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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: freddy30 am 13.03.2023 13:13

Titel: Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: freddy30 am 13.03.2023 13:13
Hallo,

ich habe dank diesem Forum erfolgreich meine Stufenzuordnung vor Vetragsabschluss in TV-L S 15 verhandeln können :). Nun liegt der Schule mein Arbeitsvertrag vor. In diesem fehlt jedoch die ausgehandelte Stufe, es findet sich nur die Gruppe S15 wieder. Ist das okay so, und ich kann unterschreiben? Ich habe eine Email von der Personalabteilung mit meiner Einstufung erhalten. Reicht diese aus um die Stufe einzufordern falls das Gehalt doch nicht stimmen sollte? Ich danke für eine kurze Antwort.

freddy 30
Titel: Antw:Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2023 13:29
Was hält dich auf diesen Teil des AVs handschriftlich in den Vertrag hineinzuschreiben?
Titel: Antw:Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: freddy30 am 13.03.2023 13:49
Hallo, du meinst, ich soll während der Vetragsunterzeichnung aufgrund der Mail der Personalabteilung händisch die Stufe hinter die S 15 einfügen? Am Ende ist es ja das, was vereinabrt wurde. Ist es denn üblich Arbeitsverträge ohne die konkrete Stufezuteilung aufzusetzen?
Titel: Antw:Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: Coffee86 am 13.03.2023 13:56
Also bei uns steht auch nur die Eingruppierung - die Stufe wird mit einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Vielleicht solltest du zur Unterschrift direkt das Schreiben anfordern, bzw. mitteilen dass die Unterschrift erst nach Erreichen des Schreibens erfolgt.
Titel: Antw:Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2023 14:34
Hallo, du meinst, ich soll während der Vetragsunterzeichnung aufgrund der Mail der Personalabteilung händisch die Stufe hinter die S 15 einfügen? Am Ende ist es ja das, was vereinabrt wurde. Ist es denn üblich Arbeitsverträge ohne die konkrete Stufezuteilung aufzusetzen?
Entweder die fügen es in den Vertragstext ein oder du.
Ja, viele unterschreiben AVs, in denen nichts verhandelt wurde und von daher ist auch keine Stufe eingetragen
(und man bekommt das was im TV steht, nicht mehr und nicht weniger).

Wenn du eine andere Stufe als die tarifliche MUSS Stufe verhandelt hast, dann würde ich es zwingend auch vertraglich fixieren.


Titel: Antw:Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 13.03.2023 14:38
Ich würde sie auch eintragen. Du hast ja einen Beleg in Form der E-Mail, wieso sollte der AG dann beanstanden, wenn du die Stufe ins Vertragswerk aufnimmst?
Titel: Antw:Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: Albeles am 13.03.2023 14:42
Darf ich kurz mal Fragen ob Du als Sozialarbeiter oder als MTP Kraft eingestellt worden bist?

LG Albeles
Titel: Antw:Arbeitsvertrag TV-L S schriftliche Einstufung
Beitrag von: freddy30 am 13.03.2023 15:04
Hallo, danke für die Antworten, ja ich werde als Schulsozialarbeiter eingestellt.