Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Sandra87 am 03.12.2020 13:59

Titel: Gehaltssteigerung bei Leitungsposition
Beitrag von: Sandra87 am 03.12.2020 13:59
Guten Tag,

ich bin seit zwei Jahren im Sozialdienst eines Seniorenheims in Bochum mit etwa 130 Bewohnern beschäftigt, bin Sozialarbeiterin. Ich wusste bei Einstellung bereits, dass ich nach etwa einem Jahr den Bereich leiten sollte, da die damalige Leitung dann in Rente gehen sollte. So war es dann auch. Eingestiegen bin in in Entgeltgruppe 9. Ich bin allerdings auch nach der Ernennenung zur Leitung in dieser Gruppe geblieben. Ich habe auch keine neue Stellenbeachreibung erhalten.
Erst sagte ich mir, dass das wohl schon irgendwo so passt, da ich meine Arbeit sehr gern mache. Mittlerweile frage ich mich doch, ob ich das nicht mit meinem Chef klären soll. Ich habe natürlich neue Aufgaben, mehr Verantwortung und 3 Mitarbeiter in meinem Bereich.

Meine Frage ist nun: Wie ist das so üblich? Eigentlich guckt doch der Betriebsrat über die Verträge bzw. sollte sich bei sowas doch einsetzen. Oder ist das normal, dass man keine Gehaltssteigerung bekommt?

Danke euch
Sandra
Titel: Antw:Gehaltssteigerung bei Leitungsposition
Beitrag von: was_guckst_du am 03.12.2020 14:55
...überwelchen Vertrag sollte der BR denn achten...du hast doch keinen neuen Vertrag...

...hier bist du in erster Linie slbst verantwortlich, welche Verträge du mit deinem AG eingehst...wenn du nun meinst, dein Gehalt entspricht nicht deiner Tätigkeit, dann solltest du dieses Gehalt einfordern (am besten mit einer neuen Stellenbeschreibung - wo ist denn die des Vorgängers)...

...den BR solltest du gleichwohl ansprechen, da er unterstützend tätig werden kann...