Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Sonnenschein0 am 04.06.2020 13:32

Titel: Verbeamtung?
Beitrag von: Sonnenschein0 am 04.06.2020 13:32
Hallo an alle.

Ich bin wirklich unschlüssig und hätte gern ein paar Meinungen von Experten.

Aktuell bin ich in der E8 Stufe 4.
Nächstes Jahr könnte ich verbeamtet werden. Man beginnt ja mit der A6. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
 Lohnt sich die Verbeamtung? Ach ja, ich wäre dann 32 Jahre alt
Danke an alle.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Unknown am 04.06.2020 13:52
Lohnt sich die Verbeamtung? Ach ja, ich wäre dann 32 Jahre alt
Das ist relativ. Hängt von deiner Lebensphilosophie ab. Das musst du für dich entscheiden. Ausserdem hast du nicht geschrieben von welchen Kriterien du es abhängig machst und demnach kann man dir auf deine pauschale Frage keine Antwort geben.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Sonnenschein0 am 04.06.2020 14:00
Danke für die Antwort. Mich schreckt die private KV etwas ab, da sie ja auch steigt mit der Zeit. Ich müsste meine Ki der auch versichern da mein Mann selbständig ist. Vorteile sehe ich in der Berufsunfähigkeit und ggf. In der Pension.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Egon12 am 04.06.2020 15:18
Die Frage flackert immer mal wieder im Beamtenteil auf, 41 Wochenstunde hast du gesehen?

Berufsunfähigkeit wird überschätzt,
Rente + VBL  sind auch ganz gut.
Beamte können einfacher versetzt werden

suche einfach mal in dem anderen Forenteil
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Sonnenschein0 am 04.06.2020 15:29
Ich dachte mit Kind sind es 40h....
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Schokobon am 04.06.2020 15:52
Welcher (potentielle) Dienstherr?
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Sonnenschein0 am 04.06.2020 16:08
Bund. Bundesverwaltungsamt.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: 2strong am 04.06.2020 17:53
Wenn Du beabsichtigst, im öffentlichen Dienst zu bleiben, rate ich Dir zur Verbeamtung.

Die Kosten der PKV sind m. E. unkritisch. Sie belaufen sich in Deinem Alter im Regelfall auf rd. 300 €, für Dich und die Kinder zusammen. Netto stehst Du Dich damit in A 6 ähnlich wie derzeit in Entgeltgruppe 8. Durch Stufenaufstiege und absehbare Beförderungen (70% des mittleren Dienstes im BVA sind mindestens nach A 8 besoldet) wird Dein verfügbares Einkommen perspektivisch erheblich über den Bezügen in Entgeltgruppe 8 liegen, auch oberhalb jener in Entgeltgruppe 9a.

Auch langfristig sind die Kosten der PKV m. E. unkritisch. Die Steigerungsraten der letzten 15 Jahre lagen bei rd. 2% p. a. Im Ruhestand übernimmt die Beihilfe zudem 70% der Kosten (statt zuvor 50%).

Wesentliche Vorteile sehe ich darüber hinaus in dem trotz VBL (Betriebsrente) der Angestellten höheren Versorgungsniveau (bei Dir vermutlich aus A 8 oder A 9) und der "unbegrenzten Lohnfortzahlung" im Krankheitsfall.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Sonnenschein0 am 04.06.2020 20:07
Vielen lieben Dank! Eine sehr gute Einschätzung. Danke.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: 2strong am 04.06.2020 20:57
Ach so, und es wären (wegen der Kinder) für Dich bis auf Weiteres tatsächlich nur 40 Std., nicht 41.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Unknown am 04.06.2020 21:00
Bei zwei Kinder beträgt der Satz bei der PKV nur 30% und 70% Beihilfe.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: 2strong am 04.06.2020 21:07
Völlig richtig. Aber die derzeit noch jungen Kinder werden älter und sind irgendwann nicht mehr berücksichtigungsfähig, weshalb der Beihilfesatz von 70% auf 50% sinkt. Bevor die Kollegin in Ruhestand tritt, wird sie also noch ein bis zwei Jahrzehnte einen Anspruch von nur 50 % Beihilfe haben.

By the way:
Die Kinder privat zu versichern, ist aufgrund des besoldungsrechtlichen Anspruchs auf Kinderzuschlag nahezu kostenneutral möglich.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Elur am 04.06.2020 21:56
Hallo,
ich stand vor 9 Jahren vor der gleichen Frage und hab es damals mit Ende 30 gewagt. Bin im mittleren Dienst verbeamtet worden. Besoldet wurde ich im Eingangsamt nach A6. Damals hatte ich noch 3 berücksichtigungsfähige Kinder, so dass ich sofort mehr netto hatte. Unsere Kinder konnten über meinen Mann krankenversichert werden. Ich hab damals ca. 180 Euro für die PKV bezahlt. Inzwischen sind zwei Kinder erwachsen, meine PKV liegt derzeit bei 300 Euro. Kurz nach der Probezeit wurde ich nach A7 befördert, wenige Monate danach habe ich das Aufstiegsstudium begonnen und wurde kurz vor Studienabschluss nach A8 befördert. Mit Abschluss des Studiums bin ich in den gehobenen Dienst aufgestiegen, wurde also nach A9g besoldet und in wenigen Wochen steht die Beförderung nach A10 an. Nie im Leben hätte ich gedacht, dass ich das jemals erreiche. Wenn ich eins nicht bereue, dann ist das meine Verbeamtung!
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: 2strong am 04.06.2020 22:57
Fairerweise muss man darauf hinweisen, dass auch im Tarifbereich "Aufstiegsverfahren" wie der Verwaltungslehrgang zwei existieren. Dennoch: Wenn einem irgendwann noch ein Laufbahngruppenwechsel in den g. D. gelingt, hat man in den meisten Fällen ohnehin gewonnen. Du wirst da ja auch nicht mit A 10 in Ruhestand gehen.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 07:08
Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist es jederzeit möglich, von E1 in E15 zu kommen, dazu bedarf es keiner „Aufstiegsverfahren“, sondern lediglich die entsprechende auszuübende Tätigkeit.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Isie am 05.06.2020 08:19
Das ist ja eine sehr optimistische Einschätzung. Ohne Verwaltungslehrgang 2 oder einen Studienabschluss dürfte es in den meisten Verwaltungen eher unrealistisch sein, dass Tätigkeiten oberhalb von 9a übertragen werden.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: WasDennNun am 05.06.2020 08:34

Und natürlich werden den einigen nicht die Tätigkeiten oberhalb 9a übertragen, weil sie den Job eben nicht können, oder nicht glaubhaft machen konnten, dass sie es könnten.

Und gleich kommt ein Beamter um die Ecke und sagt, man kann von E5 nicht auf E8 kommen, da es ja eine Sprungbeförderung wäre....
... es gibt auch noch den Grund, dass Beamte der Meinung sind, sie dürfen diese Jobs nicht machen.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 08:36
Das ist ja eine sehr optimistische Einschätzung. Ohne Verwaltungslehrgang 2 oder einen Studienabschluss dürfte es in den meisten Verwaltungen eher unrealistisch sein, dass Tätigkeiten oberhalb von 9a übertragen werden.

Wie viele Verwaltungen kennst Du denn?

Davon ab ist das bis E14 sogar ohne Schul- und Berufsausbildung möglich, während für Beamtenlaufbahnen strenge Zugangsvoraussetzungen gegeben sind.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Sonnenschein0 am 05.06.2020 08:39
Ich danke euch sehr für die vielen Antworten. Ihr habt mich sehr in meiner Entscheidung bestärkt.
Dass man ohne Studium oder Fortbildung einfach in den gehobenen Dienst kommt kann ich mir nicht vorstellen. Weder als TB noch als Beamte
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Isie am 05.06.2020 08:58
Davon ab ist das bis E14 sogar ohne Schul- und Berufsausbildung möglich, während für Beamtenlaufbahnen strenge Zugangsvoraussetzungen gegeben sind.

Das wäre ziemlich dämlich. Du solltest vage Möglichkeiten nicht so formulieren, als ob es wahrscheinliche Optionen wären.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 09:09
Ich danke euch sehr für die vielen Antworten. Ihr habt mich sehr in meiner Entscheidung bestärkt.
Dass man ohne Studium oder Fortbildung einfach in den gehobenen Dienst kommt kann ich mir nicht vorstellen. Weder als TB noch als Beamte

Bei TB gibt es keinen gehobenen Dienst.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 09:14
Davon ab ist das bis E14 sogar ohne Schul- und Berufsausbildung möglich, während für Beamtenlaufbahnen strenge Zugangsvoraussetzungen gegeben sind.

Das wäre ziemlich dämlich. Du solltest vage Möglichkeiten nicht so formulieren, als ob es wahrscheinliche Optionen wären.

Es sind tatsächliche Möglichkeiten, es gibt solche TB - und daran ist nichts dämlich. Mein IT-Leiter z.B. ist zwar nur in E13, hat aber weder Berufsausbildung noch Schulabschluss, macht dafür aber einen Bombenjob. Und auch sonst sind mir Personen in Entgeltgruppen E10 aufwärts bekannt, die über keine oder nur geringe formale Qualifikation verfügen. Warum auch nicht, ist ja kein Beamtengedöns.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.06.2020 09:20
...ja....aber graue Theorie!
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 09:31
Nein.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.06.2020 09:32
..wie sagt der Wendler?...EGAL!
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Kat am 05.06.2020 10:30
Das ist ja eine sehr optimistische Einschätzung. Ohne Verwaltungslehrgang 2 oder einen Studienabschluss dürfte es in den meisten Verwaltungen eher unrealistisch sein, dass Tätigkeiten oberhalb von 9a übertragen werden.

War vielleicht mal so vor X Jahren. Aber auch in der Verwaltung hat der Fachkräftemangel zugeschlagen. Sitze selbst seit Jahren ohne  AII auf einer 9c-Stelle und laut den Stellenausschreibungen ist auch mehr drin. Aktuell suchen wir auch wieder Kollegen, aber es bewirbt sich keiner.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Isie am 05.06.2020 11:56
Es gibt sicherlich vereinzelt Beschäftigte, bei denen das funktioniert. Aber wenn ein Arbeitgeber praktisch gezwungen ist, Bewerber für Tätigkeiten einzustellen, für die sie nicht die entsprechende Ausbildung haben, hat er schlicht versäumt, in Ausbildung zu investieren.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 12:10
Wir sprechen ja nur von formalen Bildungsabschlüssen, nicht von tatsächlicher Qualifikation.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Insider2 am 05.06.2020 14:16
Moin,

vollkommen richtig Spid!

Bei uns ist es z.B. auch die Regel, dass einige mit ner klassischen Verwaltungsausbildung (Verwaltungsfachangestellte) auf 10er / 11er / 12er Stellen sitzen und entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind  ;D

Was mich amüsiert sind immer die grauen Theorien einiger (hochkarätiger) Herrscher die meinen es ginge nicht. Auf die Frage, was denn dagegen spräche kommt dann nicht viel: "Ist so", "keine Voraussetzungen", "kein Studium" .... könnte man schon Phrasen-Bingo spielen.

Kürzlich habe ich ein internes Papier der DRV Berlin/Brandenburg gelesen. Darin huldigte man sich, dass man ja jetzt durch einen einjährigen internen "Aufstiegslehrgang" für TB in 9a die Möglichkeit schaffe, in 9b/c aufzusteigen. Was fürs Schmarrn.

VG und ein schönes WE
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Dienstbeflissen am 05.06.2020 15:00
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: BATKFMaui am 05.06.2020 15:37
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.

Unser Postbote ( Realschule) ist ohne Ausbildung in die Entgelt-Gruppe 6  und unsere  "Archiv-Frau" ohne Ausbildung ( Hauptschule)  ebenfalls in E6 eingruppiert. In der Verwaltung sind E 8 E9 MA ohne Lehrgang beschäftigt. ( Die fehlende Fachausbildung wird jedoch durch die Arbeitsleistng bemerkbar)
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Sturmflut am 05.06.2020 15:55
Ich habe nix Abitur und nix Studium und bin in einem Bundesministerium in EG12 Stufe 6 eingruppiert (sonstiger Beschäftigter). Erst seitdem ich dieses Forum kenne, weiß ich was für eine elitäre Spezies ich bin...

Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.06.2020 16:04
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.
...und die haben alle nur den Angedtrlltrnlehrgang 1?...ich kenne keinen einzigen Fall mit Ausnahme des "sonstigen Bewerbers", der es ohne AL2 bzw. Studium auf diese Stellen schaft
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Spid am 05.06.2020 16:07
Was ist ein „sonstiger Bewerber“?
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Dienstbeflissen am 05.06.2020 16:23
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.
...und die haben alle nur den Angedtrlltrnlehrgang 1?...ich kenne keinen einzigen Fall mit Ausnahme des "sonstigen Bewerbers", der es ohne AL2 bzw. Studium auf diese Stellen schaft

Die AG im öD sind halt sehr unterschiedlich. Bei uns gilt der TV-L resp. die HmbLVO und Angestelltenlehrgänge gibt es in der FHH nicht.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Isie am 05.06.2020 17:05
Der Verwaltungslehrgang, früher Angestelltenlehrgang, wird vom Arbeitgeber angeboten. Oder auch nicht, wenn kein Bedarf gesehen wird.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: 2strong am 05.06.2020 17:09
Ich kenne auch ganz viel. Die Kollegin wird mit Blick auf das BVA selbst einschätzen können, wie hoch die Bäume in den Himmel wachsen.
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: WasDennNun am 05.06.2020 17:26

Was mich amüsiert sind immer die grauen Theorien einiger (hochkarätiger) Herrscher die meinen es ginge nicht. Auf die Frage, was denn dagegen spräche kommt dann nicht viel: "Ist so", "keine Voraussetzungen", "kein Studium" .... könnte man schon Phrasen-Bingo spielen.
Sowas hatte ich auch mal, dann habe ich die TV und EGO hingeklatscht, mit dem Finger den Weg nachgezeichnet, wieso ohne Studium da sehr wohl was geht und sie gefragt, wo jetzt mein Logik Fehler wäre....




... Schweigen...

... brummeln ...

Dann meine Aussage: "Sagen sie doch einfach ich will das nicht, dann müssen sie zukünftig nicht Lügen, wenn sie sagen das geht nicht."


.. Brummeln, so kann man das aber nicht sehen...

und dann Themenvertagung!


ERgebnis: Bei uns geht inzwischen "alles"
Titel: Antw:Verbeamtung?
Beitrag von: Dienstbeflissen am 05.06.2020 18:01
Der Verwaltungslehrgang, früher Angestelltenlehrgang, wird vom Arbeitgeber angeboten. Oder auch nicht, wenn kein Bedarf gesehen wird.


Hier gibt es regelmäßig reguläre public management Studienplätze, sowohl Bachelor als auch Master für Leistungsstarke Beamte und Angestellte der entsprechenden Laufbahn/ Engeltgruppe. Die Absolvierung eines solchen Studiums ist der sichere Weg in die nächste Qualifikationseben, weil Absolvente ein entsprechendes Amt, bzw. entsprechende Tätigkeiten übertragen werden sollen.
Aber auf keinen Fall ist es unbedingt erforderlich, weder für Beamte noch für Angestellte.