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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Kati2020 am 02.03.2020 17:38

Titel: Zeit zwischen Arbeitsverhältnissen
Beitrag von: Kati2020 am 02.03.2020 17:38
Hallo,

ich werde eine Stelle antreten, bei der ich in EG 13 eingestuft werde.

Ich habe aus einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber einschlägige Berufserfahrung von vier Jahren (ununterbrochene Anstellung) - auch EG 13.

Jedoch werden insgesamt 20 Monate Unterbrechung zwischen Beendigung dieses letzten und Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses beim neuen Arbeitgeber liegen.

Frage: Kann ich in Stufe 3 eingruppiert werden, trotz der Pause?

Ich habe online Durchführungshinweise des Innenministeriums vom Mai 2019 gefunden, die sich mit dieser Frage zu befassen scheinen. Dort klingt es so, als würde es der jeweiligen Dienststelle obliegen, einzuschätzen wann relevante Arbeitserfahrung "verfällt". Ist dem so?

Danke!


Titel: Antw:Zeit zwischen Arbeitsverhältnissen
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 17:50
Ja.

Ja.
Titel: Antw:Zeit zwischen Arbeitsverhältnissen
Beitrag von: WasDennNun am 03.03.2020 07:06
Frage: Kann ich in Stufe 3 eingruppiert werden, trotz der Pause?
Können ja, müssen sie aber nicht. Sprich deine einschlägige Berufserfahrung ist hinfällig.
Titel: Antw:Zeit zwischen Arbeitsverhältnissen
Beitrag von: Spid am 03.03.2020 07:51
Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch. Im Gegensatz zum TV-L gibt es hier keine festgelegte Zeitspanne, nach der einschlägige Berufserfahrung entwertet ist. Das ist vielmehr anhand der konkreten Tätigkeit zu beurteilen.
Titel: Antw:Zeit zwischen Arbeitsverhältnissen
Beitrag von: WasDennNun am 03.03.2020 08:04
Ups, wieder was gelernt.