Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Diener des Öffentlichen am 30.09.2019 18:17
-
Guten Tag, ich arbeite als Angestellte in der Verwaltung im Öffentlichen Dienst. Aus Gründen möchte ich den Arbeitgeber wechseln. In anderen Abteilungen haben das schon Leute gemacht, allerdings eine "Freistellung" beantragt, um eine Rückkehroption zu haben. Dies würde ich ebenfalls gern beantragen, ich bin mir nur nicht sicher, was die Rechtsgrundlage ist. Eigentlich kommt nur §28 im Tarifvertrag der Länder infrage. Kennt vielleicht jemand noch eine andere Rechtsgrundlage? (Kennen im Sinne von Wissen, nicht im Sinne von Mutmaßung ;).)
Ich habe das Forum schon durchsucht, aber keinen passenden Thread gefunden.
Danke und schöne Grüße!
-
Wird hier diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112444.0.html
Regelungen in beiden Tarifwerken sind inhaltsgleich.
-
Danke für die schnelle Antwort. Geht ja hoch her dort mit den moralischen Beurteilungen von Fragestellern. :o
Einen schönen Abend!