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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ao8601 am 14.02.2020 12:11

Titel: TV-V Eingruppierung
Beitrag von: ao8601 am 14.02.2020 12:11
Hallo zusammen,

ich brauche eure Meinung bezüglich der Eingruppierung für folgende Stelle:

Es geht um eine Position als Gruppenleiter im Kundenservice bei einem kleineren Stadtwerk. Das Team besteht aus 4 Mitarbeitern.

Folgende Tätigkeiten führe ich aus:

- fachliche Führung des Kundenserviceteams
- Verantwortung für die operative Tagessteuerung
- Einhaltung von Qualitätsstandards innerhalb des Teams
- Optimierung interner Prozesse und arbeiten in abteilungsübergreifenden Projekten
- Ansprechpartner für Kunden sowie Mitarbeiter
- fördern der individuellen Leistungen der einzelnen Teammitglieder
- Einleiten von Personalentwicklungsmaßnahmen

Ich selbst verfüge über 10 Jahre Berufserfahrung in der Energiewirtschaft und würde gerne wissen, wie eure Einschätzung bezüglich der Eingruppierung für diese Position ist.

Vielen Dank!

Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 12:25
Auch im TV-V kommt es auf die auszuübende Tätigkeit an, nicht auf die ausgeübte.
Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: ao8601 am 14.02.2020 12:38
Meine Berufserfahrung beruht sich auf den Kundenservice, Forderungsmanagement und IT-Beratung. In welche Gruppe würden Sie diese Position zuordnen? Es ist eine neue Position und ich könnte diese halt übernehmen.
Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 12:42
Nach Berufserfahrung hat niemand gefragt, sie ist für die Entgeltgruppe unbeachtlich. Solange Du Dich nicht hinreichend zur auszuübenden Tätigkeit einläßt, kann zur Eingruppierung keine Aussage getroffen werden.
Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: ao8601 am 14.02.2020 12:46
Die auszuführenden Tätigkeiten habe ich doch aufgelistet...
Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: Lars73 am 14.02.2020 12:48
Du hast sie nicht als auszuführende sondern als ausgeführte Tätigkeiten beschrieben. Dies ist tariflich ein erheblicher Unterschied.
Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: ao8601 am 14.02.2020 12:51
Okay, tut mir leid. Es wären also Tätigkeiten die mit dieser Position auf mich zukommen würden.
Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 13:21
Auch wenn der TV-V an sich nicht auf Arbeitsvorgänge abstellt, geht die Kommentarliteratur einhellig davon aus, daß dennoch die Gesamttätigkeit ggfs. zu zerlegen und dabei auf das Arbeitsergebnis abzustellen wäre, was wohl zu einer einheitlichen Führungstätigkeit führt, wie sie auch bei Anlegung von Arbeitsvorgängen entstünde. Für diese Tätigkeit werden sicherlich unstrittig gründliche Fachkenntnisse erforderlich sein, die aufgrund einer gewissen Bandbreite sicherlich eine Steigerung in der Breite erfahren. Zudem werden mindestens im Bereich der internen Optimierung selbständige Leistungen anfallen. Eine weitere Steigerung der benötigten Fachkenntnisse in Breite und Tiefe ist aus der Beschreibung ebensowenig zu erkennen wie die Erfordernis eines Studiums. Das ergibt E7.
Titel: Antw:TV-V Eingruppierung
Beitrag von: SAG am 15.02.2020 01:56
Die Gemeindewerke Kahl am Main suchen auch jemanden als Teamleiter im Kundenservice/Verbrauchsabrechnung. Die Zahlen bis zu Entgeltgruppe 8 TV-V lt. Stellenanzeige. Diese findest du in deren Internetauftritt.