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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: VaPi am 23.01.2022 10:18

Titel: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 23.01.2022 10:18
Es gibt jetzt wohl immerhin eine Einigung bezüglich der Corona Sonderzahlung..

https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/SBB/News/7_Drs_8828_0_1_1_.pdf

Rest soll folgen.



Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Realist01 am 29.01.2022 12:02
Info dazu vom SBB: https://www.sbb.de/aktuelles/news/uebertragung-der-tarifergebnisse-2/

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Realist01 am 01.02.2022 18:14
Hier noch weiter Informationen von der GdP Stand 31.01.22:

https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/CB6FMM-DE_Sonderzahlung?open&ccm=000
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Melvin am 01.02.2022 18:28
... und ergänzend eine Fundstelle, in der auf den beabsichtigten Beschluss der Gesetzesänderungen im Sächsischen Landtag am 9./10. Februar verwiesen wird (es handelt sich ja im Übrigen um einen gemeinsamen Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionnen, was eine mehrheitliche Zustimmung im Landtag als "mehr als wahrscheinlich erscheinen lässt" ;):

https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/corona-sonderzahlung-fuer-beamtinnen-kommt
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 09.02.2022 16:12
Dem Gesetzentwurf zur Einmalzahlung der Corona-Prämie wurde soeben (einstimmig) zugestimmt. Man darf nun gespannt sein, welch kreative Lösung uns bzgl. des nächsten Besoldungsanpassungsgesetzes präsentiert wird...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Realist01 am 06.03.2022 15:32
Betrifft: Verfassungsgemäße Besoldung in Sachsen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 06.03.2022 19:19
In Sachsen war zu dem Thema "Amtsangemessene Besoldung" bislang recht wenig zu hören. Umso erfreulicher ist es, dass man sich von Seiten des SBB dem Thema annimmt und die Vorschläge des FM von Prof. Battis prüfen lässt. Inwieweit sich jedoch der Gesetzgeber von gutachterlichen Stellungnahmen beeindrucken lässt, bleibt abzuwarten. Ein Blick nach Thüringen und S.-H. gibt zumindest recht wenig Anlass für Optimismus.

Äußerst bedenklich finde ich zudem folgende Aussage des SBB:

"Auch über diese rechtlichen Hürden hinaus, sah sich der SBB nicht in der Lage, eine Vereinbarung mit Vorjohann abzuschließen. Forderte dieser doch ein, dass die Gewerkschaften ihren Mitgliedern weder Rechtsmittel empfehlen, noch eventuelle Verfahren unterstützen dürften."

Das lässt sehr tief blicken...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Der Obelix am 07.03.2022 09:35
Besser wäre folgende Aussage:

Der SBB lehnt eine solche Vereinbarung entschieden ab, empfiehlt aber dem Minister, ganz einfach eine den Vorgaben des BVerfG entsprechendes Gesetz abzuschließen. Dies sei nach Auffassung des SBB der einfachste Weg, Klagen aus dem Weg zu gehen. Sollte das Finanzministerium in Sachen Dreisatzrechnung Unterstützung des SBB benötigen, werde man gerne fachspezielle Antworten auf den Weg bringen."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 24.03.2022 22:48
Was ging denn hier schief?? (Quelle: GDP Sachsen)

"Die Verhandlungen und Gespräche konnten, nach mehreren Versuchen nun in insgesamt 8 Gesprächsrunden, fortgesetzt werden. Leider mit einem minderwertigen Ergebnis. Der DGB, der Sächsische Beamtenbund (SBB), der Sächsische Richterverein (SRV) und der Finanzminister, haben gemeinsam nach konkreten Lösungen gesucht. Der Versuch inmitten eines Vorgespräches eine gemeinsame Position mit dem SBB und SRV zu finden, wurde leider ausgeschlagen. Dies führte dazu, dass die Gewerkschaften und Verbände unterschiedliche Auffassungen zur Thematik in das Gespräch mitbrachten. Zu einer Unterzeichnung kam es letztendlich nicht, da der SBB und der SRV, laut eigenen Angaben nicht über ein derart weitreichendes Mandat verfüge.

Der Finanzminister brach die Verhandlung daraufhin ab.
Deshalb wird es nach aktuellem Stand keine Vereinbarung zwischen den Gewerkschaftsbund dem Finanzministerium über das Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in Sachsen geben. "

Lest euch auch mal das Flugblatt des DGB durch. Die Gewerkschaften haben scheinbar unterschiedliche Auffassungen.

https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/de_gespraeche-mit-finanzminister-gescheitert (https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/de_gespraeche-mit-finanzminister-gescheitert)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Bastel am 25.03.2022 06:24
Was soll es da zu verhandeln geben? Spinnen die?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: WasDennNun am 25.03.2022 08:19
Was soll es da zu verhandeln geben? Spinnen die?
Die Gewerkschaften verstehen doch die Inhalte der Urteile genauso wenig wie die Politiker.
Und befinden sich ebenso wie die Politiker immer noch im Rechtsrahmen Marktschreier oder Basar
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 25.03.2022 11:22
Zitat aus dem DGB-Flugblatt:

"Der vom Finanzministerium präsentierte Lösungsvorschlag über die Beihilfe wurde in den Gremien der DGB-Gewerkschaften diskutiert. Im Ergebnis haben wir als DGB den Vorschlag unterstützt, weil durch einen Zuschuss zur Krankenversicherung für alle Beamt:innen eine finanzielle Verbesserung erreicht wird. Über das verfassungsrechtliche Risiko gibt es unterschiedliche Bewertungen, eine Lösung über die Beihilfe wurde durch das Bundesverfassungsgericht auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen."

Es ist mir unbegreiflich, wie man zu dieser Einschätzung gelangen kann. Das vom SBB in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Battis ist eindeutig. (https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/SBB/News/Gutachterliche_Stellungnahme.pdf)

Wenn der DGB anderer Meinung ist, so möge er uns doch eine fundierte (juristische!) Begründung dafür liefern.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: sapere aude am 25.03.2022 22:41
DGB:
Unsere Ziele:
✓ verfassungsrechtlich sichere Lösung
✓ Einbeziehung aller Beamt:innen und nicht allein auf die Zahl der Kinder bezogen
✓ Anhebung der Eingangsämter in den unteren Besoldungsgruppen.

Was wird unterstützt:
Anpassung der Beihilferegelungen

Wer findet den Fehler?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 20.04.2022 08:24
Moin,

mal eine Frage an die Sachsen hier.
Eine Bestätigung seitens des LSF über den Eingang des Widerspruchs gegen die Besoldung 2021, hat die schon jemand erhalten?
Gut, für 2020 hatte ich die auch erst im Juni 2021 im Briefkasten (jeweils im Dezember des betreffenden Jahres Widerspruch eingelegt).

Beste Grüße!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 20.04.2022 09:44
Noch nix da.
Für 2019/2020 kam auch nur vom LSF, dass "die beiden Schreiben eingegangen sind"

Widerspruch nehmen die nicht in den Mund. Theoretisch gilt ja in Sachsen seit der Anpassung aus 2015/2016 das Wort, dass ggf notwendige Anpassungen zur verfassungsmäßigen Besoldung rückwirkend vorgenommen werden. Das war den Gewerkschaften 2020 nach dem fetten Beschluss vom BVerfG dann doch etwas zu unsicher, weshalb sie den Widerspruch wieder empfahlen und zwar rückwirkend bis 2011.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 24.05.2022 17:51
So, heute war das Schreiben im Briefkasten. Nix neues, quasi nur die Eingangsbestätigung. Jedoch für 2020 & 2021.
2019 wird nicht erwähnt (mein erstes Widerspruchsjahr).
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Immerbesser am 05.08.2022 16:10
Frage in die Runde: Wie stets es eigentlich um die Übertragung des Ergebnisses der Besoldungsrunde für Beamte im Hinblick auf die Erhöhung der Bezüge zum 1.12.2022 um 2,8 %?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 05.08.2022 21:34
Meines Wissens nach gibt’s da noch nix neues. Ist ja Sommerloch 🤪
Letzter Stand ist mWn, dass das eigentlich zum 1.12.22 geplant ist, aber die Alimentationsfrage auch noch aussteht.
Dort sind aber letzte Gespräche wie schon geschrieben erfolglos abgebrochen worden.
Herr Vorjohann macht auch nicht den Eindruck, dass er hier schnell Ergebnisse präsentieren möchte.

https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/corona-sonderzahlung-fuer-beamtinnen-kommt
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 11.09.2022 10:49
Dem SBB liegt nunmehr ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung vor, der an seine Mitgliedsgewerkschaften sowie Prof. Battis mit Bitte um Stellungnahme weitergeleitet wurde. Inhalte sind mir leider noch nicht bekannt...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 12.09.2022 21:15
Der Mann von der DStG meinte heute, dass man den Entwurf gern beim DStG Landesverband anfordern kann und sie gern Feedback dazu entgegen nehmen. Deren Stellungnahme muss wohl bis Ende September eingereicht werden.
Ich hab dafür leider keine Zeit und vor allem zu wenig Verständnis von der Materie.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 14.09.2022 12:49
Ich habe den Entwurf vorliegen. Allerdings umfasst er ca. 400 Seiten, so dass ich wohl erst am Wochenende Zeit dafür finden werde. Die wichtigsten Inhalte die mir beim ersten Überfliegen aufgefallen sind:

- Erhöhung der Besoldung/Versorgung sowie der Familienzuschläge um 2,8% analog zum Tarifabschluss
- die Festsellung, dass eine weitere Erhöhung der familienbezogenen Bestandteile (bis 2 Kinder) nicht möglich erscheint, da sonst das Abstandsgebot zw. den Ämtern nicht mehr gegeben sei
- keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, da zu teuer und nicht erforderlich
- Erhöhung der Beihilfesätze für die Beamten mit einem Kind auf 70% und ab dem 2. Kind auf 90% (nach Wegfall der zu berücksichtigenden Kinder sollen die erhöhten Beihilfesätze erhalten bleiben)
- Erhöhung der Beihilfesätze für berücksichtungsfähige Angehörige
- Erhöhung der Zuschläge ab dem 3.Kind
- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)

Die Angaben sind sicherlich unvollständig und ungenau, da mir momentan die Zeit dafür fehlt und der Entwurf recht umfangreich ist...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Aloha am 14.09.2022 13:40
Ich habe den Entwurf vorliegen. Allerdings umfasst er ca. 400 Seiten, so dass ich wohl erst am Wochenende Zeit dafür finden werde. Die wichtigsten Inhalte die mir beim ersten Überfliegen aufgefallen sind:

- Erhöhung der Besoldung/Versorgung sowie der Familienzuschläge um 2,8% analog zum Tarifabschluss
- die Festsellung, dass eine weitere Erhöhung der familienbezogenen Bestandteile (bis 2 Kinder) nicht möglich erscheint, da sonst das Abstandsgebot zw. den Ämtern nicht mehr gegeben sei
- keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, da zu teuer und nicht erforderlich
- Erhöhung der Beihilfesätze für die Beamten mit einem Kind auf 70% und ab dem 2. Kind auf 90% (nach Wegfall der zu berücksichtigenden Kinder sollen die erhöhten Beihilfesätze erhalten bleiben)
- Erhöhung der Beihilfesätze für berücksichtungsfähige Angehörige
- Erhöhung der Zuschläge ab dem 3.Kind
- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)

Die Angaben sind sicherlich unvollständig und ungenau, da mir momentan die Zeit dafür fehlt und der Entwurf recht umfangreich ist...

Vielen Dank für den spannenden Einblick in die neueste besoldungstechnische Trickkiste. Die Logik der Argumentation, dass familienabhängige Zulagen das Abstandsgebot verletzten, dasselbe aber über die Beihilfe dann doch (dauerhaft) ginge, ist zumindest kreativ, aber dennoch durchschaubar.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 15.09.2022 00:25


- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)


Äh..warum erhält die 4k Fam Nachzahlungen, wenn es doch bis zwei Kinder keine Erhöhung gibt?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 15.09.2022 07:06
Die "Erhöhung" soll künftig durch die Erhöhung der Beihilfesätze erfolgen. Damit soll die Mindestalentation gewährleistet werden. Und A 4 soll gestrichen werden...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Aloha am 15.09.2022 10:28
Die "Erhöhung" soll künftig durch die Erhöhung der Beihilfesätze erfolgen. Damit soll die Mindestalentation gewährleistet werden. Und A 4 soll gestrichen werden...
Wenn die Beihilfe wesentlich zur Sicherstellung der Alimentierung genutzt werden soll, könnte die Klage eines Beamtenhaushalts mit 2 Kindern spannend werden, der freiwillig in der GKV versichert ist.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 15.09.2022 12:18
Na mal sehen, was Prof. Battis dazu schreibt.
Wird dem wissenschaftlichen Dienst des Landtages Sachsen dieser Entwurf eigentlich auch vorgelegt?
Für die, die eine freie Heilfürsorge genießen bleibt also alles beim Alten (außer 2,8%)?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: emdy am 15.09.2022 12:32
Die "Erhöhung" soll künftig durch die Erhöhung der Beihilfesätze erfolgen. Damit soll die Mindestalentation gewährleistet werden. Und A 4 soll gestrichen werden...
Wenn die Beihilfe wesentlich zur Sicherstellung der Alimentierung genutzt werden soll, könnte die Klage eines Beamtenhaushalts mit 2 Kindern spannend werden, der freiwillig in der GKV versichert ist.

Wieso das? Eine Mitgliedschaft in der GKV trotz Beihilfeanspruch ist doch Privatvergnügen.

 Dr. Stuttmann jedenfalls geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Erhöhung der Beihilfe in Betracht kommt, verweist allerdings auf eine Gefährdung der Privatversicherungsbranche und mittelbar des Gesundheitssystems.

Bei den Beitragserhöhungen der letzten 2 Jahre würde ich eine Erhöhung der Beihilfesätze unabhängig von Kindern jedenfalls begrüßen. Davon hat jeder Beamte etwas und gerade die unteren Besoldungsgruppen würden die Entlastung deutlich spüren, da die Beiträge für alle gleich sind.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Admin am 20.09.2022 00:02
Wir bitten um Zusendung des Entwurfs, gerne auch anonym unter:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/land/tr/2021/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 20.09.2022 06:31
Wir bitten um Zusendung des Entwurfs, gerne auch anonym unter:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/land/tr/2021/

Erledigt. Ich hab den Entwurf mittlerweile auch hier.
Danke an alle die fachlich Tiefgreifenderes beitragen.

Da ich nicht die riesen Ahnung habe eine Frage: Lese ich das richtig, dass die Nachzahlungen teilweise dran gekoppelt sind, dass der Ehegatte privat versichert war und zusätzlich ein GdE unter 18.000 EUR gehabt haben muss?
Das würde bedeuten, dass die Nachzahlung wenn dann schonmal nicht in den unteren Besoldungsgruppen, die ja nachweislich zu gering alimentiert waren, erfolgen würde. Diese Kollegen sind ja gezwungen, dass der Ehepartner zum Haushaltseinkommen mit einer eigenen SV-pflichtigen Beschäftigung beiträgt…
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Admin am 20.09.2022 14:30
vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs!

Wir haben die Sachsen-Seite sogleich aktualisiert.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Talinos am 21.09.2022 09:37
vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs!

Wir haben die Sachsen-Seite sogleich aktualisiert.

Könnt ihr den Referentenentfwurf auch zugänglich machen? Derzeit sind nur die Tabellen und der Rechner aktualisiert. Der Entwurf per se kann nicht eigesehen werden ist jedoch interresant.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Wabi Sabi am 21.09.2022 16:57
Hier die öffentlich zugängliche Fundstelle:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/themen?format=Verfahren
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: BeuteZoellner am 23.09.2022 20:15
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/

Hier ist für 2023 noch der alte Link gesetzt.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/sn?id=beamte-sachsen-2023
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TZSteinbock am 24.09.2022 17:49
Es ist einfach erstaunlich wie man es jetzt nach so langer Erarbeitungszeit für den Entwurf auf 400 Seiten schaffen kann, ca. 10 % Inflation und Energiepreisexplosion einfach auszublenden und unberücksichtigt zu lassen.   
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Karsten am 25.09.2022 20:37
Sachsen bessert bei Beamten mit privater Krankenversicherung nach.

Geniale Lösung,  kostengünstig und die PKV wird auch noch erheblich geschwächt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/mehr-beihilfe-private-krankenversicherung-beamte-in-sachsen-100.html
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 25.09.2022 22:31
Sachsen bessert bei Beamten mit privater Krankenversicherung nach.

Geniale Lösung,  kostengünstig und die PKV wird auch noch erheblich geschwächt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/mehr-beihilfe-private-krankenversicherung-beamte-in-sachsen-100.html

Hab vielen Dank für den Link, Karsten. Die geplante gesetzliche Regelung ist tatsächlich aber nicht genial und schwächt auch die PKV nur gering - denn der Kreis der von der gesetzlichen Regelung Betroffenen soll überschaubar klein bleiben -; sie ist stattdessen so wie derzeit geplant offensichtlich verfassungswidrig, was ebenfalls gegen ihre Genialität spricht.

Zunächst einmal ist es dem Gesetzgeber gestattet, seiner Verpflichtung, eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren, auch durch Veränderungen im Beihilferecht nachzukommen (vgl. in der aktuellen Entscheidung unter der Rn. 49). Entsprechend hebt das Bundesverfassungsgericht hervor, dass die Gewährung einer freien Heilfürsorge oder die Erhöhung des Beihilfesatzes sich positiv auf die Höhe des Nettoeinkommens auswirkt (ebd., Rn. 76).

Jedoch hebt das Bundesverfassungsgericht ebenso hervor: "Gemäß § 193 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) vom 23. November 2007 (BGBl I S. 2631) ist jede Person mit Wohnsitz im Inland, die nicht gesetzlich versichert oder anderweitig abgesichert ist, verpflichtet, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen." (Rn. 77; Hervorhebung durch mich) Damit aber verweist es darauf, dass Beamte rechtlich hier erst einmal als wesentlich Gleiche zu betrachten sind; denn sie können sich ausnahmslos zunächst einmal nicht der genannten Verpflichtung entziehen. Damit greift auch für sie hinsichtlich Art. 3 Abs. 1 GG die sog. "neue" Formel des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Gleichheitsgrundrecht „vor allem dann verletzt [ist], wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten“ (Nußberger, in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 3, Rn. 8 ff.). Es bedürfte von daher eines sachlichen Grundes, wieso nun die geplante Regelung sich nur auf Beamte mit mindestens zwei Kindern erstrecken sollte, der aber als solches auch hier nicht gegeben ist und auch nicht im verfassungsrechtlichen Rahmen gefunden werden kann. Denn der sachliche Grund liegt ausschließlich darin, Personalkosten durch einen Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht auf eine amtsangemessene Alimentation zu sparen - und das grundgesetzgleiche Recht auf eine amtsangemessene Alimentation kann sich eben nicht nur auf Beamte mit mehreren Kindern erstrecken, da die Kinderzahl kein Kriterium im Sinne des Leistungsprinzips ist. Entsprechend liegt auch hier eine offensichtlich elementare Verletzung des Gleichheitsgrundrechts vor, was Gewerkschaften in einem Rechtskreis, dessen Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht gerne betrachtet, eventuell auch selbst erkennen können sollten, um sich dann entsprechende Jubelarien, wie sie der Link wiedergibt, zu verkneifen und stattdessen lieber dem eigenen Auftrag nachzukommen, nämlich sich für die Belange aller ihrer Mitglieder einzusetzen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: mpai am 28.09.2022 10:34
Sachsen bessert bei Beamten mit privater Krankenversicherung nach.

Geniale Lösung,  kostengünstig und die PKV wird auch noch erheblich geschwächt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/mehr-beihilfe-private-krankenversicherung-beamte-in-sachsen-100.html
Als Vater mit zwei Kindern, die über mich in der KV laufen, würde ich jubeln über diese Regelung.
Das wäre für mich fast 200 Euro mehr in der Tasche monatlich. Aufs Jahr gerechnet ein schöner Urlaub.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 28.09.2022 12:12
Dann würdest du zu der recht überschaubaren Gruppe der (scheinbaren) Profiteure gehören.

Ich bin mal gespannt wie sich diese Regelungen, sollten sie denn Gesetzeskraft erlangen, mit der geplanten Einführung des Hamburger Modells vertragen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: mpai am 28.09.2022 12:16
Ich hatte gelesen, dass man dann den erhöhten Beihilfesatz von 90 v.H. behält, auch wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Gilt das dann auch nach der Pensionierung?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 28.09.2022 12:19
Ja, die Beibehaltung des erhöhten Beihilfesatzes gibt es in Sachsen bereits (derzeit 70%)....
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Karsten am 28.09.2022 21:05
Dann würdest du zu der recht überschaubaren Gruppe der (scheinbaren) Profiteure gehören.

Ich bin mal gespannt wie sich diese Regelungen, sollten sie denn Gesetzeskraft erlangen, mit der geplanten Einführung des Hamburger Modells vertragen.

Das verträgt sich, beide Varianten stehen ja nicht in Konkurrenz. In jedem Fall schwächen beide Varianten die PKV aber zunehmend. Das Modell in Sachsen würde der PKV sehr hohe Beitragsausfälle bringen. Wenn Beamte nur noch ein Restrisiko von 10% versichern müssen, hält sich der Beitragsaufwand sehr gering. Wenn zudem Kinder und Ehepartner gar nicht mehr in der PKV vrsichert werden müssen, aufgrund ein 100%igen Beihilfesatzes, sinkt die Anzahl der Vollversicherten weiter. Die PKV schrumpft seit 10 Jahren in der Vollversicherung,  wächst bisher nur noch im Beamtensegment, weil hier für viele Beamte nie die Möglichkeit bestand in der GKV zu bleiben und Beihilfeanspruch zu haben.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 28.09.2022 22:18
Naja von einer erheblichen Schwächung  gehe ich nicht aus. Man hat sich ja ganz offensichtlich für die Beihilfevariante entschieden, da eben recht wenige Beamte bzw. deren berücksichtungsfähige Angehörige betroffen sind. 12 Mio. Euro Mehrkosten im Landeshaushalt um einen Besoldungsrückstand von ca. 12 % aufzuholen (Stand 2020) sprechen Bände.

Aber diese Variante findet scheinbar auch über die Landesgrenzen hinaus Anklang. Der BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten) NRW spricht gar von einer SENSATION und wünscht sich gemeinsam mit dem DBB nichts Sehnlicheres, als dieses Modell auch auf NRW zu übertragen.

http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles/aktuelles-bsbd/1011-beihilfe-sensation-aus-sachsen

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 28.09.2022 22:58
Wie man als Gewerkschaftsfunktionär offensichtlich bar hinreichend verfassungsrechtlicher Kenntnisse ungeprüfte so viel Unsinn schreiben kann, bleibt mir schleierhaft. Wenn man die Jubelarie am Ende in folgendem Satz münden lässt:

"Für die Betroffenen wäre die Regelung aus dem sächsischen Gesetzentwurf eine wesentliche Komponente zur nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes."

dann zeigt man darüber hinaus, dass man von den Belangen der eigenen Mitglieder wohl nicht allzu viel Ahnung hat. Denn die Mehrzahl derer, die man erst noch für den Beamtendienst gewinnen will, werden kaum schon Elternteil zweier oder mehr als zweier Kinder sein und sich entsprechend ausmalen, wie attraktiv es zukünftig sein dürfte, wenn dann die entsprechende Kinderzahl an Bord sei, von den vom Gesetzgeber anvisierten Beihilfeleistungen zu profitieren.

Es ist auch hier eine eigenartige Vorstellung vom Leistungsprinzip, dass man meint, Beihilfeleistungen an die Kinderzahl zu knüpfen, um so am Ende für eine geringe Zahl an Beamten die Forderungen des Mindestabstandsgebots erfüllen zu wollen. Die aus dem absoluten Alimentationsschutz resultierenden verfassungsrechtlichen Forderungen können nicht vom Familienstand abhängig gemacht werden, da ausnahmslos allen Beamten eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren ist. Ein ehemaliger ehrenamtlicher Richter an einem Verwaltungsgericht sollte m.E. erst einmal eine sachliche Prüfung der Thematik vornehmen, bevor er solche einen Text verfasst.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Sonnenschein am 29.09.2022 07:52
Die Neuregelung tritt ja erst zukünftig in Kraft. Wie verhält es sich eigentlich für die Vergangenheit? Wir haben ja auch immer schön jährlich Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt. Gibt der 400 Seiten Gesetzestextentwurf dazu eigentlich was her oder fällt das mal so locker unter den Tisch.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 29.09.2022 14:18
Es ist einfach erstaunlich wie man es jetzt nach so langer Erarbeitungszeit für den Entwurf auf 400 Seiten schaffen kann, ca. 10 % Inflation und Energiepreisexplosion einfach auszublenden und unberücksichtigt zu lassen.

Ich hab noch an der Zahl gezweifelt, aber:Tata! https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-6741.html

Ja, wir erhöhen die Besoldung um wahnsinnige 2,8%…      -> kann Spuren von Sarkasmus enthalten
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Aloha am 30.09.2022 10:34
Nur zur Erinnerung aus dem Battis-Gutachten - ist ja nicht "Irgendwer":
Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung hat der sbb dbb die Frage aufgeworfen,
ob eine auf Elemente der Beihilfe und eine Absicherung in einer Krankenversicherung
gestützte Lösung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Frage ist
auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des Kinderanteils im Familienzuschlag für die
ersten beiden Kinder zu verneinen. Wie in allen anderen von Bund und Ländern
verabschiedeten oder diskutierten Gesetzesentwürfen wird das Kernanliegen des
Bundesverfassungsgerichts, die Durchsetzung des Abstandsgebots innerhalb der A-Besoldung durch eine grundlegende Korrektur zu gewährleisten nicht verwirklicht. Die
Konzentration auf die Beihilfe schafft ebenso wie die in anderen Ländern auf den
Familienzuschlag keine systemgerechte Neuordnung, sondern schreibt die bestehenden
Unzulänglichkeiten fort und schafft auch hinsichtlich der Einrechnung von Amtszulagen
durch das Leistungsprinzip (Art. 33 II GG) nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen.
...
Die unter II. gegebene Antwort lässt die Berechnung des umstrittenen Nominallohnindexes angesichts der Missachtung des Abstandsgebots als vernachlässigungswert erscheinen.
(https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/SBB/News/Gutachterliche_Stellungnahme.pdf)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Beamtenmichel am 05.10.2022 13:16
Ich habe den Entwurf vorliegen. Allerdings umfasst er ca. 400 Seiten, so dass ich wohl erst am Wochenende Zeit dafür finden werde. Die wichtigsten Inhalte die mir beim ersten Überfliegen aufgefallen sind:

- Erhöhung der Besoldung/Versorgung sowie der Familienzuschläge um 2,8% analog zum Tarifabschluss
- die Festsellung, dass eine weitere Erhöhung der familienbezogenen Bestandteile (bis 2 Kinder) nicht möglich erscheint, da sonst das Abstandsgebot zw. den Ämtern nicht mehr gegeben sei
- keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, da zu teuer und nicht erforderlich
- Erhöhung der Beihilfesätze für die Beamten mit einem Kind auf 70% und ab dem 2. Kind auf 90% (nach Wegfall der zu berücksichtigenden Kinder sollen die erhöhten Beihilfesätze erhalten bleiben)
- Erhöhung der Beihilfesätze für berücksichtungsfähige Angehörige
- Erhöhung der Zuschläge ab dem 3.Kind
- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)

Die Angaben sind sicherlich unvollständig und ungenau, da mir momentan die Zeit dafür fehlt und der Entwurf recht umfangreich ist...

Vielen Dank für den spannenden Einblick in die neueste besoldungstechnische Trickkiste. Die Logik der Argumentation, dass familienabhängige Zulagen das Abstandsgebot verletzten, dasselbe aber über die Beihilfe dann doch (dauerhaft) ginge, ist zumindest kreativ, aber dennoch durchschaubar.

Nach meinem Verständnis soll der Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten (mit einem Kind) doch bei 50% bleiben und bei der berücksichtigungsfähigen Ehegattin/Ehegatten bei 70%?

Erst ab dem 2. Kind sollen sich doch Änderungen am Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten sowie den berücksichtigungsfähigen Personen ergeben?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 06.10.2022 10:58

Nach meinem Verständnis soll der Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten (mit einem Kind) doch bei 50% bleiben und bei der berücksichtigungsfähigen Ehegattin/Ehegatten bei 70%?

Erst ab dem 2. Kind sollen sich doch Änderungen am Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten sowie den berücksichtigungsfähigen Personen ergeben?

Ja, so habe ich das auch gelesen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 06.10.2022 11:19
Lese ich das auch richtig, dass die Nachzahlungen nur gezahlt werden, wenn Widerspruch eingelegt wurde, auch für das Jahr 2022?
Das bedeutet ja, dass ich die Nachzahlung für 2022 aus einem Gesetz von 2022 nur bekomme, wenn ich noch Widerspruch gegen die Besoldung einlege.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 06.10.2022 16:44
Lese ich das auch richtig, dass die Nachzahlungen nur gezahlt werden, wenn Widerspruch eingelegt wurde, auch für das Jahr 2022?
Das bedeutet ja, dass ich die Nachzahlung für 2022 aus einem Gesetz von 2022 nur bekomme, wenn ich noch Widerspruch gegen die Besoldung einlege.
Noch ist es ja ein Gesetzentwurf - wann bzw. ob überhaupt es ein Gesetz wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Davon abgesehen würde ich mindestens so lange Widerspruch einlegen, bis das Geld bei mir auf dem Konto ist - und wenn es Zweifel an der Verfassungskonformität des neuen Gesetzes gibt, natürlich auch darüber hinaus.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 20.10.2022 09:48
Kennt jemand den aktuellen Stand? Also was der Entwurf aktuell macht (oder auch nicht)?
Der Entwurf beinhaltet ja auch den Übertrag des Tarifergebnisses (2,8% ab 12/22)
Jetzt ist der Oktober fast um. Das dürfte knapp werden.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 22.10.2022 12:37
Unter nachfolgendem Link ist die Stellungnahme des PKV-Verbandes zu den geplanten Beihilferegelungen zu finden.

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-des-saechsischen-staatsministeriums-der-finanzen-viertes-gesetz-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.10.2022 18:26
Da die Landesregierungen und Gesetzgeber seit 2020 in den Besoldungsrechtskreisen auf kritische Einwendungen vonseiten der Gewerkschaften und Verbände i.d.R. weitgehend instrumentell reagiert und also keine substanziellen Veränderungen der Gesetzentwürfe vorgenommen haben, dürfte es interessant werden, ob die Landesregierung nun auf die Kritik aus der Privatwirtschaft reagieren wird. Zugleich zeigt auch diese Kritik das bislang typische Handeln der Gesetzgeber: "Die vorgesehene Erhöhung der Beihilfeleistungen verlagert erhebliche Kosten in die Zukunft zulasten der jüngeren Generationen." Man (also in diesem Fall ich) fühlt sich auch hier wie eigentlich in allen Besoldungsrechtskreisen an politische Grundsätze erinnert, die an Hybris erinnernde Art und Weise in den Wind geschlagen werden: "Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 22.10.2022 23:32
Unter nachfolgendem Link ist die Stellungnahme des PKV-Verbandes zu den geplanten Beihilferegelungen zu finden.

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-des-saechsischen-staatsministeriums-der-finanzen-viertes-gesetz-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften/

Danke für die Info.
Entweder haben die Versicherungen Angst vor dem Wegfall der Kundschaft oder sie haben Recht. Oder beides. 400 Seiten Entwurf...für die Tonne!

Den Link der PKV könnte man doch im Haupthread zum Beschluss posten. Ich finde das sehe interessant auch für nicht betroffene Bundesländer.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: emdy am 23.10.2022 10:08
Martin Stuttmann ("Die Besoldungsrevolution des BVerfG") und andere haben in der Vergangenheit ja schon auf die Probleme hingewiesen, in die die PKV ohne den Kundenstamm der Beihilfeempfänger gerät. Ohne Experte für die Finanzierung des Gesundheitswesens zu sein, heißt es ja auch immer wieder, dass die medizinische Versorgung ohne PKV gefährdet wäre. Das ist zwar ein Aspekt bei dem man sich nur an den Kopf schlagen möchte, aber wenn es sich um ein Faktum handelt, kann man das ja auch nicht ignorieren.

Diese Stellungnahme des PKV-Verbandes erfolgt sicherlich aus Profitinteresse, ist aber nicht zwangsläufig inhaltlich falsch.

Aus meinem Blickwinkel ist eine 100% Beihilfe ein interessanter Baustein, weil er tatsächlich für alle zu einer höheren Nettoalimentation führen würde, wenn man denn nicht abermals so täte, als müssten nur kinderreiche Beamte amtsangemessen besoldet werden. Allerdings, als einziger Baustein dürfte das zu einem Verstoß gegen das Abstandsgebot führen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Ozymandias am 23.10.2022 11:07
Der PKV-Verband hat natürlich ein großes Interesse daran seine Kunden zu behalten.

Die 100% Beihilfe ist zwar nett, wird bei manchen aber zu großen Kopfschmerzen führen. Eine PPV braucht man trotzdem, man bekommt keine Versicherungskarte... bei dem angesprochenen Fall wenn z.B. eine Ehefrau aus der Beihilfe fällt wegen Einkommen über 18.000 Euro sind dann auch 600-800 Euro im Monat für den Basistarif fällig. Da wird die Ersparnis in kürzester Zeit wieder aufgefressen, wenn man den Versicherungsdschungel mit Anwartschaftversicherungen, etc. nicht durchblickt oder Fristen verpasst.

Die Anhebung der Grundbesoldung ist immer noch der einfachere Schritt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TomR am 23.10.2022 15:17
Unter nachfolgendem Link ist die Stellungnahme des PKV-Verbandes zu den geplanten Beihilferegelungen zu finden.

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-des-saechsischen-staatsministeriums-der-finanzen-viertes-gesetz-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften/

Diese Stellungnahme ist doch der reine Hohn. Welcher Prozentsatz der Beamten kommt denn überhaupt noch normal in die PKV und welcher nur über die Öffnungsaktion um so eben keinen Beihilfeergänzungstarif zu erhalten. Dabei wird immer damit beworben, dass es keinen Leistungsausschluss gibt. So ein Unsinn. Die PKV kassiert hier ein zweites mal, da Makler nicht die üblichen Provisionen bekommen. Ein Beamter mit zwei Kindern zahlt dann in einer 30%igen Restkosten-PKV Versicherung + Pflege so viel wie der hälftige Anteil der GKV+Pflege eines Angestellten über Beitragsbemessungsgrenze. Das geht weit über Steuerverschwendung hinaus, der zudem auch noch staatlich unterstützt wird. Bürgerversicherung für alle und gut ist.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Bastel am 23.10.2022 17:53
Welcher Prozentsatz der Beamten kommt denn überhaupt noch normal in die PKV und welcher nur über die Öffnungsaktion um so eben keinen Beihilfeergänzungstarif zu erhalten.

Alle welche einigermaßen gesund sind?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TomR am 23.10.2022 19:20
Aber sicher. Zahlen wären hier aber sinnvoller. In meinem Umfeld sind deutlich mehr per Öffnungsaktion als ohne. Ist aber nicht Thema hier, sondern die amtsangemessene Besoldung der PKVs, ähm der Staatsdiener.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 26.10.2022 11:54
Auf der Homepage des SBB sind nunmehr auch die Stellungnahme des SBB sowie das in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Battis zu finden.

https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Aloha am 26.10.2022 12:22
Battis "verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung" in der Bewertung des Entwurfes - und das ist auch gut so.

Kernpunkte
- Streichen der Besoldungsgruppen A4 nicht ausreichend begründet und nur vorgeschoben, um breitere Auswirkungen zu vermeiden.
- Behilfeänderungen nicht für alle Beamten somit tiefer Eingriff ins Leistungsprinzip. Als Korrektur für die Verluste von über 10 Jahren Jahren nicht ausreichend. -> Amtangemesse Alimentation nur bei Anhebung der Grundbesoldung auf 115% des Grundsicherheitsniveaus

III. Fazit
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht die Herstellung einer
verfassungsgemäßen Besoldung zum Gegenstand hat, sondern es sich dabei vielmehr um
den Versuch einer rückwirkenden arithmetischen Korrektur der inzwischen seit über einem
Jahrzehnt hinweg verfassungswidrigen Besoldung handelt, der jedoch von vornherein zum
Scheitern verurteilt ist.

Insoweit ist allen Sächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Staatsanwälten und Staatsanwälten dazu zu raten, Widerspruch auch gegen diese Besoldungsanpassung einzulegen.

Völlig unterschätzt wird dabei offenbar die Symbolwirkung einer derartigen Besoldungsgesetzgebung. Darin kommt nicht nur eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts zum
Ausdruck, sondern nicht zuletzt auch eine Missachtung der hiervon unmittelbar betroffenen
Beamtinnen und Beamten.
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.



Die Stellungnahme des SBB ist da unklarer. Grundsätzlich schließt man sich zwar der Kritik im Gutachten an und würde sich natürlich auch über eine Anhebung der Gesamtbesoldung freuen (Inflation, Amtsangemessenheit, ...). Allerdings freut man sich dann doch sehr über sie Streichung von A4 und Einführung der "Familienversicherung". Hier wird eben nicht gesehen, dass hier nur einzelne Beamte profitieren und das Gesamtbild doch gerade zu rücken wären. Also eher eine Art "Spatz in der Hand" als "Taube auf dem Dach", wobei die Taube doch inzwischen eher ein Albatros ist.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 26.10.2022 18:00
Die gutachterliche Stellungnahme Ulrich Battis' stellt eine weitere argumentativ brilliante Betrachtung eines Gesetzentwurfs aus seiner Feder dar, die die Zentralproblematiken unumwunden auf den Punkt bringt. Entsprechend bereitet sie die zukünftig nötigen Klageverfahren vor, wobei hier neben vielen anderen Textpassagen diese nachfolgend zitierte für die Klageverfahren von erheblicher Bedeutung sein wird:

"Der Entwurf verfolgt damit unverblümt den Anspruch, die fiskalischen Folgen der zwingenden Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis auf die Nachkommastelle zu minimieren." (S. 11)

Wieso dürfte dieser Satz Zentralität in der Begutachtung genießen?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.11.2015 - 2 BvL 5/13 - die sächsische Besoldungsgesetzgebung schon einmal für das Jahr 2011 betrachtet und als verfassungswidrig entschieden hat, ausgehend von dem Vorlagebeschluss des  Verwaltungsgerichts Halle vom 22. Februar 2012 - 5 A 55/12 HAL. Ulrich Battis konstatiert nun durchgehend zurecht, dass der sächsische Besoldungsgesetzgeber im Gefolge dieser bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung, die Gesetzeskraft beansprucht, nicht seiner Verpflichtung nachgekommen ist, zu einer Praxis amtsangemessener Alimentation zurückzukehren. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner genannten Entscheidung in der Einleitung seiner Entscheidungsbegründung in aller gebotenen Deutlichkeit hervorgehoben:

"Die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A genügen in der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen in dem Jahr 2011 nicht, um einem Beamten nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung dieses Amtes für die Allgemeinheit einen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Grundgehaltssätze die Sicherung der Attraktivität des Amtes eines Beamten für entsprechend qualifizierte Kräfte, das Ansehen dieses Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Beamten geforderte Ausbildung, seine Verantwortung und seine Beanspruchung nicht hinreichend berücksichtigt." (Rn. 115)

Als Fazit hat es festgehalten: "In der Gesamtabwägung ergibt sich, dass die Bemessung der Grundgehaltssätze der A 10-Besoldung in Sachsen im verfahrensgegenständlichen Zeitraum verfassungsrechtlich nicht mehr angemessen war. Gegenläufige Aspekte, die die Vermutung der evidenten Unangemessenheit der Alimentation entkräften könnten, sind nicht ersichtlich." (Rn. 139)

Der sächsische Besoldungsgesetzgeber hatte 2016 nun auf diese Problematik reagiert, indem er im Gefolge der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2015 entsprechend dem oben zitierten Satz Ulrich Battis' fortgeschritten ist und also "unverblümt den Anspruch" verfolgte, "die fiskalischen Folgen der zwingenden Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis auf die Nachkommastelle zu minimieren".

Denn das Land Sachsen hat 2016 in offensichtlich sachwidrigen Umsetzung der vorzunehmenden Reparatur ein methodisch ausschließlich mathematisches Verfahren gewählt, mit dem das Ziel, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so kostengünstig wie - nach eigener Vorstellung - möglich umzusetzen, verfolgt wurde. Darauf hat 2016 der sachsen-anhaltinische Besoldungsgesetzgeber hingewiesen, der dem Verfahren dann weitgehend folgte (was das VG Halle in seinem Vorlagebeschluss vom 11.07.2017 - 5 A 111/16 - als hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig betrachtet hat). Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hatte entsprechend ausgeführt: "Es wird die Berechnungsmethode übernommen, die in dem sächsischen Gesetzentwurf zur Ermittlung der Nachzahlungssätze [im Gefolge der genannten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2015; S.T.] angewandt wurde. Eine Erhöhung der unter B. vorgesehenen Nachzahlungssätze wäre damit jedoch [in Sachsen-Anhalt; S.T.] nicht verbunden. Nach einer Analyse der in der sächsischen Gesetzesbegründung angegebenen maßgeblichen Daten kann davon ausgegangen werden, dass der Ermittlung der Nachzahlungen eine Abweichung des Besoldungsindexes von einem der Parameter Tarifentwicklung, Nominallohnentwicklung und Entwicklung der Verbraucherpreise in Höhe von maximal 4,99 % zugrunde gelegt wurde." (ST-Drs. 7/369 v. 21.09.2016, S. 5 f.) Damit wurde eine Anpassung der Besoldung vom sächsischen Gesetzgeber vorgenommen, die in den ersten drei Parametern der ersten bundesverfassungsgerichtlichen  Prüfungsstufe um 0,01 % oberhalb des Wertes liegen sollte, der als gerade noch verfassungskonform vom Gesetzgeber angesehen wurde. Entsprechend hat der sächsische Gesetzgeber dann 2016 die Reparatur der Beoldung für die Jahre 2011 bis 2020 (ab 2016 fiktiv) bemessen (vgl. SN-Drs. 6/5079 v. 06.05.2016, S. 23 ff.).

Mit seiner Entscheidung 2 BvR 883/14 vom 23. Mai 2017 hat das Bundesverfassungsgericht dann die sächsische Besoldungsregelung der Jahre 2008 und 2009 (eine Entscheidung zur sog. "Ostbesoldung") als verfassungswidrig betrachtet, ein weiteres Mal insbesondere die Besoldungsgruppe A 10 behandelnd. Dabei hob es unter anderem explizit hervor: Die "verzögerte Besoldungsanpassung für die Besoldungsgruppen A 10 und aufwärts [stellt sich] nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Sanierung des sächsischen Haushalts dar, sondern als einmaliger 'Sparbeitrag' dieser Besoldungsgruppen" (Rn. 99). Am Ende verpflichtete es ihn, "spätestens bis zum 1. Juli 2018 für die Jahre 2008 und 2009 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen" (Rn. 125). Dieser Verpflichtung ist er aber offensichtlich bis heute nicht nachgekommen, wie es der DÖV-Beitrag aus dem Frühjahr dieses Jahres in der Tabelle 7 zeigt.

Zusammengefasst:

- Obgleich das Bundesverfassungsgericht 2015 die sächsische Besoldung des Jahres 2011 - in Betrachtung der Besoldungsgruppe A 10 - für verfassungswidrig betrachtet hat, ist der Gesetzgeber nicht seiner Verpflichtung nachgekommen, zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren.

- Vielmehr hat er ein Verfahren zur Reparatur gewählt, das das Ziel verfolgte, die fiskalischen Folgen der zwingenden zu vollziehenden Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis auf die Nachkommastelle zu minimieren, was das VG Halle in einem Vorlagebeschluss in schlüssiger Argumentation hinsichtlich des Gesetzgebers in Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig betrachtet hat.

- 2017 hat das Bundesverfassungsgericht dem sächsischen Besoldungsgesetzgeber aufgetragen, die in den Jahren 2008 und 2009 ebenfalls verfassungswidrig zu geringe Besoldung - erneut festgestellt anhand der Besoldungsgruppe A 10 - bis 2018 hinreichend zu reparieren.

- Tatsächlich ist der sächsische Besoldungsgesetzgeber jedoch beiden Verpflichtungen bis heute nicht nachgekommen, wie die Tabelle 7 des genannten DÖV-Beitrags zeigt. Die absoluten und prozentualen Fehlbeträge zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation für den Zeitraum ab 2008 sehen laut dieser Tabelle (S. 206) wie folgt aus:

                                     2008        2010      2015      2016      2017      2018      2019     2020
absoluter Fehlbetrag        397,78 €  215,36   308,86   305,03   336,11   313,57   190,93   283,91
prozentualer Fehlbetrag   19,2 %     9,9 %    12,9 %   12,6 %  13,1 %   12,2 %   7,3 %    10,3 %

Als Ergebnis lässt sich also festhalten, dass der sächsische Gesetzgeber zwei maßgebliche, ihn betreffende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts missachtet hat und die seit spätestens 2008 gegebene Unteralimentation seiner Beamten - nicht zuletzt ab der Besoldungsgruppe A 10 konkretisiert - zwecks verfassungswidriger Kosteneinsparungen seitdem weiterhin aufrechterhält. Er hat dabei in der Vergangenheit bereits wiederkehrend das praktiziert, was Ulrich Battis nun in seiner Stellungnahme als "unverblümt den Anspruch, die fiskalischen Folgen der zwingenden Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis auf die Nachkommastelle zu minimieren", bezeichnet.

1998 hat das Bundesverfassungsgericht gegen den Besoldungsgesetzgeber eine Vollstreckungsanordung erlassen, nachdem jener den bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen des Jahres 1977 und 1990 nicht hinreichend nachgekommen war, sodass die Alimentation kinderreicher Familien über 20 Jahre lang fortgesetzt verfassungswidrig vollzogen worden war. Sofern der von Ulrich Battis in aller gebotenen Deutlichkeit betrachtete Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlangen sollte, läge der hier zu betrachtende Fall sachlich recht ähnlich. Es läge dann ebenfalls eine zunächst zweifache Missachtung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen vor, die jeweils Gesetzeskraft beanspruchen. Der Zeitraum der Missachtung wäre in seinem Beginn spätestens auf das Jahr 2008 zu datieren, umfasste also schon heute 15 Jahre.

Entsprechend dürfte neben Berlin (s. meine Ausführungen im entsprechenden Unterforum) hier der zweite Fall vorliegen, in dem eine Vollstreckungsanordnung mit einer weiteren bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit haben sollte. Die Wahrscheinlichkeit für eine solche Entscheidung sollte m.E. hier in Sachsen in Anbetracht der fortgesetzt wiederholten Missachtung von Gesetzeskraft beanspruchenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch einmal höher liegen als in Berlin. Die ungeschminkte Deutlichkeit der Ausführungen Ulrich Battis' ist insofern auch als ein Wink in Richtung des sächsischen Besoldungsgesetzgebers zu verstehen. Der sächsische Gesetzgeber dürfte im Moment noch über eine allerletzte Chance verfügen, sich nicht weiterhin als fortgesetzter Verfassungsbrecher in Deutschland zu etablieren. Es ist nach Stand heute davon auszugehen, dass er diese Chance weiterhin nicht ergreifen wird. Wer als verantwortlicher Politiker den Respekt vor unserer Verfassung vermissen lässt, muss sich nicht wundern, wenn unsere Verfassung auch von anderer Seite in den Schmutz getreten wird. Entsprechend dürfte Ulrich Battis Mahnung zu verstehen sein: "Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 26.10.2022 23:45
Vielen Dank für die Einschätzungen!

Ich bin ja mal gespannt, ob es noch Änderungen am Gesetz gibt und ob die 2,8% noch dieses Jahr realisiert werden. Für beides hab ich wenig Hoffnung, aber die stirbt bekanntlich zuletzt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Het13 am 31.10.2022 12:10
Ich kann den Entwurf auf der Seite der Bürgerbeteiligung nicht einsehen. Sind nun Nachzahlungen für Familien mit 2 Kindern geplant, wenn auch der Ehegatte über 18.000 Eur Einkünfte erzielt?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 31.10.2022 19:24
So wie ich es verstanden habe, nur in sehr geringem Rahmen (ca 50€/Kind/Monat?), so hab ich es in Erinnerung.

Würde mich auch freuen, wenn da von kompetenterer Seite nochmal was zu gesagt werden könnte 😂
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 08.11.2022 16:52
Hatten wir es hier schon im Thread?
Pauschale Beihilfe ist scheinbar im Innenausschuss diskutiert worden.
https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/gew-sachsen-setzt-sich-fuer-pauschale-beihilfe-ein
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: lotsch am 09.11.2022 10:56
Auszüge aus der Seite des sächsischen Richtervereins, die ein wenig Aufschluss darüber geben, wie Gespräche zwischen den Finanzministerien und den Beamtenverbänden ablaufen (wahrscheinlich läuft das in den anderen Ländern ähnlich):

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des SRV vom 22. Februar 2022 hatte nach kontroverser Beratung und gegen die Stimmen einer erheblichen Minderheit unsere Vertreter in den Gesprächen ermächtigt, das Lösungsmodell des Finanzministeriums für „vertretbar“ zu erklären, wenn der DGB und der Beamtenbund diese Einschätzung teilen und der SRV weiterhin Widersprüche und Klagen gegen die Besoldung unterstützen darf.

Das Finanzministerium erwartete die Unterstützung seiner Vorstellungen. Unsere Vertreter sahen sich jedoch nicht in der Lage, Vorstellungen zu unterstützen, auf deren Mängel sie wiederholt hingewiesen hatten, ohne dass darauf eingegangen wurde.

Ungeachtet des Abbruchs der Gespräche fühlt sich der SRV weiter dem Besoldungsfrieden verpflichtet und ist bereit, seine Verantwortung für eine sachgerechte Lösung wahrzunehmen.
https://www.richtervereinsachsen.de/archiv/2022/

Große Worte, es geht also mittlerweile um den Besoldungsfrieden.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 09.11.2022 19:10
Die Erhöhung zum 1.12 ist dann wohl vorerst nicht geglückt. Warum auch… ist ja nicht so, dass gerade eine starke Inflation wäre…
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 09.11.2022 21:29
Das Anhörungsverfahren scheint beendet zu sein...

Jetzt sind wir schon bei Offenen Briefen, GdP Sachen!

Für uns als Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen ist nicht nachvollziehbar, dass das Tarifergebnis, 2,8 Prozent lineare Erhöhung, der Bezüge zum 1. Dezember 2022 zwar per Gesetz umgesetzt werden soll, sich aber die tatsächliche Auszahlung mindestens bis in den Februar oder gar März 2023 verzögern soll.

Zeitfenster Februar-März 2023, wie kommen die auf dieses Zeifenster?

Ganzer Brief:

https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Auszahlung-Bezuegeerhoehung/$file/offener%20Brief%20Auszahlung%20Tarifergebnis%20MP.pdf

Was machen eigentlich die anderen sächsichen Gewerkschafsableger, dpolg, bdk, DstG, DJG, GEW bzw. die ganzen Mitgliedsgewerkschaften im SBB?

Die ganzen Anpassungen besonders bei der Beihilfe (aktueller Referentenentwurf) machen dann wohl auch das im Koalitionsvertrag "vereinbarte" Gesetz zur Pauschalen Beihilfe obsolet und somit auch die damit verbundene Abschaffung des Selbstbehalts (sogenannte 40 Euro Kostendämpfungspauschale)?!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 15.11.2022 08:32

Zeitfenster Februar-März 2023, wie kommen die auf dieses Zeifenster?


Vermutlich weil im Sächs. Landtag im Januar ohnehin keine Plenarsitzungen anberaumt sind? Somit würde das Gesetz "bestenfalls" erst im Februar beschlossen und sodann im März umgesetzt?  :-\



Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: lotsch am 15.11.2022 18:54
https://www.richtervereinsachsen.de/

Hier ist ein Musterwiderspruch zu finden und eine gute Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit neuen Aspekten.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 15.11.2022 19:58
Danke für die Info! Eine wirklich sehr informative Stellungnahme, die sehr detailliert auf den ganzen Murks des Referentenentwurfes eingeht. Ich bin mal gespannt wie man seitens des Finanzministeriums auf die vernichtenden Stellungnahmen von Battis, dem PKV-Verband sowie des Richtervereins reagiert...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 16.11.2022 12:30
"Das ist so selbstverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht sich noch nicht die Mühe machen
musste, das auszusprechen. Sollte der Entwurf unverändert bleiben, wird es dafür allerdings
die Gelegenheit erhalten." herrlich ;D
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 16.11.2022 12:51
"Die Besoldung zum Teil danach auszugestalten, welche Bedarfe vorliegen, ist ein Paradigmenwechsel, der den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums widerspricht und überdies auch mit anderen Systemen der Einkommenszuordnung nicht vereinbar ist, sieht man einmal vom Kommunismus ab." uiuiui..die SRV kommt richtig in Fahrt zum Schluss..
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Bastel am 16.11.2022 13:12
Die Stellungnahme ist Klasse.

Der Zoobesuch...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 16.11.2022 20:38
Eine inhaltlich weitgehende und vernichtende Stellungnahme des SRV inkl. Aufruf zum Widerspruch gegen die Besoldung oder Versorgung für das Jahr 2022! Das ist ein Richterverein, wäre interessant ob da über den Tellerand geschaut wird und ein Austausch mit den anderen Richterbünden untereinander stattfindet? 16 Bundesländer plus Bund! Analog zu den unzähligen Gewerkschaften in den Ländern, Kommunen, Gebietskörperschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts), PKV-Verbänden usw. Einem derartig fragmentierten Wirrkungsgefüge fehlt die gebündelte Wirkkraft gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber. Ein massiver Nachteil der Förderalismusreform im Beamtenrecht: https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/stichwort-foederalismus/++co++c84360ca-8187-11e6-82ac-525400ed87ba

Somit "wurschtelt" der einzelne Besoldungsgesetzgeber in jedem Bundesland innerhalb seines Besoldungsgefüges herum, mit dem einzigen Ziel den Haushalt so gering wie möglich zu belasten. Die fein ausgearbeiteten Stellungnahmen des SRV und die Gutachterliche Stellungnahme zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes von Herrn Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis unterliegen der Exegese des Finanzministeriums. Danach ist regelmäßig Ruhe im Karton, das behandelte Besoldungsgeseztz geht durch den Landtag und die verfassungswidrige Besoldung wird fortgeschrieben bzw. zementiert. Wenn sich kein Beamter oder Berufverband findet der global Klage erhebt (wie z. B. in Thüringen).

Auch das neue Bürgergeld und dessen zukünftige Erhöhng (künftige Inflation wird bereits im Voraus einbezogen) zeigt, die Textbausteine für den nächsten Widerspruch an das LfSF grundsätzlich immer parat halten.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buergergeld-warum-beamte-durch-die-reform-mehr-gehalt-bekommen-koennten/28808322.html     (möglicherweise Bezahlschranke)
Titel: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 16.11.2022 22:19
Du kriegst die Tür nicht zu!

https://sachsen.dgb.de/themen_1/++co++eecda1e2-64f2-11ed-a364-001a4a160123
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 17.11.2022 07:38
Ich habe es mir fast gedacht, dass das dieses Jahr nichts wird.

Nachdem nun die Mehrzahl der Stellungnahmen auf die offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Entwurfes hingewiesen haben, ist nun davon auszugehen, dass eine Überprüfung/Nacharbeit stattfinden wird? Auch wenn ich mir die Antwort denken kann...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 17.11.2022 07:46
Da der Entwurf von allen Seiten doch sehr stark kritisiert wurde, hoffe ich auch auf eine Änderung am Entwurf, obgleich ich mir das bei unserem FM nicht vorstellen kann.

Immerhin gab es seitens der Gewerkschaften deutliche Widerworte, auch nicht selbstverständlich, leider.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 21.11.2022 22:36
Schreiben des SBB Sachsen an Ministerpräsident Kretschmer:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/schreiben-an-ministerpraesident/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 23.11.2022 07:45
Die DStG mit Schreiben an den FM unter Bezugnahme auf eine mündliche Zusage der 2,8%.

https://www.dstg-sachsen.de/storage/files/shares/Besoldung/Schreiben_Minister_Tariferhoehung.pdf

„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“ um mal Adenauer zu zitieren.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 24.11.2022 08:14
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html

"Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 1. Dezember 2022

Die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen entsprechend der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wie folgt ab dem 1. Dezember 2022 angepasst werden:

Die Besoldung sowie die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile sollen um 2,8 % angehoben werden und die monatlichen Anwärtergrundbeträge sollen um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht werden.

Hierfür ist ein Gesetz erforderlich, das vom Sächsischen Landtag zu beschließen ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen erarbeitet. Aufgrund des derzeit noch laufenden Verfahrens ist eine Zahlbarmachung der erhöhten Beträge zum 1. Dezember 2022 nicht möglich.

Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und soll anschließend der Sächsischen Staatsregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach soll der Gesetzentwurf umgehend dem Sächsischen Landtag zugeleitet werden, um eine möglichst zeitnahe Nachzahlung der Bezügeanpassung rückwirkend ab 1. Dezember 2022 zu gewährleisten."


... Naja  :-\
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TZSteinbock am 26.11.2022 12:16
Das "laufende" Verfahren ist an Peinlichkeit und Ignoranz nicht zu ueberbieten.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 29.11.2022 17:45
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html

"Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 1. Dezember 2022

Die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen entsprechend der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 wie folgt ab dem 1. Dezember 2022 angepasst werden:

Die Besoldung sowie die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile sollen um 2,8 % angehoben werden und die monatlichen Anwärtergrundbeträge sollen um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht werden.

Hierfür ist ein Gesetz erforderlich, das vom Sächsischen Landtag zu beschließen ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen erarbeitet. Aufgrund des derzeit noch laufenden Verfahrens ist eine Zahlbarmachung der erhöhten Beträge zum 1. Dezember 2022 nicht möglich.

Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und soll anschließend der Sächsischen Staatsregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach soll der Gesetzentwurf umgehend dem Sächsischen Landtag zugeleitet werden, um eine möglichst zeitnahe Nachzahlung der Bezügeanpassung rückwirkend ab 1. Dezember 2022 zu gewährleisten."


... Naja  :-\

Das war heute auch auf der Bezügemitteilung abgedruckt. Kann man sich richtig was von kaufen ...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Bitzar am 29.11.2022 19:30
Laut Freie Presse wurde der Entwurf heute im Kabinett beschlossen.
Gesetzesverkündung geplant im 2. Quartal...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 01.12.2022 08:08
Der Gesetzentwurf ist nun auch in den Landtagsdokumenten zu finden (Drs. 7/11452):
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11452&dok_art=Drs&leg_per=7

Ich hatte mich bisher blauäugig darauf verlassen, dass ein Widerspruch nicht notwendig ist. Nun muss ich aber wohl doch einen einlegen, um zumindest für 2022 meine Ansprüche zu sichern.
Nun meine Fragen: Gibt es einen aktuellen Musterwiederspruch oder kann ich den vom letzten Jahr nehmen? Sollte ich den für die vergangenen Jahre auch noch einlegen oder wird das eh nicht berücksichtigt?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 01.12.2022 11:15
Ich werde wohl den Widerspruch vom Richterverein nehmen.
Hier zum Download ganz unten: https://www.richtervereinsachsen.de/
Titel: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 01.12.2022 20:41
Na da wird es einem ja richtig heimelig und man kann bei Kerzenschein und einem Pfefferkuchen seinen Widerspruch ausarbeiten und sich auf den kommenden Geldregen in 2023 freuen...

Aus dem Referententwurf wurde 1 zu 1 der Gesetzesentwurf. Die umfangreichen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren

https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11452&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=2&dok_id=undefined

wurden nicht einbezogen.

Jetzt liegt die Drucksache den Abgeordneten im Landtag vor. Auszug von der Landtags-Website: "Im Parlament durchläuft der Entwurf mehrere Stufen des Gesetzgebungsverfahrens, bis das Gesetz ggf. verabschiedet wird und in Kraft treten kann. Dabei braucht es meistens viel Zeit, bis aus einer politischen Idee ein konkretes Gesetz wird. Doch dafür gibt es gute Gründe. Der finalen Abstimmung gehen intensive Beratungen voraus, zunächst in den Arbeitskreisen der Fraktionen, anschließend in den Fachausschüssen (ggf. mit öffentlicher Anhörung von Sachkundigen) und schließlich im Plenum. In diesem aufwändigen Prozess können zahlreiche Meinungen und Interessen einbezogen und abgewogen sowie Änderungsvorschläge diskutiert werden."

Fantastisch!

Jetzt ist der aufgebaute Druck, das unzulängliche Gesetz durchzubringen, schön hoch. Seitens des Finanzministeriums wurde ja die Abtrennung der linearen Besoldungserhöhung, in einem eigenen Gesetz, nicht angestrebt und die Weigerung es doch zu tun durchweg aufrechterhalten. Im Anhörungsverfahren wurden die federführenden Gewerkschaften vom Minister und seinem Apparat ordentlich gegeneinander ausgespielt (siehe SRV Aktuell vom 25.03.2022). Seitdem lief es auf das jetzige Fiasko hinaus.

Abgetrennt hätte in 12/2022 mindestens umgesetzt werden müssen:

- Umsetzung Besoldungserhöhung nicht nur linear (2,8 %), dass Volumen (3,2 %) bleibt unberücksichtigt
- Streichung Beihilfe-Kostendämpfungspauschale
- 300,00 € EPP für Versorgungsempfänger

Mit den erweiterten komplexen Beratungen im Gesetzgebungsverfahren zur verfassungsgemäßen amtsangemessenen Alimentation hätte man sich dann in 2023 abschließend befassen können.

Mir fehlt der Gesamtüberblick zu den ganzen anhängigen Klagen und Beschlussvorlagen von und vor Verwaltungsgerichten bis hin zum BVerfG. Nur einzelne hartgesottene Beamte mit dickeren Portemonnaie werden Klage erheben und sich dem Prozessrisiko aussetzen.

Die nächste Zumutung steht schon vor der Tür, mit dem Gesetz zur "Pauschalen Beihilfe" wird mit Sicherheit ein weiteres gesetzgeberisches Unrecht in die sächsische Amtsstube plumpsen. Auch der Beef zwischen DBB und DGB bzgl. der "Pauschalen Beihilfe" ist kontraproduktiv.

So, genug jetzt der Ironie, Sarkasmus und maximalen Enttäuschung. Die einzige Gewissheit wird wohl bleiben, dass ernsthaft kein Politiker eine Abschaffung des Beamtentums insgesamt forcieren wird. Unter dem dann zur Verfügung stehenden echten Streikrecht würden solche Gesetzesentwürfe, wie jetzt vorliegend, gar nicht erst die Welt erblicken! Hochgelobt sei der goldene Käfig des Berufsbeamtentums.

Wünsche uns allen und besonders allen Dreischichtlern einen gemütlichen Jahresausklang und für 2023 besoldungsrechtlich positive Überraschungen!




Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 05.12.2022 14:15
Mal etwas Off Topic... in unserer Behörde wurden mit den Bezügen für Dezember nun die Leistungsprämien für 2022 ausgezahlt. Hätte man diese nicht wenigstens unter der zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichprämie laufen lassen können? Wird das generell so gehandhabt oder hat man das nur bei uns verschlafen...?!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 06.12.2022 00:02
Die Inflationsprämie dient allein der Abfederung der Teuerung. Das muss der Arbeitgeber so auch bezeichnen und nicht eine Leistungsprämie zahlen. Das wäre dann nicht mehr von steuerlichen Privilegierung gedeckt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/inflationspraemie-auszahlung-arbeitgeber-arbeitsrecht-100.html

Leistungen des Arbeitgebers für eine Beschäftigung werden nur dann i. S. d. § 8 Abs. 4 EStG "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht", wenn

die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Die Begünstigung greift also nicht, wenn:

eine Prämie gezahlt wird und im Gegenzug der Monatslohn oder sonstige Prämien oder Sonderzahlungen herabgesetzt werden oder durch die Prämie Boni, Sonderzahlungen oder sonstige schon geschuldete Gehaltsbestandteile "ersatzweise" erfüllt werden sollen.
Der Arbeitslohn vorübergehend gemindert wird und nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie wieder erhöht wird.

Das heißt: Es muss sich um eine echte Zusatzleistung handeln, die "on top" gewährt wird. Leistungen sind nicht nach § 3 Nr. 11c EStG begünstigt, wenn der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch auf Sie hat – etwa individualvertraglich vereinbart, aus einer Betriebsvereinbarung, aus betrieblicher Übung, einer Gesamtzusage oder einem Tarifvertrag.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/inflationsausgleichspraemie_idesk_PI42323_HI15336040.html
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TZSteinbock am 06.12.2022 15:29
Die Inflationsprämie dient allein der Abfederung der Teuerung. Das muss der Arbeitgeber so auch bezeichnen und nicht eine Leistungsprämie zahlen. Das wäre dann nicht mehr von steuerlichen Privilegierung gedeckt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/inflationspraemie-auszahlung-arbeitgeber-arbeitsrecht-100.html

Leistungen des Arbeitgebers für eine Beschäftigung werden nur dann i. S. d. § 8 Abs. 4 EStG "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht", wenn

die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Die Begünstigung greift also nicht, wenn:

eine Prämie gezahlt wird und im Gegenzug der Monatslohn oder sonstige Prämien oder Sonderzahlungen herabgesetzt werden oder durch die Prämie Boni, Sonderzahlungen oder sonstige schon geschuldete Gehaltsbestandteile "ersatzweise" erfüllt werden sollen.
Der Arbeitslohn vorübergehend gemindert wird und nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie wieder erhöht wird.

Das heißt: Es muss sich um eine echte Zusatzleistung handeln, die "on top" gewährt wird. Leistungen sind nicht nach § 3 Nr. 11c EStG begünstigt, wenn der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch auf Sie hat – etwa individualvertraglich vereinbart, aus einer Betriebsvereinbarung, aus betrieblicher Übung, einer Gesamtzusage oder einem Tarifvertrag.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/inflationsausgleichspraemie_idesk_PI42323_HI15336040.html

Leider wird diese "on-top"- Diskussion seitens der Gewerkschaften gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber nicht zum Thema gemacht.... Ein echtes Armutszeugnis!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 08.12.2022 07:51
Hat jemand schon einen fähigen Anwalt in Sachsen für dieses Thema und kann den empfehlen? Ich suche einen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 08.12.2022 13:59
Fachanwalt Beamtenrecht: https://www.neie.de/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Ozymandias am 08.12.2022 15:26
Ich bin immer noch der Meinung man benötigt keinen Anwalt. Wie es in Sachsen aussieht weiß ich nicht, aber in vielen Bundesländern werden die Klagen wegen Pilotverfahren sowieso ruhend gestellt. Wichtig ist deshalb nur die Hemmung der Rechtskraft, das geht auch mit selber erstellter nicht so ausführlicher Klage oder auch über die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts für weitaus weniger Geld. Sind ca. 1300-1500 Euro Kosten mit Anwalt und 483 Euro ohne, nur so als Hinweis.

Die nächste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung z.B. in Bremen wird interessant und hat deutlich mehr Auswirkung als eine von einem Anwalt entworfene Klageschrift. 

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 08.12.2022 15:38
Darf ich dumm fragen, wie ich verhindere, dass ausgerechnet mein Fall dann das Pilotverfahren ist?
Ich weiß, dass die Gewerkschaften Pilotverfahren führen und dort auch unterstützen. Aber was wenn meine Klage plötzlich Pilotklage ist?
Wird das vom Gericht ausgesucht? Bzw. wer macht das dann?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Ozymandias am 08.12.2022 17:17
Darf ich dumm fragen, wie ich verhindere, dass ausgerechnet mein Fall dann das Pilotverfahren ist?
Ich weiß, dass die Gewerkschaften Pilotverfahren führen und dort auch unterstützen. Aber was wenn meine Klage plötzlich Pilotklage ist?
Wird das vom Gericht ausgesucht? Bzw. wer macht das dann?

Sind meist Verfahren von Gewerkschaften/Berufsverbänden die anwaltlich begleitet werden.
Spät Widerspruch, spät Klage ohne Begründung einreichen, dann Begründung nachreichen, so kann man generell Zeit schinden.

In Hamburg gibt es z.B. ein Pilotverfahren glaube ich, macht ja auch keinen Sinn Tausende Klagen mit quasi gleichem Inhalt zu verhandeln. Deshalb ruhen die anderen alle - wenn man zustimmt. Man hat dadurch keinen Nachteil, aber man hat durch einen Anwalt dann auch keinen besonderen Vorteil, der das Geld wert wäre - Meine Sicht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen; DrStrange
Beitrag von: ursus am 09.12.2022 12:56
Hallo DrStrange,
im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de  wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erlangt. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation, konkret, bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar noch aus, der Vorgang jedoch belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 09.12.2022 16:36
Ich bin immer noch der Meinung man benötigt keinen Anwalt. Wie es in Sachsen aussieht weiß ich nicht, aber in vielen Bundesländern werden die Klagen wegen Pilotverfahren sowieso ruhend gestellt. Wichtig ist deshalb nur die Hemmung der Rechtskraft, das geht auch mit selber erstellter nicht so ausführlicher Klage oder auch über die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts für weitaus weniger Geld. Sind ca. 1300-1500 Euro Kosten mit Anwalt und 483 Euro ohne, nur so als Hinweis.

Die nächste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung z.B. in Bremen wird interessant und hat deutlich mehr Auswirkung als eine von einem Anwalt entworfene Klageschrift.

Das hatte ich damals auch gemacht. Da gings glaube um die Altersdiskriminierung. Dort wurde vom Gericht ein Streitwert festgelegt, der pauschal bei 5000 € lag. Und nach diesem richteten sich die Kosten für das Verfahren wenn ich mich nicht irre.

Wenn man sich den Verlauf der Dinge in Thüringen anschaut, dann frage ich mich, ob so etwas für Sachsen auch denkbar, wenn nicht sogar notwendig ist.
Der Entwurf für Sachsen ist noch nicht beschlossen und erlangt in diesem Jahr auch keine Gesetzeskraft mehr. Die Erhöhung von 2,8 % aus den Tarifverhandlungen kommt dieses Jahr auch nicht. Das Bürgergeld kommt definitiv nächstes Jahr. Somit stimmen doch die ganzen Berechnungen in dem 400-seitigen Entwurf nicht mehr. Das kann man doch alles nicht mit der Beihilfe heilen!?

Der gesamte Gesetzentwurf ist doch zum 1.1.23 Makulatur, oder?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ursus am 09.12.2022 20:00
Der gesamte Gesetzentwurf ist doch zum 1.1.23 Makulatur, oder?
Hallo DrStrange,
das stimmt. Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt derzeit die Vorgaben des BVerfG, weder hinsichtlich des "Abstandsgebotes" noch hinsichtlich der "prozeduralen Anforderungen". Kein derzeit gültiges Besoldungsgesetz ist verfassungskonform. Um es mit den Worten von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt Universität zu Berlin zu sagen: " Angesichts der „Dreistigkeit“ dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg „länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs“ verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht (und damit vorsätzlich! meine Ergänzung!) die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG, offen missachtet werden. Diese fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, nicht nur  „rechtsstaatsgefährdend“, wie bekanntermaßen u. a. a. bereits der DRB – Berlin angemerkt hat. Die Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuern die Besoldungsgesetzgeber  im Ergebnis genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ursus am 10.12.2022 15:52
Hallo DrStrange,
p. s.: https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 22.12.2022 08:37
*Thread rauskram*

Hallo Kollegen,

Hat sich von Euch einer schon den Doppelhaushalt angesehen?
Ich verstehe davon nicht sooo viel, hab aber mal in den Plan vom SMF reingeschaut und keinerlei Rückstellung oä bezgl Besoldung gesehen.
Im Gegenteil die Personalausgaben gehen in 2023 zumindest in meinem Bereich (LSF/FA) leicht zurück.

Evtl kann sich das ja mal jemand von Euch ansehen, der mehr Plan von Haushaltsplanung hat als ich 😁


Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 22.12.2022 09:45
Die Personalausgaben steigen ja zumindest. Kann natürlich auch an Stellenanhebungen (ist zumindest bei uns  beantragt) etc liegen

Auf der anderen Seite ist der Entwurf ja allein durch das neue Bürgergeld dem Rundordner zuzuführen
Die wissen also, dass das ganze Gesetz nicht verf.konform ist und das eine Neuregelung frühestens ab 2025 möglich ist. Deshalb brauchen sie jetzt noch keine Rückstellungen bilden  :o

Wie gehts mit dem Entwurf jetzt eigentlich weiter?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 23.12.2022 07:33
Wo ich gerade im Bundesfaden das Thema Verzicht zur Einrede der Verjährung lese:

Die letzten beiden Schreiben des LSF beinhalten nur den Satz: "...Ihre Schreiben sind eingegangen"

Ist das bei Euch auch so?
Müssen wir denn Verzicht noch einfordern?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 23.12.2022 10:21
Schließe mich der Frage an.

Bei mir stand auch nur, dass die Schreiben eingegangen sind. Mehr nicht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: xap am 23.12.2022 10:29
Einfordern kann man natürlich viel. In meinem Widerspruchschreiben im Bereich Bund habe ich genau das getan. Auf die Einrede der Verjährung wurde trotzdem nicht verzichtet und das ist vermutlich so gewollt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Koi am 23.12.2022 11:24
Moin, im allgemeinen Thread wurde zum Thema Verzicht auf Einrede der Verjährung einiges geschrieben, vor allem im Februar 2022. Nach den Ausführungen dort sollte es eigentlich kein Problem sein.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 28.12.2022 15:15
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Da dauert es wohl noch mit einem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation.
Ein Wahnsinn..
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TZSteinbock am 31.12.2022 11:03
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Da dauert es wohl noch mit einem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation.
Ein Wahnsinn..

Nicht nur Wahnsinn sondern auch Skandal...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 17.01.2023 15:44
Laut Tagesordnung wird der Gesetzentwurf morgen (18. Januar) im Haushalts-und Finanzausschuss beraten. https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/2034?dateForBacklink=17.01.2023#agenda

Wir dürfen gespannt sein.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Der Obelix am 17.01.2023 15:51
"Zur Umsetzung der Initiative Wertschätzung sind folgende Änderungen am SächsischenBeamtengesetz vorgesehen"

Hilfe, man will nur eine amtsangenessene Alimentation und dann startet die Drucksache mit diesem Satz........
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 17.01.2023 22:51
Da gehts ums SächsBG. Das hat nichts mit der Besoldung zu tun. Wenn ihr TOP 6 meint.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 18.01.2023 05:39
Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist unter TOP 8 zu finden.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 18.01.2023 14:04
Zitat
Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben und über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist, monatliche Nachzahlungen auf Grundlage der vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) mitgeteilten durchschnittlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige
Wie genau ist das jetzt zu verstehen? Es wird geschaut, was im Durchschnitt mit 50% (70%) Beihilfe an die PKV gezahlt wurde und zieht davon das ab, was bei 70% (90%) Beihilfe gezahlt worden wäre, und diese Differenz ist die Nachzahlung?

Hypothetisches Beispiel:

Bei 50% Beihilfe haben Beamte im Durchschnitt 250€ an die PKV bezahlt, bei 70% Beihilfe zahlen sie im Durchschnitt 150€ - macht einen Differenzbetrag von 100€ pro Monat, der jetzt nachgezahlt wird? Oder anders gesagt: Es gibt 20% des durchschnittlichen hochgerechneten, "vollen" PKV-Satzes als Nachzahlung?

Die Nachzahlung ist steuerpflichtig und - sofern der Beamte freiwillig gesetzlich versichert ist - bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auch SV-pflichtig, nehme ich an...

Zitat
sowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder für die Jahre 2012, 2013 und 2021.
Was genau ist damit gemeint und warum ausgerechnet diese drei Jahre?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 18.01.2023 23:49
Danke für den Hinweis mit TOP 8.

So wie ich das verstehe, gibt es nur Nachzahlung, für Angehörige, die in der PKV waren.

Und:  "Für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner besteht der Anspruch
nur für die Kalenderjahre, in denen deren Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes oder vergleichbare ausländische Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre jeweils vor dem Kalenderjahr
der Nachzahlung 18 000 Euro nicht überstiegen hat."

Also bekommen zB Beamte, die freie Heilfürsorge genießen gar nichts, obwohl sie mtl pkv-Beiträge für die Anwartschaft und eine Pflegepflichtversicherung privat bezahlen!?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Forumuser am 19.01.2023 13:37
Hallo zusammen,

das ist ja auch eine spannende Auslegung.
Was ist mit Beamten, die freiwillig gesetzlich (mit Familie) versichert waren. Kann dies jemand hier aus dem Gesetzestext heraus lesen?

Danke und viele Grüße
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TreuerDiener am 23.01.2023 17:08
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Du meinst sicher im März 2023?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 23.01.2023 18:16
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Du meinst sicher im März 2023?

Hoppla, ja, meine ich.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 07.02.2023 14:13
Gibt es hier eigentlich Neuigkeiten, wie man den "Entwurf" bzgl Bürgergelderhöhung anpassen will?
Außer die 2,8% ab März finde ich nichts!?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 07.02.2023 20:06
Am 1.3. tagt der Haushalts-und Finanzausschuss. Mal schauen ob es das Thema auf die Tagesordnung schafft.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 08.02.2023 07:11
Dann braucht man sich ja nicht drauf einstellen, dass zumindest die 2,8% mit den Märzbezügen ausgezahlt werden 🤡
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 21.02.2023 16:48
Komisch, man liest nix mehr davon. Weder bei den hiesigen Gewerkschaften noch sonst wo. Ich meine, der Entwurf war mit 400 Seiten fertig. Dann kam der Jahreswechsel und die Einführung des Bürgergeldes. Dann hat man sich schnell entschlossen, die Übernahme des Tarifergebnisses von 2,8% doch separat zu behandeln. Was ist da jetzt also los? Komplizierter als gedacht?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Talinos am 22.02.2023 08:45
Da hast du recht. Zum ursprünglichen Termin gab es sogar Schreiben des Richterbundes oder der Polizeivertreter.
Jetzt 3 Monate später passiert hier weder von der einen noch der anderen Seite etwas.
Es gibt zur Übernahme der 2,8% kein objektiven Hinderungsgrund aus meiner Sicht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Der Obelix am 22.02.2023 09:05
Zinseinsparungen durch verschobenen Auszahlungszeitpunkt in Millionenhöhe.

Wenn man jetzt den ursprünglichen Auszahlungstermin anderer (Beispiel 1.12.) auf den 01.05. setzt, kommt so einiges an eingesparter Zinslast beim FM an.

Eine weitere Idee: Sollte bis dahin eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Hessen, Bremen) vorliegen, kann man dies clever als "zu prüfendes Argument mit hoher Tragweite ansehen".

Im Rahmen dieser Prüfung kommt dann keine Auszahlung und man prüft fleißig, so dass man den Auszahlungstermin dann richtung 01.10.2023 oder so schieben kann.

Wäre doch ne tolle Idee oder?

Die Sprachregelung wäre dann gegen Ende September:
"Nach höchst intensiven Prüfungen und der notwendigen Berücksichtigung der absolut neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung......."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 22.02.2023 18:42
Facebook-Post des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e. V. vom 22.02.2023:

Heute bekamen wir Post aus der Sächsischen Staatskanzlei - die Antwort auf unser Schreiben vom November 2022. Einiges ist passiert, Anderes noch offen. Wir bleiben weiter dran!
Ihr könnt das komplette Schreiben auf unserer Website lesen.
Klar ist: Wir werden auch weiterhin eure, und damit unser aller gemeinsame Anliegen engagiert vertreten. Klar ist leider auch: Nötig ist das, denn ohne unser Einfordern und Nachfragen passiert in aller Regel nichts.


https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2023/SBB/Antwortschreiben_MP_SBB_Schreiben_11_2022_.pdf
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Unknown am 22.02.2023 19:14
Facebook-Post des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e. V. vom 22.02.2023:

Heute bekamen wir Post aus der Sächsischen Staatskanzlei - die Antwort auf unser Schreiben vom November 2022. Einiges ist passiert, Anderes noch offen. Wir bleiben weiter dran!
Ihr könnt das komplette Schreiben auf unserer Website lesen.
Klar ist: Wir werden auch weiterhin eure, und damit unser aller gemeinsame Anliegen engagiert vertreten. Klar ist leider auch: Nötig ist das, denn ohne unser Einfordern und Nachfragen passiert in aller Regel nichts.


https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2023/SBB/Antwortschreiben_MP_SBB_Schreiben_11_2022_.pdf

Die Stellungnahme sagt doch bereits wieder alles aus. Nämlich nix!

Selbst wenn das SMF mit den Verbänden und Gewerkschaften spricht, heisst es ja nicht, dass das SMF dieses versteht und umsetzen wird. Offensichtlich hat das Gutachten von Prof. Dr. Battis noch nicht ausgereicht. Wie deutlich muss man noch schreiben, dass das absoluter Murks ist was die da fabriziert haben.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 22.02.2023 20:14
Oha, so wie das klingt gibt es zumindest bereits ab März 2,8% mehr. Juchu, erstmal überlegen, wo man diese Unsummen investiert…
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 23.02.2023 09:06
Die parlamentarischen Beratungen sind abzuwarten!? Wie lange sollen wir denn warten? Und sind da Änderungen zu erwarten?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 23.02.2023 09:54
Die parlamentarischen Beratungen sind abzuwarten!? Wie lange sollen wir denn warten? Und sind da Änderungen zu erwarten?
Wenn das Ergebnis einer Beratung bereits im Vorfeld feststünde, wäre die Beratung ja überflüssig... :)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 27.02.2023 09:35
Oha, so wie das klingt gibt es zumindest bereits ab März 2,8% mehr. Juchu, erstmal überlegen, wo man diese Unsummen investiert…

Juchu, unendlicher Reichtum!!!11elf!

Die 2,8% ab  Dezember sind scheinbar mit den Bezügen März ausgezahlt worden. Abrechnung hab ich noch keine erhalten, aber der Betrag aufm Konto lässt die Schlussfolgerung zu.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 27.02.2023 17:14
So: laut Kalender Landtag finde ich am 1. März nichts zum Thema. Wie lange wollen die sich noch Zeit lassen?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Klappmützentaler am 28.02.2023 12:21
Just for Info: Wenn es mit der Infaltion dieses Jahr wie in gesamt Deutschland auch in Sachsen so weiter geht wie 2022…

siehe https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1045/umfrage/inflationsrate-in-deutschland-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahresmonat/  (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1045/umfrage/inflationsrate-in-deutschland-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahresmonat/)

… wird sich ein 1922/1923 problemlos bei den sächsischen Beamten wiederholen. Die maximale Geldvernichtung von Einkommen und Erspartem, wovon die Großeltern noch berichten konnten. Den größten Kaufkraftverlust hatten damals übrigens nicht die Bauern und nicht die Arbeiter. Es waren die Beamten in Deutschland!

Bauern konnten ihre hohen Nachkriegsschulden (1. WK) problemlos tilgen, da aufgrund Entscheidung der Reichsregierung alte Schulden auch zu alten Konditionen zurückgezahlt werden durften. Und Arbeiter erhielten auf Druck der Gewerkschaften mit dem Instrument der Sicherungsklauseln regelmäßige Lohnerhöhungen zum Ausgleich der Inflation. Siehe die aktuellen Lohnforderungen von ver.di 10% bzw. 15% bei der Post.

Der „grenzenlose Verarmungsprozeß breiter Volksschichten“ (Die Reichsbank 1901-1925, S. 92) wurde insbesondere auf dem Rücken der Beamten geschultert!

MfG ans SMF

PS: Und nein, die Arbeiter haben damals nicht alle ihre Arbeitsplätze verloren, da nach dem 1. WK akuter Fachkräftemangel (wie heute) herrschte. Die hohe Arbeitslosigkeit kam erst zur Weltwirtschaftskrise 1929.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 28.02.2023 16:06
Was möchtest du uns mit diesem Geschwurbel sagen ?

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TreuerDiener am 02.03.2023 06:42
Oha, so wie das klingt gibt es zumindest bereits ab März 2,8% mehr. Juchu, erstmal überlegen, wo man diese Unsummen investiert…

Juchu, unendlicher Reichtum!!!11elf!

Die 2,8% ab  Dezember sind scheinbar mit den Bezügen März ausgezahlt worden. Abrechnung hab ich noch keine erhalten, aber der Betrag aufm Konto lässt die Schlussfolgerung zu.

Ich bin auch dankbar. Die Auszahlung der Bezüge wurde an die aktuelle Tabelle vom Dezember 2020 angepasst.

Frage: Ist es mittelfristig absehbar, dass es weitere Steigerungen der Bezüge im Jahr 2023 in Sachsen geben wird?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 02.03.2023 16:14
Frage: Ist es mittelfristig absehbar, dass es weitere Steigerungen der Bezüge im Jahr 2023 in Sachsen geben wird?
1. 2023 ist kurzfristig - nicht mittelfristig. ;-)
2. Die Entscheidung darüber liegt am Ende bei den Abgeordneten des Sächsischen Landtages. Hier könnte man allenfalls wild spekulieren, aber eine seriöse Prognose ist wohl eher nicht möglich.
3. Eine weitere Erhöhung ist genausowenig ausgeschlossen wie sicher. Der Erhöhungsbetrag wird vermutlich 1% nicht unter- sowie 5% nicht überschreiten - wenn es denn einen gibt. :)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: HLKK am 03.03.2023 01:56
Kann mir hier jemand die Frage beantworten, warum der Rechner für Sachsen neben der Erhöhung des Grundgehaltes auch eine nicht unwesentliche Anhebung des Familienzuschlags (bei mir Stufe 5) angibt, dies jedoch mit der aktuellen Besoldung keine Berücksichtigung findet?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 03.03.2023 11:16
Da guckt man auf die Abrechnung, ruft seinen Sachbearbeiter im SMF an und fragt nach.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 03.03.2023 15:34
Da ist der Entwurf des neuen Besoldungsgesetzes schon hinterlegt. Das ist aber wie allseits bekannt noch nicht beschlossen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 03.03.2023 16:43
Da aber selbst das LSF alle Tabellen auf deren Seite veröffentlicht hat und auch die Auszahlung stattgefunden hat, erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass dem Entwurf nicht zugestimmt wird.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 03.03.2023 17:58
Am 8.3. tagt der Haushalts- und Finanzausschuss. TOP 1 betrifft das Besoldungsgesetz.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 04.03.2023 00:07
im Entwurf steht unter 2 BvL 4/18:

"Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben und über deren Anspruch noch nicht abschließend
entschieden worden ist, monatliche Nachzahlungen auf Grundlage der vom Verband
der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) mitgeteilten durchschnittlichen
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige
Angehörige sowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu
berücksichtigenden Kinder für die Jahre 2012, 2013 und 2021.


Warum nur die drei Jahre?

"Für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner besteht der Anspruch
nur für die Kalenderjahre, in denen deren Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes oder vergleichbare ausländische Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre jeweils vor dem Kalenderjahr
der Nachzahlung 18 000 Euro nicht überstiegen hat"

Wie soll das überprüft werden?

Bekommen Beamte mi freier Heilfürsorge aufgrund der privaten Pflegepflichtversicherung dann auch Nachzahlungen?

Für das Jahr 2023 erhalten alle Beamten, Richter und Ruhestandsbeamten monatliche
Nachzahlungen auf Grundlage der vom PKV-Verband mitgeteilten durchschnittlichen
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige
Angehörige sowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu
berücksichtigenden Kinder.
"

Werden die Zuschläge für das erste und zweite Kind also dann dauerhaft erhöht? Für 2023 sollen 87€ p.m. nachgezahlt werden.

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 04.03.2023 18:59
Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben

Traurig.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 05.03.2023 00:21
Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben

Traurig.

Es stellt sich ja die Frage:

2010 mit Wegfall des Weihnachtsgeldes erstmals Widerspruch eingelegt und eine amtsangemessene Besoldung gefordert. 2015 erging dann das Urteil des BVerfG und 2016 wurde nachgezahlt. Also wirkt doch eigentlich der Widerspruch von 2010 immer noch, oder? Die amtsangemessene Besoldung wurde ja mit den Nachzahlungen von 2016 jetzt rückblickend nicht hergestellt!?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 07.03.2023 13:56
Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die
ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben

Traurig.
Darauf wurde aber auch gebetsmühlenartig hingewiesen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: PoloG am 15.03.2023 20:28
Anbei ein Artikel aus der Freien Presse von heute (Formattierung habe ich mal nur grob übernommen):

Sachsens Beamte um 130 Millionen Euro teurer

Zusätzlich zur verspäteten Tarifübertragung für alle kommen auf den Freistaat Nachzahlungen durch ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 zu.

DRESDEN — Es ist mittlerweile 16 Monate her, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber für die  Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer außer Hessen auf eine Tariferhöhung um 2,8 Prozent einigten.
Fällig wurde sie im Dezember 2022 – nur Sachsens Beamte hatten davon erst mal nichts. Zwar galt die
Tarifübertragung als Formsache. Das Finanzministerium ließ sich jedoch mit der Ausarbeitung der Rechtsgrundlage bis Ende November 2022 Zeit – weil es in der Novelle gleich auch noch ein paar andere
Dinge regeln wollte.
Bis zur Verabschiedung der Novelle durch den Landtag werden auch noch ein paar Wochen vergehen. Trotzdem haben knapp 43.800 aktive verbeamtete Bedienstete genauso wie gut 14.400 Versorgungsempfänger – also Pensionäre – Ende Februar ihr 2,8-Prozent-Plus rückwirkend in einem Schwung ausgezahlt bekommen. Diesem Akt war eine schriftliche Bitte der Fraktionschefs des schwarz-grün-roten Regierungslagers am Nikolaustag an Finanzminister Hartmut Vorjohann(CDU) vorausgegangen, „die notwendigen Vorbereitungen zu veranlassen, damit die zum 1. Dezember 2022 vorgesehene Besoldungs- und Versorgungserhöhung schnellstmöglich – gegebenenfalls auch vorgriffsweise
– zur Auszahlung gebracht werden kann“. Davon profitieren neben Richtern und Staatsanwälten
auch schätzungsweise 13.000 aktive Polizisten – inklusive Anwärter – sowie gut 11.000 verbeamtete
Lehrer. Pro Monat macht das 2,8-Prozent-Plus für insgesamt 58.200 Personen laut Finanzministerium
8,33 Millionen Euro aus – pro Jahr also fast 100 Millionen Euro. Einmalig dürften zudem nach Rechnung des Vorjohann-Ressorts ungefähr 30 Millionen Euro hinzukommen – und zwar für diejenigen Beamten, die bis zum Vorjahr Widerspruch geltend gemacht haben, weil sie mit der Höhe ihrer Besoldung nicht einverstanden waren. Dabei geht es um die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts
von Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation.Danach muss der Abstand zwischen der niedrigsten Besoldung und der Grundsicherung einer vierköpfigen Familie mindestens 15 Prozent betragen.
Zur Einhaltung will Vorjohann rückwirkend zum 1. Januar 2023 die unterste Besoldungsgruppe
– das bisherige Eingangsamt bei Justizwachtmeistern– streichen. Zudem soll es Nachzahlungen für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige sowie für Kinder geben. Die Ansprüche reichen bis ins Jahr 2011 zurück – wenn sie angemeldet wurden. Dass bis 2022 nur  Widerspruchsführer profitieren sollen und erst für 2023 alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger
Nachzahlungen erhalten sollen, wurde in einer Anhörung im Finanzausschuss desLandtags vergangene Woche nicht nur vom Landkreistag, sondern auch vom DGB kritisch gesehen.
Dessen Landeschef Markus Schlimbach bezweifelte zudem die Einhaltung des 15-Prozent-Abstandsgebots, legte dem Ausschuss mehrere Rechenmodelle vor und warnte: „Esdrohen zahlreiche Klagen.“
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 27.03.2023 06:55
Wie gehts denn jetzt weiter? Ausschüsse habe getagt und nun?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 27.03.2023 08:39
Der SBB hat auf seiner Homepage ein Update veröffentlicht und ist auf die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss eingegangen. Zwischenzeitlich gibt es auch neue Erkenntnisse, insbesondere was die Erhöhung des Beihilfeanspruches auf 100 Prozent angeht, was wohl nicht ganz unproblematisch ist. Näheres dazu ist beim SBB nachzulesen.
https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-update-zum-stand-des-gesetzgebungsverfahren/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 27.03.2023 22:37
Hier eine Abendlektüre, das Wortprotokoll der Anhörung durch den Haushalts- und Finanzausschuss am 8. März 2023, von 13:10 bis 15:00 Uhr.

https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=20600&dok_art=APr&leg_per=7&pos_dok=&dok_id=287393

In Verbindung mit dem Änderungsantrag der Koalition:

https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2023/SBB/AeA-KOA-zu-Drs-7-11452.pdf

Alles ein zäher Kaugummi...

Solange es bei den (un)regemäßigen linearen Besoldungsanpassungen bleibt, geht einem das ganze Gewürge mit der verfassungskonformen Alimentation gezwungnermaßen am Arsch vorbei. Auch wegen mangelnder Interventionsmöglichkeiten bzw. Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse, siehe oben.

Solange das Bundesverfassungsgericht (folgend kurzer Auszug) inkonsistente und weitgefassten Urteile spricht, wird man sich immer wieder fragen "Wie geht es den jetzt weiter"?

Auszug:

Der Besoldungsgesetzgeber verfügt über einen weiten Entscheidungsspielraum. Dem entspricht eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle. Ob die Bezüge evident unzureichend sind, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden.

Diese Gesamtschau vollzieht sich in zwei Schritten: Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip angelegten Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des
Alimentationsniveaus ermittelt (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder).

Beim systeminternen Besoldungsvergleich ist neben der Veränderung der Abstände zu anderen Besoldungsgruppen in den Blick zu nehmen, ob in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten ist. Ein Verstoß gegen dieses Mindestabstandsgebot betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist. Die indizielle Bedeutung für die verfassungswidrige Ausgestaltung der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe ist dabei umso größer, je näher diese an der Grenze zur Mindestbesoldung liegt und je deutlicher der Verstoß ausfällt.

Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit den weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung zusammenzuführen. Werden mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe erfüllt, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation, die im Rahmen der Gesamtabwägung sowohl widerlegt als auch erhärtet werden kann. Werden umgekehrt bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten, wird eine angemessene Alimentation vermutet. Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden.

Ergibt die Gesamtschau, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es auf der dritten Stufe der Prüfung, ob dies im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann.


Unabhängig davon, bin gespannt auf das Tarifergebnis 2023 (exklusiv für sächsische Landesbeamte dann Übertragung in 2026). Auch die Kollegen (SN/TH) in der JVA Zwickau (NEU) werden besoldungstechnisch angeregte Gespräche führen.

 
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 28.03.2023 09:29
Die konstatierte "Inkonsistenz" der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist nicht gegeben. Das Bundesverfasungsgericht hat ein konsistentes Prüfprogramm erstellt, das der gerichtlichen Kontrolle dient. Es ist die Aufgabe der Besoldungsgesetzgeber, im Sinne ihrer sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Gestaltungsdirektive eine amtsangemessene und also sachgerecht begründete Alimentation zu gewähren, die dann der gerichtlichen Prüfung standhält. Das Prüfprogramm dient also nicht der Herstellung von gesetzgeberischen Enscheidung, sondern deren Prüfung. Die Inkonsistenz liegt dann ganz einfach darin, dass die Besoldungsgesetzgeber keine sachgerechten Entscheidungen treffen, die der Prüfung standhalten, weshalb sie keine amtsangemessene Alimentation gewähren, was verfassungswidrig ist. Das Ergebnis ist dann die vom Gesetzgeber zu verantwortende verfassungswidrige Inkonsistenz, wie es von einem Abgeordneten der Bündnisgrünen treffend auf den Punkt gebracht wird:

"Mich würde insbesondere von Seiten des DGB die Bewertung interessieren, ob das nicht doch irgendwann einmal kippt, wie lange dieses – ich sage einmal freundlich formuliert – Hinter-die-Fichte-Führen des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung trägt und wo Sie die Grenze sehen, wenn man versucht, das nur über Zulagen zu lösen." (S. 17 f.)

Seine Ehrlichkeit ist zu begrüßen - die dahinter vorscheinende Sichtweise, man könne das Bundesverfassungsgericht und damit die judikative Gewalt hintergehen, zeigt das gesamte politisch verquere Denken, das eines nicht anerkennen möchte: dass die Besoldung in allen 17 Rechtskreisen der gerichtlichen Kontrolle nicht standhält, weil sie nicht sachgerecht begründet wird und im Ergebnis zu keiner amtsangemessenen Alimentation führt. Hier und nirgendwo anders liegt die Inkonsistenz, wenn man das so nennen will. Wenn der Gewerkschaftsvertreter seine Antwort mit der Einleitung beginnt: "Das ist nicht einfach zu beantworten" (S. 18), dann dürfte das politisch motiviert sein, wie seine Antwort auf der S. 22 zeigt - denn sachlich ist die Frage ganz einfach zu beantworten, wie das Ulrich Battis ja auch bereits im Gesetzgebungsverfahren getan hat. Die Grenze ist seit langem überschritten und kann ohne viel Probleme innerhalb der heute in Sachsen bestehenden gesetzlichen Regelungen aus Grundgehalt als Hauptkomponente und den Nebenkomponenten wieder eingehalten werden, indem die Grundgehaltssätze sachgerecht erhöht werden, wobei in Sachsen 2020 - wenn man zunächst auf den absoluten Alimentationsschutz rekurrieren will - ein Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation (ohne Beachtung realitätsgerechter Beträge der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie der Sozialtarife) von "nur" rund zehn Prozent zu beachten wäre.

Wer meint, man könne die judikative Gewalt in Deutschland "hinter die Fichte führen", sorgt dafür, dass das Besoldungsniveau nur immer noch weiter steigen muss, da das Bundesverfassungsgericht dann eine immer detaillierte Prüfprogrammatik vorlegen wird, wie sie alsbald auch hinsichtlich der Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie insbesondere für die Sozialtarife und ggf. ebenso hinsichtlich der "Mindestbesoldung" zu erwarten sein dürfte, um die verfassungswidrige Inkonsistenz zu beenden, die die Besoldungsgesetzgeber wissentlich und willentlich immer weiter vorantreiben und also ausschließlich allein zu verantworten haben.

Man kann da wiederkehrend politisch Eiertanzen, wie sich das ebenfalls vielfach in den 62 Seiten (und 30 der Anhörung) widerspiegelt - man wird damit aber eines nicht erreichen: eine sachgerechte und also amtsangemessene Alimentation, zu deren Gewährung der Dienstherr als Folge seiner sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Gestaltungsdirektive verpflichtet ist. Und als Ergebnis wird man dann immer höhere Personalkosten akzeptieren müssen, wenn man regelrecht darum bettelt, dass sie als Folge des immer weiter steigenden Besoldungsniveaus immer größer werden, da die gerichtliche Prüfung immer kleinschrittiger werden muss, solange der Geist des "konzertierten Verfassungsbruch" das Handeln der Beteiligten trägt.

Und die, die das Problem noch am ehesten begriffen haben, sind die, denen das Wasser schon heute vielfach politisch bis an den Hals steht und nicht selten schon darüber (die also deutlich ausgedrückt personell zunehmend am Absaufen sind), nämlich die Vertreter der Kommunen im ländlichen Raum, denen es immer schwerer fällt, hinreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen und denen es zum Teil schon nicht mehr um hinreichend qualifziertes, sondern nur noch überhaupt um Personal geht. Die Darlegungen des Vertreters des Sächsischen Landkreistags sind wiederholt interessant - und gehen in die gleiche Richtung wie seit Jahr und Tag auch jene der entsprechenden Akteure hier in Niedersachsen. Sie sind die Speerspitze der gesellschaftlichen Entwicklung, die mehr und mehr den gesamten öffentlichen Dienst erfassen und irgendwann auch nicht mehr zu korrigieren sein wird, da jener in seiner Funktionalität immer weniger wird aufrechterhalten werden können, je länger keine qualitätssichernde Alimentation gewährleistet werden wird. Denn der demographische Wandel wird es in den nächsten Jahren generell nur immer schwerer machen, hinlänglich qualifziertes Personal zu gewinnen - je größer die Lücken heute schon sind, desto extremer werden die zukünftigen Probleme, da das zukünftige Reservoire zunehmend kleiner werden wird. Der extreme Lehrkräftemangel, der uns mindestens die nächsten zehn Jahre verfolgen wird, ist da nur ein kleiner Vorgeschmack davon, wohin politische Blindheit führt - oder in den Worten des gerade genannten Vertreters:

"Ich glaube aber, wir müssen uns Gedanken über die oberen Entgeltgruppen Gedanken machen; denn wenn wir Führungskräfte in unseren Landkreisen sehen, Amtsleiter in unserem Bereich, stellen wir immer wieder fest, es gibt immer weniger junge Leute, die Verantwortung und Führungsaufgaben übernehmen wollen. Es muss so sein, dass sich Leistung wieder lohnt und entsprechend honoriert werden muss. Es muss auch sein, dass obere Einkommensgruppen profitieren. Wir sehen kein Problem, dass es da eine gewisse Spreizung gibt, um das ganz deutlich zu sagen." (S. 23)

Und wenn er zugleich davon ausgeht, dass man zukünftig zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Verwaltung mit weniger Personal wird auskommen müssen (s. S. 26), dann wäre es nur umso wichtiger, dass dieses Personal, wenn es denn heute gefunden werden wollte, auch hinlänglich qualifiziert wäre, was wiederum zur Voraussetzung eine attraktive Besoldung hätte. Denn je kleiner die Anzahl von Beschäftigten, desto potenziell größer der Schaden durch nicht hinreichend qualifiziertes Personal. Diese Art Rückzugsgefechte, wie sie ebenso jener Vertreter führt, wird man in der zukünftigen gerichtlichen Prüfung sicherlich mit Interesse lesen:

"Es sind sicherlich alle angesprochen, zu hinterfragen, welche Aufgaben wir als öffentlicher Bereich machen müssen, welche wünschenswert, aber im Grunde nicht unbedingt notwendig und welche verzichtbar
sind. Diese harte Analyse muss in den nächsten Jahren kommen."

Denn diese "harte Analyse" muss eben nicht in den nächsten Jahren kommen, sondern hätte schon lange vollzogen werden müssen, muss also allerspätestens jetzt kommen: insbesondere in den Flächenländern wie Sachsen. Denn ansonsten gesellt sich zum Eiertanzen auch noch Traumtänzerei. Die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation wird als Folge der dann zwangsläufig deutlich steigenden Grundgehaltssätze und der mittelbar weiteren Folge, die damit einhergeht, nämlich der höheren Entlohnung der Tarifbeschäftigten, teuer werden, weil die mittlerweile mehr als anderthalb Jahrzehnte währende Kontinuität der verfassungswidrigen Unteralimentation über die tatsächlichen Kosten eines qualifzierten Öffentlichen Diensts hinweggetäuscht hat - je früher sich die politisch Verantwortlichen auch in Sachsen dieser Tatsache bewusst werden und sie akzeptieren, desto größer ihre Chance, nicht zuletzt im ländlichen Raum die Öffentlichen Verwaltung auch zukünftig noch garantieren zu können.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 28.03.2023 14:43
Gibt es eigentlich irgendeine - meinetwegen erstmal auch nur theoretische - Handhabe, die das BVerfG hat, wenn die Besoldungsgesetzgeber dieses "Spielchen" auf unbestimmte Zeit fortsetzen?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 28.03.2023 17:04
Irgendwann wird es einen der Besoldungsgesetzgeber mit einer sog. Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG treffen, der da lautet:

"Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln."

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dürfte das Bundesverfassungsgericht derzeit eine entsprechende Anwendung hinsichtlich des niedersächsischen Gesetzgebers vorbereiten (vgl. hier die S. 10 ff. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf). Sachsen ist neben Berlin offensichtlich ein weiterer "geeigneter" Kandidat. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.11.2015 - 2 BvL 19/09 - festgestellt, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar gewesen sind und den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 01.07.2016 an zu treffen. Diese Frist hat er allerdings ohne hinreichende Novellierung bis heute verstreichen lassen.

2017 hat es mit der Entscheidung vom 23.05.2017 - 2 BvR 883/14 - den sächsischen Gesetzgeber dahingehend gerügt, dass er das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen mit dem Sächsischen Besoldungsgesetzes vom 17. Januar 2008 nicht hinreichend beachtet hat, was mit Artikel 33 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar ist, soweit sie die Besoldungsanpassung 2008 für die Besoldungsgruppe A 10 erst mit viermonatiger Verzögerung vorsehen hat. Der Gesetzgeber ist daraufhin verpflichtet worden, spätestens bis zum 01.07.2018 verfassungskonforme Regelungen für die Jahre 2008 und 2009 zu treffen. Allerdings ist auch das bis heute nicht geschehen. Nicht umsonst verfehlt die gewährte Nettoalimentation die Mindestalimentation im Jahr 2008 weiterhin um offensichtlich mehr als 19 %.

Damit aber liegt eine offensichtliche Kontinuität verfassungswidriger Alimentation in Sachsen seit spätestens 2008 vor, die trotz zweimaliger mit Gesetzeskraft vollzogener Anordnung, wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, nicht behoben worden ist. Es ist mit nicht geringen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht deshalb in dem anhängigen Verfahren 2 BvL 2/19, die Alimentation der Besoldungsgruppe A 10 in den Jahren 2011 bis 2014 betreffend, eine entsprechende Vollstreckungsanordnung vollziehen wird, sobald dieses Verfahren vom ihm aufgerufen wird. Der Vollzug der Entscheidung dürfte dann in die Hände der Verwaltungsgerichtsbarkeit gelegt werden. Auch deshalb, so gilt es zu vermuten, hat Ulrich Battis den Gesetzgeber so deutlich auf sein massives sachwidriges Handeln hingewiesen, welches die notorische Fortsetzung des wissentlich und willentlich vollzogenen Verfassungsbruchs gezielt plant. Der sächsische Besoldungsgesetzgeber wird - davon dürfte mit weiterhin nicht geringer Wahrscheinlichkeit auszugehen sein - nicht mehr viele Chancen vonseiten des Bundesverfassungsgerichts erhalten, zunächst mindestens hinsichtlich der Jahre 2008, 2009 und 2011 zu einer verfassungskonformen Gesetzgebung zurückzukehren und also zunächst einmal der ihn treffenden Anordnung endlich Folge zu leisten. Die sachliche Verträumtheit, die sich in der gerade betrachteten Anhörung widerspiegelt und sich darin zeigt, dass man in Sachsen offensichtlich trotz der beiden genannten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen nicht einmal die grundlegendsten verfassungsrechtlichen Direktiven zur (Wieder-)Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation verstanden hat, geschweige denn wüsste, was unter der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Gestaltungsdirektive zu verstehen ist, sollte kaum ausreichen, um das Bundesverfassungsgericht weiterhin davon zu überzeugen, dass der Sächsische Landtag der geeignete Ort zur Vollstreckung der nötigen Entscheidungen sein wird, wenn er so weitermacht als wie zuvor, vermute ich.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 28.03.2023 20:34
Danke Swen.
Ich bin erst seit 2016 dabei. Die ganze Vorgeschichte war mir in dieser Detaillierung noch nicht bekannt.
Ja, Battis hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen. Was das bedeutet ist mir jetzt erst klar geworden.
Ich bin gespannt, wo es hingeht. Unser momentaner FM zeigt ja offensichtlich null Problembewusstsein.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.03.2023 00:20
Gern geschehen, Daily. Genau dieses mangelnde Problembewusstsein betrachte ich als Verträumtheit. Sie wird hier wie in vielen anderen Rechtskreisen das Bundesverfassungsgericht geradezu dazu zwingen, den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers zunehmend weiter zu begrenzen, also einzuhegen. Als Folge werden die Personalkosten nur immer noch größer werden, wie nicht zuletzt die aktuelle Entscheidung 2 BvL 4/18 gezeigt hat. Das sächsische Gesetzgebungsverfahren, wie es sich aktuell entspinnt, ist sachlich in jeglicher Hinsicht völlig unverantwortlich, weshalb Ulrich Battis hier so deutliche Worte gefunden hat - und auch sie führen offensichtlich nicht dazu, dass sich der Gesetzgeber seines verfassungsrechtlichen Auftrags erinnerte. Der Gesetzentwurf dürfte zukünftig vielleicht weniger ein juristisches als eher ein psychologisches Interesse finden und ggf. in einer der fachneurologischen Zeitschriften unter der Kategorie der Besoldungsamnesie betrachtet werden.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 29.03.2023 15:57
Wenn ich diese Meldung https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_quo-vadis-amtsangemessene-alimentation-nicht-vor-2024 (https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_quo-vadis-amtsangemessene-alimentation-nicht-vor-2024) richtig deute, könnte es wohl noch ein wenig dauern...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.03.2023 22:32
Der Link bezieht sich auf die konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 9/18 die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2015 betreffend (vgl. a. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Stellungnahme_BVerfG_220110_anonymisiert.pdf). Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst Entscheidungen in den folgenden konkreten Normenkontrollverfahren für das Jahr 2023 angekündigt (vgl. die Nr. 20 bis 22 des Zweiten Senats): https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html Nach dem Jahresbericht 2022 ist mit einer Entscheidung "demnächst" zu rechnen, vgl. a. https://www.berliner-besoldung.de/weitere-normenkontrollantraege-vor-der-entscheidung/ Es dürfte diesbezüglich folglich nicht mehr allzu lang dauern. Ein Entscheidungstermin für das von mir genannte konkrete Normenkontrollverfahren, das Land Sachsen betreffend, liegt noch nicht vor.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 30.03.2023 09:12
Also sind, wenn ich das richtig verstehe, im Laufe dieses Jahres Urteile für drei Bundesländer (Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) zu erwarten, von denen man zumindest eine Orientierung erwarten kann, wohin die Reise im Hinblick auf die übrigen Bundesländer geht. (So etwas wie eine Signalwirkung an die jeweiligen Landesregierungen wäre zwar wünschenswert und unter normalen Umständen zu erwarten, aber angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit mache ich mir diesbezüglich keine Hoffnungen...)

Auch von mir nochmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Inhaltlich bin ich als juristischer Dilettant zwar raus, aber das ganze Prozedere finde ich unheimlich interessant und spannend. :)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.03.2023 09:27
Gern geschehen, Saggse. Es wird nicht zuletzt für Sachsen, über das das Damoklesschwert der Vollsreckungsanordnung von allen Ländern gemeinsam mit Niedersachsen wohl am stärksten hängt, nach der anstehenden Entscheidung besonders interessant. Nicht umsonst ist der aktuelle Gesetzentwurf sachlich so katastrophal schlecht begründet, dass man weiterhin davon ausgehen dürfte, dass das Handeln des sächsischen Gesetzgebers einer Untätigkeit gleichkommt. Da das Handeln des sächsischen Gesetzgebers nach 2015 und 2017 bereits zweimal einer Untätigkeit gleichgekommen ist, dürfte es wahrscheinlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht ihm keine dritte Chance geben wird, die seit 2008 vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der Grundgehaltssätze vergangenheitsbezogen noch selbst zu korrigieren. Der aktuelle Gesetzentwurf bettelt regelrecht danach, endlich als Gesetzgeber hinsichtlich der Besoldung nicht mehr gesetzgeberisch tätig sein zu müssen, sondern das eigene Gesetzgebungsrecht vergangenheitsbezogen de facto an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verlieren. Wenn man die ersten rund 30 Seiten der Anhörung liest, dann kann man nur den Eindruck gewinnen, dass die dort anwesenden Abgeordneten wirklich verträumt nicht wissen, welche Lawine sie gerade lostreten.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Saggse am 30.03.2023 10:31
Wenn man die ersten rund 30 Seiten der Anhörung liest, dann kann man nur den Eindruck gewinnen, dass die dort anwesenden Abgeordneten wirklich verträumt nicht wissen, welche Lawine sie gerade lostreten.
Ich trauen den Abgeordneten durchaus auch politisches Kalkül zu: Man ist nicht selbst für die drastischen Mehrausgaben verantwortlich sondern kann die Schuld auf das böse BVerfG schieben. Auch, wenn es sich hierbei nicht um eine EU-Institution handelt, kann ich mir gut vorstellen, dass diese Argumentation hier auf fruchtbaren Boden fällt. Das Grundgesetz ist nämlich nur dann gut, wenn es persönliche Freiheiten verbrieft - was für Beamte "amtsangemessen" ist, entscheidet hier immer noch der Stammtisch!

Interessant wird auch die Reaktion unter den Lehrern: Die meisten der jungen Kolleginnen und Kollegen dürften inzwischen als Studienräte in das Beamtenverhältnis berufen worden sein - nahezu alle älteren sind hingegen im Angestelltenverhältnis. Wenn hier jetzt tatsächlich noch eine signifikante, rückwirkende Besoldungserhöhung bei der ersten Gruppe erfolgt, dürfte dies erneut zu erheblichem Unmut bei den anderen führen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.03.2023 21:38
Das ist in beiden Punkten leider schlüssig, Saggse. Insbesondere die Abgeordneten, die das Thema durchdringen, handeln wissentlich und willentlich verfassungswidrig - und zugleich wird eine wieder amtsangemessene Alimentation auch deshalb teuer, weil dann die Gewerkschaften nicht zuletzt hinsichtlich der angestellten Lehrkräfte eine deutliche Erhöhung der Tariflöhne fordern werden und weil sich auch hier nach und nach eine weitergehende Angleichung vollziehen wird. Auch deshalb versucht der Gesetzgeber nicht nur in Sachsen, die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation solange, wie scheinbar möglich, hinauszuzögern. Nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wird sich anhand der Begründung begründet einschätzen lassen, ob es in der übernächsten Entscheidung ggf. schon um eine Vollstreckungsanordnung gehen wird.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: wossen am 31.03.2023 04:14
Egal, wie hoch die Besoldungsanpassungen der verbeamteten Lehrer ausfallen werden, es wird zu keinerlei finanziellen Vorteilen dadurch für tarifbeschäftigte Lehrer kommen (die ja in Sachsen häufig in Führungspositionen sind, aufgrund der erst kürzlichen Einführung der Verbeamtung).

Das Totschlagargument lautet, die TdL gestattet das nicht.....(hat man doch alles schon bei der Wiedereinführung der Verbeamtung mit der völlig unzureichenden Kompensation durchgespielt), '
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.03.2023 07:14
Ich glaube da eher an die normative Kraft des Faktischen - sobald die Beamtenbesoldung in Sachsen wieder ein das Leistungsprinzip hinreichend beachtendes Niveau erreichen wird, sodass also wieder eine amtsangemessene Alimentation gewährt werden wird, werden die Gewerkschaften mit schlüssigen Argumenten auf eine ebenfalls deutliche Erhöhung der Tarifentlohnung dringen. Diese wird dann auch in Sachsen nach und nach kommen - oder auch Sachsen würde insbesondere hinsichtlich seiner Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis eine deutliche Abwanderung erfahren. Denn da mindestens in den nächsten zehn Jahren ein massiver Lehrkräftemangel gegeben sein wird, wird der Konkurrenzföderalismus zukünftig seine Wirkung ganz anders zeitigen als in der Vergangenheit. Nicht umsonst hat Bayern bereits angekündigt, Lehrkräfte aus anderen Bundesländern abzuwerben. Flexible Lehrkräfte werden kaum in Sachsen ihr Lohndasein als schlecht bezahlte Angestellte fristen, wenn ihnen deutlich bessere Bedingungen in anderen Bundesländern geboten werden.

Was wir alle weiterhin zu wenig auf dem Schirm haben, ist, dass der demographische Wandel unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit wiederkehrend ins Leere laufen lässt oder laufen lassen wird. Denn die Marktmacht der Beschäftigten dreht sich in vielen Branchen und Sektoren mehr und mehr zu ihren Gunsten - auch das haben die öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherrn offensichtlich vielfach noch nicht ganz so auf dem Schirm, weshalb sie wiederkehrend meinen, mit erfreulichen, jedoch auf's Ganze gesehen weitgehend nutzlosen Bonbons wie Dienstfahrrädern oder Jobtickets den immer mehr Gestalt annehmenden Fachkräftemangel aufhalten zu können. Auch darin zeigt sich der verträumte Gehalt der in meinen vorherigen Beiträgen Genannten. Denn dort glaubt man offensichtlich, dass alles immer so schön weitergehe wie bisher, ohne dass die Krisenhaftigkeit der Zeitentwicklungen hinreichend in den Blick genommen wird. Würde man die Krisenhaftigkeit der Zeit auch in Sachsen hinreichend in den Blick nehmen, würde man die paar hunderte Millionen heute gerne in die Hand nehmen, um den Öffentlichen Dienst nun krisenfester zu machen, als zu versuchen, mit den Problemenbewältigungsstrategien der 2010er Jahren - vor allem die Schuldenbremse - die tatsächlichen Probleme der 2020er und 2030er Jahre in den Griff zu bekommen. Denn auch in den 2020er und 2030er Jahren wird die Staatsverschuldung als ein dauerhaftes Problem moderner Staatlichkeit nicht verschwunden sein und verschwinden - aber der demographische Wandel verbunden mit den aus dem Klimawandel folgenden Problemen wird ganz andere Herausforderungen mit sich bringen, als dass die Lösungsstrategien der 2000er und 2010er Jahren noch viel Erfolgschancen mit sich bringen werden, um die anstehenden Probleme zu lösen. Wer sich in den nächsten Jahren auch im Öffentlichen Sektor nun möglichst viele gut qualifizierte Nachwuchskräfte sichert, dürfte in den nächsten rund zwei Jahrzehnten - wenn der Fachkräftemangel nicht zuletzt im Öffentlichen Dienst mehr und mehr durchschlagen wird - deutlich besser aufgestellt sein als der Dinosaurier von nebenan. Olaf Scholz kann hinsichtlich von Pflegekräften noch x-mal gen Südamerika reisen - qualifizierte Juristen, Polizisten, Verwaltungsfachleute und Lehrkräfte, die zugleich die Voraussetzungen mitbringen, um in Deutschland verbeamtet zu werden, wird er da eher nicht finden. Denn auch die wachsen nicht im Regenwald.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: wossen am 31.03.2023 07:41
Wohin sollten denn die älteren Lehrkräfte in Sachsen abwandern? Überall wird doch nur nach dem TVL bezahlt (auch in Berlin fängt man jetzt nach der Wiederverbeamtung wieder in Stufe 1 an). Das 'Kartell
'TdL' funktioniert im TB-Lehrerbereich prächtig.

Die erfahrenen Lehrer leben jetzt schon damit, dass sie gegenüber den frisch gebackenen Berufsanfängern in Sachsen benachteiligt werden - nuja, dann wird das halt noch erheblich zunehmen (und dass sie nicht einsehen, dass der Junglehrer ein gänzlich anderes Wesen mit gänzlich anderen finanziellen Konditionen ist - und unvergleichbar mit Ihnen selbst - nuja, das ist ihr eigenes Problem)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.03.2023 08:34
Abwandern können sie ja - anders als Beamte - schon heute, wenn sie das wollen. Deshalb habe ich von flexiblen Lehrkräften gesprochen: Das eine ist ihre rechtliche Möglichkeit, das andere ihre eigene Motivation und das dritte die damit verbundene Flexibilität. Zugleich geht's eben um die Zukunft, nämlich nach der Wiederherstellung einer amtsangmessenen Alimentation. Sobald das erste Bundesland - ggf. durch eine Vollstreckungsanordnung zunächst vergangenheitsbezogen dazu gezwungen - beginnen wird, deutlich höhere Grundgehaltssätze zu gewähren, wird sich die Sachlage, wie sie heute besteht, nach und nach grundlegend ändern - deshalb mein Verweis auf die normative Kraft des Faktischen. Wie sehr den Dienstherrn mittlerweile das Wasser bis zum Hals steht, zeigt sich ja in der zunehmenden Absenkung der für notwendig erachteten Qualifikation, wie sie bspw. gerade Brandenburg vollzieht: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/01/brandenburg-kabinett-entscheidung-verbeamtung-bachelor-lehrer.html Ohne Not wird das sicherlich eher nicht geschehen - und mit besserer Entlohnung oder Besoldung wird man eben eine größere Chance haben, mehr qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Der Fachkräftemangel wird zwangsläufig neue Lösungsstrategien generieren und zwangsläufig die Konkurrenz um Fachkräfte deutlich erhöhen. Wenn ich es richtig sehe, hat auch Sachsen bereits auf den Fachkräftemangel reagieren müssen, indem es zum Jahresbeginn 2019 zur verstärkten Verbeamtung von Lehrkräften umgesattelt hat, sodass die Zahl an Landesbeamten, die in den Jahren vor 2019 recht konstant bei rund 29.500 gelegen hat, seitdem zum 30.06. des jeweiligen Jahres wie folgt gestiegen ist: 2019 rund 35.400, 2020 37.900, 2021 43.500.

Ich denke, wenn man das jemanden im Jahre 2015 prophezeit hätte, hätten viele gleichfalls gesagt: Das passiere never und niemals und auf keinen Fall. Letztlich zeigt sich auch hier die normative Kraft des Faktischen. Du wirst Dich in Sachsen besser auskennen als ich; aber nachdem man dort 2019 die Büchse der Pandora geöffnet hat, wird man sie auch im schönen Sachsenland, durch das ich immer gerne getourt bin, als ich eine Zeit in Tschechien gelebt habe, kaum wieder schließen können: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/verbeamtung-lehrer-gutachten-100.html

Aber wie gesagt, auch ich habe keine Glaskugel und kann nur begründete Vermutungen anstellen - allerdings wird der demographische Wandel so durchschlagende Folgen für die zukünftige Arbeitswelt nicht nur in Deutschland und Europa, sondern in allen überalterten Gesellschaften in der Welt haben, dass die Bundesländer als Arbeitgeber und Dienstherrn besser heute als morgen dafür Sorge tragen sollten, ihren Öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen - leider tätigen sie wiederkehrend das Gegenteil, als gäbe es kein Morgen. Die Verträumtheit, die ich als Begriff verwendet habe, trifft also nicht nur auf sächsische Politiker zu, sondern ist hinsichtlich des Öffentlichen Diensts ein typisches Phänomen der politischen Klasse in Deutschland - die glaubt nämlich zu einem großen Teil weiterhin, dass sie ohne einen funktionierenden Öffentlichen Dienst ein neues "Deutschlandtempo" fahren kann, ohne zu realisieren, dass jenes Tempo ohne funktionierenden öffentlichen Dienst ganz schnell auf dem Abstellgleis endet - und auch das dürfte dann noch von verschiedenen Politikern als Erfolg gefeiert werden, etwa nach dem Motto: "Da, wo unser Zug steht, gibt es keine roten Haltesignale, was zeigt, dass wir auf den richtigen Weg sind (wobei wir verschweigen, dass es die nur deshalb nicht gibt, weil sie derzeit nicht geliefert werden können und ansonsten auch keiner da wäre, um die Signale zu bedienen - was aber auch egal ist, da es ja eh das Abstellgleis ist, das in dieser Zeit auch nicht repariert werden kann, da ja der Zug drauf steht, was wiederum Geld spart und deshalb ein Fortschritt ist - da wir also fortschreiten, indem wir stehenbleiben, bewegen wir uns auf das richtige Ziel zu)."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 21.04.2023 09:18
Was ist in Sachsen los? Ist der Gesetzentwurf verschwunden oder warum geht nix weiter?
Hat jemand ne Ahnung wie es hier wann weitergeht?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 27.04.2023 07:39
Die Änderungen zum SächsRKG scheinen ja gestern beschlossen worden zu sein...
https://www.dstg-sachsen.de/Update_S%C3%A4chsRKG

Zum 4. DRÄndG jedoch weiterhin Ruhe sanft...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 11.05.2023 13:45
Am 17. Mai erneute Sitzung im Landtag TOP 5
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 12.05.2023 08:32
Am 17. Mai erneute Sitzung im Landtag TOP 5

...noch nicht im Landtag, aber im Haushalts- und Finanzausschuss.

Weiß schon jemand etwas genaueres, inwieweit die Bedenken bezüglich der notwendigen Widersprüche und des hundertprozentigen Beihilfeanspruchs beachtet werden?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 22.05.2023 21:48
Hat jemand denn am 17. Mai die Sitzung verfolgt uns/oder kann berichten?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 23.05.2023 08:03
Hat jemand denn am 17. Mai die Sitzung verfolgt uns/oder kann berichten?
Das war, soweit ich weiß, nicht öffentlich. Einen Livestream gab es jedenfalls nicht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 23.05.2023 10:43
Der Entwurf dürfte dann bestimmt zur Plenarsitzung am 31.05. oder am 01.06.2023 auf der Tagesordnung - mit der entsprechenden Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 17.05.2023 - stehen. Sobald die Tagesordnung online eingestellt wird, sind dort meist auch die Beschlussempfehlungen einsehbar.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 25.05.2023 07:43
Die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung ist online. Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist bisher nicht dabei. Wir werden uns wohl noch gedulden müssen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 25.05.2023 11:44
Passend dazu werden erstmal die eigenen Bezüge erhöht.
Ich hab natürlich Verständnis dafür, dass das absoluten Vorrang hat vor dem läppischen A6er…

https://www.saechsische.de/sachsen/diaetenplus-die-einkommen-von-sachsens-abgeordneten-werden-erneut-erhoeht-5863238-plus.html
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 08.06.2023 13:19
Die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung ist online. Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist bisher nicht dabei. Wir werden uns wohl noch gedulden müssen.

Mich würde da echt mal der Grund für diese zeitliche Verzögerung interessieren. Man gab sich doch letztes Jahr so zuversichtlich, dass man sogar die Tariferhöhung zum 1.12.2022 mit diesem Gesetz umsetzen wollte.

Ist die geplante Behilfe-Lösung vielleicht doch keine so unproblematische Idee?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 08.06.2023 14:12
Oder man wartet auch hier aufs BVerfG?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 08.06.2023 18:07
Am 5. Juli soll der Gesetzentwurf wohl im Landtag verabschiedet werden.  Leider sind noch nirgends Änderungsanträge zu finden. Da müssen wir uns wohl noch gedulden.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sabine-friedel/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-friedel-wann-ist-es-geplant-den-gesetzentwurf-der-saechsischen-staatsregierung-fuer-ein

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.06.2023 11:22
Hier betrachtet aktuell die GdP Sachsen die geplanten Novellierungen: https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/61EBFA595FC289E1C12589B1003E7F75/$file/SN_2023_06.pdf
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 14.06.2023 15:10
Aktuell wieder auf der Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses zu finden: https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/1990?dateForBacklink=14.06.2023#agenda

Leider gibt es wieder keine neuen Dokumente dazu.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 30.06.2023 21:58
Am 5.Juli wird der Entwurf im Landtag verabschiedet. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ist mittlerweile online einsehbar.

https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/1938?dateForBacklink=28.07.2023#agenda

TOP 4
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: PoloG am 03.07.2023 13:29
Heute ist in der Freien presse ein Artikel dazu erschienen.

Der Entwurf wurde auch nochmal ergänzt, um das Thema Wahlfreiheit PKV/GV.

Wie lest ihr das? Die Wahlmöglichkeit bietet man nur neu-verbeamteten Beamten ab 1. Januar 2024 und denen, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind oder interpretiere ich das falsch?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: luftruepel am 03.07.2023 13:33
Die Wahlmöglichkeit bietet man nur neu-verbeamteten Beamten ab 1. Januar 2024 und denen, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind oder interpretiere ich das falsch?

Genau so verstehe ich das auch. Aber auch für diesen Fall gilt, dass mit der Wahl der GKV keinen Weg mehr zurück in die PKV besteht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Statusamt am 03.07.2023 22:14
Der Artikel bei der FP leider hinter der Bezahlschranke...

§ 80a Pauschale Beihilfe
(1) Auf Antrag wird anstelle der Beihilfe nach § 80 Absatz 1 Satz 1 eine pauschale Beihilfe gewährt, wenn Beihilfeberechtigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihren Verzicht auf Beihilfe nach § 80 Absatz 1 Satz 1 erklären.
Der Antrag auf Gewährung der pauschalen Beihilfe und der Verzicht auf die Beihilfe nach § 80 Absatz 1 Satz 1 sind unwiderruflich und in Schriftform nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei der Festsetzungsstelle für die Beihilfe einzureichen. Die pauschale Beihilfe wird ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eingang des Antrags bei der Festsetzungsstelle für die Beihilfe folgt, gewährt, soweit kein späterer Zeitpunkt angegeben wird. Sie wird monatlich gezahlt.

Neuverbeamtete (ab dem Tag der Verbeamtung, BaW). "Sind Sie in der GKV versicherungspflichtiges Mitglied oder familienversichert, ist ein Wechsel in eine private Krankenversicherung unmittelbar zum Tag Ihrer Verbeamtung möglich." Somit gibt es später kein zurück mehr in die GKV, Ausnahme man wird Schwerbehindert, geregelt im § 9 SGB V Freiwillige Versicherung. Damit ist der Wechsel eines "Alt-Beamten" von der PKV zur GKV nahezu ausgeschlossen. Die Pauschale Beihilfe fällt flach.

Bleibt der Neuverbeamtete in der GKV als Freiwillig Versicherter, kann er jetzt bzw. auch später in das System der Pauschalen Beihilfe wechseln. Pflegeversicherung bleibt außen vor!
Hier wäre anzumerken, das nun alle Arten von Einkommen der Verbeitragung unterliegen! Beispiel: Besoldung brutto monatlich 3.500 €, 14 % allgemeiner Beitragssatz 490 €, 1,1 % Zusatzbeitrag 38,50 €, KV-Beitrag monatlich 528,50 €. Die Pauschale Beihilfe trägt die Hälfte, also 264,25 €. Dies gilt ausschließlich für die Bezüge später Versorgungbezüge. Die pauschale Beihilfe bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei der beihilfeberechtigten Person beschränkt auf den auf die Besoldung oder die Versorgungsbezüge entfallenden Beitragsanteil, soweit sich die Höhe des Beitrages nach der Höhe des Einkommens bestimmt.

Jetzt ist aber noch nicht Schluss, ich empfehle den Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V, zu lesen:

 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf

Bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden Einkünfte insgesamt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise 59.850 Euro im Jahr (Stand 2023) herangezogen. Sind also maximal 698,25 € KV-Beitrag im Monat (4.987,50 € x 14 %), plus Zusatzbeitrag. Laut Besoldungstabelle 2023 haben alle ab der A12 Stufe 10 (gehe nur von der Grundbesoldung aus) den Höchstbeitrag zu zahlen und sind somit raus. Alle darunter (Mittlerer Dienst) müssen weitere "Einkünfte" neben der Besoldung und später Versorgung verbeitragen lassen.

Beispiele:
Hat man Kaptaleinkünfte oder Dividenden wird ab dem ersten Euro (Sparerfreibetrag gilt hier nicht!) verbeitragt! Kapitalabfindungen oder laufende Auszahlungen aus privaten Kapitallebensversicherungverträgen, Rentenversicherungverträgen, Berufsunfähigkeitsverträgen selbst Auszahlungen aus Riesterverträgen werden verbeitragt.

Ist man in der GKV freiwillig versichert und erzielt mit vortschreitendem Alter und hoffentlich steigenden Vermögen (Zinsen usw.) oder bezieht im Alter eine private Rente, steigt die Beitragsbelastung stätig und unausweichlich. In der PKV steigen die Beiträge leider auch, hier bleiben aber alle anderen "Einnahmen" bei der Verbeitragung unberücksichtigt.

Geht man nun den zweiten Strang, unter den neuen Bedingungen der Pauschalen Beihilfe, an.

Aktiver Beamter (Alt-Beamter) kann jetzt aus der privaten Krankenteilkostenversicherung in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Wenn das PKV-Unternehmen dies ermöglicht, zu welchen Bedingungen (erneute Gesundheitsprüfung usw.) hängt vom jeweiligen PKV-Unternehmen ab. Hat man sich einen Krankenvollversicherungsvertrag geangelt, stellt man einen Antrag auf Verzicht der Beihilfe. Nunmehr bekommt man Pauschale Beihilfe. Aber es ist zu beachten: Bei vollständiger Versicherung in einer privaten Krankenversicherung bemisst sich die pauschale Beihilfe höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif!!

Jeder kann sich gern mal ein Angebot zu einem Vollversicherungvertrag machen lassen und den (fast) hälftigen Zahlbetrag der Pauschalen Beihilfe abziehen. Weniger als unter 50 % oder 70 % Beihilfe wird es wohl nicht...

Ich warte auf die "Durchführungsbestimmungen" bzw. Merkblätter usw. die dann auf der Website des LSF verfügbar werden.

Außerdem, je nach politischer Wetterlage liegt ja noch die "Bürgerversicherung" in der Schublade.

Für meine Begriffe ist das alles keinen halben Broiler wert. Ich lasse mich aber auch gern vom Gegenteil überzeugen...

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 04.07.2023 06:20
Ich konnte durch Werbung angucken den Artikel lesen …
Spannend, dass scheinbar ab 2020 für alle, auch Nichwiderspruchseinleger, die Nachzahlungen erfolgen sollen (also laut dem Artikel, letzter Absatz)

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/ab-wann-beamte-in-sachsen-ohne-nachteile-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-duerfen-artikel12949059
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 04.07.2023 08:50
Zitat

Vorjohanns Gesetzentwurf hatte die Nachschläge nur für diejenigen Staatsdiener vorgesehen, die bis zum Vorjahr Widerspruch gegen ihre Besoldungshöhe eingelegt hatten. Die Koalitionsfraktionen weiteten diesen Anspruch aber nun zumindest für die Jahre 2020 bis 2023 auch auf diejenigen aus, die nicht in Widerspruch gegangen waren, wie Schlimbach hervorhob. Er hatte bereits in einer Expertenanhörung im März die Rechtmäßigkeit der Regierungspläne bezweifelt. Vorjohann habe das Urteil mit der "billigsten Variante" umsetzen wollen. "Der Finanzminister wollte mit dem Kopf durch die Wand, aber das Parlament hat ihm seine Grenzen aufgezeigt. So funktioniert Demokratie."

Zitat Freie Presse


Das wird dem Herrn Finanzminister gar nicht schmecken. Aber immerhin kann er sich dann hinstellen und behaupten , er musste das Geld ja für die bösen Beamten raushauen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 04.07.2023 09:15
Trotzdem ist der nunmehr angepasste Gesetzentwurf natürlich wieder ein Fall für Karlsruhe. Das neue Bürgergeld und die damit gestiegene Grundsicherung wurden z.B. überhaupt nicht berücksichtigt und zu dem Versuch eine verfassungsgemäße Alimentation einzig und allein durch Beihilferegelungen herzustellen, wurde in diesem Forum und in den Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf bereits alles gesagt.

Die Aussage "Der Finanzminister wollte mit dem Kopf durch die Wand, aber das Parlament hat ihm seine Grenzen aufgezeigt. So funktioniert Demokratie." in Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf zu gebrauchen ist absolut lächerlich. Es wäre schön gewesen, wenn das Parlament dem Finanzminister tatsächlich seine Grenzen aufgezeigt hätte, nämlich die Grenzen unserer Verfassung, innerhalb derer er sich gesetzgeberich austoben kann. Stattdessen wird morgen zum x-ten mal ein Gesetz verabschiedet, dass wissentlich und willentlich den Vorgaben des BVerfG widerspricht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Forumuser am 04.07.2023 10:51
Ich habe eine Verständnisfrage zur Nachzahlung in Bezug auf das Abstandsgebot.
(§ 87 Nachzahlungen Aktenzeichen 2 BvL 4/18 Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2023)

Eine Nachzahlung erhält nur, wer Ehepartner und Kinder hat, die mit privat krankenversichert waren?
Wenn ich freiwillig gesetzlich versichert war und meine Frau sowie Kinder mit familienversichert waren fällt man nicht in die Regelung?

Und gleich noch eine zweite Frage,
(§ 87b Nachzahlungen zu Aktenzeichen 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17 für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2022) Die monatlichen Nachzahlungen betragen jeweils für das dritte und jedes
weitere im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind...

In dem Fall wäre die Art der Krankenversicherung egal oder?

Danke für die Mühe.



Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 04.07.2023 11:24
Ja, das würde ich so sehen.

Du würdest aber auch Nachzahlungen nach §87a für die ersten beiden Kinder erhalten, da auch dort die Art der Krankenversicherung keine Rolle spielt. Die Regelung führt (zumindest wie ich das derzeit durchblicke) dazu, dass ein Beamter mit 2 Kindern, die über den Partner in der GKV versichert sind Nachzahlungen für die Vergangenheit erhält, aber zukünftig keinen Cent mehr bekommt, da man ja nicht von den erhöhten Beihilfesätzen für die Angehörigen profitiert.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 06.07.2023 08:12
Der Gesetzesentwurf wurde angenommen. Jetzt wird es spannend wie die konkrete Umsetzung aussieht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: lotsch am 06.07.2023 09:12
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/parlamentsarbeit/redebeitraege/7-legislatur/dienstrechtaenderungsgesetz-lippmann-wahlmoeglichkeit-bei-krankenversicherung-ist-ein-meilenstein-fuer-den-freistaat-als-attraktiver-arbeitgeber/

Die Grünen meine wieder einmal, sie könnten das BVerfG austricksen. Sie geben damit zu, dass sie das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen umgehen wollen. Auch das zwanghafte Gendern finde ich nur noch lustig.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 06.07.2023 10:40
Naja in erster Linie ist es die CDU, in diesem Fall FM Vorjohann, der stur auf die (kurzfristig)billigste Lösung pochte. Mir scheint aber, dass man zunehmend zu der Einsicht gelangt, dass diese Flickschusterei an seine verfassungsrechtlichen Grenzen stößt. Man wird nicht ewig die unteren Besoldungsgruppen streichen können und das Thema Beihilfe ist nunmehr ebenfalls ausgeschöpft.

In den gestrigen Redebeiträgen v.a. zu TOP 2 "Wir machen Zukunft-Standortvorteil für den Freistaat Sachsen" wurde zurecht darauf hingewiesen, wie wichtig eine starke Verwaltung für unseren Staat sei und das es im Zuge des demografischen Wandels sowie des Fachkräftemangels eine enorme Herausforderung darstellt, gut qualifiziertes Personal (man sprach gar von den Besten) zu finden. Mit Gesetzen,wie dem gestern beschlossenen, wird dies sicherlich nicht gelingen....
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Talinos am 06.07.2023 11:16
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/parlamentsarbeit/redebeitraege/7-legislatur/dienstrechtaenderungsgesetz-lippmann-wahlmoeglichkeit-bei-krankenversicherung-ist-ein-meilenstein-fuer-den-freistaat-als-attraktiver-arbeitgeber/

Die Grünen meine wieder einmal, sie könnten das BVerfG austricksen. Sie geben damit zu, dass sie das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen umgehen wollen. Auch das zwanghafte Gendern finde ich nur noch lustig.

Ich habe Frau Friedel die entsprechende Frage direkt gestellt. Hier Ihre Antwort:
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde mit Beschluss des Landtags vom heutigen Tage in geänderter Form beschlossen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, welcher Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags war und zu diesem auch Stellungnahmen verschiedener Institutionen und Akteure vorliegen, wurde durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, Bündnis90/Die Grünen und der SPD modifiziert.

Nach unserem Dafürhalten widerspricht das verabschiedete Gesetz nicht den Vorhaben des Bundesverfassungsgerichts. Das neue Bürgergeld wurde bei den Berechnungen zum Abstandsgebot tatsächlich berücksichtigt. Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.

Die Nachzahlungen sind Folge von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, an die sich auch der Freistaat Sachsen gebunden sieht. Danach müssen nun die zu niedrig gezahlten Besoldungen (seit 2020) nachgezahlt werden. Ausgangspunkt ist dabei das sog. Abstandsgebot. Dieses besagt, dass zwischen dem Modellbeamten (verheiratet, zwei Kinder und mehr, Alleinverdiener) und einer ebensolchen Person, die Grundsicherung bezieht, ein Abstand von 20 % zur niedrigsten Besoldungsgruppe bestehen muss (A4). Der Abstand wird durch eine Nachzahlung bzw. Anhebung der Besoldungsbestandteile erreicht. Die Nachzahlungen erfolgen auf die entsprechenden Besoldungsanteile, die an Kinder oder den Familienstand anknüpfen. Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.

Die Alimentationsanpassung erfolgte nicht nur über Beihilfesätze - denn wir änderten diese von 100 auf 90 % -, sondern auch über einen Zuschuss zu den (gesetzlichen wie privaten) Krankenversicherungsbeiträge und Familienzuschläge.

Lange war offen, wer Nachzahlungen für den in den zurückliegenden Jahren entgangenen Besoldungsanspruch erhalten soll. Das Finanzministerium hatte vorgeschlagen, nur den Beamt:innen Nachzahlungen zu gewähren, die Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben. Dem konnten wir unmöglich zustimmen: Das hätte alljene benachteiligt, die im Vertrauen auf die Fürsorgepflicht ihres Arbeitgebers auf einen Widerspruch verzichtet hatten. Wir konnten durchsetzen, dass stattdessen für den Zeitraum ab 2020 – also seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – alle Beamt:innen von Nachzahlungen profitieren.

Dennoch bleibt das Thema aktuell: Mit Blick auf die nächsten Verhandlungen zum Tarifvertrag der Länder noch in diesem Jahr, haben wir zusätzlich im Parlament einen Entschließungsantrag beschlossen, indem wir die Staatsregierung zur Reform der Besoldungsordnung auffordern, weil diese seit ihrem Beschluss 2004 strukturell veraltet ist.

Freundliche Grüße

Sabine Friedel
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: TomR am 06.07.2023 11:16
Gruß nach Sachsen. Ich habe mir mal die Videos der Plenarsitzung angeschaut. Sehr interessant und es bleibt weiterhin spannend. Mit der 90%igen Beihilfe rühmt sich eine der Parteien, da den Beamten weiterhin Zugang zu Ergänzungstarifen der PKVs zur Verfügung stehen. Die Kollegen:innen die über die Öffnungsaktion in die PKV gekommen ist erwischt es richtig. Zukünftig wird man über den Leistungskatalog der Beihilfe sicherlich noch viele Überraschungen erleben. Die Verfassungswiedrigkeit besteht trotz der Beihilfeanpassungen weiterhin.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: LoPi35 am 06.07.2023 11:40
Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 06.07.2023 13:30
Wo finde ich Infos auf der Seite des LSF?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Forumuser am 06.07.2023 13:32
https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: MasterNoname89 am 06.07.2023 14:19
Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

Nach dem Urteil des BVerfG muss die Alimentation der Beamten mindestens 15 % über der Grundsicherung liegen. Hier ist jetzt der Abstand der niedrigsten Besoldungsgruppe, also bis dato A4 zu betrachten.

Für Beamte ist dieser Abstand auf die gesamte Familie zu betrachten, da der Dienstherr nach den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gegenüber der gesamten Beamtenfamilie alimentationspflichtig ist. Betrachtet man jetzt also einen alleinstehenden Beamten im Vergleich zu einem Sozialhilfeempfänger, so ist dieser Abstand geradeso noch gegeben ... im Vergleich einer Sozialhilfeempfängerfamilie zu einer Beamtenfamilie, auch in Hinsicht auf Krankenversicherungskosten, ist dies offenbar in den entsprechenden Jahren nicht gegeben gewesen. Das betrifft aber dann nur die Jahre, für die die Nachzahlungen bei bis zu zwei Kindern geleistet werden. Bei mindestens drei Kindern ist dieser Abstand dann in keinem der zurückliegenden Jahre gegeben.

Das man das zunächst umgeht, indem man die untersten Besoldungsgruppen einfach streicht, ist der blanke Hohn und zeigt, wie es mit der Wertschätzung seitens unserer Politik gegenüber den Beamten des Freistaates steht. Weiterhin ist die Zahlung ausschließlich an diejenigen, die für die entsprechenden Jahre Widerspruch eingelegt haben ein deutlicher Vertrauensbruch des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Im Grunde müsste man somit ab sofort generell jährlich Widerspruch gegen die Besoldung  einlegen, um eventuelle Ansprüche zu wahren.

Dass man "großzügig" alle Beamten mit der Nachzahlung für die letzten drei Jahre "begünstigt" ist auch kein entgegenkommen des Dienstherrn, sondern hängt eher an der allgemeinen Verjährungsfrist, in der theoretisch jeder seine Ansprüche noch geltend machen kann und entsprechend diese Zahlung auch einklagen könnte.

Ich erwarte mit Spannung die Forderungen der Gewerkschaften in Bezug auf die Tarifverhandlungen zum TV-L und wie? und vor allem wann? diese durch die Gesetzgebung auf die sächsischen Beamten übertragen wird.

Jeder Beamte hat sich an Recht und Gesetz in jeder Lebenslage und jederzeit zu halten. Das sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein. Offenbar gilt dieser Grundsatz nur nicht für den Dienstherrn selbst  >:(


Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: luftruepel am 06.07.2023 16:40
Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

Auf der Seite des LSF steht nicht zu den Änderungen in Bezug auf die Beihilfe. Auf der Seite des Landtages steht "Beschlussfassung: artikelweise". Kann es sein, dass diesen Änderungen nicht zugestimmt wurde?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 06.07.2023 16:42
Es gab eine Blockzustimmung. Eigentlich wurde allem zugestimmt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: strahlkotze am 22.07.2023 19:21
Kurze Verständnisfrage zu dieser Geschichte - ich, ledig, keine Kinder, keine beihilfeberechtigten Angehörigen in der PKV - erhalte keine Nachzahlung? So richtig verstanden?

Hatte damals auch diesen Widerspruch abgesendet, aber nie eine Bestätigung erhalten. Ist mindestens ein halbes Jahr her.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 27.07.2023 14:43
So siehts leider aus. Auf meinen Widerspruch gabs auch keine Reaktion. Ist scheinbar gängige Praxis beim LSF. Ich bin zumindest auf das ominöse Infoschreiben gespannt, welches Ende Juli auf der Homepage zu finden sein soll und das alle Beamten mit dem Lohnzettel Anfang August bekommen sollen. Da soll ja angeblich sehr ausführlich sein
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 30.07.2023 08:35
Ja, scheinbar hat das LSF für die Widersprüche für 2022 keine Eingangsschreiben versendet, da man ja das Gesetz schon im Dezember durch haben wollte.
Hab auch keins bekommen.
Hat mal jemand dort angerufen, woran et jelechen hat?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 31.07.2023 08:47
Die Hinweise sind jetzt Online.
Da bekommt man scheinbar Zugangsdaten um online seine Ansprüche (Nachweise KV, Einkommenssteuerbescheide etc) hochladen zu können.
Das ist ja wie bei der Grundsteuer... der Wahnsinn

https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html (https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: strahlkotze am 31.07.2023 08:56
Also, ist ja schön, dass dann hier viele zehntausende Euro an Nachzahlungen erhalten... aber warum die amtsangemessene Alimentation für den eigentlich Beamten an sich (!) nicht umgesetzt wird, erschließt sich mir auch aus den ellenlangen Schreiben nicht. Sind ja alles nur Nachzahlungen für die "Dritten" in der Runde, also die berücksichtigungsfähigen Angehörigen sowie die Kinder.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Unknown am 31.07.2023 09:04
aber warum die amtsangemessene Alimentation für den eigentlich Beamten an sich (!) nicht umgesetzt wird, erschließt sich mir auch aus den ellenlangen Schreiben nicht.
Ja doch, die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Es kostet massiv an Haushaltsmittel und diese will der Dienstherr nicht in sein Personal investieren.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 31.07.2023 09:21
Jetzt ist die Frage: beantragt man die Nachzahlungen gleich und legt Ende des Jahres Widerspruch ein oder geht man gleich in Widerspruch und beantragt keine Nachzahlungen?
Mglw könnte das Gericht ja später sagen: "na die Nachzahlung haben sie ja beantragt, also waren sie ja zufrieden"

 
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Talinos am 31.07.2023 11:56
Kann jemand eine kurze Übersicht gestalten bzw. meine bestätigen, wer etwas pro Monat bekommt? So richtig verstehe ich das Prozedere nicht.

→ ist die Annahme so korrekt?

Single:
Ledig, ohne Kind: keine Nachzahlung

Verheiratet ohne Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet (Ehepartner privatversichert), ohne Kind: hier erfolgte eine Nachzahlung

Verheiratet mit Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ein Kind (gesetzlich versichert): keine Nachzahlung
Verheiratet, ein Kind und mehr (gesetzlich versichert): hier erfolgte eine Nachzahlung

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 31.07.2023 12:45
Jetzt ist die Frage: beantragt man die Nachzahlungen gleich und legt Ende des Jahres Widerspruch ein oder geht man gleich in Widerspruch und beantragt keine Nachzahlungen?
Mglw könnte das Gericht ja später sagen: "na die Nachzahlung haben sie ja beantragt, also waren sie ja zufrieden"

So wie ich das Infoschreiben verstanden habe, musst du ohnehin nicht für alles einen Antrag stellen. Nur für die Nachzahlungen für die beihilfeberechtigten Angehörigen musst du dich unter dem Link einloggen und die Unterlagen hochladen (also Nachweis zur privaten Krankenversicherung und den Verdienst des Ehepartners, ggf. weitere). Für die Nachzahlungen, die du für im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kinder bekommst, erfolgt die Nachzahlung automatisch, wenn auch erst voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Hast du denn Widerspruch eingelegt? Die Widerspruchsverfahren werden laut Info auch von Amts wegen wieder aufgegriffen. Dann steht ja immer noch der Klageweg offen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 31.07.2023 13:10
Kann jemand eine kurze Übersicht gestalten bzw. meine bestätigen, wer etwas pro Monat bekommt? So richtig verstehe ich das Prozedere nicht.

→ ist die Annahme so korrekt?

Single:
Ledig, ohne Kind: keine Nachzahlung

Verheiratet ohne Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet (Ehepartner privatversichert), ohne Kind: hier erfolgte eine Nachzahlung

Verheiratet mit Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ein Kind (gesetzlich versichert): keine Nachzahlung
Verheiratet, ein Kind und mehr (gesetzlich versichert): hier erfolgte eine Nachzahlung

Das ist sehr vereinfacht dargestellt. Wichtig ist erstens, dass es nur für ausgewählte Jahre Nachzahlungen gibt und zweitens für 2019 und davor nur für die Beamten, die Rechtsmittel eingelegt haben.

Grundsätzlich gilt: Als lediger Beamter ohne Kinder gibts nix, das ist korrekt. Bist du verheiratet (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - das lasse ich mal künftig der Einfachheit halber weg, ist aber immer mit gemeint), hängt es davon ab, ob der Partner gesetzlich (dann gibts auch hier nix) oder privat versichert ist. Dann hängt es davon ab, wieviel Einkommen der Partner jeweils in den betreffenden 3 Vorjahren im Schnitt hatte. Bis 18T€ gibts was - darüber nix.

Bei den Kindern gibt es zwei Gründe für Nachzahlungen (so lese ich es heraus). Als erstes gibt es Nachzahlungen für alle im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder. Für die ersten Beiden weniger, ab dem 3. wirds mehr (und hier auch dauerhaft, da der FamZ für die Kinder 3+ ab diesem Jahr erhöht wurde). Sind die Kinder beihilfeberechtigt (also privat versichert), gibt es dafür noch eine Nachzahlung.

Wie eingangs schon erwähnt, sind nur ausgewählte Jahre betroffen, die in den einzelnen Tatbeständen auch noch unterschiedlich sind (die ersten beiden Kinder bekommen z. B. für 2022 keine Nachzahlung, die Kinder 3+ schon).
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 01.08.2023 08:09
Zumindest die Zahlungen für die Kinder im Familienzuschlag sollten doch unkompliziert sein, da alles der Bezügestelle vorliegt. Schnell wird da wohl nix gehen, ist ja parallel auch Urlaubszeit.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 01.08.2023 09:38
Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 02.08.2023 13:22
Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

Gestern kam die Post vom LSF - identisches Schreiben wie auf der Homepage. Ich glaube kaum, dass da noch mehr kommt. Ich habe meine PKV erstmal auf die bevorstehende Änderung hingewiesen und nachgefragt, was die konkret bräuchten. Damit geh ich dann zum LSF und lass es mir geben. Bis zum 1.1.24 ist ja noch etwas Zeit.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 02.08.2023 13:43
Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

Gestern kam die Post vom LSF - identisches Schreiben wie auf der Homepage. Ich glaube kaum, dass da noch mehr kommt. Ich habe meine PKV erstmal auf die bevorstehende Änderung hingewiesen und nachgefragt, was die konkret bräuchten. Damit geh ich dann zum LSF und lass es mir geben. Bis zum 1.1.24 ist ja noch etwas Zeit.

Dir wird vom LSF ganz unkompliziert ein Schreiben aufgesetzt wie dein Beihilfebemessungssatz ist. Das gibst du deiner Versicherung und die berechnen dir (auch rückwirkend) einen neuen Beitrag. So hat es bislang doch auch funktioniert, wenn bspw. durch ein zweites Kind der Beihilfebemessungssatz von 50% auf 70% gestiegen ist.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 02.08.2023 13:45
Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 02.08.2023 14:05
Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.

Also ich hatte schlichtweg gebeten, dass mir eine entsprechende Mitteilung für die PKV geschickt wird. Das hat mit allen Seiten reibungslos geklappt. Möglicherweise kann man sich das hier sparen und die Versicherung mit Verweis auf die Gesetzesänderung informieren.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 02.08.2023 16:18
Eine Änderung des Bemessungssatzes gab es bei mir nicht - ich bin gleich mit 70% eingestiegen. Aber so etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Kann aber auch gut sein, dass die PKV ein Gesetz lesen kann. Wenn ich bisher 70% hatte komme ich ja zwangsläufig zu den 90%.

Das ist die Frage. Kollege hat 70%, aber ein Kind ist schon ausm FamZ raus…
Demnach nach neuer Regelung nur weiterhin 70%. Glaube nicht, dass rückwirkend angepasst wird.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 02.08.2023 16:42
Auch wieder wahr. Man kann auch mit Bestandsschutz die 70% haben und damit nach der neuen Regelung keine 90% bekommen.

Aber mir tut es auch nicht weh das LSF um ein Schreiben zu bitten, was ich dann der PKV vorlegen kann.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: luftruepel am 03.08.2023 01:56
Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 03.08.2023 07:37
Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?

Nach Ansicht des Freistaats geht aus den Urteilen des BVerfG nur für einzelne Jahre die Notwendigkeit einer Anpassung der Besoldung hervor. Für die anderen Jahre ist alles super  ::)

Ich glaube, jedem hier ist klar, dass dieses Gesetz auch wieder nicht verfassungskonform ist...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 03.08.2023 08:56
Kann mir jemand erklären, warum für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Familienzuschlages des ersten und zweiten Kindes erfolgt, der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder aber nicht dauerhaft angehoben wird?

Der Freistaat hebt ja den Familienzuschlag indirekt an, indem für 2 Kinder, Beamte jetzt 90% Beihilfe bekommen.
Andere Bundesländer haben den Familienzuschlag massiv erhöht.

Im Landtag hat man natürlich auch erkannt, dass das Blödsinn ist und es wurde eine zeitnahe Reformierung der Besoldung durch Einbringung eines Entschließungsantrags beschlossen. Was auch immer dabei dann rumkommt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: 0esli0 am 03.08.2023 09:01
Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich mal ein Kind habe, und dieses bei meinem Partner in der GKV Familienversicherung belasse. Bleibe ich dann trotzdem nur zu 50 Prozent beihilfeberechtigt? Oder bekomme ich dann immer die 70 Prozent unabhängig davon, wo das Kind nun versichert ist?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 03.08.2023 09:04
Wenn das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, dann wird die Beihilfe auf 70% angehoben, unabhängig wo das Kind versichert ist. Diese 70% verliert man auch nicht mehr. Bei 2 Kindern dann Analog 90%.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 03.08.2023 09:30
Wenn das Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, dann wird die Beihilfe auf 70% angehoben, unabhängig wo das Kind versichert ist. Diese 70% verliert man auch nicht mehr. Bei 2 Kindern dann Analog 90%.

Ach, wenn ich einmal auf 90% Beihilfe (wg. 2 Kindern) bin (ab 2024), behalte ich die Lebzeit, auch wenn die Kinder irgendwann nicht mehr berücksichtigungsfähig im Familienzuschlag sind??? Hab ich das richtig verstanden?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 03.08.2023 09:59
Ja.

Zitat
Der Bemessungssatz von 70 % oder 90 % vermindert sich bei Wegfall der
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern nicht, wenn diese nach dem 31. Dezember 2023
berücksichtigungsfähig sind bzw. waren

Und damit wird es zukünftig sehr teuer werden für den Dienstherrn.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 03.08.2023 10:42
Ja.

Zitat
Der Bemessungssatz von 70 % oder 90 % vermindert sich bei Wegfall der
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern nicht, wenn diese nach dem 31. Dezember 2023
berücksichtigungsfähig sind bzw. waren

Und damit wird es zukünftig sehr teuer werden für den Dienstherrn.

Es wird noch viel teurer, wenn die Besoldung denn endlich mal den Vorgaben des BVerfG entsprechen wird. Denn das Grundproblem ist doch, dass von den Änderungen nur die Beamten etwas haben, die Kinder haben. Die Grundbesoldung wurde überhaupt nicht verändert, obwohl es dringend notwendig wäre. Hier drückt der Schuh am meisten. Auf die Familienzuschläge könnte ich bei einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Grundbesoldung gut verzichten, denn von der hab ich auf Lebenszeit etwas...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Fragmon am 03.08.2023 13:22
Ich vermute, dass man es im Zweifel wie eine Heilfürsorge konzipieren wollte, jedoch man die ganzen Ergänzungstarife verliert, wenn man 100% Beihilfe erhält. Demnach nur 90 %
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 03.08.2023 17:25
Leider wird sich die PKV die 10% Restkostenversicherung gut bezahlen lassen. Wirklich viel sparen kann man da nicht wirklich. Der PKV Verband ist ja Sturm gelaufen gegen die 100% Beihilfe.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Fragmon am 04.08.2023 10:36
Leider wird sich die PKV die 10% Restkostenversicherung gut bezahlen lassen. Wirklich viel sparen kann man da nicht wirklich. Der PKV Verband ist ja Sturm gelaufen gegen die 100% Beihilfe.

War auch richtig so, da sonst bei allen der Beihilfeergänzungstarif wegfallen würde und insbesondere im zahntechnischen Bereich will ich nicht nur Beihilfeleistungen haben.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Karsten am 04.08.2023 10:56
Ja.

Zitat
Der Bemessungssatz von 70 % oder 90 % vermindert sich bei Wegfall der
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern nicht, wenn diese nach dem 31. Dezember 2023
berücksichtigungsfähig sind bzw. waren

Und damit wird es zukünftig sehr teuer werden für den Dienstherrn.

Richtig und für die PKV sehr günstig, da sie nur noch 10% Restrisiko versichern muss. Deshalb war der PKV Verband auch gegen die 90% Beihilferegelung, weil er quasi die private Krankenversicherung bei Beamten mit 2 Kindern ein Leben lang überflüssig macht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 04.08.2023 11:08
Leider wird sich die PKV die 10% Restkostenversicherung gut bezahlen lassen. Wirklich viel sparen kann man da nicht wirklich. Der PKV Verband ist ja Sturm gelaufen gegen die 100% Beihilfe.

War auch richtig so, da sonst bei allen der Beihilfeergänzungstarif wegfallen würde und insbesondere im zahntechnischen Bereich will ich nicht nur Beihilfeleistungen haben.

Sehr guter und wichtiger Punkt!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: NewSN am 05.08.2023 10:22
Hallo an alle, ich bin neu hier, und hoffe mir kann wer helfen.
Ich hab das Schreiben des LSF bekommen, bzw auch online gelesen.

Aber richtig verstehen tue ich nicht was auf mich zu trifft.
Bin seit 2021 in Sachsen als Anwärter tätig und habe 3 Kinder.

Jetzt lese ich das Anwärter ausgeschlossen sind bei Nachzahlungen!
Gilt das für alles oder nur für die Punkte I.1 und II.?

Die Frage richtig sich auf den Familienzuschlag.

Eventuell hat wer da mehr verständnis wie ich.

LG und allen ein schönes Wochenende
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: MasterNoname89 am 05.08.2023 12:08
So wie ich es aus dem Schreiben lese, haben Anwärter keinen Anspruch auf die Nachzahlungen nach Pkt. I, 1 (privat versicherte behilfeberücksichtigungsfähige Angehörige - z.b. Ehefrau ohne Arbeitsvertrag) und Pkt. II, was die Jahre 2011 bis 2019 betrifft und somit eh hinfällig wäre.

Nach dem Gesetz bist du auch Beamter und wirst alimentiert. Demnach hast du ebenfalls anrecht auf den vollen Familienzuschlag, der ja nun per Gesetz angehoben wurde.

Letzlich weißt du das genau im September/November, wenn die Zahlung geleistet werden soll. Im Zweifelsfall die Gewerkschaft fragen und notfalls darüber auf dein Recht klagen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 06.08.2023 07:17
Zitat

Jetzt lese ich das Anwärter ausgeschlossen sind bei Nachzahlungen!
Gilt das für alles oder nur für die Punkte I.1 und II.?


Lies mal in Punkt 7 des FAQ Schreiben rein. Dort steht: … da Anwärter nicht alimentiert werden, gibt es auch keine Nachzahlungen.

Den erhöhten Familienzuschlag, erhältst du, wie bereits mein Vorredner angemerkt hat.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Aber von Wegen am 10.08.2023 22:36
Mich wundert, dass die Justizwachtmeister als die Beamten mit der niedrigsten Besoldung herangezogen werden. Denn diese erhalten ja alle eine Amtszulage von 129,53 Euro im Monat und haben dadurch eine höhere Besoldung als jeder Justiz- oder Steuersekretär in A6 (und das nach zweijähriger Ausbildung).

Justiz-/Steuersekretär:
Grundgehalt A6, Stufe 1 = 2.497,38 €
Amtszulage = 0,00 EUR
Familienzuschlag Verheiratete = 153,40 €
Familienzuschlag 2 Kinder = 2 x 169,52 € = 339,04 €
Nachzahlungen nach Art. 3, § 87a SächsBesG = 173,44 €
abzüglich Kürzung der Besoldung = 15,82 €
Nachzahlungen nach Art. 3, § 87 SächsBesG = 474,88 €
Bruttobesoldung = 3.622,32 €

Bruttobesoldung Justizwachtmeister laut Gesetzentwurf des SMF = 3.700,30 €

Müssten nicht die Justiz- oder Steuersekretäre der Ausgangspunkt für die Berechnungen zum Mindestabstand zur Grundsicherung sein, um einen ausreichenden Abstand zur Grundsicherung zu gewährleisten?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.08.2023 00:08
Dein Anmerkung ist korrekt, Aber von Wegen: Bei der Bemessung der heranzuziehenden Nettoalimentation ist zunächst die niedrigste vom Dienstherrn für aktive Beamte ausgewiesene Besoldungsgruppe maßgeblich (Rn. 74 der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 4/18 v. 04. Mai 2020 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html). Bezugspunkt ist dabei das Gehalt als Ganzes. Entsprechend sind neben dem Grundgehalt daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe gewährt werden (Rn. 73).

Nach Anlage 1 zu § 22 (1) des im Juli verabschiedeten neuen Besoldungsgesetzes erhalten nach A 5 besoldete Oberamtsmeister anders als Erste Justizhauptwachtmeister keine Amtszulage (vgl. S. 58 der SN-Drs. 7/11452 v. 30.11.2022 unter https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/sn/sn-d-7-11452.pdf), weshalb eine solche bei der Bemessung der gewährten Nettoalimentation nicht herangezogen werden darf, da sie nicht allen Beamten der Besoldungsgruppe A 5 gewährt wird. Zugleich wird hier die Besoldungsgruppe A 5 (und nicht die Besoldungsgruppe A 6, die Du heranziehst) als die niedrigste ausgewiesen. Entsprechend sollte nach Anlage 5 zu § 22 (1) nicht der Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe A 6 in Höhe von 2.497,38 €, sondern der für die Besoldungsgruppe A 5 in Höhe von 2.420, 66 € herangezogen werden (ebd., S. 73, vgl. a. S. 153). Das geschieht auch auf der S. 297 f. Allerdings kann hier eben nicht die Amtszulage herangezogen werden, sodass allein schon hier eine monatlich um 129,53 € zu hohe Nettoalimentation zugrunde gelegt wird (ebd.). Darüber hinaus ist  auch hier die weitere Bemessung wiederholt sachwidrig vorgenommen worden. Auch wird die Bemessung offensichtlich auch weiterhin so vorgenommen, dass innerhalb der evident sachwidrigen Bemessungen eine vorrangig der Kostensenkung dienende Methodik verwendet wird, die deshalb auf dieser Basis zu dem Ergebnis gelangt, dass die Mindestalimentation 39.648,86 € betragen solle, während die gewährte Nettoalimentation 39.648,92 € betragen solle, sodass letztere erstere um jährlich 0,06 € bzw. 0,00015 % übersteigt. Es lohnt sich weiterhin nicht, den sachlichen Unsinn nachvollziehen zu wollen, den der Besoldungsgesetzgeber in bekannter sächsischer Kontinuität auch dieses Mal wieder zum Besten gibt, weil ihm weder eine realitätsgerechte Bemessung noch überhaupt eine sachliche Methodik zugrunde liegt. Die Begründung wäre besser in einem Zirkus aufgehoben und sollte nicht die verfassungsrechtliche Funktion eines Landtags herabwürdigen. Auch deshalb hat Ulrich Battis wiederholt den rechtsstaatsgefährdenden Gehalt im Handeln des sächsischen Besoldungsgesetzgebers hervorgehoben (vgl. die beiden unten angefügten Links).

Da das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 unter anderem eine Verletzung des Willkürverbots vonseiten des sächsischen Gesetzgebers konstatiert hat (vgl. die Rn. 82 f. der Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 - unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html) und mit seiner Entscheidung vom 17.11.2015  - 2 BvL 19/09 - dem sächsischen Gesetzgeber zuvor ebenfalls solcherart ausschließlich der sachlich nicht zu rechtfertigenden Kostenreduzierung dienende Methoden untersagt hat (vgl. ebd., Rn. 114 ff., insbesondere Rn. 140 unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/11/ls20151117_2bvl001909.html), darf davon ausgegangen werden, dass der sächsische Gesetzgeber auch mit seiner letzten Gesetzgebung ein Handeln gezeigt hat, das sachlich einer Unätigkeit gleichkommt. Es dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit sachlich zu vermuten sein, dass das Bundesverfassungsgericht in einer weiteren Entscheidung dem sächsischen Gesetzgeber, sofern er nicht nach einer dritten Entscheidung im Rahmen eines gesetzten Datums zu einer sachgerechten Alimentation seiner Beamten zurückkehrte, mit einer Vollstreckungsanordnung belangen wird. Denn auch mit der aktuellen Novellierung des Besoldungsrechts setzt der sächsische Gesetzgeber die von Ulrich Battis im Gesetzgebungsverfahren in aller gebotenen Deutlichkeit hervorgehobenen Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gezielt fort und zeigt damit, dass er nach wie vor keinerlei sachlich gebotene Konsequenzen aus den beiden vormaligen Entscheidungen ziehen will.

https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/SBB/News/Gutachterliche_Stellungnahme.pdf

https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Aber von Wegen am 11.08.2023 22:36
Vielen Dank für die ausführliche und interessante Antwort.

Gibt es in Sachsen denn Oberamtsmeister? Im Doppelhaushalt 2023/2024 habe ich in keinem Einzelplan entsprechende Stellen gefunden. Im Einzelplan 06 (Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung) sind nur Stellen für Erste Justizhauptwachtmeister in A 5 mit Amtszulage und Justizhauptwachtmeister in A 4 mit Amtszulage enthalten (https://www.finanzen.sachsen.de/doppelhaushalt-2023-2024-6645.html (https://www.finanzen.sachsen.de/doppelhaushalt-2023-2024-6645.html)). Letztere wurden ja nunmehr in A 5 mit Amtszulage übergeleitet und sind daher entfallen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 12.08.2023 07:32
In der Konkretisierung dürftest Du Dich besser auskennen als ich, Aber von Wegen, da ich nicht vor Ort bin. Auch ist es bereits schon wieder länger her, dass ich mich mit der sächsischen Gesetzgebung beschäftigt habe - und leider vergisst der Mensch zu schnell Details. Zugleich dürfte die Frage hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolle aber aus mindestens zwei Gründen unerheblich sein. Zunächst legt der Gesetzgeber selbst die Besoldungsgruppe A 5 als niedrigste und damit als Ausgangspunkt seiner Gesetzesbegründung zu Grunde. Entsprechend sollte in der Prüfung nichts dagegen sprechen, ihm dabei zu folgen. Darüber hinaus bleibt es für die Evidenz der Prüfung offensichtlich unerheblich, ob bei der Bemessung der gewährten Nettoalimentation die Besoldungsgruppe A 5 oder A 6 zugrundegelegt wird, da in beiden Fällen die gewährte Nettoalimentation die Mindestalimentation erheblich unterschreitet, wie Du das in Deinem Post bereits gezeigt hast. Entsprechend sollte eine Klageschrift ggf. für beide (und auch noch höhere) Besoldungsgruppen den Nachweis führen, dass die gewährte Nettoalimentation den vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Gehalt der Mindestalimentation unterschreitet. Dabei sollte gleichfalls die weitere Fehlerhaftigkeit der jeweiligen Bemessungsmethodik betrachtet werden, denke ich.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Aber von Wegen am 26.08.2023 14:46
Danke für die Antwort.

Ich habe nochmal eine andere Frage an die Forumsgemeinde. Das LSF schreibt in den FAQ Beihilfebemessungssätze (https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html (https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html)) Folgendes:

Tz. 2 a)
„Sind Kinder bei mehreren Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz nur bei einem Beihilfeberechtigten 70 % oder 90 %. Haben z. B. zwei Beihilfeberechtigte des Freistaates Sachsen drei berücksichtigungsfähige Kinder, erhält einer von beiden den erhöhten Bemessungssatz von 90 %. Beim anderen Beihilfeberechtigten verbleibt es bei einem Bemessungssatz von 50 %. Die Zuordnung des erhöhten Bemessungssatzes ist in einer Erklärung gegenüber der Festsetzungsstelle anzugeben. Diese Erklärung ist unter www.lsf.sachsen.de/beihilfe.html > Vordrucke und Anträge > Erklärung zum Bezug von Beihilfe zu erhöhten Bemessungssatz eingestellt.“

Welche Beihilfebemessungssätze gelten ab 1. Januar 2024 für folgende Beamte?

Beispiel 1

- Ehegatten haben drei gemeinsame Kinder
- beide Ehegatten sind aktive Beamte des Freistaates Sachsen
- Mutter erhält den Familienzuschlag für zwei Kinder
- Vater erhält den Familienzuschlag für ein Kind

Beispiel 2

- Ehegatten haben drei gemeinsame Kinder
- beide Ehegatten sind aktive Beamte des Freistaates Sachsen
- Vater erhält den Familienzuschlag für alle drei Kinder
- Mutter hat durch gemeinsame Erklärung bisher einen erhöhten Beihilfebemessungssatz von 70 % erhalten
- Vater erhält bisher einen Beihilfebemessungssatz von 50 %
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 28.08.2023 08:35
In beiden Fällen erhält derjenige Beamte den erhöhten Beihilfesatz, der dem LSF gegenüber durch gemeinsame Erklärung angegeben wird. Im Grunde wie bisher im Beispiel 2. Die Zuordnung der Familienzuschläge sind dabei egal. Ob es möglich ist, die Kinder "aufzuteilen" - also für einen Beamten 2 Kinder und damit 90% und für den anderen 1 Kind und 70% zu erreichen - weiß ich nicht. Das müsstest du evtl. beim LSF erfragen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: PoloG am 30.08.2023 13:37
Hallo,

wir haben den Fall: zwei Landesbeamte mit 3 Kindern. Die Antwort des LSF dazu:

"...
drei Kinder auf zwei Beihilfeberechtigte „aufzuteilen“ ist durch die SächsBhVO nicht vorgesehen. Damit kann in Ihrem Fall nur ein Berechtigter den Bemessungssatz von 90 Prozent (Pflege 70 Prozent) erhalten.
..."

 :(
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 31.08.2023 12:38
Die Schreiben zur Erklärung wurden ja mittlerweile verschickt und man kann sich einloggen.

Soweit ich das verstanden habe und auch das Formular verstehe, müssen nur diejenigen wirklich etwas ausfüllen, bei denen ein Erwachsener oder ein Kind auch tatsächlich in der PKV versichert waren. § 80 SächsBesG

Die Nachzahlung für die im FamZuschlag enthaltenen Kinder,(welche aber Familienversichert in der GKV sind) dürfte automatisch geschehen, da diese ja bereits im System hinterlegt sind. § 87a SächsBesG

Jemand anderer Meinung?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: PoloG am 31.08.2023 12:54
Wir haben noch keine Zugangsdaten erhalten. Kamen die seperat oder mit der Bezügemitteilung?

Dort müssen dann die Nachweise für PKV-Beiträge hochgeladen werden, oder?

Die Nachzahlung für das dritte und jedes weitere Kind erfolgte bei uns mit den Bezügen im September rückwirkend ab 1. Januar 2023.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 31.08.2023 12:59
Das Schreiben kam separat.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 31.08.2023 15:26
Hier: weder separates Schreiben noch Nachzahlungen für Kind erhalten.
Hattet ihr Widerspruch eingelegt? Diese müssten doch jetzt beschieden werden !?
Ich rufe da mal an.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Anzweifler am 31.08.2023 16:56
Hallo in die Runde,
im Jahr 2017 wurde mit Schreiben des LSF darum gebeten, den oder die Widersprüche ab 2011 zurückzunehmen. Dieses wurde dann zurück gesendet. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es ab 2011 nun trotzdem Nachzahlungen gibt oder nicht. Könnte mir jemand diese Frage beantworten? Vielen Dank.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Ozymandias am 31.08.2023 16:59
Wenn der Widerspruch zurück genommen wurde, dann gibt es nichts.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Anzweifler am 31.08.2023 17:55
Danke für die schnelle Antwort dazu!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: NewSN am 31.08.2023 18:10
Nachzahlung gab es für 3. Kind rückwirkend ab Januar 2023.

Und soweit ich weiß ab 2020 glaub auch ohne Widerspruch.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 31.08.2023 20:54
Es gibt doch aber auch für das erste Kind Nachzahlungen!?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 01.09.2023 07:08
Die Nachzahlung für das 3. Kind, bezieht sich auf die rückwirkende Erhöhung des Familie Zuschlags ab 1.1.23.

Die Nachzahlungen für das erste und 2. Kind ergeben sich aus der PKV Anpassung.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 01.09.2023 09:17
Die Nachzahlung für das 3. Kind, bezieht sich auf die rückwirkende Erhöhung des Familie Zuschlags ab 1.1.23.

Die Nachzahlungen für das erste und 2. Kind ergeben sich aus der PKV Anpassung.

Ich verstehe den Passus aber so, dass alle Beamten Nachzahlungen erhalten: "Monatliche Nachzahlungen für im Familienzuschlag zu berücksichtigende erste und zweite Kinder"

Da steht nix von behilfebrechtigt, pkv etc.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 01.09.2023 09:36
Nachtrag: laut Bezügestelle wurde jetzt erstmal für das dritte Kind ausgezahlt. 1.+2. Kind dann Ende des Jahres. Das bekommen dann alle Beamten mit 1 oder zwei Kindern unabhängig von pkv etc.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 01.09.2023 09:47
Ja , das ist korrekt. Für die Nachzahlungen nach §87a des Änderungsgesetzes ist es unerheblich, ob die Kinder beihilfeberechtigt sind. Für die Zukunft soll dann der erhöhte Beihilfesatz von 70 % für das erste und 90 % für das zweite Kind die Lücke schließen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 01.09.2023 09:52
was ich aber dann nicht verstehe: man zahlt dem Beamten (freie Heilfürsorge, Frau und kind GKV) jetzt die Kinderzuschläge für zwei jahre nach, erhöht diese dann aber nicht für die kommenden Jahre, sondern stellt dann auf die beihilferegelung ab!?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 01.09.2023 10:01
Man zahlt ja keine Kinderzuschläge nach, sondern zahlt die Beträge nach, die man gespart hätte bei der PKV , wenn in der Vergangenheit schon 70% bzw. 90% Beihilfe gegolten hätte. So zumindest mein Verständnis.

Die amtsangemessene Alimentation über die Beihilfe zu regeln, ist selbstredend ein Griff ins Klo, und wurde genauso auch schon im Landtag festgestellt.

Zum Online Formular: diejenigen die im Prinzip nur eine Nachzahlung nach § 87a erhalten, müssten demzufolge das Formular nicht ausfüllen, oder sollte man es trotzdem tun?

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 01.09.2023 10:08

Zum Online Formular: diejenigen die im Prinzip nur eine Nachzahlung nach § 87a erhalten, müssten demzufolge das Formular nicht ausfüllen, oder sollte man es trotzdem tun?

Ich habe das Formular ausgefüllt. Also das erste Kästchen mit Nein angekreuzt, da ich nix mit Beihilfe am Hut habe. Damit war ich fertig. In dem Formular steht auch dein erstmaliges Widerspruchsdatum.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 07.09.2023 21:17
Ach Hartmut, gut wenn man eine Ausrede hat…: https://www.saechsische.de/sachsen/riesige-steuerausfaelle-sachsens-finanzminister-warnt-vor-haushaltssperre-5905357.html
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 08.09.2023 10:29
Ach Hartmut, gut wenn man eine Ausrede hat…: https://www.saechsische.de/sachsen/riesige-steuerausfaelle-sachsens-finanzminister-warnt-vor-haushaltssperre-5905357.html

Ich finde es erstaunlich, das Sachsen Rücklagen in solchen Höhen hat! Das ist ja erstmal nicht schlecht.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Sonnenschein am 28.09.2023 14:25
Eine Frage an die Experten: Für meine 2 Kinder bekomme ich für dieses Jahr 2x 86,72 Euro nachgezahlt aufgrund der Neuregelung der Besoldung. Nächstes Jahr gehe ich mit 2 Kindern dann in der PKV auf 10%.
Meine Frage ist, was passiert ab nächstem Jahr mit den 2x 86,72 Euro? Fallen die weg aufgrund der Beitragssenkung meiner KV? Die KV ist ja bei jedem unterschiedlich in der Höhe? Wird dann individuell bei jedem gerechnet und ggf. aufgestockt?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 28.09.2023 14:33
Richtig, die Nachzahlung für die privat krankenversicherten Kinder erfolgt als Kompensation, dass vor 2024, ab dem die geänderten Beihilfesätze gelten, die KV-Kosten für den Beamten zu hoch waren. Rückwirkend lassen die sich nicht ändern. Ab nächstem Jahr zahlst du ja weniger in der PKV für die Kinder, was als Erhöhung der Netto-Bezüge gerechnet wird. Damit entfällt dann der Grund für etwaige Extrazahlungen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Sonnenschein am 28.09.2023 15:10
Also eigentlich bin nur ich privat versichert. Ich hatte das Gesetz so gelesen, dass ich bei 2 Kindern (egal wie versichert) die Zahlung erhalte...???
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 28.09.2023 15:21
Zitat
Also eigentlich bin nur ich privat versichert. Ich hatte das Gesetz so gelesen, dass ich bei 2 Kindern (egal wie versichert) die Zahlung erhalte...???

Genau so.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 28.09.2023 15:37
Zitat
Also eigentlich bin nur ich privat versichert. Ich hatte das Gesetz so gelesen, dass ich bei 2 Kindern (egal wie versichert) die Zahlung erhalte...???

Genau so.

Soweit hatte ich das auch verstanden, dass es für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder o. g. Nachzahlung gibt... ach, und die fällt dann ab 2024 wieder weg???

Dass die PKV-gebundenen Nachzahlungen für Angehörige mit Reduzierung des PKV-Beitrages durch Beihilfeerhöhung dann wieder wegfallen erscheint logisch
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 28.09.2023 15:54
Ja, es gibt zwei Nachzahlungen - die für die beihilfeberechtigten, die ich beschrieben hatte und auch die im Kinderzuschlag zu berücksichtigenden. Da hatte ich dich falsch verstanden. Trotzdem fallen die Nachzahlungen für die ersten beiden Kinder im Familienzuschlag ab nächstem Jahr weg - warum auch immer (hab ich mich auch schon gefragt). Einen Ersatz gibts ja augenscheinlich nicht...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ThSchm am 28.09.2023 19:06
Sollte die Nachzahlung nicht heute mit überwiesen werden? Ich sehe nur mein normales Gehalt im Kontoeingang.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 28.09.2023 21:52
Mit Septemberbezügen kam für das dritte Kind die Nachzahlung für Zeiten ab Jan23.
Rest soll doch erst mit Dezember Bezügen kommen laut der Mitteilung, oder?
Wobei ich daran zweifel, so wie das LSF Bezügerechner sucht, fehlen da wohl paar Leute.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ThSchm am 29.09.2023 06:56
Ich hatte mir gemerkt, dass die Nachzahlung für das 1. und 2. Kind mit der Oktoberzahlung, also heute, kommen sollte. Da habe ich mich wohl geirrt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 29.09.2023 08:02
Die Nachzahlungen für die ersten beiden Kinder erfolgen Ende November mit den Dezemberbezügen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 29.09.2023 11:35
Ich hatte mir gemerkt, dass die Nachzahlung für das 1. und 2. Kind mit der Oktoberzahlung, also heute, kommen sollte. Da habe ich mich wohl geirrt.

Ich hab mich auch gewundert und noch mal nachgelesen. Es heißt im Schreiben des LSF, dass beabsichtigt ist,  erste Nachzahlungen ab Zahltag Oktober 2023 zu leisten. Also kann es auch später werden. Wir müssen uns wohl überraschen lassen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 29.09.2023 13:41
Hier sind die geplanten Auszahlungstermine genannt:

https://www.lsf.sachsen.de/download/Besoldung/FAQ_Bes_Vers.pdf
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ThSchm am 29.09.2023 18:11
Danke! 👍🏻
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 02.10.2023 12:36
An die Admins: Es wäre übrigens nicht schlecht, wenn der Besoldungsrechner an das neue (immer noch verfassungswidrige) Niveau angepasst werden würde. Seit diesem Jahr ist der Kinderzuschlag ab dem 3. Kind um 147 Euro erhöht, was noch nicht im Rechner hinterlegt wurde.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Admin am 14.10.2023 03:30
der Familienzuschlag ab dem 3. Kind ist nun angepaßt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Anzweifler am 14.10.2023 07:38
https://www.sbb.de/aktuelles/news/update-zur-amtsangemessenen-alimentation-1/

So sieht derzeit der Sachstand zur Nachzahlung bezüglich amtsangemessener Alimentation aus.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 18.10.2023 18:51
Auch wenn die PKV Geschichte natürlich eine Entgelterhöhungsvermeidungsgeschichte war, war ich bei der Festsetzung des Beitrages doch positiv überrascht. Über 50% weniger Beitrag bei jetzt 90% PKV.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 18.10.2023 21:02
Hast du denn schon eine Mitteilung deiner PKV bzgl. deiner künftigen Beitragshöhe? Der PKV-Verband hat ja bereits signalisiert, dass die Beiträge eben nicht in dem Maße sinken werden wie der Bemessungssatz angehoben wird.

https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/erhoehung-der-beihilfesaetze-fuer-angehoerige-diese-fallen-lauern/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 19.10.2023 11:56
Na, wenn er jetzt nurmehr 10% versichert, so waren das vorher 30%.
Wenn dann knapp über 50% weniger Beitrag rauskommen, kommt das doch hin.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 19.10.2023 17:01
Hast du denn schon eine Mitteilung deiner PKV bzgl. deiner künftigen Beitragshöhe? Der PKV-Verband hat ja bereits signalisiert, dass die Beiträge eben nicht in dem Maße sinken werden wie der Bemessungssatz angehoben wird.

https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/erhoehung-der-beihilfesaetze-fuer-angehoerige-diese-fallen-lauern/

Ja ich hab einen Vertrag mit 90% zugeschickt bekommen. Kurze Mail und hab das Infoschreiben angehangen vom LSF und fertig. 2 Tage hat es nur gedauert.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 19.10.2023 17:19
Ok, danke für die Info! Das ist natürlich schon eine merkliche Einsparung.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Flowerpowerkiki am 19.10.2023 17:27
Hallo zusammen,

sehe ich das richtig, dass die Nachzahlung nach §87 für Kinder, welche beihilfeberechtigt sind und über die PKV (rest)versichert sind und die Nachzahlung nach §87a+b für Kinder, für welche der Familienzuschlag gezahlt wird?

Also kann bei der Nachzahlung die Anzah der Kinder variieren?

Danke ;)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 20.10.2023 13:14
Hallo zusammen,

sehe ich das richtig, dass die Nachzahlung nach §87 für Kinder, welche beihilfeberechtigt sind und über die PKV (rest)versichert sind und die Nachzahlung nach §87a+b für Kinder, für welche der Familienzuschlag gezahlt wird?

Also kann bei der Nachzahlung die Anzah der Kinder variieren?

Danke ;)

Ja, kann variieren, da du ja auch Familienzuschlag für die Kinder bekommst, die z. B. beim Partner in der gesetzlichen KK familienversichert sind.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Rainer Hohn am 26.10.2023 16:27
Neues vom SBB:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/sbbinformiert-faktencheck-beamte-1/
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 27.10.2023 08:25
Klingt ja erstmal nicht schlecht. Mal sehen was in ein paar Jahren dazu raus kommt...

Neben der Besoldungsanpassung soll die Besoldungsstruktur ja entsprechend dem Entschließungsbeschluss reformiert werden. Dazu finden gerade Abfragen bei den einzelnen Ressorts und den nachgelagerten Behörden zu möglichen Ideen statt (auch Beihilfe und Versorgung inbegriffen), aber aus Sicht des Dienstherrn  ::) Gewerkschaften etc. werden auch entsprechend angefragt. Auf das anschließende Eckpunktepapier, was dem Landtag bis Ende Juni vorgestellt werden soll, bin ich gespannt. Das soll dann Grundlage für einen neuen Gesetzentwurf sein...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 27.10.2023 09:34
Wäre es denn möglich, die Beilhilfesätze auch wieder zu senken, wenn zB. im Gegenzug die Bezüge angehoben werden? Oder sind die Sätze jetzt fest?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ThSchm am 27.10.2023 11:55
Ich sehe heute schon meinen Gehaltseingang. Alles wie immer, das heißt wohl die Nachzahlungen für die 1. u. 2. Kinder kommen später…
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 27.10.2023 15:49
Ich sehe heute schon meinen Gehaltseingang. Alles wie immer, das heißt wohl die Nachzahlungen für die 1. u. 2. Kinder kommen später…

Die sind angekündigt mit den Dezemberbezügen, also Ende November.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: PoloG am 10.11.2023 12:42
Was mir gerade beim Ausfüllen der Online-Erklärung aufgefallen ist, dass in meinem Widerspruch aus 2021 angekreuzt war:

"...

Hiermit erhebe ich

WIDERSPRUCH

X gegen die Besoldung für die Jahre 2011 bis 2021 sowie für die Folgejahre.
X gegen die Besoldung für das Jahr 2021 sowie für die Folgejahre.

Dieser Widerspruch nach § 54 Abs. 2 BeamtStG betrifft die Amtsangemessenheit der Besol- dung. Er dient insbesondere meiner Rechtswahrung dahingehend, ob das Besoldungsniveau mit dem Abstandsgebot zur Grundsicherung vereinbar ist. Hierzu verweise ich auf die Ent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a.) sowie die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz an das Bundesverfassungsgericht vom
8.November 2018 in den Verfahren mit den Aktenzeichen 3 K 2000/15 und 3 K 3103/17.
Ich bitte, diesen Widerspruch entsprechend der Weisung des Sächsischen Staatsministeri- ums der Finanzen vom Februar 2019 zu Anträgen und Widersprüchen mit Bezug zum Vorla- gebeschluss des VG Chemnitz zu behandeln und vorsorglich den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären sowie das Verfahren zunächst bis zur Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts ruhend zu stellen. Sofern sich aus dieser Entscheidung ergibt, dass die Be- soldung nicht zu beanstanden ist, werde ich eine Rücknahme des Widerspruchs erwägen.
Mit freundlichen Grüßen sowie für die Folgejahre.

..."

Das war die Vorlage einer Gewerkschaft. Im Portal steht aber, dass mein Widerspruch erst seit 2021 gilt.

Was denkt ihr, akzeptiert das LSF nur Widerspürche innerhalb des jeweiligen Jahres und nicht für die Vorjahre oder würde es sich lohnen, da nochmal nachzufragen?

Danke für eure Meinungen
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Andy06 am 11.11.2023 13:01
Hallo in die Runde. Ich habe die Beiträge im Forum immer gespannt verfolgt, hätte jetzt aber auch 2 Fragen an die Experten hinsichtlich des 4. DRÄndG:

1) Hat schon jemand die Nachzahlungen für die in der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten? Im Info-Schreiben stand ja, dass abhängig von der Abgabe der Online-Erklärung die ersten Zahlungen mit Oktoberbezügen (Ende September) kommen sollen. Ich habe die Erklärung für die Kinder Anfang August abgegeben, selbst mit Novemberbezügen erfolgte keine Auszahlung. Für mich ist unverständlich, wie man offiziell einen Termin nennen kann, diesen aber (wiedermal) nicht einhält.

2) Meine Frau ist selbst Beamtin und hat damit einen eigenen Beihilfeanspruch. Aufgrund von Elternzeiten mit Elterngeldzahlungen war ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Schnitt von 3 Jahren unter 18.000 Euro, sodass für mehrere Jahre auch ein Beihilfeanspruch als berücksichtigungsfähige Angehörige bestehen müsste. Selbstverständlich wird nicht zweimal Beihilfe gewährt, da die Beihilfekonkurrenz über § 3 Abs. 2 SächsBhVO ausgeschlossen wird. Nichtsdestotrotz besteht doch ein Anspruch als berücksichtigungsfähige Angehörige und damit auch ein Anspruch auf Nachzahlung im 4. DRÄndG. Zumindest habe ich im Gesetz keine Fundstelle finden können, welche die Nachzahlungen bei eigenem Beihilfeanspruch des berücksichtigungsfähigen Angehörigen ausschließen würde.

Ich danke für eure Einschätzungen und bin auf die Meinungen gespannt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: strahlkotze am 13.11.2023 09:55
Macht es eigentlich Sinn, jedes Jahr einen neuen Widerspruch einzusenden?
Ich habe keine Kinder/beihilfefähige Angehörige und bin somit bei der amstangemessenen Alimentation leer ausgegangen.
Letztes Jahr hatte ich das Musterschreiben hingeschickt und weiß nicht, ob ich das 2023 wieder machen soll, da ich mir nicht mehr ganz über den Wortlaut sicher bin - ob ich da auch pauschal "den Folgejahren" widersprochen habe oder nur bisher.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Der Obelix am 13.11.2023 09:57
Liebe Strahlkotze,

es macht dann natürlich Sinn, wenn die Gesetzgebung verfassungswidrig ist und auf dem Weg zur Verfassungsgemäßheit später eine allgemeine Hebung der Grundgehaltssätze stattfindet. Ohne Widerspruch würde man sich dieses Anspruchs entledigen und müsste auf das Vertrauen unserer Weisen Besoldungsgesetzgeber setzen.

Ob wir nach all den Jahren, noch auf dieses Vertrauen setzen können, hat sich ja gezeigt. Die eindeutige Antwort könne hier mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein "Nein" sein.

Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: strahlkotze am 13.11.2023 10:06
Naja, dann sende ich den Schriebs doch einfach nochmal ab und schreib statt "2022" "2023 und Folgejahre" rein, und fertig, oder?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Der Obelix am 13.11.2023 10:10
Das ist der Weg!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: strahlkotze am 13.11.2023 10:53
Ah, kann man sich anscheinend sparen - in dem FAQ zu dem Gesetz  (https://www.lsf.sachsen.de/download/Besoldung/FAQ_Bes_Vers.pdf)heißt es ja

"Ein möglicher Anspruch besteht dabei ab dem Kalenderjahr der erstmaligen Geltendmachung. Ein einmal gestellter Antrag ist auch für die nachfolgenden Kalenderjahre ausreichend."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: xap am 13.11.2023 11:00
Genau darauf haben Besoldungsempfänger in der Vergangenheit vertraut (z. Bsp. in Hamburg) und wurden bitter enttäuscht, weil die Landesregierung das Jahre später so alles nicht gemeint haben will.

Also: Widerspruch einlegen!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: strahlkotze am 13.11.2023 11:16
Gut, dann mach ich das.
Gibt es irgendwo einen Mustertext dazu? Ich finde auf die Schnelle nur den von der GEW von 2022, da sind ja aber noch Passus drin, die nicht mehr aktuell sind.

Ich würde das wie folgt abändern, der letzte Abschnitt ist ja durch, oder? Also das Gesetzgebungsverfahren in Sachsen hat ja stattgefunden, was mit dem BVerfG ist, weiß ich nicht genau.

Zitat
Hiermit erhebe ich
WIDERSPRUCH
gegen die Besoldung für das Jahr 2023.
Dieser Widerspruch nach § 54 Abs. 2 BeamtStG betrifft die Amtsangemessenheit der Besoldung. Er dient insbesondere meiner Rechtswahrung dahingehend, ob das Besoldungsniveau
mit dem Abstandsgebot zur Grundsicherung vereinbar ist. Hierzu verweise ich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18 und
2 BvL 6/17 u.a.) sowie die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz an das BVerfG vom 8.11.2018
in den Verfahren mit den Aktenzeichen 3 K 2000/15 und 3 K 3103/17.
Ich bitte, diesen Widerspruch entsprechend der Weisung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom Februar 2019 zu Anträgen und Widersprüchen mit Bezug zum Vorlagebeschluss des VG Chemnitz zu behandeln und vorsorglich den Verzicht auf die Einrede der
Verjährung zu erklären sowie das Verfahren ruhend zu stellen, da das Gesetzgebungsverfahrens in Sachsen noch nicht abgeschlossen ist und auch das BVerfG noch nicht abschließend
über die o.g. Verfahren entschieden hat.


Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Mondschaf78 am 15.11.2023 09:20
Es gibt bestimmt in diesem Jahr im Dezember einen neuen Musterwiderspruch, dem man sich dann bedienen kann.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Bauernopfer am 15.11.2023 14:38
Es gibt bestimmt in diesem Jahr im Dezember einen neuen Musterwiderspruch, dem man sich dann bedienen kann.
Nachfolgender Mitteilung des DRB NRW sind zwei relativ aktuelle Musterwidersprüche (für Besoldung und Versorgung) als Anlage beigefügt, die du lediglich deinem Bundesland entsprechend anpassen musst.
https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: strahlkotze am 16.11.2023 18:55
Danke, der liest sich ja schon ganz gut - zweimal NRW durch Sachsen ersetzen und die NRW-spezifischen Sachen löschen (Besoldungsbestandteile im Gesetz sowie die drei genannten Verfahren) und schon isses allgemeingültig.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 28.11.2023 09:24
Ich sehe heute schon meinen Gehaltseingang. Alles wie immer, das heißt wohl die Nachzahlungen für die 1. u. 2. Kinder kommen später…

Die sind angekündigt mit den Dezemberbezügen, also Ende November.

Guten Morgen,
dann dämpf ich mal (erneut) die Hoffnung - bei mir fehlen die Nachzahlungen auch auf den Dezemberbezügen...
Gruß aus dem schönen Elbtal...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 28.11.2023 10:53
Ich sehe heute schon meinen Gehaltseingang. Alles wie immer, das heißt wohl die Nachzahlungen für die 1. u. 2. Kinder kommen später…

Die sind angekündigt mit den Dezemberbezügen, also Ende November.

Guten Morgen,
dann dämpf ich mal (erneut) die Hoffnung - bei mir fehlen die Nachzahlungen auch auf den Dezemberbezügen...
Gruß aus dem schönen Elbtal...

Das ist ernüchternd. Ich kann nur auf die FAQ verweisen, aus denen ich meine Informationen bezog:

"In Abhängigkeit von der Abgabe der Erklärung zu den Voraussetzungen des § 87 SächsBesG
über die Online-Anwendung beim Landesamt für Steuern und Finanzen (siehe Frage 4
Buchst. e) werden die Auszahlungen schnellstmöglich ab dem Zahltag Oktober 2023
vorgenommen, d. h. Auszahlung ab Ende September 2023."

"Die weiteren Nachzahlungen nach § 87a SächsBesG sollen von Amts wegen voraussichtlich
zum Monat Dezember 2023, d. h. Auszahlung Ende November 2023, geleistet werden."
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 28.11.2023 12:24
Ich sehe heute schon meinen Gehaltseingang. Alles wie immer, das heißt wohl die Nachzahlungen für die 1. u. 2. Kinder kommen später…

Die sind angekündigt mit den Dezemberbezügen, also Ende November.

Guten Morgen,
dann dämpf ich mal (erneut) die Hoffnung - bei mir fehlen die Nachzahlungen auch auf den Dezemberbezügen...
Gruß aus dem schönen Elbtal...

Das ist ernüchternd. Ich kann nur auf die FAQ verweisen, aus denen ich meine Informationen bezog:

"In Abhängigkeit von der Abgabe der Erklärung zu den Voraussetzungen des § 87 SächsBesG
über die Online-Anwendung beim Landesamt für Steuern und Finanzen (siehe Frage 4
Buchst. e) werden die Auszahlungen schnellstmöglich ab dem Zahltag Oktober 2023
vorgenommen, d. h. Auszahlung ab Ende September 2023."

"Die weiteren Nachzahlungen nach § 87a SächsBesG sollen von Amts wegen voraussichtlich
zum Monat Dezember 2023, d. h. Auszahlung Ende November 2023, geleistet werden."


Alles gut, war ja kein Vorwurf.
Wollt nur nicht, dass sich jemand vor lauter Euphorie in Erwartung der Nachzahlung Glühwein UND Bratwurst auf dem Weihnachtsmarkt gönnt - Thermoskanne und Bemmbüchse müssen dieses Jahr auch reichen... :-)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 28.11.2023 13:14
Meine Euphorie ist in allen dienstlichen Belangen nahezu ungezügelt!  ;D
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 28.11.2023 13:44
Kollege gerade mal beim LSF angerufen . Auszahlung zum Jahresende…
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Martin22 am 28.11.2023 16:08
Kollege gerade mal beim LSF angerufen . Auszahlung zum Jahresende…


Hallo miteinander. Meint ihr das wird sich bei kommunalen Beamten auch so verhalten und wir können nun mit dem Januar Gehalt damit rechnen?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Sonnenblume77 am 28.11.2023 16:51
Na das klappt ja dann wieder hervorragend. Wertschätzung sieht irgendwie anders aus. >:(
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Klappmützentaler am 29.11.2023 07:07
Kollege gerade mal beim LSF angerufen . Auszahlung zum Jahresende…

Das ist eine Unverschämtheit sondergleichen!

Abgesehen davon, dass so mancher die Nachzahlung dringend benötigt um die diesjährigen erhöhten Betriebskosten für Wohung oder Haus zu stemmen oder Geschenke für die Kinder zu Weihnachten zu kaufen, wartet der Dienstherr offensichtlich lieber bis zum 31.12. um die jährlichen Einsparungen der HG4 (Hauptgruppe 4 - alle Personalkosten der Einzepläne) aufgrund unbesetzter Stellen für die offenen Nachzahlungen der Alimentation zu verwenden. Abgesehen davon bringt die verspätete Nachzahlung aufgrund Zinsen nochmal ordentlich Einnahmen in den Gesamthaushalt 2023.

Danke Herr Vorjohann für Nichts! Quittung folgt...
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 29.11.2023 08:11
Na ich denke die Kolleginnen und Kollegen beim LSF bemühen sich schon redlich. Das ist eine zusätzliche, recht umfangreiche Aufgabe und dafür steht sicherlich kein gesondertes Personal zur Verfügung. Insofern finde ich den Vorwurf fehlender Wertschätzung nicht angebracht - und Herr Vorjohann sitzt ja auch nicht persönlich an der Antragsbearbeitung. Auf den einen Monat kann es nun auch nicht ankommen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Sonnenblume77 am 29.11.2023 08:46
Den Kollegen im LSF mache ich gar keinen Vorwurf. Die haben auch mit Personalmangel zu kämpfen. Eher dem Gesetzgeber, dass man solange gebraucht hat um das ganze zu beschließen.

Aber wenigstens gab's schonmal den Familienzuschlag.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: VaPi am 29.11.2023 09:08
Stimmt , die Nachzahlung für die Kinder im FamZuschlag wurde ausbezahlt.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 29.11.2023 09:28
Also, ich hab deutlich mehr überwiesen bekommen.
Mal gucken, Lohnschein kann ich erst einsehen, wenn ich mal wieder im Amt bin (krank).
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 29.11.2023 10:05
Stimmt , die Nachzahlung für die Kinder im FamZuschlag wurde ausbezahlt.

Tatsächlich, jetzt habe ich auch den Zahlungseingang.
Wenn ich den Betrag überschlage, dann ist es die Nachzahlung nach § 87a und zwar so, wie angekündigt.

Ich sehe heute schon meinen Gehaltseingang. Alles wie immer, das heißt wohl die Nachzahlungen für die 1. u. 2. Kinder kommen später…

Die sind angekündigt mit den Dezemberbezügen, also Ende November.

Guten Morgen,
dann dämpf ich mal (erneut) die Hoffnung - bei mir fehlen die Nachzahlungen auch auf den Dezemberbezügen...
Gruß aus dem schönen Elbtal...

Das ist ernüchternd. Ich kann nur auf die FAQ verweisen, aus denen ich meine Informationen bezog:

"In Abhängigkeit von der Abgabe der Erklärung zu den Voraussetzungen des § 87 SächsBesG
über die Online-Anwendung beim Landesamt für Steuern und Finanzen (siehe Frage 4
Buchst. e) werden die Auszahlungen schnellstmöglich ab dem Zahltag Oktober 2023
vorgenommen, d. h. Auszahlung ab Ende September 2023."

"Die weiteren Nachzahlungen nach § 87a SächsBesG sollen von Amts wegen voraussichtlich
zum Monat Dezember 2023, d. h. Auszahlung Ende November 2023, geleistet werden."


Also, ich hab deutlich mehr überwiesen bekommen.
Mal gucken, Lohnschein kann ich erst einsehen, wenn ich mal wieder im Amt bin (krank).

Gute Besserung!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 29.11.2023 12:16
Zitat

Gute Besserung!

Danke!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 29.11.2023 12:57
Stimmt , die Nachzahlung für die Kinder im FamZuschlag wurde ausbezahlt.

Bei mir nicht - Lohnzettel liegt vor mir...
...woran kann das nu wieder liegen?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 29.11.2023 13:06
Wann hast du denn deine Online-Erklärung abgegeben? Vielleicht wird chronologisch nach Eingang abgearbeitet...

Meine Nachzahlungen nach 87a und 87b sind jetzt wie angekündigt ausgezahlt und stimmen mit den Beträgen des FAQ überein. Andere Nachzahlungen für in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige habe ich aber nicht, da nicht vorhanden. Kann also dazu nichts sagen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 29.11.2023 13:33
Ich habe keine Online-Erklärung abgegeben. Wir erhielten von unserem Personalamt einen Papierfragebogen mit den Abfragen zu den priv. Versicherten Angehörigen (z. B. Kinder) - mit dem Hinweis, dass die Nachzahlung für die  im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder (für die Jahre 2021+2023) von Amts wegen erfolgt, lediglich bei den priv. versicherten Kindern die nötigen Angaben zu machen sind - der Rest (Kinder im FZ) liegt ja vor.

Das habe ich mittels des Fragebogens so mitgeteilt.

(so steht es auch im Infoschreiben vom LSF:
Zitat:
"Das Landesamt für Steuern und Finanzen wird die Zahlungen grundsätzlich von
Amts wegen vornehmen.
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Nachzahlungen gemäß § 87
SächsBesG bzw. § 80f SächsBeamtVG (siehe Punkte I.1. und II.) ist Ihre Mitwirkung
erforderlich. Sie erhalten dazu Ende August 2023 ein weiteres Schreiben..."

Tja, und nun still ruht der See.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 29.11.2023 14:34
Wann hast du denn deine Online-Erklärung abgegeben? Vielleicht wird chronologisch nach Eingang abgearbeitet...

Meine Nachzahlungen nach 87a und 87b sind jetzt wie angekündigt ausgezahlt und stimmen mit den Beträgen des FAQ überein. Andere Nachzahlungen für in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige habe ich aber nicht, da nicht vorhanden. Kann also dazu nichts sagen.

87a soll antragsfrei ausgezahlt werden!

Die Onlineerklärung ist für 87 wichtig.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Angelsaxe am 29.11.2023 14:37
Stimmt , die Nachzahlung für die Kinder im FamZuschlag wurde ausbezahlt.

Bei mir nicht - Lohnzettel liegt vor mir...
...woran kann das nu wieder liegen?

Keine Kinder?  ;D

Frag am besten bei deinem/r Bezügesachbearbeiter/in nach.  Wer könnte dir besser Auskunft geben?!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ThSchm am 29.11.2023 17:16
Bei mir ist heute auch eine Nachzahlung dabei und ich habe keinen Online-Antrag ausgefüllt, da nur 2 Kinder und nicht bei mir mit versichert.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 30.11.2023 14:19
Wann hast du denn deine Online-Erklärung abgegeben? Vielleicht wird chronologisch nach Eingang abgearbeitet...

Meine Nachzahlungen nach 87a und 87b sind jetzt wie angekündigt ausgezahlt und stimmen mit den Beträgen des FAQ überein. Andere Nachzahlungen für in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige habe ich aber nicht, da nicht vorhanden. Kann also dazu nichts sagen.

87a soll antragsfrei ausgezahlt werden!

Die Onlineerklärung ist für 87 wichtig.

Das ist schon klar. Ich hatte die Erklärung nur zur Sicherheit trotzdem abgegeben. Schon nur um das Datum des ersten Widerspruchs vergleichen zu können. Dafür hatte ich nämlich nie eine Eingangsbestätigung bekommen. Außerdem ist man ja recht schnell fertig gewesen ohne die Nachzahlungen nach 87
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 01.12.2023 09:26
Stimmt , die Nachzahlung für die Kinder im FamZuschlag wurde ausbezahlt.

Bei mir nicht - Lohnzettel liegt vor mir...
...woran kann das nu wieder liegen?

Keine Kinder?  ;D

Frag am besten bei deinem/r Bezügesachbearbeiter/in nach.  Wer könnte dir besser Auskunft geben?!

Ja, jetzt wo ich hier lese, dass augenscheinlich (fast) alle die Nachzahlungen erhalten haben, habe ich auch bei der Bezüge-SB nachgefragt...
… sie waren mit der Eingabe nicht rechtzeitig fertig geworden (ich komm' vom Nachnahmen ziemlich weit hinten im Alphabet). Ich erhalte es mit den Januar-Bezügen - alles i.O.

allein ein angenehmes Adventswochenende!
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: luftruepel am 02.12.2023 21:06
Hallo,

sbb und dbb empfehlen allen Beamten Sachsen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und haben entsprechende Musterschreiben an die Fachgewerkschaften übersandt (https://www.sbb.de/aktuelles/news/musterwidersprueche-zur-gewaehrung-einer-amtsangemessenen-alimentation-in-sachsen/ (https://www.sbb.de/aktuelles/news/musterwidersprueche-zur-gewaehrung-einer-amtsangemessenen-alimentation-in-sachsen/)).

Hat jemnd zufällig schon ein entsprechendes Musterschreiben gefunden? Ich vermute, dass man dieses vielleicht in ein paar Tagen bei der GEW frei runterladen kann. Da war es letztes Jahr zumindest frei zugänglich.




Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 06.12.2023 09:53
Mal eine Frage an alle Widerspruchsteller: habt ihr eigentlich mal eine Eingangsbestätigung oder sonst eine Antwort auf den für 2022 gestellten Widerspruch bekommen?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 06.12.2023 10:14
Bisher gibt’s nur das vom SRV.
Hier bis zum PDF runterscrollen: https://www.richtervereinsachsen.de/

Hallo,

sbb und dbb empfehlen allen Beamten Sachsen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und haben entsprechende Musterschreiben an die Fachgewerkschaften übersandt (https://www.sbb.de/aktuelles/news/musterwidersprueche-zur-gewaehrung-einer-amtsangemessenen-alimentation-in-sachsen/ (https://www.sbb.de/aktuelles/news/musterwidersprueche-zur-gewaehrung-einer-amtsangemessenen-alimentation-in-sachsen/)).

Hat jemnd zufällig schon ein entsprechendes Musterschreiben gefunden? Ich vermute, dass man dieses vielleicht in ein paar Tagen bei der GEW frei runterladen kann. Da war es letztes Jahr zumindest frei zugänglich.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 06.12.2023 10:16
Kurz und knapp: Nein.

Mal eine Frage an alle Widerspruchsteller: habt ihr eigentlich mal eine Eingangsbestätigung oder sonst eine Antwort auf den für 2022 gestellten Widerspruch bekommen?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: DrStrange am 06.12.2023 11:44
Danke. Dachte schon, ich bin der Einzige.
Fraglich ist ja, ob die Widersprüche der Jahre geschlossen abgelehnt werden mit Verweis auf die Umsetzung 4. DRÄndG?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 06.12.2023 12:19
Mal eine Frage an alle Widerspruchsteller: habt ihr eigentlich mal eine Eingangsbestätigung oder sonst eine Antwort auf den für 2022 gestellten Widerspruch bekommen?

Nein, ich auch nicht
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: elbtaler am 12.12.2023 14:25
In einigen Bundesländern tut sich ja schon was Richtung Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte.

Ich verwette meinen am besten schreibenden Kuli, dass Sachsen wieder die Letzten sein werden.
Oder ist das zu riskant?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 12.12.2023 21:01
Solange er dienstlich geliefert ist, sollte das kein Problem sein 😅

Ich denke auch, dass sich Hartmut mal wieder schwer tun wird. Wenn man an das Theater mit den lächerlichen 2,8% denkt…
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: LoPi35 am 12.12.2023 21:34
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-dresden-abschluss-sachsen-muss-hunderte-millionen-euro-mehr-zahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231212-99-270330#:~:text=Zudem%20habe%20sich%20das%20s%C3%A4chsische,2025%20rund%20374%20Millionen%20Euro.

Es scheint dieses Mal schneller zu gehen.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ThSchm am 12.12.2023 21:52
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-dresden-abschluss-sachsen-muss-hunderte-millionen-euro-mehr-zahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231212-99-270330#:~:text=Zudem%20habe%20sich%20das%20s%C3%A4chsische,2025%20rund%20374%20Millionen%20Euro.

Es scheint dieses Mal schneller zu gehen.

„… Zudem habe sich das sächsische Kabinett am Dienstag auf eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger verständigt…“

Was ist denn mit „systemgerecht“ gemeint?
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 13.12.2023 09:20
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-dresden-abschluss-sachsen-muss-hunderte-millionen-euro-mehr-zahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231212-99-270330#:~:text=Zudem%20habe%20sich%20das%20s%C3%A4chsische,2025%20rund%20374%20Millionen%20Euro.

Es scheint dieses Mal schneller zu gehen.

„… Zudem habe sich das sächsische Kabinett am Dienstag auf eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger verständigt…“

Was ist denn mit „systemgerecht“ gemeint?

Einen Sockelbetrag kann man nicht einfach auf die Beamten übertragen, da das die (relativen) Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verändern (verringern) würde, was ohne sachlichen Grund nicht ohne weiteres möglich ist. Das wäre dann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Es wird wahrscheinlich eine Umrechnung stattfinden, bei der eine durchschnittliche Erhöhung um einen Prozentsatz x errechnet wird, um den dann alle Besoldungsgruppen gleichermaßen erhöht werden, um dem gerecht zu werden.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: oorschwerbleede am 13.12.2023 09:22
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-dresden-abschluss-sachsen-muss-hunderte-millionen-euro-mehr-zahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231212-99-270330#:~:text=Zudem%20habe%20sich%20das%20s%C3%A4chsische,2025%20rund%20374%20Millionen%20Euro.

Es scheint dieses Mal schneller zu gehen.

Naja, die Absicht zur Übertragung hatten sie damals ja auch recht schnell verkündet. Die Umsetzung war hier das Problem. Ich hoffe nur, dass sie es rechtzeitig vor der Wahl hinbekommen. Die IAP muss schließlich 2024 ausgezahlt werden, da sie nur noch nächstes Jahr steuerfrei möglich ist.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: ThSchm am 13.12.2023 11:12

Einen Sockelbetrag kann man nicht einfach auf die Beamten übertragen, da das die (relativen) Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verändern (verringern) würde, was ohne sachlichen Grund nicht ohne weiteres möglich ist. Das wäre dann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Es wird wahrscheinlich eine Umrechnung stattfinden, bei der eine durchschnittliche Erhöhung um einen Prozentsatz x errechnet wird, um den dann alle Besoldungsgruppen gleichermaßen erhöht werden, um dem gerecht zu werden.

Danke für die Erklärung! :-)
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Sonnenblume77 am 28.12.2023 09:05
Hat jmd jetzt schon die Krankenversicherungsbeiträge für Angehörige als Nachzahlung erhalten? Bisher gab es ja nur die Nachzahlung zum Familienzuschlag.
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Anzweifler am 30.01.2024 16:10
Nein, habe weder die Nachzahlung der Erstattung der  KV Beiträge der Familienangehörigen noch die neue Erstattung ab Januar 2024  für die Kinder erhalten. 🤷‍♀️
Titel: Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
Beitrag von: Sonnenblume77 am 31.01.2024 05:04
Ich habe Mal nachgefragt,es wird nach Eingang bearbeitet.leider sieht man nirgendwo, wie der Bearbeitungsstand ist.

Ich verstehe, dass die Kollegen viel zu tun haben, aber langsam ist es nur noch nervig.