Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Flocka am 17.11.2018 08:41
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Hallo,
weiß jemand, wie es um die Übernahme der Tarifbeschäftigten einer AöR der Kommune steht, wenn diese aufgelöst wird und ein Rechtsnachfolger entsteht (also nicht die entsandten der Stadt, sondern die mit AöR-Vertrag)? Sind im Falle eines rechtlichen betriebsbedingte Kündigungen möglich?
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Ja.
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Könnten hier die Regeln des Betriebsübergangs im Sinne des § 613a BGB zur Anwendung kommen?