dass ich das mit großer Freude betrachten werde; denn ich gehe davon aus, dass jenem Unterfangen wegen der vielfach sachwidrigen Verstümmelungen wiederkehrend eine nicht zu unterschätzende Komplexität inhärent sein wird; diese haben sich die Besoldungsgesetzgeber selbst zuzuschreiben: Volkstümlich ausgedrückt - sie werden auch diese Suppe auslöffeln müssen, die sie sich selbst eingebrockt haben. Versuchen sich die Gesetzgeber allerdings erneut, sich ohne sachliche Gründe weiterhin in die Büsche zu schlagen, dürfte es zu einem Treppenwitz der Geschichte werden, dass in den Medien Jahr für Jahr berichtet wird, dass Karlsruhe schon wieder dieses und jenes Besoldungsgesetz kassiert hat - denn wie in der Vergangenheit schon geschrieben: Es ist davon auszugehen, dass mit Abschluss der neuen Besoldungsdogmatik im Anschluss Entscheidungen über Vorlagebeschlüsse schneller geschehen werden als bislang. Vielleicht wird es dann ja zu einer Art Volkssport oder man entwickelt eine Lotterie, auf dass man also sonnabends neben der Ziehung der Lottozahlen wetten kann, welches Besoldungsgesetz in dieser Woche als erstes wieder die Karlsruher Zusatzzahl (die heißt heute Superzahl, fällt mir gerade ein) bilden wird. Auch erhalten dann eventuell Finanzminister ab dem fünften oder siebten verfassungswidrigen Besoldungsgesetz innerhalb einer Legislaturperiode den Ehrentitel "Ein echter Karlsruher" mit dem Ehrenrecht verliehen, bei Eintritt in den Ruhestand von der DB einen generellen Freifahrtschein vom Ruhesitz in den Schloßbezirk 3 zu erhalten.

Sofern nun Grundgehaltssätze, die verfassungskonform auf höherem Niveau als zuvor liegen sollten, zukünftig prozentual gegenüber anderen und niedrigeren Grundgehaltssätzen abgesenkt werden würden und das sachgerecht begründet werden würde, würde es keinen Bestandsschutz geben - denn sofern eine Neustrukturierung sachgerecht erfolgt, gibt es keinen Bestand, der geschützt werden müsste. Zugleich sollte insbesondere im Hochschulbereich - also in einem besondere Leistungsmerkmal aufweisenden Bereich des öffentlichen Diensts - eine stärkere Gewichtung von Grundeghältern und leistungsbezogenen Besoldungskomponenten möglich sein als bspw. im mittleren oder gehobenem Dienst, denke ich. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ersten Entscheidung zur neuen Besoldungsdogmatik einige bemerkenswerte Ausführungen gemacht. Es lohnt sich, als Hochschullehrer diese Entscheidung vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - gründlich zu lesen (als Finanzminister übrigens auch): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/02/ls20120214_2bvl000410.html.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 07.11.2022 22:22
Sagt mal,
wie ist es bei euch? Seid ihr von Seiten des Arbeitgebers oder der Gewerkschaften in irgendeiner Weise informiert worden, wie es bei euch jeweils ab 01.12. aussieht?

Meine Frau ist Landesbeamtin in BW und hat weder vom Dienstherr, noch von der Gewerkschaft irgendwelche Infos bisher erhalten....
Mal die Dezember Abrechnung abwarten, ob sie da "befördert" würde. Kinderzuschläge dürfte sie nicht betreffen, da ich Bundesbeamter bin und diese erhalte....war da auch nicht noch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes im Raum?

Grüße
ebse

Da das Gesetz mind. bis zum 9.11. nachmittags nicht beschlossen ist, gibt es nichts zu informieren! Eine Vorabinfo gab es auf der LBV Seite schon im August. Wenn der Landtag es am Mittwoch durchwinkt, wird es sicherlich nach und nach Informationen geben, aber ich gehe wohl eher von Nachzahlungen aus, als einer direkten Änderung der Dezemberabrechnung.
Beihilfebemessungssatz würde sich laut Gesetz erst zum 1.1.23 ändern. Die PKV ist bereits informiert (zumindest meine wusste Bescheid und hat das schon im Hinterkopf).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 07.11.2022 22:51
Und um ehrlich zu sein: Darauf freue ich mich schon heute diebisch, da ich davon ausgehe, dass ich das mit großer Freude betrachten werde; denn ich gehe davon aus, dass jenem Unterfangen wegen der vielfach sachwidrigen Verstümmelungen wiederkehrend eine nicht zu unterschätzende Komplexität inhärent sein wird; diese haben sich die Besoldungsgesetzgeber selbst zuzuschreiben: Volkstümlich ausgedrückt - sie werden auch diese Suppe auslöffeln müssen, die sie sich selbst eingebrockt haben. Versuchen sich die Gesetzgeber allerdings erneut, sich ohne sachliche Gründe weiterhin in die Büsche zu schlagen, dürfte es zu einem Treppenwitz der Geschichte werden, dass in den Medien Jahr für Jahr berichtet wird, dass Karlsruhe schon wieder dieses und jenes Besoldungsgesetz kassiert hat - denn wie in der Vergangenheit schon geschrieben: Es ist davon auszugehen, dass mit Abschluss der neuen Besoldungsdogmatik im Anschluss Entscheidungen über Vorlagebeschlüsse schneller geschehen werden als bislang. Vielleicht wird es dann ja zu einer Art Volkssport oder man entwickelt eine Lotterie, auf dass man also sonnabends neben der Ziehung der Lottozahlen wetten kann, welches Besoldungsgesetz in dieser Woche als erstes wieder die Karlsruher Zusatzzahl (die heißt heute Superzahl, fällt mir gerade ein) bilden wird. Auch erhalten dann eventuell Finanzminister ab dem fünften oder siebten verfassungswidrigen Besoldungsgesetz innerhalb einer Legislaturperiode den Ehrentitel "Ein echter Karlsruher" mit dem Ehrenrecht verliehen, bei Eintritt in den Ruhestand von der DB einen generellen Freifahrtschein vom Ruhesitz in den Schloßbezirk 3 zu erhalten.

Wenn ich einen neuen Beitrag von dir, Swen Tanortsch, sehe, freue ich mich genauso diebisch, warte meinen Feierabend ab und genieße selbigen samt Beitrag bei einem Glase Rotwein. Danke für den beschwingten Schreibstil in ernster Angelegenheit!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.11.2022 22:58
Gern geschehen, Martect!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 08.11.2022 10:56
Moin Moin,
als stiller Mitleser will ich nun doch fragen. Ich werde einfach nicht schlau aus den Gesetzestexten.

Seit 2020 bin ich Beamter, habe 3 Kinder die alle vor 2020 geboren wurden.
Mit geht es um die Nachzahlungen des Familienzuschlags.
Im Gesetzentwurf sieht es ja so aus, als würde es eine Nachzahlung ab 2020 geben könnte.
Hier sind Beträge genannt, nach Dienstposten und Erfahrungsstufe gestaffelt, für die entsprechenden Jahre.

Wie rechne ich nun damit, sind die Beträge monatlich pro Jahr zu betrachten. Da komme ich auf eine Nachzahlung im
Bereich von mehr als 10.000€, was ich mir nicht vorstellen mag,
Sehe ich das als einmalige Zahlung pro Jahr, da liegen wir bei 900€
Oder pro Jahr und pro Kind….da wären wir ja dann bei knapp 2000€.

Ist einer von euch befähigt, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen?

Herzlichen Dank dafür.

Grüße wil
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 08.11.2022 11:04
Bei 3 Kindern ist es locker der 5-stellige Betrag.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 08.11.2022 11:13
Kann man also davon ausgehen, das die Tabellen Beträge monatlich zu sehen sind.

Also ein Beamter der 2020/2021/2022 in A8 Stufe 2 war/ist, mindestens 2 Kinder hat (in meinem Fall 3)…
Kann mit einer Rückwirkenden !monatlichen! Zahlung für 2020 von: 216,89, für 2021: 338,57€, für 2022:315,28€.
Rechnen?
Da lande ich bei einer Nachzahlung von rund 10500€?!
Ich kann das kaum glauben….ich wäre durchaus dankbar…trotzdem kaum zu glauben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.11.2022 11:17
Das ist erst der Anfang, leg dennoch weiterhin Widerspruch ein: Der Betrag wird kaum hinreichend sein, um den Fehlbetrag seit 2020 zu reparieren. Das Land macht nun ein erstes Zugeständnis, das jedoch noch nicht dazu führen wird, zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 08.11.2022 11:17
Glückwunsch.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 08.11.2022 11:18
Kann man also davon ausgehen, das die Tabellen Beträge monatlich zu sehen sind.

Also ein Beamter der 2020/2021/2022 in A8 Stufe 2 war/ist, mindestens 2 Kinder hat (in meinem Fall 3)…
Kann mit einer Rückwirkenden !monatlichen! Zahlung für 2020 von: 216,89, für 2021: 338,57€, für 2022:315,28€.
Rechnen?
Da lande ich bei einer Nachzahlung von rund 10500€?!
Ich kann das kaum glauben….ich wäre durchaus dankbar…trotzdem kaum zu glauben.

Ich denke, die Tabelle ist genau so zu verstehen. Der Betrag in der Tabelle ist aber für das 1. und das 2. Kind.

Wenn ich es richtig verstehe, bekommen nur Kläger und Widerspruchsführer den Betrag für das 3. (und weitere) Kind zugesprochen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 08.11.2022 11:24
Ich weiß es momentan nicht zu 100%, aber ab 2020 sollte auch die Nachzahlung für das 3. Kind für alle Betroffenen geben, wegen der Zusage des Landes. Davor nur für Leute mit Widerspruch.

Allein das sind über 400 Euro pro Monat für fast 36 Monate. Zusätzlich zu der Summe für die ersten beide Kinder.

Zu faul es genau zu berechnen, aber es könnten auch bis zu 25.000 Euro Nachzahlung sein. 

Man sollte zukünftig die 85 Cent Porto jedes Jahr investieren oder einfach einem Beihilfeantrag beifügen. Wegen der  Inflation, Bürgergeld, mangelhaften Umsetzung etc. stimmt die Alimentation immer noch nicht und das wird lange so bleiben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 08.11.2022 11:39
Nun gut, so gesehen hat bisher die Familienkasse mit einem Zuschlag zum Kindergeld die Lücke geschlossen.
Ob bei Beziehern die Ämter hellhörig werden und die Nachzahlung direkt abgreifen (nicht zu Unrecht) bleibt abzuwarten.
Jedoch kann schaue ich völlig ungläubig auf diese Zahlen.

Nun gut….dann ist zumindest der Führerschein meiner drei Kids und jeweils zumindest das Grundstudium bezahlt.
Könnte schlechter laufen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: BW123 am 08.11.2022 14:06
Hallo zusammen,

wie steht es eigentlich um die Nachzahlungen für Beamte die Widerspruch eingelegt haben, aber ohne Kinder sind?

Viele Grüße
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 08.11.2022 17:20
Nun gut, so gesehen hat bisher die Familienkasse mit einem Zuschlag zum Kindergeld die Lücke geschlossen.
Ob bei Beziehern die Ämter hellhörig werden und die Nachzahlung direkt abgreifen (nicht zu Unrecht) bleibt abzuwarten.
Jedoch kann schaue ich völlig ungläubig auf diese Zahlen.

Nun gut….dann ist zumindest der Führerschein meiner drei Kids und jeweils zumindest das Grundstudium bezahlt.
Könnte schlechter laufen.

Du bezahlst 3 Grundstudiums und 3 Führerscheine von 10k Euro? Sind es duale Studiengänge?  ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 09.11.2022 07:04
Nicht direkt, aber es hilft definitiv beim "Ansparen" ich hab noch mindesten 11 Jahre Zeit bis zum ersten Studium, zum ersten Führerschein bleiben auch noch 9 Jahre.
10.000€ clever investiert, bezahlen definitiv 36 Semester (3*12) und 3 Führerscheine der Klassen A und B :)

Schauen wir mal, was da nun endgültig durch den Landtag läuft...ich schaue noch immer sehr ungläubig auf diesen Entwurf. Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen. Somit halte ich meine Fähigkeiten Gesetzestexte zu interpretieren durchaus für unterentwickelt.
Wir werden sehen...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Finanzer am 09.11.2022 07:48
Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen. 

Stellen SIe ihr Licht nicht zu sehr unter den Scheffel, wenn man sich dieses Gesetz so anschaut könnte man auch auf die Idee kommen das es den Beteiligten im Erststudium genauso erging  :D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: geos am 09.11.2022 15:25
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 10.11.2022 15:08
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.

Wird das dann nach der 5tel-Regelung versteuert?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sonstige-bezuege-im-lohnsteuerrecht-5-verguetungen-fuer-mehrjaehrige-taetigkeit_idesk_PI42323_HI1565397.html

Oder voll im Auszahlungsjahr als zusätzliches Einkommen? Es ist wohl nicht zu hoffen, dass sie die Nachzahlung freundlich über 22 und 23 verteilen...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 10.11.2022 15:18
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.

Wird das dann nach der 5tel-Regelung versteuert?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sonstige-bezuege-im-lohnsteuerrecht-5-verguetungen-fuer-mehrjaehrige-taetigkeit_idesk_PI42323_HI1565397.html

Oder voll im Auszahlungsjahr als zusätzliches Einkommen? Es ist wohl nicht zu hoffen, dass sie die Nachzahlung freundlich über 22 und 23 verteilen...

Eigentlich ja.

Aber in der Vergangenheit gab es da offenbar Probleme, die richtigen Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen, dann geht es nur über Einspruch bei dem Einkommensteuerbescheid....

Siehe:
https://forum.steuertipps.de/forum/index.php?thread/41344-nachzahlung-absenkungsbetrag-beamte-bw-korrekt-erfassen-f%C3%BCnftelregelung-anlage-n/
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 11.11.2022 10:41
Nicht direkt, aber es hilft definitiv beim "Ansparen" ich hab noch mindesten 11 Jahre Zeit bis zum ersten Studium, zum ersten Führerschein bleiben auch noch 9 Jahre.
10.000€ clever investiert, bezahlen definitiv 36 Semester (3*12) und 3 Führerscheine der Klassen A und B :)

Schauen wir mal, was da nun endgültig durch den Landtag läuft...ich schaue noch immer sehr ungläubig auf diesen Entwurf. Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen. Somit halte ich meine Fähigkeiten Gesetzestexte zu interpretieren durchaus für unterentwickelt.
Wir werden sehen...

Ich rechne mal über den Bafög-Satz und leichter Inflationsanpassung mit ca. 200k für die 3 Kinder. Da müsste ich schon ne gute Anlage mit 30% Zinsen finden, dass die Nachzahlung das rausholt  :D :D

Zitat
Eigentlich ja.

Aber in der Vergangenheit gab es da offenbar Probleme, die richtigen Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen, dann geht es nur über Einspruch bei dem Einkommensteuerbescheid....

Siehe:
https://forum.steuertipps.de/forum/index.php?thread/41344-nachzahlung-absenkungsbetrag-beamte-bw-korrekt-erfassen-f%C3%BCnftelregelung-anlage-n/

Bei mir ist es nicht so viel, daher wird das vermutlich keinen größeren Unterschied machen. Kind 1 und 2 wird ja nichts nachgezahlt, wenn ich es richtig verstanden habe, Besoldung passiert bei mir nichts, dann ist es nur Kind 3. Aber Versuch macht ja bekanntlich kluch.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: AlterHasse am 11.11.2022 11:08
Soweit ich das verstehe gibt es Nachzahlungen für das 1. und 2. Kind.
Rückwirkend ab 01.01.2020 für Beamte bis A 10 50,- Euro monatlich, ab A 11 abgestuft auf 25,- Euro
Natürlich ist der Betrag zu versteuern.
Das sind die Beträge die dann auch ab 01.12.2022 auf den Familienzuschlag dazu kommen!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 11.11.2022 11:35
Soweit ich das verstehe gibt es Nachzahlungen für das 1. und 2. Kind.
Rückwirkend ab 01.01.2020 für Beamte bis A 10 50,- Euro monatlich, ab A 11 abgestuft auf 25,- Euro
Natürlich ist der Betrag zu versteuern.
Das sind die Beträge die dann auch ab 01.12.2022 auf den Familienzuschlag dazu kommen!

Die 50 bzw. 25 Euro sind die Erhöhungsbeträge für das 1. Kind, die es dann generell ab 01.12.2022 gibt.

Für das zweite Kind gibt es eine Tabelle - den Betrag muss man je nach Amt und Stufe auf den Kinderzuschlag von 138,irgendwas dazuaddieren!

Für dritte und weitere Kinder gibt es generell 750,44 Euro.

Die Nachzahlungen Kind 1 und Kind 2 stehen in mehreren Tabellen in Artikel 34.

Für die Jahre 2014 bis 2019 gibt es nur Nachzahlungen für Kläger und Widerspruchsführer, sie reichen von monatlich über 300 Euro für A5 Stufe 1 bis 3,33 Euro A10 Stufe 4

Für die Jahre 2020 bis 2022 sind die Spannweiten A6 Stufe 1 459,71 Euro bis 11,06 / A10 Stufe 4

Das muss also jeder für sich selbst nachschauen. Nachzahlungen für das 3. Kind verstehe ich so, dass das generell nur Kläger, Widerspruchsführer und Antragsteller erhalten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 11.11.2022 11:39


Bei mir ist es nicht so viel, daher wird das vermutlich keinen größeren Unterschied machen. Kind 1 und 2 wird ja nichts nachgezahlt, wenn ich es richtig verstanden habe, Besoldung passiert bei mir nichts, dann ist es nur Kind 3. Aber Versuch macht ja bekanntlich kluch.

Naja, wenn du A11 oder höher bist  ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 11.11.2022 12:49
Ja, ich meinte natürlich in meinem Fall gibt es zwar jetzt höhere Familienzuschläge für Kind 1 und 2, aber keine Nachzahlungen. Deine Info zur Nachzahlung für das dritte Kind finde ich in Artikel 19 und nur bezogen auf die Jahre bis 2019.

In der Begründung heißt es:

Zitat
Für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019 sollen mit Blick auf die oben genannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Nachzahlungen an jene Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter erfolgen, die einen zulässigen und be-gründeten Rechtsbehelf auf amtsangemessene Alimentation eingelegt haben. Für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2020 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes soll von Amts wegen an alle Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, deren Besoldung im Hinblick auf die genannten Beschlüsse vom 4. Mai 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, ein entsprechender Nachzahlungsbetrag geleistet werden. Das zuvor Gesagte gilt im Hinblick auf den Mehrbedarf ab dem dritten Kind für die Beamtenversorgung entsprechend.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LKB am 11.11.2022 15:19
 Hallo zusammen,

Nachzahlungen ab 2020 für alle Beamte mit 1 bzw. 2 Kinder.
Es handelt sich ganz klar um Monatsbeträge. Text und Tabellen sind hierzu einfach zu lesen... warum das hier einige nicht schaffen verstehe ich nicht.


Grüßle aus dem Süden
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Beitrag von: Poincare am 11.11.2022 15:47
Hallo zusammen,

Nachzahlungen ab 2020 für alle Beamte mit 1 bzw. 2 Kinder.
Es handelt sich ganz klar um Monatsbeträge. Text und Tabellen sind hierzu einfach zu lesen... warum das hier einige nicht schaffen verstehe ich nicht.


Grüßle aus dem Süden

Das mit dem Lesen betrifft dann wohl auch dich, denn es gibt eben nicht "Nachzahlung ab 2020 für alle Beamte mit 1 bzw. 2 Kinder."
Sondern nur Nachzahlung für Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind bis A10. Darüber gibt es zwar auch noch Besoldungsgruppen und -stufenabhängige Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder, aber eben nur ab 1.12.22. So lese ich auf jeden Fall die "einfach zu lesende" Nachzahlungstabelle.
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Beitrag von: MartectX am 11.11.2022 16:05
Hmmm... wie soll das zusammen gehen, Poincare? Es gibt seit 2020 einen Mangel. Diesem wird nun durch Erhöhung abgeholfen. Da der Mangel seit 2020 besteht, wird natürlich (... des Gerichtsurteils wegen ...) nachgezahlt. Der Mangel bestand quer durch die Besoldungsstufen. Der Mangel in A11+ war auch da. Da muss der Dienstherr also Abhilfe schaffen.

Na ja, so sehe ich das zumindest.
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Beitrag von: LKB am 11.11.2022 16:22
Hoffen wir, dass die Personaler die angebotenen Infoveranstaltungen zur beschlossenen Besoldungsanpassung besucht haben und der verwendete Taschenrechner richtig addiert.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 12.11.2022 13:18
Hmmm... wie soll das zusammen gehen, Poincare? Es gibt seit 2020 einen Mangel. Diesem wird nun durch Erhöhung abgeholfen. Da der Mangel seit 2020 besteht, wird natürlich (... des Gerichtsurteils wegen ...) nachgezahlt. Der Mangel bestand quer durch die Besoldungsstufen. Der Mangel in A11+ war auch da. Da muss der Dienstherr also Abhilfe schaffen.

Na ja, so sehe ich das zumindest.

Ich schreibe nur, wie ich das Gesetz lese, nicht wie ich es sehe oder sinnvoll fände. Der Mangel ist ja vom Kalenderjahr abhängig, und ich verstehe es so, dass zwar in der Gegenwart ein Mangel besteht in A11+ im Bezug auf Kind 1 und 2, aber der aus Sicht des Gesetzgebers davor nicht bestanden hat, und deswegen auch für früher nichts nachgezahlt wird. Das Gesetz ist sehr detailliert darin, wer nun was bekommt, und für A11+ steht nunmal keine Nachzahlung für Kind 1 und 2 drin.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 13.11.2022 01:02
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SpeedyG am 13.11.2022 09:56
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?
Das war am 10.11. Im Landtag. Das Video dazu kannst du dir anschauen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MinaVX am 13.11.2022 12:02
Hallo zusammen,
Ich bin in Besoldungsgruppe A9 mittlerer Dienst und habe es so verstanden, dass ich zum 01.12.2022 in A10 mittlerer Dienst übergeleitet werde. Dazu habe ich aber schon gegenteilige Vermutungen gelesen/ gehört. Kann mir jemand sagen, was nun tatsächlich zutrifft?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 13.11.2022 13:02
Genau so kommts!!

Herzlichen Glückwunsch!!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 13.11.2022 13:03
Hall zusammen,

hier wird das neue Gesetz gefeiert!!

https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html

Schönen Sonntag zusammen
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Maja01 am 14.11.2022 21:13
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?

Wurde an den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Wird dort am 2.12.22 behandelt.
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-12-02_FinA.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-12-02_FinA.pdf)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: blauesviereck am 15.11.2022 04:29
Hall zusammen,

hier wird das neue Gesetz gefeiert!!

https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html

Schönen Sonntag zusammen


Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: geos am 15.11.2022 06:05
Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?
Es gilt so wie du das Gesetz gelesen hast. 70% gibts FÜR Ehepartner, aber auch FÜR Beamte mit 2 oder mehr Kindern.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 15.11.2022 08:24
Hall zusammen,

hier wird das neue Gesetz gefeiert!!

https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html

Schönen Sonntag zusammen


Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?

Das ist glaube ich nicht so detailliert ausgearbeitet, im Flyer steht auch ein falsches Beschlussdatum. Lieber auf offizielle Quellen verlassen, das Gesetz ist ja öffentlich. Ich meine auch es wären Ehepartner 70%, und der Beamte 70% solange er zwei Beihilfeberechtigte Kinder hat, oder dauerhaft wenn er zu einem Zeitpunkt 3 Beihilfeberechtigte Kinder hatte, sowie im Ruhestand.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: klauSie am 15.11.2022 09:17
Hi,

bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.

Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.

Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.

Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.

Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?

Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!

Liebe Grüße klauSie
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 15.11.2022 09:19
Immer Widerspruch einlegen...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Dgree720 am 15.11.2022 10:13
Hallo zusammen,

bin bislang auch ein interessierter stiller Mitleser gewesen und hätte in diesem Zusammenhang eine kurze Frage.

Erfolgen Nachzahlungen ausschließlich an Beamte, die bereits Kinder haben oder auch an kinderlose (und nicht verheiratete)?
 
Ich habe den Gesetzesentwurf so interpretiert, dass grundsätzlich alle Beamte vom Abstandsgebot der Mindestalimentation betroffen sind.

VG

Dgree720
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 15.11.2022 10:18
Hi,

bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.

Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.

Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.

Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.

Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?

Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!

Liebe Grüße klauSie

Ich verstehe die Änderung der Erfahrungsstufen einfach als Umbenennung, exklusive ein paar Randfälle. D.h., es sollte sich dadurch nichts ändern, außer der Stufenbezeichnung. Die Einstufung sollte demnach auch nicht fairer oder weniger fair sein, als vor dem Gesetz. Wenn Stufe 8 jetzt nicht Stufe 6 heißen würde, sondern 12. Obergeschoss, würde sich ja auch keiner Gedanken machen ob das jetzt fairer ist.

Hallo zusammen,

bin bislang auch ein interessierter stiller Mitleser gewesen und hätte in diesem Zusammenhang eine kurze Frage.

Erfolgen Nachzahlungen ausschließlich an Beamte, die bereits Kinder haben oder auch an kinderlose (und nicht verheiratete)?
 
Ich habe den Gesetzesentwurf so interpretiert, dass grundsätzlich alle Beamte vom Abstandsgebot der Mindestalimentation betroffen sind.

VG

Dgree720

Die Nachzahlung erfolgt, wo es unvermeidbar ist, nicht wo es sinnhaft oder angemessen ist. Sprich es wird nicht für eine Besoldungsgruppe nachgezahlt, der du zu dem relevanten Zeitpunkt nicht angehört hast. Die Anhebung erfolgt ja nicht aufgrund der Unteralimentation oder gar verfassungswidrigkeit (hust, hust), sondern aufgrund der gestiegenen Anforderungen in den jeweiligen Positionen! Und diese Anforderungen steigen ja erst pünktlich zum 1.12.22 und nicht bereits in den Jahren davor...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 15.11.2022 15:57
Hi,

bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.

Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.

Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.

Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.

Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?

Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!

Liebe Grüße klauSie

Hallo,

im Gesetz steht ja der nette Passus, dass die bisher gesammelte Erfahrungszeit berücksichtigt werden soll. Die Gewerkschaften ließen hie und da verlauten, dass eine Anrechnung auf die Stufenlaufzeit erfolgt und man auch da profitieren könne...

Gut möglich also, dass man zwar erst der um 2 kleinere Stufe zugeordnet wird - aber da dann eben nicht so lange verweilt. Aber eine genaue Aussage findet sich hierzu bislang noch nicht und man wird wohl warten müssen.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 16.11.2022 13:31
Moin,

Das LBV hat die Tabellen veröffentlich.

Wenn ich mir nun die Familienzuschläge anschaue, für die Einstiegsämter mit niedriger Erfahrungsstufe UND Kindern.
Herzlichen Glückwunsch!

Wahnsinn, wenn da kein Tippfehler drin ist…ist es ein riesiger Schritt in die richtige Richtung.

Wunderbar!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SpeedyG am 16.11.2022 14:00
Wo findet man die Infos?
Hat schon jemand seine neuen Bezüge vom LBV mitgeteilt bekommen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 16.11.2022 14:00
Naja... die Besoldung könnte generell noch etwas höher sein für ledige und Kinderlose... im Angesicht der aktuellen Inflation wird mir leicht schwindelig.

Aber sollte nicht die Erfahrungsstufen auf 3 Jahre geändert werden? Jetzt sind das 3 Jahre und später 4 Jahre? Das ist doch dann ne eindeutige Verschlechterung, wenn es vorher am Anfang 2 Jahre waren, später 3 und nachher 4.

Fehler oder übersehe ich was?


EDIT: Hier die Tabellen https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Besoldungstabelle+01.12.2022.pdf/88291d15-8e43-bd8b-fb57-4bea847bbde8?t=1668523482871

EDIT2: Die Familienzuschläge https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Familienzuschlag+01.12.2022.pdf/29eb0c05-f1df-4b7e-36e9-de2fd7868664?t=1668523507221
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 16.11.2022 14:21
Naja... die Besoldung könnte generell noch etwas höher sein für ledige und Kinderlose... im Angesicht der aktuellen Inflation wird mir leicht schwindelig.

Aber sollte nicht die Erfahrungsstufen auf 3 Jahre geändert werden? Jetzt sind das 3 Jahre und später 4 Jahre? Das ist doch dann ne eindeutige Verschlechterung, wenn es vorher am Anfang 2 Jahre waren, später 3 und nachher 4.

Fehler oder übersehe ich was?


EDIT: Hier die Tabellen https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Besoldungstabelle+01.12.2022.pdf/88291d15-8e43-bd8b-fb57-4bea847bbde8?t=1668523482871

EDIT2: Die Familienzuschläge https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Familienzuschlag+01.12.2022.pdf/29eb0c05-f1df-4b7e-36e9-de2fd7868664?t=1668523507221

Es sind Stufe 1 und 2 weggefallen, dazu wurden hinten welche angefügt.
Somit sieht es auf dem Papier schlechter aus, aber in den Tabellen wird’s dann wieder warm ums Herz.

Die Tabellen sind auf den LBV Seiten verfügbar.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 16.11.2022 14:24
Das ist mir bewusst, war aber nicht davon die Rede den 2 und 4 Jahres Turnus komplett abzuschaffen und pauschal 3 Jahre zu machen? War das nicht mal geplant oder verwechsle ich da was?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 14:35
Eigentlich hieß es immer nur, dass die neue Stufe 1 und 2 auch auf 3-Jahres-Rhythmus gesetzt werden. Die diversen Verbände haben zwar versucht, dagegen zu argumentieren, aber es blieb dabei.


Es sind Stufe 1 und 2 weggefallen, dazu wurden hinten welche angefügt.
Somit sieht es auf dem Papier schlechter aus, aber in den Tabellen wird’s dann wieder warm ums Herz.

Die Tabellen sind auf den LBV Seiten verfügbar.

...es wurde "nur" vorne gekappt, neue Stufen kamen nicht hinzu: vorher 12, jetzt 10.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 16.11.2022 14:41
Ah... ja... 1-4 = 2 Jahre. Jetzt flat 3 bis später 4.

Ein wenig shady...

Aber jetzt verstanden. Hatte ne falsche Annahme. Mein Fehler
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Fluppe am 16.11.2022 14:48
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.

Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:

Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?

A7 S1A11 S1
Grundgehalt2769,203587,36
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0025,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00302,73
Zusatzzuschlag Kind 1387,750,00
Zusatzzuschlag Kind 2387,750,00
Summe4322,384192,77


Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?

Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1A7 S8
Grundgehalt2769,203298,44
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0050,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00354,74
Zusatzzuschlag Kind 1387,75118,37
Zusatzzuschlag Kind 2387,75118,37
Summe4322,384217,6

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 15:04
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.

Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:

Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?

A7 S1A11 S1
Grundgehalt2769,203587,36
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0025,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00302,73
Zusatzzuschlag Kind 1387,750,00
Zusatzzuschlag Kind 2387,750,0
Summe4322,384192,77

Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?

Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1A7 S8
Grundgehalt2769,203298,44
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0050,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00354,74
Zusatzzuschlag Kind 1387,75118,37
Zusatzzuschlag Kind 2387,75118,37
Summe4322,384217,6

...also ich weiß nicht, was du da rechnest, aber die Zuschläge stimmen so nicht meiner Meinung nach.

Woher hast du denn dieses Zusatzzuschlag? Wenn das das ist, was ganz unten aufgeführt wird: darüber ist zu lesen, dass es das nur einmalig im Dezember gibt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 16.11.2022 15:10
Hallo,
ich bin hier neu registriert, obwohl ich schon lange mitlese. Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos hier.

Vielleicht könnt Ihr mir direkt weiterhelfen, denn es ergibt sich mir bei den Tabellen folgendes Mysterium:

Wenn man Beamter A7 Stufe 1 (neu) ist und mit A11 Stufe 1 (neu) jeweils mit zwei Kindern vergleicht, dann bekommt der A11er weniger raus?

A7 S1A11 S1
Grundgehalt2769,203587,36
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0025,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00302,73
Zusatzzuschlag Kind 1387,750,00
Zusatzzuschlag Kind 2387,750,0
Summe4322,384192,77

Habe ich einen massiven Denkfehler oder ist der Vergleich aus einem anderen Grund nicht zulässig?

Ebenso lohnt sich für den A7er der Stufenaufstieg nicht:
A7 S1A7 S8
Grundgehalt2769,203298,44
Familienzuschlag Kind 1138,48138,84
Familienzuschlag Kind 2138,48138,84
Erhöhung Familienzuschlag Kind 150,0050,00
Erhöhung Familienzuschlag Kind 2450,00354,74
Zusatzzuschlag Kind 1387,75118,37
Zusatzzuschlag Kind 2387,75118,37
Summe4322,384217,6

...also ich weiß nicht, was du da rechnest, aber die Zuschläge stimmen so nicht meiner Meinung nach.

Woher hast du denn dieses Zusatzzuschlag? Wenn das das ist, was ganz unten aufgeführt wird: darüber ist zu lesen, dass es das nur einmalig im Dezember gibt.

Hinweis:
Der Familienzuschlag für 1. und 2. Kinder erhöht sich im Dezember 2022 für die Besoldungsgruppen A7-
A10 zusätzlich um die in Artikel 34 des BVAnpG-ÄG 2022 geregelten Erhöhungsbeträge ab 01.01.2022.

Jap... da ist der Wurm. Überfliegen und Lesen sind 2 paar Schuh.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Fluppe am 16.11.2022 15:11
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Fluppe am 16.11.2022 15:12
Ok, jetzt habe ich es geblickt...

Danke!

Also ist die Aussage "Stufenaufstieg/Gruppenaufstieg lohnt sich nicht" nur für den einen Monat richtig, aber nicht allgemein.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 16.11.2022 15:13
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.

Wäre er nicht einmalig, dann würde dort ab Dezember 2022 stehen. So würde es mehr Sinn machen. Das ist ne Einmalzahlung wie die Corona-Sonderzahlung von 1300

Ist mir aber auch nicht direkt aufgefallen, aber ich mach nebenbei noch anderen Stuff...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 15:25
Ok, jetzt habe ich es geblickt...

Danke!

Also ist die Aussage "Stufenaufstieg/Gruppenaufstieg lohnt sich nicht" nur für den einen Monat richtig, aber nicht allgemein.

Also der Aufstieg lohnt sich schon noch, wird aber etwas gemindert durch die abschmelzenden Beträge für Kind 2 (und irgendwann auch für Kind 1).

Die Tabelle dort enthält die Nachzahlungsbeträge für 2022 - anscheinend bekommt man die Nachzahlung dann auch noch für Dezember, obwohl es da schon erhöhte Zuschläge gibt. Vermutlich weil man das auf den Monat runtergebrochen hat...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 15:30
...jetzt hat das LBV auch eine Mitteilung dazu veröffentlicht:

https://lbv.landbw.de/-/neues-gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Maier am 16.11.2022 15:59
Der Landkreistag BW hat ein FAQ zu diesem Thema veröffentlicht.
Liegt mir leider nur als PDF vor...
Finde dort werden bereits sehr viele Fragen gut beantwortet
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 16.11.2022 16:12
Dass dieser Zuschlag einmalig ist, wird mir aus dem Hinweis nicht klar.
Ich verstehe es so, dass dieser Zuschlag einmalig zusätzlich um die Erhöhungsbeträge aus Artikel 34 BVAnpG-ÄG 2022 erhöht wird.

Wäre er nicht einmalig, dann würde dort ab Dezember 2022 stehen. So würde es mehr Sinn machen. Das ist ne Einmalzahlung wie die Corona-Sonderzahlung von 1300

Ist mir aber auch nicht direkt aufgefallen, aber ich mach nebenbei noch anderen Stuff...

Ist mir auch aufgefallen, aber wie passt das zu den in Artikel 34 genannten Beträgen, wo es heißt, erhöht sich jeweils um den Monatsbeitrag.

Ich bin ne Niete in Juristerei…jedoch bleibt die Frage der Nachzahlung…200€ oder 7200€ für die Jahre 2020-2022….:)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 16:22


Ist mir auch aufgefallen, aber wie passt das zu den in Artikel 34 genannten Beträgen, wo es heißt, erhöht sich jeweils um den Monatsbeitrag.

Ich bin ne Niete in Juristerei…jedoch bleibt die Frage der Nachzahlung…200€ oder 7200€ für die Jahre 2020-2022….:)

Das eine bezieht sich auf die Nachzahlungen bis November 2022 - da gibts monatlich einen Betrag pro Kind gemäß Tabelle.

Und es gibt eben einmalig für Dezember 2022 diesen Betrag oben drauf - also zusätzlich zu den erhöhten Zuschlägen, die ab Dezember 2022 gelten, da das neue Gesetz hier schon in Kraft ist.

Zumindest verstehe ich das so....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 19:49
Jetzt informiert auch der BBW etwas ausführlicher:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/ein-schritt-in-die-richtige-richtung-dem-weitere-folgen-muessen/
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 16.11.2022 21:54
Jetzt informiert auch der BBW etwas ausführlicher:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/ein-schritt-in-die-richtige-richtung-dem-weitere-folgen-muessen/


Müsste nicht nur das Bürgergeld, sondern auch der Mindestlohn eigentlich an der Besoldung kratzen? Besonders die unteren Ämter sind nicht mehr weit vom Mindestlohn entfernt. Das ist wirklich erschütternd. Das der BBW dazu nichts sagt finde ich etwas deprimierend.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 22:23

Müsste nicht nur das Bürgergeld, sondern auch der Mindestlohn eigentlich an der Besoldung kratzen?

Also mit dem Vergleich wäre ich vorsichtig. Mindestlohn bei einer 40h-Woche bedeutet etwa 2000 Euro brutto.
Davon gehen dann nicht nur Steuern, sondern auch noch Sozialabgaben weg - bleiben etwa 1465 Euro netto.

A7 Stufe 1 ist nun die niedrigste Besoldung, das macht 2793 Euro brutto, und etwa 2085 Euro netto, wenn man noch 300 Euro für die PKV abzieht.

(SK 1, keine Kirchensteuer, Steuerjahr prog. 2023).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 16.11.2022 23:19
Klar ist da noch 500€ Unterschied, aber wollen wir darauf stolz sein? Das der m.D. im Einstiegsamt nur 500 € über dem Mindestlohn ist?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: AlterHasse am 17.11.2022 09:13
Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob es auch zur Nachzahlung (ab 01.01.2020), betr. des erhöhten Familienzuschlages (hier: 50,- Euro bis A 10 und 25,- Euro A 11 bis A 13) kommt. Oder ob diese Erhöhung erst ab 01.12.2022 gilt und es hier zu keiner Nachzahlung kommt?
 
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 17.11.2022 09:19
Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob es auch zur Nachzahlung (ab 01.01.2020), betr. des erhöhten Familienzuschlages (hier: 50,- Euro bis A 10 und 25,- Euro A 11 bis A 13) kommt. Oder ob diese Erhöhung erst ab 01.12.2022 gilt und es hier zu keiner Nachzahlung kommt?

...was nachgezahlt wird und für wen steht doch glasklar in den Tabellen von Artikel 34 bzw. in Artikel 35.

Ab Seite 21:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3513_D.pdf

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 18.11.2022 04:23
Für mich stellt sich immer noch die Frage, ob es auch zur Nachzahlung (ab 01.01.2020), betr. des erhöhten Familienzuschlages (hier: 50,- Euro bis A 10 und 25,- Euro A 11 bis A 13) kommt. Oder ob diese Erhöhung erst ab 01.12.2022 gilt und es hier zu keiner Nachzahlung kommt?

Leider ist in diesem Falle die Aussage des BBW, dass es für alle eine Nachzahlung für das erste Kind geben wird, schlichtweg falsch.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 18.11.2022 08:54
Moin,

wenn man alles was es so zu lesen gibt, sieht es ja wohl so aus, Nachzahlungen für Kind 1 und 2 kommen für die Zeit ab 2020 im Dezember. Widerspruchführer erhalten sie im laufe des Jahres 2023.

Was passiert mit Kind 3 und weitere? Kann das jemand rauslesen, ob es auch hier rückwirkend eine Anpassung geben wird?
Man will ja net gierig werden, aber die neue BMW 1300 GS würde mich schon interessieren….
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: sebseb am 18.11.2022 09:00
Guten Morgen,

Nachzahlungen für das 3. Kind sind in Artikel 35 geregelt (Link siehe 3 Beiträge oberhalb). Zumindest für die Jahre 2010-2019.

Wobei mir nicht klar ist, wie es mit Nachzahlungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 ausschaut. Hierzu habe ich nichts gefunden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 18.11.2022 09:05
Guten Morgen,

Nachzahlungen für das 3. Kind sind in Artikel 35 geregelt (Link siehe 3 Beiträge oberhalb). Zumindest für die Jahre 2010-2019.

Wobei mir nicht klar ist, wie es mit Nachzahlungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 ausschaut. Hierzu habe ich nichts gefunden.

So geht es mir auch, wäre ja schön…ohne Gierig wirken zu wollen….
2020-2022 wäre die für mich relevante Zeit.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 18.11.2022 09:22
Also wenn man in den Fußnoten liest, findet man folgendes:

Zitat
Zu Artikel 19 (Nachzahlungen für dritte und weitere Kinder)
Dieser Artikel soll die auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beru-henden Nachzahlungsansprüche für die Jahre 2010 bis 2019 regeln. Für diesen Zeit-raum sollen Nachzahlungen nur an diejenigen erfolgen, die insoweit einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben, über den noch nicht bestandskräftig entschieden wor-den ist. Nachzahlungen für Jahre, die vor der erstmaligen Geltendmachung des An-spruchs liegen, sollen nicht geleistet werden. Die Ermittlung der jeweiligen Beträge ist im allgemeinen Teil dargestellt. In Absatz1 Satz 2 wird klargestellt, dass die beim Familienzuschlag geltenden besonderen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte sowie die Regelungen für begrenzt Dienstfähige auch hinsichtlich der Nachzahlungsbe-träge Anwendung finden.
Die Nachzahlungen für Zeiträume ab 2020 werden in Artikel 2 Nummern 13 bis 15 geregelt, da sie nicht von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abhängig gemacht wer-den sollen.
Diese Nachzahlungen betreffen nicht nur Beamtinnen und Beamte sowie Richterin-nen und Richter, sondern ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Im Artikel 2 Nummer 13 bis 15 werden die Beträge für Kind 3 und weitere rückwirkend angehoben:

Zitat
13. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 395) wird die Zahl „402,15“ durch die Zahl „673,00“ ersetzt.
14. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402) wird die Zahl „407,78“ durch die Zahl „704,00“ ersetzt.
15. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402), die durch Artikel 2 Nr. 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ und die Zahl „704,00“ durch die Zahl „730,00“ ersetzt.

Also ich schätze mal, dass dann wirklich alle  im Zeitraum ab 2020 diesen Differenzbetrag nachgezahlt bekommen... davor nur Kläger und Widerspruchsführer.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 18.11.2022 09:48
Zitat
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen von Amts wegen an sämtliche betroffene Beamtinnen und Beamte. Die Nachzahlungen werden im Landesbereich vom LBV automatisiert errechnet und sollen mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.

Ganz allgemein schreibt der BBW, dass die Nachzahlungen sogar mit dem Dezembersold schon kommen sollen. Wie das aber gehen kann, wenn folgendes noch geprüft wird, ist mir schleierhaft:

Zitat
Bei Nachzahlungen für bereits abgelaufene Kalenderjahre kann bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 34 Einkommenssteuergesetz eine ermäßigte Besteuerung zur Anwendung kommen (sog. Fünftelungsregelung). Das LBV prüft die Anwendung von Amts wegen.

Die Nachzahlungen für die Jahre vor 2022 fallen ja unterschiedlich hoch aus, da die Bedarfe jahresweise berechnet werden. Daher ist es für mich auch nicht ganz unplausibel, dass höhere Besoldungsgruppen, die jetzt für Kind 1 und 2 Zuschläge kriegen können, trotzdem keine Nachzahlung kriegen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: HansDampf123 am 19.11.2022 08:29
Also wenn man in den Fußnoten liest, findet man folgendes:

. ..

Also ich schätze mal, dass dann wirklich alle  im Zeitraum ab 2020 diesen Differenzbetrag nachgezahlt bekommen... davor nur Kläger und Widerspruchsführer.

Das verstehe ich nicht, warum die Nachzahlungen für 1. Und 2. Kind in einem Paragraphen geregelt sind, die für das 3. Kind dann nur in einer Fußnote?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 19.11.2022 10:14
Die Nachzahlung für die ersten beiden Kinder braucht eine Tabelle, da sie von der Besoldungsgruppe abhängt. Die Nachzahlung für Kind 3 ist für alle gleich. Vielleicht hat es damit zu tun.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 20.11.2022 17:35
Im Gehaltsrechner sind die neuen Kinderbeiträge noch nicht eingepflegt, oder?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 20.11.2022 19:18
Im Gehaltsrechner sind die neuen Kinderbeiträge noch nicht eingepflegt, oder?
Jedenfalls  steht da:

Zitat
  Hinweis: die erhöhten Kinderzuschläge für das zweite Kind sind im online-Rechner nicht enthalten!

Die fürs erste Kind dürften allerdings auch nicht drin sein. Der fürs dritte ist definitiv drin. Vermutlich auch für 4+, denn das ist ja einfach.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Hans am 20.11.2022 19:22
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 20.11.2022 22:22
...es soll nicht nur Landesbeamte geben!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 21.11.2022 06:17
Aber die Landesbeamten können dann ja ihre neue Erkenntnis teilen  :)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.11.2022 07:37
...ja, das wäre nett!  8)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 08:35
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!

Es ist morgen früh,  habe keine Gehaltsmitteilung. Bitte nacharbeiten!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SpeedyG am 21.11.2022 09:56
Hieß es nicht, dass in KW46 die Gehaltsmitteilungen kommen? Beim LBV dauert mal wieder alles ewig.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.11.2022 10:46
Haben die PKVen schon das eigentlich eingepreist? Die gängigen Versicherungen und ihre Makler sind noch auf Stand 2013. Als künftige Öffnungsklausel Beamtin freut man sich wenn man es etwas günstiger haben kann…
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 10:48
Hieß es nicht, dass in KW46 die Gehaltsmitteilungen kommen? Beim LBV dauert mal wieder alles ewig.

In der Regel kam sie bei mir am 19. oder 20., sehe keinen Grund warum sie vorgezogen sein müsste. Beim LBV stand nur, dass mit der Dezembermitteilung ausführliche Informationen zum Gesetz kommen sollen.

Zitat
Haben die PKVen schon das eigentlich eingepreist? Die gängigen Versicherungen und ihre Makler sind noch auf Stand 2013. Als künftige Öffnungsklausel Beamtin freut man sich wenn man es etwas günstiger haben kann…

Beitrag wird denke ich angepasst, wenn sich der Bemessungssatz der Beihilfe ändert. Was gibt es sonst einzupreisen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.11.2022 11:04
Naja… genau das. Macht ein Unterschied ob ich 400 oder vielleicht nur 350 oder 300 abdrücken darf. Insbesondere im m.D
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Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 11:29
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.
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Beitrag von: Wilhermine am 21.11.2022 11:52
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.

Bisher 428€ ab 01.01.23 278€….bisher 50/50 dann 70/30.
das spürt man doch schon deutlich. Klar sinkt die Erstattung der lohnsteuer beim Ausgleich, jedoch ist das mehr netto durchaus nett.

Abrechnungen in kw46….da haben sie vergessen, die Jahreszahl anzugeben….
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.11.2022 11:53
428 € war aber auch ganz schön deftig an Kosten.
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Beitrag von: Wilhermine am 21.11.2022 12:19
428 € war aber auch ganz schön deftig an Kosten.
Einstieg mit 30+….

Zumindest die Homepage des LBV ist nicht erreichbar….:) interessant….
Vielleicht ist sie aufgrund der hohen Zahlen nun einfach zusammengebrochen….
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.11.2022 12:33
Ich würde mit 27 in den Vorbereitungsdienst gehen. Ich bekomme schon Bauchschmerzen... Ich kann nur hoffen das alles gut wird.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 12:37
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.

Bisher 428€ ab 01.01.23 278€….bisher 50/50 dann 70/30.
das spürt man doch schon deutlich. Klar sinkt die Erstattung der lohnsteuer beim Ausgleich, jedoch ist das mehr netto durchaus nett.

Abrechnungen in kw46….da haben sie vergessen, die Jahreszahl anzugeben….

Dann hast du von den 428€ ca. 250€ Basiskosten und 178 € zusatzgeschichten zum Beihilfe ergänzen. Je nach Grenzsteuersatz musst du dann von den 150 € ersparnis halt wieder 50 € abgeben.

Bei mir sind alleine ca. 1/3 der Kosten Kinderbeiträge, an denen sich nichts ändert, von daher wird es bei mir leider nicht so viel ausmachen.
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Beitrag von: Wilhermine am 21.11.2022 12:51
Dazu gibt es schon Absprachen, die dann denke ich umgesetzt und bestehende Verträge angepasst werden. Wirkt sich direkt netto aus, aber reduziert natürlich nur den eigenen Beitrag und hauptsächlich den Teil, den man steuerlich geltend machen kann. Ich bin gespannt um wieviel mein Beitrag dann zum 1.1. tatsächlich sinkt.

Bisher 428€ ab 01.01.23 278€….bisher 50/50 dann 70/30.
das spürt man doch schon deutlich. Klar sinkt die Erstattung der lohnsteuer beim Ausgleich, jedoch ist das mehr netto durchaus nett.

Abrechnungen in kw46….da haben sie vergessen, die Jahreszahl anzugeben….

Dann hast du von den 428€ ca. 250€ Basiskosten und 178 € zusatzgeschichten zum Beihilfe ergänzen. Je nach Grenzsteuersatz musst du dann von den 150 € ersparnis halt wieder 50 € abgeben.

Bei mir sind alleine ca. 1/3 der Kosten Kinderbeiträge, an denen sich nichts ändert, von daher wird es bei mir leider nicht so viel ausmachen.

Die genaue Aufschlüsselung hab ich net im Kopf, allerdings hab ich mich letzte Woche mit meinem Debeka-Mensch zusammengesetzt…dabei kam eben alt/ neu zustande.

Bisher waren die Kinder bei meiner Frau in der Familienversicherung.
Aber das ändert sich nun zum Januar 2023. :)
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Beitrag von: Archivsekretärin am 21.11.2022 14:09
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten  ::)
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Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 14:12
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten  ::)

Naja, wenn sich deine Beihilfe nicht ändert, sollte sich deine PKV auch nicht signifikant vergünstigen. Wenn sich deine Beihilfe ebenfalls von 50% auf 70% ändert, dann zahlst du bei 8€ Ersparnis bisher nur 20 Euro im Monat für die Basisabsicherung, was dann schon auch ein guter Deal wäre!
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Beitrag von: MitleserBW am 21.11.2022 14:15
Hi zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)

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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.11.2022 14:18
Hab gerade gesehen, dass sich meine PKV um ganze 8 € verringert hat... Das Da kann ich mir ja sogar wieder die Markenbutter leisten  ::)

Kann es sein, dass das nur der Änderungsbetrag bei der Pflegeversicherung ist?
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Beitrag von: Geometer am 21.11.2022 14:19
Hallo zusammen,
die 8 Euro Ersparniss kommen daher das der Corona Zuschlag zum 1. Januar wegfällt!!!

Ich musst mich , da meine eine Tochter aus dem Familienzuschlag herausgefallen ist, bei der Debeka mit 20 % mehr (50 % statt 30 %) versichern, hat bei mir rund 100 € ausgemacht.
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Beitrag von: MinaVX am 21.11.2022 14:19
Das könnte vielleicht auch noch interessant sein:
Ich bin Beamtin nach "neuem Recht" ohne Kinder und habe mal die Auskunft meiner Debeka-Beraterin bekommen, dass die Tarife nach "altem Recht" u. A. auch deshalb günstiger waren, da aufgrund der höheren Bemessungssätze dafür keine Altersrückstellungen gebildet werden mussten. Sie meinte daher, dass sich die Beiträge insgesamt reduzieren sollten, wenn einmal wieder das alte Recht gelten sollte.
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.11.2022 14:20
Hi zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)

Da ändert sich einiges zum 01.01. - quasi auf vor-2011: 70% im Ruhestand, 70% bei 2 Kindern, dauerhaft 70% bei 3 und mehr Kindern
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Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 14:38
Hi zusammen,

ich habe mich mit dem Thema Beihilfe bislang nie befasst, da ich der Meinung war, dass wenn man vor dem Stichtag dieser 50% Regelung eingestellt wurde sich nichts ändert. Liege ich da etwa falsch? :-)

Da ändert sich einiges zum 01.01. - quasi auf vor-2011: 70% im Ruhestand, 70% bei 2 Kindern, dauerhaft 70% bei 3 und mehr Kindern

Ja, aber halt nur, wenn man das nicht schon hat. Aber außer den %sätzen ändert sich doch nichts, oder? Bedeutet das was in Bezug auf die Altersrückstellungen?
Der Vorteil, dass ich jetzt 70% statt 50% Beihilfe in der Pension haben werde, ist natürlich enorm.
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Beitrag von: Archivsekretärin am 21.11.2022 14:44
Hallo zusammen,
die 8 Euro Ersparniss kommen daher das der Corona Zuschlag zum 1. Januar wegfällt!!!

Ok, danke für die Erinnerung!!!!!!
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Beitrag von: MinaVX am 21.11.2022 14:45
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)
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Beitrag von: Stuttgarter1987 am 21.11.2022 14:49
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)

Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.11.2022 14:50

Ja, aber halt nur, wenn man das nicht schon hat. Aber außer den %sätzen ändert sich doch nichts, oder? Bedeutet das was in Bezug auf die Altersrückstellungen?
Der Vorteil, dass ich jetzt 70% statt 50% Beihilfe in der Pension haben werde, ist natürlich enorm.

Das wird man abwarten müssen - die beschäftigen für sowas hochdotierte Versicherungsmathematiker  ;)

Die 70% im Ruhestand sind ganz essentiell - und eines habe ich vergessen: Ehepartner haben auch wieder Anspruch auf 70%! Je nach Familienplanung waren die 50% eine Ansage, zumal Ehefrauen (die sind es ja meist) nicht unbedingt eine Anwartschaft haben und eventuell erst spät in die PKV kommen. Ein Minijob allein kam hier schon mal eher nicht infrage...
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.11.2022 14:51


Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.

Genau darüber spekulieren wir gerade... mal sehen, was die PKVen daraus machen.
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Beitrag von: Ozymandias am 21.11.2022 14:58
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)

Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.

Ja wird berücksichtigt. Macht vielleicht ein paar Euro aus.
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Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 15:01
Bisher waren die Altersrückstellungen für 50 % PKV im Ruhestand, künftig wären das nur noch Rückstellungen für 30 % PKV. So habe ich es zumindest verstanden  :)

Ich bin 2014 verbeamtet worden, quasi wurden also alle die Jahre erhöhte Altersrückstellungen gebildet, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass die PKV dann 50% leisten muss. Was passiert nun, wo die PKV nur noch 30% leisten muss, mit diesen erhöhten Rückstellungen? Werden diese kalkulatorisch berücksichtigt? Das müsste ja jetzt zusätzlich die künftigen Beiträge verringern.

Ja wird berücksichtigt. Macht vielleicht ein paar Euro aus.

Die Frage ist für mich auch, zahle ich jetzt weniger Rückstellungen, oder bekomme ich bei den gleichen Rückstellungen später mehr Ermäßigung?

Zitat
Die 70% im Ruhestand sind ganz essentiell - und eines habe ich vergessen: Ehepartner haben auch wieder Anspruch auf 70%! Je nach Familienplanung waren die 50% eine Ansage, zumal Ehefrauen (die sind es ja meist) nicht unbedingt eine Anwartschaft haben und eventuell erst spät in die PKV kommen. Ein Minijob allein kam hier schon mal eher nicht infrage...

Das könnte für uns tatsächlich zeitweise relevant werden, vor der letzten Elternzeit hatte meine Frau extra einen Midijob...
Freiwillig gesetzlich versichern ist unter den Umständen ggf. sogar teurer, die Kindern sind ohnehin schon in der PKV...
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Beitrag von: Jackson1336 am 21.11.2022 15:07
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.
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Beitrag von: MinaVX am 21.11.2022 15:13
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.

Danke! Das allein macht dann schon was aus, vor allem auf die Dauer gesehen.
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Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 15:21
Die Debeka rechnet mit einem um ca. 10% geringeren monatlichen Beitrag. Bei der vorgestellten Beispielsrechnung ging es von 330€ auf 300€ runter. Auch Nachfrage wurde gesagt, dass man das auch bei anderen Versicherungen annehmen kann.
In diesem Beispielfall ging es lediglich um die Änderung der Beihilfe in der Pension von 50% auf 70%.

Naja, wenn meine PKV bisher 50% abdeckt, und danach 30%, dann reduzieren sich die Leistungen im Basisbereich auf 30%/50% = 0,6 oder 60%. Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken. Alles was beihilfeergänzend ist oder Kinderbeiträge wären natürlich unbeeinflusst. 10% finde ich aber dann schon arg wenig.
Ohne Kinder würde das bedeuten, dass ich in meinem Tarif nur ca. 25% für die Grundabsicherung bezahle und ca. 75% Beihilfeergänzung wäre.
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Beitrag von: Organisator am 21.11.2022 15:55
Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken.

Sicher? Ich würde sagen auf 60 %...
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Beitrag von: Poincare am 21.11.2022 16:12
Daher müsste auch der Beitrag entsprechend um 60% sinken.

Sicher? Ich würde sagen auf 60 %...

Du hast natürlich Recht, so habe ich es auch gerechnet, die Formulierung ist aber schlicht falsch. Ich bin nicht bei der Debeka, aber selbst für Debekaverhältnisse fände ich 75% für Ergänzungstarife viel.
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Beitrag von: Jackson1336 am 22.11.2022 09:27
10% finde ich aber dann schon arg wenig.

Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.
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Beitrag von: Stuttgarter1987 am 22.11.2022 10:07
10% finde ich aber dann schon arg wenig.

Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.


Das ist schon klar und soweit plausibel, wenn man die Beiträge mit denen Beamter anderer Bundesländer vergleicht, deren Pensionsbeihilfe nie abgesenkt wurde. Was mich stört ist, dass dementsprechend teils jahrelang  zu viel gezahlt wurde und dieser zu viel gezahlte Betrag m.E. nicht oder kaum Berücksichtigung findet. Bin gespannt, ob eine transparente Kalkulation dazu veröffentlicht wird. Wahrscheinlich aber nicht, schätze ich.
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Beitrag von: Poincare am 22.11.2022 10:11
10% finde ich aber dann schon arg wenig.

Wie gesagt: Bei diesen 10 % handelt es sich um die Änderung der Beihilfesätze für Pensionäre. Da die PKV für die Zeit in der Pension nun weniger Kosten hat, müssen weniger Rückstellungen gebildet werden. Dadurch sinkt der Beitrag ein wenig.

Das ist schon klar und soweit plausibel, wenn man die Beiträge mit denen Beamter anderer Bundesländer vergleicht, deren Pensionsbeihilfe nie abgesenkt wurde. Was mich stört ist, dass dementsprechend teils jahrelang  zu viel gezahlt wurde und dieser zu viel gezahlte Betrag m.E. nicht oder kaum Berücksichtigung findet. Bin gespannt, ob eine transparente Kalkulation dazu veröffentlicht wird. Wahrscheinlich aber nicht, schätze ich.

Mir ist es noch nicht klar. Die PKV in der Pension sinkt voraussichtlich im Durchschnitt zusätzlich um 10% wegen "zu viel" gebildeter Altersrückstellungen? Oder die PKV in der Pension sinkt im Durchschnitt um 10% wegen der Beihilfeanhebung auf 70% für alle? Oder die PKV sinkt während man noch im Dienst ist zusätzlich zu der Beitragsreduktion durch jetzt schon erhöhte Beihilfe um durchschnittlich 10% aufgrund der weniger zu bildenden Altersrückstellungen?
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Beitrag von: Picard am 22.11.2022 13:17
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!

Es ist morgen früh,  habe keine Gehaltsmitteilung. Bitte nacharbeiten!

Also...ich habe immer noch nichts. Das geht diesmal aber wirklich sehr lange...
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Beitrag von: Poincare am 22.11.2022 14:52
Und keine Rückmeldung von "Hans" zu seinen leeren Versprechungen! 21. war bisher bei mir das Späteste, aber es ist auch mein erstes BVAnp-ÄG.
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Beitrag von: BW123 am 22.11.2022 17:51
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?
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Beitrag von: Ozymandias am 22.11.2022 17:58
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?

Weil zu teuer.

Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Das Land versucht winkeljuristisch mit einer "Ämterneubewertung" das Abstandsgebot zu umgehen, ob es damit durchkommt, ist noch offen. Dagegen müssen sich vor allem die höheren Besoldungsgruppen wehren. Die "niedrigeren" Alleinstehenden wurden immerhin eine Besoldungsgruppe höher eingestuft.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 22.11.2022 18:08
Hat zufällig jemand die Begründung des Gesetzgebers parat, warum kinderlose Beamte keine Nachzahlung erhalten? Deren Besoldung war doch ebenfalls verfassungswidrig?

Weil zu teuer.

Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Das Land versucht winkeljuristisch mit einer "Ämterneubewertung" das Abstandsgebot zu umgehen, ob es damit durchkommt, ist noch offen. Dagegen müssen sich vor allem die höheren Besoldungsgruppen wehren. Die "niedrigeren" Alleinstehenden wurden immerhin eine Besoldungsgruppe höher eingestuft.

Es ist nun wirklich so, ohne Kinder stehst du genauso blöd da wie vorher.
Durchaus sinnvoll ist es ja, Familien zu unterstützen. Ohne Frage bin ich ein Profiteur, auch dank des „Rammlerzuschalg“ für Kind 3.
Viel Glücklicher wäre ich trotzdem mit einer Anpassung der Ämter, denn sobald die Kinder aus dem Familienzuschalg fallen, fehlen (absehbar und auch planbar) tausende Euros in der Kasse.

Nachdem nun das Bürgergeld abgenickt wird, ist die nächste Erhöhung im zweistelligen % Bereich ja schon vorprogrammiert.

Schön gedacht, aber kurzsichtig am falschen Ende gespart.

Trotzdem freue ich mich für alle niederen Besoldungsguppen die sich, keinesfalls unverdient, auf ein kleines Vermögen freuen können.
Besonders freut es mich für die „ehemals einfacher Dienst“. Gute Arbeit für wenig Geld. Hier wird man sich sicher über das Weihnachtsgeld freuen.
Im übrigen wäre es auch Zeit, diese Kollegen entsprechend zu integrieren. Das Land sollte sich keine Beamten ohne Laufbahnprüfung mehr leisten.
Just my two words… 
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Nordlicht97 am 22.11.2022 21:06


Zitat
Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumt Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/


Ich finde es immer wieder erschreckend.
Weil es also zu viel Geld kostet, wird die Besoldung weiterhin verfassungswidrig gehalten.
Dieses Argument wird dann ja in Zukunft jedes Mal kommen, wenn es um die verfassungsgemäße Besoldung geht...

Wie ein vom Gericht verurteilter Straftäter, der zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, aber nur 2 Jahre sitzt, weil das sonst zu große negative Auswirkungen auf sein Leben hätte.

Ich hoffe wirklich, das BVerfG wird mal ein konsequentes Urteil sprechen, damit sowas aufhört.
Die Minister schwören schließlich einen Eid, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze wahren und verteidigen:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Vielleicht sollte Eidbruch oder die  bewusste Verabschiedung von Gesetzen, die offensichtlich verfassungswidrig sind (wie beispielsweise in S-H) unter Strafe gestellt werden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Jackson1336 am 22.11.2022 21:54
Mir ist es noch nicht klar. Die PKV in der Pension sinkt voraussichtlich im Durchschnitt zusätzlich um 10% wegen "zu viel" gebildeter Altersrückstellungen? Oder die PKV in der Pension sinkt im Durchschnitt um 10% wegen der Beihilfeanhebung auf 70% für alle? Oder die PKV sinkt während man noch im Dienst ist zusätzlich zu der Beitragsreduktion durch jetzt schon erhöhte Beihilfe um durchschnittlich 10% aufgrund der weniger zu bildenden Altersrückstellungen?

Das letzte.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 22.11.2022 22:04
[...] Weihnachtsgeld [...]

Optimist erkannt.  :o
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 23.11.2022 06:45
Och Leute, ein wenig Geduld - ich gehe doch davon aus, dass morgen früh die Gehaltsmitteilungen im LBV Portal abrufbar sein werden. Dann sollte die (Neu)gier befriedigt sein!

Bin skeptisch ob die Neu(gier) bzw. der gerechtfertigte Wunsch nach der Höhe der aktuellen Besoldung zeitnah befriedigt werden kann…der Versorgungsrechner wurde im LBV Kundenportal im Hinblick auf das BVAnp-ÄG 2022 schonmal bis zum 5.12. deaktiviert.
Mich ärgert hierbei auch ehrlich gesagt, dass die ganze Sache quasi auf den letzten Drücker durchgezogen wurde und immer noch keine amtsangemessene Besoldung vorliegt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Geometer am 23.11.2022 08:02
Das ist ein grundlegendes Problem der Politik
sie agiert nicht
sie reagiert immer nur!!

Regieren scheint von reagieren abgeleitet zu sein :-)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Jackson1336 am 23.11.2022 11:01
Habe eine Gehaltsmitteilung vom LBV bekommen.

Aufwertung von A9 auf A10 ist angekommen und die Erhöhung im Dezember (in meinem Fall pauschal, weil Anwärter) ist auch dabei.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 11:03
Das ist doch in Ordnung.

Im kommunalen Bereich darf man sich wohl noch bis Februar in Geduld üben...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: blauesviereck am 23.11.2022 12:16
Abrechnung erhalten:
+ 2,8% ist drin
+ x Euro Zuschlag für 1 Kind ab sofort ist drin
+ Umbenennung Stufe drin; Datum Folgestufe blieb identisch

ABER Nachzahlung von Amts wegen iHv y € für o.g. x€ x 36 Monate für 2020-2022 fehlt.

Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?

Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Wilhermine am 23.11.2022 12:31
Abrechnung erhalten:
+ 2,8% ist drin
+ x Euro Zuschlag für 1 Kind ab sofort ist drin
+ Umbenennung Stufe drin; Datum Folgestufe blieb identisch

ABER Nachzahlung von Amts wegen iHv y € für o.g. x€ x 36 Monate für 2020-2022 fehlt.

Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?

Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?

Eben eine Abrechnung gesehen mit insg. Jenseits der 20k€ Nachzahlung
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 23.11.2022 12:52
Ich, ledig, keine Kinder
Vorher: A 7, Stufe 4 mit voraussichtlichem Stufenaufstieg 06/2023
Jetzt: A 8, Stufe 3 mit voraussichtlichem Stufenaufstieg 06/2024

Nur zur Info!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 12:54
Ich, ledig, keine Kinder
Vorher: A 7, Stufe 4 mit voraussichtlichem Stufenaufstieg 06/2023
Jetzt: A 8, Stufe 3 mit voraussichtlichem Stufenaufstieg 06/2024

Nur zur Info!

...dann muss die Zeit ja angerechnet worden sein.

Edit: ach nee, für Stufe 4 gab es ja glaub ne Sonderregelung.

Edit 2: ach nee, für A7 und A8 gibt es ne Sonderregelung. Boah, ich hoffe irgendwer hat da nen Durchblick!  :o
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 23.11.2022 12:57
Bin mir nicht sicher. Hatte eigentlich auch mit Stufe 2 gerechnet.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: haeggi am 23.11.2022 13:26
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SpeedyG am 23.11.2022 13:44
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?

Für so viel Nachzahlung kann man erwarten, dass man auch etwas liest.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 23.11.2022 13:49
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?

Für so viel Nachzahlung kann man erwarten, dass man auch etwas liest.

Das wollte ich auch schreiben  ::)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Matzemman am 23.11.2022 13:59
Bin jetzt auch A10 und habe 356 Netto mehr.
Erfahrungsstufe 9/Endstufe (war vorher 11/Endstufe).
Beklage mich nicht-
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Beitrag von: HansDampf123 am 23.11.2022 14:21
...

Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?

Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?

Habe Nachzahlungen von rd 19t brutto erhalten.
Bin jetzt A10, Stufe 2 mit 3 Kindern (seit 2021).
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Beitrag von: Stuttgarter1987 am 23.11.2022 14:29
Beamter A13, 2 Kinder. Für mich gabs keinerlei Nachzahlung. Ist das korrekt? Ich dachte für 1. und 2. Kind gäbe es wenigstens rund 25€ jeweils oder gibts die nur ab sofort und nicht rückwirkend? Wäre ja nict viel, aber zumindest ein paar hunderter. Weiß das jemand?

Glückwunsch an die Kinderreichen und Stufenaufsteiger ;-)
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 14:31
Für Kind 1 und 2 gibt es nur Nachzahlung bis maximal A10 in den ersten Stufen.

Kind 3 - 99999 gibt es für alle, da wird übrigens auch an Pensionäre nachgezahlt (siehe KVBW homepage).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Stuttgarter1987 am 23.11.2022 14:34
Für Kind 1 und 2 gibt es nur Nachzahlung bis maximal A10 in den ersten Stufen.

Kind 3 - 99999 gibt es für alle, da wird übrigens auch an Pensionäre nachgezahlt (siehe KVBW homepage).

Ärgerlich  >:( Aber danke für die Info!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MitleserBW am 23.11.2022 14:55
 Was ich nicht verstehe ist, das die Erfahrungsstufen nun angepasst wurden und die Wartezeit zur nächsten Stufe einfach neu vergeben wurde.

Tatsächlich muss man doch aber die Jahre die anzurechnen sind addieren und dann ausrechnen, in welcher Stufe man nach der neuen Besoldungstabelle ist und wann man laut dieser neuen in die nächste Stufe kommt. Sonst wäre es in meinem Fall so, dass ich in Stufe 8 erst mit 26 Dienstjahren komme, während ein "Neuer" diese Stufe bereits nach 23 Jahren erreicht.

Oder habe ich da einen Denkfehler? Im Gesetz steht irgendwo, dass Wartezeiten angerechnet werden, aber nicht, dass die Berechnung der Erfahrungszeiten geändert wird.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: haeggi am 23.11.2022 14:59
Hallo,
gerade beim aufmachen meiner Gehaltsbeschneinigung für 12/22 fast vom Stuhl gekippt. (Massiv Nachzahlung beim Kinderzuschlag)
Bei der Recherche wo das her kommt habe ich dieses Forum gefunden.
Steht hier irgendwo eine Erklärung dazu ohne den ganzen Thread zu lesen?

Für so viel Nachzahlung kann man erwarten, dass man auch etwas liest.

Hatte zuerst Artikel 35 gefunden, das hat aber von den Zahlen nicht gepasst. Außerdem war ich kein Kläger.
Hab nun noch folgendes gefunden, muss mal nachrechnen ob es damit passt. Das müssten die Nachzahlungen für Kind 3,4,5 für 2019,2020,2021 sein, korrekt?


Also wenn man in den Fußnoten liest, findet man folgendes:

Zitat
Zu Artikel 19 (Nachzahlungen für dritte und weitere Kinder)
Dieser Artikel soll die auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beru-henden Nachzahlungsansprüche für die Jahre 2010 bis 2019 regeln. Für diesen Zeit-raum sollen Nachzahlungen nur an diejenigen erfolgen, die insoweit einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben, über den noch nicht bestandskräftig entschieden wor-den ist. Nachzahlungen für Jahre, die vor der erstmaligen Geltendmachung des An-spruchs liegen, sollen nicht geleistet werden. Die Ermittlung der jeweiligen Beträge ist im allgemeinen Teil dargestellt. In Absatz1 Satz 2 wird klargestellt, dass die beim Familienzuschlag geltenden besonderen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte sowie die Regelungen für begrenzt Dienstfähige auch hinsichtlich der Nachzahlungsbe-träge Anwendung finden.
Die Nachzahlungen für Zeiträume ab 2020 werden in Artikel 2 Nummern 13 bis 15 geregelt, da sie nicht von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abhängig gemacht wer-den sollen.
Diese Nachzahlungen betreffen nicht nur Beamtinnen und Beamte sowie Richterin-nen und Richter, sondern ebenfalls Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Im Artikel 2 Nummer 13 bis 15 werden die Beträge für Kind 3 und weitere rückwirkend angehoben:

Zitat
13. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 395) wird die Zahl „402,15“ durch die Zahl „673,00“ ersetzt.
14. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402) wird die Zahl „407,78“ durch die Zahl „704,00“ ersetzt.
15. In Anlage 12 (Familienzuschlag) in der Fassung des Anhangs 3 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württem-berg 2019/2020/2021 vom 15. Oktober 2019 (GBl. S. 377, 402), die durch Artikel 2 Nr. 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Zahl „2021“ durch die Zahl „2022“ und die Zahl „704,00“ durch die Zahl „730,00“ ersetzt.

Also ich schätze mal, dass dann wirklich alle  im Zeitraum ab 2020 diesen Differenzbetrag nachgezahlt bekommen... davor nur Kläger und Widerspruchsführer.
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 15:04
Nochmal:

Kind 1 und 2 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bis A10 nach Tabelle

Kind 3 und weitere Jahre 2020, 2021, 2022 wohl für alle

Alles davor nur mit Widerspruch oder Klage.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Picard am 23.11.2022 16:05
Nochmal:

Kind 1 und 2 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bis A10 nach Tabelle

Kind 3 und weitere Jahre 2020, 2021, 2022 wohl für alle

Alles davor nur mit Widerspruch oder Klage.
Aber Widerspruch oder Klage konnte heute noch nicht kommen. Das soll erst in 2023 nachgezahlt werden.
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Beitrag von: Picard am 23.11.2022 17:47
Kann mir jemand sagen, wie hoch bei ihm/ihr der Betrag für die Nachzahlung drittes Kind 20/21/22 ist? Bei mir teilt sich der Betrag mit meiner Frau, weil wir die Kindergeldberechtigung gewechselt haben und ich kann ihn nicht ganz nachvollziehen. Vielen Dank!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: endsport am 23.11.2022 18:11
...

Hat jemand eine solche Nachzahlung erhalten?

Wurden bei jemandem die vier- fünfstelligen Nachzahlungen für DRITTE u. weitere Kinder geleistet?

Habe Nachzahlungen von rd 19t brutto erhalten.
Bin jetzt A10, Stufe 2 mit 3 Kindern (seit 2021).

So viel Nachzahlung? Ich habe 3 Kinder (seit 2019), jetzt A10, Stufe 5 und habe 10t Brutto erhalten. Macht die Stufe so einen großen Unterschied aus?🤔
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 18:21
Ja und es ist übrigens ganz leicht, sich die Tabelle selbst anzugucken  ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: staatler am 24.11.2022 06:23
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.

Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.

Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 06:37
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.

Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.

Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag

Wenn du verheiratet bist, hast du diese 158,80 Euro vergessen...

Und im Dezember 2022 ist der Betrag einmalig um die Nachzahlung erhöht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: staatler am 24.11.2022 06:53
Moin zusammen.
Auch ich war gestern betroffen - jedoch habe ich ein kleines Problem und hoffe jemand kann helfen.

Bin (neu) A9 Stufe 5 mit 2 Kindern.
laut Tabelle sollte ich 649,83€ FamZuschKinder haben. (138,84+50 + 138,84+322,15)
In meiner Abrechnung habe ich nun 819,95€ stehen - und egal was ich rechne, ich komme nicht auf diesen Betrag.

Ich danke schonmal und wünsche ´nen guten Start in den Tag

Wenn du verheiratet bist, hast du diese 158,80 Euro vergessen...

Und im Dezember 2022 ist der Betrag einmalig um die Nachzahlung erhöht.

die 158,80€ sind extra als FamZuschEheg ausgewiesen.
ebenso sollte die Nachzahlung auch in der rechten Spalte bei Nachzahlung und nicht bei laufende Bezüge stehen?.
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 07:06


die 158,80€ sind extra als FamZuschEheg ausgewiesen.
ebenso sollte die Nachzahlung auch in der rechten Spalte bei Nachzahlung und nicht bei laufende Bezüge stehen?.

Denke nicht, da das LBV separat darauf hinweist. Das wären bei dir je Kind 85,06 Euro:

649,83 + 85,06 - 85,06 = 819,95 Euro

Zitat LBV Gehaltstabelle:
Zitat
Hinweis:
Der Familienzuschlag für 1. und 2. Kinder erhöht sich im Dezember 2022 für die Besoldungsgruppen A7-
A10 zusätzlich um die in Artikel 34 des BVAnpG-ÄG 2022 geregelten Erhöhungsbeträge ab 01.01.2022.
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Beitrag von: staatler am 24.11.2022 07:11


die 158,80€ sind extra als FamZuschEheg ausgewiesen.
ebenso sollte die Nachzahlung auch in der rechten Spalte bei Nachzahlung und nicht bei laufende Bezüge stehen?.

Denke nicht, da das LBV separat darauf hinweist. Das wären bei dir je Kind 85,06 Euro:

649,83 + 85,06 - 85,06 = 819,95 Euro

Zitat LBV Gehaltstabelle:
Zitat
Hinweis:
Der Familienzuschlag für 1. und 2. Kinder erhöht sich im Dezember 2022 für die Besoldungsgruppen A7-
A10 zusätzlich um die in Artikel 34 des BVAnpG-ÄG 2022 geregelten Erhöhungsbeträge ab 01.01.2022.

perfekt - ich danke dir
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Beitrag von: Versuch am 24.11.2022 08:00
Gibt es schon irgendwo einen Musterwiderspruch gegen das abstandsgebot?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PurpleandGold am 24.11.2022 11:24
Moin!

Wer hat denn jetzt bereits (A7-A10) die Nachzahlungen erhalten?

Justiz...wenn ich richtig informiert bin...

Ich als (Verwaltungs)Landesbeamter habe jedenfalls keine Nachzahlung....Überführt wurde ich, Stufenlaufzeit ist identisch, Zuschläge passen lt. Tabelle, 2,8 sind auch enthalten......

Das LBV schreibt ja selbst, dass "...zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen sowie einmalig Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Die gesetzlichen Änderungen werden von Amts wegen umgesetzt. Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger erhalten mit ihrer Gehaltsmitteilung für Dezember 2022 eine ausführliche Mitteilung zu den Änderungen."

Ist hier vielleicht jemand vom LBV, der Aufklärung leisten kann? (Widerspruch hatte ich nicht eingelegt...)

Vielen Dank!
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Beitrag von: staatler am 24.11.2022 12:07
Moin!

Wer hat denn jetzt bereits (A7-A10) die Nachzahlungen erhalten?

Justiz...wenn ich richtig informiert bin...

Ich als (Verwaltungs)Landesbeamter habe jedenfalls keine Nachzahlung....Überführt wurde ich, Stufenlaufzeit ist identisch, Zuschläge passen lt. Tabelle, 2,8 sind auch enthalten......

Das LBV schreibt ja selbst, dass "...zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen sowie einmalig Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Die gesetzlichen Änderungen werden von Amts wegen umgesetzt. Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger erhalten mit ihrer Gehaltsmitteilung für Dezember 2022 eine ausführliche Mitteilung zu den Änderungen."

Ist hier vielleicht jemand vom LBV, der Aufklärung leisten kann? (Widerspruch hatte ich nicht eingelegt...)

Vielen Dank!

ich bin nicht von der Justiz und habe gestern die "normale" Gehaltsmitteilung bekommen. Eine angekündigte "Anlage" mit Erklärung war nicht dabei.

Hast du denn Kinder? Ansonsten bekommst du ja auch keine Nachzahlung, sondern nur die 2,8%
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PurpleandGold am 24.11.2022 12:16
Jo, zwei Kinder und diese auch schon ab 01/20. Bin mD und bin überführt worden auf A10, 2,8 % Erhöhung usw. passt alles.....lediglich die angekündigte Nachzahlung bezüglich der Kinderzuschläge, welche lt. LBV ja eben bei der Dezember 22-Abrechnung dabei sein sollten, sind es eben nicht. Von Kollegen der Justiz im mD und auch hier im Forum war ja schon zu lesen, dass die Nachzahlung erfolgte....
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Beitrag von: staatler am 24.11.2022 12:22
Jo, zwei Kinder und diese auch schon ab 01/20. Bin mD und bin überführt worden auf A10, 2,8 % Erhöhung usw. passt alles.....lediglich die angekündigte Nachzahlung bezüglich der Kinderzuschläge, welche lt. LBV ja eben bei der Dezember 22-Abrechnung dabei sein sollten, sind es eben nicht. Von Kollegen der Justiz im mD und auch hier im Forum war ja schon zu lesen, dass die Nachzahlung erfolgte....

Das ist dann wirklich ungewöhnlich.
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 12:24
Jo, zwei Kinder und diese auch schon ab 01/20. Bin mD und bin überführt worden auf A10,

...du warst A9 in welcher Stufe in den letzten Jahren?
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Beitrag von: PurpleandGold am 24.11.2022 12:26
Entschuldigt.....jetzt alle Unterlagen mal durchgeschaut und was stelle ich fest.....

Ich habe 12/2018 Widerspruch eingelegt.....man, man, man, hätte ich nicht mehr gewusst bzw. überhaupt daran gedacht....

Na, dann muss ich wohl noch warten.. :)
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 12:28
Entschuldigt.....jetzt alle Unterlagen mal durchgeschaut und was stelle ich fest.....

Ich habe 12/2018 Widerspruch eingelegt.....man, man, man, hätte ich nicht mehr gewusst bzw. überhaupt daran gedacht....

Na, dann muss ich wohl noch warten.. :)

Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 hättest du aber die Nachzahlung bekommen müssen.

In welcher Erfahrungsstufe warst du denn in diesen Jahren?
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Beitrag von: PurpleandGold am 24.11.2022 12:32
Ich hatte beim LBV tatsächlich gelesen, dass die Kollegen und Kolleginnen welche Widerspruch eingelegte haben wohl sukzessive im Jahr 2023 die Nachzahlungen ausbezahlt bekommen.....

Bin von A9 Stufe 10 auf A10 Stufe 8 überführt....wie eigentlich auch angekündigt.
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 12:40


Bin von A9 Stufe 10 auf A10 Stufe 8 überführt....wie eigentlich auch angekündigt.

Für die Jahre 2020 - 2022 ist in dieser Stufe keine Nachzahlung vor gesehen - und davor eigentlich auch nicht. Insofern würde ich da auf nichts hoffen.

Ich kann nur empfehlen, vorher ins Gesetz zu schauen...
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Beitrag von: PurpleandGold am 24.11.2022 12:43
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen von Amts wegen an sämtliche betroffene Beamtinnen und Beamte. Die Nachzahlungen werden im Landesbereich vom LBV automatisiert errechnet und sollen mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.

Für die Zeit vor dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen für Beamtinnen und Beamte in noch nicht abschließend entschiedenen Fällen, in denen Widersprüche oder Klage eingelegt wurden, ebenso von Amts wegen. Die Nachzahlungen sind jedoch im Einzelfall zu berechnen und sollen daher im Landesbereich im Laufe des Jahres 2023 sukzessive ausgezahlt werden.

Das schreibt der dbb dazu......kann man m. E. so lesen, dass die Nachzahlungen ab 01/20 für alle von Amts wegen ausbezahlt werden und die ggf. vor 2020 möglichen Nachzahlungen im Rahmen einer Einzelberechnung eben später.....
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 12:50
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen von Amts wegen an sämtliche betroffene Beamtinnen und Beamte. Die Nachzahlungen werden im Landesbereich vom LBV automatisiert errechnet und sollen mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.

Für die Zeit vor dem 1. Januar 2020 erfolgen die Nachzahlungen für Beamtinnen und Beamte in noch nicht abschließend entschiedenen Fällen, in denen Widersprüche oder Klage eingelegt wurden, ebenso von Amts wegen. Die Nachzahlungen sind jedoch im Einzelfall zu berechnen und sollen daher im Landesbereich im Laufe des Jahres 2023 sukzessive ausgezahlt werden.

Das schreibt der dbb dazu......kann man m. E. so lesen, dass die Nachzahlungen ab 01/20 für alle von Amts wegen ausbezahlt werden und die ggf. vor 2020 möglichen Nachzahlungen im Rahmen einer Einzelberechnung eben später.....

Schau bitte ins Gesetz - da stehen ab Seite 43 (PDF) die Tabellen, für wen ab 2014 nachgezahlt wird.

Bei A9 gibt es Nachzahlungen bis maximal Erfahrungsstufe 6.

Wenn du 2018 Widerspruch eingelegt hast und da auch schon A9 warst gibt es nur bis Stufe 6 und dann auch nur ein geringer Betrag. 2019 bis Stufe 5...

Einfach hier nachlesen:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3274_D.pdf
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PurpleandGold am 24.11.2022 12:54
@Drehleiterkutscher

Jo, Du hast natürlich Recht.....

Erstens: Ich hätte nicht überfliegen sollen, sondern mich intensiver befassen sollen.....

Also, vielen Dank erstmal für die Aufklärung.....welche es nicht bedurft hätte, wenn ich.... ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 13:13
@PurpleandGold:

Naja, es wäre blöd, wenn du dir eine riesen Nachzahlung versprichst und dann nur wenig oder nix ankommt...

Lieber andersrum, falls ich mich geirrt haben sollte  ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PurpleandGold am 24.11.2022 13:20
Ach, versprechen tu ich mir hier doch schon gar nichts mehr.... :)


Und ehrlich gesagt.....ich schäme mich direkt dafür, nicht genau genug nachgelesen zu haben.....in meinem Alter sollte man es doch besser wissen.....

Und nun schauen wir doch erstmal, wann die ersten Muster-Widersprüche vorliegen und wie verfassungskonform die Besoldung nach der Erhöhung von ALG2/Bürgergeld überhaupt noch ist.....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 13:26
Naja - wenn Seiten diverser Gewerkschaften nicht irgendwelche Flyer aufgetaucht wären und in der StZ mal ein ominöser Artikel erschienen wäre, wüsste ich jetzt wahrscheinlich noch nichts vom Gesetz. Damals hab ich halt begonnen, hier zu lesen.

Meine Nachzahlung für ein Kind ist in der Höhe von vielleicht 5 Tankfüllungen, nachdem was man anfangs zu lesen bekam, hatte ich auch mit etwas mehr gerechnet.

Insofern: kein Vorwurf!  ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Finanzer am 24.11.2022 13:57
Lesen Sie einfach ein bisschen Bild-Klopapier-Substitut, dann können Sie sich gleich richtig reich fühlen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: zammthing am 24.11.2022 14:55
Gibt es schon irgendwo einen Musterwiderspruch gegen das abstandsgebot?

und schon was herausgefunden?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 24.11.2022 15:07
Gibt es schon irgendwo einen Musterwiderspruch gegen das abstandsgebot?

Einfach das Jahr beim letzten Widerspruch ändern....
oder selber noch etwas hinzufügen.

Die Gewerkschaften in BW bewegen sich absolut nicht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 24.11.2022 17:38
Man müsste aber speziell etwas zum abstandsgebot schreiben.
Jemand eine Idee?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 24.11.2022 17:48
Man müsste aber speziell etwas zum abstandsgebot schreiben.
Jemand eine Idee?

Wenn man eine amtsangemessene Alimentation verlangt, beinhaltet das bereits das Abstandsgebot.

Oder halt einfach kurz halten:
Zitat
Das 4-Säulen-Modell erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht, insbesondere ist weiterhin das Abstandsgebot verletzt.

Oder einfach warten bis sich eine Gewerkschaft erbarmt, einen Musterwiderspruch zu veröffentlichen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Naturbursche am 30.11.2022 13:59
Hallo zusammen,
 
ich hätte eine Frage zur Stufeneinordnung im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022 und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
 
Ich habe im September 2015 meine Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst begonnen und im Frühjahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde dann im März 2018 als PM (A 7) wiedereingestellt, im Dezember 2019 zum POM (A 8 ) befördert, und im September 2022 zum PHM (A 9) befördert. Nun erfolgt die Anhebung zum EPHM (A 10).
 
Bezüglich der Stufenzuordnung ist Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 auf mich anzuwenden, da ich mich am 30.11.2022 in Besoldungsgruppe A 9, Stufe 3 befinde bzw. befunden habe. Gemäß Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 werde ich gemäß meiner bisher erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähigen Zeiten nach § 32 LBesGBW den Stufen 1 oder 2 meiner ab 1. Dezember 2022 maßgeblichen Besoldungsgruppe zugeordnet.
 
Zum 01.12.2022 habe ich seit meiner Wiedereinstellung im März 2018 eine Erfahrungszeit von 4 Jahren und 9 Monaten. Nach meiner Auffassung des Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 müsste ich mich mit dieser Erfahrungszeit ab Dezember in Besoldungsgruppe A 10, Stufe 2 befinden. Ein Aufstieg in Stufe 3 müsste erfolgen, sobald ich die 6 Jahre Erfahrungszeit erreiche, d.h. im März 2024.
 
Gem. Gehaltsmitteilung 12/22 befinde ich mich ab Dezember in Besoldungsgruppe 10, Stufe 02. Ein Aufstieg in die nächste Stufe ist jedoch erst für 12/25 vorgesehen.
 
Da ich davon ausgegangen bin, dass es sich um einen Fehler handelt, habe ich mich über das Kundenportal an das LBV gewandt. Von dort habe ich folgende Antwort erhalten: „Sehr geehrter Herr XXX, mit Bescheid vom 17.03.2021 wurde aufgrund Ihrer Beförderung von A7 in A8 Ihre Erfahrungszeit neu festgesetzt. In dem Bescheid wurde der Erfahrungszeitbeginn ab 01.12.2019 auf den 01.12.2019 festgesetzt. Der nächste Steigerungstermin ist daher korrekt am 01.12.2025. Mit freundlichen Grüßen.“
 
Die neue Festsetzung der Erfahrungszeit erfolgte, da nach alter Besoldungstabelle A 7 in Stufe 1 begann, A 8 jedoch erst in Stufe 2 begann. Somit erfolgte mit der Beförderung von A 7 nach A 8 automatisch eine Steigerung der Erfahrungsstufe. Völlig logisch, dass eine erneute Steigerung der Erfahrungsstufe erst nach zwei Jahren erfolgen kann und somit der Beginn auf den 01.12.2019 festgesetzt wurde.
 
Mit Umsetzung des BVAnp-ÄG 2022 dürfte die damalige Festsetzung meiner Meinung nach allerdings keine Relevanz mehr haben. Gemäß Art. 33 Abs. 2 BVAnp-ÄG 2022 werden Beamtinnen und Beamte, die sich am 30. November 2022 in Stufe 2 oder 3 einer der Besoldungsgruppen A 8, A 9 oder A 10 befunden haben, gemäß ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähigen Zeiten nach § 32 LBesGBW den Stufen 1 oder 2 ihrer ab 1. Dezember 2022 maßgeblichen Besoldungsgruppe zugeordnet.
 
Das LBV hat ja selber in der Gehaltsmitteilung als Anlage geschrieben, dass die Stufenzuordnung Regelungen erfordert, um ungerechtfertigte Überholungseffekte oder Nachteile für Betroffene zu vermeiden und verweist auf Art. 33 BVAnp-ÄG 2022.
 
Sollte die Einstufung des LBV so korrekt sein, finden allerdings solche Überholungseffekte statt. Bei Kollegen aus meinem Ausbildungsjahrgang, welche später als ich zum POM (A 8 ) befördert wurden und somit bereits während ihrer Zeit als PM (A 7) in Erfahrungsstufe 2 aufgestiegen sind, war eine Festsetzung der Erfahrungszeit nicht notwendig. Diese Kollegen befinden sich laut deren Gehaltsmitteilung nach Umsetzung des BVAnp-ÄG 2022 ebenfalls in Stufe 2, ein Aufstieg in Stufe 3 ist jedoch bereits für 3/24 vorgesehen.
 
Somit wäre ich durch meine frühere Beförderung diesen Kollegen gegenüber finanziell schlechter gestellt, und zwar für den Rest meiner Beamtenlaufbahn bzw. bis zum Erreichen der Endstufe, da ich immer erst ein Jahr und neun Monate später in die nächsthöhere Stufe aufsteigen würde.
 
Meiner Meinung nach liegt hier ein Fehler des LBV in der Umsetzung des 33 BVAnp-ÄG 2022. Wie seht ihr das Ganze und was würdet ihr mir in meiner Situation raten?
 
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: bigbroen am 30.11.2022 15:18
Wegen Widerspruch. Kann man gegen die Nachzahlung Widerspruch einlegen. Ich meine in dem Sinn das Bw ja zugesichert hatte ab 2020 alle "konfom" nachzuzahlen. Jetzt ist das wegen Abstandsgebot möglicherweise gar nicht konform nachgezahlt worden?
Bis wann müsste man wegen "laufendem  Haushaltsjahr" spätestens?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 30.11.2022 15:53
Ich hab 2014 bei meiner jetzigen Behörde angefangen und wurde 2017 verbeamtet. Mir wurden Erfahrungsjahre "weggenommen", um die Probezeit zu verkürzen. Hätte ich zwar so nicht gewollt aber mir wurde keine Wahl gelassen. Vielleicht war das ja bei dir auch der Fall nach der Ausbildung? Kann das sein?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Jepsen am 04.12.2022 20:26
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 04.12.2022 20:59
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?

Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.

Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 04.12.2022 21:08


Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D

Aber nur wenn die Bälger keine Ansprüche haben ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Jepsen am 05.12.2022 01:10
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?

Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.

Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D

Meine schlechte Laune bezüglich dieser Ungleichbehandlung im Vergleich zu besonders fruchtbaren Beamten-Familien hat sich durch den 911er-Kommentar temporär sehr aufgehellt - danke!  ;) :D ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Der Obelix am 05.12.2022 08:21
Nun, es ist ja auch eine Art Leistungsprämie.

Je nach Anzahl der Kinder ist es ja auch immer weiter ein Stück schwieriger:

- 1 Kind : Kriegt jeder hin
- 2 Kinder: joah, halt knapp überm Schnitt. Keine Große Leistung
- 3 Kinder: Solides Mittelfeldspiel mit etwas fummeln im Strafraum
- 4 Kinder: Mehrfaches intensives Auftreten im Strafraum mit guter Torabschlussqoute
- 5 Kinder: Oberklasse, Lob-verdächtig
- 6 Kinder: Master-Modus

usw.

Ist doch klar dass da auch die Zuschläge angehoben gehörten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Finanzer am 05.12.2022 09:14
Nun, es ist ja auch eine Art Leistungsprämie.

Je nach Anzahl der Kinder ist es ja auch immer weiter ein Stück schwieriger:

- 1 Kind : Kriegt jeder hin
- 2 Kinder: joah, halt knapp überm Schnitt. Keine Große Leistung
- 3 Kinder: Solides Mittelfeldspiel mit etwas fummeln im Strafraum
- 4 Kinder: Mehrfaches intensives Auftreten im Strafraum mit guter Torabschlussqoute
- 5 Kinder: Oberklasse, Lob-verdächtig
- 6 Kinder: Master-Modus

usw.

Ist doch klar dass da auch die Zuschläge angehoben gehörten.

... und schon wieder brauche ich eine neue Tastatur wegen Kaffeeschäden :-D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 05.12.2022 11:46
Ich bin aktuell noch unverheiratet und habe keine Kinder. Welche Vorteile hat das 4-Säulen-Programm für mich im höheren Dienst denn?

Absolut keinen Vorteil, außer höherer Beihilfe in der Pension, wenn man nach dem 31.12.2012 eingestellt wurde. Da war glaube ich aber auch ein Verfahren anhängig, was nicht gut für das Land aussah.

Der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen hat sich dadurch aber dramatisch verringert. Also nicht wundern, wenn bspw. die Sekretärin mit 10 Kindern bald mit dem 911er vorfährt.  ;D

Wer das schreibt, versorgt wohl keiner Kinder. Und wer Kinder in die Welt setzt, um den Familienzuschlag zu verjubeln, merkt auch bald, was er davon hat.
Ich finde die Zuschläge sind eine absolute Besserstellung gegenüber Tarifbeschäftigten oder sogar Arbeitsnehmern in der freien Wirtschaft, die Kinder haben. Im Vergleich mit denen, kann sich der Beamte dann theoretisch mehr Porsche leisten (bzw. wohl eher mehr VW Sharan). Aber im Vergleich mit Beamten der gleichen Besoldungsgruppe ohne Kinder, ist nicht mehr Porsche drin.
Einer Bekannten, der in der Kommune die Verbeamtung versprochen und dann nicht umgesetzt wurde, entgehen jetzt satte 23000 Euro Brutto (auf Vollzeit gerechnet).
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Beitrag von: Ozymandias am 05.12.2022 14:16
Es wird dann aber hauptsächlich nach Kindern bezahlt und nicht mehr nach Amt und der dazugehörigen Leistung. Kindergeld gibt es ja noch oben drauf. Wenn Kinder so teuer sind, müsste man das Kindergeld für alle erhöhen. Dann kann man sich auch einen solchen besoldungsverzerrenden Bestandteil sparen.

Das Abstandsgebot wurde aber auch ohne Kinder zu berücksichtigen eingeebnet.
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Beitrag von: xap am 05.12.2022 14:24
Dann schlagt das doch vor. Wäre doch ein leichtes das KiGe zu erhöhen. Dann müsste man als Beamter auch nicht bis vors BVerfG ziehen und könnte sich die Neiddebatten hier im Forum sparen.
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Beitrag von: pedius87 am 05.12.2022 15:06
Dann schlagt das doch vor. Wäre doch ein leichtes das KiGe zu erhöhen. Dann müsste man als Beamter auch nicht bis vors BVerfG ziehen und könnte sich die Neiddebatten hier im Forum sparen.

So langsam spricht es sich im Kollegenkreis herum, dass Beamte mit Kinder z.T fünfstellige Nachzahlungen erhalten haben und sich die Zuschläge massiv erhöht haben. Auch die Höherstufung des mittleren Dienstes sowie der Beginn in A10 im gehobenen Dienst wird überrascht zur Kenntnis genommen. Ich denke den meisten Beamten war das Thema nicht bekannt. Aber die Umsetzung durch BW führt jetzt doch zu einigem Unmut. Wenn Kollegen für die gleiche Leistung jetzt hunderte Euro zusätzlich bekommen (und dazu noch Kindergeld) fragt mancher sich schon ob das gerecht ist. Und bei den Angestellten, die außer Kindergeld keine Unterstützung für Kinder bekommen ist die Reaktion entsprechend negativ.
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Beitrag von: Der Obelix am 05.12.2022 15:11
Zum Thema Kindergeld kam ja auch der Hinweis, dass der Staat natürlich das Kindergild erhöhen kann. Das wäre sehr förderlich.

Aber der Staat will es nun mal nicht in dem Maße. Die Überlegung war also schon da. Insofern braucht man kein Faß in der Richtung aufmachen.

Und der Landesbesoldungsgesetzgeber will halt die Alimentation nur auf dem Zuschlagswege verfassungsgemäß gestalten.

Also kann das Blame-and-Shame spiel gerne Richtung Besoldungsgesetzgeber starten aber nicht gegen die Eltern.
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Beitrag von: pedius87 am 05.12.2022 15:43
Ich haben selbst zwei Kinder und bekomme daher auch mehr Geld. Ungerecht empfinde ich die Lösung durch BW trotzdem. Insbesondere finde ich mein Studium langsam aber sicher entwertet. Ich bin im gehobenen Dienst und der mittlere Dienst wird immer näher an diesen herangeführt.
Mir ist schon klar, warum die Zuschläge für jede Besoldungsgruppe abhängig von der Stufe gewährt werden.Das Land will einfach sparen. Aber eigentlich sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Egal ob 1. oder 3 Kind, egal ob Eltern in A8 oder A 12.
Wenn ich mir die Stimmung unter den Kollegen so anhöre, wird der Frust größer.
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Beitrag von: Versuch am 05.12.2022 18:13
Das Gesetz wird vor einem Gericht höchstwahrscheinlich auch nicht Stand halten, Stichwort abstandsgebot.
Deswegen Widerspruch einlegen.
Je mehr es machen, desto größer wird der Druck.
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Beitrag von: zammthing am 05.12.2022 20:09
Widerspruch definitiv zumindest in den höheren Besoldungsstufen, aber gibts nun irgendwo einen ordentlch formulierten Widerspruchstext?

"Ein paar blumige Worte, dass man gegen seine Amtsangemessene Alimentation Widerspruch einlegt, ist hier sicher nichts wert."
Ein Widerspruch sollte schon begründet und mit dem ein oder anderen §XYZ untermauert werden.

Die Gewerkschaften werden hierzu nichts formulieren, die feiern sich doch noch immer für das neue Modell.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 05.12.2022 20:41
§XYZ gibt es eben nicht. Verletzt wird Art. 33 Abs. 5 GG.
Wichtig ist der richtige Antrag und Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation, dieser Antrag hat sich zu den Vorjahren aber nicht geändert.

Die Begründung kann jederzeit nachgeschoben und erweitert werden, auch im Klageverfahren. Auch die Begründung hat sich zum Vorjahr nicht groß geändert. Ob man hier noch rumweint, dass das Abstandsgebot auch im 4-Säulen-Modell verletzt wird hat jetzt keine riesige Auswirkung darauf, ob der Widerspruch ruhend gestellt wird oder ob es Widerspruchsbescheide seitens des LBV hagelt.

Man kann es auch ganz kurz machen: Das 4-Säulen-Modell bietet keine amtsangemessene Alimentation und verletzt das Abstandsgebot. In die 2021 Version kopieren und fertig.
Ob das dann auch wirklich der Fall ist, müssen eh Gerichte entscheiden...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 06.12.2022 08:01
Um es noch mal klar zu stellen: Auch ich empfinde die Lösung in bw als unzulänglich und am Problem vorbei, mit dem Ziel ein paar Euro einzusparen. Vor allem, ein bei Beförderung oder Höherstufung abschmelzender Betrag ist ja der Gipfel der Absurdität.
Dennoch habe ich den Eindruck, dass immer wieder Leute die Grundsätze des Berufsbeamtentums verkennen. Dass sich die Besoldung an der vierköpfigen Familie mit Alleinverdiener orientiert, bedeutet ja nicht, dass Kind 1 und 2 "weniger Wert" sind. Kind 1 und 2 beziehen ihren "Zuschlag" eben aus der Grundbesoldung, für Kind 3+ reicht es dann nicht mehr.
Nach "Leistung" wird zumindest hier gar keiner bezahlt, sondern nach Aufgabe besoldet. Alle mit dem gleichen Amt bekommen hier die gleiche Grundbesoldung, unabhängig von der individuellen Leistung. Ich denke so ist es ja auch gedacht.
Bestimmt haben wir jetzt eine Lehrerschwemme, weil er sich so viel mehr lohnt, im HD verbeamtet zu werden /s.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Paragrafenreiterin am 06.12.2022 11:49
Um es noch mal klar zu stellen: Auch ich empfinde die Lösung in bw als unzulänglich und am Problem vorbei, mit dem Ziel ein paar Euro einzusparen. Vor allem, ein bei Beförderung oder Höherstufung abschmelzender Betrag ist ja der Gipfel der Absurdität.
Dennoch habe ich den Eindruck, dass immer wieder Leute die Grundsätze des Berufsbeamtentums verkennen. Dass sich die Besoldung an der vierköpfigen Familie mit Alleinverdiener orientiert, bedeutet ja nicht, dass Kind 1 und 2 "weniger Wert" sind. Kind 1 und 2 beziehen ihren "Zuschlag" eben aus der Grundbesoldung, für Kind 3+ reicht es dann nicht mehr.
Nach "Leistung" wird zumindest hier gar keiner bezahlt, sondern nach Aufgabe besoldet. Alle mit dem gleichen Amt bekommen hier die gleiche Grundbesoldung, unabhängig von der individuellen Leistung. Ich denke so ist es ja auch gedacht.
Bestimmt haben wir jetzt eine Lehrerschwemme, weil er sich so viel mehr lohnt, im HD verbeamtet zu werden /s.


"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.

Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.

Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen... 
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Organisator am 06.12.2022 11:57
"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.

Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.

Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen...

Korrekt, man wird nach dem verliehenen Amt besoldet. Unabhängig von den tatsächlichen Aufgaben. Und da es im Beamtentum keinen Anspruch auf Beförderung gibt, sind demzufolge auch längerfristig ggf. höherwertige Aufgaben zu erledigen. Part of the game.
Ob man damit den Beamten und deren Motivation und somit der Behörde einen Gefallen tut, ist ein anderes Blatt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 06.12.2022 12:06
"Nach Aufgabe besoldet" stimmt zumindest im Rechtspflegerdasein auch nicht. Ich zB bearbeite seit über 10 Jahren A12er Dienstposten. Besoldet werde ich mit A10. Und so geht es den meisten Kollegen. Befördert wird nur schleppend. Meine mit A12 bewerteten Aufgaben soll ich aber dennoch brav erledigen.

Nach Einführung des 4-Säulen-Modells verdient nun meine gleichaltrige Geschäftsstelle gleich bzw. mehr als ich. Das ist einfach nur frustrierend und unverständlich, insb. wenn man bedenkt, welche unterschiedliche Verantwortung und Haftung wir tragen.

Sind eigentlich die Anwälte bekannt, die die bisherigen Klagen in dem Bereich durchgeführt haben? In so einem speziellen Bereich wie dem Besoldungsrecht, kann man ja auch nicht jeden Anwalt nehmen...

Korrekt, man wird nach dem verliehenen Amt besoldet. Unabhängig von den tatsächlichen Aufgaben. Und da es im Beamtentum keinen Anspruch auf Beförderung gibt, sind demzufolge auch längerfristig ggf. höherwertige Aufgaben zu erledigen. Part of the game.
Ob man damit den Beamten und deren Motivation und somit der Behörde einen Gefallen tut, ist ein anderes Blatt.

Ja, ich hätte wohl schreiben sollen "idealerweise wird man nach Aufgabe besoldet". Ich finde das Berufsbeamtentum in vielen Bereichen nicht ideal, und jetzt wird es geflickt und als Verdienstanreiz benutzt, bis es auseinanderfällt.
Wenn ich aber lese, dass jemand seit über 10 Jahren an der Leistung gemessen nicht angemessen bezahlt bzw. besoldet wird (und solche Leute kenne ich auch in der Privatwirtschaft), dann frage ich mich ganz ehrlich, warum man da denn noch ist? Entweder es passt wie es ist, oder man muss sich halt nach was passenderem umschauen. Dann merkt man eventuell auch schnell, dass das Gras woanders auch nicht grüner ist.
Ich mag meine Stelle, aber ich bilde mich auch fortwährend weiter, mache meine Arbeit gut, und wenn der Dienstherr da nicht mithält, dann finde ich schon was anderes passendes. Aber das Preis-Leistungsverhältnis in meinem Bereich ist schon ziemlich gut (und war es auch ohne Kinder), im Vergleich zur Privatwirtschaft. Das muss aber natürlich nicht auf jeden zutreffen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Organisator am 06.12.2022 12:27
Ja, ich hätte wohl schreiben sollen "idealerweise wird man nach Aufgabe besoldet".

In der Realität ist das auch bestenfalls nicht weit auseinander. Wenn es aber so wie geschildert über viele Jahre in einem krassen Missverhältnis steht, sehe ich das ähnlich wie du. Entweder damit leben oder was besseres finden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: pedius87 am 06.12.2022 12:44
Um es noch mal klar zu stellen: Auch ich empfinde die Lösung in bw als unzulänglich und am Problem vorbei, mit dem Ziel ein paar Euro einzusparen. Vor allem, ein bei Beförderung oder Höherstufung abschmelzender Betrag ist ja der Gipfel der Absurdität.
Dennoch habe ich den Eindruck, dass immer wieder Leute die Grundsätze des Berufsbeamtentums verkennen. Dass sich die Besoldung an der vierköpfigen Familie mit Alleinverdiener orientiert, bedeutet ja nicht, dass Kind 1 und 2 "weniger Wert" sind. Kind 1 und 2 beziehen ihren "Zuschlag" eben aus der Grundbesoldung, für Kind 3+ reicht es dann nicht mehr.
Nach "Leistung" wird zumindest hier gar keiner bezahlt, sondern nach Aufgabe besoldet. Alle mit dem gleichen Amt bekommen hier die gleiche Grundbesoldung, unabhängig von der individuellen Leistung. Ich denke so ist es ja auch gedacht.
Bestimmt haben wir jetzt eine Lehrerschwemme, weil er sich so viel mehr lohnt, im HD verbeamtet zu werden /s.

Warum bekommt dann z.B. eine Beamter in A8 Stufe 50 € zusätzlich für das erste Kind und 330 € für das zweite Kind und z.B. A 13 nur 25 € für das 1. Kind und für das zweite Kind nichts ? Der A8 Beamte muss doch auch Kind 1 und 2 aus der Grundbesoldung versorgen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Freifürdrei3 am 07.12.2022 21:46
Mich wundert es, dass sich nicht mehr über die Nachzahlung bzw. das Fehlen ärgern. Ich wurde vor einigen Monaten erst nach A11 befördert nachdem ich ewig auf diese Beförderung warten musste. Da es leider die Nachzahlung rückwirkend bis 01.01.2020 nur bis A10 gibt gehe ich mit meinen zwei Kindern leider leer aus. Bei den Summen um die es da geht kommt man sich schon ein bisschen benachteiligt vor.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PurpleandGold am 08.12.2022 12:09
Moin!

Ich habe gestern mit dem sehr freundlichen LBV-Sachbearbeiter Besoldung gesprochen. Dieser meinte es gäbe schon die ersten Widersprüche zum neuen Gesetz, wie die Widersprüche gehandhabt werden sollen, welche eben vor dem 01.01.2020 eingelegt wurden, sei noch nicht abschließend geklärt und er gehe davon aus, dass durch die Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 die Eingangsbesoldung mD erneut nicht den Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG entsprechen.......
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 08.12.2022 12:14
Moin!

Ich habe gestern mit dem sehr freundlichen LBV-Sachbearbeiter Besoldung gesprochen. Dieser meinte es gäbe schon die ersten Widersprüche zum neuen Gesetz, wie die Widersprüche gehandhabt werden sollen, welche eben vor dem 01.01.2020 eingelegt wurden, sei noch nicht abschließend geklärt und er gehe davon aus, dass durch die Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 die Eingangsbesoldung mD erneut nicht den Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG entsprechen.......

Natürlich nicht. Und aktuell trennt der mD nur 4 Euro Mindestlohn. Wird auch sportlicher
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PurpleandGold am 08.12.2022 12:19
@Freifürdrei3

Leider nicht A10 allgemein und auch nicht A9 oder drunter alle....ich wurde jetzt von A9 Stufe 10 auf A10 Stufe 8 überführt. Widerspruch 12/18 eingelegt, da war ich A8 Stufe 9.....zwei Kinder und wie wir hier ja schon festgestellt haben, falle ich (leider) auch nicht in die Nachzahlung....durfte bei einem A11er Kollegen aber mal seine Nachzahlung für das dritte Kind sehen.....hätte ich das mal damals gewusst.... :)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 08.12.2022 12:26


Natürlich nicht. Und aktuell trennt der mD nur 4 Euro Mindestlohn. Wird auch sportlicher

Du vergisst da immer die Sozialabgaben, die ja im Mindestlohn enthalten sind: KV ca, 7,9 %, Rentenversicherung 9,3% und Arbeitslostenversicherung 1,2% - Summe ca. 18,4 %

So landet man - will man den Stundenlohn vergleichen bei etwa 9,84 Euro.
Nimmt man jetzt A7 Stufe 1 (A7 gibt es eigentlich ja so gut wie nicht mehr), dann landet man bei einem Stundenlohn 41h-Woche bei etwa 16 Euro, also 6 Euro mehr (2800 / 175 Monatsstunden...).

Der Mindestbeamtenlohn liegt also etwa 50% über dem Mindestlohn Arbeitnehmer.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 08.12.2022 12:31


Natürlich nicht. Und aktuell trennt der mD nur 4 Euro Mindestlohn. Wird auch sportlicher

Du vergisst da immer die Sozialabgaben, die ja im Mindestlohn enthalten sind: KV ca, 7,9 %, Rentenversicherung 9,3% und Arbeitslostenversicherung 1,2% - Summe ca. 18,4 %

So landet man - will man den Stundenlohn vergleichen bei etwa 9,84 Euro.
Nimmt man jetzt A7 Stufe 1 (A7 gibt es eigentlich ja so gut wie nicht mehr), dann landet man bei einem Stundenlohn 41h-Woche bei etwa 16 Euro, also 6 Euro mehr (2800 / 175 Monatsstunden...).

Der Mindestlohn wurde aber sukzessive erhöht. Das muss man auch rückwirkend würdigen. Letztens sogar um 3€.

Und nein ich vergesse nicht die SV.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 08.12.2022 12:34


Natürlich nicht. Und aktuell trennt der mD nur 4 Euro Mindestlohn. Wird auch sportlicher

Du vergisst da immer die Sozialabgaben, die ja im Mindestlohn enthalten sind: KV ca, 7,9 %, Rentenversicherung 9,3% und Arbeitslostenversicherung 1,2% - Summe ca. 18,4 %

So landet man - will man den Stundenlohn vergleichen bei etwa 9,84 Euro.
Nimmt man jetzt A7 Stufe 1 (A7 gibt es eigentlich ja so gut wie nicht mehr), dann landet man bei einem Stundenlohn 41h-Woche bei etwa 16 Euro, also 6 Euro mehr (2800 / 175 Monatsstunden...).

Der Mindestbeamtenlohn liegt also etwa 50% über dem Mindestlohn Arbeitnehmer.

Hast du die PKV bei den Beamen auch berücksichtigt?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 08.12.2022 13:40


Hast du die PKV bei den Beamen auch berücksichtigt?

stimmt, man lasse also die 7,9% KV aussen vor. Dann sind es immer noch 5 Euro mehr - und in A8 fast 6.

Man könnte auch einfach nur in Endstufe zahlen, würde das Problem lösen und wäre sowieso gerechter  ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 08.12.2022 14:53


Hast du die PKV bei den Beamen auch berücksichtigt?

stimmt, man lasse also die 7,9% KV aussen vor. Dann sind es immer noch 5 Euro mehr - und in A8 fast 6.

Man könnte auch einfach nur in Endstufe zahlen, würde das Problem lösen und wäre sowieso gerechter  ;D

Das wäre ja die Vorstufe zum Kommunismus! Aber Endstufe als Eingangsamt wäre was... Man darf doch träumen oder?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: schroedinxer am 09.12.2022 17:55
Der DRB BW hat nun einen Musterwiderspruch veröffentlich:

https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/233-widerspruch-gegen-die-besoldung-2022

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 09.12.2022 19:30
Der DRB BW hat nun einen Musterwiderspruch veröffentlich:

https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/233-widerspruch-gegen-die-besoldung-2022

Danke :)

Das ist sehr ausführlich.

Frage an die Profis:
Kann das später ein Nachteil sein, da zu genau auf die einzelnen Punkte eingegangen wird?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.12.2022 23:31
Das Schreiben erfüllt offensichtlich alle notwendigen Kriterien für ein statthaften Rechtsbehelf und geht dabei zugleich in einem sehr weitgehenden Maße darüber hinaus. Dabei ist die Begründung im einzelnen zwar zu hinterfragen, so stellt das Bundesverfassungsgericht nur hinsichtlich des alimentativen Mehrbedarfs (Entscheidung 2 BvL 6/17) auf die Wohngeldstufen des WoGG ab. Entsprechend wäre - wie die Begründung in Teilen durchblicken lässt - zur Ermittlung der kalten Unterkunftskosten auf das 95 %-Perzentil abzustellen, ohne dass dieser Betrag eingeholt wird (auch das muss ein Widerspruch allerdings nicht). Er liegt aktuell bei 1.247,- €. Darüber hinaus ist laut dem heranzuziehenden Heizspiegel für Deutschland von Heizkosten in Höhe von 90 x 24,71 € bzw. 90 x 25,91 € auszugehen (der Höchstwert liegt 2022 bei Wärmepumpen, die in der BVerfG-Entscheidung 2 BvL 4/18 noch keine Rolle gespielt haben), sodass die zugrunde zu legenden warmen Unterkunftskosten bei mindestens 1.432,33 € bzw. realitätsgerecht wohl bei 1.441,33 € liegen, sodass die Begründung des Widerspruchs berechtigt hervorhebt, dass die Gesetzesbegründung von zu gering angesetzten Kosten (1.300,- €) ausgeht. Gleichfalls berechtigt wird darauf hingewiesen, dass die Mindestbeitragskosten für die Kranken- und Pflegeversicherung mit 450,38 € deutlich zu gering bemessen werden und wird berechtigt auf die Mitteilung des PKV-Verbands verwiesen, dessen aktuelle Vergleichberechnung geht von Kosten in Höhe von 633,70 € aus. Sachlich schlüssig im Sinne einer Klagebegründung ist offensichtlich ebenso, dass der Abstand zwischen einem im mittleren Dienst beschäftigten Beamten und der Grundsicherungsleistung deutlich oberhalb von 15 % liegen muss. Hierauf sollten auch andere Gewerkschaften und Verbände zukünftig abstellen, nachdem weitgehend alle Besoldungsgesetzgeber untere Besoldungsgruppen wahllos streichen.

Insgesamt macht die Begründung des Widerspruchs entsprechend noch einmal deutlich, in welch hohem Maß sachwidrig die Novellierung des Besoldungsrechts vollzogen worden ist. Sie zeigt noch einmal, dass auch hier offensichtlich ein wissentlicher und willentlicher Verfassungsbruch vorliegt; entsprechend wird es interessant werden, wie die Begründung der gerichtlichen Prüfung sowohl durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch durch das Bundesverfassungsgericht ausfallen wird. Letzteres wird in einem erheblichen Maße direktiv einschreiten müssen, da hier vielfach neuartige evidente Sachwidrigkeiten vollzogen worden sind, sodass davon auszugehen ist, dass auch diese bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung den heute bereits in der Realität nicht mehr allzu weit zu nennenden Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung noch einmal empfindlich verringern dürfte.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 09.12.2022 23:34
Je nach Konstellation nicht immer ganz unkritisch. Besonders bei Sonderzahlungen und nun den ganzen Zuschlägen und Kinderanzahl, etc. pp.

Vergleich das mal mit dem Musterwiderspruch vom DRB NRW.

https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022

Zitat
Unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz bitte ich, die Verfassungsmäßigkeit der mir gewährten Besoldung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Meine nachfolgenden Ausführungen sind nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung.

Der Widerspruchsantrag begrenzt den Klageantrag und wird ggf. durch Auslegung negativ ausgelegt. War teilweise bei Sonderzahlungen und bei 3 Kindern der Fall. Manche Gewerkschaften haben für 3 Kinder bzw. Familienzuschlag einen separaten Widerspruch zur Verfügung gestellt, weil einer nicht ausgereicht hatte.

Es kann über den Widerspruch nach Widerspruchsbescheid eben nicht mehr hinausgegangen werden.

Vereinfacht:
Wer 100 Euro im Widerspruch fordert kann nicht 120 Euro in einer Klage verlangen. Mit dem Satz vom DRB NRW steht man bei eventuellen Auslegung womöglich besser dar - Meine Meinung.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 10.12.2022 06:39


Hast du die PKV bei den Beamen auch berücksichtigt?

stimmt, man lasse also die 7,9% KV aussen vor. Dann sind es immer noch 5 Euro mehr - und in A8 fast 6.

Man könnte auch einfach nur in Endstufe zahlen, würde das Problem lösen und wäre sowieso gerechter  ;D

Das wäre ja die Vorstufe zum Kommunismus! Aber Endstufe als Eingangsamt wäre was... Man darf doch träumen oder?

Danke

D.h. diesen Widerspruch mit Anpassung an A Besoldung kann an bedenkenlos nehmen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.12.2022 09:45
Wie gesagt, es ist ungewöhnlich, dass ein Widerspruch so ausführlich gehalten wird - zugleich ist das, was Ozymandias gestern geschrieben hat, ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. Auf der anderen Seite handelt es sich um das Schreiben des DRB - wer sollte es also besser wissen, wie ein Widerspruch zu formulieren ist, als die Richter selbst? Darüber hinaus kannst Du ebenso aus den mittlerweile vielen Musterwidersprüchen der anderen Rechtskreise einen Widerspruch auf Deinen Fall zuschneiden. Gestern habe ich bspw. ein offensichtlich mögliches allgemeines Muster im Bremer Unterforum eingestellt und im Beitrag zur Orientierung auch zwei Auszüge aus maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zitiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119630.0.html Am Ende wirst Du wie wir alle im besten Treu und Glauben ein Muster auswählen und im Zweifel tatsächlich den Rat eines professionellen Rechtsbeistands einholen müssen, da das Forum und auch diese Zeilen ihn nicht ersetzen können.

Denn da das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn in allen Rechtskreisen nachhaltig erschüttert ist, werden die Widerspruchsschreiben der Gewerkschaften und Verbände von der Tendenz her immer komplexer, da die wiederholt bewiesenermaßen berechtigte Furcht besteht, dass jene, die gezielt und also wissentlich und willentlich dauerhaft die Verfassung brechen, am Ende sämtliche ihre Richter und Beamten in ein Klageverfahren zwingen werden. Auch darin zeigt sich die von Ulrich Battis unlängst konstatierte Verfassungkrise: Notorischen Verfassungsbrechern ist nicht zu trauen und dass es sich dabei ausgerechnet um diejenigen handelt, denen aus der Verfassung abgeleitet das höchste Ansehen des Amts und Mandats zuteil wird, macht die ganze Sache nur umso bitterer. Das ihrem Amt und Mandat offensichtlich unwürdige Verhalten führt zu Beschädigungen, die eben weit über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben werden. Und die Endmoräne dieser Beschädigungen ist nun, dass Du unsicher bist, wie Du handeln sollst und Dir am Ende selbst schon hinsichtlich eines so banalen wie einfachen Sachverhalts eines Widerspruchs niemand mehr ehrlichen Herzens einen Rat geben mag, den er nicht selbst bezweifelte.

Der alte Luther hat in seiner Schrift "Von weltlicher Obrigkeit" geschrieben: "Ein kluger Fürst ist ein gar seltener Vogel, ein rechtschaffener ein noch viel seltenerer. Sie sind im allgemeinen die größten Narren oder die schlimmsten Bösewichte auf Erden". Genau deshalb hat es einen jahrhundertelang währenden Kampf in der Menschheit gegeben, um am bis dahin vorläufigen Ende den Rechtsstaat entstehen zu lassen - und die sich nun wieder wie Fürsten gerierende heutige Obrigkeit verramscht dieses Erbe in einer Art und Weise und das ausgerechnet auch noch hinsichtlich derer, die ihre Politik zu exekutieren haben, zu denen sie also ein besonderes Treueverhältnisses haben, da ohne sie ihre Politik bestenfalls wirkungslos bleibt, dass man sich wohl fragen muss: "Ja, wo laufen sie denn, wo laufen sie denn hin?"
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: lumer am 10.12.2022 11:42
Auf der anderen Seite handelt es sich um das Schreiben des DRB - wer sollte es also besser wissen, wie ein Widerspruch zu formulieren ist, als die Richter selbst?
Ich gebe eher Ozymandias recht. Viele Richter haben in ihrem Leben vermutlich noch nie einen Widerspruch verfasst. Möglicherweise während ihrer Ausbildung gerade einmal zwei, drei oder fünf Widerspruchsbescheide. Und nur, wenn sie Verwaltungsrichter sind, haben sie regelmäßig mit Widersprüchen und Widerspruchsbescheiden zu tun. Dies wiederum aber auch nur in Ländern, in denen Widerspruchsverfahren noch durchgeführt werden. Sich an den Richtern zu orientieren, kann deshalb fatal sein.
Für seinen Widerspruch muss man zum einen bedenken, was Ozymandias geschrieben hat: Über den Widerspruch hinaus kann man bei der Klage nicht gehen. Zum anderen darf die Widerspruchsbehörde den Widersprüchen gar nicht stattgeben. Eure Widersprüche müssen abgelehnt werden. Je ausführlicher die Widersprüche sind, desto ausführlicher müssen die Widerspruchsbescheide ausfallen. Da alles in der Regel noch mal in der Klageschrift – wenn auch zusammengefasst – wiedergegeben wird, produziert ein umfangreicher Widerspruch mit einem noch umfangreicheren Widerspruchsbescheid, eine noch umfangreichere Klage. Das nützt am Ende niemandem. Und die Richter sind nachher die, die sich beklagen, weil die Klagen so umfangreich sind ...  ::)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 10.12.2022 14:39
Auf der anderen Seite handelt es sich um das Schreiben des DRB - wer sollte es also besser wissen, wie ein Widerspruch zu formulieren ist, als die Richter selbst?
Ich gebe eher Ozymandias recht. Viele Richter haben in ihrem Leben vermutlich noch nie einen Widerspruch verfasst. Möglicherweise während ihrer Ausbildung gerade einmal zwei, drei oder fünf Widerspruchsbescheide. Und nur, wenn sie Verwaltungsrichter sind, haben sie regelmäßig mit Widersprüchen und Widerspruchsbescheiden zu tun. Dies wiederum aber auch nur in Ländern, in denen Widerspruchsverfahren noch durchgeführt werden. Sich an den Richtern zu orientieren, kann deshalb fatal sein.
Für seinen Widerspruch muss man zum einen bedenken, was Ozymandias geschrieben hat: Über den Widerspruch hinaus kann man bei der Klage nicht gehen. Zum anderen darf die Widerspruchsbehörde den Widersprüchen gar nicht stattgeben. Eure Widersprüche müssen abgelehnt werden. Je ausführlicher die Widersprüche sind, desto ausführlicher müssen die Widerspruchsbescheide ausfallen. Da alles in der Regel noch mal in der Klageschrift – wenn auch zusammengefasst – wiedergegeben wird, produziert ein umfangreicher Widerspruch mit einem noch umfangreicheren Widerspruchsbescheid, eine noch umfangreichere Klage. Das nützt am Ende niemandem. Und die Richter sind nachher die, die sich beklagen, weil die Klagen so umfangreich sind ...  ::)

Ich habe versucht zu kürzen und mit dem Widerspruch von NRW zusammenzuführen.

Was haltet Ihr davon?

"
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen meine Besoldung im Jahr 2022 und beantrage,

mich rückwirkend zum 1. Januar 2022 amtsangemessen zu ali-mentieren,

ferner,

   das Ruhen des Widerspruchsverfahrens.



Begründung:

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation (so-wohl der Besoldung als auch der Versorgung) im Land Baden-Württemberg. Dies gilt auch nach den Änderungen durch das am 9.11.2022 im baden-württembergischen Landtag beschlossene und am 15.11.2022 im Gesetzblatt verkündete Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022). Davor und nach diesem Gesetz und die mir in dessen Folge gewährten Bezüge verstoßen sowohl gegen das Mindestabstandsgebot (I.) als auch gegen das Abstandsgebot (II.). Ins-besondere ist sehr zweifelhaft, ob das gegenwärtige Besoldungsniveau und das da-vor im Jahr 2022 das Mindestabstandsgebot und/oder das Abstandsgebot wahrt und/oder noch die Wertigkeit des Amtes abbildet.
Unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz bitte ich, die Verfassungsmäßigkeit der mir gewährten Besoldung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Meine nachfolgenden Ausführungen sind nicht als Begrenzung der Prü-fung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung.
Zur Begründung meines Widerspruchs wird auf die Ausführungen in der grundlegen-den Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u.a., BGBl I 2015, 728) und die nachfolgenden verfassungsgerichtlichen Entschei-dungen verwiesen. Besonders hervorzuheben ist dabei der Beschluss des Bundes-verfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18, DRiZ 2020, 316), mit dem die Richterbesoldung im Land Berlin als verfassungswidrig beurteilt wurde. In seiner Ent-scheidung hat das Gericht seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 fortgeführt und hinsichtlich der für die Berechnung der Amtsangemessenheit maßgeblichen Kriterien ausgeschärft. So hat es u.a. festgestellt, dass in den Fällen, in denen in der unters-ten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, ein solcher Verstoß sich auf das gesamte Besoldungsgefüge auswirkt.
In diesem Zusammenhang ist auch die aktuelle Inflation (10 % im September 2022) zu berücksichtigen, der lediglich eine Besoldungsanpassung von 2,8 % ab Dezember 2022 gegenübersteht. Diese Situation hat merkliche, reale Kaufkraftverluste zur Fol-ge und verschärft die verfassungsrechtlichen Bedenken.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch die o. g. Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2015 deutlich hervorhebt, dass ein möglicher Bewerberrückgang geeigne-ter Bewerber, der auf eine zu niedrige Alimentation zurückzuführen ist, ein gewichti-ges Indiz für eine nicht mehr amtsangemessene Besoldung anzusehen ist. Eine sol-che Situation besteht in BW bereits vielfach, da zahlreiche freie Stellen nicht zeitnah mit geeigneten qualifizierten Bewerbern besetzt werden können. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren wegen der zu erwartenden Pensionierungen bei gleich-zeitig allenfalls stagnierenden Absolventenzahlen noch verschärfen.
Zudem verstößt das BVAnp-ÄG 2022 in verschiedener Hinsicht gegen das verfas-sungsrechtlich erforderliche Abstandsgebot, da z. B. aufgrund des vom Gesetzgeber selbst festgestellten und eingeräumten Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot mehrerer Besoldungsgruppen die Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges er-forderlich gewesen wäre und nicht lediglich die Stellenanhebung der betroffenen Be-soldungsgruppen.
Aus den vorstehenden Gründen ist es erforderlich, zur Rechtswahrung aus allen möglichen Gesichtspunkten und rechtlichen Erwägungen Widerspruch gegen die Besoldung des Jahres 2022 einzulegen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass mein Antrag alle Besoldungsbestandteile umfasst, auch familienbezogene Be-standteile.
Außerdem beantrage ich, den Widerspruch bis zu einem Abschluss der noch offe-nen Verfahren ruhen zu lassen. Einige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sind noch offen und ruhend gestellt.
Ich bitte, den Eingang des Widerspruchs schriftlich (bitte bis spätestens 27.12.2022) zu bestätigen, und rege zudem an, klarstellend auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Der DRB BW z. B. beabsichtigt, anhand von ausgewählten Verfahren einiger seiner Mitglieder alsbald den Rechtsweg zu beschreiten und hierüber die (ggf. verfassungs-rechtliche) Wirksamkeit der Besoldung und in diesem Rahmen des BVAnp-ÄG 2022 gerichtlich überprüfen zu lassen.
Zur Vermeidung von unnötigem Zeit- und Kostenaufwand auf beiden Seiten (Wider-spruchsführer und LBV) erscheint es im beidseitigen Interesse, eine Verbescheidung des Widerspruchs zurückzustellen oder das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis die vorgesehene gerichtliche Klärung herbeigeführt ist.

Mit freundlichen Grüßen
"
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.12.2022 16:39
Das Schreiben ist ebenfalls recht lang - aber m.E. in sich schlüssig, da es die genannten Vorlage sachlogisch miteinander verbindet.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 10.12.2022 16:59
Danke.

Gibt es noch sinnvolle Kürzungsvorschläge?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.12.2022 17:47
Theoretisch dürfte es ausreichen, den Widerspruch wie folgt zu formulieren:



[Name, Vorname   ]                                 [Ort, Datum]
[Adresse]
[Beschäftigungsbehörde – (s. Gehaltsabrechnung)]
[Personalnummer – (s. Gehaltsabrechnung)]



An
[Adresse der zuständigen Bezügestelle – (s. Gehaltsabrechnung)]




Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation im Haushaltsjahr 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen meine mir gewährte Besoldung im Kalenderjahr 2022 ein. Zugleich beantrage ich unter Hinweis auf die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere BVerfGE 130, 263; BVerfGE 139, 64; BVerfGE 140, 240; BVerfGE 145, 304; BVerfGE 149, 382; BVerfGE 155,1 - die Gewährung einer den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden amtsangemessenen Besoldung für das Jahr 2022, die also der Prüfmethodik des Bundesverfassungsgerichts und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Aus verfahrensökonomischen Gründen bitte ich darüber hinaus darum, bis zur endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung meinen Antrag ruhen zu lassen sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


Wie vorhin schon gesagt, traut sich wegen des schwer beschädigten Vertrauensverhältnisses niemand mehr, den Widerspruch so zu formulieren - und insofern könntest Du Dein Schreiben sicherlich an verschiedenen Stellen kürzen. Aber das sollte ggf. brotlose Kunst sein. Es kommt darauf an, einen statthaften Rechtsbehelf zu formulieren; die Länge ist dabei unerheblich. Entsprechend hebt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervor:

"Nach der Auslegungsregel des § 133 BGB, die auch auf öffentlich-rechtliche Erklärungen Anwendung findet, ist bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften. Es kommt darauf an, wie die Erklärung aus der Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist. Maßgebend ist der geäußerte Wille des Erklärenden, wie er sich dem Empfänger nach dem Wortlaut der Erklärung und den sonstigen Umständen darstellt, die der Empfänger bei Zugang der Erklärung erkennen kann. Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (stRspr, BVerwG, Urteile vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1 Rn. 36 und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15)." (BVerwG, Urteil v. 21.02.2019 - 2 C 50.16 - Rn. 16 https://www.bverwg.de/210219U2C50.16.0)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: lotsch am 10.12.2022 18:11
Danke.

Gibt es noch sinnvolle Kürzungsvorschläge?

Ich habe noch eine Frage zu der kurzen Frist bis 27.12.2022, was hast du vor, wenn der Dienstherr diese Frist nicht einhält?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 10.12.2022 18:19
Vor dem 4-Säulen-Modell waren die Widersprüche immer ca. 1,5 bis 2 Seiten lang. Zu stark kürzen würde ich auch nicht.

Man muss aber auch bedenken, dass die Situation eigentlich mit dem 4-Säulen-Modell geheilt werden sollte. Es gut möglich, dass die Widersprüche deshalb nicht mehr ruhend gestellt werden. Der Musterwiderspruch des DRB BW eignet sich auch ganz gut für eine Klagebegründung. Alle wichtigen Argumente und Urteile sind drin, man muss hier und da aber R-Besoldung durch A-Besoldung ersetzen.

Die Frist bis zum 27.12 wird nicht eingehalten werden, daher gut den Nachweis für den Zugang aufbewahren. Am besten mit Einwurfeinschreiben. Die Ruhendstellung hat aus persönlicher Erfahrung teils mehrere Monate gedauert.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 10.12.2022 18:51
Danke.

Gibt es noch sinnvolle Kürzungsvorschläge?

Ich habe noch eine Frage zu der kurzen Frist bis 27.12.2022, was hast du vor, wenn der Dienstherr diese Frist nicht einhält?

Dann gibt es ein Einschreiben.
Davor wird der Widerspruch digital über eine Plattform eingelegt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Arigo am 11.12.2022 12:09
Wenn das Forum jetzt gerade so aktiv ist und die Zeit aufgrund des nahenden Jahresschluss drängt:

1. Welchen Widerspruch benutzt ihr jetzt? Den der Richter? Den von Swen? Hier würde mich ein Beispiel von Ozymandias sehr interessieren.

2. Reicht hierbei auch der digitale Briefkasten (Nachricht senden im Portal) des LBV als Nachweis?

Vielen Dank und schönen Sonntag!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 11.12.2022 13:54
Ich würde schriftlich mit Unterschrift empfehlen. Am besten per Einwurfeinschreiben so kurz vor Jahresende.
Am besten auch gleich eine Kopie für die eigenen Unterlagen ausdrucken (hilfreich bei einer Klage).
 
Ich habe Mitte des Jahres den Musterwiderspruch vom BLV (Berufsschullehrerverband) verwendet. Für den 2022 Widerspruch hat BW nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Wäre interessant, ob das bei anderen der Fall war.

2020 war der vom BLV der einzige Musterwiderspruch für BW der öffentlich einsehbar war. Mittlerweile ist der aber nur noch für Gewerkschaftsmitglieder einsehbar. Dort habe ich immer nur das Jahr geändert und jetzt 2-3 Sätze zum 4-Säulen-Modell hinzugefügt. Ich werde den Widerspruch für 2023 bereits im Januar absenden.

Ich finde den vom DRB BW eigentlich ganz gut, auch wenn er so lange ist. Da er aber für die R-Besoldung geschrieben ist, muss man zwingend ein paar Stellen für die A-Besoldung ändern.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 11.12.2022 14:15
Ich würde schriftlich mit Unterschrift empfehlen. Am besten per Einwurfeinschreiben so kurz vor Jahresende.
Am besten auch gleich eine Kopie für die eigenen Unterlagen ausdrucken (hilfreich bei einer Klage).
 
Ich habe Mitte des Jahres den Musterwiderspruch vom BLV (Berufsschullehrerverband) verwendet. Für den 2022 Widerspruch hat BW nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Wäre interessant, ob das bei anderen der Fall war.

2020 war der vom BLV der einzige Musterwiderspruch für BW der öffentlich einsehbar war. Mittlerweile ist der aber nur noch für Gewerkschaftsmitglieder einsehbar. Dort habe ich immer nur das Jahr geändert und jetzt 2-3 Sätze zum 4-Säulen-Modell hinzugefügt. Ich werde den Widerspruch für 2023 bereits im Januar absenden.

Ich finde den vom DRB BW eigentlich ganz gut, auch wenn er so lange ist. Da er aber für die R-Besoldung geschrieben ist, muss man zwingend ein paar Stellen für die A-Besoldung ändern.
Hast du dann geklagt, wenn auf einrede der Verjährung verzichtet wurde?

BLV finde 8ch, wie jede Gewerkschaft/jeden Verband in Bezug auf das 4 Säulen Modell unterirdisch.
Das wird gelobt.
Unglaublich:
Verfassungswidrigkrit wird gelobt!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 11.12.2022 15:14
In BW ist der Widerstand allgemein sehr gering, gegen das 4-Säulen-Modell kam bisher fast nichts außer vom DRB BW. Betroffen sind auch fast nur der höhere Dienst und Richter, etc. niedrigere Besoldungsgruppen und Leute mit Kindern bekamen ja teilweise ordentlich Knete...

GEW BW vertritt ja auch einige Leute, da kam noch nichts von denen für 2022 überhaupt.
Es wurde nur auf die Einrede der Verjährung für 2022 verzichtet. D.h. ich habe bis zu 3 Jahre Zeit für eine Untätigkeitsklage.

2020 und 2021 haben die noch akzeptiert. Wenn ich den 2023 Widerspruch im Janur abschicke, sind es bereits 4 Kalenderjahre, dann lohnt sich langsam die Klagerei. Mal schauen ob der Widerspruch 2023 überhaupt noch ruhend gestellt wird. 
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.12.2022 18:30
Wenn das Forum jetzt gerade so aktiv ist und die Zeit aufgrund des nahenden Jahresschluss drängt:

1. Welchen Widerspruch benutzt ihr jetzt? Den der Richter? Den von Swen? Hier würde mich ein Beispiel von Ozymandias sehr interessieren.

2. Reicht hierbei auch der digitale Briefkasten (Nachricht senden im Portal) des LBV als Nachweis?

Vielen Dank und schönen Sonntag!

Da ich kein Jurist bin, den Widerspruch des DRB aber Juristen mit Prädikatsexamina geschrieben haben, würde ich ausnahmslos immer ihren Widerspruch empfehlen - allerdings ist er selbst für einen bekennenden Laaaangschreiber wie mich deutlich zu lang. Leider ist es so wie schon geschrieben, der beständig wissentlich und willentlich herbeigeführte Verfassungsbruch zerstört u.a. ebenso den Vertrauensschutz, was zur Verunsicherung führt und offensichtlich mit der Folge einhergeht, dass sich keiner mehr traut (meine Person inbegriffen), den Widerspruch entsprechend seines Sinnes auf den Punkt zu bringen, also auf das hinreichende Maß zu beschränken.

Leider kann ich Dir viel mehr zu Deiner ersten Frage nicht antworten. Hinsichtlich Deiner zweiten hat Baden-Württemberg womöglich mittlerweile die Möglichkeit geschaffen, einen Widerspruch geeignet auch elektronisch zu vollziehen; 2021 hat das Landesamt aber noch auf die Entscheidung des VG Karlsruhe v. 24.11.2020 - 13 K 1896/19 - hingewiesen (https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-%C3%BCber-das-kundenportal-eingereichten-widerspr%C3%BCchen). Entsprechend würde ich immer empfehlen, die in jedem Fall geeignete Schriftform per Post zu nutzen, da man weiß, dass sie eine formgerechte Art der Übermittlung ist.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 11.12.2022 20:15
In BW ist der Widerstand allgemein sehr gering, gegen das 4-Säulen-Modell kam bisher fast nichts außer vom DRB BW. Betroffen sind auch fast nur der höhere Dienst und Richter, etc. niedrigere Besoldungsgruppen und Leute mit Kindern bekamen ja teilweise ordentlich Knete...

GEW BW vertritt ja auch einige Leute, da kam noch nichts von denen für 2022 überhaupt.
Es wurde nur auf die Einrede der Verjährung für 2022 verzichtet. D.h. ich habe bis zu 3 Jahre Zeit für eine Untätigkeitsklage.

2020 und 2021 haben die noch akzeptiert. Wenn ich den 2023 Widerspruch im Janur abschicke, sind es bereits 4 Kalenderjahre, dann lohnt sich langsam die Klagerei. Mal schauen ob der Widerspruch 2023 überhaupt noch ruhend gestellt wird.

Damit ich es richtig verstehe:
Wenn keine einrede, dann gilt der Widerspruch bis er eben nicht akzeptiert wird.
D.h.  macht das Land nix, verliert man auch nix?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 11.12.2022 20:17
Bzgl lbv digital:
Hier wurde gesagt, dass digitale Widersprüche statthaft seien.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 12.12.2022 14:02
Bzgl lbv digital:
Hier wurde gesagt, dass digitale Widersprüche statthaft seien.

Würde auch nochmals bestätigt:

"...der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit rechtskräftigem Urteil vom 8. Juni 2021 (AZ 4 S 1004/21) entschieden, dass auch ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche die Schriftform wahren und ordnungsgemäß erhoben sind. Sie erhalten die Eingangsbestätigung zu einem späteren Zeitpunkt"
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: freundlicherauslaender am 13.12.2022 16:39
Liebe Users, sorry für mein fehlerhaftes Deutsch. Ich wollte meine Erfahrung weitergeben, dass es sich wirklich lohnt, auch ohne Kinder und vor dem Pensionsantritt die PKV zu kontaktieren.

Ich wurde 2019 verbeamtet (bin Mitte 30 Jahre alt) und hatte die "neue" 50%ige Beihilfe auch im Ruhestand. Jetzt, wo ich die "alte" Beihilfe habe, immer noch mit 50% im aktiven Dienst, habe ich die PKV trotzdem angeschrieben. Meine monatlichen Beiträge sinken nun um 40 EUR (50 EUR jetzt, wo der Coronazuschlag entfernt ist).

Ich hoffe, dass dies anderen hilft. Und vielen Dank an diejenigen, die empfehlen, sich bei der PKV zu melden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 13.12.2022 23:48
Ich hoffe, dass dies anderen hilft. Und vielen Dank an diejenigen, die empfehlen, sich bei der PKV zu melden.

Danke für den Erfahrungsbericht. Dein Benutzername ist gut gewählt!  ;)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 13.12.2022 23:59
Liebe Users, sorry für mein fehlerhaftes Deutsch. Ich wollte meine Erfahrung weitergeben, dass es sich wirklich lohnt, auch ohne Kinder und vor dem Pensionsantritt die PKV zu kontaktieren.

Ich wurde 2019 verbeamtet (bin Mitte 30 Jahre alt) und hatte die "neue" 50%ige Beihilfe auch im Ruhestand. Jetzt, wo ich die "alte" Beihilfe habe, immer noch mit 50% im aktiven Dienst, habe ich die PKV trotzdem angeschrieben. Meine monatlichen Beiträge sinken nun um 40 EUR (50 EUR jetzt, wo der Coronazuschlag entfernt ist).

Ich hoffe, dass dies anderen hilft. Und vielen Dank an diejenigen, die empfehlen, sich bei der PKV zu melden.

Weshalb sinken deine Beiträge um 40€?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 14.12.2022 00:11
Dürften wohl weniger Altersrückstellungen anfallen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 14.12.2022 06:41
Dürften wohl weniger Altersrückstellungen anfallen.
Müsste das denn nicht automatisch jetzt von der PKV kommen wenn es so wäre?
Gleich mal morgen nachfragen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: freundlicherauslaender am 14.12.2022 11:23
Dürften wohl weniger Altersrückstellungen anfallen.
Müsste das denn nicht automatisch jetzt von der PKV kommen wenn es so wäre?
Gleich mal morgen nachfragen.

Ja, das war ein Grund der Beitragsreduzierung.

Die Bausteine "X" meiner PKV wurden X50 genannt, wobei die 50 für die 50%ige Abdeckung steht. Jetzt heißen sie X30 und X20K, wobei die X20K aufhören werden, wenn ich in Pension gehe. Zusätzlich zu den Altersrückstellungen sind die Kosten für X30+X20K geringer als die für X50.

Die Vorstellung, die ich mir von (privaten) Versicherungen gemacht habe, ist, dass sie von sich aus nichts werden tun. Besser, sich einfach an sie wenden. Ich habe meiner Versicherung das LBV-Formular nicht geschickt. Einfacher schriftlicher Kontakt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Stuttgarter1987 am 15.12.2022 17:30
Bzgl. PKV: Die Debeka plant bsw. lt. meinem Berater für Februar eine großangelegte Mailingaktion, die Beiträge sollen rückwirkend zum Januar korrigiert werden. Info ohne Gewähr. Ich habe die Umstellung bereits jetzt schon manuell angestoßen.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 15.12.2022 21:55
Bzgl. PKV: Die Debeka plant bsw. lt. meinem Berater für Februar eine großangelegte Mailingaktion, die Beiträge sollen rückwirkend zum Januar korrigiert werden. Info ohne Gewähr. Ich habe die Umstellung bereits jetzt schon manuell angestoßen.

D.h. Die Debeka hinkt hinterher bei einer Änderung die seit Monaten bekannt war? Klar bis der Landtag entschieden hat war November/Dezember, aber das ist schon irgendwie traurig.

Hat dein Berater dir gesagt wie sich bei dir das auswirken wird?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Fluppe am 16.12.2022 07:56
Ich habe meinen neuen Versicherungsschein bereits erhalten und dem LBV vorgelegt. Auch Debeka.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.12.2022 08:52
Naja, da gibt es schon beim Versand der jährlichen Steuerbescheinigung Spannweiten von 3 und mehr Wochen...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 16.12.2022 12:48
Ich habe meinen neuen Versicherungsschein bereits erhalten und dem LBV vorgelegt. Auch Debeka.

Sicher, dass das nicht nur die Anpassung der Pflegeversicherung war? Die für das neue Jahr zum üblichen Zeitpunkt verschickten Bescheinigungen waren ja quasi parallel zu den Gesetzesänderungen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Fluppe am 16.12.2022 14:20
Sehr sicher.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.12.2022 16:37
Für die Nachzahlung der Jahre 2020, 2021 und 2022 hat das LBV nun eine Orientierungshilfe bereitgestellt:

https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Berechungshilfe+Nachzahlung+BVAnp-%C3%84G+2022.pdf/80362e10-3c8d-041d-19d7-d1ab678e30a0?t=1671189586741
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.12.2022 17:01
...und ergänzend: vom KVBW gab es heute Post mit einem Vordruck für die PKV zwecks Anpassung an die neue Beihilfe.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Picard am 16.12.2022 22:35
Um auch mal etwas Positives zu sagen:
Ich habe meinen DEBEKA-Berater angeschrieben, schon 5 Tage später war er da, um mir den neuen Beitrag zu berechnen. Keine 3 Tage später habe ich dann den neuen Versicherungsschein bekommen. Das lief alles ziemlich gut und schnell

Bzgl. PKV: Die Debeka plant bsw. lt. meinem Berater für Februar eine großangelegte Mailingaktion, die Beiträge sollen rückwirkend zum Januar korrigiert werden. Info ohne Gewähr. Ich habe die Umstellung bereits jetzt schon manuell angestoßen.

D.h. Die Debeka hinkt hinterher bei einer Änderung die seit Monaten bekannt war? Klar bis der Landtag entschieden hat war November/Dezember, aber das ist schon irgendwie traurig.

Hat dein Berater dir gesagt wie sich bei dir das auswirken wird?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: dumerili1978 am 17.12.2022 00:35
So war es bei mir auch, Mittwochabend die Änderungen gemacht und heute Post von der Debeka mit dem neuen Versicherungsschein bekommen.

Um auch mal etwas Positives zu sagen:
Ich habe meinen DEBEKA-Berater angeschrieben, schon 5 Tage später war er da, um mir den neuen Beitrag zu berechnen. Keine 3 Tage später habe ich dann den neuen Versicherungsschein bekommen. Das lief alles ziemlich gut und schnell

Bzgl. PKV: Die Debeka plant bsw. lt. meinem Berater für Februar eine großangelegte Mailingaktion, die Beiträge sollen rückwirkend zum Januar korrigiert werden. Info ohne Gewähr. Ich habe die Umstellung bereits jetzt schon manuell angestoßen.

D.h. Die Debeka hinkt hinterher bei einer Änderung die seit Monaten bekannt war? Klar bis der Landtag entschieden hat war November/Dezember, aber das ist schon irgendwie traurig.

Hat dein Berater dir gesagt wie sich bei dir das auswirken wird?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: muesli2 am 17.12.2022 19:56
Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage zum sogenannten "4 Säulen Modell".

Was passiert, wenn sich ein Beamter z. B. mit dem Besoldungsamt A8 auf eine ausgeschriebene Planstelle bei einen Ministerium in Baden-Württemberg bewirbt und nun versetzt werden soll. Gehen wir mal davon aus, dass sich beide Dienstherrn einig sind.

Wird diese/r Beamt/in dann in Baden-Württemberg gleich auf A9, im Rahmen des o. g. Modells, befördert?

MfG Muesli2.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Jackson1336 am 19.12.2022 11:38
Wieso sollte er von A8 auf A9 befördert werden?

Mir wäre neu, dass es eine automatische Beförderung gäbe. Lediglich der Einstieg im gehobenen Dienst wird von A9 auf A10 erhöht und der Einstieg im mittleren Dienst eine Stufe erhöht, weil die unterste Stufe wegfällt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 19.12.2022 14:01
Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage zum sogenannten "4 Säulen Modell".

Was passiert, wenn sich ein Beamter z. B. mit dem Besoldungsamt A8 auf eine ausgeschriebene Planstelle bei einen Ministerium in Baden-Württemberg bewirbt und nun versetzt werden soll. Gehen wir mal davon aus, dass sich beide Dienstherrn einig sind.

Wird diese/r Beamt/in dann in Baden-Württemberg gleich auf A9, im Rahmen des o. g. Modells, befördert?

MfG Muesli2.

Du solltest - unabhängig von dem Dienstherrenwechsel - schon hochgerutscht sein (es ist keine eigentliche Beförderung, zumindest stand es so in einem Schreiben meiner Dienststelle). Ein Wechsel hat mit dem 4-Säulen-Programm nichts zu tun, soweit ich informiert bin.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: zammthing am 19.12.2022 22:54
Die VBE hat diese Mail an Mitglieder versendet:

liebe VBE-Mitglieder,
wie Sie wissen, sind zum 1.12.2022 die Änderungen des Besoldungsrechts in Kraft getreten. In den vergangenen Wochen hatten wir zahlreiche Anrufe von Mitgliedern. Einige Mitglieder äußerten dabei auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit mancher Änderung.
Nun hat der Deutsche Richterbund Baden-Württemberg angekündigt, ein Musterverfahren zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zu führen. Das Argument dabei ist, dass die erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) durch die Gesetzesänderung nicht hinreichend gewährleistet ist.
Im Moment ist der Ausgang der Musterklage zwar noch nicht abzusehen. Wir möchten Sie aber auf jeden Fall dabei unterstützen, Ihre Rechte zu wahren, für den Fall, dass die Klage erfolgreich ist.
Dafür sind in der Anlage unterschiedliche Muster für einen Widerspruch beigefügt.
Soweit Sie betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, von diesem Widerspruchsrecht bis 31.12.2022 Gebrauch zu machen.
 
Im Einzelnen:
1.) Amtsangemessene Alimentation
Es ist fraglich, ob durch die aktuelle Änderung des Besoldungsrechts eine amtsangemessene Alimentation vorliegt.
Durch die Erhöhung der Besoldungsstufen im mittleren und gehobenen Dienst liegt eine „Stauchung“ der Besoldungsstufen beim Übergang in den höheren Dienst vor. Das widerspricht aus unserer Sicht dem Abstandsgebot. Daher wurde das Gebot der amtsangemessenen Besoldung nicht gewahrt.
Die Besoldungsstufen im mittleren und gehobenen Dienst sind auch mit der Begründung angehoben worden, weil die Tätigkeiten komplexer geworden sind. Das ist sicher richtig. Allerdings sind die Tätigkeiten im höheren Dienst ebenso komplexer geworden, was sich auch in einer amtsangemessenen Alimentation abzeichnen muss.
Weiter erreichten uns vielen Anfragen zur Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge. Der Deutsche Richterbung hält die Lösung des Landesgesetzgebers über die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind mit abschmelzenden Beträgen je nach und Besoldungsgruppen und Stufen für das zweite Kind rechtlich für problematisch.
Ein weiteres Argument ist das verletzte Abstandsgebot zur Grundsicherung gerade in den unteren Besoldungsgruppen.
Soweit Sie von den genannten Punkten betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, Widerspruch einzulegen.
Auch wenn Sie in der Vergangenheit bereits Widerspruch gegen die amtsangemessene Vergütung eingelegt hatten, empfehlen wir Ihnen dies nun erneut zu tun. Durch die Änderung des Besoldungsgesetzes hat sich eine Änderung ergeben, der durch einen neuen Widerspruch begegnet werden sollte.
 
2.) Amtsangemessene Alimentation für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
Durch die Änderung zum Besoldungsrecht wurden keine Regelungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger getroffen, weil eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Beamtenversorgung noch abgewartet werden soll.
Wir empfehlen Ihnen, bis 31.12.2022 Widerspruch hiergegen einzulegen, damit Sie für sich alle Rechte wahren und mögliche Ansprüche sichern.
 
3.) Widerspruch gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale
Aktuell ist noch keine rechtskräftige Gerichtsentscheidung darüber ergangen, ob die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 rechtmäßig ist oder nicht.
Wir empfehlen weiterhin Betroffenen, denen eine höhere Kostendämpfungspauschale als die in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung der Beihilfeverordnung abgezogen wurde, gegen noch nicht bestandskräftige Beihilfebescheide fristgemäß innerhalb der Widerspruchsfrist bezüglich der Höhe der Kostendämpfungspauschale Widerspruch einzulegen. Bis zur gerichtlichen Entscheidung in der Sache sollte um eine Aussetzung des Widerspruches gebeten werden.
In der Anlage haben wir dazu eine Widerspruchsvorlage beigefügt.
 
Allgemeines:
Wenn Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie das unbedingt schriftlich tun. Schriftform heiß immer mit Unterschrift und im Original.
Eine E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis nicht. Für die Erfüllung der Schriftform sollten Sie die Vorlage ausdrucken und mit Ihren persönlichen Daten versehen, unterschreiben und per Post versenden oder persönlich einwerfen.
Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den fristgemäßen Eingang (nicht das Absenden) an.
Sollten Sie unsicher sein, ob sich ein Widerspruchsverfahren in Ihrem Fall lohnt, empfehlen wir, diesen einfach einzulegen.Ein Widerspruch lässt sich schnell zurückziehen, wenn sich herausstellt, dass er unbegründet sein sollte. Ihn nachträglich zu erheben, ist nur in sehr wenigen Fällen möglich.
Wichtig ist bei den Fällen Ziffer 1 und 2 aber, dass die Frist (31.12.2022) gewahrt bleibt.
Hinsichtlich der Kostendämpfungspauschale (Ziff. 3) folgt die Widerspruchsfrist aus dem Eingang des Bescheids, der angefochten werden soll.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr. 
 
Mit freundlichen Grüßen


Im Anhang waren noch 3 Musterwiderspruchsdateien, zu den einzelnen Bereichen. Diese kann ich allerdings nicht anhängen, da ich keine passende Funktion finde.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 20.12.2022 05:23
Danke.

Hat jemand den Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale.

Wenn der Verband diesbezüglich das Anfang eines Jahres schreiben würde, wäre es hier zielführender.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: muesli2 am 20.12.2022 13:37
Hallo zusammen,

nein meine Frage wurde falsch verstanden.
Der Beamte (Dienstherr ist BaWü), aktuell A8 wird wegen des "4 Säulen-Modell" nach A9 befördert. Was ist, wenn sich ein Beamter, aktuell A8 (Dienstherr Freistaat Bayern) auf eine Stelle im Dezember 2022 beim Bundesland erfolgreich bewirbt, wird dieser Beamte dann auch gleich auf A9 befördert?

MfG Martin.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 20.12.2022 13:53
Die Stellenanhebungen sind bereits zum 01.12.22 erledigt so weit ich weiß. Wer sich jetzt auf A8 in BW bewirbt, muss damit rechnen, dass es davor eine A7 Stelle war. Meiner Ansicht nach.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuling2016 am 20.12.2022 13:56
In Art. 16 des BVAnp-ÄG 2022 heißt es:

Die am Tag vor dem Inkrafttreten und am Tag des Inkrafttretens dieses Artikels im Amt befindlichen Hauptsekretäre werden nach Maßgabe der als Anlage zu diesem Artikel angeschlossenen Übersicht übergeleitet; sprich: bist du am 30.11.2022 oder am 01.12.2022 im Landes- oder Kommunaldienst in BW, wirst du von A 8 nach A 9m übergeleitet. Die Überleitung stellt keine Beförderung dar!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Eagle am 20.12.2022 16:10
Hallo allerseits,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen bzw. einen Rat geben. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich auf eine Nachzahlung hoffen kann bzw. ob ich nicht doch mal einen Rechtsanwalt beauftragen soll. So langsam kekst mich die Landesregierung (BW) tierisch an. Ich habe schon damals gewusst, dass der Absenkungsbeitrag nicht rechtens sein kann. Trotzdem wurde es 3 jahrelang abgebucht um es anschließend mir wieder zurück zu erstatten. Nun aber zu meinem Anliegen:

Ich bin in BW Fachoberlehrer A11Z, verh. 2 Kinder. 2014 bis 2017 A9. Ab Nov. 2017 A10, seit Nov. 2018 A11Z.

Soweit ich es verstanden habe, erhalte ich keine Nachzahlung der Familienzuschlage 2020 bis 2022, richtig?

Wie sieht es mit den Familienzuschlägen seit 2014 aus? Besteht da Hoffnung? Ich habe dazu noch nie etwas gehört, dass man da Widerspruch erheben soll, demnach auch noch nie einen Widerspruch gestellt.

Desweiteren bin ich ja geh. Dienst A11Z. Leider wird das Endamt im geh. Dienst nicht auf A12 angehoben. Ob das wirklich rechtens ist, bezweifle ich.

Ich bin dankbar über eure Einschätzung und euren Rat. Thx ;)

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 20.12.2022 22:19
Ohne Widerspruch keine Knete. Hätte vielleicht eine kleine Nachzahlung gegeben bei den genannten Daten.

Für 2022 kann man aber noch bis Jahresende Widerspruch einlegen:

https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx (Diesen Widerspruch muss man auf die A-Besoldung anpassen, aber erklärt alle offenen Probleme ganz gut).

Finde es eigentlich frech, dass die ganzen Mitteilungen ohne Rechtsbehelfbelehrung erfolgen. Fast niemand kennt die Widerspruchsregelungen bei der eigenen Besoldung.



Zitat
Ein verheirateter Beamter mit drei Kindern verdient
zum Berufseinstig im niedrigsten Eingangsamt
(A 7) in der 1. Erfahrungsstufe nunmehr insgesamt
4.538,81 € (2.769,20 € [Grundgehalt] + 82,69 €
[Amtszulage] + 158,80 € [Ehezuschlag] + 138,84 €
+ 50 € [1. Kind] + 138,84 € + 450 € [2. Kind] +
750,44 € [3. Kind]) und damit geringfügig (280 €)
weniger als ein lediger Richter Staatsanwalt zu Be-
rufsbeginn mit 4.819,92 €. Sollte der erstgenannte
Beamte sogar 4 Kinder haben (+ weitere
750,44 €), verdient er mit 5.289,25 € sogar mehr
als ein lediger planmäßiger Richter (R 1 in der
3. Erfahrungsstufe: 5.211,60 €). Dem Beamten
des niedrigsten Eingangsamtes, der im Übrigen ab
dem fünften Kind mehr Familienzuschlag als
Grundgehalt erhält, sei ein solches Einkommen
gegönnt.

https://www.drb-bw.de/medien/mitteilungen_03_2022.pdf Seite 7

Das 4-Säulen-Modell ist absoluter Murks.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: GDler am 21.12.2022 08:39
Hallo allerseits,

ich studiere seit dem 01.03.2021 Public Management - Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - und bin somit Beamtenanwärter. Macht es sinn Widerspruch gegen das Jahr 2022 einzulegen? Ich bin ja "nur" ein Student bzw. Beamtenanwärter.

Liebe Grüße
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Eagle am 21.12.2022 10:19
Ohne Widerspruch keine Knete. Hätte vielleicht eine kleine Nachzahlung gegeben bei den genannten Daten.

Für 2022 kann man aber noch bis Jahresende Widerspruch einlegen:

https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx (Diesen Widerspruch muss man auf die A-Besoldung anpassen, aber erklärt alle offenen Probleme ganz gut).

Finde es eigentlich frech, dass die ganzen Mitteilungen ohne Rechtsbehelfbelehrung erfolgen. Fast niemand kennt die Widerspruchsregelungen bei der eigenen Besoldung.


Cool, Danke!!!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.12.2022 16:49
Der Landtag hat heute die pauschale Beihilfe in der zweiten Beratung im Landtag gehabt. Ich habe es leider verpasst und Infos finde ich noch nicht. Ist jemand besser informiert?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Maja01 am 21.12.2022 17:50
Der Gesetzentwurf hat die notwendige Mehrheit bekommen! Die pauschale Beihilfe wird in BW zum 1.1.23 eingeführt. Grüne, CDU und SPD stimmten dafür, FDP und AfD dagegen.

 https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/pauschale-beihilfe-land-erleichtert-beamten-zugang-zur-gesetzlichen-krankenkasse/ (https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/pauschale-beihilfe-land-erleichtert-beamten-zugang-zur-gesetzlichen-krankenkasse/)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.12.2022 18:59
Der BBW hat sich hierzu auch geäußert:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/das-neue-angebot-und-seine-tuecken/
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 21.12.2022 19:03
Zu köstlich wie jetzt noch auf diese Art versucht wird die möglicherweise in Gang gesetzte Selbstzersetzung aufzuhalten. Fakt ist: Weniger junge Beitragszahler in der PKV machen das System für die Bestandsversicherten auf Dauer kostspieliger. Der BBW versteht, dass das womöglich der erste Stein war, der aus der Mauer geschlagen wurde und damit die Axt an ein lange geltendes Privileg angesetzt wurde.

Ich finde es jedoch gut wenn einem Beamten Wahlfreiheit geboten wird und dies auf Dauer hoffentlich die Beitragsbasis der GKVen verbessert, auf deren Schultern ja auch die Kosten der Zuwanderung abgeladen werden, wohingegen sich PKV-Versicherte hier einen schlanken Fuß machen, obwohl ja immer laut posaunt wird, es handele sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 21.12.2022 20:37
Der BBW hat sich hierzu auch geäußert:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/das-neue-angebot-und-seine-tuecken/

Viele der Punkte sind echt Witzlos

1. Unwiderrufliche Entscheidung:
Es gab bisher auch schon eine unwiderrufliche Entscheidung. Wer PKV gegangen ist durfte nicht mehr aus der PKV. Wer GKV ist, hat damals gute Gründe gehabt und damit auch defacto eine unwiderrufliche Entscheidung.

2. Entscheidung bindet auch Angehörige:

Also... wieder so eine defacto "ist egal" Aussage, da wenn es sich einrichten lässt, kann man den Ehepartner zur Arbeit schicken und die Kinder sind darüber pflichtversichert. Für mich persönlich ist es keine Option einen Partner zu haben der nicht arbeiten geht. Aber jeder darf es für sich entscheiden.

3. Weniger Leistungen:

Das ist wohl der einzige Punkt. Man kann einiges aber nicht alles zusätzlich versichern. Jedoch bei der Öffnungsaktion sind Zusatzversicherungen direkt raus.

4. Höherer Beitrag

Öffnungsaktion ist defacto teurer für viele Beamte in den unteren Gruppen. Also auch kein richtiger Kritikpunkt. Wenn man nicht gerade Jenseits von 12 besoldet wird, dann ist das kein stichhaltiges Argument. Für gesunde Beamte wäre PKV so oder so die erste Wahl und GKV nur eine ideologische Wahl.

5. Zusätzliche Pflegeversicherungsbeiträge:

Es wird nur der halbe Beitrag zur Pflegeversicherung fällig. Also verstehe ich hier die Aussage auch nicht... Naja + Kinderlosenzuschlag.

6. Wechsel in andere Bundesländer und zum Bund erschwert:

Stand jetzt werden es immer mehr und mehr Bundesländer. Faktisch richtig, aber ob es zukünftig noch relevant ist?

7. Verfassungswidrigkeit

Ich mag hier kein Urteil dazugeben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 22.12.2022 09:23
Zu köstlich wie jetzt noch auf diese Art versucht wird die möglicherweise in Gang gesetzte Selbstzersetzung aufzuhalten. Fakt ist: Weniger junge Beitragszahler in der PKV machen das System für die Bestandsversicherten auf Dauer kostspieliger. Der BBW versteht, dass das womöglich der erste Stein war, der aus der Mauer geschlagen wurde und damit die Axt an ein lange geltendes Privileg angesetzt wurde.

Ich finde es jedoch gut wenn einem Beamten Wahlfreiheit geboten wird und dies auf Dauer hoffentlich die Beitragsbasis der GKVen verbessert, auf deren Schultern ja auch die Kosten der Zuwanderung abgeladen werden, wohingegen sich PKV-Versicherte hier einen schlanken Fuß machen, obwohl ja immer laut posaunt wird, es handele sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Wer wird wohl den Weg der GKV gehen? Vor allem Familien, Kranke , Alte und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst. Die dürften mehr Kosten verursachen als sie einzahlen. Viel Spaß.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.12.2022 10:06

Wer wird wohl den Weg der GKV gehen? Vor allem Familien, Kranke , Alte und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst. Die dürften mehr Kosten verursachen als sie einzahlen. Viel Spaß.

Ah ja... jetzt erklär mir mal bitte, warum der mD so viel kränker als der gD/hD ist und mehr Kosten verursacht, als er einzahlt. Bin gespannt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 22.12.2022 11:28

Wer wird wohl den Weg der GKV gehen? Vor allem Familien, Kranke , Alte und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst. Die dürften mehr Kosten verursachen als sie einzahlen. Viel Spaß.

Ah ja... jetzt erklär mir mal bitte, warum der mD so viel kränker als der gD/hD ist und mehr Kosten verursacht, als er einzahlt. Bin gespannt.

1. Zahlt er aufgrund seiner niedrigeren Alimentation weniger in die GKV.
2. Dürften die Tätigkeiten körperlich belastender sein und sich dementsprechend auch negativer auf die Gesundheit auswirken.
3. Menschen mit geringerer Bildung sind häufiger von Erkrankungen betroffen, sie neigen eher zu einem ungesunden Lebensstil. (Quelle: Bertelsmann)

Die größten Kostentreiber werden aber vermutlich Familien und Kranke sein.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Dieter32 am 22.12.2022 11:41

Wer wird wohl den Weg der GKV gehen? Vor allem Familien, Kranke , Alte und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst. Die dürften mehr Kosten verursachen als sie einzahlen. Viel Spaß.

Ah ja... jetzt erklär mir mal bitte, warum der mD so viel kränker als der gD/hD ist und mehr Kosten verursacht, als er einzahlt. Bin gespannt.


Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen; nicht wie bei der PKV mit einkommensunabhängigen Beiträgen. D.h. mD wird weniger einzahlen als der gD/hD. Bei vergleichbaren Krankheiten bzw. Arztkosten, wird der mD in Summe also "teurer" als der gD/hD. Zumindest würde ich mir die Aussage so erklären.

Edit: Wurde schon erklärt. Sorry für Doppelpost.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.12.2022 11:49

1. Zahlt er aufgrund seiner niedrigeren Alimentation weniger in die GKV.
2. Dürften die Tätigkeiten körperlich belastender sein und sich dementsprechend auch negativer auf die Gesundheit auswirken.
3. Menschen mit geringerer Bildung sind häufiger von Erkrankungen betroffen, sie neigen eher zu einem ungesunden Lebensstil. (Quelle: Bertelsmann)

Die größten Kostentreiber werden aber vermutlich Familien und Kranke sein.

Schön ein Vorurteil nach dem anderen abgefeuert, prima  8)

Mal abgesehen davon, dass ein großer Teil der Beamten im mD bei der Polizei, Justiz und Feuerwehr eh freie Heilfürsorge oder den Zuschuss zur PKV genießt und daher nicht so richtig betroffen ist, kann man die Gedanken auch genau in die andere Richtung spinnen:

Zu...
1. bedingt korrekt, da PKV meist auch da günstiger
2. körperlich belastend im Sinne wie "auf dem Bau" gibt es im mD gar nicht. Viele im mD müssen sich zwecks Eignung fit halten. Und ja... nur im Büro vor dem PC sitzen war schon immer ein Garant für ein gesundes und erfülltes Leben  ;)
3. Da gibt es doch kaum noch Bildungsunterschiede, die Ausbildungszeiten sind doch nahezu identisch. Abitur, Meister, 2 erlernte Berufe etc. sind im mD keine Seltenheit Maximal zum hD, wenn jemand promoviert hat etc. sehe ich noch tatsächlich Unterschiede...

Quereinsteiger und Familie - nur hier kann die GKV ein interessantes Feld sein (unter normalen Bedingungen).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.12.2022 11:58

Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen; nicht wie bei der PKV mit einkommensunabhängigen Beiträgen. D.h. mD wird weniger einzahlen als der gD/hD. Bei vergleichbaren Krankheiten bzw. Arztkosten, wird der mD in Summe also "teurer" als der gD/hD. Zumindest würde ich mir die Aussage so erklären.

Edit: Wurde schon erklärt. Sorry für Doppelpost.

Das mag so sein, ich betrachte das aber anders:

Brutto mD zwischen 2850 und 4500 ohne Familienzuschläge ergibt Beiträge in der GKV zwischen 444 und 702 Euro. Da ist die GKV verglichen mit der PKV kaum interessant.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Sleyana am 22.12.2022 12:04

Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen; nicht wie bei der PKV mit einkommensunabhängigen Beiträgen. D.h. mD wird weniger einzahlen als der gD/hD. Bei vergleichbaren Krankheiten bzw. Arztkosten, wird der mD in Summe also "teurer" als der gD/hD. Zumindest würde ich mir die Aussage so erklären.

Edit: Wurde schon erklärt. Sorry für Doppelpost.

Das mag so sein, ich betrachte das aber anders:

Brutto mD zwischen 2850 und 4500 ohne Familienzuschläge ergibt Beiträge in der GKV zwischen 444 und 702 Euro. Da ist die GKV verglichen mit der PKV kaum interessant.

Um Fair zu sein müsstest du bei deinen GKV Beiträgen die Pauschale Beihilfe einrechnen. Dann ergibt sich bei 2850 ca. 267,19 € und bei 4500 ca. 406,13 €
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.12.2022 12:07

Um Fair zu sein müsstest du bei deinen GKV Beiträgen die Pauschale Beihilfe einrechnen. Dann ergibt sich bei 2850 ca. 267,19 € und bei 4500 ca. 406,13 €

...und jetzt vergleich diese Werte mal mit dem Basis-Tarif der PKV, der immer noch mehr abdeckt, als die GKV.

Ich beziehe mit auf jung eingestiegene, gesunde Kollegen im mD.

Vorerkrankung und später Einstieg sind, denke ich, als Kostentreiber unumstritten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Maja01 am 22.12.2022 12:29
Ihr habt Beamte vergessen, die nur Teilzeit arbeiten! Da wird es auch im hD interessant, wenn man z.B. für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen längere Zeit die Arbeitszeiten reduzieren will oder muss.

Wichtig war mir auch: Gerade beim Thema Psychotherapie leisten die meisten PKV weniger, als die GKV.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/50938/Private-Krankenversicherung-und-Psychotherapie-Der-Kunde-hat-die-Wahl (https://www.aerzteblatt.de/archiv/50938/Private-Krankenversicherung-und-Psychotherapie-Der-Kunde-hat-die-Wahl)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuling2016 am 02.01.2023 12:48
Hallo zusammen,

Vllt kann mir hier jmd wegen der neuen Stufenfestsetzung weiterhelfen:

Bis zum 30.11.2022: A 7, Stufe 3
Überleitung zum 01.12.2022 von A 7 -> A 8
Vorerfahrungszeiten: 5 Jahre + 7 Monate
Neue Stufenfestsetzung: A 8, Stufe 1

=> Nach Artikel 33 Einordnung der vor dem 1. Dezember 2022 vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Landesbesoldungsordnung A in die Stufen der ab 1. Dezember 2022 geltenden Anlage 6 des Landesbesoldungsgesetzes, Absatz 1 gilt:

Für Beamtinnen und Beamte, die sich nach der Überleitung gemäß Artikel 32 in den Besoldungsgruppen A 7 oder A 8 befinden, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähiger Zeiten nach § 32 LBesGBW.

==> nach meiner Auslegung des Artikel 33 Absatz 1 ergibt sich die Stufe 2 + 7 Monate, nächste Stufebsteigerung zum 01.05.2023?

Die Bezügestelle pocht weiterhin auf Stufe 1...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 02.01.2023 13:48
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/

Statt 12 Stufen gibt es jetzt nur noch 10. Das sollte man berücksichtigen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuling2016 am 02.01.2023 17:17
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/

Statt 12 Stufen gibt es jetzt nur noch 10. Das sollte man berücksichtigen.

Das ist mir bewusst. Aber in Art. 33 (1) wird explizit genannt, dass die Erfahrungszeiten amgerechnet werden.

Etwas anderes wäre es, wenn Art. 33 (2) zutreffen würde; aber ich befand mich am 30.11.2022 nicht in der A 8, A9 oder A10
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 02.01.2023 19:52
Würde es auch so sehen. Dann hilft nur ein Widerspruch.
Würde es getrennt von einem Antrag und Widerspruch bezüglich amtsangemessener Alimentation mitteilen.

Das Landesamt kommt gerade mit der Arbeit nicht mehr hinterher, wird eine Weile dauern....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuling2016 am 02.01.2023 20:21
Würde es auch so sehen. Dann hilft nur ein Widerspruch.
Würde es getrennt von einem Antrag und Widerspruch bezüglich amtsangemessener Alimentation mitteilen.

Das Landesamt kommt gerade mit der Arbeit nicht mehr hinterher, wird eine Weile dauern....

Denke für deine Einschätzung.

Ich habe nur nichts schriftliches bekommen..Habe nur eine Entgeltabrechnung, auf der die Stufe steht. Ich habe einzig und allein zur Einstellung eine Stufenfestsetzung bekommen, die aber weder überarbeitet, noch widerrufen wurde.

Gibt es dann überhaupt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen? Oder stelle ich einen Antrag auf Überprüfung?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: papabär am 09.01.2023 15:15
Hallo zusammen,

ich versteh die neue Anrechnung der Stufen noch nicht so ganz bzw. find ich es verwirrend dass die bisherige Erfahrungszeit keine Rolle spielt.

Als Beispiel: Zum 30.11.2022 A9/S4 im Februar wären es genau 7 Erfahrungsjahre.

Zum 01.12.22 dann A10/S2 nächster Stufenaufstieg 01.02.24.

Durch den Artikel 33 Abs. 5 versteh ich aber, dass von der neuen Stufe 1 zu 2 nur zwei Jahre benötigt werden und dann drei Jahre usw.

Dann sollte ich mit meinen fast 7 Erfahrungsjahre doch schon in der neuen Stufe 3 sein.

Anstatt einfach zwei Stufen der alten Stufen abzuziehen und die Erfahrungsjahre nicht zu berücksichtigen.


Würde ja auch bedeuten ein neuer Kollege ist praktisch nach 6 Jahren in Stufe 3, wozu ich 8 Jahre benötige.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 11.01.2023 09:31
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476

Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuling2016 am 11.01.2023 09:55
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476

Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.

Dann ist meine Stufe 2 unter Anrechnung der bisherigen Erfahrungszeit ja doch korrekt und die von der Personalstelle festgelegte Stufe 1 nicht korrekt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: papabär am 11.01.2023 11:11
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476

Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.

Danke, aber die FAQ hatte ich schon gesehen/gelesen. Aber dadurch bin ich auch nicht weiter gekommen, da ich immer noch find dass das eine Ungleichbehandlung ist. Wie gesagt für die neue Stufe 3, werde ich 8 Jahre benötigen und neue Kollegen nur 6 Jahre.

Kann man dagegen Widerspruch einlegen ?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 11.01.2023 13:30
Du kannst ja mal beim LBV nachfragen, ob die deine Berechnung für dich offen legen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PhRTurtle am 18.01.2023 08:50
Anscheinend ist man von seinem eigenen Gesetz nicht mehr so überzeugt. Immerhin ein Zugeständnis. Hat jemand eine Idee,ob es sich trotzdem für den Personenkreis der vom BVAnp-ÄG "lediglich" die prozentuale Erhöhung aus der Übernahme der Tarifergebnisse bekommen hat, trotzdem weiterhin lohnt Widerspruch einzulegen. (Höherer Dienst ohne Kinder, Kollegen mit einem Kind etc.)

"Sollten Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 im Zuge der Überprüfung durch künftige höchstrichterliche Rechtsprechung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend leisten."

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/sollte-4-saeulen-modell-hoechstrichterlicher-ueberpruefung-nicht-standhalten-wird-das-land-rueckwirkend-nachzahlungen-leisten/
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 18.01.2023 08:59
Rückwirkend ab wann?
Bisschen viel Techtelmechtel, wenn das Reparaturgesetz jetzt auch wieder eine Korrekturregelung braucht...
Für mich liest es sich so, dass diese Zusage nur ab 2022 gilt.
Hält man sich jetzt auch noch an die Zusage für 20 und 21 oder hat sich das erledigt?

Durch Zusagen bekommt man keine Rechtssicherheit.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 18.01.2023 09:22
Das finde ich das erste Mal einen guten Schritt der Landesregierung.
Trotzdem werde ich weiterhin Widerspruch einlegen, da ich nur so Rechtssicherheit bzgl. Nachzahlungen habe.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: lotsch am 18.01.2023 09:55
Nur auf die Meldung der Gewerkschaft kann man sich nicht berufen. Es müsste dann schon in einem Amtsblatt oder anderweitig offiziell bekannt gemacht werden. Achtung ist auch geboten, ob Kommunen und andere auch umfasst sind. In Bayern war das nicht der Fall. Dann muss man genau das "Kleingedruckte" lesen und dessen Rechtmäßigkeit prüfen. Einfacher ist es Widerspruch einzulegen und sich auf den Richterbund zu berufen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: TomChaplin am 20.01.2023 07:58
Guten Morgen.
hier mal eine Frage zur Umsetzung des 4 Säulen Modells.
Genauer zur rückwirkenden Zahlung von kinderbezogenen Zuschlägen für die Jahre vor 2020.
Ich habe Widerspruch eingelegt im Jahr 2017. Mir wurde seitens des LBV bescheinigt, dass ich
nicht jährlich einen neuen Widerspruch einlegen muss, sondern dass das Verfahren bis zur Entscheidung
ruhend gestellt wird. Nun ist ein Gesetz da,habe aber immer noch keine rückwirkenden Zahlungen (3Kinder)
erhalten (aktuell Februar Bezüge).
Weiß da jemand Bescheid ?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Archivsekretärin am 20.01.2023 10:32
Wie bist denn eingruppiert?
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Beitrag von: TomChaplin am 20.01.2023 10:47
Jetzt A 9. Stufe 7.
Vorher A 8 Stufe 7. 3 Kinder seit 2015.
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Beitrag von: TomChaplin am 20.01.2023 10:48
Korrektur . vor der Anpassung A8, Stufe 9
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Beitrag von: Archivsekretärin am 20.01.2023 12:32
https://lbv.landbw.de/-/nachzahlung-mit-den-bez%C3%BCgen-f%C3%BCr-den-monat-dezember-2022-orientierungshilfe-zum-nachvollziehen-der-h%C3%B6he-f%C3%BCr-die-jahre-ab-2020

Ich hab gerade das gefunden. Vielleicht hilft das ja. Falls nicht, einfach mal dort nachfragen...
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Beitrag von: flohafa am 26.01.2023 19:30
Spannendes Schreiben aus dem Finanzministerium:

https://www.drb-bw.de/medien/02a_min-schreiben_an_bbw_zusage_widersprueche_bvanp-AeG_2022.pdf

Wie lange rückwirkend auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, ist allerdings nicht zu entnehmen. Jetzt darf man gespannt sein, wann der Richterbund das Gesetz richterlich überprüfen lässt. Ob mit einer schnellen Einigung zu rechnen ist?
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Beitrag von: Ozymandias am 12.02.2023 12:41
Zitat
Das Finanzministerium erscheint dabei recht entspannt, auch weil es den Klagen wenige Erfolgsaussichten einräumt und darauf verweist, man habe einen „Puffer“ in die Reformen eingebaut, um eben möglichen Klagen vorzubeugen.

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/rechtmaessigkeit-der-besoldungsreform-wird-geprueft-widersprueche-nicht-notwendig
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: TomChaplin am 19.02.2023 10:29
Hallo.
Leider immer noch keine Nachzahlung des Familienzuschlags für die Kinder nach erfolgtem Widerspruch 2017 bei den März Bezügen.
Gesetz ist doch längst verabschiedet. Da kann man doch mal in die Pötte kommen beim LBV.Keine Auszahlung,  keine Informationen ob und wann die Nachzahlung erfolgt ....
Traurig 😢
Man kann doch nicht immer auf Zeit spielen.
Es gat ja schließlich ewig gedauert bis das Gesetz verabschiedet worden ist. Dann doch jetzt etwas Beschleunigung für das Volk....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 20.02.2023 14:56
Nur so als Hinweis:
Zur Kostendämpfungspauschale wird weiterhin ein Widerspruch empfohlen. Sind zwar nur paar Euro, aber die Begründung war damals interessant.

Beschluss vom 09.03.2022 -
BVerwG 5 B 26.21

Zitat
Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Beamten u.a. in Krankheitsfällen gewährten Beihilfe und ihrer Einschränkung durch eine Kostendämpfungspauschale insbesondere im Hinblick auf deren Differenzierung nach Besoldungsgruppen sowie hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens prozeduraler Begründungspflichten des Gesetz- oder Verordnungsgebers fortzuentwickeln.

Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 5.22.

Neben dem BVerfG bei der Alimentation nimmt also auch das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich die Begründungspflicht bei Beihilfeangelegenheiten näher unter die Lupe.


Die Begründungen waren damals wohl hauptsächlich haushalterisch geprägt u.a. war das Gesetz 13/14 lediglich eine Sparmaßnahme an Beamten und vieles davon wurde von den Gerichten bereits einkassiert.
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Beitrag von: Versuch am 20.02.2023 16:34
Danke.
Gibt es einen Musterwiderspruch?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 20.02.2023 16:44
https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++0cc48c9a-5b4c-11eb-92dc-001a4a160100

Oben rechts gibt es ein altes Muster, sollte aber in Ordnung sein.
Wichtig ist es gegen den Beihilfebescheid Widerspruch einzulegen, in dem die Pauschale abgezogen wird.

VG war der Ansicht verfassungswidrig
VGH war der Ansicht in Ordnung.
Nun eben seit einem Jahr beim Bundesverwaltungsgericht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 21.02.2023 11:46
Danke...
Das sind bei .ihr mehrere Bescheide.
Dann muss ich gegen jeden Widerspruch einlegen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 21.02.2023 16:23
Glaube ja, lohnt sich bei den paar Euro aber fast nicht.
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Beitrag von: Versuch am 21.02.2023 17:03
Da geht es uns Prinzip.
6eig3n, dass man eben nicht alles mit sich machen lässt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Picard am 27.02.2023 23:11
Das finde ich auch interessant. "Im Laufe des Jahres 2023" kann noch lange dauern. Verstehe aber auch nicht, was daran so schwierig sein soll.

Hallo.
Leider immer noch keine Nachzahlung des Familienzuschlags für die Kinder nach erfolgtem Widerspruch 2017 bei den März Bezügen.
Gesetz ist doch längst verabschiedet. Da kann man doch mal in die Pötte kommen beim LBV.Keine Auszahlung,  keine Informationen ob und wann die Nachzahlung erfolgt ....
Traurig 😢
Man kann doch nicht immer auf Zeit spielen.
Es gat ja schließlich ewig gedauert bis das Gesetz verabschiedet worden ist. Dann doch jetzt etwas Beschleunigung für das Volk....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: dimi45 am 28.02.2023 06:39
Guten Morgen.
hier mal eine Frage zur Umsetzung des 4 Säulen Modells.
Genauer zur rückwirkenden Zahlung von kinderbezogenen Zuschlägen für die Jahre vor 2020.
Ich habe Widerspruch eingelegt im Jahr 2017. Mir wurde seitens des LBV bescheinigt, dass ich
nicht jährlich einen neuen Widerspruch einlegen muss, sondern dass das Verfahren bis zur Entscheidung
ruhend gestellt wird. Nun ist ein Gesetz da,habe aber immer noch keine rückwirkenden Zahlungen (3Kinder)
erhalten (aktuell Februar Bezüge).
Weiß da jemand Bescheid ?

soviel ich weiß, wird es im Einzelfall geprüft ( also diejenige die Widerspruch eingelegt haben ) und dann im Laufe des Jahres 2023 ausgezahlt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 28.02.2023 08:29
Das finde ich auch interessant. "Im Laufe des Jahres 2023" kann noch lange dauern. Verstehe aber auch nicht, was daran so schwierig sein soll.

Hallo.
Leider immer noch keine Nachzahlung des Familienzuschlags für die Kinder nach erfolgtem Widerspruch 2017 bei den März Bezügen.
Gesetz ist doch längst verabschiedet. Da kann man doch mal in die Pötte kommen beim LBV.Keine Auszahlung,  keine Informationen ob und wann die Nachzahlung erfolgt ....
Traurig 😢
Man kann doch nicht immer auf Zeit spielen.
Es gat ja schließlich ewig gedauert bis das Gesetz verabschiedet worden ist. Dann doch jetzt etwas Beschleunigung für das Volk....

Schwierig vermutlich nicht, aber aufwändig. Ich warte gerade schon wieder 8 Wochen+ auf Beihilfe. Die automatischen Nachzahlungen berechnet der Computer, hier wird wahrscheinlich jeder mit Widerspruch von A-Z einmal angeschaut, welche Jahre, Widerspruch gültig, dann ausrechnen und terminieren. Und das werden ja hoffentlich nicht wenige sein.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 22.05.2023 19:21
Momentan funktioniert nichts mehr bei dem Landesamt für Besoldung.

Bezüge werden bei Änderungen teilweise sehr lange falsch ausgezahlt.
Einfache Anfragen werden monatelang nicht mehr beantwortet.
Beihilfe dauert 8 Wochen+.
Widersprüche bzgl. 4-Säulen-Modell für vorherige Jahren sollen bis 2024 abgearbeitet werden. Natürlich ohne Verzugszinsen, etc.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: TomChaplin am 23.05.2023 09:51
Hallo.
Ja das ist traurig und zeigt einmal mehr  dass unser Dienstherr seinen Pflichten nicht nachgeht.Das Gesetz ist seit Dezember 22 verabschiedet und die Anspruchsberechtigten werden einfach vertröstet mit aktuell Auszahlung voraussichtlich Anfang 2024....eine Frechheit, die sich kein anderer Arbeitgeber erlauben könnte.Man bekommt auch keinerlei Auskunft ob man Anspruchsberechtigt ist oder nicht. Es wird sich einfach nicht an geltendes Recht gehalten obwohl nach Jahren der Klagen das Gesetz nun verabschiedet wurde.
Beihilfeanträge gehen bei mir nun in die 8.Woche der Bearbeitung. Wer kann sich sowas erlauben?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Tagelöhner am 23.05.2023 09:55
Die Neuausrichtung der eigenen Arbeitsmoral und Resilienz gegenüber erhöhtem Arbeitsaufkommen hat seit der Pandemiephase und dem Trend zum Homeoffice offensichtlich auch nicht vor Behörden halt gemacht und wird erfolgreich vom dort eingesetzten Personal konserviert  ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Poincare am 23.05.2023 14:46
Nicht, dass ich auch regelmäßig warten müsste, aber meine letzter Beihilfeantrag war Eingang 6. Mai Auszahlung 12. Mai. Von den bis zu 6 Wochen zu Jahresanfang merke ich gerade nichts mehr.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 23.05.2023 15:04
Nicht, dass ich auch regelmäßig warten müsste, aber meine letzter Beihilfeantrag war Eingang 6. Mai Auszahlung 12. Mai. Von den bis zu 6 Wochen zu Jahresanfang merke ich gerade nichts mehr.

Stimmt, irgendwas wurde geändert. Bei einer Person aus der Familie ging es jetzt wieder innerhalb von 3 Tagen, aber Anträge von Anfang April sind noch nicht bearbeitet.

Am ärgerlichsten sind jedoch die Nachzahlungen aus dem 4-Säulen-Modell, diese werden ohne Kompensation, durch die Inflation um bis zu 6% weniger wert sein.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: homonovus am 25.05.2023 10:25
Hat schon jemand die neuesten Rundschreiben des Städtetags gelesen? Kann das jemand erläutern, was diese Mitteilung zur strukturellen Neubewertung der Ämter für den mittleren Dienst bedeutet?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hallo1188 am 25.05.2023 11:08
Stell das mal bitte hier ein

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hallo1188 am 25.05.2023 12:22
Wo ist das Schreiben zu finden?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: zammthing am 21.06.2023 09:15
Bei mir kam gestern eine Ablehnung der Amtsangemessenen Allimentation vom LBV.
Hatte seit juni 2018 jährlich Widerspruch eingelegt.

Hat noch jemand so etwas erhalten?

Hier die ausführliche Begründung:
I.
Sie haben beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, erstmalig
eingegangen am 28.06.2018, Widerspruch gegen die Ihnen gezahlte Besoldung eingelegt
bzw. die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation auf Grundlage der Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts beantragt.
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Begehrens nehmen wir auf Ihre Besol-
dungsakte Bezug.
II.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 09.11.2022 das Gesetz über die Anpassung
von Dienst-und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienst-
rechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022, GBl. S. 540 bis 574) beschlossen. Die im Gesetz
enthaltenen Maßnahmen sind überwiegend zum 1.12.2022 in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gewährleistet eine mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz vereinbare Alimenta-
tion. Der Orientierungsrahmen, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch seine
Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vorgibt, wird dadurch eingehalten.
Die konkretisierten Berechnungsparameter des Beschlusses des BVerfG vom 4. Mai 2020 –
2 BvL 4/18 wurden umgesetzt.
Die Besoldung muss dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten dreistufigen Prü-
fungsschema gerecht werden. Bei einem Parameter dieses Schemas ("systeminterner Be-
soldungsvergleich") wird auch das Mindestabstandsgebot und dessen Einhaltung geprüft.
Demnach muss bei der Bemessung der Besoldung bzw. Besoldungsanpassungen der quali-
tative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Le-
bensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und der Alimentation, die
erwerbstätigen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter geschuldet ist, hin-
reichend deutlich werden. Dieser Mindestabstand wird konkret eingehalten, wenn die Net-
toalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des
Kindergelds mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt (Mindestalimen-
tation).
Zur Einhaltung des Mindestabstands ist die Besoldung einschließlich der Familienzuschläge
für Ehepartnerinnen und Ehepartner und die ersten beiden Kinder von vornherein so zu be-
messen, dass eine bis zu vierköpfige Alleinverdienerfamilie als eine aus der bisherigen Be-
soldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße amtsangemessen unterhalten werden kann. Bei
der Strukturierung der hierfür erforderlichen Besoldung besteht verfassungsrechtlich ein wei-
ter Gestaltungsspielraum. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch der Höhe der
Besoldung, weshalb die Besoldung auch von tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig
gemacht werden kann; u.a. dem Vorhandensein von Kindern.
In Anwendung der konkretisierten Vorgaben des o.a. BVerfG-Beschlusses im Hinblick auf
die Mindestalimentation haben sich auch familienbezogene Ansprüche für die Zeit vor In-
krafttreten der entsprechenden Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 ergeben.
So regelt Artikel 34 Abs. 1 BVAnp-ÄG 2022 Nachzahlungsansprüche zur zielgerichteten und
bedarfsgerechten Erfüllung familienbezogener Ansprüche für den Zeitraum von 2014 bis
2019. Danach erhalten Klägerinnen und Kläger, Widerspruchsführerinnen und Wider-
spruchsführer, Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Ansprüche betreffend die
Gesamthöhe ihrer Besoldung noch nicht abschließend entschieden worden ist, jeweils für
das erste und das zweite beim Familienzuschlag berücksichtigte Kind einen im Gesetz fest-
gelegten von der jeweiligen Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe abhängigen Monatsbe-
trag. Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Jahres der
erstmaligen schriftlichen Geltendmachung. Die §§ 8 und 9 LBesGBW, die Teilzeitbeschäfti-
gung oder begrenzte Dienstfähigkeit regeln, sind auf die Nachzahlungsbeträge entsprechend
anzuwenden.
Details der gesetzlichen Regelung können Sie der Drucksache 17/3274 des Landtags von
Baden-Württemberg oder den auf unserer Homepage bereitgestellten Informationen ent-
nehmen.
Eine Nachzahlung erfolgt jedoch nur, sofern die vorgenannten materiell-rechtlichen Voraus-
setzungen vorliegen. In Ihrem Fall lagen diese Voraussetzungen nicht vor. Ein Nachzah-
lungsanspruch besteht daher nicht.
Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 ist im Ergebnis abzulehnen.

III.
Die Gebührenfreiheit ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Landesgebührengesetzes für Ba-
den-Württemberg -LGebG- vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) in der derzeit geltenden
Fassung. Auslagen werden nach § 14 LGebG nicht erhoben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 21.06.2023 09:58
Keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei?
Welche Besoldungsgruppe?

Das LBV bearbeitet die alten Anträge ab, nach dem 4-Säulen-Modell steht dir nichts zu. Das 4-Säulen-Modell ist aber auch extra kostenoptimiert erschaffen worden.....

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 21.06.2023 10:26
... und es ist hinsichtlich des Art. 34 (vgl. hier die S. 61 unter https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf) allein deshalb bereits verfassungswidrig, da die Bemessungen des Grundsicherungsniveaus (vgl. ab der S. 108) evident sachwidrig sind. So wird hier u.a. auf substanziell zu geringe warme Unterkunftskosten mit der Folge abgestellt, dass die Nachzahlungsbeträge sich höher darstellen und entsprechend auf weitere Besoldungsgruppen erstrecken müssen - unabhängig davon, dass die gesamte Anlage der Nachzahlungen keine Sache der Familienpolitik sein kann, sondern auf dem Leistungsprinzip beruht, das also vom Gesetzgeber hier zu beachten wäre - soll heißen: Wegen der extremen Verletzung des Leistungsprinzips, wie sie sich in der eklatanten Unteralimentation aller Beamten zeigt, sind allen Beamten, die sich gegen die ihnen gewährte Alimentation mit statthaften Rechtsbehelfen oder Klage zur Wehr gesetzt haben, hinreichende Nachzahlungen zu gewähren und eben nicht nur Beamten mit Kindern. Dieses sachlich wirre sog. "Vier-Säulen-Modell" hat verfassungsrechtlich keinerlei Chancen, vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand zu behalten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 21.06.2023 11:14
Das heißt du musst jetzt klagen?
Würde nur für 2018 oder ab 2018 für alle Jahre abgelehnt?

Gibt es eine Musterklageschrift?
Und wie viel Zeit hat man für die Einreichung der Klage?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: zammthing am 21.06.2023 20:25
Besoldungsgruppe A13

Habe einen Monat Zeit, um gegen diese Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.

Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 wird abgelehnt.


Weiß nun nicht, was ich tun soll.
Bin ich echt der Einzige, der diese Ablehnung bekommen hat?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 21.06.2023 20:42
Das 4-Säulen-Modell ist wie gesagt mit Absicht so gestaltet, dass hohe Besoldungsgruppen leer ausgehen und niedrige mit Kindern sehr viel mehr Geld erhalten. Das verletzt aus meiner Sicht das Abstandsgebot.

Ich würde gegen Ende der Widerspruchsfrist Widerspruch ohne Begründung einlegen und eine Begründung ankündigen. (Abstandsgebot nicht berücksichtigt, Begründungspflicht unzureichend erfüllt, etc.).

Ziel ist es Zeit zu gewinnen, bis das BVerfG z.B. über Bremen entscheidet und dann kann man schauen ob die Chancen steigen.

Der Widerspruch wird, egal was man schreibt zu 100% abgelehnt. Es hilft nur eine Klage und bei der Klage muss das Verwaltungsgericht, die Frage dem BVerfG vorlegen. Alles andere hat keine Aussicht auf Erfolg. So sieht der Weg aus, den man in höheren Besoldungsgruppen bestreiten muss. In die Klage man in der Regel auch die Folgejahre einbeziehen.

Sicherlich nicht der einzige, nur der einzige der sich bislang hier gemeldet hat. Viele haben erst ab 2020 den Antrag gestellt. Die Anträge werden derzeit Stück für Stück abgearbeitet. Viele bekommen etwas Geld wegen niedrigen Besoldungsgruppen und Kindern und geben sich damit zufrieden. Höhere Besoldungsgruppen müssen ihre Rechte aktiv einfordern, auch wenn die Erfolgschance ungewiss ist.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 21.06.2023 23:44
Besoldungsgruppe A13

Habe einen Monat Zeit, um gegen diese Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.

Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 wird abgelehnt.


Weiß nun nicht, was ich tun soll.
Bin ich echt der Einzige, der diese Ablehnung bekommen hat?

Ich habe (noch) nix.
Habe allerdings erst ab 2020 Widerspruch eingelegt.
Ich würde klagen
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 21.06.2023 23:46
Das 4-Säulen-Modell ist wie gesagt mit Absicht so gestaltet, dass hohe Besoldungsgruppen leer ausgehen und niedrige mit Kindern sehr viel mehr Geld erhalten. Das verletzt aus meiner Sicht das Abstandsgebot.

Ich würde gegen Ende der Widerspruchsfrist Widerspruch ohne Begründung einlegen und eine Begründung ankündigen. (Abstandsgebot nicht berücksichtigt, Begründungspflicht unzureichend erfüllt, etc.).

Ziel ist es Zeit zu gewinnen, bis das BVerfG z.B. über Bremen entscheidet und dann kann man schauen ob die Chancen steigen.

Der Widerspruch wird, egal was man schreibt zu 100% abgelehnt. Es hilft nur eine Klage und bei der Klage muss das Verwaltungsgericht, die Frage dem BVerfG vorlegen. Alles andere hat keine Aussicht auf Erfolg. So sieht der Weg aus, den man in höheren Besoldungsgruppen bestreiten muss. In die Klage man in der Regel auch die Folgejahre einbeziehen.

Sicherlich nicht der einzige, nur der einzige der sich bislang hier gemeldet hat. Viele haben erst ab 2020 den Antrag gestellt. Die Anträge werden derzeit Stück für Stück abgearbeitet. Viele bekommen etwas Geld wegen niedrigen Besoldungsgruppen und Kindern und geben sich damit zufrieden. Höhere Besoldungsgruppen müssen ihre Rechte aktiv einfordern, auch wenn die Erfolgschance ungewiss ist.

Warum soll die 4rfolgschsnce ungewiss sein?
8ch habe bisher immer herausgelesen, dass es eigentlich eindeutig ist, dass man zu wenig bekommen hat.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 22.06.2023 09:19
Ungewiss deshalb, da noch niemand gewonnen hat und man zwingend vor das BVerfG muss um zu gewinnen.
Vor kurzem wurden in Berlin Klagen von höheren Besoldungsgruppen abgewiesen.
In BW wird mit Hand und Fuß dafür gekämpft, die Kosten der "Besoldungsrevolution" so klein wie möglich zu halten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 22.06.2023 13:20
Ungewiss deshalb, da noch niemand gewonnen hat und man zwingend vor das BVerfG muss um zu gewinnen.
Vor kurzem wurden in Berlin Klagen von höheren Besoldungsgruppen abgewiesen.
In BW wird mit Hand und Fuß dafür gekämpft, die Kosten der "Besoldungsrevolution" so klein wie möglich zu halten.

Muss man wirklich so weit oder erledigt das das BVG nicht durch andere Urteile davor, so dass klar ist, dass in BW nicht verfassungsgemäß alimentiert wird?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PolareuD am 22.06.2023 15:41
[...]
Vor kurzem wurden in Berlin Klagen von höheren Besoldungsgruppen abgewiesen.
[...]
[/quote

Da würde mich mal die Begründung für die Klageabweisung interessieren? Liegt die öffentlich vor?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 22.06.2023 16:16
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.06.2023&Aktenzeichen=26%20K%20128.23

Leider noch nicht veröffentlicht.

https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx

Der DRB BW einen guten Musterwiderspruch veröffentlicht, den man für 2018 abwandeln könnte.
Alle Länder versuchen die Besoldung auf andere Arten zu reparieren, deshalb ist schwer hervorzusehen, inwieweit die baldige Bremer-Entscheidung auf BW einwirken wird.

Man kann hoffen, dass andere BVerfG Entscheidungen Auswirkungen auf BW haben und BW mehr auf das Abstandsgebot achtet, aber man sollte wenn man den Verfahrensweg bestreiten will, nicht zu sehr damit planen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 22.06.2023 19:05
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.06.2023&Aktenzeichen=26%20K%20128.23

Leider noch nicht veröffentlicht.

https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx

Der DRB BW einen guten Musterwiderspruch veröffentlicht, den man für 2018 abwandeln könnte.
Alle Länder versuchen die Besoldung auf andere Arten zu reparieren, deshalb ist schwer hervorzusehen, inwieweit die baldige Bremer-Entscheidung auf BW einwirken wird.

Man kann hoffen, dass andere BVerfG Entscheidungen Auswirkungen auf BW haben und BW mehr auf das Abstandsgebot achtet, aber man sollte wenn man den Verfahrensweg bestreiten will, nicht zu sehr damit planen.

Ich habe in Erinnerung, dass Sven den Musterwiderspruch zu lang fand und riet sich kurz zu halten.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Nevada5 am 24.06.2023 13:37
Hallo zammthing, Wieviele Kinder hattest du in den Jahren 2018 und 2019?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 25.06.2023 00:15
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.06.2023&Aktenzeichen=26%20K%20128.23

Leider noch nicht veröffentlicht.

https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx

Der DRB BW einen guten Musterwiderspruch veröffentlicht, den man für 2018 abwandeln könnte.
Alle Länder versuchen die Besoldung auf andere Arten zu reparieren, deshalb ist schwer hervorzusehen, inwieweit die baldige Bremer-Entscheidung auf BW einwirken wird.

Man kann hoffen, dass andere BVerfG Entscheidungen Auswirkungen auf BW haben und BW mehr auf das Abstandsgebot achtet, aber man sollte wenn man den Verfahrensweg bestreiten will, nicht zu sehr damit planen.

Ich habe in Erinnerung, dass Sven den Musterwiderspruch zu lang fand und riet sich kurz zu halten.

Wie ja allemal bekannt (und gerade auf der allgemeinen Seite ein weiteres Mal gezeigt), bin ich, was kurze Schreiben anbelangt, eher die falsche Adresse... ernsthaft: Wir haben über das Thema bspw. Ende letzten Jahres (ab dem 09.12.) an dieser Stelle miteinander diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.405.html Hinsichtlich der Länge statthafter Rechtsbehelfe herrscht weiterhin eine große Verunsicherung, da der länderübergreifende konzertierte Verfassungsbruch, den Ulrich Battis hervorhebt, Treu und Glauben immer mehr zugunsten eines undurchdingbaren Sumpfs ersetzt (vgl. auch meinen Beitrag Nr. 425).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: zammthing am 01.07.2023 06:48
Hallo zammthing, Wieviele Kinder hattest du in den Jahren 2018 und 2019?

2018 keine
2019 1
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 03.07.2023 10:06
Ich muss meinen Frust loswerden:
Im Vergleich zu Thüringen hinken wir in BW bei A14 Stufe 7 mit zwei Kindern nun knapp 10% hinterher, wenn man auf 40h umbasiert. Und das im einem Hochlohnland! Mit den nun völlig unterschiedlichen Besoldungsgesetzen als Ausfluss der Rechtsprechung des BVerG und den damit verbundenen unterschiedlichen Gehältern komme ich nicht mehr zurecht. Da mein Berufsprofil auch in der freien Wirtschaft gefragt ist, werde ich mich nun tatsächlich dran machen, dort meinen Marktwert zu ermitteln. Irgendwo hat das Ganze auch seine Grenzen. Ich hätte mir beim Einstieg vor 13 Jahren nie gedacht, dass es so grottig wird. Einen Abschlag gegenüber der PW habe ich immer bewusst in Kauf genommen. Aber dass wir uns irgendwann so weit von der Arbeitsmarktrealität für Fach-/Führungskräfte entfernen (siehe 41-Stunden-Woche als Basis), wäre mir im grundsätzlichen Vertrauen auf die Vernunft der handelnden Regierungen nie in den Sinn gekommen.

Es grüßt euch ein massiv frustrierter Beamter...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 03.07.2023 10:49
Ich muss meinen Frust loswerden:
Im Vergleich zu Thüringen hinken wir in BW bei A14 Stufe 7 mit zwei Kindern nun knapp 10% hinterher, wenn man auf 40h umbasiert. Und das im einem Hochlohnland! Mit den nun völlig unterschiedlichen Besoldungsgesetzen als Ausfluss der Rechtsprechung des BVerG und den damit verbundenen unterschiedlichen Gehältern komme ich nicht mehr zurecht. Da mein Berufsprofil auch in der freien Wirtschaft gefragt ist, werde ich mich nun tatsächlich dran machen, dort meinen Marktwert zu ermitteln. Irgendwo hat das Ganze auch seine Grenzen. Ich hätte mir beim Einstieg vor 13 Jahren nie gedacht, dass es so grottig wird. Einen Abschlag gegenüber der PW habe ich immer bewusst in Kauf genommen. Aber dass wir uns irgendwann so weit von der Arbeitsmarktrealität für Fach-/Führungskräfte entfernen (siehe 41-Stunden-Woche als Basis), wäre mir im grundsätzlichen Vertrauen auf die Vernunft der handelnden Regierungen nie in den Sinn gekommen.

Es grüßt euch ein massiv frustrierter Beamter...

Ich finde es auch die Härte, dass Familienzuschläge mit dem Stufenaufstieg abschmelzen!
Echt peinlich wie uns Thüringen abgehängt hat...Bayaz wollte es so.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 03.07.2023 11:03
3. Kind = 10% mehr Gehalt in BW als A14.

Die Bezahlung nach Kindern ist zwar nett und schön, aber leider taugt Thüringen nicht als Vorbild in der Vorgehensweise. Bezahlung nach Kindern kann nicht die Lösung sein. Kinderanzahl ist ein außerdienstlicher Faktor und die Staffelung nach Besoldungsgruppen, etc. dient einfach nur dazu zu sparen, inbesondere weil Pensionäre leer ausgehen.

Die Besoldungstabelle wurde enorm geschrumpft, früher A2-A16 mit 12 Stufen. Heute A7-A16 mit 10 Stufen.
Es wird immer weniger differenziert und bald kommt wohl die Einheitsbesoldung.  ::)

=> Das gesamte Besoldungsgefüge muss sachgerecht überarbeitet werden, mit Einhaltung der Vorgaben des BVerfG ohne Spartricks wie die des 4-Säulen-Modells.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 06.07.2023 20:56
Ich saß gerade im Zug und habe aus Langeweile mal A14 Stufe 7 mit 2 Kinder in BW mit anderen Bundesländern verglichen (analoge Stufen). Hätte ich es nur nicht gemacht:
Beim direkten Vergleich ohne Berücksichtigung der Arbeitszeit sind wir im Mittelfeld auf Platz 7. Bei Normalisierung auf 40 Stunden landen wir nur noch auf Platz 13. Wenn man nun noch diese Werte entsprechend der GfK-Kaufkraftprognose pro Bundesland für 2023 ins Verhältnis zueinander setzt, sind wir in BW tatsächlich auf dem letzten Platz im Besoldungsvergleich.

Ich habe die Berechnung gleich mal unserem CDU-Landtagsabgeordneten geschickt, der mir persönlich aus gemeinsamer Vergangenheit bekannt ist. Ich bin mal gespannt, was er dazu meint.

Zumindest die kommunalen Arbeitgeber sind zwischenzeitlich mit der Besoldungpolitik wohl auch nicht mehr zufrieden. Auf der Homepage des Landkreistags findet man ein schönes Positionspapier ganz aktuell aus dem April mit aus meiner Sicht vielen sinnvollen Vorschlägen:
https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Positionspapier_Staerkung_der_Attraktivitaet_des_oeffentlichen_Dienstes.pdf (https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Positionspapier_Staerkung_der_Attraktivitaet_des_oeffentlichen_Dienstes.pdf)

Bei den Grundschullehrern scheint sich wohl was anzubahnen:
https://www.gruene-bw.de/staerkung-der-grundschulen/ (https://www.gruene-bw.de/staerkung-der-grundschulen/)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: hofx23 am 11.07.2023 09:36
Besoldungsgruppe A13

Habe einen Monat Zeit, um gegen diese Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.

Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 wird abgelehnt.


Weiß nun nicht, was ich tun soll.
Bin ich echt der Einzige, der diese Ablehnung bekommen hat?

Ich habe die Ablehnung gestern erhalten. Nun überlege ich auch, was ich machen werde.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PolareuD am 11.07.2023 15:24
Für sich entscheiden, ob man gegen den Bescheid weitere rechtliche Schritte einleiten möchte, wie Anwalt einschalten oder selbst Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Oder eventuell auch Rechtsberatung bei den Interessenverbänden einholen. Und wenn man das nicht will, einfach alles auf sich beruhen lassen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 11.07.2023 15:30
Man kann auch gleich für Jahre 2020-2023 mitklagen und anregen, das Musterverfahren des DRB BW abzuwarten. Dann lohnt es sich auch kostentechnisch.

Ob man dafür allerdings einen Anwalt findet, der es für die gesetzliche Vergütung macht - zweifelhaft. Im Zweifel selber machen.

Die Rechtslage kann sich durch die Bremer-Entscheidung durch das BVerfG auf die hier alle warten, schlagartig ändern.
Werden die Jahre bestandskräftig, dann ist es vorbei mit möglichen Nachzahlungen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: ursus am 14.07.2023 12:11
Hallo Ozymandias,

"Man kann auch gleich für Jahre 2020-2023 mitklagen und anregen, das Musterverfahren des DRB BW abzuwarten. Dann lohnt es sich auch kostentechnisch.

Ob man dafür allerdings einen Anwalt findet, der es für die gesetzliche Vergütung macht - zweifelhaft. Im Zweifel selber machen.

Die Rechtslage kann sich durch die Bremer-Entscheidung durch das BVerfG auf die hier alle warten, schlagartig ändern.
Werden die Jahre bestandskräftig, dann ist es vorbei mit möglichen Nachzahlungen."

Hierzu eine Anmerkung von mir: im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de  wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar noch aus, der Vorgang jedoch belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Nach meinem Kenntnisstand arbeitet diese Kanzlei für den allgemein üblichen Honorarsatz, der auch von einer vorhandenen Rechtschutzversicherung übernommen wird!

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 14.07.2023 15:39
Sicherlich ein guter Hinweis für Leute die suchen. Eine fachanwaltliche Berufsbezeichnung habe ich dort jetzt aber nicht gesehen. Erfahrung ist aber besser als ein Fachanwalttitel. Diese Erkenntnis hat mich mehrere Tausend Euro gekostet, deshalb bin ich auch allgemein nicht mehr so gut auf Anwälte zu sprechen.

Ich verfolge deshalb eine andere Strategie. Möglichst günstig vorgehen und hoffen, dass andere Pilotverfahren zum Erfolg führen.

Muss jeder eigenständig entscheiden, ob er klagt und wie.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Famschden am 15.07.2023 17:25
Bei mir ist vorgestern die Ablehnung für die amtsangemessene Alimentation ins Haus eingetrudelt. Ich hatte 2018 Einspruch mit dem allgemeinen Musterwiderspruch erhoben. Bin in A9 Technischer Dienst 3 Kinder seit 2006. Dieses wird aber jetzt mir zum Verhängnis. Angeblich hätte ich für das 3. Kind und mehrere einen extra Einspruch erheben müssen. Haben auch andere diese Erfahrung gemacht?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 15.07.2023 17:59
Manche Gewerkschaften haben beide Widersprüche empfohlen, also amtsangemessene Alimentation und für 3+ Kinder.

Über diese Rechtsfrage wurde allerdings schon mehrfach entschieden. Ich erinnere mich grob daran. Müsste mal nach dem Urteil suchen.

Es gibt aber nur 2 Möglichkeiten:
1. Eigener "Fehler"
2. Behörde lügt.

Letzteres kommt leider immer häufiger vor, unerfahrene Antragsteller werden durch Behörden und teils durch die Gerichte in ungünstige Rechtslagen gedrängt (die schon mehrfach sinngemäß entschieden wurden), die dann in der 2. Instanz oftmals aufgehoben werden.

Zitat
bbb) Der Kläger hat mit am 00.00.0000 eingegangenem Schreiben vom 00.00.0000 Widerspruch "gegen die C1. ab Januar 2013" eingelegt. Er begehrt die amtsangemessene Alimentation rückwirkend zum 00.00.0000. Eine zeitliche Grenze seines Antrags für die Zukunft lässt sich seinen Ausführungen nicht entnehmen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger auf das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 Bezug nimmt; der Kläger zieht dieses Gesetz lediglich im Rahmen seiner Begründung heran, um aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber weiterhin nicht bereit sei, seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Dass solche Anträge zu Recht dahingehend auszulegen sind, dass auch die Gewährung höheren Familienzuschlags begehrt wird, entspricht im Übrigen der Erlasslage des Beklagten (vgl. Erlass vom 15. Dezember 2021 - B 2020 - 14.3 - IV A 6).

https://openjur.de/u/2468696.html

Gab noch andere bessere Urteile zu dieser Frage, die ich gerade nicht finde. Jedenfalls gehört der Familienzuschlag zur Alimentation, eigentlich logisch oder? Alles andere ist aus meiner Sicht reinste Rechtsverdrehung.

Hier würde sich Rechtsbeistand lohnen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.07.2023 12:27
Formal-rechtlich handelt es sich tatsächlich um zwei Stränge, da das Bundesverfassungsgericht seit jeher im Alimentationsprinzip zwei Stränge unterscheidet, die darauf basieren, dass der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessenen zu alimentieren:

1. Das Bundesverfassungsgericht geht nun davon aus, dass der Dienstherr den Beamten mit seiner ihm zu gewährenden Nettoalimentation so alimentiert, dass jener damit eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten kann.

2. Sofern der Beamte mehr Kinder hat, hat der Dienstherr den sog. alimentative Mehrbedarf zu beachten, da es dem Beamten nicht zugemutet werden kann, für den Unterhalt weiterer Kinder auf die familien-neutralen Bestandteile seines Gehalts - also insbesondere das Grundgehalt - zurückzugreifen. Entsprechend ist der alimentative Mehrbedarf zu beachten, da die Familienzuschläge für die beiden ersten Kinder zwangsläufig zur Deckung nur ihrer Bedarfe mit beitragen. Das Bundesverfassungsgericht fasst seine ständige Rechtsprechung in den ersten beiden Leitsätzen der aktuellen Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 6/17 u.a - wie folgt zusammen (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html):

"    Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, seinen Richtern und Beamten sowie ihren Familien einen amtsangemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Deshalb kann bei der Beurteilung und Regelung dessen, was eine amtsangemessene Besoldung ausmacht, die Anzahl der Kinder nicht ohne Bedeutung sein. Sind die Grundgehaltssätze so bemessen, dass sie zusammen mit den Familienzuschlägen bei zwei Kindern amtsangemessen sind [erster Strang; ST.], darf Richtern und Beamten nicht zugemutet werden, für den Unterhalt weiterer Kinder [zweiter Strang; ST.] auf die familien-neutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückzugreifen.

    Der Besoldungsgesetzgeber darf bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entsteht [zweiter Strang; ST.], von den Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgehen, muss dabei aber beachten, dass die Alimentation etwas qualitativ Anderes ist als die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs. Ein um 15 % über dem realitätsgerecht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf eines Kindes liegender Betrag lässt diesen Unterschied hinreichend deutlich werden (Bestätigung von BVerfGE 44, 249; 81, 363; 99, 300)."

Das Bundesverfassungsgericht geht hinsichtlich des ersten Strangs bislang weiterhin davon aus, dass dem Beamten eine Grundbesoldung gewährt wird, die es ihm ermöglicht, eine bis zu vierköpfige Familie zu ernähren, sodass die Familienzuschläge nur eine ergänzende Funktion haben. Ab dem dritten Kind ist das Grundgehalt aber im Sinne des zweiten Strangs nicht mehr hinreichend, sodass für das dritte und jedes weitere Kind der alimentative Mehrbedarf gesondert zu betrachten ist. Folge des zweiten, gerade zitierten Leitsatz ist nun, dass die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich höher ausfallen müssen als die für die ersten beiden Kinder, da alles andere zum Aufzehren der familen-neutralen Besoldungsbestandteile - also insbesondere des Grundghalts - führen müsste.

Folge dieser Rechtsprechung ist nun, dass der Beamte im Widerspruchsverfahren i.d.R. sowohl die amtsangemessene Höhe der ihm gewährten Nettoalimentation (also des ersten Strangs) als auch die des alimentativen Mehrbedarfs (also des zweiten Strangs) mit einem jeweils eigenen Widerspruch einfordern muss, sofern er Zweifel an ihnen hat. Denn tatsächlich kann die gewährte Alimentation amtsangemessen sein, aber nicht der gewährte alimentative Mehrbedarf - oder aber es kann der gewährte alimentative Mehrbedarf amtsangemessen sein, nicht jedoch die gewährte Alimentation.

Zugleich kommt es auf die vom Dienstherrn geschaffene Rechtslage an. Das Gericht aus Ozy's Zitat - das VG Münster - stellt nun darauf ab, dass der Dienstherr in diesem Fall darauf verzichtet habe, dass der alimentative Mehrbedarf gesondert zu bewiderspruchen  gewesen wäre, sodass hier nun ein Widerspruch ausgereicht habe, der sich gegen die Höhe der Alimentation als Ganzes im Sinne des ersten Strangs gerichtet habe, um damit auch den alimentativen Mehrbedarf im Sinne des zweiten Strangs mit einzubeziehen: "Dass solche Anträge zu Recht dahingehend auszulegen sind, dass auch die Gewährung höheren Familienzuschlags begehrt wird, entspricht im Übrigen der Erlasslage des Beklagten (vgl. Erlass vom 15. Dezember 2021 - B 2020 - 14.3 - IV A 6)."

Da aber ein Erlass wie der im Zitat hervorgehobene eher nicht die Regel sein wird, ist die Wahrscheinlichkeit weiterhin hoch, dass Gerichte einen Widerspruch, der sich nur gegen die Höhe der gewährten Alimentation im Sinne des ersten Strangs richtet, nicht auch auf den alimentativen Mehrbedarf im Sinne des zweiten Strangs erstrecken und entsprechende Klagen als nicht statthaft oder unbegründet zurückweisen.

Entsprechend sollte nun zunächst die Rechtslage geprüft werden, wie sie sich ab 2018 in Baden-Württemberg dargestellt hat. Wie das VG Münster im genannten Zitat ausführt, habe der Erlass vom 15.12.2021 eine Rechtslage im Sinne des Klägers geschaffen. In dem Erlass heißt es in der Ziff. 1.1:

"Ein über die gesetzlich zustehende Besoldung hinausgehender Anspruch auf Besoldung für das dritte Kind und weitere Kinder im oben genannten Sinne ist als schriftlich geltend gemacht anzusehen, wenn ein schriftlicher Antrag/Widerspruch vorliegt, [...]

1.1.2 mit dem die Nichtamtsangemessenheit der Alimentation im Allgemeinen geltend gemacht wird" (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=20320&bes_id=49234&val=49234&ver=7&sg=2&aufgehoben=N&menu=; der ERlass stammt offensichtlich vom 06.07.2022 und nicht vom 15.12.2021; ggf. ist er am 06.07.2022 auch noch einmal hier identisch erneut worden).

Damit konnte sich der Dienstherr im genannten Verfahren nicht darauf zurückziehen, dass der alimentative Mehrbedarf hätte gesondert bewidersprucht werden müssen, da er die Rechtslage so ausgestaltet hat, dass ein gesonderter Widerspruch nicht nötig gewesen ist, solange eine amtsangemessene Alimentation als Ganze eingefordert worden ist. Sofern es diesen Erlass aber nicht gegeben hätte, hätte sich ihm die Rechtslage jedoch höchstwahrscheinlich so dargestellt wie gerade skizziert: Ohne einen statthaften Rechtsbehelf verfallen Ansprüche nach Ablauf der Frist.

Entsprechend würde ich nun entweder bei der Besoldungsstelle nachfragen oder über einen Anwalt prüfen lassen, wie die Rechtslage ab 2018 hisichtlich des Widerspruchsverfahrens ausgesehen hat, insbesondere, welche Gesetze und Erlasse der Ablehnung des Widerspruchs zugrundeliegen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 17.07.2023 11:30
Dann wird es wohl so sein wie Swen es geschrieben hat und mein Gedächtnis hat mich getäuscht. Habe leider momentan nicht die zeitlichen Ressourcen das genauer zu überpürfen.
Einen solchen Erlass wie in NRW gab es in BW mWn nicht.

Aber:
Mit dem Widerspruchsbescheid wird auch die amtsangemessene Alimentation für diesen Zeitraum abgelehnt.
=> Man kann beide Ansprüche gerichtlich überprüfen lassen, zum Preis von einem. Wobei die Erfolgschancen momentan eher schlecht aussehen, aber vielleicht hilft die baldige BVerfG-Entscheidung.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: staatler am 17.07.2023 15:33
Hat denn nun bereits jemand einen positiven Bescheid - sprich auch Kohle erhalten für die Jahre vor 2020?

Meine Partnerin hat nun eine Ablehnung vor 3 Wochen erhalten (sie hat auch keine Kinder) - haben darauf erneut Widerspruch eingelegt.

Ich habe bisher noch keine Nachricht erhalten (habe 2 Kinder) - Problem ist - ich kann mich nicht erinnern einen Einspruch eingelegt zu haben (sollte aber, da wir das immer gemeinsam machen) - einen Eingang im Kundenportal des Einspruchs (aus dem Jahr 2017 für 2017 und folgende) konnte ich aber weder bei ihr noch bei mir finden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Picard am 18.07.2023 23:06
Ein Kollege von mir hat einen positiven Bescheid für seine drei Kinder erhalten. Ca. vor drei Tagen und ca. 8.000 €. Keine Ahnung, nach welcher Reihenfolge sie da vorgehen.  :o


Hat denn nun bereits jemand einen positiven Bescheid - sprich auch Kohle erhalten für die Jahre vor 2020?

Meine Partnerin hat nun eine Ablehnung vor 3 Wochen erhalten (sie hat auch keine Kinder) - haben darauf erneut Widerspruch eingelegt.

Ich habe bisher noch keine Nachricht erhalten (habe 2 Kinder) - Problem ist - ich kann mich nicht erinnern einen Einspruch eingelegt zu haben (sollte aber, da wir das immer gemeinsam machen) - einen Eingang im Kundenportal des Einspruchs (aus dem Jahr 2017 für 2017 und folgende) konnte ich aber weder bei ihr noch bei mir finden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: RS5 am 21.07.2023 11:38
Habe gestern ein Schreiben des LBV erhalten mit positiver Entscheidung. Nachzahlung wird mit der Gehaltsmitteilung 9/23 ausbezahlt, laut Bescheid.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Family am 22.07.2023 07:40
Kann es sein dass bei der Kinderzulage (3. Kind) auf den Widerspruch verzichtet wird vor 2020 ? Hat das noch jemand einen Bescheid bekommen ?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Picard am 22.07.2023 23:44
Dann kommt das LBV so langsam ins Rollen... wird wohl nach Eingang des Widerspruchs vorgegangen, nach Nachnamen oder völlig willkürlich?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: RS5 am 24.07.2023 06:38
Dann kommt das LBV so langsam ins Rollen... wird wohl nach Eingang des Widerspruchs vorgegangen, nach Nachnamen oder völlig willkürlich?

Ich habe am 22.12.2017 Einspruch eingelegt. Nach welchem Schema die vorgehen, kann ich nicht sagen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Hans am 24.07.2023 08:18
Dann kommt das LBV so langsam ins Rollen... wird wohl nach Eingang des Widerspruchs vorgegangen, nach Nachnamen oder völlig willkürlich?

Ich habe am 22.12.2017 Einspruch eingelegt. Nach welchem Schema die vorgehen, kann ich nicht sagen.

Das dürfte auf die meisten Einsprüche zutreffen, die Gewerkschaften haben um den Zeitraum herum die Mustereinsprüche veröffentlicht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Lasse19 am 25.07.2023 09:27
Guten Morgen zusammen,

Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes

Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022 (https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022)


Vielen Dank für eure Hilfe.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Bastel am 25.07.2023 09:52
Guten Morgen zusammen,

Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes

Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022 (https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022)


Vielen Dank für eure Hilfe.

In 10-15 Jahren vielleicht. Mit Glück...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 25.07.2023 10:58
Guten Morgen zusammen,

Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes

Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022 (https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022)


Vielen Dank für eure Hilfe.

Eine realistische zeitliche Einschätzung über die Dauer aller weiterer Verfahren - nicht nur der in Baden-Württemberg - wird mit einiger Wahrscheinlichkeit mit der angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts absehbarer werden. Eine tatsächlich belastbare zeitliche Angabe kann Dir heute aber niemand geben. Zehn bis 15 Jahre wird eine rechtskräftige Entscheidung allerdings nicht dauern; jedoch darfst Du mit mehreren Jahren rechnen.

Je schneller gegen das aktuelle Besoldungsgesetz vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg geklagt werden wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die rechtkräftige Entscheidung früher als später erfolgen wird. Je nachdem, wie schnell dann die Entscheidung der Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgen wird, wird mit einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen sein.

Sofern das Bundesverfassungsgericht seine sogenannte Besoldungsdogmatik mit der anstehenden Entscheidung weitgehend abschließt - wofür einiges spricht -, werden die seit 2016 dort anhängigen Verfahren nach und nach rechtskräftig entschieden werden, wobei Baden-Württemberg hier ggf. noch einmal eine besondere Rolle spielen wird, weil das Bundesland bereits in der Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html) vom Bundesverfassungsgericht betrachtet worden ist, nachdem das VG Karlsruhe am 15. Dezember 2016 in dem Verfahren 6 K 4048/14 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gefasst hat. Die ihm zugrunde liegende Klage hat dabei zwar nicht die Höhe der Grundgehaltssätze angezweifelt, auch hat das Land im Anschluss die für nichtig erklärte Regelung korrigiert - dennoch ist es auf Grundlage der 2020 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin nicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt, was ggf. für die spätere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle spielen kann.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Lasse19 am 25.07.2023 14:03
Danke für die Antwort auch wenn ich nur einen Teil dieses komplexen Themenbereichs verstehe.

Ich dachte es gab die Zusage vom Land, dass das Gehalt ab Dezember 2022 nachbezahlt wird, sollte die Klage vor Gericht durchgehen.

Ist es da nicht im Interesse der Regierung möglichst schnell eine Entscheidung zu erhalten damit sich nicht große Summen an Rückzahlungen ansammeln?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 25.07.2023 15:06
Leider ist es genau umgedreht, Lasse:

Euer Gesetzgeber hat das Vier-Säulen-Modell (einstimmig oder bei einigen Enthaltungen, das habe ich nicht mehr in Erinnerung) verabschiedet, um den Beamten über ein kaschiertes "Sonderopfer" mehrere Milliarden € an ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Besoldungsansprüche vorzuenthalten. Irgendwelchen ggf. gemachten Zusagen würde ich von daher nicht vertrauen. Vielmehr kann nur allen Beamten angeraten sein, am Ende des Jahres Widerspruch gegen die im Kalenderjahr 2023 gewährte Alimentation einzulegen. Denn einem Dienstherrn, der so handelt wie auch der eure, kann hinsichtlich der gewährten Besoldung rein gar nichts geglaubt werden. Er dürfte spätestens im letzten betreffenden Gesetzgebungsverfahren jedes in ihm gesetzte Vertrauen verwirkt haben. An einer schnellen Entscheidung sollte er kein Interesse haben, da man davon ausgehen darf, dass es sein vorrangiges Ziel ist, nicht bewiderspruchte Besoldung mittel- und langfristig zulasten seiner Beamten einzusparen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 25.07.2023 15:36
Zwar hat der Finanzminister eine großzügige Zusage gegeben. Wie lange diese gilt und co. steht in den Sternen. Irgendwann kommt ein neues Besoldungsgesetz und dann muss es aus meiner Sicht eine neue Zusage geben...

Jedes Jahr Widerspruch einlegen und auch jedes Mal die Folgejahre einbeziehen. Bei 3 Kindern oder mehr, den Widerspruch gegen den Familienzuschlag extra erwähnen. So ist man ganz leicht auf der sicheren Seite.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Lasse19 am 25.07.2023 16:54
Vielen Dank und was gehört inhaltlich in diesen Widerspruch hinein? Und das schicke ich dann unterschrieben an das LBV oder wie ist da der genaue Jahresablauf?

Entschuldigt meine Unwissenheit aber ich bin in diesem Thema leider nicht wirklich bewandert.

Danke für alle hilfreichen Antworten.

Grüße
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 25.07.2023 17:15
Du hast noch bis Ende des Jahres Zeit, Lasse. Entweder werden bis dahin die Landes-Gewerkschaften Musterwidersprüche online stellen oder es werden hier im Forum entsprechende Muster zur Verfügung gestellt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Lasse19 am 25.07.2023 17:20
Alles klar - danke für die schnelle Antwort und die Hilfe hier im Forum.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 26.07.2023 14:56
Das Land hat die Zusage ja bereits ab 2020 geleistet und versprochen allen auch ohne Widerspruch nachzuzahlen - ob es so kommen wird und wie lange die Zusage gilt ist fraglich. Spätenstens mit der neuen Tarifrunde müsste m.E eine neue Zusage gemacht werden.

Jedenfalls sind 2020, 2021, 2022 und bald 2023 rum, legt man Anfang 2024 Widerspruch ein hat man schon 5 Jahre zusammen. Die Musterklagen vom DRB BW sind dabei noch gar nicht eingereicht. Vor 2030 oder mit BverfG Rechtszug eher 2035 wird man also ggf. gar nicht wissen wie viel man 2020 verdient hat.  ::)

Also schon mal das Lieblingskind/Enkel im Testament vormerken, welches als Vermächtnis die Besoldungsnachzahlungen bekommen wird.  8)
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 13.08.2023 12:12
Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch gegen ablehnende Bescheide für den Zeitraum vor dem 01.01.2020

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2023/07/2023_07_26_BLV_Formulierungsvorschlag-Widerspruch_Amtsangemessene-Alimentation.pdf
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 19.08.2023 15:59
Gerade mal kurz nachgerechnet:

Seite 113 Fehlbetrag 2022 in BW:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 61 Thüringen Fehlbeträge, Regelsätze ab 2023 ausgewiesen:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf

Wenn man nur die Änderung des Bürgergelds betrachtet (Die Thüringen für 2023 ausweist), existiert seit dem 01.01.2023 erneut ein Fehlbetrag von 168,44 Euro monatlich in BW. Mit gestiegenen Wohnkosten, höherer PKV, etc. könnte der Fehlbetrag erneut wieder bei 300 Euro monatlich liegen.

Bislang tut sich hier nichts. Der Verfassungsbruch wird weiterhin hingenommen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: BW zahlt zu wenig am 21.08.2023 11:29
Gerade mal kurz nachgerechnet:

Seite 113 Fehlbetrag 2022 in BW:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 61 Thüringen Fehlbeträge, Regelsätze ab 2023 ausgewiesen:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf

Wenn man nur die Änderung des Bürgergelds betrachtet (Die Thüringen für 2023 ausweist), existiert seit dem 01.01.2023 erneut ein Fehlbetrag von 168,44 Euro monatlich in BW. Mit gestiegenen Wohnkosten, höherer PKV, etc. könnte der Fehlbetrag erneut wieder bei 300 Euro monatlich liegen.

Bislang tut sich hier nichts. Der Verfassungsbruch wird weiterhin hingenommen.

Mein Benutzername bleibt also bis auf weiteres gerechtfertigt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 21.08.2023 11:50
Kleine Korrektur: Durch die 2,8% Erhöhung am 01.12.2022 ist der Fehlbetrag rund 80 Euro niedriger.

Mindestabstandsgebot seit dem 1.1.2023 allein wegen dem Bürgergeld also um rund 90 Euro im Monat verletzt, züzüglich etwaiger anderer Parameter die sich verändert haben könnten. 

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 21.08.2023 12:28
Am Wochenende habe ich einen mir persönlich bekannten Landtagsabgeordneten getroffen. Ich spreche ihn schon seit einigen Wochen immer wieder auf das Besoldungsthema an. Er meinte nun, dass derzeit wohl an einem Paket zur Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes gearbeitet wird. Man wolle aber erst die Tarifverhandlungen abwarten, um den finanziellen Spielraum abschätzen zu können. Auf meine Nachfrage, ob mit Attraktivitätssteigerung nicht nur die von der Grünen-Basis in Spiel gebrachte Anhebung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 gemeint sei, erhielt ich nur ein leichtes Grinsen als Antwort. Mir schwant daher nichts Gutes. Zudem herrscht auch in Sachen Lebensarbeitszeitkonto auch Funkstille.

Mir persönlich fehlt die Hoffnung, dass nun etwas anderes passieren sollte, als die unterste Stufe A8 zu streichen. So lange es so einfach ist, aus Sicht der Regierung den Vorgaben des BVerfG nachzukommen, wird sich nichts Entscheidendes tun.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 21.08.2023 17:16
Zitat
Anhebung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13

Wozu dann noch die große Fakulta, wenn bald alle Lehrer gleich bezahlt werden, bis auf ein paar A14 und Rektoren.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 22.08.2023 07:41
Wer's nicht glaubt: https://www.gruene-bw.de/staerkung-der-grundschulen/ (https://www.gruene-bw.de/staerkung-der-grundschulen/)
Begründung: Attraktivitätssteigerung. Dieses Kriterium ist mir bei Stellenbewertungen noch nicht untergekommen...

Ich würde den Grundschullehrern das natürlich gönnen. Wenn ich dann aber vergleiche, dass bei uns ein Amtsleiter mit Personal- und Budgetverantwortung im Millionenbereich auf der gleichen Stufe steht oder mit A14 netto nur unwesentlich mehr verdient (aufgrund Wegfall Strukturzulage z. B. nur 180 € in Stufe 5), passt das aus meiner Sicht nicht mehr ins System. Lösungen wären z. B. eine ruhegehaltsfähige Führungszulage, eine separate Führungslaufbahn mit eigener Besoldungssystematik oder eine Ergänzung zum bestehenden System analog der Kommunalbesoldungsordnung BW.

Alternativ: Die Landesregierung macht von der Verordnungsermächtigung in § 75 LBesG BW Gebrauch (Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit). Dann wären in A14 schon mal bis zu 1.250 € mehr im Monat möglich.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Reisinger850 am 22.08.2023 08:55
Wir haben in jedem Land bald A13. Ich wurde jahrelang als Realschullehrer in NRW illegal besoldet, da Master. In HH gibt es sogar A13 Z für alle, Laufbahngruppe hD! In NRW zB bleibt es mit A13
Im gD. Frechheit.

Meiner Meinung nach ist die Leistung und Verantwortung (teils ohne Direktor und Sekretärin alles nebenbei machen) höher als in allen anderen A13er Tätigkeiten einzuschätzen
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: zammthing am 22.08.2023 09:03
Meine Frau ist Grundschullehrerin und es würde mich natürlich freuen, wenn sie in A13 besoldet wird. Angemessen wäre es allemal, wenn man bedenkt, was sie leistet.

Die Grundsätzliche Attraktivität aller Beamter, egal in welchem Arbeitsfeld, ist dadurch aber noch lange nicht gesteigert. Was haben die Ämter oder Polizisten davon, wenn Grundschullehrer besser besoldet werden?
Das bringt erstmal fast gar nix. Man muss das System grundsetzlich attraktiver machen und nicht nur an einer Schraube drehen, an derer man eh keine Chance mehr hat es nicht zu tun, weil andere Bundesländer hier bereits Nägel mit Köpfen gemacht haben. In HH bspw. sollen Grundschullehrer wie Gymnasiallehrer besoldet werden. Das wäre ja A14 bei uns in BW. Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob Gymnasiallehrer in HH A14 sind oder A13.

Zusammengefasst: Es muss sich wesentlich mehr ändern, um die Attraktivität zu steiern als die Anhebung der Grundschule.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: was_guckst_du am 22.08.2023 09:16
..bezogen auf die Grundschulen bedeutet die Logik der Politik:

Streichung der Klassen 1 und 2, damit weniger Klassen bei gleicher Anzahl Lehrkräfte =Attraktivitätssteigerung 8) ;) ;D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 22.08.2023 13:06
Meine Frau ist Grundschullehrerin und es würde mich natürlich freuen, wenn sie in A13 besoldet wird. Angemessen wäre es allemal, wenn man bedenkt, was sie leistet.

Die Grundsätzliche Attraktivität aller Beamter, egal in welchem Arbeitsfeld, ist dadurch aber noch lange nicht gesteigert. Was haben die Ämter oder Polizisten davon, wenn Grundschullehrer besser besoldet werden?
Das bringt erstmal fast gar nix. Man muss das System grundsetzlich attraktiver machen und nicht nur an einer Schraube drehen, an derer man eh keine Chance mehr hat es nicht zu tun, weil andere Bundesländer hier bereits Nägel mit Köpfen gemacht haben. In HH bspw. sollen Grundschullehrer wie Gymnasiallehrer besoldet werden. Das wäre ja A14 bei uns in BW. Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob Gymnasiallehrer in HH A14 sind oder A13.

Zusammengefasst: Es muss sich wesentlich mehr ändern, um die Attraktivität zu steiern als die Anhebung der Grundschule.
Gymnasiallehrer fangen mit a13 an.

Grundschullehrer sind extrem wichtig, warum sollte aber jemand zukünftig das sehr viel schwierigere Fachstudium absolvieren, wenn man mit deutlich geringeren Aufwand das gleiche verdienen kann?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Reisinger850 am 22.08.2023 13:09
Ist in BW das Studium nicht gleichlang? In den meisten Bundesländern ist es gleichwertig. In NRW ist das Studium zu 90% identisch mit
kleinen Unterschieden beim fachlichen und pädagogischen Anteil.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 22.08.2023 16:24
Wie gesagt gab es ja früher den Begriff große Fakulta und eine differenzierte Lehrberechtigung.
Heute tendiert man bei Problemen immer gerne zum Einheitsbrei (Bezahlung und Bologna). Grundschullehrer haben glaube ich ein paar Stunden mehr Lehrauftrag als Gymnasiallehrer.

Ob man aber Grundschülern Mathe oder Schreiben beibringt oder in der Oberstufe alle paar Monate 200 Seiten Geschreibsel korrigieren muss ist schon ein Unterschied. Nur rund davon 20% sind Oberstudienrat - mit Zusatzaufgaben.

Die alte Regelung war vernünftiger. Bzw. ist es noch.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Reisinger850 am 22.08.2023 21:59
Ja der Unterschied ist ja hier, dass ersteres die deutlich anspruchsvollere Aufgabe ist, insbesondere bei der krassen Heterogenität in Grundschulen. Für Korrekturen haben SekII - Lehrer 4 Schulwochen weniger Deputat. Dazu gibt es an allen Schulen Arbeitsspitzen
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 22.08.2023 22:22
Ist in BW das Studium nicht gleichlang? In den meisten Bundesländern ist es gleichwertig. In NRW ist das Studium zu 90% identisch mit
kleinen Unterschieden beim fachlichen und pädagogischen Anteil.

Z.b mathe für Grundschule oder Gymnasium soll kein Unterschied sein?

O.k....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Reisinger850 am 22.08.2023 22:47
Also ich kann sagen, dass je älter die Kinder werden, der Unterricht leichter wird bzw die Nerven mehr geschont werden. Hier jetzt von einer höherwertigen Tätigkeit auszugehen ist absurd, was der Gesetzgeber ja zum Glück ähnlich sieht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 23.08.2023 06:48
Also ich kann sagen, dass je älter die Kinder werden, der Unterricht leichter wird bzw die Nerven mehr geschont werden. Hier jetzt von einer höherwertigen Tätigkeit auszugehen ist absurd, was der Gesetzgeber ja zum Glück ähnlich sieht.
Das kann sein, muss aber nicht.
Kann man nicht pauschalisieren, zmb. Grundschule auf dem Land gegen bvj in der Großstadt.

Es ging aber um die Ausbildung.
Wer sollte Mathe auf Gymnasium studieren?
Das ist deutlich anspruchsvoller als auf Grundschule oder Sekundarstufe 1.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Reisinger850 am 23.08.2023 07:25
Wäre ja gut, wenn man sieht, dass Sek2 Schulformen noch immer keinen Mangel haben. Wenn wir von Lehrermangel reden, meint man ausschliesslich Grundschule und Sek1. Also nur zu: studiert mehr auf Sek 1 und Grundschule
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 23.08.2023 07:52
Wie bei jeder subjektiven Empfindung bleibt es (verfassungs-)rechtlich so, dass sie kaum zu objektivieren ist. Deshalb hat sich ein positives Rechts entwickelt, dem weiterhin seine positivistischen Wurzeln anzumerken sind, auch wenn sie in Deutschland zum Glück nicht mehr "staatstragend" sind: Ob man Matheunterricht in der 1a oder 11b als anstengender empfindet, bleibt eine subjektive Empfindung und dürfte zugleich auch von der recht zufällig zustandekommenden Zusammensetzung der jeweiligen 1a oder 11b mit abhängen, kann sich also jederzeit ändern. Die eigene Empfindung kann insofern nicht Maßstab der Rechtsbildung sein; sie kann bestenfalls in der rechtlichen Beurteilung eines Falles Berücksichtigung finden, was allerdings im Besoldungsrecht weitgehend keine Rolle spielt, da das individuelle und also grundrechtsgleiche oder grundrechtsähnliche Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gesetzlich geregelt ist und keine Sache individueller Aushandlung sein kann (ein zentrales Unterscheidungskriterium zur freien Wirtschaft).

Und da dem so ist, die individuelle Aushandlung eigener Interessen dem Beamten hinsichtlich seiner Besoldung weitgehend nicht möglich ist, bedarf es eindeutiger Regelungen, die über subjektive Empfindungen hinausgehen, um vor dem Gleichheitsgrundsatz und Willkürverbot Bestand haben zu können. Von daher basiert die Bestenauslese auf formalen Kategorien und ist also ebenfalls anders zu verstehen als ein Auswahlverfahren in der freien Wirtschaft, wo jeder Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen kann, wen er aufgrund welcher Präferenzen selbst einstellt.

Die formalen Kategorien können nun also weitgehend nicht das Subjekt in seiner Persönlichkeit in den Blick nehmen (sie - die Persönlichkeit - kann nur im Rahmen der Möglichkeiten in den Blick genommen werden), sondern muss ein entsprechend formales Qualifikationsniveau definiert werden, das erreicht werden muss, um der formalen Bestenauslese entsprechen zu können. Hier spielen nun weniger die sachlichen Inhalte der Qualifikation eine Rolle, da diese in Anbetracht des weiten Felds, wie gleichwertige Ämter in unterschiedlichen Sachgebieten zu bewerten sind, weitgehend nicht hinreichend vergleichbar gemacht werden können, sondern es geht insbesondere um die Ausbildungsdauer und das Niveau des Abschlusses. Beides war vor dem Bolognaprozess im Lehramtsbereich unterschiedlich geregelt, sodass sich eine unterschiedliche Besoldung von Lehrkräften - also die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsgruppen - sachlich rechtfertigen ließ. Mit der Einführung des Bachelor- und Masterstudiums hat sich diese Unterscheidungsmöglichkeit aber verflüchtigt. Denn am Ende muss eine berufsständische Lehrkraft in Deutschland, die verbeamtet wird, über einen Masterabschluss verfügen, der formal auf derselben Studienlänge basiert und formal dasselbe Niveau des Abschlusses dokumentiert.

Von daher entfällt der sachliche Grund, wieso Lehrkräfte in unterschiedliche Besoldungsgruppen eingruppiert werden könnten, worauf die Politik in den verschiedenen Rechtskreisen nach und nach reagiert (hat), um es zumeist als einen politischen Prozesse der Anerkennung von Lehrkräften und ihrer Leistung darzustellen. Tatsächlich geht es darum aber allenfalls mittelbar. Unmittelbar dürfte es darum gehen, dass jede Landesregierung und jeder Landtag weiß, dass in Anbetracht dessen, was ich hier knapp zusammengefasst habe, jede nicht gymnasiale und verbeamtete Lehrkraft am Ende gerichtlich Recht erhalten wird, wenn sie die Gleichbehandlung mit einer gymnasialen und ebenfalls verbeamteten Lehrkraft hinsichtlich der Besoldung entsprechend einfordert. Von daher macht es sich als Dienstherr besser, selbst für Änderungen zu sorgen und nicht erst gerichtlich dazu gezwungen zu werden, da man diese eigene Entscheidung politisch für sich nutzen kann, was den Folgen des gerichtlichen Zwangs eher nicht zu eigen ist.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 23.08.2023 08:39
Wäre ja gut, wenn man sieht, dass Sek2 Schulformen noch immer keinen Mangel haben. Wenn wir von Lehrermangel reden, meint man ausschliesslich Grundschule und Sek1. Also nur zu: studiert mehr auf Sek 1 und Grundschule
Das stimmt aber nicht.

Es gibt Mangelfächer in sek2, z.b. mint
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Reisinger850 am 23.08.2023 09:06
Insgesamt aber über 100% Versorgung. Bis zu 80 Bewerbungen auf Stellen. Sek 1 läuft seit 5 Jahren bei uns leer.


@swen

Dennoch ist es bemerkenswert, wieviele ein Problem haben von den Sek2 Leuten damit,
Dass andere Lehrer endlich gleichziehen. In NRW waren Lehrer die einzigen Beamten, die mit Master kein A13 bekamen. Höchst fragwürdig, aber hier kehrte letztendlich Vernunft ein bei allen. Man kann nur hoffe , dass es bei der
Amtsangemessen Alimentation ähnlich läuft.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 23.08.2023 09:31
Das sehe ich auch so, Reisinger, insbesondere, dass es weder rechtlich noch moralisch weiterführend sein kann, den nicht-gymnasialen Lehrkräften die A 13 nicht zu gönnen. Nichtsdestotrotz muss man sich als Landesregierung m.E. Gedanken darüber machen, ob die Anhebung einer Gruppe von Beschäftigten um eine gesamte Besoldungsgruppe bei gleichbleibender Bewertung der Ämterwertigkeit nicht zu Unwuchten in der Besoldungssystematik führen kann oder ggf. muss. So stellt sich bspw. hier in Niedersachsen die Frage, wie man nun mit den in den letzten Jahren insbesondere an (kooperativen) Gesamtschulen geschaffenen Dienstposten von nicht-gymnasialen Lehrkräften umgehen will, die Tätigkeiten abbilden, die nach A 13 bewertet worden sind. Da sie ab dem kommenden Schuljahr dann nun regelmäßig ebenfalls nach A 13 besoldet werden, darf man davon ausgehen, dass sie die mit ihrem Dienstposten zusammenhängenden Tätigkeiten dann kaum mehr amtsangemessenen besoldet verrichteten. Auch hier tut sich also eine Problematik auf, die sachlich zu klären wäre. Denn die Alternative wäre, dass alle entsprechenden Lehrkräfte dann ihren entsprechenden Dienstposten zurückgeben, um entsprechend ohne jene Aufgaben dann weiterhin nach A 13 besoldet zu werden, was offensichtlich zu Problemen an den betroffenen Schulen führen muss. Hier zeigt sich, was ich am Ende meines letzten Beitrag geschrieben habe. Es werden mit der Anhebung nach A 13 sachliche Probleme gelöst, die die Ämterwertigkeit betreffen. Da aber keine Neubewertung von Ämtern vorgenommen wird, wird es im Einzelfall zu klären sein, ob damit ggf. Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG - also gegen das Gleichheitsprinzip - einhergehen.

Ich habe weiterhin wenig Hoffnung, dass sich damit in den einzelnen Bundesländern derzeit immer hinreichend vonseiten der politischen Verantwortungsträger beschäftigt wird. Eine der Folgen ist, dass sie genau jenen Neiddebatten Vorschub leisten, die weder Du noch ich - und ich denke, die meisten der Kolleginnen und Kollegen - wollen: Es ist einfach, eine juristisch notwendige Maßnahme als eine politisch gewollte zu verkaufen. Schweriger ist es aber, eine als politisch gewollt verkaufte Maßnahme juristisch sachgerecht zu begründen. Wenn man den Betroffenen und Bürgern keinen reinen Wein einschenkt, muss man sich nicht wundern, wenn ihnen am Ende das Getränk nicht schmeckt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 24.08.2023 00:42
. Denn am Ende muss eine berufsständische Lehrkraft in Deutschland, die verbeamtet wird, über einen Masterabschluss verfügen, der formal auf derselben Studienlänge basiert und formal dasselbe Niveau des Abschlusses dokumentiert.

Von daher entfällt der sachliche Grund, wieso Lehrkräfte in unterschiedliche Besoldungsgruppen eingruppiert werden könnten, worauf die Politik in den verschiedenen Rechtskreisen nach und nach reagiert (hat), um es zumeist als einen politischen Prozesse der Anerkennung von Lehrkräften und ihrer Leistung darzustellen. Tatsächlich geht es darum aber allenfalls mittelbar.

Gilt das denn dann eigentlich auch für bereits tätige GS Lehrkräfte 🤔
Es ist bei mir mit dem Studium zwar schon ewig her und wir brauchten kein Master sondern nur 1. und 2. Staatsexamen, aber damals mussten soweit ich mich erinnern kann die HS Lehrkräfte ein Semester und die RS Lehrkräfte ganze drei Semester mehr als die GS Kollegen studieren.
Bzw. die Regelstudienzeit war halt anders…GS hatte 6, HS hatte 7 und RS hatte 9 und entsprechend mehr Module.
Gymnasial war in BW ja schon immer nen Unistudium.
Ich denke nicht, dass es so einfach abgetan werden kann, dass, nur weil jetzt alle Bachelor und Master abliefern müssen alle alten Kollegen gleich besoldet werden müssen.
Oder hab ich nen Gedankenfehler?
Persönlich seis den Grundschulkollegen natürlich gegönnt 👍
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 24.08.2023 01:05
Grad nachgeschaut…auch jetzt ist die Regelstudienzeit bei GS wesentlich kürzer als SekI oder Gymnasiallehramt. Auch wenn die Abschlüsse gleich sind.
https://www.studieren-in-bw.de/waehrend-des-studiums/lehramt-berufsziel-lehrerlehrerin/lehramt-gymnasium/
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: SwenTanortsch am 24.08.2023 07:25
Voraussetzung für eine Verbeamtung als grundständige Lehrkraft in Deutschland ist meines Wissens in allen bundesdeutschen Rechtskreisen weiterhin ein Masterabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt hier einheitlich zehn Semester. Baden-Württemberg hat Unterregelungen gefunden, ohne formal diese zehn Semester anzutasten, wenn ich das richtig sehe. Als Folge bleibt m.E. das bestehen, was ich gestern geschrieben habe, da grundsätzlich die formalen Kriterien und erst ggf. nachrangig individuelle herangezogen werden (können). Vorauszusetzen dürfte also ein zehnsemestriges Masterstudium sein, ggf. kann die Zeit des Vorbereitungsdiensts unterschiedlich betrachtet werden, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht, denke ich, um sachlich den Unterschied zwischen A 12 und A 13 zu begründen, also eine deutlich unterschiedliche Ämterwertigkeit hinsichtlich der Qualifikation und Verantwortung. Dahingegen kann dieser Unterschied der verschieden langen Vorbereitungsdienste unterschiedliche Zulagen innerhalb derselben Besoldungsgruppe mit rechtfertigen, denke ich, da zwischen den verschiedenen Ämtern der dann einheitlich nach A 13 besoldeten Kolleginnen und Kollegen so weiterhin eine unterschiedliche Ämterwertigkeit aufrechterhalten werden kann, die allerdings nicht so weitgehend mehr wäre, dass sie die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsgruppen sachlich rechtfertigen könnte. So wäre zumindest meine Interpretation.

Für uns ältere Kolleginnen und Kollegen waren dahingegen unterschiedliche Regelstudienzeiten zwischen den verschiedenen Lehrämtern zumeist als Regelfall gegeben, auch war der Vorbereitungsdienst im gymnasialen Lehramt grundsätzlich in zwei Jahren zu absolvieren, was in anderen Lehrämtern nicht so geregelt war. Dieses unterschiedliche Qualifizierungsniveau konnte sachlich zur Rechtfertigung unterschiedlicher Eingruppierungen herangezogen werden. Denn die gymnasiale Regelstudienzeit betrug vielfach zehn Semester, was in anderen Lehrämtern so nicht galt, auch war der Vorbereitungsdienst in den anderen Lehrämtern zumeist auf anderthalb Jahre begrenzt (das habe ich allerdings nicht jeweils für alle Bundesländer geprüft). Insofern wäre es Baden-Württemberg ggf. möglich (gewesen), die Höhergruppierung nach A 13 nur für die Lehrkräfte vorzunehmen, die tatsächlich über einen Masterbaschluss verfügen - ggf. hätte man sich damit aber der Gefahr ausgesetzt, gegen das Gleichheitsprinzip zu verstoßen, denke ich (ich stecke nicht tief genug in der Materie drin, um das beurteilen zu können), sodass das ggf. mit den Ausschlag dafür gegeben hat, dass man nun alle Kolleginnen und Kollegen anheben will, wenn man das denn tatsächlich so vorhat (es kommt mir flüchtig betrachtet so vor, als wenn die Bündnisgrünen bzw. die Landesregierung von anderen Zahlen Betroffener ausgehen als die Gewerkschaften; allerdings mag ich mich hier irren; denn wie gesagt, ich stecke nicht tief genug in eurer Landespolitik drin, um mir hier ein hinreichendes Urteil bilden zu können).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: PolareuD am 24.08.2023 12:09
Die Hebungen, die in den jeweiligen Besoldungsrechtskreisen durchgeführt wurden bzw. geplant sind dienen aus meiner Sicht einzig fiskal-politschen Sparmaßnahmen, um der Mehrheit der Beamtenschaft eine amtsangemessene Alimentation zu verwehren.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: BW zahlt zu wenig am 25.08.2023 08:37
Die Hebungen, die in den jeweiligen Besoldungsrechtskreisen durchgeführt wurden bzw. geplant sind dienen aus meiner Sicht einzig fiskal-politschen Sparmaßnahmen, um der Mehrheit der Beamtenschaft eine amtsangemessene Alimentation zu verwehren.

Und dieses Spiel geht so weiter, bis die Landesregierung durch das BVerfG derart eingehegt wurde, dass es nunmal nicht mehr anders geht. Bis dahin dürfen wir uns alle Winkelzüge und Taschenspielertricks vorführen lassen. Schlussendlich ist jeder einzelne Beamte aufgerufen WS einzulegen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Neuling2016 am 25.08.2023 09:30
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?
Wenn sich bis Ende 2023 nichts tut, lege ich im Dezember auch WS ein
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 25.08.2023 09:38
Es gab im Dezember einen sehr ausführlichen Musterwiderspruch passend für BW vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg. Diesen kann man recht einfach auf die A-Besoldung anpassen. Findet man schnell über die Suchfunktion hier im Forum oder direkt auf der Homepage des DRB BW

Die Landesregierung wird es spätestens dann merken, wenn auch die Parteisoldaten nicht mehr in den Ministerien arbeiten möchten, weil das Gehalt nicht passt. Meine Frau arbeitet bei einem gesunden mittelständischen Maschinenbauer im Großraum Stuttgart mit IG-Metall-Tarifvertrag. Sie verdient nach der Tariferhöhung im Juni in EG14 mit 35h-Woche rund 85k zzgl. einem vom Unternehmenserfolg abhängigen Bonus zwischen 3k - 5k im Jahr sowie einer betrieblichen Altersvorsorge mit hohem AG-Anteil. Beschäftigungsgarantie gibt es bis 2030. Und das ohne Personal- oder Budgetverantwortung im Bereich Controlling/Steuern! Ach ja: Betriebskita mit lächerlichem Eigenanteil ist inklusive. In bestimmten Wirtschaftsbereichen (nicht allen!) ist das inzwischen eine ganz andere Welt . Warum sollten leistungsbereite junge Menschen noch in den ÖD, zumindest dann, wenn sie sich über die Perspektiven informieren?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Meierheim am 25.08.2023 12:06
Voraussetzung für eine Verbeamtung als grundständige Lehrkraft in Deutschland ist meines Wissens in allen bundesdeutschen Rechtskreisen weiterhin ein Masterabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt hier einheitlich zehn Semester. Baden-Württemberg hat Unterregelungen gefunden, ohne formal diese zehn Semester anzutasten, wenn ich das richtig sehe. Als Folge bleibt m.E. das bestehen, was ich gestern geschrieben habe, da grundsätzlich die formalen Kriterien und erst ggf. nachrangig individuelle herangezogen werden (können). Vorauszusetzen dürfte also ein zehnsemestriges Masterstudium sein, ggf. kann die Zeit des Vorbereitungsdiensts unterschiedlich betrachtet werden, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht, denke ich, um sachlich den Unterschied zwischen A 12 und A 13 zu begründen, also eine deutlich unterschiedliche Ämterwertigkeit hinsichtlich der Qualifikation und Verantwortung. Dahingegen kann dieser Unterschied der verschieden langen Vorbereitungsdienste unterschiedliche Zulagen innerhalb derselben Besoldungsgruppe mit rechtfertigen, denke ich, da zwischen den verschiedenen Ämtern der dann einheitlich nach A 13 besoldeten Kolleginnen und Kollegen so weiterhin eine unterschiedliche Ämterwertigkeit aufrechterhalten werden kann, die allerdings nicht so weitgehend mehr wäre, dass sie die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsgruppen sachlich rechtfertigen könnte. So wäre zumindest meine Interpretation.

Für uns ältere Kolleginnen und Kollegen waren dahingegen unterschiedliche Regelstudienzeiten zwischen den verschiedenen Lehrämtern zumeist als Regelfall gegeben, auch war der Vorbereitungsdienst im gymnasialen Lehramt grundsätzlich in zwei Jahren zu absolvieren, was in anderen Lehrämtern nicht so geregelt war. Dieses unterschiedliche Qualifizierungsniveau konnte sachlich zur Rechtfertigung unterschiedlicher Eingruppierungen herangezogen werden. Denn die gymnasiale Regelstudienzeit betrug vielfach zehn Semester, was in anderen Lehrämtern so nicht galt, auch war der Vorbereitungsdienst in den anderen Lehrämtern zumeist auf anderthalb Jahre begrenzt (das habe ich allerdings nicht jeweils für alle Bundesländer geprüft). Insofern wäre es Baden-Württemberg ggf. möglich (gewesen), die Höhergruppierung nach A 13 nur für die Lehrkräfte vorzunehmen, die tatsächlich über einen Masterbaschluss verfügen - ggf. hätte man sich damit aber der Gefahr ausgesetzt, gegen das Gleichheitsprinzip zu verstoßen, denke ich (ich stecke nicht tief genug in der Materie drin, um das beurteilen zu können), sodass das ggf. mit den Ausschlag dafür gegeben hat, dass man nun alle Kolleginnen und Kollegen anheben will, wenn man das denn tatsächlich so vorhat (es kommt mir flüchtig betrachtet so vor, als wenn die Bündnisgrünen bzw. die Landesregierung von anderen Zahlen Betroffener ausgehen als die Gewerkschaften; allerdings mag ich mich hier irren; denn wie gesagt, ich stecke nicht tief genug in eurer Landespolitik drin, um mir hier ein hinreichendes Urteil bilden zu können).
In Bayern gibt es weiterhin nach Schulformen spezifizierte Staatsexamina mit unterschiedlicher Regelstudienzeit (Lehramt an Grundschulen 7 Semester, Lehramt an Gymnasien 9 Semester), dennoch soll hier auch einheitlich nach A13 eingestellt werden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 25.08.2023 12:15
Und es geht nicht ums Gönnen.
Es geht darum, dass dann noch weniger  Lehramt in Mangelfächernstudieren bzw. eher in die Wirtschaft gehen.

Einen Mathelehrer für Grundschule hat , sorry wegen seines Mathestudiums, in der Wirtschaft keinen Bonus.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Opa am 25.08.2023 13:50
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 25.08.2023 16:27
Ende 2010 bestand das Besoldungsgefüge in BW noch aus 132 Tabellenfeldern, A2-A16, 12 Stufen. (nicht alle Stufen besetzt)

Seit Anfang 2023 sind es noch 84 Tabellenfelder. A7-A16 maximal 10 Stufen. Knapp 40% der Tabellenfelder wurden eliminiert. Es wird daher zwangsläufig immer weniger differenziert.

Die Stauchung des Besoldungsgefüge dient als Argument bezüglich dem Abstandsgebot. Wie lange dauert es noch bis zur Einheitsbesoldung?

Zum Thema Gymi-Lehrer:
Oberstufe zu unterrichten, das kann ein Grundschullehrer eher nicht. Die Aufgabe ist mental viel viel anstrengender vor allem in der Mathematik. Oberstufe ist allgemein viel anstrengender, deshalb gab es auch historisch die große Fakulta, die ein Universitätsstudium voraussetzte.

Gleiche Bezahlung, 4? Stunden weniger Deputat ist das fair?
Aus meiner Sicht nicht. Eine weiterer Schritt in Richtung Einheitsbrei.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 25.08.2023 19:17
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.

Und was ist das was man eher nicht lernen kann?
Ein guter Programmierer wird z.b.auch besser brazat als ein Germanistikstudent,.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: AnnaNachhilfe am 29.08.2023 15:28
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe (https://optimalnachhilfe.de/nachhilfe-gesucht/studenten/mathematik) können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.

Hallo Opa,

ich empfehle dann mal ein Studium Grundschullehramt, speziell  nur Mathematik ist da gar nicht möglich. Zu den pädagogischen und didaktischen Lerninhalten, werden auch zusätzliche Fächer gefordert. Sie werden erstaunt sein, was da allein an Mathematik verlangt wird. Hier ein Überblick dazu, wie ein Studium Grundschullehramt aussieht.

Unterrichtsfach   1. Didaktikfach   2. Didaktikfach                                     3. Didaktikfach

Mathematik      Deutsch                Biologie                                              Kunst
                                                     Chemie                                               Musik
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                                                     Physik
                                                     ev./kath. Religionslehre
                                                     Politik und Gesellschaft   

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 29.08.2023 16:41
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe (https://optimalnachhilfe.de/nachhilfe-gesucht/studenten/mathematik) können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.

Hallo Opa,

ich empfehle dann mal ein Studium Grundschullehramt, speziell  nur Mathematik ist da gar nicht möglich. Zu den pädagogischen und didaktischen Lerninhalten, werden auch zusätzliche Fächer gefordert. Sie werden erstaunt sein, was da allein an Mathematik verlangt wird. Hier ein Überblick dazu, wie ein Studium Grundschullehramt aussieht.

Unterrichtsfach   1. Didaktikfach   2. Didaktikfach                                     3. Didaktikfach

Mathematik      Deutsch                Biologie                                              Kunst
                                                     Chemie                                               Musik
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                                                     Politik und Gesellschaft

Und der grundschullehrer findet im Normalfall in der Wirtschaft keinen Anstellung mit ähnlicher Bezahlung.
Der Mathelehrer aus dem Gymnasium ohne Probleme.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 05.09.2023 18:59
Seite 29

Zitat
Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der
Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – ge-
währleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes getroffen werden.


Seite 32

Zitat
Novellierung der Beihilfeverordnung (BVO)
Seit 2016 wird an einer Neufassung der Beihilfeverordnung gearbeitet. Maßgeblicher
Zweck ist eine formelle Neujustierung, so dass systematische und strukturelle Ände-
rungen im Vordergrund stehen. Aufgrund erheblicher rechtlicher Änderungsbedarfe
aufgrund jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, musste die Novellierung zwi-
schenzeitlich zurückgestellt werden. Die Arbeiten werden seit dem Jahr 2022 fortge-
setzt.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/221027_Bericht_FM_Staatshaushaltsplan_23-24.pdf

Seite 82

2022 bis 2024 6,85% höhere Personalausgaben eingeplant. Bei 1,1% mehr Mitarbeitern.

Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Der Obelix am 05.09.2023 19:12
ja sparen will gelernt sein. Wo geht es besser als beim Personal.

5% Inflation?
7% Inflation?

alles egal. Bei 2% Erhöhung stößt man sich amtlich gesund und hat genug Schotter für anderen ganz wichtigen Landeskram......
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 06.09.2023 01:24


Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.

Wird schon nicht so kommen…denn in 2023 wirds gar keine Erhöhung geben. Allein schon wegen der miesen Terminierung der Verhandlungsrunden.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 06.09.2023 09:45
Heißt ja dennoch Tarifrunde 2023.
Wenn man die Sondereffekte bereinigt und auch mal in anderen Ländern guckt, könnte man schon einen guten Hinweis herausbekommen, womit gerechnet wird. Wegen Personalausgaben wird in der Regel kein Nachtragshaushalt gemacht.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Knarfe1000 am 06.09.2023 10:37
Seite 29

Zitat
Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der
Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – ge-
währleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes getroffen werden.


Seite 32

Zitat
Novellierung der Beihilfeverordnung (BVO)
Seit 2016 wird an einer Neufassung der Beihilfeverordnung gearbeitet. Maßgeblicher
Zweck ist eine formelle Neujustierung, so dass systematische und strukturelle Ände-
rungen im Vordergrund stehen. Aufgrund erheblicher rechtlicher Änderungsbedarfe
aufgrund jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, musste die Novellierung zwi-
schenzeitlich zurückgestellt werden. Die Arbeiten werden seit dem Jahr 2022 fortge-
setzt.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/221027_Bericht_FM_Staatshaushaltsplan_23-24.pdf

Seite 82

2022 bis 2024 6,85% höhere Personalausgaben eingeplant. Bei 1,1% mehr Mitarbeitern.

Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.
Naja, der Bund hat ja auch deutlich niedriger geplant als am Ende rausgekommen ist. Spielt auch keine große Rolle.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 06.10.2023 13:49
neues vom DRB BW aus dem Newsletter 2 auf deren Homepage

Zitat
Besoldung I - Stand Besoldungsverfahren
In den Ende 2022/Anfang 2023 angestoßenen Besoldungsverfahren ist die Auswahl der
Musterkläger mittlerweile abgeschlossen; als Prozessvertreter haben wir die Kanzlei Neie
(Leipzig) gewinnen können. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat
widerspruchsfähige Bescheide verschickt; aktuell laufen die Widerspruchsverfahren an
und die verwaltungsgerichtlichen Klagen werden vorbereitet. Der geschäftsführende
Vorstand hat die Verfahren insbesondere auch bei dem Kennlerngespräch mit
Ministerialdirektor Engling am 12.07.2023 im Finanzministerium in Stuttgart thematisiert.

Ist eine kleine Ein-Mann-Kanzlei.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Justizbeamter am 11.10.2023 11:58
Hier mal ein Interessanter Antrag der CDU Fraktion an den Landtag zum Thema Alimentation von Richtern in BaWü.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf)

Auch Fragen zum 4-Säulen-Modell sind dabei....

Bin gespannt wann darauf geantwortet wird.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 11.10.2023 13:53
Hier mal ein Interessanter Antrag der CDU Fraktion an den Landtag zum Thema Alimentation von Richtern in BaWü.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf)

Auch Fragen zum 4-Säulen-Modell sind dabei....

Bin gespannt wann darauf geantwortet wird.
Die Beantwortungsfrist von Anträgen beträgt meines Wissens nach drei Wochen. Ich gehe aber davon aus, dass die Antwort das übliche Geblubber zum 4-Säulen-Modell enthalten wird. Zudem wird sicher darauf hingewiesen, wie toll die Landesregierung das 2020er Urteil umgesetzt habe. Auch bei der Besoldung der Staatsanwälte und Richter wird alles ganz super sein. Beim Stand der Berücksichtigung der Bürgergelderhöhungen und Entlastungspakete wird sicher auf die anstehenden Tarifverhandlungen verwiesen, dass nach deren Abschluss alles ganz toll geprüft werde. Und selbstverständlich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im ÖD einzigartig in der Arbeitswelt und durch die sinnstiftenden Arbeitsplätze benötige man auch keine konkurrenzfähige Bezahlung.

Mehr erwarte ich von einer Landesregierung nicht, welche die Stellenhebungen im mittleren Dienst damit begründet, dass die Arbeitsplätze durch den verstärkten EDV-Einsatz anspruchsvoller geworden seien, während beim gehobenen und höheren Dienst dies per se schon so sei und daher keine Anhebung in Betracht komme...

Wer schmunzeln möchte googelt mal Kretschmanns Aussagen zur Tarifrunde 2015 in Zusammenhang mit der abgesenkten Eingangsbesoldung. Der damals schon anhängigen Verfassungsbeschwerde rechnete er keine Chancen zu. Drei Jahre später wurde alles ohne Widerspruchsnotwendigkeit rückwirkend bis 2013 nachgezahlt...  :D
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Justizbeamter am 11.10.2023 14:03
Zitat
Die Beantwortungsfrist von Anträgen beträgt meines Wissens nach drei Wochen.

Die sind dann schon vorbei.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Nübel am 19.10.2023 13:04
Hallo zusammen,

die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf

Interessant wird es ab Frage 8...
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 19.10.2023 14:28
Dass die Familienzuschläge abschmelzen ist eine Riesensauerei...das wird hoffentlich bald gekippt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 19.10.2023 16:26
Zitat
Ein unter Umständen je nach Entwicklung mehrfach
im Jahr 2023 vorzunehmender besoldungsgesetzlicher Nachbesserungsbedarf war
– insbesondere aufgrund eines jeweils notwendigen formellen Gesetzgebungsver-
fahrens – mit verhältnismäßigem Aufwand nicht durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund wird nach Vorliegen des nächsten Tarifabschlusses im
späten Herbst 2023 unter Einbeziehung der vielschichtigen Sachlage des gesam-
ten Jahres 2023 der Besoldungsbedarf neu zu berechnen und die künftige Be-
soldung festzulegen sein.


BVerfG:
"Speziell bei besoldungsrechtlichen Normen gilt es zu beachten, dass die Alimentation der Richter und Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstellt."

Nach meiner Lesart ignoriert man hier bewusst den gegenwärtigen Bedarf der Beamten und begründet dies mit einer Angst, dass man eventuell wegen der Ungewissheiten am Ende ein paar Pfennig zu viel zahlt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 21.10.2023 21:04
Hallo zusammen,

die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf

Interessant wird es ab Frage 8...
Die Antworten sind ja fast wie von mir prognostiziert. Hanebüchen finde ich allerdings weiterhin die Begründung für die Stellenhebungen im mD und die damit einhergehende Erläuterung, warum die Hebungen nicht alle Besoldungsgruppen betreffen. Wer muss denn Digitalisierung und Einführung neuer Verfahren planen, organisieren, das Personal dazu motivieren und ggf. schulen sowie vor allem die notwendigen Entscheidungen treffen? Sicher nicht der mD. Warum die Anwender in den "Genuss" einer Stellenhebung kommen, die Entscheider der komplexen Vorgänge und Prozesse aber nicht, erschließt sich mir auch mit den nun weiteren Einlassungen nicht. Warum sollte die doch bereits stattfindende und noch kommende Änderung der Arbeitswelt im gD und hD bereits berücksichtigt sein, im mD jedoch nicht? Ich hoffe, die Klage des DRB BW wird irgendwann tatsächlich entschieden. Da bin ich genau auf diesen Teil sehr gespannt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Justizbeamter am 23.10.2023 15:00
Das sehe ich genauso, insbesondere als A11 im gD
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: lotsch am 23.10.2023 16:28
Hallo zusammen,

die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf

Interessant wird es ab Frage 8...
Die Antworten sind ja fast wie von mir prognostiziert. Hanebüchen finde ich allerdings weiterhin die Begründung für die Stellenhebungen im mD und die damit einhergehende Erläuterung, warum die Hebungen nicht alle Besoldungsgruppen betreffen. Wer muss denn Digitalisierung und Einführung neuer Verfahren planen, organisieren, das Personal dazu motivieren und ggf. schulen sowie vor allem die notwendigen Entscheidungen treffen? Sicher nicht der mD. Warum die Anwender in den "Genuss" einer Stellenhebung kommen, die Entscheider der komplexen Vorgänge und Prozesse aber nicht, erschließt sich mir auch mit den nun weiteren Einlassungen nicht. Warum sollte die doch bereits stattfindende und noch kommende Änderung der Arbeitswelt im gD und hD bereits berücksichtigt sein, im mD jedoch nicht? Ich hoffe, die Klage des DRB BW wird irgendwann tatsächlich entschieden. Da bin ich genau auf diesen Teil sehr gespannt.

Battis hat das in einem Gutachten für Sachsen so bewertet:
Die vorgesehene Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 4 und die Überleitung der
hiervon betroffenen Beamten in die Besoldungsgruppe A 5 ist allein unter dem Gesichtspunkt
des absoluten Mindestabstands zur Grundsicherung zu sehen. Entgegen der Behauptung, die
gestiegenen Anforderungen und neuen Aufgabenbereiche im Justizwachtmeisterdienst
machten eine Neubewertung „besoldungsfachlich“ notwendig, verfolgt diese Maßnahme ganz
offenkundig allein das Ziel, einerseits im Ausgangspunkt den Abstand zum Grundsicherungsniveau zu vergrößern und andererseits die daraus eigentlich zwingend folgenden Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge zu vermeiden. Die in der Begründung genannten
Erwägungen für die „Neubewertung“ sind für Letzteres jedoch nicht ansatzweise ausreichend,
hierfür wären wesentlich umfassendere Erwägungen und Abwägungen geboten. Entgegen der
im Entwurf geäußerten Auffassung stellt diese Maßnahme natürlich einen Eingriff sowohl in
das Abstandsgebot innerhalb der A-Besoldung als auch in das Leistungsprinzip dar, der
(sachlich) fundiert zu rechtfertigen wäre. Die knappe und allgemeine Begründung erscheint
demgegenüber lediglich vorgeschoben.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: axum705 am 24.10.2023 14:56
Ich denke aber, dass mit der Stellenhebung im mD dieses Instrument nun weitgehend ausgeschöpft ist. Eine Verschiebung des Endamts gD/Eingangsamts hD auf A14 wird vermutlich deshalb nicht kommen, da dann eine Masse an Lehrern nach A14 zu heben sind. Nur drei Besoldungsgruppen im hD wird es wahrscheinlich nicht geben, da dies aus meiner Sicht die Einführung einer Besoldungsgruppe A17 mit Endgrundgehalt irgendwo zwischen B2/B3 bedingt.

Spannend wird es werden, wenn die kommenden Urteile auf das Abstandsgebot zwischen den Laufbahn- bzw. den Besoldungsgruppen abstellen. Der Abstand Endamt mD zu Endamt gD wurde von 53% auf 37% eingeebnet. Wenn man die typischen Dienstposten in der jeweiligen Besoldungsgruppe in einer Kommune vergleicht, ist der Gehaltsabstand für das Mehr an Verantwortung, Personalführung und Entscheidungsspielräume aus meiner Sicht nicht sehr groß (18.800 € p.a. A10/A13 2023 gegenüber 23.600 € A9/A13 2021).
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: LehrerBW am 05.11.2023 00:50
Kurze Frage...soweit ich weiß hat man im Zuge des 4-Säulenmodells ja auch eine Rückzahlung für die ersten beiden Kinder bekommen.
Aber nur bis A10, oder?
Gab es eigentlich eine Begründung warum es oberhalb von A10 keine Rückzahlung gab?
Weil der Zuschlag fürs erste Kind wird ja bis A13/10 gezahlt.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 05.11.2023 23:36
Neues vom DRB BW:
https://www.drb-bw.de/medien/mitteilungen_02_2023.pdf

3 Musterverfahren für die Jahre ab 2022 laufen nun an.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Famschden am 06.11.2023 12:21
Hallo, ich hatte vor ein paar Monaten schon mal hier im Forum angefragt. Ich hatte 2018 einen allgemeinen Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation eingereicht. Von meinem Arbeitgeber (Landkreis) wurde mir ein negativer Bescheid mitgeteilt. ich hätte angeblich einen extra Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem dritten Kind schreiben müssen. Wo steht dieses genau? Eine richtige aussagefähige Antwort habe ich nie erhalten. Jetzt würde es mich interessieren, wie es anderen von Euch ergangen ist, die auch einen allgemeinen Widerspruch eingelegt haben. Mir geht es in dieser Frage besonders um den Anspruch ab dem 3. Kind, weil für meine ersten beiden Kinder war ich damals laut Tabelle schon zu hoch in der Dienstalterstufe. Wobei mich auch interessieren würde ob diese Tabelle nach der alten oder neuen Dienstalterstufeneinteilung angegeben ist.
Ich habe gehört das z.B. Nordrhein-Westfalen nicht zwischen 2 verschiedenen Widersprüchen unterscheidet, welches uns mal wieder vor Augen hält, dass unser Finanzministerium hier im Ländle geizig ist und es zeigt das man ab 3 Kinder in der Gesellschaft nicht angesehen ist.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 06.11.2023 12:44
Bezüglich 3. Kind wurde es hier in den letzten 40-80 Seiten diskutiert. U.a von SwenTanortsch gab es dazu wie immer gute Infos. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.5130.html

Aber es sieht nicht gut aus, die Quintessenz war auch hier, dass 2 Widersprüche notwendig sind. Einmal allgemein und 3. Kind+.

Ich persönlich sehe es anders und würde es so nicht hinnehmen. Die Erfolgschancen sind aber nahezu bei 0, je nach Wortlaut des Widerspruchs. Viele Gewerkschaften haben mehrere Widersprüche zur Verfügung gestellt. Aktive, Pensionäre, 3 Kinder+....

Tja, Querulantentum wird in Deutschland halt belohnt, in Zukunft gegen jeden Buchstaben einzeln Widerspruch einlegen und als Widerspruchsbegründung alle Permutationen des Alphabets vortragen.  :P
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: staatler am 05.12.2023 09:47
Hat denn nun bereits jemand einen positiven Bescheid - sprich auch Kohle erhalten für die Jahre vor 2020?

Meine Partnerin hat nun eine Ablehnung vor 3 Wochen erhalten (sie hat auch keine Kinder) - haben darauf erneut Widerspruch eingelegt.

Ich habe bisher noch keine Nachricht erhalten (habe 2 Kinder) - Problem ist - ich kann mich nicht erinnern einen Einspruch eingelegt zu haben (sollte aber, da wir das immer gemeinsam machen) - einen Eingang im Kundenportal des Einspruchs (aus dem Jahr 2017 für 2017 und folgende) konnte ich aber weder bei ihr noch bei mir finden.

So, habe gestern tatsächlich meinen positiven Bescheid bis einschließlich 2019 erhalten :-)
...
Gott reg ich mich auf, nicht schon ab 2014 Widerspruch eingelegt zu haben.....
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 06.12.2023 07:24
Gibt es für 2023 einen guten Musterwiderspruch?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 10.12.2023 20:13
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 10.12.2023 22:09
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 10.12.2023 22:18
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx

https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Ich sage ja, ansonsten muss man sich auf die diffuse Zusage verlassen.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Versuch am 11.12.2023 05:13
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx

https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Ich sage ja, ansonsten muss man sich auf die diffuse Zusage verlassen.
Danke.
Ja, darauf sollte man sich bei solchen Dienstherren sicher nicht verlassen
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: MartectX am 14.12.2023 06:28
https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Der Link ist leider nicht mehr erreichbar. Gibt es das noch zum Nachlesen?
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 14.12.2023 11:22
https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Der Link ist leider nicht mehr erreichbar. Gibt es das noch zum Nachlesen?

https://www.drb.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_3_23.pdf
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Halbling am 18.12.2023 09:45
Hallo zusammen,

bin gerade noch auf der Suche nach einer Vorlage für den Widerspruch in BaWü und tue mich aktuell schwer im forum was bw-spezifisches für 2023 zu finden. Ich bin dieses Jahr Beamter geworden und es wäre entsprechend der erste Widerspruch. Der Zusage unseres FM für eine Rückwirkende Nachzahlung auch ohne Widerspruch vertraue ich (leider) nicht 100%.

Nach einer Internetrecherche habe ich den Link auf eine Unterlage des Berufsschullehrerverbands BaWü gefunden

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2023/07/2023_07_26_BLV_Formulierungsvorschlag-Widerspruch_Amtsangemessene-Alimentation.pdf

Anbei in Textform, falls der Link mal irgendwann weg sein sollte

Zitat
(BLV-Formulierungsvorschlag Widerspruch Alimentation Stand 07/2023)
Absender:

Personal-Nr.:

An das
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach Datum

Widerspruch gegen den Bescheid vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ……………… (Datum) lege ich hiermit

Widerspruch
ein und beantrage mir eine
amtsangemessene Besoldung zu gewähren,

die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Begründung:

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg im Jahr 2022 durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom 15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) nicht hinreichend nachgekommen. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährten Bezüge verstoßen insbesondere gegen das Abstandsgebot.

Nachzahlungen auf Grundlage des BVAnp-ÄG 2022 für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 erfolgen derzeit gem. Art. 35 lediglich an Beamtinnen und Beamte für dritte und weitere Kinder sowie gem. Art. 34 Abs. 1 BVAnp-ÄG 2022 in Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 für das erste und zweite Kind. Als Angehöriger einer anderen Besoldungsgruppe bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder erhalte ich hingegen keine Nachzahlung. Hierdurch sehe ich mich in meinen Rechten verletzt. Durch die Berücksichtigung ausschließlich des o. g. Personenkreises erfolgt eine Verschiebung des Besoldungsgefüges insgesamt, an dem auch Beamte anderer Besoldungsgruppen bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder im Rahmen des Abstandsgebots anteilig partizipieren müssen.

Im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der beiden Beschlüsse des Zweiten Senats vom 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – möchte ich daher meine Rechte sichern und mein Verfahren offenhalten.

Da Musterverfahren insbesondere vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg eingereicht wurden, die auch für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 relevant sein dürften, beantrage ich meinen Widerspruch/Antrag vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Dazu noch ein paar Fragen

- Der Stand der Schreibens ist von Juli 2023, ich gehe davon aus das sich seitdem nichts grundlegendes geändert hat?
- Es wird gegen einen bestimmten Bescheid Widerspruch eingelegt. Muss hier nicht eine andere Formulierung gewählt werden?

Vielen Dank schon einmal für die Anworten/Hilfe!!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Halbling am 19.12.2023 11:31
Hallo zusammen,

inzwischen habe ich versucht den Musterwiderspruch des DRB BW von 2022 auf deren Webseite zu finden. Dort ist aber diesbezüglich alles entfernt worden.

Hat jemand das Muster noch lokal gespeichert oder kann mir eine alternative Quelle dafür nennen, danke!!!
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Solify2 am 19.12.2023 13:44
Ich persönlich kann jedem wärmstens empfehlen, Widerspruch einzulegen.
Nachher ärgert man sich, wenn die, die Widerspruch eingelegt haben, Nachzahlungen erhalten und man leer ausgeht.

Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Taigawolf am 19.12.2023 15:29
Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 19.12.2023 15:37
Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.

Genau die Frage wollte ich gerade auch stellen 😅
Bin zwar Beamter beim Landkreis, ist aber ja im Prinzip die gleiche Konstellation. Schließe mich der Frage daher an.
Titel: Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
Beitrag von: Ozymandias am 03.02.2024 20:03
1. Ein Jahr „Pauschale Beihilfe“ in Baden-Württemberg
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/6000/17_6071_D.pdf

2. BVerwG 5 C 5.22 21. März 2024, 10:00 Uhr
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+5+C+5.22
Bezüglich Kostendämpfungspauschale, wer noch Widerspruch einlegen will oder warten will diesbezüglich.

3. Noch keine neuen Informationen zur Musterklage des DRB BW zum 4-Säulen-Modell. Die Klage und auch die Zusage des Ministeriums betrifft nur den Zeitraum ab 01.01.2022.

Ansprüche für 2020 und 2021 und eventuell vorangegangen Jahre muss man eigenständig geltend machen, bzw. Rechtskraft verhindern.