Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: OE am 22.11.2018 15:39
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Hallo,
in Sachsen hat sich zum 1.11.2018 das Besoldungsgesetzt geändert. Unter anderem werden nun alle Wehr- und Zivildienstzeiten bei der Erfahrungszeit anerkannt (unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang).
Nun stellt sich folgende Frage:
Wenn ich vor dem 1.11.2018 verbeamtet wurde, aber meinen Bescheid zur Stufenfestsetzung erst nach dem 1.11.2018 erhalten habe, ist dabei das aktuelle Recht oder noch das alte Recht anzuwenden?
OE
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Die Stufenfestsetzung ist mit Wirkung vom Ersten des Einstellungsmonats vorzunehmen. Maßgeblich ist daher die Rechtslage an diesem Tag. :(
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Danke für die Auskunft!
OE