Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ProudOfficial am 17.11.2021 10:41
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Moin,
kurz zu meiner Situation: Ich verfüge über eine Masterabschluss und befinde mich auf einer A13er Stelle in der Laufbahngruppe 2. 1. Einstiegsamt (ehm. gehobener Dienst) in NRW. Für den Wechsel in die Laufbahngruppe 2. 2. Einstiegsamt ist bekanntermaßen - neben dem Masterabschluss - eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit von 2 1/2 Jahren notwendig.
Frage: Wird (oder kann), die im sog. Endamt A13 2.1. erworbene hauptberufliche Tätigkeit als gleichwertige Tätigkeit für die Laufbahngruppe 2. 2. anerkannt?
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nein.
Die hauptberufliche Tätigkeit muss der der höheren Laufbahn entsprechen.