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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Olmala am 25.11.2021 13:24

Titel: sachlich Richtigkeit welche Entgeldgruppe
Beitrag von: Olmala am 25.11.2021 13:24
Sehr geehrte Kollegen/in,
meine Frage an die Runde:
In welche Gesetzesgrundlage für Entgeltgruppen ist die Feststellung bzw. Zeichnungsbefugnis der „sachlichen Richtigkeit“ eingestuft.
Kurz zu mir.
Bin der alleinige Meister vor Ort (Kaserne) mit der Entgeltgruppe E9a und habe 14 Mitarbeiter unter mir.
Durch die Beauftragungen verschiedenen Firmen bin ich für die Überprüfung der Rechnungen zuständig, was ich nach der Leistungserfassung mit Sachlich richtig unterschreibe.
In meiner TD steht im Punkt 4.5 (Der Beschäftigte hat folgende Befugnisse/Vollmacht)
Zeichnungsbefugnis: technisch richtig, sonst nichts!
Nun drängt mein Dienststellenleiter, dass ich ein Belehrung unterschreibe, wo dieses dann zu meiner Tätigkeit gehört. Es werden auch Vorschriften genannt wie A-2410/6 §§ 70 bis §§ 80. Weiß auch das man mit seinen Privatvermögen, bei ververhalten, mit der Unterschrift haftbar gemacht werden kann. Was ich eigentlich nicht möchte. Möchte auch nicht gleich unwissend die Belehrung unterschreiben.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Titel: Antw:sachlich Richtigkeit welche Entgeldgruppe
Beitrag von: XTinaG am 25.11.2021 18:09
Deine Haftung ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt.