Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TVLSEPP am 20.10.2019 13:33
-
Guten Tag,
haben neu angestellte Sozialpädagogen die als Schulsozialarbeiter an Berufsbildenden Schulen im Jahr 2019 eingestellt wurden und ein Entgelt nach EG 9 erhalten, einen Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage (Nr. 3?) nach der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A zum TV-L)?
Bereits jetzt vielen Dank für eine Rückmeldung.
Beste Grüße TVLSEPP
-
Maßgeblich ist nicht das Entgelt, sondern die Eingruppierung. Eine Eingruppierung in E9 gibt es im TV-L nicht mehr. Eine Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 3 käme ohnehin nicht infrage.
-
Aber warum wurde eine Eingruppierung lt. Arbeitsvertrag mit EG 9 vorgenommen und auf der Entgeltabrechnung ist auch EG 9 vermerkt?
Was wäre die korrekt Eingruppierung?
Und warum kommt eine Zulage nicht in Frage?
-
Im Arbeitsvertrag kann keine Eingruppierung vorgenommen werden. TB sind unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Mutmaßlich E9b.
Ich habe nicht behauptet, daß eine Zulage nicht infrage käme. Ich habe lediglich ausgeführt, daß die von Dir nachgefragte Zulage nicht infrage kommt.
-
Guten Tag,
vielen Dank für die Antworten, dann schauen wir mal wie die kommenden Entgeltmitteilungen aussehen werden.
-
Für Entgeltmitteilungen gilt das gleiche wie für Arbeitsverträge.