Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gehubder am 02.02.2020 19:09
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Ich bin bei einer bayrischen Stadt angestellt.
Öffentlicher Dienst. Arbeitsvertrag 12 Monate.
1.7.19 bis 30.6.20.
Im Arbeitsvertrag steht:
Eine ordentlich Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unter Einhaltung der Fristen des §30 Abs. 5 TVöD möglich.
Meine Probezeit ist rum.
Meine Frage:
Kann ich den Vertrag ordentlich kündigen? Kündigungsfrist sollten dann 4 Wochen zum Monatsende sein.
Danke schon in voraus!
Gruß Michael
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Ja.
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Super, danke für die schnelle Antwort!
Würdest du es kurz erläutern? Wäre dir dankbar.
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Weil ein Arbeitsverhältnis, das auf zwölf Monate geschlossen wird, die Voraussetzung von "mindestens zwölf Monaten" erfüllt.
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Ich bin bei einer bayrischen Stadt angestellt.
Öffentlicher Dienst. Arbeitsvertrag 12 Monate.
1.7.19 bis 30.6.20.
Im Arbeitsvertrag steht:
Eine ordentlich Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unter Einhaltung der Fristen des §30 Abs. 5 TVöD möglich.
Meine Probezeit ist rum.
Meine Frage:
Kann ich den Vertrag ordentlich kündigen? Kündigungsfrist sollten dann 4 Wochen zum Monatsende sein.
Danke schon in voraus!
Gruß Michael
Bei einem befristeten Vertrag brauchst du nichts zu machen. Hier ist ein Datum eingesetzt.
Dein AG - die Stadt - wird Dir drei Monate vorher ein Schreiben zusenden, dass dein Vertrag entweder verlängert wird oder du dich beim Arbeitsamt melden sollst.
Frage: Möchtest du nicht weiter bei der Stadt arbeiten?
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Bei einem befristeten Vertrag brauchst du nichts zu machen. Hier ist ein Datum eingesetzt.
Es geht ja offenbar darum, VOR Ablauf der Stelle (also AN-seitig) zu kündigen ...?
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Hallo, danke an alle.
Richtig. Ich möchte vor Ablauf kündigen.
Gruß
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Hallo,
Sachverhalt:
Ein öffentlicher Arbeitgeber braucht dringend eine Krankheitsvertretung für einen schwer erkrankten Mitarbeiter.
Es soll ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Wie werden solche Arbeitsverträge üblicherweise nach den Vorschriften des TVÖD-VKA i. V. m. dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ausgestaltet?
Der Vertrag läuft aus, sobald der erkrankte Arbeitnehmr an den Arbeitsplatz zurückkehrt also Befristung ohne Datum ?
Vereinbarung einer Probezeit 6 Monate mit üblicher 2 wöchiger Kündigungsfrist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ?
Kündigungsfrist nach der Probezeit für den Arbeitnehmer ? Könnte ja sein, dass der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber eine unbefristete Arbeitsstelle erhält.
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Man befristet mit Sachgrund, alles Übrige regelt doch der TVÖD.
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Vor allem auf die nicht unwesentliche Unterscheidung zwischen Tarifgebiet Ost und West achten, § 30 TVöD.
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Hat gepasst, Danke!!