Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 16.03.2023 08:00

Titel: Eingruppierung NRW
Beitrag von: Marianne am 16.03.2023 08:00
Wonach wir ein Handwerker im erlernten Beruf in NRW eingestellt?
Titel: Antw:Eingruppierung NRW
Beitrag von: Marianne am 16.03.2023 08:16
Danke für die schnelle Antwort. Welches Regelwerk?
Titel: Antw:Eingruppierung NRW
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 16.03.2023 08:21
Die Regelwerke sind die dort angewandten Tarifverträge.
Titel: Antw:Eingruppierung NRW
Beitrag von: Marianne am 16.03.2023 10:48
Danke! Hilft nicht wirklich weiter, wie nennt sich der konkrete anzuwende Tatifvertrag?
Titel: Antw:Eingruppierung NRW
Beitrag von: Thomber am 16.03.2023 13:12
Beim TV L dürfte sich ein Handwerker im Bereich von E 5 bis E 8 wiederfinden.
Ab E9 wäre dann wohl die Quali als Meister oder Techniker nötig.

Titel: Antw:Eingruppierung NRW
Beitrag von: Marianne am 16.03.2023 16:11
Handwerker bei der Stadt.
Titel: Antw:Eingruppierung NRW
Beitrag von: Dienstrechtnrw am 16.03.2023 19:15
Nicht die Vor- und Ausbildung ist relevant, sondern die auszuübende Tätigkeit. Wenn es sich um eine handwerkliche Tätigkeit handeln sollte: TVöD NRW