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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LernenfuersLeben am 19.04.2021 18:36

Titel: Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG
Beitrag von: LernenfuersLeben am 19.04.2021 18:36
Guten Abend,

ich wollte mich nochmal kurz absichern. Bsp. TB hat einen AV mit der EG 11, die Tätigkeit liegt dem TB jedoch noch, es erfolgt eine interne Bewerbung auf eine EG 10 aufgrund der dort „besseren“ Tätigkeit, es erfolgt der Zuschlag für den TB.

Greift 17 (4) S. 3 TVöD-V zweifelsfrei? Also wird die zurückgelegte Zeit in der bisherigen Stufe anerkannt und zählt in der Stufe der niedrigeren EG demnach fort? Kein neuer Beginn der Stufenlaufzeit im Bsp?

Liebe Grüße
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG
Beitrag von: Spid am 19.04.2021 18:41
Ja.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG
Beitrag von: LernenfuersLeben am 21.04.2021 10:22
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Zählt dieser o.g. Fall auch unter „Rückgruppierung“?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG
Beitrag von: Spid am 21.04.2021 10:34
Wie meinen?