Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: FBFlo am 11.12.2020 09:24
-
Hallo,
kann jemand zur Vertretung von seiner Entgeltgruppe z.B. E6 auch für Arbeiten nach E5 im zeitlich begrenzten Vertretungsfall herangezogen werden?
Die Beschäftigten werden weiterhin nach E6 gezahlt.
Wie sieht es da mit dem Weisungsrecht nach § 106 GewO aus? oder gibt es noch andere Rechtsnormen aus dem TV-L?
Gruß
Flo
-
Da eine Tätigkeit, die ausschließlich aus Arbeitsvorgängen besteht, die jeweils die Tätigkeitsmerkmale der E5 erfüllen, durchaus in der Gesamtschau nicht selten eine E6 ergibt, sehe ich insbesondere im geschilderten Sachverhalt kein Problem.
-
Hallo Spid,
danke für die Antwort.
Viele Grüße und Dank
Flo