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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: LilaWunderland08 am 14.06.2020 17:13
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Guten Tag an Alle!
Ich habe die Zusage für eine Stelle als Angestellte im ÖD (TV-H) bekommen. Diese ist unter Vorbehalt der Einstellungsuntersuchung zu sehen.
Gesundheitlich bin ich Top Fit und befürchte nichts. Vor allem, weil es bei mir nicht um eine Verbeamtung geht.
Jedoch war ich in der Vergangenheit (ist erst 2-3 Jahre her) bei der Psychotherapie, da bei mir eine "Soziale Phobie" diagnostiziert wurde. Ich wurde nicht medikamentös behandelt und symptomfrei entlassen und habe keine Anzeichen mehr, bzw. ist der Kuchen für mich gegessen.
Natürlich habe ich jetzt aber Bedenken, da in dem Fragebogen auch so eine Frage nach vergangen therapeutischen Behandlungen kommen könnte und ich meine Dienstfähigkeit gefährdet sehe, aufgrund dieser längst vergangenen Diagnose.
Wie streng wird eine solch vergangene Diagnose gesehen und hat der Amtsarzt das Recht darauf meine KK zu kontaktieren, um sich über vergangene Erkrankungen zu informieren?
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Sehr interessanter Thread! Ich stehe auch kurz vor meiner Untersuchung.
Ich würde die Frage gerne um das Thema Drogentest (TV-L) erweitern.
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:o
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Zu Lila Wunderland. Ich glaube kaum, dass eine abgeschlossene Psychotherapie ein Problem ist. Der Amtsarzt nimmt keinen Kontakt zur KK auf, sondern allenfalls zu behandelnden Ärzten wenn Du eine Entpflichtung von der Schweigepflicht erteilst.
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Wobei ist damals gefragt wurde, ob ich mal eine Psychotherapie hatte. Ob das irgendwelche Konsequenzen gehabt hätte, kann ich natürlich nicht sagen.
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Es kommt natürlich ein bisschen auf den Bereich an, in dem man fortan arbeiten wird.
Bei mir (Bürotätigkeiten mit Außendienst im Bereich von Gefahrstoffen) wurde ein Sehtest (wg. Bildschirmtätigkeiten) gemacht, sowie Blutdruck gemessen und kurz abgehört. Zusätzlich musste ich Urin abgeben. Es wurde nur nach chronischen Erkrankungen gefragt.
Ein Drogentest wurde nicht durchgeführt, auch wurde ich nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt.
Meines bescheidenen Wissens nach dürfen Tests auf Drogen und Alkohol nicht durchgeführt werden (zumindest für Verwaltungstätigkeiten; an dieser Stelle möchte ich vorsichtig den Polizeidienst ausnehmen, da bin ich mir nicht sicher).
Der arbeitsmedizinische Dienst bestätigt einem "nur" die Tauglichkeit für die auszuübenden Tätigkeiten und ist darüber hinaus auch an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
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Ich wurde danach gefragt. Eine tatsächliche Bedeutung hätte das auf Nachfrage nur wenn eine Therapie im Zusammenhang mit der Arbeit bestanden hätte.
Drogentest wurde bei mir wohl auch gemacht. Gesagt hat man es mir nicht und ich hatte vergessen zu fragen warum die Urin von mir haben wollen.
Ich kam übrigens aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis eines anderen öD Arbeitgebers. Heute würde ich das nicht mehr mit mir machen lassen. Die könnten die Stelle dann behalten.
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Der Urintest ist zur einfachen Zuckerbestimmung. Bei begründetem Verdacht wird anschließend ein Bluttest gemacht um ggf. eine Diabetes festzustellen.
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Ich bin Angestellte, die müssen kein Zucker bei mir testen. Ich vermute, dass es tatsächlich ein Drogentest war. Ich musste ja auch so eine Scientology Erklärung unterschreiben. Also dass ich kein Mitglied bin und niemals werde. Halte ich auch für unzulässig.
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Sorry, ich bin auch Angestellter. Ich halte es trotzdem für möglich an Diabetes zu erkranken. :)
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Klar, aber dem AG interessiert es bei Angestellten nicht. Das ist bei Beamten von Bedeutung bzgl. Beihilfe. Aber nicht bei Angestellten.
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https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/einstellungsuntersuchung-wie-laeuft-diese-untersuchung-ab
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Ich glaube die Einstellungskriterien sind bei Angestellten auch nicht so krass wie bei Beamten. Da Beamte den Dienstherrn sehr teuer kommen, falls sie wegen absehbarer Krankheit ausfallen würden.
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Weiss jemand, bis wann die Einstellungsuntersuchung gemacht werden muss?
In meinem Vertrag steht, dass die Einstellung "vorbehaltlich des Ergebnisses der Einstellungsuntersuchung" vorgenommen wird.
Ich habe zum 01. angefangen und mir wurde gesagt, dass die Untersuchung evtl. garnicht oder irgendwann im Laufe des Jahres gemacht wird. Da der Vertrag bis zum Ergebnis der Prüfung noch "vorbehaltlich" ist, frage ich mich, ob das so rechtens ist.
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Ja. Es handelt sich dabei nicht um einen rechtlichen Vorbehalt, sondern um eine auflösende Bedingung.
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Danke für deine Antwort. Das hätte ich nicht gedacht. Aber man lernt nie aus ;)
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Ja. Es handelt sich dabei nicht um einen rechtlichen Vorbehalt, sondern um eine auflösende Bedingung.
Der Vertrag hängt also bzgl. der finalen Gültigkeit so lange in der Schwebe, bis es eine Einstellungsuntersuchung (und deren Ergebnis) gibt?
Was kann der Threadersteller tun? Eine Untersuchung fordern? Bzw. sich bestätigen lassen, dass er Vertrag auch bei/durch Verzicht auf die Untersuchung volle Wirksamkeit erlangt?
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Da hängt nichts in der Schwebe, der Arbeitsvertrag ist lediglich mit einer auflösenden Bedingung versehen, wie bei einer Befristung mit Sachgrund - was übrigens zur Folge hat, daß die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht gilt, und zwar auch dann nicht, wenn die Bedingung zur Auflösung nicht mehr erfüllt werden kann, bspw. weil man die Einstellungsuntersuchung bereits bestanden hat. Irgendwann wird es wohl auch unbillig geworden sein, sich seitens des AG auf die auflösende Bedingung zu berufen, wenn die Untersuchung in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zur Einstellung steht und der AG dies zu vertreten hat.
Warum sollte der TE überhaupt etwas tun?