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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Lotte am 08.11.2021 17:00

Titel: Ambulanter Pflegedienst AVR Wue in BT-K oder BlT-B
Beitrag von: Lotte am 08.11.2021 17:00
Hallo zusammen,

ist ein ambulanter Pflegedienst in der AVR Wue-BT-K
oder in der AVR-Wue BT-B 

Es geht hier um die Pflegezulage nach § 51a Abs. 4 BT-B hier beträgt die Pflegezulage 35 €

§ 52 Abs. 5 BT-K hier beträgt die Pflegezulage 25 €

wann und wo wurde das den festgelegt. Welche Pflegezulage müsste den in welcher Höhe gezahlt werden??

Danke

Danke