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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Homunculus am 18.02.2019 10:10

Titel: Probleme mit Chef
Beitrag von: Homunculus am 18.02.2019 10:10
Liebe Mitforisten,

ich leiste gerade meine Probezeit (Beamter) in einer Bundesbehörde ab und nähere mich unaufhaltsam dem Ende und der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Leider habe ich ein Problem mit meiner Führungskraft - diese hat mich nämlich leider auf dem Kieker. Es handelt sich bei meinem Referat um einen Bereich, wo ich bei weitem der jüngste bin. Die Ebene Referatsleitung/Referenten haben eine geschlossene Einheit oder regelrecht Clique gebildet und ich verbleibe als einziger Sachbearbeiter. Meine Arbeitsweise würde ich als sehr schnell, zielgerichtet und lösungsorientiert betrachten - leider sieht das mein Chef allerdings ganz anders. Damit ihr eine bessere Vorstellung habt, möchte ich euch ein paar Beispiele nennen:

- mein Chef will bei jedem Vorgang im cc. stehen. Dies habe ich, bis auf ein oder zwei Ausnahmen auch immer getan. Als ich es jetzt bei einem Vorgang vergessen habe, wurde ich direkt gerügt a la "wiederholt beteiligen Sie mich nicht bei Ihrer Arbeit, dringendst muss ich Ihnen raten, Ihre Arbeitsweise zu ändern, Ihr Kommunikationsverhalten ist verbesserungswürdig". In meinen Augen ist das absolut absurd, vor allem vor dem Hintergrund, dass mein Chef mich selbst auch oft genug bei für mich relevanten Vorgängen im cc vergisst und das auch bei anderen Kollegen nicht gerügt wird.

- vor 2 Wochen habe ich bei einer Mail nach außen im Betreff vergessen, das Kürzel für den Begriff "Weiterleitung" zu löschen. Auch hier erhielt ich direkt eine persönliche E-Mail, dass ich mein Arbeitsverhalten dringend ändern müsse.

- bei einer kleineren Aufgabe hatte ich nur sehr wenig Zeit (4 Tage). Die Aufgabe erhielt ich nach einer zweiwöchigen Krankheitsphase, weshalb mein E-Mail Postfach auch dementsprechend voll war. Während der viertägigen Frist ist leider auch noch mein Partner sehr schwer erkrankt und ich musste mir einen Tag freinehmen, um die Begleitung zum Krankenhaus zu gewährleisten und ging dann am nächsten Tag sogar mit Fieber auf Arbeit. Die entsprechende Aufgabe habe ich rechtzeitig erledigt, aber eine kleinere Formulierung vergessen. Hier kam ebenfalls wieder direkt die Rüge, dass ich ein schlechtes Zeitmanagement habe, Vorgänge immer zu spät abgebe und mir genügend Zeit nehmen soll, um die Aufgaben in der erforderliche Qualität zu erledigen.

Das sind wie gesagt nur kleine Beispiele. Allerdings bin ich mittlerweile absolut nervös - ich kann über Monate perfekt arbeiten und erhalte kein Lob (andere Mitarbeiter hingegen schon), werde teilweise von Vorgängen ausgeschlossen und werde für jedwede Kleinigkeit schriftlich kritisiert, als wäre ich ein furchtbarer Mitarbeiter. Angesichts der kommenden Beurteilung, die für mich jobentscheidend ist, habe ich mittlerweile bei jeder Aufgabe furchtbare Panik, auch nur den kleinsten Fehler zu machen, weiß allerdings nicht, wie ich die Situation auflösen kann. Ich sehe nicht ein, dass ich trotz überdurchschnittlich guter Arbeit, Ehrgeiz, Fleiß etc. um eine mittelmäßige bis schlechte Beurteilung kämpfen soll. Beim Personalrat war ich schon und dieser wäre auch bereit, am Beurteilungsgespräch teilzunehmen. Mir wurde allerdings von verschiedenen Stellen im Haus von der Einbeziehung des Personalrats abgeraten, da man damit wohl stigmatisch in Zukunft als Störenfried benachteiligt werde.

Wie Würdet Ihr in dieser Situation vorgehen?
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Spid am 18.02.2019 10:19
Nun, ich würde mir die Ratschläge meines Vorgesetzten zu Herzen nehmen, endlich seinen Anweisungen Folge leisten und die notwendige Sorgfalt bei der Erledigung von Aufgaben an den Tag legen, wenn ich krank wäre, würde ich zu Hause bleiben, weil arbeitsunfähig erkrankte Menschen üblicherweise unterdurchschnittliche Arbeit abliefern, und dem Vorgesetzten mitteilen, daß er die Aufgabe wegen Krankheit einem anderen geben müsse - und mich ansonsten zusammenreißen, denn Belastbarkeit dürfte doch wohl hoffentlich ein Beurteilungskriterium sein und wenn Du bei normaler Kritik und leichtem Druck dem Zusammenbruch nahe bist, halte ich das für recht bedenklich.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Homunculus am 18.02.2019 10:29
Danke für deine Antwort Spid.

Was ich ggf. schlecht ausgedrückt habe ist, dass die Kritik unberechtigt und überzogen ist. Ich mache während der Arbeit quasi keinerlei Fehler. Kommt es dennoch einmal zu einem kleinen Versehen, wird mir dies aber in vollkommen überzogener Manier entgegengeschleudert, obwohl 99 Prozent meiner Arbeit einwandfrei sind UND die selben Fehler bei sich selbst nicht gesehen werden.

Bei Krankheit zuhause bleiben ist natürlich logisch, im vorliegenden Fall bin ich aber erst im Laufe des Tages krank geworden und war dann im Endeffekt doch 11 Stunden auf Arbeit.

Mir geht es also nicht darum, meine Fehler zu verbessern, sondern um den Umgang mit der entsprechenden Führungskraft, die in meinen Augen einfach grob unfair bewertet.

Hinsichtlich der Belastbarkeit schildere ich nur Existenzängste - von Zusammenbrechen habe ich nichts erzählt. Belastbarkeit ist absolut gegeben, als einziger Sachbearbeiter in einem sehr speziellen Bereich bin ich das auch gewohnt.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 18.02.2019 10:32
Weiterhin würde ich diese Kritik an deiner Tätigkeit objektivieren,dokumentieren und wenn es nachweislich ein Fehlverhalten des Vorgesetzten gibt, diese im Rahmen eines Feedbackgespräches thematisieren oder den PR einschalten.
Anhand der von dir beschriebene Beispiele kann ich derzeit nichts dergleichen erkennen. Das Menschen andere Menschen unterschiedlich behandeln liegt in der Natur des Menschen. Wenn Vorgesetzte das machen, dann ist das sicherlich eine Minderleistung, aber in dem beschriebenen Umfang, absolute Normalität und ich kann da noch keine Dramatik erkennen.
Und wenn man sich gegenseitig nicht "grün" ist, dann steht es einen ja immer frei sich ein anderes Umfeld zu suchen.

EDIT:
Existenzängste? Warum? Angst nicht verbeamtet zu werden?
Und wenn man während der AZ Krank wird, kann man auch nach Hause gehen.
Grob unfair, deiner Meinung nach,ich sehe da derzeit nur einen pedantischen Chef, der einen Neuen "hart" ran nimmt.
Wenn er dir eine schlechte (ungerechtfertigte) Beurteilung gibt, dann kannst du ja dagegen Klagen, in sofern du Nachweise gesammelt hast, dass er Falsch beurteilt.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 18.02.2019 11:19
Von permanentem carbon copy würde ich schon allein aus Datenschutzgründen abraten. Dein Chef ist wahrscheinlich einfach pedantisch und hat zu Hause nichts zu melden. Dennoch würde ich dem auch keinen Grund liefern, gegen dich zu feuern. Mach das was er möchte, weise ihn aber darauf hin, dass ein permanentes CC nicht von der DSGVO gedeckt sein dürfte und melde das auch dem PR.

Melden macht frei. Wenn weiterhin darauf bestanden wird, kann es dir egal sein.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Lars73 am 18.02.2019 11:21
Gegen welche Datenschutzregelung soll das vom Chef gewünschte CC denn konkret verstoßen? Er selbst ist offensichtlich einverstanden. Der externe Empfänger wird in der Regel damit rechnen müssen, dass seine Vorgänge auch an zuständige Vorgesetzte gehen. Da wird es wenig Sachverhalte geben wo diese Einbindung des Chefs nicht zulässig ist.

Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 18.02.2019 11:43
Und außerdem kann man das Emailprogramm entsprechend einrichten, dass alles was rausgeht automatisch in cc zum Cheffe geht, wenn er damit glücklich ist, so what.
wenn er nichts besseres zu tun hat, so what.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 18.02.2019 12:01
Gegen welche Datenschutzregelung soll das vom Chef gewünschte CC denn konkret verstoßen?

Woher soll ich das wissen? Bin ich in die jeweiligen Arbeitsvorgänge eingebunden?

Der Informationsaustausch mit dem PR ist vertraulich zu behandeln. Das geht den Chef nichts an. PUNKT! Ist das E-Mail-Konto für die private Nutzung explizit ausgeschlossen? Nein? Dann darf der Chef da nicht einmal reinsehen, egal was der will. Man schreibt E-Mails mit anderen Kollegen? Geht den Chef auch nichts an.

Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail stellt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Absenders dar. Ein Außenstehender muss im Gegenteil gerade nicht damit rechnen, dass sein Wort veröffentlicht wird. Es ist unerheblich was Graf Koks von PillePalleChef will.

Aber ich sehe die Schwierigkeit hierin. Ich würde es ganz offiziell melden, was der Chef will. Danach ist es sein Bier.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 18.02.2019 13:06
Ich denke das ein pauschales CC an den Chef, bei allen Ausgangsmails, durchaus mit der DSGVO gedeckt ist, sofern es sich eben um ein reines betriebliches Emailkoto ohne private Nutzung handelt (und davon möchte ich doch stark ausgehen).
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: was_guckst_du am 18.02.2019 13:09
...ich habe zu Themen wie "ich werde gemobt" oder "der Chef hat mich auf dem Kieker" bzw. "nur bei mir ist das so und bei den Anderen nicht" ein sehr ambivalentes Verhältnis...

...auch hier gilt: jede Seite hat zwei Medaillien...

...wer nur die eine Seite kennt, kann sich weder ein Urteil bilden noch einen Ratschlag erteilen...
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 18.02.2019 15:08
Ich denke das ein pauschales CC an den Chef, bei allen Ausgangsmails, durchaus mit der DSGVO gedeckt ist, sofern es sich eben um ein reines betriebliches Emailkoto ohne private Nutzung handelt (und davon möchte ich doch stark ausgehen).

Da selbst die E-Mail-Adressen unter die DSGVO fallen, ist das ein Verstoß diese zu veröffentlichen. Außerdem darf sich der selbst ernannte Chef keinen Zugriff auf E-Mails laut TKG verschaffen. Anders sieht es aus, wenn der AG eine offizielle Anweisung erteilt und vielleicht eine Dienstanweisung hierfür erstellt wird. Ich kann noch einmal nur eindringlich warnen, dass einfach abzutun. Ich würde hier den PR, den Datenschutzbeauftragten informieren und den "Chef" diesmal gleich ins "cc" setzen.

Aber es stimmt schon. Man muss beide Seiten hören, um sich eine abschließende Meinung zu bilden, was hier erfahrungsgemäß nicht möglich ist.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Texter am 18.02.2019 15:13
Der Chef wird sich bedanken. Es gibt übrigens auch "BCC".

Wenn der Chef die Ausgangspost lesen will, dann liest er sie. So oder so.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 18.02.2019 15:23
Der Chef wird sich bedanken. Es gibt übrigens auch "BCC".

Wenn der Chef die Ausgangspost lesen will, dann liest er sie. So oder so.

Der soll sich auch bedanken, weil man ihn auf einen Missstand hinweist, ohne dass er dafür geradestehen muss im Nachhinein. Weiterhin hilft ein blind carbon copy nicht weiter, weil es dennoch nicht erlaubt ist meiner Meinung nach. Ich lass mich gern eines Besseren belehren, bin da aber zuversichtlich.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Lars73 am 18.02.2019 16:04
Wenn man an eine Institution (Behörde/Ministerium) schreibt ist damit grundsätzlich eine Einwilligung zur Nutzung der E-Mail Adresse etc. verwenden um die Antwort zu ermöglichen. Ein Sachbearbeiter darf in der Regel nur im Rahmen der Übertragenen Aufgaben agieren. Der Referatsleiter könnte einen umfassenden Schlusszeichnungsvorbehalt einlegen oder auch eben über alle Vorgänge informiert zu werden. Wobei ja sogar fraglich ist ob die Vorgänge tatsächlich beim Sachbearbeiter eingehen oder im Referatspostfach oder ggf. beim Referatsleiter.

Eine Veröffentlichung der E-Mail Adresse stellt der geschildetere Sacuverhalt nicht da. Natürlich darf man nicht einfach diverse Personen in CC haben die nichts mit dem Vorgang zu tun haben.

Das persönliche Kommunikation mit dem PR etc. nicht unter die Anweisung fallen ist auch klar.

Zur eigentlichen Frage.
Grundsätzlich kann man den Personalrat ansprechen und mit denen dann auch klären ob und wie diese agieren. Es kann ja auch schon sinnvoll sein mal zu analysieren wie die Situation von einem Dritten (der die Behörde kennt) interpretiert wird. Daneben bieten viele Bundeseinrichtungen auch Sozialberatung etc. an. Auch das ist eine gute Chance die Situation neutral zu analysieren.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Tagelöhner am 18.02.2019 16:50
Lass Dich nicht unterkriegen, ich kenne diesen Vorgesetztentyp sehr gut. Bei ihm genießen diejenigen Kollegen ein hohes Ansehen, die ständig bei ihm vorsprechen und ihm das Gefühl vermitteln, was für ein erfolgreicher und angesehener Chef er doch ist. Zum Dank wird dann gerne großzügig über Minderleistung und andere Verfehlungen hinweg gesehen, und um diese Charakter-/Führungsschwäche anderweitig zu kompensieren, werden andere Mitarbeiter drangsaliert. Allein die Tatsache, dass er grundsätzlich in Kopie in den E-Mail-Verkehr einbezogen sein will. Normalerweise winkt da jeder vernünftige Vorgesetzte irgendwann ab und setzt Prioritäten, da er ansonsten gnadenlos absäuft.

Bei so einem Vorgesetzten hat man grundsätzlich schlechte Karten, wenn man einfach nur seine Arbeit zuverlässig und sorgfältig erledigt, da dessen Wahrnehmung oft derartig verzerrt ist, dass es nur noch hilft sich ein dickes Fell wachsen zu lassen, sich nicht angreifbar zu machen und ihn konsequent mit Ignoranz zu strafen oder die Dienststelle zu verlassen.

Wärst du Tarifbeschäftigter und damit nicht den Zwängen des Beamtensystems ausgesetzt, würde ich Dir allein für Deine geistige Gesundheit empfehlen, ihn z. B. in Besprechungen mit seinen Verfehlungen/Entscheidungen und deren Konsequenzen zu konfrontieren. Dies natürlich immer sachlich, vor neutralen Zeugen und am besten direkt fürs Protokoll. Ich kann auch empfehlen, ständig Problemfälle, die eine zügige Entscheidung erfordern, an ihn heranzutragen. Irgendwann wächst es dem Chef dann gerne mal über den Kopf und er erreicht die vielleicht nötige Erdung um wieder halbwegs zur Normalität zurückzufinden.

Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 18.02.2019 17:17
Da selbst die E-Mail-Adressen unter die DSGVO fallen, ist das ein Verstoß diese zu veröffentlichen. Außerdem darf sich der selbst ernannte Chef keinen Zugriff auf E-Mails laut TKG verschaffen. Anders sieht es aus, wenn der AG eine offizielle Anweisung erteilt und vielleicht eine Dienstanweisung hierfür erstellt wird.
Davon bin ich ausgegagnen, dass es sich um eine reine dienstlich zu nutzende email Adresse handelt.
Und von welcher illegalen Veröffentlichung redest du gerade? Die des Empfängers, des Absenders oder des Chefs?
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 18.02.2019 19:30
Davon bin ich ausgegagnen, dass es sich um eine reine dienstlich zu nutzende email Adresse handelt.
Und von welcher illegalen Veröffentlichung redest du gerade? Die des Empfängers, des Absenders oder des Chefs?

Vielleicht ist mein Blick von der TUB getrübt. Bei uns ist es geübte Praxis, die dienstlichen E-Mail-Postfächer mit Privatkram zuzumüllen. Da es keine Dienstanweisung bzgl. der privaten Nutzung der Dienst-E-Mail-Adressen gibt, ist das nicht verwunderlich. Bei uns macht jeder was er will UND JA, es nervt.

Ich rede davon, dass jemand eine Anfrage stellt, z.B. an mich ein Student mit einem Anliegen. Das kann z.B. sein, dass ein Prof. den Studenten runtergeputzt hat wegen persönlicher Dummheit in Sachen IT oder so. Manchmal bekommen die bei uns Studentenlizenzen für Software, schaffen es aber nicht, diese rechtzeitig zu beantragen. Wenn sich da mal ein Student bei mir "ausheult", werde ich den nun nicht auch noch per CC ans Messer des Professoren liefern. Ich bin doch kein Kameradenschwein und studiert haben alle mal oder eine Ausbildung gemacht.

Da ist es auch mal üblich mit der privaten E-Mail eine Anfrage zu stellen. Die darf man laut DSGVO nicht öffentlich machen (cc, weiterleiten what ever), da dies für die Bewältigung der Aufgabe nicht erforderlich ist.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Laemat am 19.02.2019 10:01
Das Problem Email kann man nicht so einfach abtuen.
Im Datenschutz gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: das Verarbeiten personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn es dafür eine Ermächtigungsgrundlage gibt.

Es ist in einigen Behörden ja üblich, dass lieber ein Beschäftigter mehr als einer zu wenig in CC genommen wird.
Das ist ein Verstoß gegen die EU DSGVO (Trennungsgebot, Zweckbindung)

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Behörde müssen entsprechend gestaltet sein, dass klar erkennbar ist, welche Daten für welche Bearbeitung erforderlich sind.

Erforderlich ist hier auch das Stichwort zum Thema CC des Vorgesetzten, solange es sich um Vorgänge im Dunstkreis des zuständigen Verantwortlichen der Datenverarbeitung handelt (der zuständige Verantwortliche ist die Person, die über Zweck und Mittel entscheidet - Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO) kann er natürlich alle Vorgänge CC bekommen.

BCC ist schlechter Stiel und in meiner Dienststelle untersagt.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 19.02.2019 10:23
@Laemat

Gibt es bei euch eine Dienstanweisung bzgl. des Kommunikationsverhaltens? Also dürfen die dienstlichen E-Mail-Adressen auch privat genutzt werden oder wurde das explizit ausgeschlossen? Ansonsten sehe ich das so wie du. Ohne Grundlage, keine Datenverarbeitung. Dazu zählen nun einmal schon die E-Mail-Adressen an sich und der Inhalt sowieso. Es gibt keine Grundlage für pauschales CC und BCC schließt das natürlich mit ein.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 19.02.2019 10:36
@Laemat

Gibt es bei euch eine Dienstanweisung bzgl. des Kommunikationsverhaltens? Also dürfen die dienstlichen E-Mail-Adressen auch privat genutzt werden oder wurde das explizit ausgeschlossen? Ansonsten sehe ich das so wie du. Ohne Grundlage, keine Datenverarbeitung. Dazu zählen nun einmal schon die E-Mail-Adressen an sich und der Inhalt sowieso. Es gibt keine Grundlage für pauschales CC und BCC schließt das natürlich mit ein.
Doch die Grundlage heißt berechtigtes Interesse und das konkluendes Verhalten eines Emailteilnehmers.
Wenn mir einer eine Email auf meine Dienstemail schreibt und eine Anfrage stellt, die er beantwortet haben möchte und es zu meinem Workflow dazu gehört, dass ich die Antwort cc an X anderen Personen schicke, dann ist die DSGVO dafür kein Hinderniss und ich muss diese Person nicht vorher um Erlaubnis bitten.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 19.02.2019 10:51
Es gibt keine Grundlage für pauschales CC und BCC schließt das natürlich mit ein.

Wenn ich den Sachverhalt richtig gelesen habe, ging es doch gar nicht um ein pauschales CC.
Sondern nur bei Vorgängen, somit Arbeit, Dienstgeschäft, oder hat hier das tatsächlich irgend jemand so verstanden, dass der Chef selbst dann in CC gesetzt werden will, wenn man mal eben einen Liebesgruß nach Hause schickt (sofern private E-Mail-Nutzung erlaubt), dem Personalrat schreibt oder irgendwas mit dem Personalreferat abklären muss?

Wenn es aber das Dienstgeschäft betrifft, sehe ich kein Problem darin, ihn in CC zu nehmen.
Schließlich dient das ja auch als berechtigtes Interesse, um selbiges aufrecht zu erhalten, wenn man z. B. einmal krank ist oder im Urlaub. Dann hat zumindest der Chef eine E-Mail, die in dieser Zeit ggf. wieder relevant werden könnte oder kann sich in einen Vorgang, der just in dieser Zeit wichtig wird, einlesen und auf dem aktuellen Stand der Dinge halten.

Wird bei uns auch so gehandhabt, wenngleich ich noch nicht erlebt habe, dass man dermaßen wie beschrieben gerügt wird, wenn man es mal vergisst. Das sollte nur nicht laufend vorkommen.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 19.02.2019 11:19
Das Thema wird doch interessanter als ich dachte. So hat jeder unterschiedliche Ansichten, die ich so nicht auf dem Schirm hatte. Ich musste gefühlt hunderte von Formulare und sonstwas unterschreiben, dass ich den Datenschutz einzuhalten habe usw. mit Androhung von Strafen und Konsequenzen. Da würde ich mich jedenfalls erst einmal rückversichern bei unserer Datenschutzbeauftragten, sofern man sie denn auch erreicht.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: TheITGuy am 19.02.2019 12:42
Doch die Grundlage heißt berechtigtes Interesse und das konkluendes Verhalten eines Emailteilnehmers.

Noch besser: Die Grundlage heißt DGSVO, Art. 6, 1e:
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
- die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;


Wer einer Behörde eine offizielle Anfrage schickt, darf damit rechnen, dass die Daten verarbeitet werden. Weder ist hierfür eine Einwilligung notwendig, noch besteht ein Widerspruchsrecht.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 19.02.2019 13:01
@TheITGuy
Danke für die Konkretisierung
@Amiga
Wenn du so was unterschrieben hast, ohne es zu lesen oder zu verstehen, dann ist es bitter und du hättest vorher den AG auffordern sollen, dass er bitte auf deine Fragen, wie zu verfahren ist antworten soll (bevor du unterschreibst), Respektive du eine Schulung haben willst.....
DSGVO Panik ist oftmals nicht angebracht, da die Regeln in D grösstenteils schon vorher gegolten haben.

Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 19.02.2019 14:21
Naja das ist schon Jahre her und wurde als Voraussetzung für den Arbeitsvertrag so verlangt. Friss oder stirb an der Stelle und ich persönlich habe mit dem Datenschutz auch keine Probleme und verfalle schon gar nicht in Panik.

Dennoch würde ich mich eben in solch einem weitreichenden Fall rückversichern. Wenn derjenige mir sagt, dass das OK sei, dann ist das so. Da ich nun einmal an einer Uni arbeite und viele mit ihrem Privatkram da verstrickt sind, ist es für mich nicht eindeutig.

Wenn mir jemand eine Anfrage schickt, die normalerweise nur mich und den Anfragenden betrifft, bezweifle ich noch immer die Notwendigkeit der Weiterleitung an eine Stelle, die damit nichts zu tun hat. Daher trifft auch DGSVO, Art. 6, 1e hier meiner Meinung nach nicht zu. Und von konkludenter Zustimmung steht nun mal an der Stelle nichts in der DGSVO, wie es oben im Thread mal anklang.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Sjuda am 19.02.2019 14:29
Abgesehen davon, dass es hier nicht um eine datenschutzrechtliche Einordnung eines Sachverhaltes geht, würde ein entsprechender Hinweis an den Vorgesetzten sicher nicht zur Entspannung der Lage beitragen.

Insofern ist die Diskussion nicht sehr hilfreich.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 19.02.2019 14:49
Wenn mir jemand eine Anfrage schickt, die normalerweise nur mich und den Anfragenden betrifft, bezweifle ich noch immer die Notwendigkeit der Weiterleitung an eine Stelle, die damit nichts zu tun hat. Daher trifft auch DGSVO, Art. 6, 1e hier meiner Meinung nach nicht zu. Und von konkludenter Zustimmung steht nun mal an der Stelle nichts in der DGSVO, wie es oben im Thread mal anklang.
Eine Anfrage auf deinen Dienstemail betrifft nicht dich persönlich, sondern deine Aufgabe innerhalb eures Ladens.
Insofern betrifft es deine Dienstposten und den Anfragenden.
Die Notwendigkeit der Weiterleitung besteht, wenn es eine entsprechende Anweisung gibt.
Und natürlich ist es niemals jemand der damit nichts zu tun hat, sondern eben doch jemand der damit etwas zu tun hat, und sei es dass es deine Vertretung ist.
Gibt es diese Anweisung nicht, besteht eben ja auch keine Notwendigkeit es zu tun, ausser wenn der Workflow es gebietet (z.B. Vertreter muss den Termin überwachen).

Ein konkluendes Verhalten liegt vor, wenn nicht im Anschreiben eine persönlich/vertraulich o.ä. Anzeichen zu finden sind, dass eine reine biliterale Kommunikation gewünscht ist.
Wenn der Anfragende es nicht ausschliessen kann, dass deine Email auch von anderen gelesen und weiterbearbeitet wird (Vertretung) oder es zum normalen Verfahren gehören kann, dass an dem Verfahren Andere zur Abarbeitung hinzugezogen werden, dann gibt er damit seine Zustimmung zur Verarbeitung.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 19.02.2019 15:52
@MoinMoin

Ich will ja nur darauf hinaus, ob es der direkte Vorgesetzte verlangen darf oder ob es vom AG also ganz oben kommen muss. Ich würde mich so nicht überwachen lassen wollen. Mein direkter Vorgesetzter hätte dann nämlich auch die Möglichkeit zu lesen, was ich mit seinem Vorgesetzten so alles und wir über ihn schreibe(n)  ;D. Ui ui da gäbe es dann Zoff glaube ich.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 19.02.2019 16:00
Mein direkter Vorgesetzter hätte dann nämlich auch die Möglichkeit zu lesen, was ich mit seinem Vorgesetzten so alles und wir über ihn schreibe(n)  ;D. Ui ui da gäbe es dann Zoff glaube ich.

Das klingt dann aber doch mehr danach, als würde es um Privatgespräche handeln, die mit dem Dienstgeschäft nichts zu tun haben. Die habe ich hier auch und die gehen die Chefin nichts an, aber wenn ein dienstlicher Vorgang per E-Mail geklärt werden muss, sind wir gehalten, sie mit in CC zu setzen. In solchen Mails beginne ich dann aber auch keine Privatgespräche, sondern spare die mir für die Mails auf, die nicht in CC an die Chefin gehen.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 19.02.2019 16:04
@Kaffeetassensucher

Das wäre eine Möglichkeit. Weiter oben ging es aber schon um ein pauschales CC und die Weiterleitung >>jeder<< E-Mail.

Also bei uns hätten die dann alle mind. zwei Accounts in Outlook. Einmal dienstlich, einmal zum Lästern.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 19.02.2019 16:17
Das wäre eine Möglichkeit. Weiter oben ging es aber schon um ein pauschales CC und die Weiterleitung >>jeder<< E-Mail.

Eigentlich steht da nur was von "jedem Vorgang", nicht von "jeder E-Mail".
Vorgänge sind meines Verständnisses nach dienstliche Aktivitäten, und für diese will der Chef im cc stehen, für mehr aber (hoffentlich) nicht.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Eukalyptus am 19.02.2019 21:26
Sicherlich eine wahnsinnig spannende Diskussion für den einen oder anderen bezüglich wer wen wann wie in Kopie setzen kann darf soll.

Hier allerdings für den Threadstarter nicht sonderlich relevant. Mein Rat: Durchhalten. Wenn man "durchfällt" wird sich aufgrund eigener Qualitäten eine andere Stelle finden, auch als Angestellter. Wenn alles glatt läuft, nach einem oder zwei Jahren wegbewerben falls der Chef sein Verhalten nicht ändert.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Max am 19.02.2019 22:54
Wenn mir jemand eine Anfrage schickt, die normalerweise nur mich und den Anfragenden betrifft, bezweifle ich noch immer die Notwendigkeit der Weiterleitung an eine Stelle, die damit nichts zu tun hat. Daher trifft auch DGSVO, Art. 6, 1e hier meiner Meinung nach nicht zu. Und von konkludenter Zustimmung steht nun mal an der Stelle nichts in der DGSVO, wie es oben im Thread mal anklang.
Man muss erwarten,  dass eine geschäftliche Email Adresse niemals eine private Kommunikation ist. Ein Sachbearbeiter handelt ja auch nicht auf eigene Kappe sondern i.A.
Ich erwarte auch in Emails in CC gesetzt zu werden, da ich ansonsten nicht auf Anfragen reagieren kann.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt,  dass ein AG eine dienstliche Adresse zur privaten Nutzung überlässt, sondern es wird in geringem Umfang geduldet. Da gab es immer Bestimmungen, die es dem AG erlaubten sich Zugriff zu den Emails zu verschaffen. Denke nur mal dran morgen überfahren zu werden. Die Arbeitsvorgänge sterben dann mit dir? 

Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: MoinMoin am 20.02.2019 08:00
@MoinMoin

Ich will ja nur darauf hinaus, ob es der direkte Vorgesetzte verlangen darf oder ob es vom AG also ganz oben kommen muss. Ich würde mich so nicht überwachen lassen wollen. Mein direkter Vorgesetzter hätte dann nämlich auch die Möglichkeit zu lesen, was ich mit seinem Vorgesetzten so alles und wir über ihn schreibe(n)  ;D. Ui ui da gäbe es dann Zoff glaube ich.
Wenn er dir Weisungsbefugt ist und als solcher vom AG eingesetzt,dann darf er das mit Sicherheit, solange nicht eine Dienstvereinbarung besteht, dass man die Emails auch für private Zwecke nutzen darf.
Und wenn man nicht darf, dann würdest du halt eine Abmahnung bekommen können, weil du Dinge machst, die du nicht darfst.
Und wenn man es darf, dann sind wir hier in einem ganz anderem Bereich. Deswegen würde ich jedem AG es anraten, dass er seine AN mitteilt, dass die Email nur für dienstliche Zwecke zu nutzen sind (weil ansonsten dürfte man ja nur im bei sein des PR deine Email lesen, wenn du im Koma im Krankenhaus liegst und jemand dich vertreten soll).
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Amiga am 20.02.2019 08:45
Man muss erwarten,  dass eine geschäftliche Email Adresse niemals eine private Kommunikation ist. Ein Sachbearbeiter handelt ja auch nicht auf eigene Kappe sondern i.A.

Sicher, da stimme ich dir zu. Auch wenn an der TUB keinerlei Anweisungen hierzu existieren. Gott sei Dank bin ich nicht der 1st-Level-Support, aber ich bekomme eben mit, was die alles treiben mit ihren dienstlichen E-Mailkonten. Die private Nutzung überwiegt bei manchen eindeutig. Allerdings unterscheidet die DSGVO nicht zw. privater und dienstlicher Datenverarbeitung. Bei gewissen Vorgängen, ist der Professor einfach nicht notwendig und dürfte bei strenger Auslegung des DS nicht ins CC (meiner Meinung nach). Da stirbt allerdings auch keiner oder muss dann das Studium abbrechen, nur weil ich mal eine Woche nicht antworte. Das sieht bei euch vielleicht auch einfach anders aus.

Ich erwarte auch in Emails in CC gesetzt zu werden, da ich ansonsten nicht auf Anfragen reagieren kann.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt,  dass ein AG eine dienstliche Adresse zur privaten Nutzung überlässt, sondern es wird in geringem Umfang geduldet. Da gab es immer Bestimmungen, die es dem AG erlaubten sich Zugriff zu den Emails zu verschaffen. Denke nur mal dran morgen überfahren zu werden. Die Arbeitsvorgänge sterben dann mit dir?

Eine Anweisung für die ausschließlich dienstliche Nutzung würde ich begrüßen, liegt aber nicht bei mir. Dies auch gleich als Antwort @Moin. Und ja, wenn ich heute Nachmittag in die Steckdose fasse, haben die morgen ein Problem.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Laemat am 21.02.2019 11:50
@Laemat

Gibt es bei euch eine Dienstanweisung bzgl. des Kommunikationsverhaltens? Also dürfen die dienstlichen E-Mail-Adressen auch privat genutzt werden oder wurde das explizit ausgeschlossen? Ansonsten sehe ich das so wie du. Ohne Grundlage, keine Datenverarbeitung. Dazu zählen nun einmal schon die E-Mail-Adressen an sich und der Inhalt sowieso. Es gibt keine Grundlage für pauschales CC und BCC schließt das natürlich mit ein.

BCC wurde mal untersagt, ansonsten haben wir eine Dienstvereinbarung zur privaten "Nichtnutzung" der dienstlichen IT Infrastruktur von 2005...völlig überholt und von der Hälfte der Belegschaft und insbesondere den Neueinstellung nicht unterzeichnet, damit hinfällig.

Ich dränge seit Jahren auf eine neue Dienstvereinbarung, damit der IT Grundschutz gewährleistet wird und unsere Strippenzieher wissen was sie protokollieren dürfen und was nicht.

Was solls ich habe nur beratende Funktion...

Zum Thema:
Ich hatte auch schon einmal die Auflage meinen Vorgesetzten zu jedem Sachverhalt und auch zu jedem "analogen" Schreiben ins CC zusetzen. Das ist für mich umständlich und mein Vorgesetzter hat irgendwann die Segel gestrichen, ob der vielen Zwischenbescheide, Kurzantworten und der Gleichen.
Den Vorgesetzen mit Banalitäten zumüllen, irgendwann gibt er auf.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 11:53
Dienstvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit keine Unterzeichnung durch die Beschäftigten, sie werden zwischen PR und Dienststelle vereinbart.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Laemat am 21.02.2019 11:55
der AG muss revisionssicher dokumentieren, wie er die Beschäftigten eingewiesen hat.
Mein AG hat entschieden, dass die Dienstvereinbarung von jedem Beschäftigten zu unterschreiben ist.

Ich präzisieren, ich habe gerade mal nachgeschaut.

Das Ding ist bei uns Benutzerrichtlinie und endet mit einer zu unterschreibenden Verpflichtung auf diese Richtlinie
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 12:05
Muß er für die Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung nicht.
Titel: Antw:Probleme mit Chef
Beitrag von: FGL am 21.02.2019 13:45
Einen Verstoß gegen die DSGVO sehe auch ich nicht. Art. 6 Abs. 2 DSGVO enthält eine Öffnungsklausel für das nationale Recht. § 23 Abs. 1 Nr. 6 BDSG lässt eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem Erhebungszweck auch zur Wahrnehmung von Kontrollbefugnissen zu. Üblicherweise liegt die Zuständigkeit für die fachliche Kontrolle beim Fachvorgesetzten. Insofern kann dieser sich natürlich die Arbeitsergebnisse (hier die Antwort auf E-Mail) vorlegen lassen.