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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Peter81 am 14.03.2023 20:45

Titel: Eingruppierung als Lehrer?
Beitrag von: Peter81 am 14.03.2023 20:45
Liebe Leute mit den entsprechenden Erfahrungen und Wissen!

Folgende Situation: Erzieher 20 Jahre Berufserfahrung in einer Förderschule in kirchlicher Trägerschaft, berufsbegleitend Master erlangt, Bewerbung als Lehrer, Schulleitung ja= dann Klassenlehrer der identischen Altersstufe und Förderschwerpunkt, Nachqualifizierung für ein Unterrichstfach muss berufsbegleitend ergänzt werden,
Angebot TV-L 11 Stufe 1, bei erfolgreichem Fach dann TV-L 12, Damit hätte ich zu Beginn weniger Geld als jetzt als Erzieher (3796;-  brutto).
Mich würde Euer Fachwissen aber auch Eure Meinungen zu diesem Angebot gerade in der jetzigen Zeit (Lehrermangel) interessieren.
Titel: Antw:Eingruppierung als Lehrer?
Beitrag von: TVeller am 07.04.2023 19:32
Mir fehlen da zur Einschätzung ein paar Informationen, wie z.B. welches Bundesland, welches Lehramt.
Titel: Antw:Eingruppierung als Lehrer?
Beitrag von: Rudi Carell am 09.04.2023 22:17
Hallo,

du wirst als Lehrer eine Stufe unter dem eines Beamten eingestuft. Das heisst wenn die Schulart mit A13 besoldet wird, bekommst du E12 plus 105 Euro Angleichszahlung. Deine 20 Jahre Berufserfahrung sind von keiner Relevanz. Bei einer Grundschule wäre die Besoldung A11, eine Schulleitung kann nicht über eine Besoldung bestimmen ! Es sei denn es handelt sich um eine privat Schule.  Nur aus Interesse was für ein Master hast du gemacht ?
Titel: Antw:Eingruppierung als Lehrer?
Beitrag von: Winni am 09.04.2023 23:07
Moin, rein aus Interesse: Bundesland, Schulform? Und dann gibt es noch die EntgO-L, also die Entgeltordnung für Lehrkräfte im TV-L
Du bist kein Erfüller, wenn Du noch ein zweites Fach nachstudieren musst.
Wenn Du jetzt Erzieher bist, wie bist Du dann eingruppiert?
Titel: Antw:Eingruppierung als Lehrer?
Beitrag von: TVeller am 23.04.2023 17:38
Anscheinend hat Peter kein Interesse an Antworten. Schade.
Titel: Antw:Eingruppierung als Lehrer?
Beitrag von: Prüller am 23.04.2023 20:39
Würde laut TVL in Niedersachsen vollkommen in Ordnung sein.

2. 1
Die Lehrkraft, die
a) eine wissenschaftliche Hochschulbildung oder
b) ein Studium an einer Hochschule für Kunst oder Musik oder an einer
vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder mit einem vergleichbaren Abschluss
abgeschlossen hat, und
die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten
in mindestens einem Schulfach hat,
ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die nach Satz 3 der beim Arbeitgeber
geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche sie im Eingangsamt eingestuft wäre, wenn sie nach Maßgabe von Satz 2 im Beamtenverhältnis stünde.
2Für die Ermittlung dieser Besoldungsgruppe ist das Beamtenverhältnis zugrunde zu legen, in das eine Lehrkraft übernommen werden könnte, wenn sie
a) aufgrund eines einschlägigen abgeschlossenen Lehramtsstudiums an einer wissenschaftlichen Hochschule die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern hätte und
b) zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf das Referendariat oder den Vorbereitungsdienst abgeschlossen hätte;
das Lehramtsstudium ist nur dann einschlägig, wenn es der auszuübenden
Tätigkeit entspricht. 3Es entspricht
12
der Besoldungsgruppe die Entgeltgruppe
A 12 --> E10**)
A 13 --> E12

Quelle: https://www.mf.niedersachsen.de/download/151511/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._TV_Nr._3.pdf
Titel: Antw:Eingruppierung als Lehrer?
Beitrag von: Prüller am 23.04.2023 20:40
Eine höhere Stufe könntest du mit der Schulleitung aushandeln. Wird aber mit Sicherheit abgelehnt.