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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Casiopeia1981 am 07.01.2019 12:40

Titel: Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Casiopeia1981 am 07.01.2019 12:40
Heute hat Sts Mayer vom BMI auf der Jahrestagung des dbb eine Reform der Besoldungsstruktur angekündigt. Ist schon was davon bekannt?
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: was_guckst_du am 07.01.2019 13:07
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/wir-koennen-stolz-auf-die-leistung-der-staatsbediensteten-sein.html

heute angekündigt...das wird wohl noch dauern
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Karsten am 15.01.2019 11:22
Eine klare Absage erteilte Mayer allen Bestrebungen, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzubeziehen. Die Einbeziehung würde nicht zu Kosteneinsparungen führen. „Im Gegenteil: Die Personalausgaben des öffentlichen Dienstes würden allein aufgrund der notwendigen Anhebung der Besoldung um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge massiv steigen. Zudem decken die Leistungen der Beamtenversorgung auch die betriebliche Zusatzsicherung ab. Sollte die Beamtenversorgung in die Rente überführt werden, müssten diese zusätzlichen Leistungen auch weiterhin erbracht werden. Hinzu kommt: Aufgrund jahrzehntelanger Doppelstrukturen wäre die Systemumstellung höchst komplex und teuer.“

Wenn ich so etwas schon lese. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F**** halten! Entschuldigt bitte !
Aber gerade die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für die Beamten wäre ein großer Fortschritt.

Niemand sagt, dass die Variante des Hamburger Modells perfekt ist, indem der Arbeitgeber anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Der große finanzielle Vorteil für den Arbeitgeber liegt hierbei aber darin, dass er für die Kinder und Ehefrauen aller Beamten keine Beihilfe mehr zahlen muss und die Kosten kalkulierbarer sind, als eventuell eintretende Beihilfeansprüche.

Selbstverständlich wäre es auch möglich, dass Beihilfesystem zu belassen. Hierfür müsste man den gesetzlichen Krankenkassen einfach die 1989 verbotenen GKV 50% Beihilfeversicherungen wieder genehmigen. So würde ein fairer Wettbewerb zwischen PKV und GKV entstehen und ich behaupte der beamte ist mündig genug, dass bessere System für sich zu finden.

Zur Erinnerung: Bis in die 70er Jahre hinein war der gesetzliche Versicherungsschutz
auf fast alle Bevölkerungskreise schrittweise ausgedehnt. Sowohl Angestellte, Beamte als auch Selbständige konnten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Damals waren 90,3% der Bevölkerung in der GKV versichert und lediglich 7,6% in der PKV. Erst durch die Eingriffe des Gesetzgebers
1989 wurde im Gesundheitsreformgesetz eine Neuabgrenzung des gesetzlich und privat versicherten Personenkreises vorgenommen, um der PKV eine Koexistenz zu ermöglichen. So wurden mit dem GRG
neue Personenkreise der PKV zugeführt:

- Arbeiter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (1990: 54.900 DM) konnten in die PKV
- Beamte und Selbständige mussten in die PKV
- Zudem wurde der Kinderbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV mit 130,00 DM eingeführt, was zu einen   sofortigen starken Anstieg der privatversicherten Kinder führte (1989: plus 12,9 Prozent).

Von 1976 bis 1989 wuch die PKV um satte 43%. Alleine im Jahr 1989 stieg die Zahl der Vollversicherungen um 530.000 Versicherte, davon 95% Beamte.

Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Yasper am 15.01.2019 11:37
Hier noch eine Fundstelle zum nesagten Thema:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenbesoldung-im-bund-signalwirkung-fuer-beamte-im-land.2258ab80-f3f6-4fb1-b647-f5a74b7c7665.html
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: ReKo1808 am 16.01.2019 09:39
Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.


Guten Morgen,

vielleicht versteh ich das falsch, aber du behauptest, dass alle Beamte zwangsläufig privat krankenversichert sein müssen.?

Das ist nämlich so nicht richtig. Ich wurde 2015 verbeamtet und mir bzw. uns stand es zum damaligen Zeitpunkt bereits frei, ob wir in die PKV oder freiwillig in die GKV gehen.

LG ReKo
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Karsten am 16.01.2019 11:00
Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.


Guten Morgen,

vielleicht versteh ich das falsch, aber du behauptest, dass alle Beamte zwangsläufig privat krankenversichert sein müssen.?

Das ist nämlich so nicht richtig. Ich wurde 2015 verbeamtet und mir bzw. uns stand es zum damaligen Zeitpunkt bereits frei, ob wir in die PKV oder freiwillig in die GKV gehen.

LG ReKo

Es ist ein "indirekter" Zwang, weil dein Dienstherr im Falle der GKV Wahl dir keine Beihilfe oder auch den Arbeitgeberzuschuss gewährt hätte. Nur durch die Beihilfe ist eine PKV für Beamte im Vergleich zur GKV so günstig, weil die PKV über ihre Beihilfetarife nur 50 % des Risikos absichern muss. Die GKV kann diese 50% Restkostenversicherung nicht anbieten und der Beamte muss den Beitrag alleine in voller Höhe bezahlen.

Der Beamte hat zwar offiziell die Wahl, aber finanziell gesehen, bleibt ihm nur die PKV*.
___

*Ausnahme: Seit 01.08.2018 Hamburg - dort wird für die GKV der Arbeitgeberzuschuss geleistet, sprich der Beamte zahlt nur 50% des GKV Beitrages und hat wirklich die Wahl zwischen GKV und PKV. Die Bundeländer Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen bereiten die Einführung des Hamburger Modells vor.


Beispielrechnung Hamburger Modell  :  Beamter 22 Jahre, Einstieg A9 Stufe 0 gehobener Dienst Bund:
Brutto: 2781.52 € monatlich

GKV (14,6%) = 406,10 €  (AG zZschuss 203,05 €) - der Beamte kann sich für 203,05 € in der GKV versichern.
Eine echte PKV Alternative, zumal in diesen 203,05 € eine Ehefrau und Kinder kostenlos mitversicherten werden könnten.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: MoinMoin am 16.01.2019 11:52
Es gibt auch noch eine weitere Ausnahme, nämlich diejenigen, bei denen auch die GKV (aufgrund der Familienversicherung) günstiger ist als die PKV (A7 Beamter mit 3 Kinder und eine Ehefrau, die nicht arbeitet könnte so ein Kandidat sein, erst Recht wenn es da Krankheiten gibt die zusätzlich zu bezahlen wären).
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Feidl am 16.01.2019 13:19
Trotzdem ist es falsch, zu behaupten, dass "Beamte zwangsläufig privat krankenversichert sein müssen". Solche Aussagen führen nur zu falschen Annahmen beim Rest der Bevölkerung und bei manch neuen Beamtenanwärter.

Vielleicht ist es besser zu sagen, beamte werden gedrängt, in die PKV zu gehen.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Karsten am 16.01.2019 14:54
Trotzdem ist es falsch, zu behaupten, dass "Beamte zwangsläufig privat krankenversichert sein müssen". Solche Aussagen führen nur zu falschen Annahmen beim Rest der Bevölkerung und bei manch neuen Beamtenanwärter.

Vielleicht ist es besser zu sagen, beamte werden gedrängt, in die PKV zu gehen.

Meiner Meinung nach werden Beamte hierzu nicht gedrängt, sondern für den Erhalt der Beihilfe (Bestandteil des Alimentationsprinzips) müssen sie eine Mitgliedschaft in einer PKV nachweisen.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: MoinMoin am 16.01.2019 15:12
FAzit:
Beamten können es sich aussuchen 100% GKV zu zahlen oder
50% - 20% PKV Beitrag zu zahlen und  50% - 80% Kostenübernahme zu erhalten.
In der Regel ist für den Beamten die PKV die kostengünstigere Variante.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: ReKo1808 am 16.01.2019 15:22
Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.


Guten Morgen,

vielleicht versteh ich das falsch, aber du behauptest, dass alle Beamte zwangsläufig privat krankenversichert sein müssen.?

Das ist nämlich so nicht richtig. Ich wurde 2015 verbeamtet und mir bzw. uns stand es zum damaligen Zeitpunkt bereits frei, ob wir in die PKV oder freiwillig in die GKV gehen.

LG ReKo

Es ist ein "indirekter" Zwang, weil dein Dienstherr im Falle der GKV Wahl dir keine Beihilfe oder auch den Arbeitgeberzuschuss gewährt hätte. Nur durch die Beihilfe ist eine PKV für Beamte im Vergleich zur GKV so günstig, weil die PKV über ihre Beihilfetarife nur 50 % des Risikos absichern muss. Die GKV kann diese 50% Restkostenversicherung nicht anbieten und der Beamte muss den Beitrag alleine in voller Höhe bezahlen.

Der Beamte hat zwar offiziell die Wahl, aber finanziell gesehen, bleibt ihm nur die PKV*.
___

*Ausnahme: Seit 01.08.2018 Hamburg - dort wird für die GKV der Arbeitgeberzuschuss geleistet, sprich der Beamte zahlt nur 50% des GKV Beitrages und hat wirklich die Wahl zwischen GKV und PKV. Die Bundeländer Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen bereiten die Einführung des Hamburger Modells vor.


Beispielrechnung Hamburger Modell  :  Beamter 22 Jahre, Einstieg A9 Stufe 0 gehobener Dienst Bund:
Brutto: 2781.52 € monatlich

GKV (14,6%) = 406,10 €  (AG zZschuss 203,05 €) - der Beamte kann sich für 203,05 € in der GKV versichern.
Eine echte PKV Alternative, zumal in diesen 203,05 € eine Ehefrau und Kinder kostenlos mitversicherten werden könnten.

Okay, da stimme ich natürlich zu. Dann habe ich das falsch verstanden ;)
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Yasper am 31.01.2019 09:54
Offensichtlich gibt es bereits einen Referentenentwurf zur Modernisierung der Besolgung:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-so-will-seehofer-die-beamtenlaufbahn-attraktiver-machen/23926856.html
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Wasserkopp am 31.01.2019 11:20
Gibt es nähere Informationen dazu? Mich würden die Details bzw. der ganze Referentenentwurf interessieren.
Wie soll der Familienzuschlag neu geregelt werden?

Vll. bin ich aktuell etwas fantasielos, aber ich kann mir nicht vorstellen was da geplant wird - außer andere Geldbeträge.

Update:
Grade noch weitere Informationen dazu gefunden:
https://www.behoerden-spiegel.de/2019/01/07/neue-strukturen-mehr-geld-aber-gleiche-arbeitszeit/
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/geplante-bundesbesoldungsreform-die-ueberraschende-botschaft-der-tagung/
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: yamato am 01.02.2019 06:41
Klingt alles ganz interessant und mindestens in Teilen auch sinnvoll.
Für mich als einfacher SB im nichttechnischen Bereich in den Nirvanastufen des gehobenen Dienstes (A10/A11)wird sich aber weder zum Positiven noch zum Negativen hin was ändern.
Mir ist das ganz recht, ich bin zufrieden mit dem Erreichten, aber für jüngere Kräfte in diesen Bereichen fehlen dann vielleicht auch Anreize sich weiter richtig reinzuhängen und nicht nur Dienst nach Vorschrift zu machen.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Yasper am 04.02.2019 08:16
Klingt so als ob die Modernisierung der Besoldungsstruktur ausgebremst würde:

https://www.tagesspiegel.de/politik/finanzminister-fuer-die-finanzplanung-fehlen-scholz-fast-25-milliarden-euro/23944338.html

"Bei einem Treffen mit Vertretern der anderen Bundesministerien in der vergangenen Woche habe es laut Teilnehmern eine eindringliche Warnung vor Mehrausgaben gegeben - auch weil die Regierung zuletzt ihren Beamten-Apparat drastisch aufgebläht habe.


Die Personalausgaben der Bundesregierung steigen demnach von 2016 bis 2020 von 31 auf mehr als 35 Milliarden Euro. Sie sollten nun „eingefroren“ werden. Zudem solle es kein weiteres Geld mehr für den Digitalpakt Schule geben. "



Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Thomber am 04.02.2019 09:49
Wieso GKV oder PKV? Warum GKV MIT Arbeitgeberzuschuss oder PKV MIT Beihilfe?

Eine freie Auswahl (Beihilfe oder Arbeitgeberzuschuss) wäre optimal und dadurch würde die GKV garantiert neue Mitglieder erhalten und das wollen die ja auch.... also, WENN der Staat die GKV stärken will, dann bitte...muss er aber auch den Arbeitgeberanteil tragen. 
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: MoinMoin am 04.02.2019 10:07
Wenn der AG Geld sparen will, dann kann er doch ebenso die Beihilfe für Tarifbeschäftigte öffnen.
Denen muss er ja 50% der PKV Kosten zahlen, hier könnte er ja auch auf das Beihilfe System umschwengen und bei den Jungen Kollegen viel Sparen.  ::)
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Wasserkopp am 08.02.2019 12:28
Die Familienzuschläge sollen überarbeitet werden:


https://www.dgb.de/themen/++co++501bafa6-29fc-11e9-911d-52540088cada/@@dossier.html
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Yasper am 11.02.2019 10:58
Synopse zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts 
(Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz - BesStMG):

http://www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage2.pdf
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Johnny75 am 12.02.2019 12:09
Und hier der Referentenentwurf, darin gibt's dann auch Zahlen zum neuen Familienzuschlag:

www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage1.pdf

"Familienzuschlag 1": € 74,68 (nur noch für Verheiratete/Verwitwete, nicht mehr für "aufgenommene Personen", i.e. Kinder)

"Familienzuschlag 2":
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: ds78 am 12.02.2019 19:04
Allen Beteiligten hier mal vielen Dank für die Entwürfe und die Anlagen inklusive Zahlen.

Die Überarbeitung des Familienzuschlags finde ich angemessen. Mir (als neu verbeamteten) erschloss sich ohnehin nicht, wieso meine Ehefrau stärker mit alimentiert werden muss / soll als meine beiden Kinder.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Yasper am 13.02.2019 23:23
Da der Familienzuschlag 1 ruhegehaltsfähig ist, sinken also auch die Pensionen. Es wird also viel Geld gespart.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Feeling am 14.02.2019 18:19
Soll das tatsächlich erst zum 01.09.2020 geändert werden, wenn die Kabinettsfassung doch schon für den Mai 2019 vorgesehen ist?
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: DeepBlue am 14.02.2019 18:37
Allen Beteiligten hier mal vielen Dank für die Entwürfe und die Anlagen inklusive Zahlen.

Die Überarbeitung des Familienzuschlags finde ich angemessen. Mir (als neu verbeamteten) erschloss sich ohnehin nicht, wieso meine Ehefrau stärker mit alimentiert werden muss / soll als meine beiden Kinder.

Sorry aber den Hintergrund des Familienzuschlages ist Ihnen bekannt! Er diente dazu den Unterschied zum zivilen. Arbeitsmarkt auszugleichen wenn man heiratet und dadurch als Ehepaar die das Ehegattenspliting in Anspruch nimmt. Bei Beamten hatte dies meist weniger Auswirkungen als bei anderen Arbeitnehmern da das Bruttogehalt deutlich geringer ist und daher fällt eine Steuerersparnis auch weniger ins Gewicht !

Ich halte diese Änderung für fatal! Auch weil dies nicht ruhegehaltfähig ist und hoffe das die Verbände dagegen vorgehen!
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Karsten am 14.02.2019 19:16
Allen Beteiligten hier mal vielen Dank für die Entwürfe und die Anlagen inklusive Zahlen.

Die Überarbeitung des Familienzuschlags finde ich angemessen. Mir (als neu verbeamteten) erschloss sich ohnehin nicht, wieso meine Ehefrau stärker mit alimentiert werden muss / soll als meine beiden Kinder.

Sorry aber den Hintergrund des Familienzuschlages ist Ihnen bekannt! Er diente dazu den Unterschied zum zivilen. Arbeitsmarkt auszugleichen wenn man heiratet und dadurch als Ehepaar die das Ehegattenspliting in Anspruch nimmt. Bei Beamten hatte dies meist weniger Auswirkungen als bei anderen Arbeitnehmern da das Bruttogehalt deutlich geringer ist und daher fällt eine Steuerersparnis auch weniger ins Gewicht !

Ich halte diese Änderung für fatal! Auch weil dies nicht ruhegehaltfähig ist und hoffe das die Verbände dagegen vorgehen!

Im Gegenteil, hier wäre der Bund endlich einmal Vorreiter einer Entwicklung welche sich seit Jahren abzeichnet. Das Ehegattensplitting ist längst überholt. Wir leben im 21.Jahrhundert, junge Frauen schließen gleich hohe Abschlüsse ab und verdienen inzwischen als Beamte genauso gut wie Männer. Sind beide Elternteile in Arbeit und verdienen ähnliche Gehälter, bringt ein Ehegattensplitting nichts mehr ein. Warum sollten da Beamte mit pauschalen Ehezuschlägen weiterhin gefördert werden? Ich finde es nur konsequent, dass hier die Kinder und somit die Familien gefördert werden. Nicht verheiratete kinderlose Ehepaare sind die Zukunft, sondern Kinder. Die Ehe steht nicht mehr automatisch für Kinder. P.s. Bitte nicht wieder das Argument bringen, wer keine Kinder bekommen kann. Diese Menschen haben es natürlich schwer, sind aber auch nicht schlechterer gestellt als gewollt kinderlose Paare.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: yamato am 15.02.2019 06:50
Zeitgemäß oder nicht, aber wenn ich jemand mit keinem oder sehr geringen Einkommen heirate und dadurch vor dem (ergänzenden) Bezug von Sozialleistungen bewahre, dann spare ich dem Staat Geld. Das muss sich im Endeffekt auch steuerlich für mich auswirken.
Ob ich das nun individuell berechne, was allerdings wieder eine erhebliche Mehrbelastung für die Finanzämter wäre oder pauschal per Ehegattensplitting ist da erst mal egal.

Genauso muss sich das bei der Alimentation von beamten auswirken, man kann natürlich auch da eine Einkommensprüfung durchführen und die Zulage von der Höhe der Einkünfte des Ehepartners abhängig machen, wird aber auch wieder ein ordentlicher Aufwand
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: MoinMoin am 15.02.2019 07:53
Zeitgemäß oder nicht, aber wenn ich jemand mit keinem oder sehr geringen Einkommen heirate und dadurch vor dem (ergänzenden) Bezug von Sozialleistungen bewahre, dann spare ich dem Staat Geld. Das muss sich im Endeffekt auch steuerlich für mich auswirken.
Warum?
Bzw. tut es sich doch. Und je ärmer du heiratest,desto Reicher wirst du doch durch die Steuerersparnisse.
Zitat
Ob ich das nun individuell berechne, was allerdings wieder eine erhebliche Mehrbelastung für die Finanzämter wäre oder pauschal per Ehegattensplitting ist da erst mal egal.
Ehegattensplitting wird individuell errechnet.
Und Mehrbelastung für die Ämter (ech, da lach ich mich weg.) Das wäre bei einer modernen Aufstellung der Verwaltung nur ein Mehraufwand in der definitiion der Regeln und der Programmierung der Regeln.
Zitat
Genauso muss sich das bei der Alimentation von beamten auswirken, man kann natürlich auch da eine Einkommensprüfung durchführen und die Zulage von der Höhe der Einkünfte des Ehepartners abhängig machen, wird aber auch wieder ein ordentlicher Aufwand
s.o.  Aufwand gegen Null, wenn man es richtig organsiert und einen DSGVO konformen Datenaustausch ermöglicht.
Und ja,da gehe ich mit dir konform, dass die Alimentation des Beamten auf seine gesamt Situation zu betrachten ist und natürlich auch entsprechend der gesellschaftltichen Veränderungen. (Frau bleibt idR nicht mehr zu Hause bis die Kinder weg sind)
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: ds78 am 15.02.2019 12:21
Zeitgemäß oder nicht, aber wenn ich jemand mit keinem oder sehr geringen Einkommen heirate und dadurch vor dem (ergänzenden) Bezug von Sozialleistungen bewahre, dann spare ich dem Staat Geld.

Das Thema sehe ich hier unzureichend beleuchtet. Sozialleistungen würde der Partner völlig unerheblich vom Status (verheiratet, ledig) NICHT erhalten. Für den Ausschluss bzw. die Gewährung von Sozialleistungen (z. Bsp. H4) ist entscheidend, ob man einen gemeinsamen Haushalt bildet oder nicht. Auch ein lediges Paar bekäme hier keine Unterstützung. Argument also obsolet.

Die Diskussion führt für mich jedoch am Thema vorbei. Beamte brauchen sich, gemessen am verfügbaren Nettoeinkommen der restlichen Gesellschaft, wahrlich nicht über zu geringe Einkommen (zumindest ab dem gD) beschweren.

Ich wollte mit meiner Bemerkung lediglich verdeutlichen (wenigstens der ein oder andere hat das auch entsprechend aufgefasst), dass eine Alimentation vor allem für die Dauer des Aufzugs von Kindern notwendig ist und gerade nicht, um eine nicht berufstätige Frau zu Hause sitzen zu haben. Jedem (gerade in Zeiten der viel beschworenen Gleichberechtigung von Frauen) steht es frei eine Tätigkeit gegen Entgelt aufzunehmen. Das der Staat gerade im Jahr 2019 die Nicht-Tätigkeit von wem auch immer stärker alimentieren soll, als die von mir oben angeführten Kinder widerstrebt meinem Verständnis grundlegend. Das ist nunmal meine persönliche Meinung.

Fazit: Guter Entwurf, der hoffentlich so auch Umsetzung finden wird.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: was_guckst_du am 15.02.2019 20:40
...und was ist jetzt mit all denen, die wegen des Ehegattenzuschlags geheiratet haben?  ;D

P.S.: es soll Übergangsregelungen geben, die sich allerdings jährlich abbauen...
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: bebolus am 11.03.2019 18:18

Im Gegenteil, hier wäre der Bund endlich einmal Vorreiter einer Entwicklung welche sich seit Jahren abzeichnet. Das Ehegattensplitting ist längst überholt. Wir leben im 21.Jahrhundert, junge Frauen schließen gleich hohe Abschlüsse ab und verdienen inzwischen als Beamte genauso gut wie Männer. Sind beide Elternteile in Arbeit und verdienen ähnliche Gehälter, bringt ein Ehegattensplitting nichts mehr ein. Warum sollten da Beamte mit pauschalen Ehezuschlägen weiterhin gefördert werden? Ich finde es nur konsequent, dass hier die Kinder und somit die Familien gefördert werden. Nicht verheiratete kinderlose Ehepaare sind die Zukunft, sondern Kinder.

Perfekt auf den Punkt gebracht!
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Matze am 12.03.2019 09:39
Für die verheiratete Paare mit mindestens einem Kind ist das (abgesehen von der Ruhegehaltsfähigkeit) ein Gewinn, es kommt mehr dabei raus.
Kinderlose Paare sind klare Verlierer.
Aber bislang unbeachtet bleiben die Alleinerziehenden. Für diese Gruppe ist es auch ein Verlust, es kommt weniger dabei raus.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Yasper am 12.03.2019 10:46
Für die verheiratete Paare mit mindestens einem Kind ist das (abgesehen von der Ruhegehaltsfähigkeit) ein Gewinn, es kommt mehr dabei raus.

Das kann man pauschal so nicht sagen, da die Zeitfaktoren (Zeitpunkt der Verbeamtung, Datum der Geburt des Kindes etc.) unterschiedlich sein können
Titel: Familienzuschlag vs. Kinderzuschlag
Beitrag von: maxg am 13.03.2019 12:50
Für mich ist das ein grundsätzlicher guter und nachvollziehbarer Ansatz des BMI. Ich schließe mich den Argumenten von Karsten und ds78 u.A. an, da auch ich die Unterstützung von Kindern für wichtiger erachte als die Förderung des Status "verheiratet" an sich.

Was mir allerdings missfällt, ist die Umsetzung in Form einer (gestaffelten) Kürzung innerhalb von 2 Jahren. Hier wäre es für die Betroffenen wohl deutlich weniger einschneidend, wenn man den Betrag einfach nur "eingefroren" hätte, bis es durch die regelmäßigen Gehaltserhöhungen zur realen Halbierung gekommen wäre.

Jemandem etwas wegzunehmen (insbes. Geld) löst immer negative Gefühle aus. Insofern ist aus meiner Sicht nicht das Ziel falsch, sondern nur die Umsetzung verbesserungsfähig.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: nordbeamter am 14.03.2019 08:56
Der bisherige Familienzuschlag Stufe 1 ist ein Bestandteil eines Gehaltsmodells mit dem der öffentliche Dienst um Nachwuchs wirbt.

Es besteht doch ein gewisser Anreiz wenn sich ein Gehalt an Veränderungen der Lebensumstände etwas anpasst.
Daher sollte man diesen kleinen "Werbevorteil" auch für kinderlose Paare nicht ganz wegstreichen.

Das Landes Brandenburg hat meiner Meinung nach ein gutes Modell da an den Start gebracht, was allen Argumenten gut gerecht wird.

Die Stufe 1 wurde gekürzt. Die freien Mittel wurde zur Anhebung des Kinderzuschlages mit genutzt. Aber die Grundgehälter wurden um den Betrag der Kürzung der Stufe 1 für ALLE angehoben. Somit haben alle was davon und ein Betrag zur Wettbewerbsfähigkeit mit der privaten Wirtschaft vorgenommen..
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Fred1003 am 14.03.2019 10:39

Die Diskussion führt für mich jedoch am Thema vorbei. Beamte brauchen sich, gemessen am verfügbaren Nettoeinkommen der restlichen Gesellschaft, wahrlich nicht über zu geringe Einkommen (zumindest ab dem gD) beschweren.

Das der Staat gerade im Jahr 2019 die Nicht-Tätigkeit von wem auch immer stärker alimentieren soll, als die von mir oben angeführten Kinder widerstrebt meinem Verständnis grundlegend. Das ist nunmal meine persönliche Meinung.

Fazit: Guter Entwurf, der hoffentlich so auch Umsetzung finden wird.

Ein Grund für die stärkere Alimentation bei nIcht-Tätigkeit könnte am Problem liegen das man  Leute auch gerne Mal alle 3-5 Jahre quer durch die Republik versetzt und der Partner es dadurch sehr schwer hat Karriere zu machen oder überhaupt mal eine Job zu finden.
Der Job des Ehepartners ist ja momentan nicht einmal ein Umzugs Hinderungsgrund.

Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: BStromberg am 26.03.2019 07:18

Wenn ich so etwas schon lese. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F**** halten! Entschuldigt bitte !
Aber gerade die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für die Beamten wäre ein großer Fortschritt.

Niemand sagt, dass die Variante des Hamburger Modells perfekt ist, indem der Arbeitgeber anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Der große finanzielle Vorteil für den Arbeitgeber liegt hierbei aber darin, dass er für die Kinder und Ehefrauen aller Beamten keine Beihilfe mehr zahlen muss und die Kosten kalkulierbarer sind, als eventuell eintretende Beihilfeansprüche.

Selbstverständlich wäre es auch möglich, dass Beihilfesystem zu belassen. Hierfür müsste man den gesetzlichen Krankenkassen einfach die 1989 verbotenen GKV 50% Beihilfeversicherungen wieder genehmigen. So würde ein fairer Wettbewerb zwischen PKV und GKV entstehen und ich behaupte der beamte ist mündig genug, dass bessere System für sich zu finden.

Zur Erinnerung: Bis in die 70er Jahre hinein war der gesetzliche Versicherungsschutz
auf fast alle Bevölkerungskreise schrittweise ausgedehnt. Sowohl Angestellte, Beamte als auch Selbständige konnten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Damals waren 90,3% der Bevölkerung in der GKV versichert und lediglich 7,6% in der PKV. Erst durch die Eingriffe des Gesetzgebers
1989 wurde im Gesundheitsreformgesetz eine Neuabgrenzung des gesetzlich und privat versicherten Personenkreises vorgenommen, um der PKV eine Koexistenz zu ermöglichen. So wurden mit dem GRG
neue Personenkreise der PKV zugeführt:

- Arbeiter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (1990: 54.900 DM) konnten in die PKV
- Beamte und Selbständige mussten in die PKV
- Zudem wurde der Kinderbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV mit 130,00 DM eingeführt, was zu einen   sofortigen starken Anstieg der privatversicherten Kinder führte (1989: plus 12,9 Prozent).

Von 1976 bis 1989 wuch die PKV um satte 43%. Alleine im Jahr 1989 stieg die Zahl der Vollversicherungen um 530.000 Versicherte, davon 95% Beamte.

Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.

Bei all den Lobpreisungen sei Ihnen zum Zwecke der objektiven Relativierung der Fachaufsatz von Prof. Dr. Josef Franz Lindner ("Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung?", in ZBR Heft 1/2018) ans Herz gelegt.

Bei allen eventuell vorhandenen Ansätzen, die Gesundheitsfürsorge für die Staatsbediensteten zu modernisieren, ist das sog. "Hamburger Modell" zur Öffnung/Überführung in die GKV die denkbar schlechteste Variante, da schlicht und ergreifend verfassungsrechtlich - auf evidente Art und Weise - unzulässig!!!

by the way...

Hinter dem Hamburger Bestreben steckt zu 80% linkspolitische Ideologie (Testballon für die sog. "Bürgerversicherung" ) und der Versuch, ein marodierendes System (die GKV) durch Fusion mit einem (noch) halbwegs intakten System (der PKV) zu sanieren. Sobald dieser Einmaleffekt verpufft ist, hat man ein Einheitsgesundheitssystem auf unterdurchschnittlichem Niveau... dadurch ist m.M.n. niemandem wirklich geholfen!

Reformbedarf ist unabweisbar vorhanden... aber da muss jedes der beiden Systeme erst mal systemintern die Hausaufgaben erledigen, bevor man über den Tellerrand guckt.

Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Wasserkopp am 26.03.2019 08:52
Gibt es Neuigkeiten zum Besstmg?

Habe von einigen kritischen Gegendarstellungen gelesen, aber dies waren lediglich Schlagzeilen i.S. "allgemeiner Unzufriedenheit".

Kennt jemand Details oder geplante Änderungen zum Referentenentwurf?
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Mayday am 26.03.2019 17:50
...und was ist jetzt mit all denen, die wegen des Ehegattenzuschlags geheiratet haben?  ;D

P.S.: es soll Übergangsregelungen geben, die sich allerdings jährlich abbauen...

Für diejenigen Ehepaare, deren Partner/in bisher auch Anspruch auf Ehegattenzuschlag hat, wo also derzeit jeder Ehepartner den Familienzuschlag je zur Hälfte erhält, ändert sich doch eigentlich nichts. Laut dem Entwurf werden die € 74,68 für Stufe 1 (der Betrag wurde von @Jonny75 weiter vorn im Thread genannt) nicht geteilt, sondern jedem Ehepartner ausgezahlt, 2 x € 74,68 fürs Eheglück. Zumindest würde ich den Entwurf so interpretieren. http://www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage2.pdf
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Pendler1 am 30.03.2019 13:27
Und wie sieht es bei bereits pensionierten Bundesbeamten aus?

Grüße
Günter
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Pendler1 am 30.03.2019 13:38
Nachtrag:

Verheiratet, Ehefrau Rente öD, keine Kinder.

Grüße
Günter
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Pendler1 am 10.04.2019 11:59
Hallo Alle,

habe die Antwort gefunden.

Im momentanen Entwurf wird der Familienzuschlag auch für schon pensionierte Beamte ebenfalls halbiert. Kein Vertrauensschutz/Besitzstandswahrung.

Grüße
 Günter
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: MGM am 10.04.2019 12:17
... Kein Vertrauensschutz/Besitzstandswahrung.
Das gibt es rein rechtlich gesehen auch gar nicht.
Titel: Antw:Neue Besoldungsstruktur??
Beitrag von: Pendler1 am 11.04.2019 10:02
@MGM

Habe ich auch nicht so gesagt, dass es da einen rechtlichen Anspruch gäbe.

Aber es hätte ja sein können, dass der Staat als guter und vertrauenswürdiger Arbeitgeber (ja, ja, Dienstherr)
sowas von sich aus anbietet :-))

Grüße
 Günter