Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: AndreasBO81 am 25.06.2020 14:09

Titel: Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: AndreasBO81 am 25.06.2020 14:09
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage:
Ich befinde mich derzeit im mittleren Dienst (Angestellter) der IT und am Ende meines Studiums (Arbeit ist schon angemeldet, Kolloquium Termin steht auch schon inoffiziell).
In der nächsten Zeit soll nun eine sehr interessante Stelle im gehobenen Dienst ausgeschrieben werden, wofür ich aktuell wahrscheinlich noch nicht "qualifiziert" bin.
Nun hört man diverse Geschichten bei uns in der Verwaltung, dass zum Beispiel die Verwaltungsleute auch schon im Endstadium Ihres A2, also ohne "Qualifizierung" Stellen im gehobenen Dienst antreten können. Zunächst dann ohne Eingruppierung, sondern nur mit Zulage bis zum beenden des A2. Wiederum stehen Geschichten aus der IT dem gegenüber, dass gesagt wurde - "Da das Studium noch nicht beendet ist, kann man sich auch nicht bewerben" und die Bewerbung nicht akzeptiert wurde.

Gibt es dafür einen Passus im TVöD der so etwas beschreibt? Ich bin leider nicht fündig geworden.

Viele Grüße

Andreas
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Spid am 25.06.2020 14:09
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: AndreasBO81 am 25.06.2020 14:17
Danke für die schnelle Antwort!
Ich hatte vergessen hinzuzufügen, dass ich Angestellter bin.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 25.06.2020 14:19
Spid will darauf hinaus, dass es kein gehobene oder sonstwie Dienst bei TB gibt.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Spid am 25.06.2020 14:20
Bei Angestellten gibt es keinen mittleren oder gehobenen Dienst. Das sind Beamtenlaufbahnen, die für TB keinerlei Bedeutung haben.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 25.06.2020 14:23
zur Antwort:
Wenn bei der Ausschreibung ein Studium als wünschenswert gefordert wird, kannst du dich drauf bewerben. Wenn es als notwendig gefordert wird, dann könnte man deine Bewerbung ignorieren.
Man kann im IT Bereich der EGO TVÖD Kommune auch ohne Studium die E13 bekommen.

EDIT:
Wiederum stehen Geschichten aus der IT dem gegenüber, dass gesagt wurde - "Da das Studium noch nicht beendet ist, kann man sich auch nicht bewerben" und die Bewerbung nicht akzeptiert wurde.
Ahnungsloser Bullshit, der gerne von Beamtenpersonalern verkündigt wird.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: AndreasBO81 am 25.06.2020 14:38
Danke für eure Antworten und Erklärungen!

Streichen wir dann ein paar fälschlich gesetzte Formulierungen.
Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Wenn ich Dich - WasDennNun - richtig verstehe, hängt es maximal an der Formulierung in der Ausschreibung?

Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: AndreasG am 25.06.2020 14:42
Hört sich für mich eher nach

"Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse von den Entscheidern vorausgesetzt werden."

an.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 25.06.2020 14:46
Danke für eure Antworten und Erklärungen!

Streichen wir dann ein paar fälschlich gesetzte Formulierungen.
Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Wenn ich Dich - WasDennNun - richtig verstehe, hängt es maximal an der Formulierung in der Ausschreibung?
Wenn sie ein Studium fordern, dann beschränken sie sich halt selbst bei der Auswahl der Kandidaten, das kann man machen.
Das können sich auch machen, wenn sie einen Boten einstellen.
Zitat
Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?
Doch, das die pauschale Forderung EG10 gleich Studium oder vergleichbare Kenntnisse  nicht stimmt und sie die Fallgruppe 2 der EG10 nicht kennen.

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


Frage doch mal deine Personaler wie es sich mit der Fg2 der EG10 verhält.
Bin gespannt was er dazu sagt.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Spid am 25.06.2020 14:53
Einstellungsvoraussetzungen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 25.06.2020 15:00
Spid will damit sagen, dass das keine Thema für dieses Unterforum ist, da seine Meinung nach hier nur tarifliche Dinge diskutiert werden sollen.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: AndreasBO81 am 25.06.2020 15:11
Super, vielen Dank für eure Antworten - Ich werde mein Glück versuchen  :)
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Spid am 25.06.2020 16:00
Spid will damit sagen, dass das keine Thema für dieses Unterforum ist, da seine Meinung nach hier nur tarifliche Dinge diskutiert werden sollen.

Eigentlich habe ich lediglich diese Frage beantwortet:

Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: clarion am 25.06.2020 19:18
Andreas, auf jeden Fall versuchen! Wenn der Termin für das Kolloquium steht, ist doch ein Ende absehbar. Dann wird man auch eine Lösung finden, wenn man Dich haben will.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Exekutor am 26.06.2020 06:59
Spid will darauf hinaus, dass es kein gehobene oder sonstwie Dienst bei TB gibt.

Es wäre ja auch zu viel verlangt wenn er sich verständlich für einen Laien ausdrücken würde. Alle Wissen was gemeint war, aber er muss es mit dummen Kommentaren wieder kompliziert machen und wie man weiter untern sieht, gleich wieder von oben herab belehren. Übrigens erwähnte der Fragesteller eingangs seinen Angestelltenstatus.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Spid am 26.06.2020 07:05
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Exekutor am 26.06.2020 07:13
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

Ich mache wenigstens kein Geheimnis um meine Tätigkeit und bin Stolz darauf zum nachweislich produktiven Teil der Verwaltung zu gehören.

Angst vor schallendem Gelächter was tatsächlich hinter deiner Arroganz steht scheinst zu haben du.  ;D
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Spid am 26.06.2020 07:25
Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: lowsounder am 26.06.2020 07:28
Spid will darauf hinaus, dass es kein gehobene oder sonstwie Dienst bei TB gibt.

Es wäre ja auch zu viel verlangt wenn er sich verständlich für einen Laien ausdrücken würde. Alle Wissen was gemeint war, aber er muss es mit dummen Kommentaren wieder kompliziert machen und wie man weiter untern sieht, gleich wieder von oben herab belehren. Übrigens erwähnte der Fragesteller eingangs seinen Angestelltenstatus.

Betrachte Spid einfach als Chatbot  ;D (wobei die Ähnlichkeit wirklich verblüffend ist - wie war das mit dem Turing-Test?)

Offtopic: Bewirb dich einfach auch wenn du laut Stellenbeschreibung nicht alles erfüllst. Sobald nämlich niemand dabei ist der die Kriterien in der Stellenanzeige erfüllt, kann auch die Bewerbung genommen werden, der ihr am nächsten kommt.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: AndreasBO81 am 30.06.2020 13:14
Doch, das die pauschale Forderung EG10 gleich Studium oder vergleichbare Kenntnisse  nicht stimmt und sie die Fallgruppe 2 der EG10 nicht kennen.

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


Frage doch mal deine Personaler wie es sich mit der Fg2 der EG10 verhält.
Bin gespannt was er dazu sagt.

Wie würde sich das denn bei EG11 verhalten? Dort wird in beiden FG nur von EG10 Angestellten gesprochen. Aber eine Fallgruppe für EG9b gibt es dort nicht. Schließt dies einen Aufstieg aus oder ist es dort nur nicht mit aufgeführt?
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 13:18
Was soll „Aufstieg“ bedeuten? Wenn es um die Stellenbesetzung gibt, ist dies kein tariflicher Regelungsgegenstand. Wenn es um die Eingruppierung geht, nimmt E10 doch in Fg. 2 Bezug auf E9b - und E11 nimmt Bezug auf E10.
Titel: Antw:Aufstieg in gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2020 14:53
Wie würde sich das denn bei EG11 verhalten? Dort wird in beiden FG nur von EG10 Angestellten gesprochen. Aber eine Fallgruppe für EG9b gibt es dort nicht. Schließt dies einen Aufstieg aus oder ist es dort nur nicht mit aufgeführt?
Um in die E11 zu kommen, muss deine Tätigkeiten die "Bedingungen" der E10 erfüllen.
Egal von welcher der beiden Fallgruppen.
Also entweder müssen die Tätigkeiten eines einschlägiger abgeschlossener Hochstudiums gemacht werden oder Tätigkeiten der 9b die zusätzlich einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Und Aufstieggebrabbel ist Beamten-gequirlte-Wurst